wir - Pro Homine
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andere Vertrauenspersonen der<br />
Bewohner in den Beirat gewählt werden.<br />
Vorschläge für externe Bewerber<br />
können jedoch nur von Bewohnern<br />
selbst abgegeben werden. Es muss<br />
mindestens ein Bewohner der Einrichtung<br />
im Beirat vertreten sein, der<br />
dann auch den Vorsitz übernimmt.<br />
Der Vorsitzende des Beirats lädt in<br />
der Regel monatlich zu den Sitzungen<br />
ein. Der Beirat <strong>wir</strong>d von der Einrichtungsleitung<br />
und den Mitarbeitern der<br />
Seniorenbetreuung in angemessener<br />
Weise unterstützt und begleitet.<br />
Abschließend sollte erwähnt sein,<br />
dass in den Senioreneinrichtungen<br />
der pro homine schon in der Vergangenheit,<br />
unabhängig von gesetzlichen<br />
Vorgaben, entsprechende Strukturen<br />
geschaffen wurden, um die Wünsche<br />
und Interessen der Bewohner und<br />
ihrer Angehörigen in angemessener<br />
Weise zu berücksichtigen und ihnen<br />
eine aktive Beteiligung am Heimgeschehen<br />
zu ermöglichen.<br />
Horst Termath<br />
Basierend auf den Ausführungen in der Broschüre des Ministeriums<br />
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW:<br />
„Mitreden, mitbestimmen! Mitbestimmung und Mit<strong>wir</strong>kung in<br />
Betreuungseinrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz<br />
für Nordrhein-Westfalen“, Düsseldorf, November 2009<br />
Jährliche Versammlung<br />
Um einen Mindestaustausch zwischen<br />
Beirat und den Bewohnern hinsichtlich<br />
deren Wünsche und Anregungen<br />
zu gewährleisten, ist mindestens einmal<br />
im Jahr eine Bewohnerversammlung<br />
durch den Beirat einzuberufen.<br />
An dieser Versammlung können auch<br />
Angehörige und andere Vertrauenspersonen<br />
der Bewohner teilnehmen.<br />
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