Abwasserzweckverband - Familie Spiegel in Radeberg
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<strong>Abwasserzweckverband</strong> „Obere Röder" <strong>Radeberg</strong><br />
Verbandsvorsitzender: Herr He<strong>in</strong>ze, Lstellv. Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />
Geme<strong>in</strong>same Geschäftsführung der regionalen An den Drei Häusern 14, 01454 <strong>Radeberg</strong><br />
Tr<strong>in</strong>k- und Abwasserzweckverbände Tel: 03528-482110 Fax: 03528-482119<br />
Vorbericht zum Wirtschaftsplan 1998<br />
1. Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Die Städte und Geme<strong>in</strong>den <strong>Radeberg</strong>, Großröhrsdorf, Bretnig-Hauswalde, Kle<strong>in</strong>röhrsdorf,<br />
Wallroda, Großharthau - OT Seeligstadt, Fischbach, Amsdorf, Ullersdorf, Großerkmannsdorf<br />
und Wachau - OT Leppersdorf haben am 27. 05. 1991 den <strong>Abwasserzweckverband</strong> „Obere<br />
Röder" <strong>Radeberg</strong> gegründet, am 13. 01. 1993 trat die Geme<strong>in</strong>de Liegau-Augustusbad dem<br />
Verband bei.<br />
Der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „Obere Röder" wurde mit Genehmigung der Verbandssatzung<br />
durch das Regierungspräsidium Dresden vom 30.11.1992 rechtsfähig. Mit Genehmigung<br />
durch das Regierungspräsidium vom 11.04.1996 und deren Veröffentlichung im<br />
Sächsischen Amtsblatt am 13.07.1996 wurde die am 7. April 1995 / 2. Juni 1995 durch die<br />
Verbandsversammlung beschlossene überarbeitete Verbandssatzung des<br />
<strong>Abwasserzweckverband</strong>es „Obere Röder" wirksam.<br />
Demnach wurde im Jahre 1997 die Wirtschaftsführung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es<br />
"Obere Röder" von der Kameralistik auf das für Eigenbetriebe geltende Wirtschaftsrecht<br />
umgestellt<br />
Entsprechend § 2 „Aufgaben" beseitigt der AZV das <strong>in</strong> den Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den anfallende<br />
Abwasser gemäß § 63 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes <strong>in</strong> Funktion e<strong>in</strong>es<br />
Teilzweckverbandes. Damit haben die Verbandsmitglieder weitgehend das Recht und die<br />
Pflicht, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Ortssatzungen für die<br />
Abwasserbeseitigung <strong>in</strong> Ihren Geme<strong>in</strong>den zu erlassen (Satzungshoheit und Beitrags- und<br />
Gebührenhoheit) und das Ortsnetz zur Sammlung und zum Transport des Abwassers selbst<br />
zu erstellen und zu betreiben.<br />
Um e<strong>in</strong>e weitere Effizienz bei der Abwasserbeseitigung zu erreichen, können sie den<br />
Bereich der technischen Betriebsführung der Ortsnetze im Dienstvertrag an den AZV<br />
übertragen.<br />
Der Verband ist e<strong>in</strong>e Körperschaft öffentlichen Rechts und erstrebt entsprechend § 2 der<br />
Verbandssatzung ke<strong>in</strong>en Gew<strong>in</strong>n.<br />
2. Organisation<br />
2.1. Geme<strong>in</strong>same Geschäftsstelle<br />
Am 01.01.1996 wurde die geme<strong>in</strong>same Geschäftsstelle der regionalen Tr<strong>in</strong>k- und<br />
Abwasserzweckverbände <strong>Radeberg</strong> gegründet.<br />
Vorbericht Wirtschaftsplan OR 1998