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Abwasserzweckverband - Familie Spiegel in Radeberg

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<strong>Abwasserzweckverband</strong> „Obere Röder" <strong>Radeberg</strong><br />

Verbandsvorsitzender: Herr He<strong>in</strong>ze, Lstellv. Bürgermeister der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

Geme<strong>in</strong>same Geschäftsführung der regionalen An den Drei Häusern 14, 01454 <strong>Radeberg</strong><br />

Tr<strong>in</strong>k- und Abwasserzweckverbände Tel: 03528-482110 Fax: 03528-482119<br />

Vorbericht zum Wirtschaftsplan 1998<br />

1. Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Die Städte und Geme<strong>in</strong>den <strong>Radeberg</strong>, Großröhrsdorf, Bretnig-Hauswalde, Kle<strong>in</strong>röhrsdorf,<br />

Wallroda, Großharthau - OT Seeligstadt, Fischbach, Amsdorf, Ullersdorf, Großerkmannsdorf<br />

und Wachau - OT Leppersdorf haben am 27. 05. 1991 den <strong>Abwasserzweckverband</strong> „Obere<br />

Röder" <strong>Radeberg</strong> gegründet, am 13. 01. 1993 trat die Geme<strong>in</strong>de Liegau-Augustusbad dem<br />

Verband bei.<br />

Der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „Obere Röder" wurde mit Genehmigung der Verbandssatzung<br />

durch das Regierungspräsidium Dresden vom 30.11.1992 rechtsfähig. Mit Genehmigung<br />

durch das Regierungspräsidium vom 11.04.1996 und deren Veröffentlichung im<br />

Sächsischen Amtsblatt am 13.07.1996 wurde die am 7. April 1995 / 2. Juni 1995 durch die<br />

Verbandsversammlung beschlossene überarbeitete Verbandssatzung des<br />

<strong>Abwasserzweckverband</strong>es „Obere Röder" wirksam.<br />

Demnach wurde im Jahre 1997 die Wirtschaftsführung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es<br />

"Obere Röder" von der Kameralistik auf das für Eigenbetriebe geltende Wirtschaftsrecht<br />

umgestellt<br />

Entsprechend § 2 „Aufgaben" beseitigt der AZV das <strong>in</strong> den Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den anfallende<br />

Abwasser gemäß § 63 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes <strong>in</strong> Funktion e<strong>in</strong>es<br />

Teilzweckverbandes. Damit haben die Verbandsmitglieder weitgehend das Recht und die<br />

Pflicht, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Ortssatzungen für die<br />

Abwasserbeseitigung <strong>in</strong> Ihren Geme<strong>in</strong>den zu erlassen (Satzungshoheit und Beitrags- und<br />

Gebührenhoheit) und das Ortsnetz zur Sammlung und zum Transport des Abwassers selbst<br />

zu erstellen und zu betreiben.<br />

Um e<strong>in</strong>e weitere Effizienz bei der Abwasserbeseitigung zu erreichen, können sie den<br />

Bereich der technischen Betriebsführung der Ortsnetze im Dienstvertrag an den AZV<br />

übertragen.<br />

Der Verband ist e<strong>in</strong>e Körperschaft öffentlichen Rechts und erstrebt entsprechend § 2 der<br />

Verbandssatzung ke<strong>in</strong>en Gew<strong>in</strong>n.<br />

2. Organisation<br />

2.1. Geme<strong>in</strong>same Geschäftsstelle<br />

Am 01.01.1996 wurde die geme<strong>in</strong>same Geschäftsstelle der regionalen Tr<strong>in</strong>k- und<br />

Abwasserzweckverbände <strong>Radeberg</strong> gegründet.<br />

Vorbericht Wirtschaftsplan OR 1998

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