06.06.2014 Aufrufe

Abwasserzweckverband - Familie Spiegel in Radeberg

Abwasserzweckverband - Familie Spiegel in Radeberg

Abwasserzweckverband - Familie Spiegel in Radeberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.3.2. Zur Zusammenarbeit <strong>in</strong> den Verbänden<br />

TZV<br />

RÖDERAUE<br />

<strong>Radeberg</strong><br />

AZV<br />

„Obere Röder"<br />

<strong>Radeberg</strong><br />

AZV<br />

„Rödertal"<br />

Ottendorf-Okrilla<br />

a) Teilzweckverbände<br />

-> die im Dienstvertrag für Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den Leistungen für die örtliche<br />

Entsorgung wahrnehmen<br />

- kaufmännische Abwicklung Gebühren/ Beiträge<br />

(- Fäkalienentsorgung)<br />

- Ortsnetzbetreibung und -betreuung<br />

Die vertragliche Regelung mit den Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den wird ab<br />

01.01.1998 wirksam.<br />

b) Teilzweckverband<br />

c) Vollzweckverband<br />

(nicht vor 1999)*<br />

-> Zusammenschluß zu e<strong>in</strong>em großen regionalen Teilzweckverband<br />

(Synergien im Sitzungsmanagement und bei der Entscheidungskoord<strong>in</strong>ation)<br />

-> Zusammenschluß zu e<strong>in</strong>em großen regionalen Vollzweckverband<br />

(Synergien im Sitzungsmanagement und bei der Entscheidungskoord<strong>in</strong>ation<br />

und vollständige Entlastung der Geme<strong>in</strong>deverwaltungen<br />

von der Pflichtaufgabe Tr<strong>in</strong>k-/ Abwasserver- und -entsorgung)<br />

*nicht vor 1999, um alle noch vorhandenen Infrastrukturunterschiede unter E<strong>in</strong>beziehung der Förderpolitik des Freistaates ausgleichen zu können<br />

3. F<strong>in</strong>anzierung<br />

Die entsprechend der Verbandskonzeption des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es „Obere Röder 1 ' zu<br />

errichtenden Verbandsanlagen erfordern e<strong>in</strong> F<strong>in</strong>anzvolumen <strong>in</strong> Höhe von rund 189 Millionen<br />

DM. Die Verbandssatzung sieht vor, daß die Investitionen nach e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> der<br />

Verbandssatzung festgelegten Schlüssel <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Kapitalumlage auf die Verbandsgeme<strong>in</strong>den<br />

umgelegt werden. Ab 1996 werden jährlich Betriebs- und Kapitalumlagen<br />

erhoben, welche auf der Jahresrechnung des Vorjahres basieren, d. h., es erfolgt e<strong>in</strong>e<br />

Ref<strong>in</strong>anzierung beim Verband, die mit den tatsächlichen Ausgaben des Vorjahres konform<br />

geht. Für die laufenden Baumaßnahmen im Wirtschaftsjahr erfolgt e<strong>in</strong>e Vorf<strong>in</strong>anzierung<br />

durch den Verband, um den Baufortschritt zu gewährleisten.<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung der Kapitalumlagen bei den Verbandsgeme<strong>in</strong>den erfolgt entweder über<br />

e<strong>in</strong>malige Beiträge oder über laufende Gebühren. Sofern die Verbandsgeme<strong>in</strong>den die<br />

Ref<strong>in</strong>anzierung der Kapitalumlagen über Gebühren vornehmen, können sie <strong>in</strong> der<br />

entsprechenden Höhe Kommunaldarlehen aufnehmen und den Kapitaldienst - mit<br />

Ausnahme eventueller kommunaler Anteile - aufwandsneutral für den Verwaltungshaushalt<br />

der jeweiligen Verbandsgeme<strong>in</strong>de ref<strong>in</strong>anzieren.<br />

Vorbericht Wirtschaftsplan OR 1998

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!