Abwasserzweckverband - Familie Spiegel in Radeberg
Abwasserzweckverband - Familie Spiegel in Radeberg
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2.3.2. Zur Zusammenarbeit <strong>in</strong> den Verbänden<br />
TZV<br />
RÖDERAUE<br />
<strong>Radeberg</strong><br />
AZV<br />
„Obere Röder"<br />
<strong>Radeberg</strong><br />
AZV<br />
„Rödertal"<br />
Ottendorf-Okrilla<br />
a) Teilzweckverbände<br />
-> die im Dienstvertrag für Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den Leistungen für die örtliche<br />
Entsorgung wahrnehmen<br />
- kaufmännische Abwicklung Gebühren/ Beiträge<br />
(- Fäkalienentsorgung)<br />
- Ortsnetzbetreibung und -betreuung<br />
Die vertragliche Regelung mit den Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den wird ab<br />
01.01.1998 wirksam.<br />
b) Teilzweckverband<br />
c) Vollzweckverband<br />
(nicht vor 1999)*<br />
-> Zusammenschluß zu e<strong>in</strong>em großen regionalen Teilzweckverband<br />
(Synergien im Sitzungsmanagement und bei der Entscheidungskoord<strong>in</strong>ation)<br />
-> Zusammenschluß zu e<strong>in</strong>em großen regionalen Vollzweckverband<br />
(Synergien im Sitzungsmanagement und bei der Entscheidungskoord<strong>in</strong>ation<br />
und vollständige Entlastung der Geme<strong>in</strong>deverwaltungen<br />
von der Pflichtaufgabe Tr<strong>in</strong>k-/ Abwasserver- und -entsorgung)<br />
*nicht vor 1999, um alle noch vorhandenen Infrastrukturunterschiede unter E<strong>in</strong>beziehung der Förderpolitik des Freistaates ausgleichen zu können<br />
3. F<strong>in</strong>anzierung<br />
Die entsprechend der Verbandskonzeption des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es „Obere Röder 1 ' zu<br />
errichtenden Verbandsanlagen erfordern e<strong>in</strong> F<strong>in</strong>anzvolumen <strong>in</strong> Höhe von rund 189 Millionen<br />
DM. Die Verbandssatzung sieht vor, daß die Investitionen nach e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> der<br />
Verbandssatzung festgelegten Schlüssel <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Kapitalumlage auf die Verbandsgeme<strong>in</strong>den<br />
umgelegt werden. Ab 1996 werden jährlich Betriebs- und Kapitalumlagen<br />
erhoben, welche auf der Jahresrechnung des Vorjahres basieren, d. h., es erfolgt e<strong>in</strong>e<br />
Ref<strong>in</strong>anzierung beim Verband, die mit den tatsächlichen Ausgaben des Vorjahres konform<br />
geht. Für die laufenden Baumaßnahmen im Wirtschaftsjahr erfolgt e<strong>in</strong>e Vorf<strong>in</strong>anzierung<br />
durch den Verband, um den Baufortschritt zu gewährleisten.<br />
Die F<strong>in</strong>anzierung der Kapitalumlagen bei den Verbandsgeme<strong>in</strong>den erfolgt entweder über<br />
e<strong>in</strong>malige Beiträge oder über laufende Gebühren. Sofern die Verbandsgeme<strong>in</strong>den die<br />
Ref<strong>in</strong>anzierung der Kapitalumlagen über Gebühren vornehmen, können sie <strong>in</strong> der<br />
entsprechenden Höhe Kommunaldarlehen aufnehmen und den Kapitaldienst - mit<br />
Ausnahme eventueller kommunaler Anteile - aufwandsneutral für den Verwaltungshaushalt<br />
der jeweiligen Verbandsgeme<strong>in</strong>de ref<strong>in</strong>anzieren.<br />
Vorbericht Wirtschaftsplan OR 1998