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Abwasserzweckverband - Familie Spiegel in Radeberg

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3-<br />

§3<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird<br />

festgesetztauf<br />

859.000,00 DM<br />

§4<br />

Die jährlichen Aufwendungen des Zweckverbandes werden von den Verbandsgeme<strong>in</strong>den durch e<strong>in</strong>e<br />

Jahresumlage (§ 29 Abs. 1 der Verbandssatzung) aufgebracht. Die Jahresumlage setzt sich aus der<br />

Kapitalumlage und der Betriebskostenumlage zusammen. Die Umlagenschlüssel ergeben sich aus §<br />

29 Abs. 1 und 2 der Verbandssatzung.<br />

Für das Wirtschaftsjahr 1998 wird festgesetzt:<br />

1. die Betriebskostenumlage (vorläufig)<br />

4.212.822,00 DM<br />

2. die Kapitalumlage (für Investitionskosten des Jahres 1997)<br />

11.641.500,00 DM.<br />

Die Betriebskostenumlage für das Wirtschaftsjahr 1998 wird mit dem Jahresabschluß 1998 endgültig<br />

festgesetzt.<br />

<strong>Radeberg</strong>, den, 18.03.1998<br />

AZV „Obere Röder"<br />

Die Geschäftsführung<br />

He<strong>in</strong>ze<br />

Verbandsvorsitzender<br />

F<strong>in</strong>ke<br />

Geschäftsführer

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