Abwasserzweckverband - Familie Spiegel in Radeberg
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3-<br />
§3<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird<br />
festgesetztauf<br />
859.000,00 DM<br />
§4<br />
Die jährlichen Aufwendungen des Zweckverbandes werden von den Verbandsgeme<strong>in</strong>den durch e<strong>in</strong>e<br />
Jahresumlage (§ 29 Abs. 1 der Verbandssatzung) aufgebracht. Die Jahresumlage setzt sich aus der<br />
Kapitalumlage und der Betriebskostenumlage zusammen. Die Umlagenschlüssel ergeben sich aus §<br />
29 Abs. 1 und 2 der Verbandssatzung.<br />
Für das Wirtschaftsjahr 1998 wird festgesetzt:<br />
1. die Betriebskostenumlage (vorläufig)<br />
4.212.822,00 DM<br />
2. die Kapitalumlage (für Investitionskosten des Jahres 1997)<br />
11.641.500,00 DM.<br />
Die Betriebskostenumlage für das Wirtschaftsjahr 1998 wird mit dem Jahresabschluß 1998 endgültig<br />
festgesetzt.<br />
<strong>Radeberg</strong>, den, 18.03.1998<br />
AZV „Obere Röder"<br />
Die Geschäftsführung<br />
He<strong>in</strong>ze<br />
Verbandsvorsitzender<br />
F<strong>in</strong>ke<br />
Geschäftsführer