Satzung des Vereins âZukunft SaarMoselle Avenirâ Statuts de l ...
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Artikel 18<br />
Der Vizepräsi<strong>de</strong>nt/die Vizepräsi<strong>de</strong>ntin wird abwechselnd unter <strong>de</strong>n Vertretern/Vertreterinnen<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen und französischen Mitglie<strong>de</strong>r gewählt, so daß er/sie<br />
nicht dieselbe Staatsangehörigkeit wie <strong>de</strong>r Präsi<strong>de</strong>nt/die Präsi<strong>de</strong>ntin besitzt. Er wird<br />
von <strong>de</strong>r Versammlung <strong>SaarMoselle</strong> für ein Jahr gewählt.<br />
Der Vizepräsi<strong>de</strong>nt/die Vizepräsi<strong>de</strong>ntin vertritt <strong>de</strong>n Präsi<strong>de</strong>nten/die Präsi<strong>de</strong>ntin bei<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong>sen/<strong>de</strong>ren Verhin<strong>de</strong>rung bis höchstens zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r begonnenen Amtsperio<strong>de</strong>.<br />
Am En<strong>de</strong> seiner/ihrer Amtszeit wird <strong>de</strong>r Vizepräsi<strong>de</strong>nt/die Vizepräsi<strong>de</strong>ntin zum Präsi<strong>de</strong>nten/zur<br />
Präsi<strong>de</strong>ntin <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong> gewählt.<br />
Artikel 19<br />
Der Kassenführer/die Kassenführerin wird von <strong>de</strong>r Versammlung <strong>SaarMoselle</strong> aus<br />
ihren eigenen Reihen für drei Jahre gewählt. Er/Sie kann wie<strong>de</strong>rgewählt wer<strong>de</strong>n.<br />
Er/Sie überwacht die Regelmäßigkeit <strong>de</strong>r Buchführung.<br />
Artikel 20<br />
Der Schriftführer/die Schriftführerin wird von <strong>de</strong>r Versammlung <strong>SaarMoselle</strong> aus<br />
ihren eigenen Reihen für 3 Jahre gewählt. Er/Sie kann wie<strong>de</strong>rgewählt wer<strong>de</strong>n.<br />
Er/Sie führt die Protokolle und das Register <strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Versammlung Saar-<br />
Moselle und <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstan<strong><strong>de</strong>s</strong> und aktualisiert die Mitglie<strong>de</strong>rliste. Er/Sie wird bei seinen/ihren<br />
Aufgaben durch ein Büro o<strong>de</strong>r Ständiges Sekretariat unterstützt.<br />
Artikel 21<br />
Die Beisitzer/Beisitzerinnen wer<strong>de</strong>n im Hinblick auf eine paritätische Repräsentation<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen und französischen Gebietskörperschaften gewählt.<br />
Artikel 22<br />
Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstands können in dieser Eigenschaft keine Vergütung erhalten.<br />
C - Die Ständige Arbeitsgruppe<br />
Artikel 23<br />
Je<strong><strong>de</strong>s</strong> Mitglied kann nach <strong>de</strong>n für es gelten<strong>de</strong>n Regeln einen/eine o<strong>de</strong>r mehrere Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen<br />
seiner Verwaltung in die Ständige Arbeitsgruppe entsen<strong>de</strong>n.<br />
Artikel 24<br />
Die Modalitäten <strong><strong>de</strong>s</strong> Zusammentretens und <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>r Ständigen Arbeitsgruppe<br />
können in <strong>de</strong>r Geschäftsordnung <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong> festgelegt wer<strong>de</strong>n.