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Schulmedizin – Osteopathie - Osteopathic Research

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Das Wissen zur <strong>Osteopathie</strong> und deren Akzeptanz bei Ärzten im Kanton Zürich Eine Online <strong>–</strong> Umfrage Konstanze Wiesend 2009<br />

3.2. Komplementärmedizin in der Schweiz<br />

3.2.1. Zukunft mit Komplementärmedizin - Abstimmung in der Schweiz<br />

Am 17. Mai 2009 hat das Schweizer Volk über die Komplementärmedizin<br />

abgestimmt. 67% der Wahlberechtigten haben bei dieser Volksabstimmung dafür<br />

gestimmt, dass die Komplementärmedizin in der Schweizer Verfassung verankert<br />

werden soll. Seither heißt es offiziell in der Bundesverfassung: „Bund und Kantone<br />

sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der<br />

Komplementärmedizin“ (BV Art. 118 a „Schutz der Gesundheit“, emr, 2009).<br />

Weitere Kernforderungen des Verfassungsartikels „Ja zur Komplementärmedizin“<br />

betreffen berufsrechtliche Regelungen, die Integration der Komplementärmedizin in<br />

Lehre und Forschung, sowie die Wahrung des bewährten Heilmittelschatzes<br />

(Initiativkomitee „Ja zur Komplementärmedizin“, 2009).<br />

3.2.2. Gesetzgebung.<br />

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist die Krankenpflegeversicherung für<br />

alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch, was bedeutet, daß man<br />

zumindest eine Grundversicherung abschliessen muss, die grundlegende Leistungen<br />

abdeckt. Für die Zusatzversicherung, also für alle Leistungen, die über die<br />

obligatorische Grundversicherung hinausgehen, sind die Versicherungsnehmer<br />

hingegen frei in ihrer Wahl. Über eine sogenannte Zusatzversicherung können<br />

zusätzliche freiwillige Leistungen abgeschlossen werden (www.admin.ch,<br />

01.10.2009). Diese beinhaltet unter anderem auch den Leistungskatalog der<br />

Komplementärmedizin zu der die <strong>Osteopathie</strong> gezählt wird.<br />

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