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Studienführer

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1. Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft an der<br />

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)<br />

Die Vorlesungen an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt<br />

(Oder) haben am 19. Oktober 1992 begonnen. Damit wurde zugleich die Tradition der<br />

Juristischen Fakultät der früheren Oder-Universität Viadrina, eine der ältesten rechtswissenschaftlichen<br />

Fakultäten Deutschlands, an der von 1506 bis 1811 gelehrt wurde,<br />

wieder aufgenommen.<br />

Rechtswissenschaft studieren heißt in erster Linie, juristisch denken lernen. Gefordert<br />

werden daher nicht etwa nur Fleiß und ein brauchbares Gedächtnis. Mit einem guten<br />

Erfolg des Studiums und mit einer befriedigenden beruflichen Stellung als Jurist rechnen<br />

kann nur, wer über ein rasches Auffassungsvermögen, den Blick für das Wesentliche,<br />

die Fähigkeit zur zügigen Einarbeitung in neue Rechtsmaterialien und über die Bereitschaft<br />

verfügt, geltendes Recht im Alltag durchzusetzen.<br />

An der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina werden folgende Studiengänge<br />

angeboten:<br />

4<br />

- Studium des deutschen Rechts (grundständiger Studiengang)<br />

- Bachelor-Studiengang „German and Polish Law“ (grundständiger Studiengang)<br />

- Master-Studiengang „German and Polish Law“ (Aufbaustudiengang)<br />

- Magister-legum-Studium (Aufbaustudiengang für ausländische Juristen)<br />

1.1 Das Studium des deutschen Rechts<br />

Das Studium der Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität<br />

Viadrina in Frankfurt (Oder) bewegt sich in Rahmenbedingungen, deren Grundstrukturen<br />

der Bund mit dem Deutschen Richtergesetz einheitlich für alle Bundesländer festgelegt<br />

hat. Dadurch ist das rechtswissenschaftliche Studium an der Europa-Universität<br />

Viadrina Frankfurt (Oder) grundsätzlich mit dem Jura-Studium an anderen Universitäten<br />

in deutschen Bundesländern vergleichbar, woraus die bundesweite Anerkennung der<br />

juristischen Examina folgt. Den bundeseinheitlichen Rahmen haben die einzelnen Bundesländer<br />

durch landeseigene Juristenausbildungsgesetze, wie z.B. das Brandenburgische<br />

Juristenausbildungsgesetz (BbgJAG), landesrechtlich umgesetzt. Die angestrebte<br />

vereinheitlichte Juristenausbildung erfolgt in Form eines Universitätsstudiums, das mit<br />

der „Ersten Juristischen Prüfung” seinen Abschluss findet (Referendarexamen).<br />

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg (BbgJAO),<br />

das Brandenburgische Juristenausbildungsgesetzt (BbgJAG) und die Studien- und Prüfungsordnung<br />

der Juristischen Fakultät regeln u.a.<br />

- den Ablauf des Grundstudiums<br />

- die Modalitäten der Zwischenprüfung<br />

- den Ablauf des Hauptstudiums, einschließlich des Studiums in den<br />

Schwerpunktbereichen sowie<br />

- die Schwerpunktbereichsprüfung und<br />

- die staatliche Pflichtfachprüfung.

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