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Studienführer

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4.1.2.7 Übungen für Fortgeschrittene in deutscher Sprache<br />

Die Hausarbeiten, die im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene ausgegeben werden,<br />

gelten für Bachelor-Studenten gleichzeitig – wenn die Voraussetzungen für das Schreiben<br />

der Arbeit vorliegen – als Bachelorarbeiten (beachte dazu § 9 der Studien- und<br />

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law). Wird die<br />

gesamte Übungsveranstaltung (im Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichen Recht) von Bachelorstudenten<br />

besucht und mindestens eine Klausur bestanden, erwirbt der Teilnehmer<br />

einen Übungsschein für Fortgeschrittene.<br />

Die Angebote und Kommentierungen zu den Übungen finden Sie unter Punkt 3.3.4 (S.<br />

32) dieser Broschüre.<br />

4.2 Aufbaustudiengang: Master of German and Polish Law<br />

Der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiums berechtigt zur Zulassung in den<br />

darauf aufbauenden Studiengang „Master of German and Polish Law“. Dieser Studiengang<br />

führt in Kombination von deutschen und polnischen Rechtsfächern nach weiteren<br />

vier Semestern zum Erwerb des LL.M. (German and Polish Law) sowie zum Magistertitel<br />

der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań. Gleichzeitig haben die Studierenden<br />

dieses Studiengangs Kenntnisse in einer Schlüsselqualifikation zu erwerben und ein<br />

Praktikum im Umfang von vier Wochen zu absolvieren. Mit dem „Master of German<br />

and Polish Law“ und dem fast gleichzeitigen Erwerb des polnischen Magistergrades<br />

(magister prawa) verfügt der entsprechende Absolvent über einen für das Land Polen<br />

berufsqualifizierenden juristischen Hochschulabschluss und zugleich über einen deutschen<br />

juristischen Mastertitel. Diese Absolventen weisen sich durch besondere Kenntnisse<br />

im deutschen und polnischen Recht aus, die in dieser Form bisher an keiner anderen<br />

Universität erworben werden können.<br />

4.2.1 Ablaufplan des Master-Studiums<br />

Semester<br />

(SWS gesamt)<br />

1. Semester<br />

(14 SWS)<br />

Lehrveranstaltungen (LV im CP sind<br />

explizit bezeichnet)<br />

- Verwaltungsrecht (CP)<br />

- Zivilprozessrecht (CP)<br />

- Strafprozessrecht (CP)<br />

- Konversatorium Strafprozessrecht (CP)<br />

- Konversatorium Öffentl. Recht I (CP)<br />

- Fortgeschrittenenübung<br />

- Vorlesung aus Schwerpunktbereich<br />

SWS<br />

2<br />

2<br />

2<br />

2<br />

2<br />

2<br />

2<br />

Zugehöriges<br />

Modul<br />

1<br />

2<br />

2<br />

2<br />

1<br />

3<br />

3<br />

52

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