Studienführer
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4.1.2.7 Übungen für Fortgeschrittene in deutscher Sprache<br />
Die Hausarbeiten, die im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene ausgegeben werden,<br />
gelten für Bachelor-Studenten gleichzeitig – wenn die Voraussetzungen für das Schreiben<br />
der Arbeit vorliegen – als Bachelorarbeiten (beachte dazu § 9 der Studien- und<br />
Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law). Wird die<br />
gesamte Übungsveranstaltung (im Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichen Recht) von Bachelorstudenten<br />
besucht und mindestens eine Klausur bestanden, erwirbt der Teilnehmer<br />
einen Übungsschein für Fortgeschrittene.<br />
Die Angebote und Kommentierungen zu den Übungen finden Sie unter Punkt 3.3.4 (S.<br />
32) dieser Broschüre.<br />
4.2 Aufbaustudiengang: Master of German and Polish Law<br />
Der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiums berechtigt zur Zulassung in den<br />
darauf aufbauenden Studiengang „Master of German and Polish Law“. Dieser Studiengang<br />
führt in Kombination von deutschen und polnischen Rechtsfächern nach weiteren<br />
vier Semestern zum Erwerb des LL.M. (German and Polish Law) sowie zum Magistertitel<br />
der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań. Gleichzeitig haben die Studierenden<br />
dieses Studiengangs Kenntnisse in einer Schlüsselqualifikation zu erwerben und ein<br />
Praktikum im Umfang von vier Wochen zu absolvieren. Mit dem „Master of German<br />
and Polish Law“ und dem fast gleichzeitigen Erwerb des polnischen Magistergrades<br />
(magister prawa) verfügt der entsprechende Absolvent über einen für das Land Polen<br />
berufsqualifizierenden juristischen Hochschulabschluss und zugleich über einen deutschen<br />
juristischen Mastertitel. Diese Absolventen weisen sich durch besondere Kenntnisse<br />
im deutschen und polnischen Recht aus, die in dieser Form bisher an keiner anderen<br />
Universität erworben werden können.<br />
4.2.1 Ablaufplan des Master-Studiums<br />
Semester<br />
(SWS gesamt)<br />
1. Semester<br />
(14 SWS)<br />
Lehrveranstaltungen (LV im CP sind<br />
explizit bezeichnet)<br />
- Verwaltungsrecht (CP)<br />
- Zivilprozessrecht (CP)<br />
- Strafprozessrecht (CP)<br />
- Konversatorium Strafprozessrecht (CP)<br />
- Konversatorium Öffentl. Recht I (CP)<br />
- Fortgeschrittenenübung<br />
- Vorlesung aus Schwerpunktbereich<br />
SWS<br />
2<br />
2<br />
2<br />
2<br />
2<br />
2<br />
2<br />
Zugehöriges<br />
Modul<br />
1<br />
2<br />
2<br />
2<br />
1<br />
3<br />
3<br />
52