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Handbuch des Clubpräsidenten

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Vorschlagen von und Abstimmen über Satzungsänderungen<br />

Sollten die derzeitigen Clubpraktiken eine Änderung der Clubsatzung<br />

erforderlich machen, muss der Präsident:<br />

• alle Mitglieder über den Änderungsantrag min<strong>des</strong>tens 10 Tage vor der<br />

Abstimmung im Club informieren<br />

• dafür sorgen, dass min<strong>des</strong>tens ein Drittel der aktiven Mitglieder<br />

(beschlussfähige Anzahl) bei der Abstimmung präsent ist<br />

• den Änderungsantrag passieren lassen, wenn sich zwei Drittel der<br />

anwesenden Mitglieder dafür aussprechen<br />

• gewährleisten, dass die Änderung mit der Einheitlichen Verfassung von<br />

Rotary Clubs und mit der Verfassung und Satzung von RI in Einklang<br />

steht.<br />

Änderung der Empfohlenen Clubsatzung<br />

PRÄSENT PRESENT<br />

nein<br />

ja<br />

1/3 der Mitglieder sind<br />

anwesend = beschlussfähig;<br />

Beschlussannahme mit 2/3<br />

der Anwesenden.<br />

Bsp.: Club hat 63 Mitglieder<br />

21 Mitglieder sind anwesend.<br />

(1/3 der Mitgliedschaft)<br />

14 Mitglieder müssen für die<br />

Satzungsänderung stimmen.<br />

Zur Erinnerung<br />

Die meisten Berichte<br />

für RI und die Rotary<br />

Foundation können<br />

online über den Bereich<br />

Mitgliederzutritt<br />

eingereicht werden.<br />

Presidents elect Training Seminar | 26 Distrikt XXXX<br />

Berichtspflichten gegenüber RI und der Rotary Foundation<br />

Damit Sendungen und Mitteilungen von RI, u.a. die Formulare für den<br />

Halbjahresbericht, auch den vorgesehenen Absender erreichen, müssen<br />

alle Clubunterlagen stets auf den neuesten Stand gebracht werden. Die<br />

nachfolgenden Daten können im Online-Portal Mitgliederzutritt unter<br />

www.rotary.org geändert und aktualisiert werden.<br />

Jeder Rotary Club ist zum Einreichen der nachfolgend aufgeführten<br />

Berichte und zur Meldung folgender Angaben verpflichtet:<br />

• Bei RI:<br />

−− Halbjahresberichte (fällig am 1. Juli und 1. Januar), die gemeinsam mit<br />

den Mitgliedsbeiträgen an RI geschickt werden<br />

−− Änderungen in der Mitgliedschaft<br />

−− Änderungen bei der Besetzung von Ämtern und veränderte Treffzeiten<br />

oder Treffpunkte<br />

−−<br />

Informationen für das Official Directory (Meldefrist: 31. Dezember)<br />

−−<br />

Gebühren für Einzel- und Clubabonnements der Zeitschrift The<br />

Rotarian oder <strong>des</strong> regionalen Rotary-Magazins<br />

36 <strong>Handbuch</strong> <strong>des</strong> <strong>Clubpräsidenten</strong>

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