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Bewertungsverfahren für Planungsvarianten von Start- und ...

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Die Austarierung der Abhängigkeiten <strong>und</strong> Wechselwirkungen <strong>von</strong> Beurteilungskriterien<br />

<strong>und</strong> die Bildung einer verbindlichen Struktur sind die wesentliche Leistung der<br />

vorliegenden Arbeit <strong>und</strong> die Basis des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s (Kap. 6). Als Gesamtaussage<br />

des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s soll ein schlüssiger <strong>und</strong> quantitativer Vergleich<br />

der S/L-Bahn-Varianten erfolgen, der die Bildung einer Rangfolge erlaubt. Mit einer<br />

verbal-argumentativen Aussage bzgl. der spezifischen, äußeren Rahmenbedingungen,<br />

wie der Stichhaltigkeit der Bedarfsbegründung, dem Planungshorizont des Ausbauvorhabens<br />

usw., wird zur Komplettierung des eigenen Bewertungsergebnisses<br />

eine Aussage über die generelle Eignung einer S/L-Bahn-Variante getätigt. Sollten<br />

sich während der einzelnen Verfahrensschritte Optimierungsmöglichkeiten für eine<br />

S/L-Bahn-Variante herauskristallisieren, werden diese mit betrachtet.<br />

Als Resultat des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s („Bandbreite des Ergebnisses“) können sich<br />

prinzipiell folgende Konstellationen ergeben:<br />

a) zwei oder noch mehr S/L-Bahn-Varianten sind gleichermaßen gut geeignet,<br />

b) eine S/L-Bahn-Variante kann deutlich favorisiert werden („Bestvariante“),<br />

c) sämtliche S/L-Bahn-Varianten sind eher schlecht geeignet,<br />

d) keine der S/L-Bahn-Varianten sollte bzw. kann realisiert werden.<br />

Ein Gr<strong>und</strong>satz muss die Gewährleistung der vollständigen Erfassung aller relevanten<br />

S/L-Bahn-Varianten sein, d.h. es muss sichergestellt sein, dass bei der „Variantengenerierung“<br />

keine realistische Variante übersehen wurde. Damit entfällt ein nachträgliches<br />

Infragestellen des Gesamtergebnisses für den Fall, dass – sehr spät im<br />

Verfahren – eine „neue“ S/L-Bahn-Variante ins Spiel gebracht wird. Diese Vorarbeit<br />

wird vom Flughafenbetreiber <strong>und</strong> somit dem Initiator der Ausbauabsicht geleistet.<br />

Weiterhin ist die sogenannte Null-Variante („Nichts tun“) kein unmittelbarer Bestandteil<br />

dieser Untersuchung, da diese Möglichkeit als zwangsläufige, logische Folge bei<br />

Eintreten der Gr<strong>und</strong>konstellation d) im neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> implizit enthalten<br />

ist. Die Null-Variante kann niemals die begründete Ausbauabsicht des Flughafenbetreibers<br />

erfüllen, sie kann lediglich als Referenzfall, zur Abschätzung <strong>von</strong> negativen<br />

Effekten bei Nicht-Realisierung einer S/L-Bahn-Variante, untersucht werden.<br />

Weiterhin stellen Optimierungen des bereits vorhandenen S/L-Bahn-Systems (sog.<br />

Null-Plus-Variante) keine reale Handlungsalternative zur Erweiterungsabsicht des<br />

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