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Bewertungsverfahren für Planungsvarianten von Start- und ...

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SCHRIFTENREIHE DES INSTITUTS FÜR VERKEHRSWESEN UND RAUMPLANUNG<br />

UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN<br />

Heft 51<br />

<strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

für <strong>Planungsvarianten</strong> <strong>von</strong> <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahnen<br />

bei einem Flughafenausbau<br />

Ulrich Häp


Herausgeber:<br />

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Wirth<br />

Lehrstuhl für Verkehrswesen <strong>und</strong> Straßenverkehrsanlagen<br />

Universität der B<strong>und</strong>eswehr München<br />

85577 Neubiberg<br />

Tel. (089) 6004-2526<br />

Fax (089) 6004-2501<br />

E-mail: wolfgang.wirth@unibw.de<br />

© 2007 Universität der B<strong>und</strong>eswehr München, Institut für Verkehrswesen <strong>und</strong> Raumplanung,<br />

Neubiberg<br />

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere des Nachdrucks,<br />

der Übersetzung, des Vortrages, der Entnahme <strong>von</strong> Abbildungen <strong>und</strong> Tabellen, der Funksendung,<br />

der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen <strong>und</strong> Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen<br />

bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten.<br />

ISSN 1436-9982


Vorwort<br />

Die Themenstellung der vorliegenden Arbeit – es ist die Dissertation meines Wiss.<br />

Mitarbeiters Hptm Ulrich Häp – ist aus folgender Situation des Luftverkehrs, die für<br />

Deutschland, aber auch weltweit kennzeichnend ist, entstanden: Die großen Verkehrsflughäfen,<br />

insbesondere diejenigen, die dem interkontinentalen <strong>und</strong> kontinentalen<br />

Verkehr als sog. Hubs dienen, platzen wegen der stetigen Zunahme des Luftverkehrsaufkommens<br />

aus allen Nähten. Deswegen sind viele Verkehrsflughäfen gezwungen,<br />

entweder Alternativstandorte für größere Luftverkehrsanlagen aufzusuchen<br />

oder – was wesentlich unkomplizierter <strong>und</strong> in der Regel frühzeitiger realisierbar<br />

ist – am bestehenden Standort ihr <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahnsystem zu erweitern. Damit<br />

diese Erweiterungsplanungen wirtschaftlich vertretbar <strong>und</strong> planungsrechtlich erfolgreich<br />

durchgeführt werden können, müssen zunächst verschiedene Erweiterungsvarianten<br />

des <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahnsystems systematisch generiert werden <strong>und</strong> dann<br />

in einem <strong>Bewertungsverfahren</strong> beurteilt <strong>und</strong> in ihrer Rangfolge gereiht werden.<br />

Nicht alle theoretisch denkbaren <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahnsystemvarianten können bis<br />

zur Planfeststellungsreife untersucht werden. Deswegen werden solche <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

stufenweise dergestalt durchgeführt, dass zunächst alle Varianten relativ<br />

grob untersucht werden <strong>und</strong> dann in den einzelnen Planungsphasen jeweils einige<br />

Varianten ausgeschlossen <strong>und</strong> die übrig gebliebenen in den nächsten Phasen intensiver<br />

durchgeplant <strong>und</strong> beurteilt werden. Ganz wichtig in einem solchen planerischen<br />

Beurteilungsverfahren ist es sicherzustellen, dass Varianten, die in der „Endausscheidung“<br />

eine reale Chance hätten, nicht schon vorzeitig ausgeschieden werden.<br />

Würde in der Praxis eine derartige Fehlausscheidung einer Variante in einer frühen<br />

Verfahrensstufe erfolgen, so könnte dies schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für<br />

den Flughafenbetreiber nach sich ziehen: Es besteht regelmäßig die Gefahr eines<br />

Verfahrensbruchs, ja sogar eines Verfahrensabbruchs mit der Möglichkeit jahrelanger<br />

Verzögerungen der Projektrealisierung.<br />

Es galt deswegen, ein <strong>Bewertungsverfahren</strong> für <strong>Planungsvarianten</strong> <strong>von</strong> <strong>Start</strong>- <strong>und</strong><br />

Landebahnen bei einem Flughafenausbau zu entwickeln, das die dargestellten Unsicherheiten<br />

<strong>und</strong> Schwachstellen durch Festlegung eines geeigneten Konzepts


(Verfahrensinhalt, -ablauf) vermeidet. Dazu liefert die vorliegende Arbeit einen wichtigen<br />

Beitrag.<br />

Ich danke allen, die diese Arbeit mit Anregungen <strong>und</strong> der großzügigen Bereitstellung<br />

<strong>von</strong> Informationen unterstützt haben, vor allem der Flughafen München GmbH. Mein<br />

besonderer Dank gilt Herrn Kollegen Axhausen, ETH Zürich, dem Zweitgutachter in<br />

dem Promotionsverfahren, für die intensive Betreuung des Doktoranden in allen Entstehungsphasen<br />

der Dissertation.<br />

Neubiberg, Januar 2007<br />

Wolfgang Wirth


<strong>Bewertungsverfahren</strong> für <strong>Planungsvarianten</strong> <strong>von</strong> <strong>Start</strong>- <strong>und</strong><br />

Landebahnen bei einem Flughafenausbau<br />

Kurzfassung<br />

Ausgangspunkt <strong>und</strong> gleichzeitige thematische Abgrenzung des entwickelten<br />

<strong>Bewertungsverfahren</strong>s ist ein bestehender Verkehrsflughafen oder Verkehrslandeplatz,<br />

dessen Betreiber aufgr<strong>und</strong> seiner individuellen Unternehmenszielsetzung einen<br />

Ausbau des <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahnsystems beabsichtigt. Ziel des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s<br />

ist es, eine Gr<strong>und</strong>lage für die objektive <strong>und</strong> standardisierte Bewertung der<br />

in das Raumordnungs- <strong>und</strong> Planfeststellungsverfahren eingebrachten <strong>Planungsvarianten</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahnen zu schaffen, <strong>und</strong> zwar in Bezug auf Leistungsfähigkeit,<br />

Umweltauswirkungen <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit. Als Gesamtaussage erfolgt ein<br />

nachvollziehbarer <strong>und</strong> quantitativer Vergleich der <strong>Planungsvarianten</strong>, der die Bildung<br />

einer Rangfolge erlaubt. Zur Komplettierung der Bewertung wird eine Aussage über<br />

die generelle Eignung der einzelnen <strong>Planungsvarianten</strong> getätigt.<br />

Evaluation procedure for planning variants of runways in<br />

an airport extension<br />

Abstract<br />

The starting point and subject matter of the evaluation procedure developed is<br />

an existing passenger airport or passenger airfield whose operator intends an extension<br />

of the runway system on the basis of his individual targets. The aim of the<br />

evaluation procedure is to create a basis for the objective and standardised evaluation<br />

of the planning variants for runways entered into the regional planning and project<br />

approval procedure, with regard to capacity, effects on the environment and efficiency.<br />

The overall conclusion will be a reasonable and quantitative comparison of<br />

the planning variants enabling the creation of priorities. To complete the evaluation, a<br />

statement on the general appropriateness of the individual planning variants is also<br />

made.


Inhaltsverzeichnis<br />

Anlagenverzeichnis....................................................................................... XII-XV<br />

Abbildungs-/Tabellenverzeichnis.................................................................. XVI-XX<br />

Abkürzungsverzeichnis................................................................................. XXI-XXXII<br />

1 Einführung............................................................................................ 1<br />

1.1 Problemstellung..................................................................................... 4<br />

1.2 Zielsetzung <strong>und</strong> Lösungsschritte............................................................ 5<br />

1.3 Beteiligung <strong>und</strong> Transparenz................................................................. 8<br />

2 Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Organisationen....................................... 9<br />

2.1 Gr<strong>und</strong>sätze der Zivilluftfahrt................................................................... 9<br />

2.2 Internationale Organisationen............................................................. 10<br />

2.3 Europäisches <strong>und</strong> nationales Umfeld.................................................. 13<br />

3 Entwicklung <strong>von</strong> Verkehrsflughäfen............................................... 21<br />

3.1 Allgemeine historische Entwicklung.................................................... 21<br />

3.2 Begriffsdefinitionen <strong>und</strong> Kategorien..................................................... 26<br />

3.3 Strukturmerkmale................................................................................ 28<br />

3.3.1 Funktion <strong>und</strong> Größe............................................................................. 28<br />

3.3.2 Eigentümerstruktur <strong>und</strong> Finanzierung................................................. 31<br />

3.4 Zahlen <strong>und</strong> Prognosen........................................................................ 33<br />

3.4.1 Momentane Situation........................................................................... 33<br />

3.4.2 Besondere Ereignisse......................................................................... 36<br />

3.5 Planungsinstrumente........................................................................... 37<br />

3.5.1 B<strong>und</strong>esebene………............................................................................ 37<br />

3.5.2 Landesentwicklungs- <strong>und</strong> Regionalplanung........................................ 39<br />

3.5.3 Raumordnungsverfahren………..........................................…............ 41<br />

3.5.4 Planfeststellungsverfahren.................................................................. 42<br />

3.5.5 Generalausbauplan (Masterplan)........................................................ 43<br />

3.6 Öffentlichkeitsarbeit............................................................................. 44<br />

3.7 Mediation…………............................................................................... 45<br />

VII


4 <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahnen (Runways)................................................ 47<br />

4.1 Gr<strong>und</strong>lagen.......................................................................................... 47<br />

4.1.1 Aerodrome Reference Code (ARC)..................................................... 48<br />

4.1.2 Funktion, Ausrichtung <strong>und</strong> Benennung.…........................................... 49<br />

4.1.3 Längenberechnung………................................................................... 51<br />

4.2 Leistungsfähigkeit (Kapazität/Funktionalität)…................................... 53<br />

4.2.1 Konfigurationen…………...………….................................................... 54<br />

4.3 Umweltauswirkungen.......................................................................... 56<br />

4.3.1 Fluglärm…………………….................................................................. 57<br />

4.3.2 Luftverschmutzung/Schadstoffbelastung…......................................... 59<br />

4.3.3 Flächeninanspruchnahme................................................................... 60<br />

4.3.4 Sonstiges………....…………................................................................ 61<br />

4.4 Baukosten/Wirtschaftlichkeit................................................................ 62<br />

5 Analyse angewendeter <strong>Bewertungsverfahren</strong> <strong>und</strong> Folgerungen<br />

für das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong>................................................. 65<br />

5.1 Gr<strong>und</strong>idee <strong>und</strong> Zielsetzung................................................................. 65<br />

5.2 Bestandsaufnahme angewendeter <strong>Bewertungsverfahren</strong>…............... 66<br />

5.2.1 Flughafen Frankfurt-Hahn (HHN)........................................................ 67<br />

5.2.1.1 Allgemeines………………………......................................................... 67<br />

5.2.1.2 Ausgangssituation………........……..................................................... 67<br />

5.2.1.3 Analyse des Bewertungsschemas.….................................................. 69<br />

5.2.2 Verkehrslandeplatz Kassel-Calden (KSF)........................................... 72<br />

5.2.2.1 Allgemeines………………................................................................... 72<br />

5.2.2.2 Ausgangssituation………........…......................................................... 72<br />

5.2.2.3 Analyse des Bewertungsschemas.….................................................. 73<br />

5.2.3 Flughafen Leipzig/Halle (LEJ)............................................................. 78<br />

5.2.3.1 Allgemeines……….............................................................................. 78<br />

5.2.3.2 Ausgangssituation……….................................................................... 79<br />

5.2.3.3 Analyse des Bewertungsschemas.….................................................. 80<br />

5.2.4 Flughafen Frankfurt Rhein Main (FRA)............................................... 83<br />

5.2.4.1 Allgemeines…………........................................................................... 83<br />

5.2.4.2 Ausgangssituation……….................................................................... 85<br />

5.2.4.3 Analyse des Bewertungsschemas.….................................................. 87<br />

5.2.5 Flughafen Wien-Schwechat (VIE)...................................................... 92<br />

VIII


5.2.5.1 Allgemeines………………………......................................................... 92<br />

5.2.5.2 Ausgangssituation………........…......................................................... 92<br />

5.2.5.3 Analyse des Bewertungsschemas.….................................................. 93<br />

5.2.6 Flughafen Zürich-Kloten (ZRH)........................................................... 97<br />

5.2.6.1 Allgemeines…………………................................................................ 97<br />

5.2.6.2 Ausgangssituation……........................................................................ 98<br />

5.2.6.3 Analyse des Bewertungsschemas....................…............................... 99<br />

5.2.7 Flughafen Madrid-Barajas (MAD)........................................................ 103<br />

5.2.7.1 Allgemeines……………....................................................................... 103<br />

5.2.7.2 Ausgangssituation……….................................................................... 104<br />

5.2.7.3 Analyse des Bewertungsschemas.….................................................. 105<br />

5.2.8 Flughafen London Heathrow (LHR)..................................................... 107<br />

5.2.8.1 Allgemeines……………....................................................................... 107<br />

5.2.8.2 Ausgangssituation……........................................................................ 108<br />

5.2.8.3 Analyse des Bewertungsschemas.….................................................. 109<br />

5.3 Zusammenfassung………................................................................... 114<br />

5.3.1 Gewichtung <strong>und</strong> Schwerpunkte…....................................................... 114<br />

5.3.2 Folgerungen für das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong>................................ 115<br />

6 Struktur des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s.................................... 117<br />

6.1 Festlegung der Bewertungsmethode................................................... 117<br />

6.2 Durchführung <strong>und</strong> Ablauf..................................................................... 119<br />

6.2.1 1. Schritt: Prüfung der Voraussetzungen............................................. 120<br />

6.2.2 2. Schritt: Prüfung der Variantengenerierung….................................. 121<br />

6.2.3 3. Schritt: Variantenbewertung…………….......................................... 126<br />

6.2.3.1 Leistungsfähigkeit (Kapazität/Funktionalität)....................................... 127<br />

6.2.3.2 Umweltauswirkungen…………............................................................ 130<br />

6.2.3.3 Wirtschaftlichkeit……………................................................................ 132<br />

6.2.4 Bestimmung des Kriteriengerüstes ……............................................. 135<br />

6.2.4.1 Abwägung, Gewichtung <strong>und</strong> Bewertung….......................................... 137<br />

6.2.4.2 Leistungsfähigkeit………..................................................................... 139<br />

6.2.4.2.1 Kapazität……………............................................................................ 139<br />

6.2.4.2.2 Nutzungseinschränkungen……........................................................... 142<br />

6.2.4.2.3 Betriebliche Aspekte……..…............................................................... 145<br />

6.2.4.2.4 Nachhaltigkeit des Ausbaus..……....................................................... 147<br />

IX


6.2.4.3 Umweltauswirkungen……………........................................................ 150<br />

6.2.4.3.1 Menschen..……………………............................................................. 157<br />

6.2.4.3.2 Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Biotope)..……...................…............................... 165<br />

6.2.4.3.3 Boden……………….…….................................................................... 169<br />

6.2.4.3.4 Wasser (Gr<strong>und</strong>-/Oberflächenwasser).................................................. 173<br />

6.2.4.3.5 Luft…….....……................................................................................... 176<br />

6.2.4.3.6 Klima…................................................................................................ 181<br />

6.2.4.3.7 Landschaft…………............................................................................. 185<br />

6.2.4.3.8 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter…….................................................... 187<br />

6.2.4.4 Wirtschaftlichkeit…….......................................................................... 191<br />

6.2.4.4.1 Variantenreihung.….…….................................................................... 192<br />

6.2.4.5 Bildung einer Rangfolge...................................................................... 195<br />

6.2.4.6 Einstufung der S/L-Bahn-Varianten..................................................... 198<br />

6.3 Verfahrenssynopse.............................................................................. 200<br />

7 Exemplarische Anwendung des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s... 203<br />

7.1 Flughafen Frankfurt-Hahn (HHN)........................................................ 203<br />

7.1.1 1. Schritt: Prüfung der Voraussetzungen............................................. 203<br />

7.1.2 2. Schritt: Prüfung der Variantengenerierung….................................. 204<br />

7.1.3 3. Schritt: Variantenbewertung…......................................................... 204<br />

7.1.3.1 Bewertungskriterien……….................................................................. 208<br />

7.1.3.1.1 Leistungsfähigkeit…............................................................................ 208<br />

7.1.3.1.2 Umweltauswirkungen…....................................................................... 210<br />

7.1.3.2 Variantenreihung.………….................................................................. 221<br />

7.1.3.3 Rangfolge <strong>und</strong> Einstufung.…............................................................... 222<br />

7.1.4 Fazit……………….……....................................................................... 223<br />

7.2 Verkehrslandeplatz Kassel-Calden (KSF)........................................... 223<br />

7.2.1 1. Schritt: Prüfung der Voraussetzungen............................................. 223<br />

7.2.2 2. Schritt: Prüfung der Variantengenerierung….................................. 224<br />

7.2.3 3. Schritt: Variantenbewertung…......................................................... 226<br />

7.2.3.1 Bewertungskriterien……….................................................................. 231<br />

7.2.3.1.1 Leistungsfähigkeit................................................................................ 231<br />

7.2.3.1.2 Umweltauswirkungen…....................................................................... 234<br />

7.2.3.2 Variantenreihung.………….................................................................. 243<br />

7.2.3.3 Rangfolge <strong>und</strong> Einstufung.…............................................................... 246<br />

X


7.2.4 Fazit……………….……....................................................................... 246<br />

7.3 Flughafen Frankfurt Rhein Main (FRA)............................................... 247<br />

7.3.1 1. Schritt: Prüfung der Voraussetzungen............................................. 247<br />

7.3.2 2. Schritt: Prüfung der Variantengenerierung….................................. 248<br />

7.3.3 3. Schritt: Variantenbewertung…......................................................... 249<br />

7.3.3.1 Bewertungskriterien……….................................................................. 251<br />

7.3.3.1.1 Leistungsfähigkeit…............................................................................ 251<br />

7.3.3.1.2 Umweltauswirkungen…....................................................................... 254<br />

7.3.3.2 Variantenreihung.………….................................................................. 265<br />

7.3.3.3 Rangfolge <strong>und</strong> Einstufung.…............................................................... 267<br />

7.3.4 Fazit……………….……....................................................................... 269<br />

8 Planungsgeschichte <strong>und</strong> Planungskontinuität.............................. 271<br />

8.1 Beispiel: Flughafen Frankfurt Rhein Main (FRA)................................. 271<br />

8.2 Beispiel: Flughafen Leipzig/Halle (LEJ)............................................... 275<br />

9 Zusammenfassung <strong>und</strong> Ausblick.................................................... 279<br />

Quellenverzeichnis............................................................................................ 285<br />

Anlagen............................................................................................................... 299<br />

(Anlagen: siehe CD-ROM in der Innenseite des rückseitigen Umschlags)<br />

XI


Anlagenverzeichnis<br />

Anlagen:<br />

Seite<br />

Anl. 1: Überschallverkehrsflugzeug Aerospatiale/BAC Concorde 299<br />

Anl. 2: Überschallverkehrsflugzeug Tupolev TU144 300<br />

Anl. 3/1: Langstreckenverkehrsflugzeug Airbus A380 301<br />

Anl. 3/2: Langstreckenverkehrsflugzeug Boeing 747-ER 302<br />

Anl. 4/1: Langstreckenverkehrsflugzeug Boeing 787 „Dreamliner“ 303<br />

Anl. 4/2: Langstreckenverkehrsflugzeug Airbus A350 304<br />

Anl. 5: Zukunftsprojekte 305<br />

Anl. 6: Präambel des ICAO-Abkommens (Chicago Convention) 306<br />

Anl. 7: Anhänge des ICAO-Abkommens (Annex 1-18) 307<br />

Anl. 8: IATA-Jahresbericht 2003: Sicherheitsstatistik 308<br />

Anl. 9: Internationale Luftschiffahrts-Ausstellung (ILA) in Frankfurt (10.07.-<br />

17.10.1909) 309<br />

Anl. 10: Richtlinien für die Anlegung <strong>von</strong> Flughäfen <strong>und</strong> Landeplätzen vom<br />

20. August 1925 310<br />

Anl. 11: Die Deutsche Luft Hansa 311<br />

Anl. 12: Das erste befestigte S/L-Bahn-System in Deutschland 312<br />

Anl. 13: S/L-Bahnlängen zu Beginn des Zweiten Weltkriegs 313<br />

Anl. 14: Instrumentenlandesysteme / CAT-Einstufungen 314<br />

Anl. 15: Mitgliedergruppen der ADV 315<br />

Anl. 16: Rangfolge der europäischen Verkehrsflughäfen, Stand: 2005 316<br />

Anl. 17: Rangfolge der intern. Verkehrsflughäfen in der BRD, Stand: 2005 317<br />

Anl. 18: Eigentümerstruktur der fünfzehn größten dt. Verkehrsflughäfen 318<br />

Anl. 19: Vorranggebiet Flughafenentwicklung / Flughafen München 319<br />

Anl. 20: Ausrichtung der S/L-Bahnen anhand der Windverhältnisse 320<br />

Anl. 21: Berechnungsbeispiel: <strong>Start</strong>bahnlänge 321<br />

Anl. 22/1: Beispielkonfigurationen <strong>von</strong> S/L-Bahn-Systemen 322<br />

Anl. 22/2: Beispielkonfigurationen <strong>von</strong> S/L-Bahn-Systemen 323<br />

Anl. 22/3: Beispielkonfigurationen <strong>von</strong> S/L-Bahn-Systemen 324<br />

Anl. 23: Fluglärmgesetz: § 3 Ermittlung der Lärmbelastung 325<br />

Anl. 24: Luftbild des Flughafens Frankfurt-Hahn: Stand 2000 326<br />

XII


Anl. 25: Flughafen Frankfurt-Hahn: Rangplätze der untersuchten Varianten 327<br />

Anl. 26: Flugplatzkarte VLP Kassel-Calden 328<br />

Anl. 27: VLP Kassel-Calden: „konfliktarme Korridore“ 329<br />

Anl. 28/1: VLP Kassel-Calden: nördliche Untersuchungsräume 330<br />

Anl. 28/2: VLP Kassel-Calden: südliche Untersuchungsräume 331<br />

Anl. 29/1: Flughafen Leipzig/Halle: Stand 1994 332<br />

Anl. 29/2: Luftbild des Flughafens Leipzig/Halle: Stand 2004 333<br />

Anl. 30/1: Flughafen Frankfurt Rhein Main: GAP 1938/1942 334<br />

Anl. 30/2: Flughafen Frankfurt Rhein Main: Entwicklung der Flächeninanspruchnahme<br />

335<br />

Anl. 31: Flughafen Frankfurt Rhein Main: näher untersuchte S/L-Bahn-Varianten<br />

336<br />

Anl. 32: Flughafen Frankfurt Rhein Main: schutzgutbezogene Bewertung bei<br />

Gleichwertigkeit der Schutzgüter 337<br />

Anl. 33: S/L-Bahn-System am Flughafen Wien-Schwechat mit Vorentwurf der<br />

geplanten dritten S/L-Bahn 338<br />

Anl. 34: Pistenoptionen am Flughafen Wien-Schwechat 339<br />

Anl. 35/1: Pistensystem am Flughafen Zürich-Kloten 1955 340<br />

Anl. 35/2 Pistensystem am Flughafen Zürich-Kloten 2005 341<br />

Anl. 36/1: Entwicklungsoptionen am Flughafen Zürich-Kloten 342<br />

Anl. 36/2: „Profilbildende Etappen“ am Flughafen Zürich-Kloten 343<br />

Anl. 37/1: Ausbauschritte am Flughafen Madrid-Barajas 344<br />

Anl. 37/2: Ausbauschritte am Flughafen Madrid-Barajas 345<br />

Anl. 38: Ursprünglich geplante S/L-Bahn-Konfiguration am Flughafen Madrid-<br />

Barajas 346<br />

Anl. 39/1: Ursprüngliche Planungen der Konfiguration des S/L-Bahn-Systems<br />

am Flughafen London Heathrow 347<br />

Anl. 39/2: Genutztes S/L-Bahn-Systems am Flughafen London Heathrow <strong>und</strong><br />

Ausbauplanungen: Stand 2005 348<br />

Anl. 40/1: Favorisierte S/L-Bahn-Varianten der Londoner Verkehrsflughäfen<br />

Gatwick, Stansted <strong>und</strong> Luton 349<br />

Anl. 40/2: Favorisierte S/L-Bahn-Varianten der Londoner Verkehrsflughäfen<br />

Gatwick, Stansted <strong>und</strong> Luton 350<br />

Anl. 41: Anforderungen an die Hindernisfreiheit gem. ICAO in Abhängigkeit<br />

XIII


der S/L-Bahn-Kategorie 351<br />

Anl. 42: Rollwegkonfigurationen (taxiway systems) 352<br />

Anl. 43: Bauschutzbereich gem. § 12 LuftVG: Bsp. VLP Kassel-Calden 353<br />

Anl. 44: Unterschiede in den Bewertungsmaßstäben: Bsp. „Erholungs- <strong>und</strong><br />

Freizeiträume“ 354<br />

Anl. 45: Darstellung der Lärmbelastung der Wohnbevölkerung durch Fluglärm<br />

gem. AzB 99: Bsp. Flughafen Frankfurt Rhein Main 355<br />

Anl. 46/1: Bewertungsmatrix: Schutzgut „Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Biotope)“ 356<br />

Anl. 46/2: Bewertungsmatrix: Schutzgut „Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Biotope)“ 357<br />

Anl. 47/1: Bewertungsmatrix: Schutzgut „Boden“ 358<br />

Anl. 47/1: Bewertungsmatrix: Schutzgut „Boden“ 359<br />

Anl. 48/1: Bewertungsmatrix: Schutzgut „Wasser“ 360<br />

Anl. 48/2: Bewertungsmatrix: Schutzgut „Wasser“ 361<br />

Anl. 49: Grenzwerte für Luftschadstoffe 362<br />

Anl. 50/1: Bewertungsmatrix: Schutzgut „Klima“ 363<br />

Anl. 50/2: Bewertungsmatrix: Schutzgut „Klima“ 364<br />

Anl. 51: Betroffene ästhetische Raumeinheiten: Bsp. Variante Nordost am<br />

Flughafen Frankfurt Rhein Main 365<br />

Anl. 52/1: Bewertungsmatrix: Schutzgut „Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter“ 366<br />

Anl. 52/2: Bewertungsmatrix: Schutzgut „Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter“ 367<br />

Anl. 53/1: Bewertung HHN: Schutzgut „Menschen“, Lärmkonturen (Tag) 368<br />

Anl. 53/2: Bewertung HHN: Schutzgut „Menschen“, Lärmkonturen (Tag) 369<br />

Anl. 53/3: Bewertung HHN: Schutzgut „Menschen“, Lärmkonturen (Nacht) 370<br />

Anl. 53/4: Bewertung HHN: Schutzgut „Menschen“, Lärmkonturen (Nacht) 371<br />

Anl. 54/1: Bewertung HHN: Schutzgut „Menschen“, betroffenen Ortsteile (Tag) 372<br />

Anl. 54/2: Bewertung HHN: Schutzgut „Menschen“, betroffenen Ortsteile<br />

(Nacht) 373<br />

Anl. 55/1: Bewertung HHN: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ 374<br />

Anl. 55/2: Bewertung HHN: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ 375<br />

Anl. 55/3: Bewertung HHN: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ 376<br />

Anl. 56: Bewertung HHN: Schutzgut „Wasser“ 377<br />

Anl. 57: Bewertung HHN: Schutzgut „Landschaft“ 378<br />

Anl. 58: Bewertung HHN: Schutzgut „Kultur- u. sonstige Sachgüter“ 379<br />

Anl. 59: VLP Kassel-Calden: Hindernissituation Variante j = 4 (C) 380<br />

XIV


Anl. 60: Bewertung KSF: Schutzgut „Menschen“, betroffene Ortsteile (Tag) 381<br />

Anl. 61/1 Bewertung KSF: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“, Schutzgebiete<br />

382<br />

Anl. 61/2 Bewertung KSF: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“, Schutzgebiete<br />

383<br />

Anl. 62/1 Bewertung KSF: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ 384<br />

Anl. 62/2 Bewertung KSF: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ 385<br />

Anl. 63/1 Bewertung KSF: Schutzgut „Boden“ 386<br />

Anl. 63/2 Bewertung KSF: Schutzgut „Boden“ 387<br />

Anl. 64/1 Bewertung KSF: Schutzgut „Wasser“ (Gr<strong>und</strong>wasser) 388<br />

Anl. 64/2 Bewertung KSF: Schutzgut „Wasser“ (Gr<strong>und</strong>wasser) 389<br />

Anl. 65: Bewertung KSF: Schutzgut „Wasser“ (Oberflächengewässer) 390<br />

Anl. 66: Bewertung KSF: Schutzgut „Landschaft“ 391<br />

Anl. 67: Bewertung KSF: Schutzgut „Kultur u. sonstige Sachgüter“ 392<br />

Anl. 68: Flughafen Frankfurt Rhein Main: „Atlanta-Variante“ / Variante 12 393<br />

Anl. 69: Flughafen Frankfurt Rhein Main: Generalausbauplan (GAP) 2000 394<br />

Anl. 70: Flughafen Frankfurt Rhein Main: Durch Fluglärm betroffene Städte<br />

<strong>und</strong> Gemeinden 395<br />

Anl. 71: Bewertung FRA: Variante Nordost (j = 1) 396<br />

Anl. 72: Bewertung FRA: Variante Nordost (j = 2) 397<br />

Anl. 73: Bewertung FRA: Variante Nordost (j = 3) 398<br />

Anl. 74: Flughafen Frankfurt Rhein Main: Einteilung Untersuchungsgebiete 399<br />

Anl. 75/1 Bewertung FRA: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ 400<br />

Anl. 75/2 Bewertung FRA: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ 401<br />

Anl. 76: Flughafen Frankfurt Rhein Main: Externes Flugunfallrisiko 402<br />

XV


Abbildungs-/Tabellenverzeichnis<br />

Abbildungen:<br />

Seite<br />

Abb. 1: Entwicklung der Passagierverteilung im Nordatlantikverkehr zugunsten<br />

des Luftverkehrs 2<br />

Abb. 2: Organigramm des BMVBS, Stand: 01.09.2006 16<br />

Abb. 3: Differenzierung der Flugplätze nach LuftVG 26<br />

Abb. 4: Hub-and-Spokes-System 30<br />

Abb. 5: Allgemeine Wachstumsprognose für den weltweiten Luftverkehr bis<br />

2020 34<br />

Abb. 6: Prognostizierte Wachstumsverteilung 2004 bis 2023 34<br />

Abb. 7: Prognostizierte Kapazitätsauslastung dt. Verkehrsflughäfen 36<br />

Abb. 8: 3-stufige Verwaltungsgliederung im Freistaat Bayern 40<br />

Abb. 9: Kategorisierung nach dem Aerodrome Reference Code (ARC) der<br />

ICAO 49<br />

Abb. 10: „Beanspruchungsprofil“ des Flughafens Boston/Logan (USA) 53<br />

Abb. 11: Prinzipskizze eines Parallelbahnsystems 55<br />

Abb. 12: Prinzipskizze eines Kreuzbahn-/V-Bahnsystems 55<br />

Abb. 13: Passagierentwicklung am Flughafen Frankfurt-Hahn 68<br />

Abb. 14: Luftfrachtentwicklung am Flughafen Frankfurt-Hahn 68<br />

Abb. 15: Slotnachfrage am Flughafen Frankfurt Rhein Main in der Sommersaison<br />

2000 86<br />

Abb. 16: Passagierentwicklung <strong>und</strong> Entwicklungsprognose am Flughafen<br />

Wien-Schwechat 93<br />

Abb. 17: Passagierentwicklung am Flughafen Zürich-Kloten 99<br />

Abb. 18: Passagierentwicklung am Flughafen Madrid-Barajas 104<br />

Abb. 19: Passagierentwicklung am Flughafen London Heathrow 109<br />

Abb. 20: Regionale Abgrenzung der Untersuchungsräume in GB 110<br />

Abb. 21: Verkehrsflugplätze im Raum London 111<br />

Abb. 22: Mögliche Ausbaubegründungen in Anhängigkeit <strong>von</strong> den Ausbauabsichten<br />

120<br />

Abb. 23: Prüfungsfolge zur Variantenfindung bei einer beabsichtigten Nutzungsänderung<br />

123<br />

XVI


Abb. 24: Variantenfindung zur Verringerung der Umweltauswirkungen 124<br />

Abb. 25: Prüfungsfolge zur Variantenfindung bei einer Kapazitätserweiterung 125<br />

Abb. 26: Verknüpfungspunkte <strong>und</strong> Abhängigkeiten der Bewertungsbereiche 126<br />

Abb. 27: Maßgebliche Forderungen an die Leistungsfähigkeit eines S/L-Bahn-<br />

Systems 128<br />

Abb. 28: Standardisiertes Kriteriengerüst des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s 136<br />

Abb. 29: Ablaufschema des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s 139<br />

Abb. 30: Bewertungsfunktion „Kapazität“ 142<br />

Abb. 31: Eingeschränkte Hindernisfreiheit am Flughafen Salzburg 143<br />

Abb. 32: Bewertungsfunktion „Nutzungseinschränkungen“ 145<br />

Abb. 33: Bewertungsfunktion „Betriebliche Aspekte“ 147<br />

Abb. 34: Bewertungsfunktion „Nachhaltigkeit des Ausbaus“ 150<br />

Abb. 35: Skizze des Kernbereichs <strong>und</strong> der Außenzone 152<br />

Abb. 36: Herleitung der „Standardbezugsfläche“ für S/L-Bahn-Varianten 153<br />

Abb. 37: Allgemeine Fallkonstellation zur Herleitung des „Anpassungsfaktors“ 155<br />

Abb. 38: Bewertungsmatrix Schutzgut „Menschen“ 163<br />

Abb. 39: Bewertungsfunktion Schutzgut „Menschen“ 165<br />

Abb. 40: Bewertungsfunktion Schutzgut „Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Biotope)“ 169<br />

Abb. 41: Bewertungsfunktion Schutzgut „Boden“ 172<br />

Abb. 42: Bewertungsfunktion Schutzgut „Wasser“ 176<br />

Abb. 43: Bewertungsfunktion Schutzgut „Luft“ 181<br />

Abb. 44: Bewertungsfunktion Schutzgut „Klima“ 184<br />

Abb. 45: Bewertungsfunktion Schutzgut „Landschaft“ 187<br />

Abb. 46: Bewertungsfunktion Schutzgut „Kultur u. sonstige Sachgüter“ 191<br />

Abb. 47: Variantenreihung infolge des Quotienten aus Kosten pro Bewertungspunkt<br />

194<br />

Abb. 48: Einstufung der S/L-Bahn-Varianten 199<br />

Abb. 49: HHN: Antrag auf Planfeststellung, Variante Nordost 205<br />

Abb. 50: HHN: Antrag auf Planfeststellung, Variante Südwest 205<br />

Abb. 51a: HHN: Antrag auf Planfeststellung, Sym. Variante 206<br />

Abb. 51b: HHN: Antrag auf Planfeststellung, Sym. Variante 206<br />

Abb. 52a: HHN: Antrag auf Planfeststellung, Asym. Variante 207<br />

Abb. 52b: HHN: Antrag auf Planfeststellung, Asym. Variante 207<br />

XVII


Abb. 53a: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante A1 (Lageplan) 226<br />

Abb. 53b: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante A1 (landseitige Anbindung) 227<br />

Abb. 54a: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante A2 (Lageplan) 227<br />

Abb. 54b: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante A2 (landseitige Anbindung) 228<br />

Abb. 55a: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante B (Lageplan) 228<br />

Abb. 55b: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante B (landseitige Anbindung) 229<br />

Abb. 56a: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante C (Lageplan) 229<br />

Abb. 56b: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante C (landseitige Anbindung) 230<br />

Abb. 57: KSF: optimierte Variante B (Lageplan) 230<br />

Abb. 58: FRA: Antrag auf Planfeststellung, Variante Nordost 250<br />

Abb. 59: FRA: Antrag auf Planfeststellung, Variante Nordwest 250<br />

Abb. 60: FRA: Antrag auf Planfeststellung, Variante Süd 251<br />

Abb. 61: Studie über die Ausbaumöglichkeiten des S/L-Bahn-Systems am<br />

Flughafen Frankfurt Rhein Main <strong>von</strong> 1958 272<br />

Abb. 62 Entwicklung der Flugbewegungszahlen am Flughafen Leipzig/Halle 276<br />

Tabellen:<br />

Tab. 1: Im Rahmen der Analyse angewendeter <strong>Bewertungsverfahren</strong> betrachtete<br />

Verkehrsflughäfen 66<br />

Tab. 2: Ergebnisse der Bedarfsprognose: Prognostiziertes Luftverkehrsaufkommen<br />

am Flugplatz Kassel-Calden in Abhängigkeit der definierten<br />

Szenarien 73<br />

Tab. 3: Bewertung der Auswirkungen durch Immissionen im Zuge der landesplanerischen<br />

Beurteilung am Flughafen Frankfurt Rhein Main 178<br />

Tab. 4: HHN: Bewertungskriterium „Betriebliche Aspekte“ 209<br />

Tab. 5: HHN: Schutzgut „Menschen“, tägliche Betroffenheiten 211<br />

Tab. 6: HHN: Schutzgut „Menschen“, nächtliche Betroffenheiten 212<br />

Tab. 7: HHN: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“, flächenbezogene<br />

Auswirkungen 213<br />

Tab. 8: HHN: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“, Bepunktung 214<br />

Tab. 9: HHN: Schutzgut „Boden“, Einstufung der betroffenen Flächen 214<br />

Tab. 10: HHN: Schutzgut „Boden“, Bepunktung 215<br />

Tab. 11:<br />

HHN: Schutzgut „Wasser“, variantenabhängige Betroffenheiten <strong>und</strong><br />

XVIII


Bepunktung 216<br />

Tab. 12: HHN: Schutzgut „Luft“, Bepunktung 217<br />

Tab. 13: HHN: Schutzgut „Landschaft“, Zuordnung der betroffenen Flächen<br />

<strong>und</strong> Bepunktung 219<br />

Tab. 14: HHN: Bepunktung der Bereiche Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Umweltauswirkungen<br />

221<br />

Tab. 15: HHN: Variantenreihung 222<br />

Tab. 16: KSF: Bewertungskriterium „Nutzungseinschränkungen” 233<br />

Tab. 17: KSF: Schutzgut „Menschen“, tägliche Betroffenheiten 235<br />

Tab. 18: KSF: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“, flächenbezogene<br />

Auswirkungen 236<br />

Tab. 19: KSF: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“, Bepunktung 237<br />

Tab. 20: KSF: Schutzgut „Boden“, Einstufung der betroffenen Flächen 237<br />

Tab. 21: KSF: Schutzgut „Boden“, Bepunktung 238<br />

Tab. 22: KSF: Schutzgut „Wasser“, variantenabhängige Betroffenheiten <strong>und</strong><br />

Bepunktung 239<br />

Tab. 23: KSF: Schutzgut „Luft“, Bepunktung 240<br />

Tab. 24: KSF: Schutzgut „Landschaft“, Zuordnung der betroffenen Flächen<br />

<strong>und</strong> Bepunktung 242<br />

Tab. 25: KSF: Bepunktung der Bereiche Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Umweltauswirkungen<br />

243<br />

Tab. 26: KSF: Kostenabschätzung 244<br />

Tab. 27: KSF: Variantenreihung 245<br />

Tab. 28: FRA: derzeitiger <strong>und</strong> künftiger Flugzeugmix 252<br />

Tab. 29: FRA: Bewertungskriterium „Kapazität“ 252<br />

Tab. 30: FRA: Schutzgut „Menschen“, tägliche Betroffenheiten 255<br />

Tab. 31: FRA: Schutzgut „Menschen“, potentielle nächtliche Betroffenheiten 256<br />

Tab. 32: FRA: Schutzgut „Menschen“, Bepunktung 256<br />

Tab. 33: FRA: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“, flächenbezogene<br />

Auswirkungen 258<br />

Tab. 34: FRA: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“, Bepunktung 258<br />

Tab. 35: FRA: Schutzgut „Boden“, Einstufung der betroffenen Flächen 259<br />

Tab. 36: FRA: Schutzgut „Boden“, Bepunktung 260<br />

Tab. 37: FRA: Schutzgut „Wasser“, variantenabhängige Betroffenheiten 261<br />

XIX


Tab. 38: FRA: Schutzgut „Wasser“, Einstufung <strong>und</strong> Bepunktung 261<br />

Tab. 39: FRA: Schutzgut „Luft“, Bepunktung 262<br />

Tab. 40: FRA: Schutzgut „Landschaft“, Zuordnung der betroffenen Flächen<br />

<strong>und</strong> Bepunktung 264<br />

Tab. 41: FRA: Schutzgut „Kultur- u. sonstige Sachgüter“, Bepunktung 265<br />

Tab. 42: FRA: Bepunktung der Bereiche Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Umweltauswirkungen<br />

266<br />

Tab. 43: FRA: Variantenreihung 267<br />

XX


Abkürzungsverzeichnis<br />

A 99<br />

B<strong>und</strong>esautobahn mit Nummer<br />

a<br />

lat.: annum (Jahr)<br />

A<br />

engl.: Area (Fläche)<br />

A350 Flugzeugtypenbezeichnung <strong>von</strong> Airbus Industries (z.T. mit Versionsnummern)<br />

A380 Großflugzeug <strong>von</strong> Airbus Industries (Indienststellung 2006/2007)<br />

Abb. Abbildung(en)<br />

Abs.<br />

Absatz<br />

ABU<br />

engl.: Aviation Bird Unit (Vogelkontrolleinheit)<br />

Abzw. Abzweig<br />

ACI<br />

engl.: Airports Council International (Internationales Flughafen Komitee)<br />

ACN<br />

engl.: Aircraft Classification Number (Flugzeug-Klassifikations-Ziffer)<br />

AD<br />

Autobahndreieck<br />

ADL<br />

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftverkehrsgesellschaften<br />

ADV<br />

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen<br />

AEA<br />

engl.: Association of European Airlines (Vereinigung der europäischen Luftverkehrsgesellschaften)<br />

AENA span.: Aeropuertos Españoles y Navigación Aérea (staatliche Flughafengesellschaft in<br />

Spanien)<br />

AFI<br />

Amt für Immissionsschutz<br />

AG<br />

Aktiengesellschaft<br />

AGNIS engl.: Aircraft Guidance Nose In System (System zur Führung des Flugzeugs zum<br />

Standplatz)<br />

AIP<br />

engl.: Aeronautical Information Publication (Luftfahrthandbuch der DFS)<br />

AK<br />

Autobahnkreuz<br />

AKW aromatische Kohlenwasserstoffe<br />

allg.<br />

allgemein<br />

ALVF Altlastenverdachtsfläche<br />

a. M. am Main<br />

AMS Internationaler IATA Code für den Flughafen Amsterdam Schiphol<br />

Anh. Anhang<br />

Anl.<br />

Anlage(n)<br />

Anz.<br />

Anzahl<br />

APD<br />

engl.: Air Passenger Duty (allg. Luftverkehrsgebühren für einen Passagier)<br />

APP<br />

engl.: Approach (Anflug)<br />

APU<br />

engl.: Auxiliary Power Unit (Hilfsaggregat)<br />

ARC<br />

engl.: Aerodrome Reference Code<br />

ARGE Arbeitsgemeinschaft<br />

ARP<br />

engl.: Airport Reference Point (Flughafenbezugspunkt)<br />

XXI


ARR<br />

Art.<br />

As<br />

AS<br />

ASDA<br />

ATAG<br />

ATC<br />

ATM<br />

AzB<br />

B 327<br />

B747<br />

BA<br />

BAA<br />

BAB<br />

B(a)P<br />

BARIG<br />

BArtSchV<br />

BauGB<br />

BBI<br />

BBodSchG<br />

BBodSchV<br />

BBR<br />

BCN<br />

Bd.<br />

BDLI<br />

BEA<br />

BEN<br />

Bew.-Pkt.<br />

BfLR<br />

BfN<br />

BFU<br />

BGB<br />

BGBl.<br />

BGS<br />

Bhf.<br />

BI<br />

BImSchG<br />

engl.: Arrival (Ankunft)<br />

Artikel<br />

Arsen<br />

Anschlussstelle (auch: Anschlussstelle der Autobahn)<br />

engl.: Accelerate Stop Distance Available (verfügbare <strong>Start</strong>abbruchstrecke)<br />

engl.: Air Transport Action Group<br />

engl.: Air Traffic Control (Flugverkehrkontrolle)<br />

engl.: Air Traffic Movement (Flugbewegung)<br />

Anleitung zur Berechnung des äquivalenten Dauerschallpegels zur Ermittlung der<br />

Lärmbelastung; AzB 99 – Entwurfsfassung des B<strong>und</strong>esumweltamtes aus dem Jahre<br />

1999; AzB 84 – derzeit gültige AzB aus dem Jahre 1984<br />

B<strong>und</strong>esstraße mit Nummer<br />

Flugzeugtypen <strong>von</strong> Boeing Inc. (z.T. mit Versionsnummer)<br />

engl.: British Airways (brit. Fluggesellschaft)<br />

engl.: British Airport Authority (Britische Flughafengesellschaft)<br />

B<strong>und</strong>esautobahn<br />

Benzo(a)pyren (auch: BaP)<br />

engl.: Board of Airline Representatives in Germany (Ausschuss der Vertreter der Luftfahrtgesellschaften<br />

Deutschlands)<br />

B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung<br />

Baugesetzbuch<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Berlin Brandenburg International (künftiger<br />

Berliner Großflughafen am Standort Schönefeld)<br />

B<strong>und</strong>esbodenschutzgesetz<br />

B<strong>und</strong>esbodenschutzverordnung<br />

B<strong>und</strong>esamt für Bauwesen <strong>und</strong> Raumordnung, ehemals BfLR<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Barcelona<br />

Band<br />

B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Luft- <strong>und</strong> Raumfahrtindustrie e.V.<br />

engl.: British European Airways (Vorgängergesellschaft der BA)<br />

Benzol<br />

Bewertungspunkt<br />

B<strong>und</strong>esforschungsanstalt für Landesk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Raumordnung, heute BBR<br />

B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz<br />

B<strong>und</strong>esstelle für Flugunfalluntersuchungen<br />

Bürgerliches Gesetzbuch<br />

B<strong>und</strong>esgesetzblatt<br />

B<strong>und</strong>esgrenzschutz<br />

Bahnhof<br />

Bürgerinitiative<br />

B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz<br />

XXII


BImSchV<br />

BMU<br />

BMV<br />

BMVBS<br />

BMVBW<br />

BNatSchG<br />

BodSchätzG<br />

B-Plan<br />

BQH<br />

BRD<br />

brit.<br />

BSCE<br />

BSF<br />

Bsp.<br />

bspw.<br />

BTX<br />

BUND<br />

BVerwG<br />

BVF<br />

BVWP<br />

BWaldG<br />

BW<br />

bzgl.<br />

bzw.<br />

C<br />

ca.<br />

CAA<br />

CAT I - III<br />

CBR<br />

CDG<br />

CGN<br />

CH 4<br />

CKW<br />

cm<br />

Co.<br />

CO<br />

CO 2<br />

Code A - F<br />

d<br />

B<strong>und</strong>esimmissionsschutzverordnung<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr (seit 1998 BMVBW)<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Stadtentwicklung<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen (seit 11.2005 BMVBS)<br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />

Bodenschätzungsgesetz<br />

Bebauungsplan<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen London Biggin Hill<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

britisch(e)<br />

engl.: Bird Strike Committee Europe (Vogelschlagkomitee für Europa)<br />

Berliner-Spezialflug AG<br />

Beispiel<br />

beispielsweise<br />

monozyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Xylol; mit Ethylbenzol<br />

auch: BTEX)<br />

B<strong>und</strong> für Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz e.V.<br />

B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht<br />

B<strong>und</strong>esvereinigung gegen Fluglärm e.V.<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan<br />

B<strong>und</strong>eswaldgesetz<br />

B<strong>und</strong>eswehr<br />

bezüglich<br />

beziehungsweise<br />

Celsius<br />

circa<br />

engl.: Civil Aviation Authority (britische Luftfahrtbehörde)<br />

engl.: Category I - III; Betriebsstufe I bis III für Instrumentenlandungen mit Präzisionslandehilfen<br />

für Flughäfen in Abhängigkeit <strong>von</strong> den Sichtbedingungen<br />

engl.: California Bearing Ratio (Bodentragfähigkeitswert)<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Paris Charles de Gaulle<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Köln/Bonn<br />

Methan<br />

chlorierte Kohlenwasserstoffe<br />

Zentimeter<br />

Company (Gesellschaft)<br />

Kohlenmonoxid<br />

Kohlendioxid<br />

Klassifizierung <strong>von</strong> Flugzeugen, ICAO Anhang 14 in Gruppe A bis F<br />

engl.: day (Tag)<br />

XXIII


DAL<br />

DAVVL<br />

dB<br />

dB(A)<br />

DB AG<br />

DDR<br />

DELAG<br />

DenkmalG<br />

DEP<br />

DFS<br />

DFW<br />

d.h.<br />

DHL<br />

DIN<br />

Dipl.<br />

DLH<br />

DLR<br />

Doc<br />

Dr.<br />

DSchG<br />

dt.<br />

DTV<br />

DUS<br />

EASA<br />

ECAC<br />

EG<br />

ehem.<br />

Einh.<br />

einschl.<br />

engl.<br />

entf.<br />

EPA<br />

erf.<br />

EU<br />

e.V.<br />

evtl.<br />

EWG<br />

f., ff.<br />

Fa.<br />

FAA<br />

Deutsche Aero Lloyd<br />

Deutscher Ausschuss zur Verhütung <strong>von</strong> Vogelschlägen im Luftverkehr<br />

Dezibel (logarithmische Maßeinheit)<br />

Dezibel(A); Dezibel bewertet nach Kurve A (menschliches Gehör)<br />

Deutsche Bahn AG<br />

Deutsche Demokratische Republik<br />

Deutsche Luftschiffahrt Aktiengesellschaft<br />

Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler<br />

engl.: Departure (Abflug)<br />

Deutsche Flugsicherung GmbH<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Dallas-Fort Worth<br />

das heißt<br />

engl.: Dallsey Hillblum Lindsey GmbH (Expressdienstleister)<br />

Deutsches Institut für Normung e.V.<br />

Diplom<br />

Deutsche Lufthansa AG<br />

Deutsches Zentrum für Luft- <strong>und</strong> Raumfahrt e.V.<br />

Dokument<br />

Doktor<br />

Denkmalschutzgesetz<br />

deutsch(e)<br />

durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Düsseldorf<br />

engl.: European Aviation Safety Agency<br />

engl.: European Civil Aviation Conference (Europäische Konferenz der zivilen Luftfahrt)<br />

Europäische Gemeinschaft<br />

ehemalig<br />

Einheit<br />

einschließlich<br />

englisch<br />

entfällt<br />

engl.: Environmental Protection Agency (Umweltschutzagentur der USA)<br />

erforderlich<br />

Europäische Union<br />

eingetragener Verein<br />

eventuell<br />

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft<br />

<strong>und</strong> folgende Seite(n) bzw. Nummer(n) (ff. umgangssprachlich: fortfolgende)<br />

Firma<br />

engl.: Federal Aviation Administration (B<strong>und</strong>esluftfahrtbehörde der USA)<br />

XXIV


FAG<br />

Flughafen Frankfurt Main Aktiengesellschaft (seit 29.01.2001 Fraport AG)<br />

FBP<br />

Flughafenbezugspunkt<br />

FCO<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Rom Fiumicino<br />

FDZ<br />

Flughafendirektion Zürich<br />

FFH<br />

Fauna-Flora-Habitat (Tiere-Pflanzen-Lebensräume); Richtlinie der EU zur Erhaltung<br />

der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />

FGK<br />

Flughafen GmbH Kassel<br />

FGSV Forschungsgesellschaft für das Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen e.V.<br />

FIG<br />

Flughafen-Immobilien-Gesellschaft am Flughafen Zürich-Kloten<br />

FL 1.3 Fläche mit Nr.<br />

FluLärmG Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz)<br />

FlUUG Gesetz über die Untersuchung <strong>von</strong> Unfällen <strong>und</strong> Störungen bei dem Betrieb ziviler<br />

Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz)<br />

FRA<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Frankfurt Rhein Main<br />

ft. engl.: Foot, Feet (Längeneinheit: 1 ft = 0,3048 m)<br />

ft/GND engl.: Feet Above Gro<strong>und</strong> (Höhe über Gr<strong>und</strong> in Fuß)<br />

Fw<br />

Focke Wulf (ehem. Flugzeughersteller)<br />

Fz<br />

Fahrzeug<br />

g<br />

Gramm<br />

GA<br />

engl.: General Aviation (Allgemeine Luftfahrt)<br />

GAP<br />

Generalausbauplan<br />

GAT<br />

engl.: General Aviation Terminal (Terminal für die Abfertigung <strong>von</strong> Allgemeiner Luftfahrt)<br />

GB<br />

Großbritannien<br />

GE<br />

Gewerbegebiet<br />

gem. gemäß<br />

gepl. geplant<br />

GFK<br />

Glasfaserverstärkter Kunststoff<br />

GFZ<br />

Geschossflächenzahl<br />

GG<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz für die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

ggf.<br />

gegebenenfalls<br />

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

GMBI Gemeinsames Ministerialblatt (herausgegeben vom B<strong>und</strong>esministerium des Innern)<br />

GND engl.: Gro<strong>und</strong> (Erdoberfläche); über Gr<strong>und</strong> (als Höhenangabe in Verbindung mit ft.)<br />

GOK Geländeoberkante<br />

GP<br />

Gleitpfadsender<br />

GPS<br />

engl.: Global Positioning System (globales System zur Positionsbestimmung)<br />

GW<br />

Gr<strong>und</strong>wasser<br />

GWL Gr<strong>und</strong>wasserleiter<br />

h<br />

hour (St<strong>und</strong>e)<br />

XXV


ha<br />

Hektar; (Flächeneinheit 10.000 m²)<br />

Hbf.<br />

Hauptbahnhof<br />

HeForstG Hessisches Forstgesetz<br />

HeNatG Hessisches Naturschutzgesetz<br />

Hg<br />

Quecksilber<br />

HHN<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Hahn<br />

hist.<br />

historisch<br />

H 2 O<br />

Wasser, Wasserdampf<br />

hPa<br />

Druck in Hektopascal (H<strong>und</strong>ert Newton pro Quadratmeter)<br />

Hrsg. Herausgeber<br />

Hub<br />

Luftverkehrsdrehscheibe<br />

Hz<br />

Hertz (Frequenzeinheit, 1 Schwingung pro Sek<strong>und</strong>e)<br />

IATA International Air Transport Association (Internationaler Dachverband der zivilen Luftverkehrsgesellschaften)<br />

IBSC engl.: International Bird Strike Committee (Internationales Vogelschlag Komitee)<br />

ICAO International Civil Aviation Organization (Internationale Organisation der Zivilluftverkehr<br />

betreibenden Länder)<br />

i.d.R. in der Regel<br />

IFR<br />

engl.: Instrument Flight Rules (Instrumentenflugregeln)<br />

ILA<br />

Internationale Luft- <strong>und</strong> Raumfahrtausstellung<br />

ILS<br />

engl.: Instrument Landing System (Instrumentenlandesystem)<br />

Ing.<br />

Ingenieur<br />

inkl.<br />

inklusive<br />

insb. insbesondere<br />

insg. insgesamt<br />

i. Pr. in Preußen<br />

i.S.<br />

im Sinne<br />

ISDN engl.: Integrated Services Digital Network (Integriertes Netz für digitale Dienste)<br />

ISO<br />

International Standardisation Organization (Internationale Organisation für Normung)<br />

intern. international<br />

IV<br />

Individualverkehr<br />

i.W.<br />

im Wesentlichen<br />

JAA<br />

engl.: Joint Aviation Authorities<br />

JAR<br />

engl.: Joint Aviation Requirements<br />

Jh.<br />

Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

Ju<br />

Junkers (ehem. Flugzeughersteller)<br />

K<br />

Temperatur in Kelvin (absolute Temperatur)<br />

K.o.<br />

engl.: knock out (Ausschluss)<br />

K 2528 Kreisstraße mit Nummer<br />

Kap.<br />

Kapitel<br />

Kf-Wert Durchlässigkeitsbeiwert<br />

XXVI


Kfz<br />

Kraftfahrzeug<br />

kg<br />

Kilogramm (Masseeinheit)<br />

kHz<br />

Kilohertz (Frequenzeinheit)<br />

km<br />

Kilometer<br />

km 2<br />

Quadratkilometer<br />

km/h Kilometer pro St<strong>und</strong>e (Maßeinheit für die Geschwindigkeit)<br />

kN<br />

Kilonewton (Krafteinheit, 1 kg x 1 m/s²)<br />

kn<br />

Knoten (Geschwindigkeitseinheit, 1 kn = 1,852 km/h)<br />

KSF<br />

Internationaler IATA Code für den VLP Kassel-Calden<br />

l<br />

Liter<br />

L<br />

Schallpegel<br />

L 2528 Landesstraße mit Nummer<br />

LBA<br />

Luftfahrt-B<strong>und</strong>esamt<br />

L-Bahn Landebahn<br />

LBE<br />

Landschaftsbildeinheit<br />

lb engl.: po<strong>und</strong> (sog. Troy-Pf<strong>und</strong>, 1 lb = ca. 373,24 g)<br />

LCY<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen London City<br />

LDA<br />

engl.: Landing Distance Available (verfügbare Landestrecke)<br />

LEJ<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Leipzig/Halle<br />

LEP<br />

Landesentwicklungsplan<br />

lfd.<br />

laufende<br />

LFZ, Lfz Luftfahrzeug<br />

LGW Internationaler IATA Code für den Flughafen London-Gatwick<br />

LHR<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen London-Heathrow<br />

LLZ<br />

engl.: Localizer (Landekurssender)<br />

LOI<br />

engl.: Letter of Intent (schriftliche Absichtserklärung)<br />

LOS<br />

engl.: Level of Safety (Sicherheitsniveau)<br />

LSA<br />

Lichtsignalanlage<br />

LSG<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

lt.<br />

laut<br />

LTN<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen London Luton<br />

LTP<br />

engl.: Long Term Prediction (Langzeitvorhersage)<br />

LUA<br />

Landesumweltamt<br />

LuftVG Luftverkehrsgesetz<br />

LuftVO Luftverkehrsordnung<br />

LuftVZO Luftverkehrszulassungsordnung<br />

m<br />

Meter<br />

M<br />

Maßstab (bei Plänen <strong>und</strong> Zeichnungen)<br />

m/s<br />

Meter pro Sek<strong>und</strong>e<br />

m² Quadratmeter (Fläche, 1m x 1m, auch: qm)<br />

m³ Kubikmeter (Volumen, 1m x 1m x 1m, auch: cbm)<br />

XXVII


Mach Schallgeschwindigkeit (1 Mach = ca. 1.235 km/h)<br />

MAD Internationaler IATA Code für den Flughafen Madrid-Barajas<br />

max. maximal<br />

MCT<br />

engl.: Minimum Connecting Time (minimale Umsteigezeit)<br />

MEZ<br />

mitteleuropäische Zeit<br />

mg<br />

Milligramm (ein tausendstel Gramm)<br />

MI<br />

Mischgebiet<br />

min<br />

Minute<br />

min.<br />

minimal<br />

mind. mindestens<br />

Mio.<br />

Million/en<br />

MIV<br />

motorisierter Individualverkehr<br />

mm<br />

Millimeter<br />

mm/a Millimeter pro Jahr<br />

Mn<br />

Mangan<br />

Mrd.<br />

Milliarde/n<br />

mtl.<br />

monatlich<br />

MTOM engl.: Maximum Take-off Mass (maximale <strong>Start</strong>masse, Höchstabflugmasse)<br />

MTOW engl.: Maximum Take Off Weight (maximales <strong>Start</strong>gewicht)<br />

MUC Internationaler IATA Code für den Flughafen München Franz Josef Strauß<br />

m ü. NN Meter über Normalnull<br />

m u. GOK Meter unter Geländeoberkante<br />

n<br />

Anzahl<br />

N<br />

Stickstoff<br />

n. A. nach Ausbau<br />

NAT<br />

engl.: Number above Threshold (Schwellenwertkriterium als Bewertungsmaß der<br />

Fluglärmbelastung)<br />

NATO engl.: North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Verteidigungsorganisation)<br />

NatSchG Naturschutzgesetz<br />

ND<br />

Naturdenkmal<br />

NH 3<br />

Ammoniak<br />

Ni<br />

Nickel<br />

NKA<br />

Nutzen-Kosten-Analyse<br />

NM<br />

Nautische Meile (Längeneinheit, 1 NM = 1,852 km)<br />

NN<br />

Normal Null (Meereshöhe)<br />

NO<br />

Stickstoffmonoxid<br />

NO 2<br />

Stickstoffdioxid<br />

NOX<br />

Stickstoffoxide<br />

N 2 O<br />

Distickstoffoxid (Lachgas)<br />

nördl. nördlich<br />

Nr.<br />

Nummer<br />

XXVIII


NSG<br />

Naturschutzgebiet<br />

NWA Nutzwertanalyse<br />

o. oder<br />

o.a.<br />

oben angegeben<br />

o.ä.<br />

oder ähnliches<br />

O 2<br />

O 3<br />

OAS<br />

o.g.<br />

ÖPNV<br />

ORD<br />

Org.<br />

ORY<br />

östl.<br />

ÖV<br />

p.a.<br />

PAK<br />

PANS OPS<br />

PAPI<br />

parl.<br />

Pass.<br />

Pax(e)<br />

Paxe/a<br />

Pb<br />

PCN<br />

Pers.<br />

PFV<br />

pH-Wert<br />

Pkt<br />

Pkw<br />

plc<br />

PM 10; PM 10<br />

Sauerstoff<br />

Ozon<br />

engl.: Obstacle Assessment Surface (Fläche zur Hindernisermittlung)<br />

oben genannte<br />

Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Chicago O´Hare<br />

Organisation<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Paria Orly<br />

östlich<br />

öffentlicher Verkehr<br />

per annum (pro Jahr)<br />

polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe<br />

engl.: Procedures for Air Navigation Services, Aircraft Operations (Verfahrensanweisungen<br />

für Flugnavigationsdienste, Flugbetrieb)<br />

engl.: Precision Approach Path Indicator (Präzisionsgleitwinkelbefeuerung)<br />

parlamentarisch<br />

Passagiere (Paxe)<br />

Passagier(e)<br />

Passagiere pro Jahr<br />

Blei<br />

engl.: Pavement Classification Number (Tragfähigkeitszahl)<br />

Personen<br />

Planfeststellungsverfahren<br />

Säuregrad<br />

Punkt(e) bzw. Bewertungspunkt(e)<br />

Personenkraftwagen<br />

engl.: public limited company (vergleichbar mit dt. AG)<br />

engl.: Particulate Matter < 10 µm (Staubanteile < 10 µm)<br />

PM 2,5; PM 2,5 engl.: Particulate Matter < 2,5 µm (Staubanteile < 2,5 µm)<br />

priv.<br />

privat<br />

PRM engl.: Precision Runway Monitor (Überwachungssystem des Endanflugbereiches)<br />

PTS<br />

Personen-Transfer-System (Personentransportsystem)<br />

QM<br />

Qualitätsmanagement<br />

QS<br />

Qualitätssicherung<br />

RAS<br />

Richtlinien für die Anlage <strong>von</strong> Straßen<br />

rd.<br />

r<strong>und</strong><br />

XXIX


RDF<br />

Regionales Dialogforum<br />

RDSIM engl.: Airfield Delay Simulation Model: Version der FAA zur Kapazitätsanalyse<br />

RDU<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Raleigh-Durham<br />

RELIEF Raumentwicklungskonzept für die Flughafenregion <strong>und</strong> langfristige Infrastrukturentwicklung<br />

des Flughafens (Studie über die Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens<br />

Zürich-Kloten)<br />

RL<br />

Richtlinie<br />

ROG Raumordnungsgesetz<br />

ROV<br />

Raumordnungsverfahren(s)<br />

RP<br />

Regierungspräsidium<br />

RQ<br />

Regelquerschnitt<br />

RStO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus <strong>von</strong> Verkehrsflächen<br />

RVS<br />

Raumverträglichkeitsstudie<br />

RWY engl.: Runway (Piste)<br />

s<br />

Sek<strong>und</strong>e<br />

s. siehe<br />

S. Seite<br />

S-Bahn <strong>Start</strong>bahn<br />

S/L-Bahn <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahn<br />

SAR<br />

Search and Rescue (Luftrettung)<br />

sign. signifikant<br />

SIL<br />

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (Schweiz)<br />

Slot<br />

Bezeichnung für ein Zeitfenster für den <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebetrieb an Flughäfen<br />

s.o.<br />

siehe oben<br />

s.u.<br />

siehe unten<br />

SG<br />

Schutzgut<br />

SO 2<br />

Schwefeldioxid<br />

sog.<br />

so genannt<br />

span. spanisch<br />

spez. speziell<br />

St.<br />

Stück<br />

StaBuA Statistisches B<strong>und</strong>esamt<br />

StAnz. Staatsanzeiger<br />

stat.<br />

statistisch<br />

Std.<br />

St<strong>und</strong>e<br />

STN<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen London Stansted<br />

StörfallVO Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes-Störfallverordnung<br />

StörfallVwV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung<br />

STR<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Stuttgart<br />

strip<br />

engl.: Streifen (Hindernisfreizone um eine S/L-Bahn)<br />

XXX


südl. südlich<br />

SV<br />

Schwerverkehr<br />

t<br />

engl.: ton, Masseneinheit Tonne = 1.000 Kilogramm<br />

TA<br />

Technische Anleitung<br />

Tab.<br />

Tabelle<br />

TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm<br />

TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft<br />

TOC<br />

engl.: Total Organic Carbon (Gesamtgehalt organischer Kohlenwasserstoffe)<br />

TODA engl.: Take-off Distance Available (verfügbare <strong>Start</strong>strecke)<br />

TORA engl.: Take-off Run Available (verfügbare <strong>Start</strong>laufstrecke)<br />

TrinkwV Trinkwasserverordnung<br />

Tsd.<br />

Tausend<br />

TU<br />

Technische Universität<br />

TWG Trinkwasserschutzgebiet<br />

TWR engl.: Tower (Kontrollturm)<br />

TWY engl.: Taxiway (Rollweg)<br />

typ.<br />

typisch<br />

u. <strong>und</strong><br />

u.a.<br />

unter anderem<br />

u.ä.<br />

<strong>und</strong> ähnliche<br />

UBA<br />

Umweltb<strong>und</strong>esamt<br />

ü. NN über Normalhöhe Null<br />

UNO engl.: United Nation Organization (Vereinte Nationen)<br />

US<br />

engl.: United States (Vereinigte Staaten)<br />

USA<br />

engl.: United States of Amerika (Vereinigte Staaten <strong>von</strong> Amerika)<br />

US Air Force Luftwaffe der USA<br />

usw. <strong>und</strong> so weiter<br />

u.U.<br />

unter Umständen<br />

UVE<br />

Umweltverträglichkeitserklärung<br />

UVP<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

UVS<br />

Umweltverträglichkeitsstudie<br />

v<br />

lat.: velocitas (Geschwindigkeit)<br />

V<br />

Volumen<br />

v. A. vor Ausbau<br />

VDI<br />

Verein Deutscher Ingenieure e.V.<br />

VerkPBG Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz<br />

VFR<br />

engl.: Visual Flight Rules (Sichtflugregeln)<br />

vgl.<br />

vergleiche<br />

VGR<br />

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung<br />

v.H.<br />

<strong>von</strong> H<strong>und</strong>ert<br />

XXXI


VIE<br />

VLP<br />

vorh.<br />

vs.<br />

WA<br />

Wald<br />

WE<br />

westl.<br />

WHO<br />

WKG<br />

WSG<br />

z.B.<br />

Ziff.<br />

ZRH<br />

z.T.<br />

ZTVE-StB<br />

zul.<br />

zz.<br />

zzgl.<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Wien-Schwechat<br />

Verkehrslandeplatz<br />

vorhanden<br />

versus (gegen, über)<br />

allgemeines Wohngebiet<br />

Waldfläche<br />

Wohneinheit<br />

westlich<br />

engl.: World Health Organisation (Weltges<strong>und</strong>heitsorganisation)<br />

Wassergefährdungsklasse<br />

Wasserschutzgebiet<br />

zum Beispiel<br />

Ziffer<br />

Internationaler IATA Code für den Flughafen Zürich-Kloten<br />

zum Teil<br />

zusätzliche technische Vorschriften <strong>und</strong> Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau<br />

zulässig<br />

zurzeit<br />

zuzüglich<br />

XXXII


1 Einführung<br />

Seit Ende des Zweiten Weltkriegs hat sich der zivile Luftverkehr weltweit, sowohl absolut<br />

als auch im Vergleich zu allen anderen Verkehrsarten, unerwartet stark entwickelt.<br />

Allgemein wird in den kommenden 20 Jahren eine weitere Verdopplung des<br />

Luftverkehrs erwartet.<br />

Das ständige Bestreben der Wirtschaft weiter zu expandieren, speziell die besondere<br />

wirtschaftliche Ausrichtung der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland auf den Export, <strong>und</strong> das<br />

zunehmende Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung haben dazu geführt, dass der Bedarf<br />

im Güter- <strong>und</strong> Personenverkehr mit immer größeren Transport- <strong>und</strong> Fahrtweiten<br />

zugenommen hat.<br />

Es hat sich weiterhin gezeigt, dass die Reise- bzw. Transportzeit in ökonomischen<br />

<strong>und</strong> wirtschaftlichen Überlegungen als Beurteilungsmaßstab <strong>und</strong> Entscheidungskriterium<br />

für die Verkehrsmittelwahl eine wesentliche Rolle spielt. Somit stellt die<br />

„schnelle“ verkehrsinfrastrukturelle Anbindung eines Raumes eine wesentliche Voraussetzung<br />

für einen prosperierenden Wirtschaftsstandort dar. Hier liegt der maßgebliche<br />

Vorteil des zivilen Luftverkehrs gegenüber den anderen Verkehrsarten. Der<br />

im Vergleich zu anderen Verkehrsarten erreichbare Zeitgewinn wird in der Regel höher<br />

bewertet als etwaige Mehrkosten gegenüber anderen Verkehrsmitteln <strong>und</strong> kommt<br />

besonders im Lang- <strong>und</strong> Mittelstreckenverkehr zum Tragen.<br />

Parallel dazu konnten aufgr<strong>und</strong> des technischen Fortschritts die Leistungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Effizienz sowohl der eingesetzten Flugzeuge als auch der Luftverkehrsanlagen<br />

fortlaufend gesteigert <strong>und</strong> somit an den gestiegenen Bedarf angepasst werden. Eine<br />

Folge dieses Prozesses ist die Anbindung bisher schlecht erschlossener Gebiete an<br />

das Luftverkehrsnetz <strong>und</strong> damit die Erschließung neuer potentieller Nutzergruppen.<br />

Die Luftverkehrsbranche hat sich dementsprechend auf einen generellen <strong>und</strong> kontinuierlichen<br />

Wachstumstrend eingestellt; Stagnation oder sogar Rezession sind<br />

ebenso wie die Frage nach der allgemeinen Sättigung des Luftverkehrsmarktes kein<br />

Bestandteil der Zukunftsplanung.<br />

1


Einen wesentlichen Einschnitt im Ausbau der Luftverkehrsanlagen <strong>und</strong> einen enormen<br />

Wachstumssprung stellte die Umstellung der Flugzeugflotten der einzelnen<br />

Fluggesellschaften <strong>von</strong> Propeller- auf Strahlflugzeuge (sog. „Düsenflugzeuge“ oder<br />

„Jets“) ab 1957/58 dar. Ein Jet war damals in seiner Konfiguration nahezu doppelt so<br />

groß, doppelt so schnell <strong>und</strong> konnte die doppelte Anzahl an Passagieren befördern<br />

wie die vorher eingesetzten viermotorigen Propellerflugzeuge.<br />

Als Musterbeispiel für die „konkurrenzlosen“ Vorteile des Luftverkehrs kann die fast<br />

vollständige Übernahme des Personentransportes nach Übersee (Nordatlantikrouten)<br />

durch den zivilen Luftverkehr <strong>und</strong> die Ablösung des Schiffverkehrs als einst dominierendes<br />

Verkehrsmittel genannt werden (Abb. 1).<br />

Passagiere<br />

Passagierzahlen im Nordatlantikverkehr<br />

<strong>von</strong> 1947 bis 1964<br />

4.500.000<br />

4.000.000<br />

3.500.000<br />

3.000.000<br />

2.500.000<br />

2.000.000<br />

1.500.000<br />

1.000.000<br />

Gesamt<br />

Luftverkehr<br />

Seeverkehr<br />

500.000<br />

0<br />

1947 1949 1951 1953 1955 1957 1959 1961 1963 Jahr<br />

Abb. 1: Entwicklung der Passagierverteilung im Nordatlantikverkehr zugunsten des Luftverkehrs [7]<br />

Um als Verkehrsflughafen im Jet-Zeitalter weiterhin bestehen zu können, war eine<br />

gr<strong>und</strong>legende Neuanpassung der gesamten Luftverkehrsinfrastruktur unumgänglich.<br />

Hierbei lag der Schwerpunkt in der stufenweisen Anpassung der Abfertigungseinrichtungen<br />

sowie in einem sukzessiven Verlängern <strong>und</strong>/oder einem Neubau der<br />

<strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahnen (S/L-Bahnen).<br />

2


Mit dem Bau der ersten Überschallverkehrsflugzeuge, der sowjetischen Tupolew<br />

Tu 144 <strong>und</strong> der englisch-französischen Concorde (Anl. 1-2), sollte wiederum eine<br />

neue Ära im Luftverkehr beginnen. Der erste Linienverkehr wurde am 21.01.1976 mit<br />

einer Concorde der Fluggesellschaft British Airways zwischen London – Bahrain/Paris<br />

– Rio de Janeiro über Dakar aufgenommen. Insgesamt wurden jedoch lediglich<br />

16 Maschinen dieses Flugzeugtyps ausgeliefert, da sich die wirtschaftlichen<br />

Anfangserwartungen aufgr<strong>und</strong> des vergleichsweise hohen Kerosinverbrauchs nicht<br />

erfüllt haben. Der Absturz einer Concorde der Air France am 25.07.2000 in Paris besiegelte<br />

das derzeitige Ende des Linienflugbetriebs <strong>von</strong> Überschallverkehrsflugzeugen.<br />

Der bis dato letzte Linienflug einer Concorde der British Airways hat am<br />

24.10.2003 stattgef<strong>und</strong>en.<br />

Den derzeitigen Trend bestimmt die Entwicklung einerseits <strong>von</strong> großräumigen Langstreckenverkehrsflugzeugen<br />

(Long Range Jetliner), wie dem Airbus A380 (A3XX)<br />

<strong>und</strong> der Boeing 747-400 EX bzw. 747-400 XQLR (Boeing 747X), die zwischen den<br />

Luftverkehrsdrehkreuzen (Hubs) eingesetzt werden sollen (Anl. 3), sowie andererseits<br />

<strong>von</strong> mittleren Langstreckenverkehrsflugzeugen wie dem Airbus A350 <strong>und</strong> der<br />

Boeing 787 (Boeing 7E7), die Direktverbindungen (Point-to-Point) auch zwischen<br />

kleineren Verkehrsflughäfen bedienen sollen (Anl. 4).<br />

Mit der bevorstehenden Indienststellung des Airbus A380 wird sich die Sitzplatzkapazität<br />

pro Flugzeug <strong>von</strong> ca. 550 Passagieren auf ca. 850 Passagiere erhöhen. Das<br />

max. Abfluggewicht (MTOW) beträgt dann bis zu ca. 560 t. Diese Entwicklung macht<br />

erneut eine Anpassung bzw. Erweiterung der Flughafeninfrastruktur notwendig. Aktuelle<br />

Beispiele sind der Neubau einer A380-Werft am Flughafen Frankfurt Rhein<br />

Main (FRA) <strong>und</strong> die offizielle Zulassung des Münchner Flughafens (MUC) im April<br />

2004, als erster europäischer Flughafen, für den Verkehr mit Luftfahrzeugen vom Typ<br />

Airbus A380 [130].<br />

Streng nach dem Motto „Schneller, weiter, höher“, hat der Flugzeughersteller Boeing<br />

bereits weitere revolutionäre Flugzeugmuster als Konzepte für die Weiterentwicklungen<br />

über das Jahr 2010 hinaus vorgestellt (Anl. 5).<br />

3


1.1 Problemstellung<br />

Infolge der beschriebenen Entwicklung <strong>und</strong> des absehbaren Wachstumspotentials,<br />

sind bereits zahlreiche Flughäfen (regional/international) an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit<br />

gekommen, andere werden in absehbarer Zeit an diese Leistungsgrenze<br />

stoßen. Dies betrifft zum einen den Bereich der Passagier- <strong>und</strong> Frachtabfertigung<br />

(Terminal) sowie der landseitigen Anbindung (Straßen-/Schienenverkehr), zum<br />

anderen die Kapazitätsgrenzen der luftseitigen Anbindung, d.h. der jeweiligen S/L-<br />

Bahn-Systeme. Investitionen in beträchtlicher Höhe sind zur Realisierung dieser Ausbauvorhaben<br />

erforderlich.<br />

Im zweiten Entwurf des sog. „Flughafenkonzepts“ vom 30. August 2000 hat die damalige<br />

B<strong>und</strong>esregierung allgemein festgelegt, dass eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung<br />

des Flughafensystems für die Gesellschaft <strong>und</strong> Wirtschaft der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland unverzichtbar ist [15]. Es wird explizit auf die Notwendigkeit einer<br />

ausreichenden Flughafenkapazität <strong>und</strong> guter Luftverkehrsangebote hingewiesen, um<br />

im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Gleichzeitig wird aber ein verschärfter<br />

Umwelt- <strong>und</strong> Anwohnerschutz gefordert, der sich in zahlreichen Gesetzesentwürfen,<br />

-anpassungen <strong>und</strong> Absichtsbek<strong>und</strong>ungen einiger Politiker wiederspiegelt.<br />

Dies bedeutet die Reduzierung des Fluglärms, den Abbau <strong>von</strong> Schadstoffbelastungen<br />

sowie eine möglichst uneingeschränkte Siedlungsentwicklung in der Flughafenperipherie.<br />

Besonders in den unmittelbar an die Flughäfen angrenzenden Siedlungsbereichen<br />

wächst der öffentliche Widerstand gegen den Ausbau <strong>von</strong> Luftverkehrsinfrastruktur.<br />

Hauptfaktor ist die unmittelbare Belastung einer zunehmenden Anzahl <strong>von</strong> Bürgern<br />

durch Fluglärm. Weiterhin ist, insbesondere in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, der<br />

gesellschaftliche Stellenwert des Umweltschutzes stark gestiegen, so dass gerade in<br />

diesem Bereich eine erhöhte Sensibilität in der Bevölkerung entstanden ist.<br />

Das Hauptaugenmerk der Öffentlichkeit wird auf die Neu- <strong>und</strong> Ausbauplanung <strong>von</strong><br />

<strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahnen (S/L-Bahnen) gelegt, da dies, den wesentlichen Schritt zu<br />

einer Kapazitätserweiterung eines Flughafens darstellt <strong>und</strong> in der Regel mit gravierenden<br />

Eingriffen in die bestehende Raum- bzw. Umweltstruktur verb<strong>und</strong>en ist. In<br />

diesem Zusammenhang ist es eine wichtige Aufgabe, die „optimale“ Konfiguration<br />

4


eines <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahn-Systems (S/L-Bahn-Systems), als Resultat einer Bewertung<br />

verschiedener <strong>Planungsvarianten</strong> <strong>von</strong> <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahnen (S/L-Bahn-<br />

Varianten) aufgr<strong>und</strong> der Dimensionierung, Lage, Ausrichtung <strong>und</strong> wirtschaftlicher Aspekte<br />

einerseits sowie der Miteinbeziehung <strong>von</strong> Betroffenheitsaspekten der Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> <strong>von</strong> Umweltschutzfaktoren andererseits, zu bestimmen. Unterschiedliche<br />

Ziele <strong>und</strong> Absichten der einzelnen Interessengruppen müssen dabei objektiviert werden.<br />

Folgende Schlüsselfragen gilt es zu beantworten:<br />

- Welche <strong>Planungsvarianten</strong> sind überhaupt realisierbar?<br />

- Kann eine Rangfolge gebildet werden?<br />

- Welche Planungsvariante einer S/L-Bahn ist nun zur Realisierung am „besten<br />

geeignet" bzw. am „sinnvollsten“?<br />

1.2 Zielsetzung <strong>und</strong> Lösungsschritte<br />

Ausgangspunkt <strong>und</strong> gleichzeitig thematische Abgrenzung des zu entwickelnden <strong>Bewertungsverfahren</strong>s<br />

ist ein bestehender Verkehrsflughafen oder Verkehrslandeplatz,<br />

dessen Betreiber aufgr<strong>und</strong> seiner individuellen Unternehmenszielsetzung einen Ausbau<br />

des S/L-Bahn-Systems beabsichtigt. Ein Flughafenneubau oder eine zivile Nutzung<br />

bzw. Mitnutzung eines Militärflugplatzes (sog. Konversion) <strong>und</strong> die damit<br />

verb<strong>und</strong>ene Standortuntersuchung sind nicht Gegenstand des Verfahrens, da für<br />

diesen Fall zahlreiche weitere Betrachtungsparameter hinzukommen, andere wiederum<br />

stark differieren. Ebenso kann das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> nicht dazu verwendet<br />

werden, temporäre S/L-Bahn-Varianten im Zuge einer S/L-Bahn-Sanierung<br />

o.ä. zu bewerten.<br />

Den eigentlichen Planungsanstoß bildet die Ausbauabsicht für eine S/L-Bahn-Erweiterung,<br />

die durch den Flughafenbetreiber, basierend auf einem Bedarfsnachweis,<br />

formuliert wird. Ist die Ausbauabsicht genügend konkretisiert, mündet sie in ein<br />

Raumordnungsverfahren als erster Schritt eines mehrstufigen Planungsprozesses.<br />

Für das Raumordnungsverfahren werden verschiedene S/L-Bahn-Varianten generiert<br />

<strong>und</strong> in Bezug auf raumplanerische Gesichtspunkte „kritisch analysiert“. Die Bewertung<br />

dieser S/L-Bahn-Varianten <strong>und</strong> die abschließende Entscheidung für eine „Vor-<br />

5


zugsvariante“ [33] ist wesentlicher Bestandteil des als weiteren Planungsschritt folgenden<br />

Antrags auf Planfeststellung.<br />

Hier setzt das eigene <strong>Bewertungsverfahren</strong> an. Ziel ist es, eine Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

objektive <strong>und</strong> standardisierte Bewertung der in das Planfeststellungsverfahren eingebrachten<br />

<strong>Planungsvarianten</strong> <strong>von</strong> S/L-Bahnen zu schaffen, <strong>und</strong> zwar in Bezug auf:<br />

- Leistungsfähigkeit (Kapazität/Funktionalität),<br />

- Umweltauswirkungen,<br />

- Wirtschaftlichkeit.<br />

Nicht in Frage kommende <strong>Planungsvarianten</strong>, die z.B.:<br />

- feststehende Mindestanforderungen nicht erfüllen (Richtlinien, Gesetze,<br />

Umweltkriterien),<br />

- Zielkriterien des Flughafenbetreibers nicht wenigstens annähernd entsprechen<br />

(z.B. die geforderte Leistungsfähigkeit nicht besitzen) oder<br />

- technisch <strong>und</strong> funktional nicht realisierbar sind,<br />

sollen frühzeitig aus dem <strong>Bewertungsverfahren</strong> herausfallen. Diese sog. „K.o.-Kriterien“<br />

sind der derzeitigen Entwicklung angepasst <strong>und</strong> beziehen sich im Wesentlichen<br />

auf die geforderte Ausbaukapazität (s. Kap. 4.2) <strong>und</strong> die internationalen Richtlinien<br />

der ICAO (International Civil Aviation Organization). Die nationalen Rahmenbedingungen<br />

in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, wie Umweltschutzauflagen, Planungsverfahren,<br />

Rechtsprechung usw. werden in der Detailbetrachtung der <strong>Planungsvarianten</strong><br />

berücksichtigt. Dadurch besitzt dieses Beurteilungsverfahren keine 100-%ige<br />

Kompatibilität, um es bei Flughafenausbauprojekten anderer Staaten, ohne Anpassungen<br />

an die jeweiligen innerstaatlichen Rahmenbedingungen, anwenden zu können.<br />

Um zunächst eine Bestandsaufnahme bisheriger Auswahlverfahren zu erhalten, werden<br />

vorhandene Bewertungsschemata ausgewählter Verkehrsflughäfen in Kapitel 5<br />

analysiert <strong>und</strong> miteinander verglichen. Daraus können Unterschiede, sowohl positive<br />

Aspekte als auch Schwachstellen der Verfahren, ermittelt werden. Diese Ergebnisse<br />

dienen zur Generierung <strong>und</strong> logischen Verknüpfung <strong>von</strong> Bewertungskriterien für das<br />

neue <strong>Bewertungsverfahren</strong>.<br />

6


Die Austarierung der Abhängigkeiten <strong>und</strong> Wechselwirkungen <strong>von</strong> Beurteilungskriterien<br />

<strong>und</strong> die Bildung einer verbindlichen Struktur sind die wesentliche Leistung der<br />

vorliegenden Arbeit <strong>und</strong> die Basis des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s (Kap. 6). Als Gesamtaussage<br />

des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s soll ein schlüssiger <strong>und</strong> quantitativer Vergleich<br />

der S/L-Bahn-Varianten erfolgen, der die Bildung einer Rangfolge erlaubt. Mit einer<br />

verbal-argumentativen Aussage bzgl. der spezifischen, äußeren Rahmenbedingungen,<br />

wie der Stichhaltigkeit der Bedarfsbegründung, dem Planungshorizont des Ausbauvorhabens<br />

usw., wird zur Komplettierung des eigenen Bewertungsergebnisses<br />

eine Aussage über die generelle Eignung einer S/L-Bahn-Variante getätigt. Sollten<br />

sich während der einzelnen Verfahrensschritte Optimierungsmöglichkeiten für eine<br />

S/L-Bahn-Variante herauskristallisieren, werden diese mit betrachtet.<br />

Als Resultat des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s („Bandbreite des Ergebnisses“) können sich<br />

prinzipiell folgende Konstellationen ergeben:<br />

a) zwei oder noch mehr S/L-Bahn-Varianten sind gleichermaßen gut geeignet,<br />

b) eine S/L-Bahn-Variante kann deutlich favorisiert werden („Bestvariante“),<br />

c) sämtliche S/L-Bahn-Varianten sind eher schlecht geeignet,<br />

d) keine der S/L-Bahn-Varianten sollte bzw. kann realisiert werden.<br />

Ein Gr<strong>und</strong>satz muss die Gewährleistung der vollständigen Erfassung aller relevanten<br />

S/L-Bahn-Varianten sein, d.h. es muss sichergestellt sein, dass bei der „Variantengenerierung“<br />

keine realistische Variante übersehen wurde. Damit entfällt ein nachträgliches<br />

Infragestellen des Gesamtergebnisses für den Fall, dass – sehr spät im<br />

Verfahren – eine „neue“ S/L-Bahn-Variante ins Spiel gebracht wird. Diese Vorarbeit<br />

wird vom Flughafenbetreiber <strong>und</strong> somit dem Initiator der Ausbauabsicht geleistet.<br />

Weiterhin ist die sogenannte Null-Variante („Nichts tun“) kein unmittelbarer Bestandteil<br />

dieser Untersuchung, da diese Möglichkeit als zwangsläufige, logische Folge bei<br />

Eintreten der Gr<strong>und</strong>konstellation d) im neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> implizit enthalten<br />

ist. Die Null-Variante kann niemals die begründete Ausbauabsicht des Flughafenbetreibers<br />

erfüllen, sie kann lediglich als Referenzfall, zur Abschätzung <strong>von</strong> negativen<br />

Effekten bei Nicht-Realisierung einer S/L-Bahn-Variante, untersucht werden.<br />

Weiterhin stellen Optimierungen des bereits vorhandenen S/L-Bahn-Systems (sog.<br />

Null-Plus-Variante) keine reale Handlungsalternative zur Erweiterungsabsicht des<br />

7


Betreibers dar. Die aufgr<strong>und</strong> der Optimierung erhöhte Leistungsfähigkeit des bestehenden<br />

S/L-Bahn-Systems ermöglicht jedoch die Miteinbeziehung zusätzlicher S/L-<br />

Bahn-Varianten in das <strong>Bewertungsverfahren</strong>.<br />

In Kapitel 7 wird das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> an Fallbeispielen angewendet, für<br />

die bereits ein anderes <strong>Bewertungsverfahren</strong> durchgeführt wurde, so dass ein direkter<br />

Vergleich der praktischen Wirksamkeit der jeweiligen <strong>Bewertungsverfahren</strong> sichtbar<br />

wird.<br />

1.3 Beteiligung <strong>und</strong> Transparenz<br />

Ansätze <strong>und</strong> Anwendungsverfahren zur Miteinbeziehung <strong>von</strong> direkt <strong>und</strong> indirekt Betroffenen<br />

(Private, Träger öffentlicher Belange, Initiativen usw.) innerhalb der Planungs-<br />

<strong>und</strong> Ausarbeitungsphase werden derzeit favorisiert, um Spannungsfelder<br />

bzw. Konfliktpotential frühzeitig zu minimieren. Dies dient zur Vermeidung <strong>von</strong> Beschwerdeverfahren,<br />

damit das Vorhaben ohne zeitliche Verzögerungen realisiert<br />

werden kann.<br />

In einem Mediationsverfahren sollen in der Planungsphase eines Flughafenausbaus<br />

gemeinschaftliche Problemlösungen aller Beteiligten zur beidseitigen Zufriedenheit<br />

ausgelotet werden. Absicht ist es, als Vermittlungsergebnis eine sog. win-win-Situation<br />

herbeizuführen, die als Ergebnis den Ausbau des S/L-Bahn-Systems eines<br />

Flughafens unter bestimmten Auflagen <strong>und</strong>/oder Ausgleichsmaßnahmen, z.B. um<br />

den Preis eines Nachtflugverbots, ermöglicht (s. Kap. 3.7).<br />

Um nicht bereits frühzeitig zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten eines Flughafens<br />

einzuschränken, d.h. <strong>Planungsvarianten</strong> aufgr<strong>und</strong> anderweitiger räumlicher Nutzung<br />

der in Betracht kommenden, notwendigen Bedarfsflächen (Bebauung, spezielle Nutzung<br />

usw.) <strong>und</strong>urchführbar zu machen, sollte im Bereich der Raumplanung eine vorzeitige<br />

„Eventualfallplanung“ erfolgen. Diese sollte auf das prognostizierte Ausbaupotential<br />

des Flughafens angepasst sein <strong>und</strong> die dazu notwenigen Flächenreserven<br />

widerspiegeln („Endausbau“). Diesbezügliche Problematiken werden in Kapitel 8 anhand<br />

der Planungsgeschichte bzw. -kontinuitäten der Flughäfen Frankfurt Rhein<br />

Main <strong>und</strong> Leipzig-Halle aufgezeigt.<br />

8


2 Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Organisationen<br />

Der zivile Luftverkehr ist aufgr<strong>und</strong> seines weltweiten Gesamtnetzes, im Gegensatz zu<br />

allen anderen Verkehrsarten, gr<strong>und</strong>legend an internationale Standards <strong>und</strong> Vereinbarungen<br />

geb<strong>und</strong>en. Hinzu kommen staatliche Regelwerke <strong>und</strong> Gesetze, außerdem<br />

nutzerspezifische Verordnungen <strong>und</strong> Auflagen.<br />

Um den Luftverkehr praktikabel <strong>und</strong> effizient gestalten zu können, wurden nationale<br />

<strong>und</strong> internationale Organisationen als Abstimmungsorgane etabliert. Diese sind bestrebt,<br />

die ständige Weiterentwicklung des zivilen Luftverkehrs zu koordinieren <strong>und</strong><br />

die Forderungen <strong>von</strong> Seiten der Fluggesellschaften, Flughafenbetreiber, staatlichen<br />

Organisationen <strong>und</strong> Sonstigen zu vertreten.<br />

2.1 Gr<strong>und</strong>sätze der Zivilluftfahrt<br />

Von Beginn an, hatten für die nachhaltige Entwicklung des kommerziellen Luftverkehrs<br />

folgende in der Verkehrsplanung allgemein übliche Gr<strong>und</strong>sätze, oberste Priorität<br />

(in Anlehnung an [16], vgl. die Ziele der ICAO [121]):<br />

- Sicherheit,<br />

- Regelmäßigkeit,<br />

- Leistungsfähigkeit,<br />

- Wirtschaftlichkeit.<br />

Die weltweite Planung <strong>von</strong> Luftverkehrsanlagen baut auf diesen Prinzipien auf. Aus<br />

ihnen wurden Anforderungen, Grenzwerte für Entwurfsparameter <strong>und</strong> Standards<br />

hergeleitet, die zwangsläufig in das hier entwickelte <strong>Bewertungsverfahren</strong> als ein wesentlicher<br />

Bestandteil integriert sind (s. Kap. 4.1 u. 4.2, vgl. [41, 42]).<br />

Eine „marktwirtschaftliche“ Ausprägung dieser Gr<strong>und</strong>sätze spiegelt sich in den Unternehmensgr<strong>und</strong>sätzen<br />

<strong>und</strong> -zielen sämtlicher Flughafenbetreiber wider. Im Folgenden<br />

ist eine Formulierung solcher Unternehmensgr<strong>und</strong>sätze am Beispiel der Flughafen<br />

Hannover-Langenhagen GmbH in Form <strong>von</strong> Leitsätzen dargestellt.<br />

9


Unternehmensleitsätze der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH [118]:<br />

1. Wir entwickeln <strong>und</strong> betreiben unseren Flughafen wachstumsorientiert.<br />

2. Wir handeln nach den Wünschen <strong>und</strong> Erwartungen unserer K<strong>und</strong>en.<br />

3. Wir nehmen die Herausforderungen des Marktes als Chance an.<br />

4. Wir fördern <strong>und</strong> fordern unsere Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter.<br />

5. Wir begreifen Führung als Vorbildfunktion.<br />

6. Wir führen unser Geschäft nach privatwirtschaftlichen Maßstäben.<br />

7. Wir verstehen uns als Motor für die nachhaltige Entwicklung unserer Region.<br />

8. Wir übernehmen aktiv Verantwortung für unsere Umwelt.<br />

9. Wir leben eine sich auf gegenseitiges Vertrauen <strong>und</strong> Akzeptanz gründende Unternehmenskultur.<br />

2.2 Internationale Organisationen<br />

Die weltweit wichtigsten Organisationen im Bereich des Luftverkehrs sind die ICAO<br />

(International Civil Aviation Organization) <strong>und</strong> die IATA (International Air Transport<br />

Association). Durch beide Organisationen wird maßgeblich die allgemeine Entwicklung<br />

des Zivilluftverkehrs bestimmt.<br />

Die ICAO wurde bereits während des Zweiten Weltkriegs auf Seiten der späteren<br />

Siegerstaaten gegründet („Chicagoer Konvention“ vom 07.12.1944). Der Anstoß<br />

dazu ging <strong>von</strong> den Vereinigten Staaten <strong>von</strong> Amerika (USA) aus, die eine Internationale<br />

Zivilluftfahrtkonferenz vom 01.11. - 07.12.1944 in Chicago initiierten. Am<br />

13.05.1947 wurde die ICAO in eine Sonderorganisation der UNO (United Nation Organization)<br />

umgewandelt.<br />

Derzeit gehören der ICAO 189 Vertragsstaaten an [121]. Die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland (BRD) trat am 08.06.1956 als Mitglied bei <strong>und</strong> unterhält am Sitz der<br />

ICAO in Montreal, Kanada, eine ausgelagerte Dienststelle des B<strong>und</strong>esministeriums<br />

für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Stadtentwicklung (BMVBS) als unmittelbare ständige Vertretung<br />

der B<strong>und</strong>esregierung.<br />

Das ICAO-Abkommen umfasst 22 Kapitel (chapter) mit insgesamt 96 Artikeln (article).<br />

Der in der Präambel definierte Zweck des Abkommens ist die Förderung <strong>und</strong><br />

10


Schaffung einer weltweiten Luftverkehrssicherheit, -ordnung <strong>und</strong> -entwicklung<br />

(Anl. 6). Zwischenstaatliche Differenzen <strong>und</strong> Unstimmigkeiten sollen vermieden, parallel<br />

dazu die Zusammenarbeit gefördert werden. Gemäß Artikel 1 des ICAO-Abkommens<br />

gilt als höchstes Prinzip der Organisation die Souveränität des Luftraums<br />

(absolute Lufthoheit) sowie die uneingeschränkte Gleichheit aller Vertragsstaaten.<br />

Hauptaufgabe der ICAO ist die Abstimmung bzw. Anpassung <strong>von</strong> nationalen Normen<br />

<strong>und</strong> Praktiken (Procedures) sowie die Festlegung <strong>von</strong> Standards <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

(Standards and Recommended Practices) zur Vereinheitlichung des internationalen<br />

Zivilluftverkehrs. Die Forderungen der ICAO an S/L-Bahnen <strong>und</strong> die dementsprechenden<br />

Klassifizierungen (ICAO-Codes) werden in Kapitel 4 der vorliegenden Arbeit<br />

näher erläutert.<br />

Da die ICAO selbst keine Hoheitsbefugnisse besitzt, müssen die Vertragsstaaten<br />

sämtliche internationalen Richtlinien <strong>und</strong> Empfehlungen der ICAO in entsprechende<br />

nationale Rechtsvorschriften umsetzen. Obwohl sich alle Vertragsstaaten verpflichtet<br />

haben, ein Maximum an Konformität anzustreben, besteht gr<strong>und</strong>sätzlich keine Verpflichtung<br />

zu einer h<strong>und</strong>ertprozentigen nationalen Übernahme bzw. Umsetzung. Individuelle<br />

Abweichungen <strong>von</strong> Richtlinien <strong>und</strong> Empfehlungen sind jedoch der ICAO<br />

gem. Artikel 37-38 des ICAO-Abkommens durch den jeweiligen Mitgliedsstaat anzuzeigen.<br />

Die <strong>von</strong> der ICAO beschlossenen Richtlinien <strong>und</strong> Empfehlungen sind, thematisch<br />

strukturiert, in den insgesamt 18 Anhängen (Annexes 1-18) des ICAO-Abkommens<br />

zusammengefasst <strong>und</strong> befinden sich in fortwährender Weiterentwicklung (Anl. 7).<br />

Aktuelle Aufgabenschwerpunkte liegen zum einen im Bereich der Flugsicherheit im<br />

Rahmen der Terrorismusbekämpfung bzw. -abwehr (security), zum anderen im Bereich<br />

des Umweltschutzes (environment overview).<br />

Auf Seiten der Lufttransportunternehmen (Airlines) erfolgte am 19.04.1945 in Havanna,<br />

Kuba, die Gründung der IATA. Sie ist der unabhängige, internationale Dachverband<br />

der Luftverkehrsgesellschaften. In Anlehnung an die ICAO befindet sich der<br />

Sitz der IATA ebenfalls in Montreal, Kanada.<br />

11


Gemäß Artikel IV ihrer Satzung ist die IATA die Interessenvertretung der internationalen<br />

Luftverkehrsindustrie, zur Förderung der Sicherheit, Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

des Luftverkehrs, zum Nutzen der Fluggesellschaften <strong>und</strong> der Öffentlichkeit.<br />

Sie dient weiterhin der Zusammenarbeit <strong>von</strong> einzelnen Fluggesellschaften<br />

untereinander <strong>und</strong> ist gleichzeitig Instrument für Kooperationen mit anderen Organisationen,<br />

insbesondere der ICAO.<br />

Ziel ist es, im Bereich der Abfertigung <strong>und</strong> Beförderung <strong>von</strong> Passagieren (Paxe) sowie<br />

<strong>von</strong> Fracht, einen höchst möglichen Qualitätsstandard zu gewährleisten. Hierzu<br />

werden in sog. Verkehrskonferenzen u.a. Geschäftspraktiken, Flugpreise <strong>und</strong> Frachtraten<br />

ausgehandelt, die durch das Spektrum des vertretbaren wirtschaftlichen Rahmens<br />

begrenzt sind. Auf Basis dieser Vereinbarungen stellen Reisebüros Flugtickets<br />

mit der sog. IATA-Lizenz aus, deren Abrechnung durch die IATA organisiert wird.<br />

Zur besseren verwaltungstechnischen Koordination der Arbeit wurde eine Aufteilung<br />

in drei Konferenzgebiete (Traffic Conference Areas = TC) vorgenommen [120]:<br />

- TC 1 = Nord- <strong>und</strong> Südamerika, Grönland, Hawaii<br />

- TC 2 = Europa, Afrika, Nah- <strong>und</strong> Mittelost einschl. Iran<br />

- TC 3 = Asien, Australien, Neuseeland, pazifische Inseln<br />

Sämtliche Verkehrflughäfen erhalten zur eindeutigen Kennzeichnung einen IATA-<br />

Flughafencode, der sich aus drei alphabetischen Zeichen zusammensetzt. Beispielsweise<br />

steht LHR für den Flughafen London Heathrow. Da der IATA-Code im<br />

Bereich der Zivilluftfahrt gebräuchlich ist, wird er ebenfalls im Rahmen der vorliegenden<br />

Arbeit verwendet.<br />

Im Jahresbericht 2003 der IATA sind 273 Fluggesellschaften aus über 130 Nationen<br />

als Mitglieder angegeben. Diese Fluggesellschaften führten im Jahr 2002 mehr als<br />

98,4% aller internationalen Flüge durch. Als ein wesentlicher Erfolg des Unternehmens<br />

wird die Verbesserung der Sicherheit im Flugverkehr angesehen. Demzufolge<br />

wird auf die Unfallstatistik verwiesen, welche im Zeitraum <strong>von</strong> 1993 bis 2003 eine<br />

Verringerung der Unfallrate, d.h. den Totalverlust eines im „Westen“ produzierten<br />

Verkehrsflugzeuges (hull loss rate) pro 1 Mio. Flüge (sectors = <strong>Start</strong>s <strong>und</strong> Landungen)<br />

<strong>von</strong> ca. 60% aufweist (Anl. 8).<br />

12


Sonstige internationale Organisationen, wie die ACI (Airports Council International)<br />

oder ATAG (Air Transport Action Group), engagieren sich hauptsächlich in Teilbereichen<br />

des zivilen Luftverkehrs <strong>und</strong> sind meist Vertreter <strong>von</strong> Interessengemeinschaften.<br />

Diese Organisationen handeln ebenfalls nach den allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

der Zivilluftfahrt (s. Kap. 2.1) <strong>und</strong> versuchen durch zielgerichtete Partnerschaften<br />

Prozesse zu optimieren, Vorhaben zu ermöglichen bzw. zu beschleunigen. Somit soll<br />

die allgemeine wirtschaftliche Situation, d.h. u.a. der Marktanteil der einzelnen Mitglieder,<br />

gestärkt <strong>und</strong> weiter ausgebaut werden. Die Organisationsstrukturen können<br />

vielschichtig sein <strong>und</strong> in nicht ausschließliche luftverkehrsspezifische Sparten hineinreichen<br />

(z.B. Tourismusbranche, Sanitätswesen usw.).<br />

Zahlreiche Fluggesellschaften haben sich dementsprechend in Allianzen, wie: Oneworld<br />

Alliance, Qualiflyer Group, Grupo TACA, Star Alliance usw., zusammengeschlossen.<br />

Ziel der Fluggesellschaften ist es, die eigene Flugzeugflotte durch gegenseitiges<br />

Abstimmen der Flugrouten <strong>und</strong> Angebote besser <strong>und</strong> somit effizienter auszulasten.<br />

Weiterhin kann durch die gegenseitige Nutzung <strong>von</strong> Abfertigungseinrichtungen<br />

an den Flughäfen eine ressourcensparende Infrastrukturnutzung erreicht<br />

werden. Dadurch sind die jeweiligen Mitglieder einer Allianz in der Lage, Wettbewerbsvorteile<br />

gegenüber Mitkonkurrenten zu verbuchen <strong>und</strong> diese in Form <strong>von</strong><br />

attraktiven Flugrouten in einem größeren Gesamtnetz, mit zusätzlich günstigeren<br />

Preisangeboten, an ihre K<strong>und</strong>en (Paxe) weiterzugeben. Als größte deutsche Fluggesellschaft<br />

ist die Deutsche Lufthansa Mitglied der Star Alliance.<br />

2.3 Europäisches <strong>und</strong> nationales Umfeld<br />

Aufgr<strong>und</strong> einer Initiative der ICAO wurde für den Bereich des europäischen Kontinents<br />

die ECAC (European Civil Aviation Conference) am 07.07.1955 in Straßburg<br />

gegründet. In enger Zusammenarbeit mit der ICAO <strong>und</strong> der EU (Europäischen<br />

Union) setzt sich die ECAC für die Förderung der Zusammenarbeit, der Effizienzsteigerung<br />

<strong>und</strong> der Entwicklung des Luftverkehrs in Europa ein. Sie bemüht sich weiterhin<br />

um Fortschritte im Bereich des Umweltschutzes <strong>und</strong> tritt für eine allgemeine Liberalisierung<br />

des Luftverkehrs ein, d.h. für eine Aufhebung staatlicher Kompetenzen<br />

<strong>und</strong> Einflussnahme [106].<br />

13


Die ECAC hat eine ausschließlich beratende Funktion <strong>und</strong> erlässt in Zusammenwirkung<br />

mit den Leitern der Luftfahrtbehörden der Mitgliedstaaten Beschlüsse, Empfehlungen<br />

<strong>und</strong> politische Erklärungen. Unter der Schirmherrschaft der ECAC wurden<br />

bislang zahlreiche internationale Abkommen mit anderen Organisationen bzw. Staaten<br />

(Memoranda of Understandings) vereinbart.<br />

Besondere Projekte waren beispielsweise das EATCHIP (European Air Traffic<br />

Control Harmonisation and Integration) Programm zur Vereinheitlichung der Flugsicherung<br />

in Europa sowie das APATSI (Airport Air Traffic System Interface) Programm<br />

zur Optimierung der Flughafenkapazitäten in Europa.<br />

Als wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit wird das SAFA (Safety Assessment of Foreign<br />

Aircraft) Programm angesehen. Ausländische Luftfahrzeuge (aus anderen<br />

ECAC- oder Nicht-ECAC-Staaten) werden stichprobenartig in einer sog. „Ramp Inspection“<br />

auf die Einhaltung <strong>von</strong> internationalen ICAO-Standards überprüft. Gravierende<br />

Mängel werden unmittelbar an die betreffende Luftfahrtbehörde des Herkunftsstaates<br />

weitergeleitet. Gleichzeitig wird die Fluggesellschaft aufgefordert, die<br />

festgestellten Beanstandungen umgehend zu beseitigen.<br />

Um im Spektrum der Entwicklung, der Fertigung, der Instandhaltung <strong>und</strong> des Betriebs<br />

<strong>von</strong> Luftfahrzeugen Einfluss zu nehmen, wurde durch die ECAC die JAA (Joint<br />

Aviation Authorities) etabliert. Die JAA erlässt diesbezügliche Richtlinien, sog. JARs<br />

(Joint Aviation Requirements). Der Bereich des Flugbetriebs wird beispielsweise<br />

durch sog. JAR-OPS (JAR-Operations) reglementiert [123].<br />

Eine weitere gr<strong>und</strong>sätzliche Bedeutung für den europäischen Zivilluftverkehr hat die<br />

EU (Europäische Union). Allgemeine Aufgabe der EU ist es, eine ausgewogene wirtschaftliche<br />

Entwicklung sowie die Funktionalität eines gemeinsamen Marktes zu ermöglichen.<br />

Gem. Art. 80 Abs. 2 des EG-Vertrages verfügt die EU über Zuständigkeiten<br />

im Bereich des Luftverkehrs. Ziel ist wiederum die Harmonisierung technischer<br />

Vorschriften <strong>und</strong> Normen. Diesbezüglich erlässt die EU Richtlinien <strong>und</strong> Verordnungen.<br />

Richtlinien der EU müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden, Verordnungen<br />

der EU hingegen, haben eine unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten<br />

(EU-Recht).<br />

14


Da die Richtlinien der JAA keine Rechtsverbindlichkeit besitzen, soll die JAA mittelfristig<br />

durch die seit dem 28.09.2003 bestehende Unterorganisation der EU, die<br />

EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit), abgelöst werden. Die EASA soll<br />

dann das europäische Pendant zu der auf dem Territorium der USA implementierten<br />

FAA (Federal Aviation Administration) werden. Ein noch zu lösendes Problem der<br />

EASA stellt die Mitgliedschaft einiger Nicht-EU-Staaten (Schweiz, Türkei usw.) in der<br />

JAA dar, da diese mit in die neue Organisation integriert werden sollen.<br />

Zur Etablierung <strong>und</strong> Sicherstellung eines effizienten europäischen Luftverkehrskontrollsystems<br />

wurde am 13.12.1960 in Brüssel EUROCONTROL gegründet. EURO-<br />

CONTROL übt die Flugsicherung im oberen Luftraum – oberhalb der sog. Flugfläche<br />

245, d.h. über einer Höhe <strong>von</strong> ca. 7.500 m ü. NN – der einzelnen Mitgliedstaaten<br />

aus. In den Zuständigkeitsbereich <strong>von</strong> EUROCONTROL fallen weiterhin die Erhebung<br />

<strong>von</strong> Flugsicherungsgebühren, die Ausbildung <strong>von</strong> Personal, die Weiterentwicklung<br />

des Kontrollsystems <strong>und</strong> die Forschung.<br />

Im nationalen Umfeld stellt das BMVBS (B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau- <strong>und</strong><br />

Stadtentwicklung; die Umbenennung erfolgte zum 01.11.2005, davor BMVBW) die<br />

oberste Luftfahrtbehörde des B<strong>und</strong>es dar. In Abb. 2 ist das derzeitige Organigramm<br />

des BMVBS dargestellt. Der Aufgabenbereich der Abteilung LS – Luft- <strong>und</strong> Raumfahrt,<br />

Schifffahrt gliedert sich weiter in die Unterabteilung LS 1: Luft- <strong>und</strong> Raumfahrt<br />

auf. Der Zuständigkeitsbereich umfasst [93]:<br />

- Luftverkehrs- <strong>und</strong> Flughafenpolitik<br />

- Flugsicherung <strong>und</strong> Luftraumplanung<br />

- Luftverkehrssicherheit (safety)<br />

- Luftsicherheit (security)<br />

- Umweltfre<strong>und</strong>lichkeit des Luftfahrtgeräts <strong>und</strong> des Luftverkehrs<br />

- Flugbetrieb<br />

- Luftfahrtpersonal<br />

- Flugunfallwesen<br />

- weltraumgestützte Erdfernerk<strong>und</strong>ung<br />

- meteorologische Dienste im Sinne der Daseinsvorsorge<br />

- Deutscher Wetterdienst als Referenz für Meteorologie in Deutschland<br />

- Luftrecht<br />

15


- Flugplätze<br />

- Wetterdienst<br />

- Luftfahrttechnik<br />

- Luftfahrtforschung<br />

- Raumfahrtnutzung<br />

- Flughafenkoordination<br />

Leiter Stab<br />

Kommunikation<br />

B<strong>und</strong>esminister<br />

für Verkehr Bau u.<br />

Stadtentwicklung<br />

Leiter<br />

Leitungsstab<br />

Parlamentarischer<br />

Staatssekretär<br />

Parlamentarischer<br />

Staatssekretär<br />

Parlamentarischer<br />

Staatssekretär<br />

Parlamentarischer<br />

Staatssekretär<br />

Parlamentarischer<br />

Staatssekretär<br />

Z<br />

Zentralabteilung<br />

AR<br />

Aufbau Ost<br />

Raumentwicklung<br />

u. Strukturpolitik<br />

SW<br />

Städtebau,<br />

Wohnungswesen<br />

B<br />

Bauwesen,<br />

Bauwirtschaft u.<br />

B<strong>und</strong>esbauten<br />

A<br />

Gr<strong>und</strong>satzabteilung<br />

EW<br />

Eisenbahnen,<br />

Wasserstraßen<br />

LS<br />

Luft-, Raumfahrt<br />

Schifffahrt<br />

S<br />

Straßenbau,<br />

Straßenverkehr<br />

Abb. 2: Organigramm des BMVBS, Stand: 01.09.2006, eigene Darstellung [93]<br />

Im Bereich des deutschen Luftrechts gelten folgende wichtigen B<strong>und</strong>esgesetze zur<br />

Regelung des Luftverkehrs [82]:<br />

- Luftverkehrsgesetz (LuftVG)<br />

- Gesetz über das Luftfahrt-B<strong>und</strong>esamt<br />

- Gesetz über die Untersuchung <strong>von</strong> Unfällen <strong>und</strong> Störungen bei dem Betrieb<br />

ziviler Luftfahrzeuge (FIUUG)<br />

- Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG)<br />

- Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen<br />

16


Das BMVBW hat im Jahr 2003 eine Novellierung des B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans<br />

(BVWP) <strong>von</strong> 1992 durchgeführt. Gr<strong>und</strong>lage dafür sind die Koalitionsvereinbarungen<br />

vom 20.10.1998 <strong>und</strong> vom 16.10.2002 der ehem. „rot-grünen“ B<strong>und</strong>esregierung. Somit<br />

beinhaltet der BVWP 2003 zentrale verkehrspolitische <strong>und</strong> gesellschaftliche Aussagen<br />

<strong>und</strong> Ziele bezüglich sämtlicher Verkehrsarten. Weiterhin gibt er Maßgaben für<br />

bestehende Ausbaugesetze vor <strong>und</strong> legt die Gesamtausrichtung für Investitionsschwerpunkte<br />

bis ins nächste Jahrzehnt fest. Der BVWP besitzt jedoch keinerlei Verbindlichkeitscharakter,<br />

so dass er lediglich als Investitionsrahmenplan zu sehen ist.<br />

Basis für den Bereich des zivilen Luftverkehrs bildet das Flughafenkonzept der B<strong>und</strong>esregierung<br />

gemäß dem Beschluss des B<strong>und</strong>eskabinetts vom 30.08.2000 [15]. In<br />

diesem Konzept wird u.a. auf die bestehende <strong>und</strong> prognostizierte Kapazitätssituation<br />

an den deutschen Verkehrsflughäfen eingegangen (vgl. Abb. 7). Die Ausbaunotwendigkeiten<br />

der Luftverkehrsinfrastruktur <strong>und</strong> die parallele landseitige Erweiterung zur<br />

Verknüpfung des Luftverkehrs mit dem Schienen- <strong>und</strong> Straßennetz werden dargelegt.<br />

Eine der Aussagen des BVWP 2003 ist die Absicht, den Flughafenstandort<br />

Deutschland zu stärken.<br />

Diese Absicht ist wie folgt formuliert [15]:<br />

„In einer Gesamtverantwortung für die Luftverkehrsinfrastruktur drängt der B<strong>und</strong> darauf,<br />

dass bestehende Flughafenkapazitäten erhalten <strong>und</strong> – soweit die örtlichen <strong>und</strong><br />

ökologischen Bedingungen dies zulassen – sinnvoll ausgebaut <strong>und</strong> an das Schienen<strong>und</strong><br />

Straßennetz angeb<strong>und</strong>en werden.“<br />

Auf eine diesbezügliche, künftige Erhöhung der Gewichtung <strong>von</strong> umwelt- <strong>und</strong> naturschutzbezogenen<br />

Belangen innerhalb einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung wird<br />

hingewiesen. Aus- <strong>und</strong> Neubauprojekte sollen im Rahmen dieser politischen Vorgaben<br />

<strong>und</strong> der rechtlichen Möglichkeiten sog. Nutzen-Kosten-Analysen (NKA) unterzogen<br />

werden.<br />

Ausführende, dem BMVBS nachgeordnete Dienststellen <strong>und</strong> Behörden, Anstalten<br />

des öffentlichen Rechts, b<strong>und</strong>eseigene Unternehmen o. dgl. im Bereich des Luftverkehrs<br />

sind z.B.:<br />

17


- BFU (B<strong>und</strong>esstelle für Flugunfalluntersuchung)<br />

- LBA (Luftfahrt-B<strong>und</strong>esamt)<br />

- DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH)<br />

Die Luftfahrtbehörden der B<strong>und</strong>esländer sind gemäß dem Luftfahrtgesetz (LuftVG)<br />

ermächtigt, „eigenverantwortlich“ in Bereichen des Luftverkehrs zu handeln, wenn<br />

unmittelbar regionale <strong>und</strong>/oder lokale Luftverkehrsbelange betroffen sind. Dies beinhaltet<br />

u.a. die Bereiche:<br />

- Flughafenausbau, -entwicklung <strong>und</strong> -betrieb<br />

- Durchführung <strong>von</strong> Luftaufsicht (gr<strong>und</strong>sätzliche Zuständigkeit)<br />

- Genehmigung <strong>von</strong> Luftfahrtveranstaltungen<br />

Als oberste Luftfahrtbehörden der Länder fungieren die Wirtschafts-, Verkehrsministerien<br />

bzw. Senate. Als Mittelbehörden sind Regierungspräsidien <strong>und</strong> Luftämter etabliert.<br />

Die Rahmenbedingungen für die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens<br />

beinhaltet § 8 LuftVG. Inhalt der Planfeststellung sowie der Verfahrensablauf sind in<br />

§ 9 u. § 10 LuftVG geregelt.<br />

Ein Bestandteil der Arbeit der Regierungspräsidien bzw. Luftämter ist die unmittelbare<br />

Bearbeitung <strong>von</strong> Genehmigungs- bzw. Planungsverfahren <strong>von</strong> Verkehrs- <strong>und</strong><br />

Sonderlandeplätzen sowie Segelfluggeländen (§ 10 LuftVG, vgl. Kap. 3.5). Sie erteilen<br />

letztendlich die luftrechtliche Genehmigung <strong>und</strong> Erlaubnis zum Betrieb <strong>von</strong> Luftverkehrsanlagen.<br />

Ein konkretes Beispiel ist die Prüfung des Planfeststellungsantrages<br />

– des Betreibers des Flughafens Frankfurt, der Fraport AG – zum Neubau einer<br />

Landebahn am Flughafen Frankfurt Rhein Main durch das Regierungspräsidium<br />

Darmstadt [32, 57].<br />

Im Gegensatz zu den „staatlichen“ Organisationen im Inland mit öffentlich-rechtlichem<br />

Charakter verfolgen zahlreiche rein private Vereinigungen <strong>und</strong> Gemeinschaften<br />

(in der Regel eingetragene Vereine (e.V.)) die jeweiligen Interessen ihrer Mitglieder<br />

im Bereich des Zivilluftverkehrs. Zu nennen sind z.B.:<br />

18


- BARIG (Board of Airline Representatives in Germany e.V.) [90]<br />

- ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V.) [82]<br />

- BDLI (B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Luft- <strong>und</strong> Raumfahrtindustrie e.V.) [91]<br />

- Vereinigung Cockpit (Verband der Flugzeugführer <strong>und</strong> Flugingenieure in<br />

Deutschland e.V.) [142]<br />

Als Gruppierungen <strong>und</strong> Zusammenschlüsse <strong>von</strong> „Ausbaugegnern“ des Luftverkehrs<br />

sind u.a. zu nennen:<br />

- BVF (B<strong>und</strong>esvereinigung gegen Fluglärm e.V.) [113]<br />

- BUND (B<strong>und</strong> für Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz e.V.) [96]<br />

- ROBIN WOOD (Gewaltfreie Aktionsgemeinschaft für Natur <strong>und</strong> Umwelt e.V.)<br />

[139]<br />

Bei Neu- <strong>und</strong> Ausbauvorhaben <strong>von</strong> Luftverkehrsinfrastruktur sollte gerade zwischen<br />

diesen verschiedenen Gruppen ein Konsens herbeigeführt werden, so dass unnötige<br />

Verzögerungen innerhalb der Verfahrensschritte vermieden werden. In Kap. 3.6 u.<br />

3.7 werden dazu Möglichkeiten <strong>und</strong> Ansätze aufgezeigt.<br />

19


3 Entwicklung <strong>von</strong> Verkehrsflughäfen<br />

Die Nahtstelle zwischen Boden- <strong>und</strong> Luftverkehr bildet der Flughafen. Es wird deshalb<br />

bei der Planung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>von</strong> Flughäfen zwischen dem luftseitigen Bereich<br />

(airside) <strong>und</strong> dem landseitigen Bereich (landside) unterschieden.<br />

Der luftseitige Bereich (Flugbetriebsflächen) wird an die geforderte Leistungsfähigkeit<br />

(Kapazität <strong>und</strong> Funktionalität) in Bezug auf das sog. Bemessungsverkehrsflugzeug<br />

sowie an den angestrebten Flugzeugmix angepasst. Dabei wird sich mit der Luftfahrtindustrie,<br />

insbesondere mit den derzeit dominierenden Flugzeugherstellern<br />

Boeing <strong>und</strong> Airbus bzgl. der zukünftigen Entwicklungen im Flugzeugbau abgestimmt.<br />

Die landseitige Flughafenentwicklung <strong>und</strong> -planung richtet sich unmittelbar nach dem<br />

Passagieraufkommen <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Forderungen an die verkehrliche,<br />

landseitige Anbindung des Flughafens (Individualverkehr, Schienenverkehr usw.), an<br />

die allgemeine Passagierabfertigung <strong>und</strong> an das zur Verfügung stehende Dienstleistungs-<br />

<strong>und</strong> Einzelhandelsangebot (Terminalbereich).<br />

Da S/L-Bahnen die wesentliche Komponente <strong>und</strong> den entscheidenden, limitierenden<br />

Faktor der luftseitigen Flughafenentwicklung darstellen, wird im Folgenden schwerpunktmäßig<br />

dieser Bereich betrachtet.<br />

3.1 Allgemeine historische Entwicklung<br />

Die Ursprünge der Standorte <strong>von</strong> Verkehrsflughäfen reichen oft bis in das 18. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

zurück <strong>und</strong> umfassen die Epoche der Ballone, Luftschiffe <strong>und</strong> Zeppeline.<br />

Der erste erfolgreich durchgeführte Motorflug wird den Gebrüdern Wright zugeschrieben<br />

<strong>und</strong> fand am 17.12.1903 am Strand <strong>von</strong> Kitty Hawk in North Carolina<br />

(USA) statt. Weltweit bauten Flugpioniere, sog. Aviatiker, ihre zunächst abenteuerlichen<br />

Flugzeugkonstruktionen, die jedoch aufgr<strong>und</strong> rascher technischer Fortschritte<br />

zunehmend leistungsfähiger wurden.<br />

21


Einerseits wurden Werks- <strong>und</strong> Industriegelände als „Aufstiegs- <strong>und</strong> Landeplätze“ genutzt,<br />

andererseits dienten Exerzierplätze militärischer Liegenschaften zur Durchführung<br />

erster Flugversuche. Als erste flughafenspezifische Hochbauten wurden Holzschuppen<br />

zur Unterstellung <strong>und</strong> Instandsetzung <strong>von</strong> Flugzeugen errichtet.<br />

Dass Flughafenstandorte Entwicklungspotential besitzen sowie wirtschaftliches<br />

Wachstum ermöglichen können, wurde im Rahmen der „Internationalen Luftschiffahrts-Ausstellung“<br />

(ILA) vom 10.07. bis 17.10.1909 in Frankfurt a. M. offensichtlich<br />

(Anl. 9). Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Dr. Franz Adickes erkannte<br />

dies vorrausschauend <strong>und</strong> setzte sich für die Gründung einer Luftverkehrsgesellschaft<br />

ein, so dass schon einen Monat nach der ILA die erste Luftverkehrsgesellschaft<br />

der Welt, die DELAG (Deutsche Luftschiffahrt Aktiengesellschaft) gegründet<br />

wurde. Zunächst wurde der Liniendienst <strong>von</strong> Luftschiffen geplant <strong>und</strong> noch in demselben<br />

Jahr erfolgte die Beförderung <strong>von</strong> Passagieren auf der Fluglinie Frankfurt –<br />

Baden-Baden – Düsseldorf.<br />

In dem Entwurf eines deutschen Luftverkehrs-Gesetzes vom 31.01.1914 sind „Flugplätze“<br />

<strong>von</strong> „Aufstiegs- <strong>und</strong> Landeplätzen“ folgendermaßen unterschieden:<br />

„Zur Vornahme <strong>von</strong> Versuchen <strong>und</strong> zu Übungszwecken sind eine Reihe <strong>von</strong> Flugplätzen<br />

angelegt. Zur Ermöglichung weiter Fahrten über Land entstehen Aufstiegs<strong>und</strong><br />

Landeplätze mit Hallen für Luftschiffe <strong>und</strong> Schuppen für Flugzeuge“ (aus [72]<br />

übernommen).<br />

Der Erste Weltkrieg veränderte die Nutzung der Luftverkehrsanlagen <strong>und</strong> der Flugzeuge.<br />

Militärische Aufgaben bestimmten nun die Lage- <strong>und</strong> Ausbauanforderungen<br />

an Flugplätze sowie die Flugleistungen der Flugzeugtypen. Besonders in der Flugzeugentwicklung<br />

wurden kriegsbedingt extreme Fortschritte gemacht.<br />

Am Ende des Ersten Weltkriegs (Waffenstillstand <strong>von</strong> Compiègne am 11.11.1918)<br />

waren dementsprechend viele Militärflugzeuge vorhanden, die nach geringfügigen<br />

Umbauten als Verkehrsflugzeuge eingesetzt werden konnten. Um den neuen Verkehrszweig<br />

zu ordnen, wurde am 07.12.1918 das Reichsluftamt gegründet.<br />

22


Der erste offizielle Luftlinienverkehr in Deutschland fand am 06.04.1919 auf der Luftpoststrecke<br />

Berlin – Weimar (Tagungsort der Nationalversammlung) statt. Es folgte<br />

im Jahr 1919 der Bau des ersten, nur für den zivilen Luftverkehr konstruierten Ganzmetallflugzeugs,<br />

der Junkers F 13.<br />

Mit den „Richtlinien für die Anlegung <strong>von</strong> Flughäfen <strong>und</strong> Landeplätzen“ vom<br />

20.08.1925 brachte das bis dahin gegründete Reichsverkehrsministerium erstmalig<br />

eine aus Erfahrungswerten gewonnene Verordnung heraus, die allgemeine flughafenspezifische<br />

Erfordernisse <strong>und</strong> Konfigurationen festlegte (Anl. 10). Ein wesentlicher<br />

Fortschritt der Richtlinie war die Definition konkreter physikalischer Anforderungen<br />

wie an die sog. Rolllänge, Hindernisfreiheit <strong>und</strong> die Flughafenzone. Die grasbedeckten<br />

Rollfelder hatten dementsprechend eine meist ovale Form <strong>und</strong> wiesen eine Ausdehnung<br />

<strong>von</strong> ca. 1.200 m x 700 m auf (in Anlehnung an [72]).<br />

Eine wichtige Entscheidung <strong>und</strong> ein weiterer Wachstumseffekt für den Luftverkehr in<br />

Deutschland stellte der Zusammenschluss der Deutschen Aero Lloyd AG (DAL) mit<br />

der Junkers-Luftverkehrs AG am 06.01.1926 dar [91]. Es entstand die "Deutsche Luft<br />

Hansa Aktiengesellschaft" (ab 1933 "Lufthansa" in einem Wort, s. Anl. 11). In den<br />

folgenden Jahren wurde durch die Lufthansa das Streckennetz ausgebaut <strong>und</strong> umfasste<br />

bald auch außereuropäische Ziele im Nahen Osten, in Asien, Süd- <strong>und</strong> Nordamerika<br />

[91].<br />

Die ersten Kapazitätsengpässe machten infrastrukturelle Erweiterungen oder sogar<br />

Standortwechsel <strong>von</strong> Flughafenanlagen notwendig. So wurde Anfang Juli 1936 der<br />

gesamte Flugbetrieb des Flughafens Frankfurt-Rebstock auf den komplett neu gebauten<br />

Flughafen Frankfurt Rhein-Main verlegt [72]. Die steigende Zahl an Flugbewegungen<br />

führte zur Befestigung der S/L-Bahnen, so dass in den Jahren 1937/38<br />

der Flughafen Bremen als erster deutscher Verkehrsflughafen ein S/L-Bahn-System<br />

aus Beton erhielt (Anl. 12). Hauptkriterium für die Anzahl <strong>und</strong> Ausrichtung der S/L-<br />

Bahnen waren die zu berücksichtigenden Windverhältnisse vor Ort.<br />

Der Einsatz <strong>von</strong> größeren Flugzeugen wie der viermotorigen Typen Junkers Ju 90<br />

<strong>und</strong> Focke-Wulf Fw 200 Condor (Anl. 11) führte zu nochmaligen Verlängerungen der<br />

Hauptlandebahnen. Diese Flugzeugtypen gehörten zu den modernsten ihrer Zeit,<br />

23


konnten 30 bis 40 Passagiere transportieren <strong>und</strong> erlaubten Interkontinentalflüge<br />

(Nonstopflug Berlin – New York). Am 01.01.1939 betrugen somit die S/L-Bahn-Längen<br />

an deutschen Verkehrsflughäfen bereits bis zu 2000 m (Flughafen München-<br />

Riem, Anl. 13).<br />

Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs musste der Zivilluftverkehr weitestgehend eingestellt<br />

werden. Ein Großteil der Flughäfen wurde durch die Luftwaffe als Einsatzbasen<br />

übernommen, Ausbaumaßnahmen beschränkten sich auf militärische Notwendigkeiten.<br />

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden zunächst einige deutsche Verkehrsflughäfen<br />

<strong>von</strong> Luftverkehrsgesellschaften der Siegermächte angeflogen. Der Wiederaufbau der<br />

durch den Krieg zerstörten Luftverkehrsinfrastruktur richtete sich fortan nach den internationalen<br />

Standards <strong>und</strong> Empfehlungen der ICAO (s. Kap. 2.2). Unter Beachtung<br />

<strong>und</strong> Einhaltung der Standards der ICAO wurden bis zum heutigen Tag sämtliche S/L-<br />

Bahn-Systeme in Deutschland geplant <strong>und</strong> realisiert.<br />

Wegen der Aufteilung Deutschlands in vier Sektoren entsprechend den vier Siegermächten<br />

waren zunächst diese für alle Belange des Luftverkehrs zuständig. Die rasche<br />

Entwicklung verschiedener Flughafenstandorte war dabei stark <strong>von</strong> den jeweiligen<br />

örtlichen Besonderheiten (Einzelpersonen, Industrieunternehmen usw.) <strong>und</strong> den<br />

politischen Rahmenbedingungen abhängig. So wurde z.B. der Flughafen Frankfurt<br />

Rhein Main als Folge der Blockade Berlins vom 26.06.1948 bis 30.09.1949 <strong>von</strong> den<br />

USA zur Haupteinsatzbasis in Westdeutschland ausgebaut („Gate to Europe“). Der<br />

Flughafen Frankfurt Rhein Main konnte diese Vorrangstellung bis zur Wiedervereinigung<br />

am 03.10.1990 weiter ausbauen <strong>und</strong> ist derzeit Flughafen Nr. 1 in Gesamtdeutschland.<br />

In Berlin entwickelten sich aufgr<strong>und</strong> der Sektorenteilung drei separate Flughafenstandorte<br />

(Tempelhof, Tegel u. Schönefeld). Die internationale Bedeutung des Flughafens<br />

Berlin-Tempelhof ging verloren. Derzeit gibt es Bestrebungen, nochmals einen<br />

Gesamtflughafen für Berlin <strong>und</strong> das angrenzende B<strong>und</strong>esland Brandenburg zu<br />

etablieren. Dazu soll der Flughafen Berlin-Schönefeld zum Flughafen Berlin-Brandenburg<br />

International (BBI) ausgebaut werden.<br />

24


Spätestens mit Einführung der ersten Strahlflugzeuge (ab 1957/58) wurden trotz<br />

zahlreicher positiver Effekte des Luftverkehrs negative Einflüsse im Bereich des Umweltschutzes<br />

unübersehbar. Die zunehmende Belastung der Flughafenanrainer,<br />

hauptsächlich durch Fluglärm, <strong>und</strong> die diesbezüglich ständig steigende Sensibilität<br />

haben zwangsläufig zu geänderten Prioritäten <strong>und</strong> Zielen in der Flughafenplanung<br />

bzw. -entwicklung geführt.<br />

War es zu Beginn des Zivilluftverkehrs oberstes politisches Ziel, überhaupt einen<br />

Flughafen mit der Integration in ein möglichst großes Flugstreckennetz zu besitzen,<br />

so kam im Laufe der Zeit der politische Wille zum tragen, ein Optimum eines Luftverkehrsangebots<br />

mit einer maximalen, nicht explizit definierten Umweltverträglichkeit<br />

zu fordern. Gerade im Sachspektrum der sog. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)<br />

im Rahmen eines Flughafenausbaus liegt die zunehmende Brisanz in der Flughafenplanung<br />

[74]. Demzufolge konnten sich Standortvorteile <strong>von</strong> bestehenden Flughäfen<br />

in ihr Gegenteil verwandeln oder zumindest relativiert werden. Die einst ausschließlich<br />

vorteilhafte Nähe zu Ballungsräumen hat eine zunehmende Anzahl vom Luftverkehr<br />

unmittelbar betroffener Bevölkerung zur Folge <strong>und</strong> ist deswegen verb<strong>und</strong>en mit<br />

einem sehr hohen Widerstandpotential gegen Ausbauvorhaben.<br />

Dass dieses Phänomen unmittelbar <strong>von</strong> dem erreichten Wohlstandsniveau der Gesamtbevölkerung<br />

abhängt, ist <strong>von</strong> Dipl.-Ing. Günter Riedel in einer Vortragsveranstaltung<br />

am 23.06.1981 an der Universität der B<strong>und</strong>eswehr München zum Thema<br />

„Flughafenplanung in Entwicklungsländern“ am Beispiel des Flughafenbaus in der<br />

Stadt Sana’a (Jemen) treffend formuliert worden.<br />

„Beim Umweltschutz stehen wir noch vor verschiedenen Stufen der Bewertung. In<br />

Sana’a hätte man die Richtung der <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahn etwas drehen können, so<br />

daß die An- <strong>und</strong> Abflugschneise die Stadt Sana’a nur tangiert hätte. Dies wurde jedoch<br />

<strong>von</strong> den Politikern trotz eindringlicher Unterrichtung abgelehnt mit der Begründung:<br />

̦Man soll in der Stadt ruhig darauf aufmerksam werden, daß uns der Anschluß<br />

an das Düsenzeitalter gelungen ist '“ ([61], S. 18 ff.).<br />

25


3.2 Begriffsdefinitionen <strong>und</strong> Kategorien<br />

Luftfahrzeuge dürfen gem. § 25 LuftVG prinzipiell nur auf genehmigten Flugplätzen<br />

betrieben werden (sog. „Flugplatzzwang“, Ausnahmeregelungen s. § 25 LuftVG). Der<br />

Begriff Flugplatz wird in § 6 Abs. 1 LuftVG definiert <strong>und</strong> steht für Flughäfen, Landeplätze<br />

<strong>und</strong> Segelfluggelände. Flughäfen <strong>und</strong> Landeplätze werden weiter unterteilt in<br />

Verkehrsflughäfen bzw. Verkehrslandeplätze sowie Sonderflughäfen <strong>und</strong> Sonderlandeplätze<br />

(Abb. 3). Eine gesonderte Rolle besitzen militärische Flugplätze (Militärflughäfen).<br />

Sie sind militärische Liegenschaften, beinhalten Sicherheitsbereiche <strong>und</strong> sind<br />

in der Regel nicht für den zivilen Luftverkehr geöffnet. Das in § 8 LuftVG vorgesehene<br />

Planfeststellungsverfahren entfällt (s. § 30 LuftVG). Als Beispiel für eine gemeinsame<br />

zivil-militärischen Nutzung kann der Flughafen Rostock-Laage genannt<br />

werden.<br />

militärische<br />

Flugplätze<br />

Flugplätze<br />

Flughäfen<br />

Verkehrsflughäfen<br />

Sonderflughäfen<br />

NATO-<br />

Flugplatzkategorien<br />

([13], S. XII ff.)<br />

Landeplätze<br />

Verkehrslandeplätze<br />

Sonderlandeplätze<br />

Segelfluggelände<br />

Abb. 3:<br />

Differenzierung der Flugplätze nach LuftVG, eigene Darstellung<br />

Umgangssprachlich wird mit dem Begriff Flughafen ein „großer Flugplatz“ verb<strong>und</strong>en.<br />

Flughäfen dienen in erster Linie dem allgemeinen <strong>und</strong> regelmäßigen Linien- <strong>und</strong><br />

Charterverkehr (Verkehrsflughäfen). Im Gegensatz zu Verkehrslandeplätzen ist für<br />

Flughäfen gem. § 12 LuftVG ein Bauschutzbereich zwingend vorgeschrieben. Zusätzlich<br />

werden erhöhte Anforderungen an Ausstattung, Betriebspflichten <strong>und</strong> Benutzungsordnung<br />

gestellt.<br />

26


Die betriebliche Zulassung <strong>und</strong> Einstufung richtet sich im Wesentlichen nach dem<br />

vorhandenen S/L-Bahn-System <strong>und</strong> bezieht sich auf die geforderten Mindestparameter<br />

(ICAO-Standards, Kap. 4.1). Eine weitere Kategorisierung erfolgt anhand der vorhandenen<br />

Flugsicherungsausstattung <strong>und</strong> der damit durchführbaren Anflugverfahren.<br />

Das häufigste Landeverfahren an Flughäfen ist das sog. Präzisionsanflugverfahren,<br />

was durch ein ILS (Instrument Landing System) ermöglicht wird. Jeder Flughafen<br />

strebt eine diesbezüglich möglichst hohe CAT-Einstufung an (Anl. 14), um den Flugbetrieb<br />

auch unter erschwerten Wetterbedingungen gewährleisten zu können (Allwetteroperationsfähigkeit).<br />

In der BRD werden zz. 19 Verkehrsflughäfen durch das BMVBS <strong>und</strong> die ADV als<br />

„Internationale Verkehrsflughäfen“ geführt. Diese Flughäfen besitzen einen „anerkannten<br />

Bedarf“ an Flugsicherung, der durch die DFS (Deutsche Flugsicherung) gewährleistet<br />

wird. Die anfallenden Kosten werden durch den B<strong>und</strong> übernommen.<br />

Im Gegensatz dazu, trifft der Begriff „Regionalflughafen“ auf sämtliche weiteren Flughäfen,<br />

die nicht zu den Internationalen Verkehrsflughafen gezählt werden, zu, d.h. es<br />

existiert keine konkrete Definition. In Anl. 15 sind die unterschiedlichen Mietgliedergruppen<br />

(Internationale/Regionale Verkehrsflughäfen) der ADV dargestellt.<br />

Die insbesondere in den Medien oft verwendete Bezeichnung „Großflughafen“ soll<br />

einen Flughafen kennzeichnen, der jährlich mehr als 50.000 Flugbewegungen (<strong>Start</strong>s<br />

<strong>und</strong> Landungen) abwickelt. Dies ist jedoch keine offizielle Bezeichnung eines Verkehrsflughafens,<br />

da die Anzahl <strong>von</strong> Flugbewegungen keine Aussage über die Funktion<br />

sowie die beförderte Passagier- <strong>und</strong> Frachtmenge zulässt.<br />

Sonderflughäfen oder -landeplätze dienen nicht dem gewerblichen Luftverkehr <strong>und</strong><br />

sind entsprechend ihrer Konfiguration an den speziellen Verwendungszweck angepasst<br />

(z.B. Werksflughäfen/-landeplätze). Die flugbetriebliche Nutzung legt der<br />

Betreiber im Rahmen der vorhandenen Betriebsgenehmigung eigenverantwortlich<br />

fest.<br />

Im Gegensatz zu einem Flughafen werden an einen Landeplatz allgemein geringere<br />

Anforderungen gestellt. Dies betrifft maßgeblich den Bauschutzbereich, der gem.<br />

27


§ 17 LuftVG nur in beschränkter Form erforderlich ist. Die überwiegende Zahl an<br />

Flugbewegungen wird nach Sichtflugregeln getätigt (Visual Flight Rules (VFR)). Die<br />

Betriebsgenehmigung wird daher häufig auf die Zeitspanne mit Tageslicht beschränkt<br />

<strong>und</strong> richtet sich zudem nach den vorhandenen Wetter- <strong>und</strong> Sichtverhältnissen.<br />

Die niedrigsten Anforderungen werden an Segelfluggelände gestellt. Ein Bauschutzbereich<br />

ist nicht erforderlich. Motorflugzeuge dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung<br />

starten <strong>und</strong> landen. Als Flugbetriebsfläche ist deshalb meist eine Graspiste<br />

ausreichend.<br />

3.3 Strukturmerkmale<br />

3.3.1 Funktion <strong>und</strong> Größe<br />

Vom Gr<strong>und</strong>satz her ist die Größe eines Verkehrsflughafens durch das Passagier<strong>und</strong><br />

Frachtaufkommen definiert <strong>und</strong> wird durch das unmittelbare Einzugsgebiet beschränkt.<br />

Von Vorteil ist die räumliche Nähe zu einem Ballungsraum bzw. zu mehreren<br />

Ballungszentren. Je besser sich die wirtschaftliche Gesamtsituation innerhalb des<br />

Einzugsgebietes darstellt <strong>und</strong> je attraktiver die infrastrukturelle Verkehrsanbindung<br />

des Flughafens ist, desto höher ist das in Frage kommende Passagierpotential. Ohne<br />

dieses Passagierpotential kann keine wirtschaftliche Auslastung der Flugzeuge gewährleistet<br />

werden. Der Auslastungsfaktor ist wiederum ein entscheidendes Rentabilitätskriterium<br />

für die Fluggesellschaften. Ziel ist es, eine Auslastung der Sitzplatzkapazität<br />

eines Flugzeugs <strong>von</strong> mind. 70 bis 80 % zu erreichen. Im Charterflugverkehr<br />

(Pauschalreiseverkehr) hat die Fluggesellschaft die Option, durch die Wahl des Flugzeugtyps<br />

(Anzahl der Sitzplätze) unmittelbar auf die Sitzplatznachfrage zu reagieren.<br />

Im Linienflugbetrieb ist dies nicht immer möglich. Besonders auf Interkontinentalrouten<br />

(Langstreckenflügen) ist es oft schwierig, die Kapazität der Großraumflugzeuge<br />

<strong>von</strong> 350 bis 500 Sitzplätzen ausreichend zu besetzen. Deshalb praktizieren zahlreiche<br />

Fluggesellschaften bzw. Allianzen (vgl. Kap. 2.2) das sog. „Hub-and-Spokes-<br />

System”.<br />

Dieses System, das vom Eisanbahnverkehr für die Flugliniennetzgestaltung im Luftverkehr<br />

übernommen wurde, ist wie folgt aufgebaut:<br />

28


Der Hub (deutsch: Nabe) ist ein größerer Flughafen der die Funktion einer Luftverkehrsdrehscheibe<br />

(Luftverkehrsknoten) wahrnimmt, auf dem maßgeblich der Interkontinental-<br />

<strong>und</strong> Kontinentalverkehr abgewickelt wird. Anstatt vieler Direktflüge<br />

(Punkt-zu-Punkt-Verkehr) zwischen allen kleineren Flughäfen werden die Passagiere<br />

(Paxe) durch Zubringerflüge, den sog. Spokes (deutsch: Speichen), an einem Hub<br />

gebündelt, in Abhängigkeit vom Flugziel neu zusammengefasst <strong>und</strong> weiter befördert<br />

(s. Abb. 4). Die kleineren Flughäfen übernehmen die sog. Feeder-Funktion („Fütter“-<br />

Funktion), d.h. sie führen dem Hub Paxe zu.<br />

Jeder Hub ist bestrebt möglichst kurze Umsteigezeiten (MCT) zu garantieren, damit<br />

der Zeitverlust gegenüber einem Direktflug minimiert wird <strong>und</strong> in Konkurrenz zu anderen<br />

Hubs ein attraktiveres Angebot an Flugverbindungen realisiert werden kann.<br />

Entsprechende Terminalstrukturen der „kurzen Wege“ (z.B. sog. Satelliten) verb<strong>und</strong>en<br />

mit einem optimierten Transfer der Passagiere <strong>und</strong> deren Gepäck sind dazu eine<br />

Gr<strong>und</strong>voraussetzung.<br />

Dieses Konzept ermöglicht einerseits eine effizientere Kapazitätsauslastung, insbesondere<br />

der Großraumflugzeuge, andererseits erhöht es das Gesamtangebot an erreichbaren<br />

Flugzielen. Nachteilig wirkt sich dieses System auf die Spitzenst<strong>und</strong>enbelastungen<br />

aus, da es aufgr<strong>und</strong> der zeitlich eng aufeinander abgestimmten Flugverbindungen<br />

zu regelrechten Stoßzeiten bei Landungen <strong>und</strong> <strong>Start</strong>s kommt. Das<br />

Hub-and-Spokes-System ist deshalb nur bei einer ausreichenden Kapazität des S/L-<br />

Bahn-Systems auf dem Hub-Flughafen funktionsfähig.<br />

Zu den großen europäischen Hubs zählen derzeit die Flughäfen London Heathrow,<br />

Frankfurt Rhein Main, Paris Charles de Gaulle, Amsterdam Schiphol <strong>und</strong> Madrid-Barajas.<br />

Der Umsteigeranteil, d.h. der Anteil sog. Tranfer-Paxe, liegt bei diesen Hubs<br />

bei über 30 %. Zum Vergleich sind die aufgr<strong>und</strong> des Passagieraufkommens größten<br />

europäischen Verkehrsflughäfen in Anl. 16 dargestellt.<br />

In Deutschland nutzt die Lufthansa den Flughafen Frankfurt Rhein Main als ihren<br />

Heimatflughafen <strong>und</strong> Hub Nr. 1, ist aber parallel dazu bestrebt, den Flughafen München<br />

Franz Josef Strauß ebenfalls als Hub weiter auszubauen <strong>und</strong> zu etablieren.<br />

Dementsprechend werden interkontinental reisende Passagiere der Lufthansa europaweit<br />

mit Kurz- <strong>und</strong> Mittelstreckenflugzeugen nach Frankfurt oder München geflo-<br />

29


gen, <strong>von</strong> wo aus sie ihre eigentlichen Destinationen in Amerika, Afrika, Asien <strong>und</strong><br />

Australien erreichen können. Auf umgekehrtem Weg können Passagiere aus anderen<br />

Kontinenten über Frankfurt <strong>und</strong> München eine Vielzahl europäischer Zielflughäfen<br />

erreichen.<br />

ORD<br />

RDU<br />

DFW<br />

ORD<br />

RDU<br />

DFW<br />

Abb. 4: Hub-and-Spokes-System, Horonjeff/McKelvey [40]<br />

In Anlehnung an das Hub-and-Spokes-System haben sich einige kleinere Verkehrsflughäfen<br />

auf die Abwicklung <strong>von</strong> Charter- <strong>und</strong>/oder Frachtverkehr spezialisiert.<br />

Diese Flughäfen besitzen im Gegensatz zu den größeren Flughäfen Kapazitätsreserven.<br />

Weiterhin bestehen aufgr<strong>und</strong> der in der Regel dezentralen Lage dieser Flughäfen<br />

zu Großstädten weniger Einschränkungen im Bereich des Flugbetriebs (z.B. kein<br />

Nachtflugverbot bzw. keine Nachtflugbeschränkungen). Dadurch können den Flug-<br />

30


gesellschaften optimale Zeitfenster (Slots) angeboten werden. Zusätzlich dazu, werden<br />

für die Nutzung der Flughafeninfrastruktur günstige Flughafenkonditionen gewährt.<br />

Musterbeispiel ist der Flughafen Frankfurt-Hahn.<br />

Primär Billigfluglinien wie Ryanair, Air Berlin, Hapag Lloyd Express oder Germanwings<br />

nutzen die beschriebenen Standortvorteile <strong>und</strong> fliegen vorwiegend diese sog.<br />

Low-Cost-Airports an. In Verbindung mit einem Minimum an kostenlosen Serviceleistungen<br />

für den Passagier haben die Gesamtkostenersparnisse der Fluggesellschaften<br />

äußerst niedrige Ticketpreise zur Folge. Diese Billigangebote stehen in direkter<br />

Konkurrenz zu den Standardpreisen im „normalen“ Fluglinienbetrieb. Es werden<br />

zwar nicht dieselben Flughäfen angeflogen, doch liegen diese in unmittelbarer<br />

Nähe zum eigentlichen Zielort.<br />

Der Hin- <strong>und</strong> Rückflug <strong>von</strong> Frankfurt-Hahn nach London-Stansted kostet bei Ryanair<br />

beispielsweise weniger als 60 €, ein vergleichbares Flugticket der Lufthansa <strong>von</strong><br />

Frankfurt Rhein Main nach London Heathrow kostet jedoch ca. 135 € (Saison<br />

2004/05). Dies entspricht einem Mehrpreis <strong>von</strong> über 100 %. Als Folge dieser günstigen<br />

Angebotsstruktur hat sich der Flughafen Frankfurt-Hahn innerhalb <strong>von</strong> nur<br />

zehn Jahren zum elftgrößten Internationalen Verkehrsflughafen in Deutschland<br />

entwickelt (vgl. Anl. 17).<br />

3.3.2 Eigentümerstruktur <strong>und</strong> Finanzierung<br />

Sowohl die Regionalflughäfen als auch die Internationalen Verkehrsflughäfen befinden<br />

sich bis auf wenige Ausnahmen im öffentlichen Eigentum. Gerade bei den Internationalen<br />

Verkehrsflughäfen halten öffentliche Flughafenbetreiber nach wie vor die<br />

Mehrheit der Anteile (Anl. 18).<br />

Im Luftverkehr gilt das Prinzip der sog. Nutzerfinanzierung, d.h. sämtliche Infrastrukturkosten<br />

werden in Form <strong>von</strong> Entgelten <strong>und</strong> Gebühren für die Nutzung der Flugbetriebsflächen<br />

sowie der für die Abfertigung notwendigen Terminaleinrichtungen <strong>und</strong><br />

Dienstleistungen (Flugsicherung u. Wetterdienst) erhoben. Da sich Flughäfen zu<br />

Unternehmen mit kommerziellen Zielen entwickelt haben, ist weltweit ein Trend zur<br />

Flughafenprivatisierung erkennbar. Als wichtige Einnahmequelle wird der sog. Non-<br />

Aviation-Bereich betrachtet. Dieser beinhaltet im Allgemeinen ein vielfältiges Han-<br />

31


dels- <strong>und</strong> Dienstleistungsangebot für die Flughafennutzer (Paxe, Besucher, Beschäftigte<br />

usw.), z.B.: Autovermietung, Hotels, Einzelhandel, Versicherungen <strong>und</strong> stellt<br />

keine unmittelbare Voraussetzung für die eigentliche Luftverkehrsabwicklung dar.<br />

Im Gegensatz dazu existiert gem. § 43 LuftVZO eine staatliche Preisregulierung im<br />

Aviation-Bereich. Die seitens des Flughafenbetreibers erhobenen Entgelte bzw. Gebühren<br />

müssen <strong>von</strong> der zuständigen Luftfahrtbehörde genehmigt werden. Die Regulierungskompetenz<br />

wird durch § 43 LuftVZO den B<strong>und</strong>esländern übertragen, wobei<br />

das BMVBS ein Einspruchsrecht besitzt. Die Luftfahrtbehörden der Länder haben die<br />

Verpflichtung, die Entgelttarife auf die Gewährleistung der Kostendeckung bzgl. der<br />

öffentlichen verkehrspolitischen Ziele <strong>und</strong> auf Angemessenheit hin zu prüfen. Deshalb<br />

sind B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder zz. zugleich Flughafenbetreiber <strong>und</strong> Flughafenregulierer.<br />

Als Vorteile weiterer Privatisierungen werden folgende Punkte genannt:<br />

- bessere Anreizsysteme im privaten Sektor, dadurch Effizienzgewinne,<br />

- geringere Möglichkeiten der politischen Einflussnahme <strong>und</strong> somit eine Verringerung<br />

der Interessenskonflikte,<br />

- eine klare Unternehmensausrichtung <strong>und</strong><br />

- zusätzliche Investitionen privater Kapitalgeber zur finanziellen Entlastung der<br />

öffentlichen Hand.<br />

Gleichzeitig dürfen jedoch bei diesen Privatisierungsprozessen öffentliche Interessen<br />

nicht vernachlässigt werden; dazu zählen u.a. die Bereiche Umweltschutz <strong>und</strong> Sicherheit.<br />

Da ein vorhandener Flughafenstandort gleichzeitig einen positiven wirtschaftlichen<br />

Impuls für das Flughafenumland bewirkt, kommt es oftmals zu öffentlichen Förderungen<br />

(„Subventionen“): einerseits zur Aufrechterhaltung <strong>von</strong> nicht kostendeckenden<br />

Fluglinien, andererseits zur Finanzierung <strong>von</strong> Ausbauprojekten. Zur Begründung dieser<br />

staatlichen Hilfen wird häufig eine Nutzen-Kosten-Analyse (NKA) durchgeführt.<br />

Dabei liegt folgendes Kriterium zugr<strong>und</strong>e: Wenn das aus volkswirtschaftlicher Sicht<br />

betrachtete Nutzen-Kosten-Verhältnis bei der geplanten Ausbaumaßnahme positiv<br />

ist, kann eine Unterstützung mit öffentliche Mittel in Betracht gezogen werden.<br />

32


3.4 Zahlen <strong>und</strong> Prognosen<br />

Um die Position eines Flughafens im Vergleich zu regionalen bzw. internationalen<br />

Konkurrenzflughäfen bewerten zu können, ist eine statistische Auswertung <strong>und</strong> Gegenüberstellung<br />

der spezifischen Leistungsdaten (Passagieraufkommen/-entwicklung,<br />

Anzahl der Flugbewegungen usw.) unerlässlich <strong>und</strong> gesetzlich vorgeschrieben<br />

(Verkehrsstatistikgesetz - VerkStatG). Die diesbezügliche Kategorisierung des Flughafens<br />

erfolgt im Wesentlichen nach der Funktion sowie der jährlich abgewickelten<br />

Passagier- <strong>und</strong> Frachtmenge. Die beförderte Luftposttonnage wird ebenfalls getrennt<br />

erfasst, spielt aber in der Gesamtbetrachtung eine zunehmend kleinere Rolle.<br />

Zur Ermittlung möglicher Wachstumspotentiale bzw. zur Aufstellung <strong>von</strong> Entwicklungsprognosen<br />

muss die individuelle Gesamtsituation des Flughafens, bei Variation<br />

verschiedener Entwicklungs- <strong>und</strong> Ausbauszenarien, umfassend betrachtet werden.<br />

Diese Prognosen dienen einerseits als direkte Begründung eines Ausbauvorhabens<br />

(Kapazitätserweiterung) <strong>und</strong> sind andererseits eine unmittelbare Planungs- <strong>und</strong> Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

zur Dimensionierung <strong>von</strong> Luftverkehrsanlagen.<br />

Die statistische Erfassungen <strong>und</strong> Aufbereitung der einzelnen Leistungsdaten eines<br />

Flughafens werden durch den Flughafenbetreiber selbst sowie <strong>von</strong> zahlreichen externen<br />

Unternehmen <strong>und</strong> Institutionen durchgeführt. Die Ergebnisse fließen unmittelbar<br />

in die stetige Flughafenplanung ein (s. Kap. 3.5).<br />

Je nach betriebswirtschaftlicher <strong>und</strong>/oder gesellschaftspolitischer Zielrichtung wird<br />

die Interpretation <strong>und</strong> Aufbereitung der statistischen Daten verschieden ausfallen: So<br />

können Statistiken verschiedener Herkunft unterschiedliche Daten für ein <strong>und</strong> dieselbe<br />

Größe aufweisen <strong>und</strong> demzufolge andere Entwicklungsprognosen aufzeigen.<br />

Deshalb ist es ratsam, als Gr<strong>und</strong>lage lediglich Zahlenmaterial aus anerkannten<br />

Quellen zu verwenden (ICAO, IATA, BMVBS, ADV usw.).<br />

3.4.1 Momentane Situation<br />

Weltweit ist das jährliche Luftverkehrsaufkommen auf über 1,6 Milliarden Passagiere<br />

angestiegen. Parallel dazu sind die mit dem Luftverkehr direkt oder indirekt zusam-<br />

33


menhängenden Arbeitplätze auf ca. 28 Millionen angewachsen [82]. Trotz einer<br />

stagnierenden Weltwirtschaft wird weiterhin ein kontinuierliches Wachstum im Bereich<br />

des Luftverkehrsmarktes <strong>von</strong> durchschnittlich ca. 5 % pro Jahr erwartet. Allgemein<br />

wird <strong>von</strong> einem Wachstumsschwerpunkt im asiatisch-pazifischen Raum (China)<br />

ausgegangen mit regionalen, jährlichen Wachstumsraten <strong>von</strong> über 8 % (Abb. 5 u. 6).<br />

Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, wird sich die Zahl der eingesetzten Verkehrsflugzeuge<br />

in den nächsten 20 Jahren voraussichtlich nahezu verdoppeln.<br />

Abb. 5: Allgemeine Wachstumsprognose für den weltweiten Luftverkehr bis 2020, Airbus [83]<br />

Abb. 6: Prognostizierte Wachstumsverteilung 2004 bis 2023,<br />

Boeing Market Outlook 2004 [95]<br />

34


Für den Luftverkehrsstandort Deutschland bedeutet dieser anhaltende Wachstumstrend,<br />

dass die vorhandene Luftverkehrsinfrastruktur zur Abwicklung des prognostizierten<br />

Luftverkehrs nicht ausreichen wird. Dies betrifft in erster Linie die zwei großen<br />

Hub-Flughäfen Frankfurt <strong>und</strong> München. Besonders im Bereich der S/L-Bahn-Kapazitäten<br />

ist Handlungsbedarf vorhanden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt hat z.B. der<br />

Flughafen Frankfurt in den täglichen Spitzenst<strong>und</strong>en einen Auslastungsgrad des S/L-<br />

Bahn-Systems <strong>von</strong> mehr als 100 % erreicht, d.h. der festgesetzte sog. Koordinationseckwert<br />

(s. Kap. 4.2) wird regelmäßig überschritten. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen<br />

<strong>und</strong> Wartezeiten, sondern auch zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko im<br />

Flugbetrieb, so dass in diesem Fall sogar akuter Handlungsbedarf besteht.<br />

Im Bereich des Kapazitätsausbaus haben europäische Konkurrenzflughäfen (insbesondere<br />

mit interkontinentaler Hub-Funktion) ihre S/L-Bahn-Systeme, in Anlehnung<br />

an die prognostizierte Gesamtentwicklung für die nächsten 15 bis 20 Jahre, erweitert<br />

(Amsterdam Schiphol, Madrid-Barajas). Dies hat bereits zum jetzigen Zeitpunkt zur<br />

Folge, dass sich die dortige Wettbewerbssituation aufgr<strong>und</strong> des zur Verfügung stehenden<br />

Slot-Angebots <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Attraktivität des Flughafenstandorts<br />

für Fluggesellschaften objektiv verbessert hat.<br />

Um einer zukünftigen Verlagerung des Luftverkehrs vorzubeugen ist es deshalb für<br />

die gesamte Luftverkehrsentwicklung in der BRD wichtig, bedarfgerechte Kapazitätserweiterungen<br />

an den Flughafenstandorten zu realisieren. In Abb. 7 ist die prognostizierte<br />

Kapazitätsauslastung der S/L-Bahn-Systeme für das Jahr 2010 im direkten<br />

Vergleich zu der 1998 vorhandenen S/L-Bahn-Kapazität (Koordinationseckwert) exemplarisch<br />

für fünf Verkehrsflughäfen dargestellt.<br />

Anzumerken ist, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Anpassung <strong>und</strong> somit<br />

Erhöhung einzelner Koordinationseckwerte stattgef<strong>und</strong>en hat. Diese Erhöhungen<br />

lassen sich auf die generelle Optimierung der Abwicklungsverfahren an den Verkehrsflughäfen<br />

zurückführen. Die zur gr<strong>und</strong>sätzlichen Erhöhung der zur Verfügung<br />

stehenden luftseitigen Kapazität eines Flughafenstandortes geplanten Ausbauvorhaben<br />

im Bereich der S/L-Bahn-Systeme konnten bislang nicht realisiert werden.<br />

35


Kapazitätsauslastung auf St<strong>und</strong>enbasis 2010<br />

Auslastungsgrad<br />

Frankfurt<br />

150 %<br />

München<br />

100 %<br />

Düsseldorf<br />

160 %<br />

Hamburg<br />

95 %<br />

Stuttgart<br />

erforderlicher<br />

Koordinationseckwert 2010<br />

derzeitiger<br />

Koordinationseckwert<br />

90 %<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130<br />

Koordinationseckwert<br />

Abb. 7:<br />

Prognostizierte Kapazitätsauslastung dt. Verkehrsflughäfen, Studie der DLR u. DFS im Auftrag<br />

der Lufthansa, Internet-Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, eigene Darstellung [108]<br />

3.4.2 Besondere Ereignisse<br />

Die in Abb. 5 dargestellte Entwicklung des globalen Luftverkehrs zeigt keinen kontinuierlich<br />

ansteigenden Verlauf, sondern enthält Zeitfenster <strong>von</strong> vorübergehenden<br />

Stagnationen bis hin zu Rückgängen. Diese Phänomene konnten seit dem Zweiten<br />

Weltkrieg allgemein auf besondere Ereignisse zurückgeführt werden, welche sich<br />

in die Sparten wirtschaftliche <strong>und</strong>/oder politische Krisen einordnen lassen (Ressourcenknappheit,<br />

Kriege usw.). Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 auf das<br />

World Trade Center in New York <strong>und</strong> das Pentagon in Washington sowie der unmittelbar<br />

durch die Lungenkrankheit SARS verursachten Epidemie im asiatischen Raum<br />

sind aufgr<strong>und</strong> der noch nie da gewesenen Dimensionen der Ereignisse, zwei „neue“,<br />

den Luftverkehr hemmende Faktoren entstanden bzw. zum Tragen gekommen. Verstärkt<br />

wurde der Effekt nochmals durch die militärischen Folgeoperationen im Rahmen<br />

der Terrorbekämpfung (Enduring Freedom).<br />

Sämtliche Fallkonstellationen der Ereignisse wiesen bislang folgende Gemeinsamkeiten<br />

auf:<br />

- eine konkrete Vorhersehbarkeit war nicht möglich,<br />

36


- die Auswirkungen waren begrenzt <strong>und</strong> haben gemäß der jeweiligen Intensität<br />

lediglich zu einer zeitlichen Verschiebung der prognostizierten Wachstumskurve<br />

des Luftverkehrs geführt.<br />

Die Luftverkehrsindustrie versucht selbstverständlich Vorsorgemaßnahmen zu treffen,<br />

um den jeweiligen Nachfrageeinbruch infolge eines besonderen Ereignisses zu<br />

verringern <strong>und</strong> möglichst schnell wieder auszugleichen. In Anbetracht der Nachwirkungen<br />

des 11.09.2001 stellt der Arbeitsschwerpunkt derzeit die Entwicklung <strong>von</strong><br />

Konzepten zur Verringerung der offensichtlich gewordenen Sicherheitsmängel dar<br />

(Security).<br />

Im Gegensatz dazu ist das Vertrauen des Passagiers in die technische Zuverlässigkeit<br />

<strong>und</strong> Sicherheit eines Verkehrsflugzeugs (Safety) aufgr<strong>und</strong> der äußerst geringen<br />

Unfallrate <strong>von</strong> etwa einem Todesfall pro eine Mio. Flüge hoch. Flugzeugkatastrophen<br />

haben deshalb keinen nennenswerten Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl <strong>und</strong> werden<br />

als ein „normales“ Ereignis hingenommen.<br />

Betrachtet man lediglich die BRD innerhalb dieser globalen Entwicklung des Luftverkehrs,<br />

so muss man zwangsläufig die ehemalige Teilung Deutschlands in zwei<br />

Staaten als nationales besonderes Ereignis bewerten. Die momentane Flughafensituation<br />

ist noch immer gekennzeichnet <strong>von</strong> dieser Teilung. Dies verdeutlicht am<br />

Besten die Existenz <strong>von</strong> drei Verkehrsflughäfen in Berlin (Schönefeld, Tegel <strong>und</strong><br />

Tempelhof).<br />

Die rasche Etablierung eines Verkehrsflughafens für die B<strong>und</strong>eshauptstadt Berlin<br />

<strong>und</strong> die Förderung weiterer Standorte <strong>von</strong> Verkehrsflughäfen in den neuen B<strong>und</strong>esländern<br />

sollten deshalb ein politisches Bestreben sein, um zusätzliches wirtschaftliches<br />

Potential mit Hilfe des Luftverkehrs zu erschließen.<br />

3.5 Planungsinstrumente<br />

3.5.1 B<strong>und</strong>esebene<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage für ein übergeordnetes Gesamtverkehrskonzept auf B<strong>und</strong>esebene,<br />

dient der sog. B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan (BVWP). Der BVWP wird im Auftrag der<br />

37


B<strong>und</strong>esregierung durch das BMVBS erarbeitet <strong>und</strong> ist ein Investitionsrahmenplan für<br />

einen Zeitraum <strong>von</strong> ca. 10 bis 15 Jahren.<br />

Basierend auf Bedarfsplänen, Gesamtverkehrsprognosen, Bewertungs- <strong>und</strong> Einstufungsverfahren,<br />

werden im BVWP in Anlehnung an die politischen Zielvorgaben Vorhaben<br />

der Stufen „Vordringlicher Bedarf“ (VB) <strong>und</strong> „Weiterer Bedarf“ (WB) definiert.<br />

Der VB umfasst dabei das notwendige Investitionsvolumen mit dem zu erwartenden<br />

Finanzrahmen zzgl. einer sog. Planungsreserve. Für Projekte der Einstufung VB besteht<br />

ein uneingeschränkter Planungsauftrag, im Gegensatz zu Projekten der Einstufung<br />

WB, bei denen die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit zwar nachgewiesen<br />

ist, deren Investitionsvolumen jedoch den absehbaren Finanzrahmen überschreitet.<br />

Der Bereich Luftverkehr wird innerhalb des BVWP ausschließlich verbal beschrieben<br />

<strong>und</strong> ist in der Ergebnisdarstellung für Aus- <strong>und</strong> Neubaubedarf nicht enthalten. Verwiesen<br />

wird auf das „Flughafenkonzept der B<strong>und</strong>esregierung“ aus dem Jahr 2000.<br />

Dieses Konzept beinhaltet sowohl Maßnahmen zum Schutz <strong>von</strong> Anwohnern <strong>und</strong> der<br />

Umwelt, als auch Aussagen über eine notwendige Erweiterung der Flughafenkapazitäten.<br />

Da jedoch die Zuständigkeit für einen Flughafenstandort bei der jeweiligen<br />

Landesregierung liegt, wird in dem Konzept der B<strong>und</strong>esregierung nur der <strong>von</strong> den<br />

Ländern gemeldete Bedarf aufgelistet. Eine detaillierte, übergeordnete Koordination<br />

der geforderten Ausbaumaßnahmen auf B<strong>und</strong>esebene findet demzufolge de facto<br />

nicht statt.<br />

Um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen wurde am 07.07.2003 durch die Unternehmen<br />

Deutsche Lufthansa AG, Fraport AG, Flughafen München GmbH <strong>und</strong> Deutsche Flugsicherung<br />

GmbH die Initiative „Luftverkehr für Deutschland“ gegründet. Die Moderation<br />

hat der B<strong>und</strong>esminister für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen übernommen.<br />

Erklärtes Ziel der Initiative ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland<br />

zu stärken, am künftigen Wachstum des Luftverkehrs teilzunehmen <strong>und</strong> damit<br />

Arbeitsplätze zu sichern bzw. neue zu schaffen [122]. Zu diesem Zweck wurde ein<br />

repräsentativer Beraterstab aus Interessensvertretern des deutschen Luftverkehrs<br />

aus Politik <strong>und</strong> Wirtschaft gebildet, die in Gremien <strong>und</strong> Ausschüssen zusammenge-<br />

38


schlossen sind. Als Ergebnis werden Lösungsvorschläge bzw. Handlungsempfehlungen<br />

für eine länderübergreifende Gesamtstandortpolitik verabschiedet.<br />

Als Bestandteil eines Zwischenberichtes wurde am 20.10.2004 ein „Masterplan zur<br />

Entwicklung der Flughafeninfrastruktur“ an den B<strong>und</strong>esverkehrsminister übergeben.<br />

Dieser Masterplan ist auf eine gesamtdeutsche Luftverkehrsprognose für das Jahr<br />

2015 abgestimmt, in der <strong>von</strong> einer Steigerung der Passagierzahlen um 74 % gegenüber<br />

dem Jahr 2003 ausgegangen wird. Deshalb beinhaltet der Masterplan die Forderung<br />

nach einem entschlossenen Kapazitätsausbau, besonders der acht größten<br />

Verkehrsflughäfen (Anl. 17).<br />

Der Erfolg der Initiative „Luftverkehr für Deutschland“ wird jedoch da<strong>von</strong> abhängen,<br />

inwieweit der politische Wille zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen vorhanden<br />

ist. Da keine gesetzlichen Rahmenbedingungen oder Richtlinien für die Arbeitsweise,<br />

die Auswahl der beteiligten Organisationen, die allgemeine Struktur sowie die Ergebnisumsetzung<br />

vorliegen, fehlt eine entscheidende Komponente.<br />

3.5.2 Landesentwicklungs- <strong>und</strong> Regionalplanung<br />

Die Landesentwicklungs- <strong>und</strong> Regionalplanung stellt die maßgebliche öffentlich<br />

rechtliche Planungsebene innerhalb eines B<strong>und</strong>eslandes bzw. einer Region dar.<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Landesentwicklungsplanung ist das b<strong>und</strong>esweit geltende Raumordnungsgesetz<br />

(ROG) [93]. Demnach gibt das ROG lediglich den Gesamtrahmen<br />

vor, die konkrete Raumplanung obliegt den einzelnen B<strong>und</strong>esländern. Eine weitere<br />

Präzisierung der Landesentwicklungsplanung erfolgt in der Regionalplanung.<br />

Um die räumlichen Auswirkungen <strong>von</strong> größeren Infrastrukturprojekten in Bezug auf<br />

die Ziele der Raumordnung bzw. Landesplanung zu untersuchen, werden sog.<br />

Raumordnungsverfahren (ROV) gem. § 15 ROG durchgeführt. Als Abschluss des<br />

ROV erfolgt eine sog. landesplanerische Beurteilung (s. Kap. 3.5.3).<br />

Da jedes B<strong>und</strong>esland die Vorgaben des ROG aufgr<strong>und</strong> unterschiedlicher Strukturen<br />

durch individuelle Landesplanungsgesetze umsetzt, können einerseits die fachlichen<br />

Zuständigkeitsbereiche innerhalb der B<strong>und</strong>esländer variieren (Wirtschaftministerium,<br />

39


Verkehrsministerium, Innenministerium, Staatskanzlei usw.), andererseits sind die<br />

Richtlinien <strong>und</strong> landesplanerischen Gesetze <strong>von</strong> den jeweiligen landespolitischen<br />

Zielen geprägt. Deshalb wird im weiteren Verlauf beispielhaft der Freistaat Bayern<br />

sowie die daraus resultierende raumplanerische Situation für den Flughafen München<br />

betrachtet.<br />

In Bayern wird durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung <strong>und</strong><br />

Umweltfragen, unter Beteiligung der übrigen Ressorts, das sog. Landesentwicklungsprogramm<br />

Bayern (LEP) aufgestellt. Der Landtag beschließt <strong>und</strong> erlässt den<br />

LEP als Verordnung, die die nachgeordneten Behörden <strong>und</strong> öffentlichen Stellen an<br />

einen gr<strong>und</strong>sätzlichen Rahmen bindet [138]. Die Zuständigkeiten der Landesplanungsbehörden<br />

sind in drei Hierarchieebenen gegliedert (Abb. 8).<br />

Landesplanungsbehörden<br />

Oberste<br />

Landesplanungsbehörde<br />

Staatsministerium für<br />

Wirtschaft, Infrastruktur,<br />

Verkehr <strong>und</strong> Technologie<br />

Landesplanungsbeirat<br />

Höhere<br />

Landesplanungsbehörde<br />

Regierung<br />

Regionsbeauftragter<br />

Regionaler<br />

Planungsverband<br />

Regionaler<br />

Planungsbeirat<br />

Untere<br />

Landesplanungsbehörde<br />

Kreisverwaltungsbehörde<br />

(Landratsamt, Kreisfreie<br />

Stadt)<br />

Abb. 8: 3-stufige Verwaltungsgliederung im Freistaat Bayern, eigene Darstellung [133]<br />

Im Bereich der Regionalplanung werden die Gemeinden <strong>und</strong> Landkreise in den sog.<br />

regionalen Planungsverbänden zusammengefasst. Dies soll die verfassungsmäßig<br />

garantierte Planungshoheit der Gemeinden gewährleisten <strong>und</strong> gleichzeitig zu einer<br />

Synthese der Planungsabsichten (Flächennutzungs- <strong>und</strong> Bebauungspläne) der einzelnen<br />

Gemeinden zu einem Regionalplan führen. Im LEP 2003 sind bzgl. des Flughafens<br />

München folgende Ziele formuliert [133]:<br />

„ • die langfristige Sicherung interkontinentaler Luftverkehrsanbindungen,<br />

40


• eine bedarfsgerechte <strong>und</strong> funktionale Straßen- <strong>und</strong> Schienenverkehrserschließung<br />

für den Nah- <strong>und</strong> Fernverkehr <strong>und</strong><br />

• zur dauerhaften Standortsicherung die Sicherung <strong>von</strong> langfristigen, räumlichen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten für weitere Luftverkehrsinfrastruktur.“<br />

In den abschließenden Einzelbegründungen innerhalb des LEP werden aus den<br />

Zielen unmittelbare Forderungen bzw. Maßnahmen abgeleitet:<br />

„ • den Ausbau des Flughafens München zu einem internationalen Drehkreuz europäischen<br />

Rangs,<br />

• die Realisierung einer Schienenfernverkehrsanbindung (mehrere in Frage kommende<br />

Varianten),<br />

• die Verbesserung der straßenseitigen Anbindung gem. dem Aktionsprogramm<br />

̦Straßenerschließung Flughafen-München',<br />

• die Freihaltung <strong>von</strong> Korridoren für die Anbindung des Flughafens durch eine in<br />

Frage kommende Magnetschwebebahn (Transrapid) <strong>und</strong><br />

• die direkte Festlegung <strong>von</strong> Flughafenentwicklungsflächen als Vorranggebiet,<br />

(Anl. 19).“<br />

Im Bereich der Regionalplanung (Gemeindeplanungen) existieren keine konkreten<br />

Aussagen bzgl. der Flughafenentwicklung. Per ROG ist jedoch verfügt (§ 9, Art. 17),<br />

dass die übergeordneten Planungsziele ein integraler Bestandteil des Regionalplans<br />

<strong>und</strong> dessen Fortschreibung darstellen müssen.<br />

Änderungen eines beschlossenen Regionalplans werden in der Regel <strong>von</strong> den jeweiligen<br />

regionalen Planungsverbänden selbständig durchgeführt. Die zuständige höhere<br />

Landesplanungsbehörde ist jedoch unter festgelegten Voraussetzungen <strong>und</strong> bei<br />

dringenden Fällen befugt, ebenfalls Änderungen innerhalb des Regionalplans zu tätigen.<br />

3.5.3 Raumordnungsverfahren<br />

Beim ROV handelt es sich gem. § 6a ROG um ein förmliches Verfahren, indem die<br />

Auswirkungen eines beabsichtigten Großvorhabens in Bezug auf die Ziele <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>sätze der Raumordnung bzw. Landesplanung geprüft werden. Es ist losgelöst<br />

41


<strong>von</strong> den bauaufsichtlichen Verfahren (fachplanerische Ebene) <strong>und</strong> diesen zeitlich<br />

vorgeschaltet [36]. Das Verfahren ist innerhalb einer speziellen Raumordnungsverordnung<br />

geregelt. Die zuständige Behörde im Freistaat Bayern ist das Regierungspräsidium<br />

oder die Bezirksregierung.<br />

Die Anwendung des ROV beschränkt sich auf sog. raumbedeutsame Vorhaben, deren<br />

Auswirkung über das vorgesehene Bauareal hinaus reicht (in der Regel mehrere<br />

betroffene Gemeinden). Unter raumbedeutsame Bauvorhaben zählt man u. a.: B<strong>und</strong>esfernstraßen,<br />

Aus- <strong>und</strong> Neubau <strong>von</strong> B<strong>und</strong>eswasserstraßen, kerntechnische Anlagen.<br />

Bei einem Flughafenneubau oder einem Flughafenausbau (Kapazitätserweiterung),<br />

die nach § 8 LuftVG einer Planfeststellung bedürfen (s. Kap. 3.2), ist dementsprechend<br />

immer ein ROV vorgeschrieben.<br />

Das Ergebnis des ROV hat keine einklagbare rechtliche Auswirkung, doch wird das<br />

Ergebnis in den nachfolgenden fachplanerischen Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren<br />

mit betrachtet <strong>und</strong> hat eine präjudizierende Wirkung ([37], S. 55 ff.).<br />

3.5.4 Planfeststellungsverfahren<br />

Im Gegensatz zum ROV ersetzt das Planfeststellungsverfahren alle nach anderen<br />

Gesetzen erforderlichen Genehmigungen <strong>und</strong> Erlaubnisse <strong>und</strong> ist gem. § 8 LuftVG<br />

immer bei einem Neubau oder wesentlichen Änderungen der Luftverkehrsinfrastruktur<br />

an einem Flugplatz erforderlich. Das Planfeststellungsverfahren beinhaltet eine<br />

auf das spezielle Bauvorhaben abgestimmte, umfassende <strong>und</strong> konzentrierte Überprüfung<br />

der bauordnungs- <strong>und</strong> bauplanungsrechtlichen Anforderungen. Die Gültigkeit<br />

eines Planfeststellungsbeschlusses ist zeitlich befristet.<br />

Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die Darstellung der konkreten Planungsabsicht<br />

(Offenlegung der Planungs-/Entwurfsunterlagen) <strong>und</strong> die Pflicht zur<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit. Einwendungen <strong>von</strong> Fachbehörden, Gemeinden <strong>und</strong><br />

Privatpersonen werden bei Erörterungsverhandlungen behandelt ([36], Bd. 3, Teil 8).<br />

Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet schlussendlich die Abwägung sämtlicher<br />

öffentlich-rechtlicher Belange sowie Regelungen zu Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen<br />

42


usw. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).<br />

Der „festgestellte Plan“, d.h. der positive Planfeststellungsbeschluss, entspricht praktisch<br />

einer Baugenehmigung.<br />

Bei Flughafenerweiterungen <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen hohen Zahl an Betroffenen<br />

wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist<br />

gilt der Beschluss gegenüber den Betroffenen als zugestellt; er ist mit Widerspruch<br />

<strong>und</strong> Klage anfechtbar.<br />

Ist ein besonderes öffentliches Interesse am Bauvorhaben <strong>und</strong> an einer rechtzeitigen<br />

Fertigstellung vorhanden, kann ein Sofortvollzug des Vorhabens angeordnet werden.<br />

Den Sofortvollzug hat beispielsweise das Regierungspräsidium Darmstadt für die Errichtung<br />

der sog. A380-Werft am Flughafen Frankfurt angeordnet, um die Vorraussetzungen<br />

für eine rechtzeitige Fertigstellung der Halle bis September 2007 zu<br />

schaffen <strong>und</strong> damit den Fortbestand der Funktionsfähigkeit des Frankfurter Flughafens<br />

<strong>und</strong> dessen wirtschaftliche Bedeutung für die Region weiterhin zu erhalten.<br />

Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit soll die Klagemöglichkeit der Betroffenen<br />

keineswegs eingeschränkt werden. Es wird lediglich die aufschiebende<br />

Wirkung unterb<strong>und</strong>en. Sowohl gegen den Planfeststellungsbeschluss als auch gegen<br />

den Sofortvollzug sind Rechtsmittel möglich. Die Anordnung des Sofortvollzugs erfolgt<br />

nur, wenn die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss sehr geringe Erfolgsaussichten<br />

hat.<br />

3.5.5 Generalausbauplan (Masterplan)<br />

Der Generalausbauplan bzw. Masterplan wird durch den Flughafenbetreiber erstellt<br />

<strong>und</strong> in Abhängigkeit <strong>von</strong> der jeweiligen Entwicklung stetig fortgeschrieben. Er spiegelt<br />

den generellen Ist-Zustand des Unternehmens, sowie die auf verschiedenen<br />

Prognose- <strong>und</strong> Entwicklungsszenarien basierenden Entwicklungsphasen wider <strong>und</strong><br />

umfasst einen Zeithorizont <strong>von</strong> ca. 15 bis 20 Jahren. Er ist somit ein „privates“ Planungswerk<br />

ohne irgendeine Außenwirkung. Als Bestandteil enthält der Masterplan<br />

die Entwicklungsabsichten des Flughafenbetreibers zzgl. einem Zeitraster für die gewünschten<br />

Umsetzungen der einzelnen Maßnahmen (Ausbaustufen). Dabei werden<br />

43


momentane bis hin zu mittelfristigen Planungsabsichten festgeschrieben <strong>und</strong> langfristige<br />

Entwicklungskonzeptionen aufgezeigt.<br />

Das allgemeine „Gerüst“ eines Masterplans wird durch die ICAO vorgegeben (Airport<br />

Planning Manual, Part 1, „Master Planning“ [43]), eine einheitliche deutsche oder europäische<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage fehlt jedoch. Bei einer allgemeinen Recherche im Internet<br />

bzgl. Masterplänen verschiedener Verkehrsflughäfen, sowohl in europäischen<br />

Staaten als auch in den USA, lässt sich rasch feststellen, dass es Unterschiede in<br />

der jeweiligen Detaillierung der veröffentlichten Masterpläne gibt, insbesondere bei<br />

den langfristigen Planungen. So sind z.B. in den Masterplänen <strong>von</strong> deutschen Verkehrsflughäfen<br />

meist nur kleinere Bedarfsflächen für die landseitige<br />

Luftverkehrsinfrastruktur vorgesehen, zukünftig in Frage kommende Flächen für S/L-<br />

Bahn-Varianten fehlen meist komplett, obwohl das prognostizierte Passagieraufkommen<br />

die Kapazität des vorhandenen S/L-Bahn-Systems übersteigt. Im Gegensatz<br />

dazu werden in den Masterplänen der US-amerikanischen Verkehrsflughäfen<br />

oftmals verschiedene Ausbauoptionen mit mehreren zusätzlichen S/L-Bahnen konkret<br />

aufgezeigt <strong>und</strong> erläutert. Der Masterplan des Flughafens Chicago O’Hare (USA)<br />

enthält beispielsweise drei weitere S/L-Bahnen [84].<br />

Dies ist ein direkter Hinweis auf die in den einzelnen Staaten unterschiedliche Akzeptanz<br />

der Bevölkerung zu den Ausbauabsichten der Flughafenbetreiber. Dieser<br />

Sachverhalt lässt sich ebenfalls aus der Bestandsaufnahme der bereits angewendeten<br />

Bewertungsschemata ermitteln (s. Kap. 5) <strong>und</strong> muss bei der Entwicklung des<br />

neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s mit berücksichtigt werden.<br />

3.6 Öffentlichkeitsarbeit<br />

Heutzutage betreiben nahezu alle Flugplätze eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Diese dient zum einen dazu, dass allgemeine „Image“ des Flughafenbetreibers zu<br />

stärken bzw. zu verbessern <strong>und</strong> zum anderen die Notwendigkeit der nachhaltigen<br />

Anpassung der Flughafeninfrastruktur an die wirtschaftlichen Erfordernisse des Luftverkehrsmarktes<br />

einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln.<br />

44


Die Bandbreite der Tätigkeiten reicht je nach Größe des Flugplatzes <strong>von</strong> der Ausrichtung<br />

kleinerer Feste („Tag der offenen Tür“) bis hin zum Sponsoring <strong>von</strong> Fußballvereinen<br />

(z.B. Eintracht Frankfurt) sowie aktiver Umlandpolitik. Nach Angaben der<br />

Fraport AG beträgt beispielsweise das jährliche Budget für Sponsoring <strong>und</strong> Umweltprojekte<br />

ca. 8 Mio. € [114].<br />

Weiterhin gehören zum Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zahlreiche Gremien, Beiräte,<br />

Dialogforen, Bürgerversammlungen u.ä., die vorab <strong>und</strong> während eines Ausbauvorhabens<br />

als Informations-, Austausch- <strong>und</strong> Diskussionsplattformen dienen <strong>und</strong> Interessenskonflikten<br />

verschiedenster Gruppen entgegenwirken sollen („Konfliktmanagement“).<br />

Mit der Öffentlichkeitsarbeit ist es insgesamt möglich, Symbioseeffekte zwischen<br />

dem Flughafenbetreiber <strong>und</strong> der Umlandbevölkerung bewusst zu machen, wodurch<br />

zum einen der bedarfsgerechte Ausbau eines Verkehrsflughafens beschleunigt werden<br />

kann <strong>und</strong> zum anderen eine Miteinbeziehung des Flughafenumlands in das wirtschaftliche<br />

Wachstumskonzept des Flughafens ermöglicht wird [144].<br />

3.7 Mediation<br />

Die Mediation ist generell eine Methode zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Im<br />

Vordergr<strong>und</strong> steht dabei das Ziel, zwischen den verschiedenen Konfliktparteien einen<br />

interessensgerechten Konsens zu erreichen, mit dem jede Seite zufrieden sein<br />

kann (sog. win-win-Situation) [39, 50, 78].<br />

Ein Mediationsverfahren dient bei einem Ausbauvorhaben des S/L-Bahn-Systems<br />

dazu, möglichst im Vorfeld der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte zum<br />

Ausbau Streitpunkte zu entschärfen, um damit Beschwerdeverfahren auf ein unvermeidbares<br />

Minimum zu begrenzen. Dies führt einerseits zu Zeit- <strong>und</strong> Kostenersparnissen<br />

für den Flughafenbetreiber, andererseits können die Gegner des Ausbauvorhabens<br />

dem Flughafenbetreiber Zugeständnisse abgewinnen [144].<br />

Die Leitung des Mediationsverfahrens wird einem oder mehreren unabhängigen,<br />

sachk<strong>und</strong>igen <strong>und</strong> neutralen Vermittlern („Mediatoren“) übertragen. Dabei ist <strong>von</strong> ent-<br />

45


scheidender Bedeutung, dass die als Mediator benannten Personen <strong>von</strong> allen Verhandlungsparteien<br />

akzeptiert werden [39].<br />

Wesentliche Prinzipien eines Mediationsverfahrens sind die Ergebnisoffenheit <strong>und</strong><br />

das ernsthafte Interesse aller Teilnehmer eine Lösung herbeizuführen. Die Teilnehmer<br />

müssen jedoch keine Lösungen anerkennen, die sie als unfair bzw. einseitig einstufen.<br />

Um ein möglichst aussagekräftiges Mediationsergebnis zu erhalten, sollten<br />

sich weiterhin möglichst alle Interessensgruppen (Umweltverbände, Bürgerinitiativen<br />

usw.) am Mediationsverfahren beteiligen [39, 76, 78].<br />

Das am Flughafen Wien-Schwechat vom 01.03.2001 bis zum 22.06.2005 durchgeführte<br />

Mediationsverfahren (Abschluss der Mediationsvereinbarung bis Unterzeichnung<br />

des Mediationsvertrags) gilt als beispielhaft. Mehr als 50 Verhandlungsparteien<br />

konnten sich nach über vier Jahren Tätigkeit auf Rahmenbedingungen für den Ausbau<br />

des S/L-Bahn-Systems am Flughafen Wien-Schwechat verständigen. Im Folgenden<br />

werden weitere Rahmenbedingungen für das Fallbeispiel Flughafen Wien-<br />

Schwechat genannt, die in ähnlicher Form bei sonstigen Mediationsverfahren angewendet<br />

wurden [144].<br />

Vor Beginn des eigentlichen Mediationsverfahrens wurden zunächst in einem Mediationsvertrag<br />

alle Teilnehmer, allgemeine Bedingungen sowie die wichtigsten Konfliktpunkte<br />

aus Sicht der Teilnehmer, schriftlich festgelegt. Die Teilnehmer verpflichteten<br />

sich zur Vertraulichkeit mit offen gelegten Informationen, Veröffentlichungen wurden<br />

<strong>von</strong> der Mediationsgruppe im Konsens erstellt. Jeder Teilnehmer hatte das Recht,<br />

jederzeit aus dem Verfahren auszusteigen, so dass bei einem Wegfall maßgeblicher<br />

Verhandlungsparteien, eine Fortsetzung des Mediationsverfahrens nicht mehr sinnvoll<br />

gewesen wäre. Obwohl der erzielte Konsens keinen rechtsverbindlichen Charakter<br />

besitzt, haben sich nahezu alle beteiligten Parteien zum Abschluss des Mediationsverfahrens<br />

in einem Mediationsvertrag schriftlich verpflichtet, das ausgehandelte<br />

Mediationsergebnis zu akzeptieren (s. Kap. 5.2.5, vgl. [76]). Zur Fortsetzung<br />

des Dialogs <strong>und</strong> der Information wurde als „Nachfolgeorganisation“ in Form eines<br />

Vereins, das sog. Dialogforum Flughafen Wien gegründet. Sollten in Zukunft Streitfälle<br />

auftreten, die nicht im Dialogforum geklärt werden können, regelt ein spezieller<br />

Schiedsgerichtsvertrag das weitere Vorgehen [144].<br />

46


4 <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahnen (Runways)<br />

Eine S/L-Bahn ist gemäß der ICAO als ein definiertes, rechtwinkliges Areal eines<br />

Flughafens beschrieben, das aufgr<strong>und</strong> der baulichen Ausführungen zum <strong>Start</strong>en <strong>und</strong><br />

Landen <strong>von</strong> Flugzeugen geeignet ist. Eine ausschließliche Bestimmung entweder als<br />

S- oder als L-Bahn ist jedoch ebenfalls möglich [41].<br />

Das S/L-Bahn-System soll einen mind. 95-%igen sog. Nutzbarkeitsfaktor (usability<br />

factor [41]) des Flughafens garantieren. Entsprechend müssen Anzahl <strong>und</strong> Ausrichtungen<br />

der S/L-Bahnen bestimmt werden, so dass die notwendige Leistungsfähigkeit<br />

des S/L-Bahn-Systems bei fast allen Rahmenbedingungen (Wetter, Spitzenst<strong>und</strong>e,<br />

Flugzeugmix usw.) zur Verfügung steht.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des hohen Flächenbedarfs <strong>und</strong> der maßgeblichen Auswirkungen auf das<br />

Flughafenumland stellt das S/L-Bahn-System die unbestritten wichtigste Komponente<br />

eines Verkehrsflughafens dar. Gleichzeitig ist durch das realisierte S/L-Bahn-System<br />

der Rahmen für die maximal abwickelbare Flugzeuganzahl pro Zeiteinheit (<strong>Start</strong>s <strong>und</strong><br />

Landungen pro St<strong>und</strong>e) <strong>und</strong> damit die maximale Kapazität des Flughafens vorbestimmt.<br />

4.1 Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Mit der allgemeinen baulichen Dimensionierung der jeweiligen S/L-Bahn (Länge,<br />

Breite u. Tragfähigkeit) wird bereits vorab eine Festlegung getroffen, welche Flugzeugkategorien<br />

überhaupt eingesetzt werden können. Weiterhin kann dadurch bereits<br />

eine ausschließliche Nutzungsart als S- oder L-Bahn vorbestimmt sein.<br />

Bei größeren Verkehrsflughäfen mit mehreren S/L-Bahnen ist die jeweilige Konfiguration<br />

in Verbindung mit der sog. Betriebsrichtung entscheidend. Ist der Flugbetrieb<br />

unabhängig <strong>von</strong>einander, parallel auf jeder S/L-Bahn abwickelbar, dann kann die<br />

theoretische Gesamtleistungsfähigkeit unmittelbar als Summe der Leistungsfähigkeiten<br />

(Kapazitäten) der einzelnen S/L-Bahnen gewonnen werden. Besteht eine gegenseitige<br />

Abhängigkeit, so ist nur ein sog. koordinierter Flugbetrieb möglich. Es er-<br />

47


gibt sich damit zwangsläufig eine Abminderung der theoretisch aufaddierten Gesamtleistungsfähigkeit<br />

im Betrieb (s. Kap. 4.2).<br />

Die Betriebsrichtung ist windabhängig, d.h. <strong>Start</strong>s <strong>und</strong> Landungen erfolgen in der<br />

Regel entgegengesetzt zur Windrichtung. Die statistische Verteilung der Betriebsrichtungen<br />

lässt sich anhand der meteorologischen Gegebenheiten am Flughafenstandort<br />

ermitteln. Aufgr<strong>und</strong> dieser Tatsache existieren meist betriebsrichtungsspezifische<br />

Kapazitätspotentiale.<br />

Weiterhin beeinflussen zahlreiche Faktoren im Bereich der Betriebskoordination, wie:<br />

Flugzeugmix, Flugroutenwahl, An- u. Abflugverfahren (ILS), Sicherheitsbestimmungen<br />

(Mindestabstände), Wahl <strong>und</strong> Länge der Rollwege zu den Abfertigungspositionen<br />

usw. die Gesamtleistungsfähigkeit <strong>und</strong> verringern nochmals die in der Praxis<br />

abwickelbare Flugzeuganzahl pro Zeitfenster.<br />

4.1.1 Aerodrome Reference Code (ARC)<br />

Im ICAO-Annex 14 werden Verkehrsflughäfen nach dem Aerodrome Reference Code<br />

(ARC) klassifiziert [41]. Dieser Mischcode setzt sich aus zwei Komponenten zusammen,<br />

erstens aus einer Ziffer, die sich auf die sog. <strong>Start</strong>bahnbezugslänge bezieht (s.<br />

Kap. 4.1.3), zweitens aus einem Buchstaben, dem Flugzeugcode, der unmittelbar die<br />

maximalen Dimensionen (Spannweite, Fahrwerksabstände usw.) der einsetzbaren<br />

Flugzeugtypen festlegt (s. Abb. 9). In Anlehnung an den ARC sind konkrete Anforderungen<br />

an die Bemessungsparameter für Flugbetriebsflächen definiert (z.B. Breite<br />

der S/L-Bahn, Dimensionierung der Rollbahnen).<br />

Die Aussage über die notwendige Tragfähigkeit <strong>und</strong> somit der Verkehrsflächenbefestigung<br />

(„Schichtenaufbau“) des S/L-Bahn-Systems ist kein unmittelbarer Bestandteil<br />

des ARC. Die Tragfähigkeit wird in Abhängigkeit vom Bemessungsflugzeug <strong>und</strong> der<br />

Nutzungsintensität nach dem sog. PCN/ACN-Verfahren der ICAO ermittelt [16, 23,<br />

42]. Für die eigentliche Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten spielt sie lediglich eine<br />

untergeordnete Rolle im Bereich der Baukosten (s. Kap. 4.4) <strong>und</strong> wird im Weiteren<br />

nicht näher erläutert.<br />

48


Der Flugzeugcode wurde mittlerweile um den Buchstaben F erweitert. Diese Einstufung<br />

bedeutet eine Flügelspannweite <strong>von</strong> 65 m bis kleiner 80 m <strong>und</strong> eine maximale<br />

Hauptfahrwerksbreite <strong>von</strong> 14 m bis kleiner 16 m. Der neue Airbus A 380 ist entsprechend<br />

seinen Ausmaßen (Anl. 3/1) mit diesem Reference Code <strong>von</strong> 4 F eingestuft.<br />

Aerodrome reference code<br />

Code element 1 Code element 2<br />

Code<br />

number<br />

(1)<br />

Aeroplane reference<br />

field length<br />

(2)<br />

Code<br />

letter<br />

(3)<br />

Wing span<br />

(4)<br />

Outer main gear<br />

wheel span*<br />

(5)<br />

1 Less than 800 m A<br />

Up to but not<br />

including 15 m<br />

Up to but not<br />

including 4,5 m<br />

2<br />

800 m up to but not<br />

including 1.200 m<br />

B<br />

15 m up to but not<br />

including 24 m<br />

4,5 m up to but not<br />

including 6 m<br />

3<br />

1.200 m up to but not<br />

including 1.800 m<br />

C<br />

24 m up to but not<br />

including 36 m<br />

6 m up to but not<br />

including 9 m<br />

4 1.800 m and over D<br />

E<br />

F<br />

36 m up to but not<br />

including 52 m<br />

52 m up to but not<br />

including 65 m<br />

65 m up to but not<br />

including 80 m<br />

9 m up to but not<br />

including 14 m<br />

9 m up to but not<br />

including 14 m<br />

14 m up to but not<br />

including 16 m<br />

a. Distance between the outside edges of the main gear wheels<br />

Abb. 9: Kategorisierung nach dem Aerodrome Reference Code (ARC) der ICAO [42]<br />

4.1.2 Funktion, Ausrichtung <strong>und</strong> Benennung<br />

Bei einem S/L-Bahn-System mit mehreren S/L-Bahnen wird bei der Funktion unterschieden<br />

zwischen:<br />

- Haupt-S/L-Bahn (primary runway) <strong>und</strong><br />

- Neben-S/L-Bahn (secondary runway).<br />

Die primary runway wird stets gegenüber den anderen S/L-Bahnen bevorzugt <strong>und</strong> ist<br />

nach den Erfordernissen des maßgebenden, in der Regel größten Flugzeuges konzipiert<br />

(Bemessungsflugzeug). Deshalb wird das im Vergleich leistungsfähigste ILS installiert<br />

(CAT-Einstufungen, Anl. 14). Um eine optimale Nutzbarkeit der primary runway<br />

zu gewährleisten, ist sie meist nach der Hauptwindrichtung ausgerichtet.<br />

49


Die secondary runway sollte in ihrer Dimensionierung der primary runway entsprechen.<br />

Es kann jedoch aufgr<strong>und</strong> des speziellen Flugzeugmixes an einem Flughafenstandort<br />

durchaus sinnvoll sein, die secondary runway als „kürzere Parallel-S/L-<br />

Bahn“ zu realisieren, auf der nur kleinere Flugzeugtypen abgewickelt werden. Somit<br />

können auf der primary runway Kapazitätsreserven für größere Flugzeugtypen „frei“<br />

gemacht werden. Größere Verkehrsflughäfen, z.B. der Flughafen München, besitzen<br />

sogar zwei artgleiche, sog. parallel primary runways [42].<br />

Die secondary runway kann auch als sog. Querwind-S/L-Bahn (cross-wind runway)<br />

konfiguriert sein. Nach den Richtlinien der ICAO [41] sind beispielsweise für eine<br />

äquivalente Bahnlänge (s. Kap. 4.1.3) <strong>von</strong> 1.500 m oder darüber <strong>Start</strong>s <strong>und</strong> Landungen<br />

bei einer Querwindkomponente <strong>von</strong> mehr als 20 Knoten (10,3 m/s) untersagt.<br />

Als Querwindkomponente wird der rechtwinklig zur S/L-Bahn-Mittellinie auftretende<br />

Bodenwind bezeichnet. Sollte es Zeiträume geben in denen die primary runway wegen<br />

zu starkem Querwind nicht betrieben bzw. nur eingeschränkt genutzt werden<br />

kann <strong>und</strong> liegt dadurch der geforderte usability factor der ICAO unter 95 %, dann ist<br />

eine cross-wind runway zwingend erforderlich. In diesem Fall erhält diese eine Ausrichtung<br />

quer zur primary runway (s. Kap. 4.2). In Anl. 20 ist die optimale Ausrichtung<br />

einer primary runway sowie der notwendigen cross-wind runway anhand der vorherrschenden<br />

Windrichtungs- <strong>und</strong> Windstärkenverteilungen dargestellt.<br />

Wie bereits beschrieben, ist die Ausrichtung einer S/L-Bahn hauptsächlich windrichtungsabhängig.<br />

Es können jedoch zusätzlich topographische Gegebenheiten <strong>und</strong>/<br />

oder eine nicht in ausreichendem Maße vorhandene Hindernisfreiheit Abweichungen<br />

<strong>von</strong> der idealen Ausrichtung notwendig machen.<br />

Die Benennung erhält die S/L-Bahn nach der jeweiligen Aus- <strong>und</strong> Betriebsrichtung,<br />

indem die Ausrichtung zum geographischen Nordpol in Altgrad durch 10 geteilt <strong>und</strong><br />

kaufmännisch ger<strong>und</strong>et wird. D.h. verläuft die S/L-Bahn in Nord-Süd Richtung, so<br />

wird sie in Betriebsrichtung Süd als „18“, in Betriebsrichtung Nord als „36“ benannt,<br />

folglich ist dies eine Nutzungsänderung um 180° bzw. 18. Existieren zwei parallele<br />

S/L-Bahnen, dann wird der rechten Bahn der Buchstabe „R“ (R = right) hinzugefügt<br />

<strong>und</strong> der linken Bahn ein „L“ (L = left). Sollte eine weitere, dritte Parallelbahn vorhanden<br />

sein, erhält die mittlere Bahn ein „C“ als Kennzeichnung (C = center). Beispiels-<br />

50


weise besitzt der Flughafen Frankfurt Rhein Main ein Parallelbahnsytem aus S/L-<br />

Bahnen der betriebsrichtungsabhängigen Bezeichnungen 07L/25R <strong>und</strong> 07R/25L sowie<br />

eine zusätzliche S-Bahn 18 (sog. S-Bahn „West“) [5].<br />

4.1.3 Längenberechnung<br />

Bei den Leistungsdaten <strong>von</strong> Flugzeugtypen werden gr<strong>und</strong>sätzlich die Längen der<br />

erforderlichen <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landestrecken in Bezug auf eine standardisierte <strong>Start</strong>bahnbezugslänge<br />

(Referenzlänge) angegeben. Die bei der Referenzlänge zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Normbedingungen müssen mit Hilfe <strong>von</strong> Korrekturfaktoren (gem. ICAO [42])<br />

an die Umgebungsbedingungen am Flughafenstandort angepasst werden. Zur Berechnung<br />

der notwendigen S/L-Bahn-Länge müssen Korrekturfaktoren berücksichtigt<br />

werden:<br />

- Bahnneigung (Gradient),<br />

- Höhe über dem Meeresspiegel (ü. NN) <strong>und</strong><br />

- Temperatur.<br />

Abschließend erfolgt die Multiplikation zu einem Gesamtfaktor.<br />

Der Korrekturfaktor aus der Bahnneigung (K Grad ) wird über den Gradienten (Längsneigung<br />

der Bahn) ermittelt. Prinzipiell hat die Höhendifferenz zwischen Abroll- <strong>und</strong><br />

Endpunkt <strong>und</strong> das damit verb<strong>und</strong>ene verminderte Beschleunigungsvermögen eines<br />

startenden Flugzeugs zur Folge, dass eine längere <strong>Start</strong>strecke benötigt wird. Pro<br />

Prozent der Bahnneigung verlängert sich somit die <strong>Start</strong>strecke um 10 % [42].<br />

(h<br />

Gradient [%] = 100 •<br />

Abroll<br />

[m] − h<br />

l [m]<br />

Bahn<br />

Ende<br />

[m])<br />

(1)<br />

K Grad [-] = 1 +<br />

Gradient<br />

10<br />

[%]<br />

(2)<br />

Mit zunehmender Höhe über dem Meeresspiegel sinken Luftdichte <strong>und</strong> Luftdruck.<br />

Zum einen vermindert sich dadurch die Leistung der Flugzeugtriebwerke, zum anderen<br />

verschlechtert sich das Auftriebsvermögen der Tragflächen; die <strong>Start</strong>strecke verlängert<br />

sich abermals. Gemäß ICAO ist eine 7-%ige S/L-Bahn-Verlängerung pro<br />

51


300 m Höhe ü. NN vorzunehmen. Der Korrekturfaktor aufgr<strong>und</strong> der Höhe ü. NN<br />

(K Höhe ) errechnet sich aus [42]:<br />

H<br />

K Höhe [-] = 1 + 0,07 • Platz<br />

[m]<br />

(3)<br />

300 m<br />

Dabei steht H Platz [m] für die Höhe des sog. Flughafenbezugspunktes ü. NN. Dieser<br />

liegt in der Mitte der S/L-Bahn-Flächen <strong>und</strong> kann sich bei Ausbauvorhaben in Position<br />

<strong>und</strong> somit der Höhe ü. NN verändern.<br />

Der bei zunehmender Höhe ü. NN beschriebene Effekt wird durch eine zunehmende<br />

Temperatur verstärkt, da bei konstantem Luftdruck die Luftdichte bei höherer Temperatur<br />

sinkt. Außerdem ist für die Effektivität bei Strahltriebwerken die Temperaturdifferenz<br />

zwischen Brennkammer <strong>und</strong> Umgebungsluft <strong>von</strong> Bedeutung, d.h. steigende<br />

Temperaturen führen zu einer Leistungsminderung. Zur Berechnung des Korrekturfaktors<br />

für die Temperatur (K Temp ) wird zunächst die Referenztemperatur einer Standardatmosphäre<br />

(T ST ) auf Höhe des Flughafenbezugspunktes berechnet [42].<br />

T ST [°C] = 15°C – 6,5°C •<br />

H Platz<br />

[m]<br />

(4)<br />

1.000 m<br />

Für jedes °C, das die Bezugstemperatur über der ermittelten Referenztemperatur<br />

liegt, wird die <strong>Start</strong>strecke jeweils um 1 % erhöht. Es resultiert [42]:<br />

K Temp [-] = 1 +<br />

0,01<br />

• (T Bezug [°C] - T ST [°C]) (5)<br />

1°<br />

C<br />

Zur Ermittlung des Korrekturgesamtfaktors werden die einzelnen Korrekturfaktoren<br />

multipliziert:<br />

K ges [-] = K Grad [-] • K Höhe [-] • K Temp [-] (6)<br />

Bei der Anwendung des Verfahrens auf deutsche Verkehrsflughäfen ergibt sich<br />

rechnerisch meist ein Gesamtfaktor größer als 1,25, d.h. die S/L-Bahn-Längen liegen<br />

entsprechend mehr als 25 % über den normierten Bedingungen der ICAO (s. Berechnungsbeispiel<br />

Flughafen Frankfurt-Hahn, Anl. 21).<br />

52


4.2 Leistungsfähigkeit (Kapazität/Funktionalität)<br />

Die Leistungsfähigkeit eines S/L-Bahn-Systems stellt keine feste Größe dar, sondern<br />

variiert entsprechend dem Flugzeugmix <strong>und</strong> der „Wetterlage“. Entscheidend ist die<br />

prozentuale zur Verfügung stehende Kapazität bei optimalen bis ungünstigen Bedingungen.<br />

In Abb. 10 ist dies am Beispiel des Flughafens Boston/Logan (USA) anhand<br />

eines „Beanspruchungsprofils“ dargestellt.<br />

Abb. 10: „Beanspruchungsprofil“ des Flughafens Boston/Logan (USA) [19]<br />

Anhand der prognostizierten maßgeblichen Spitzenst<strong>und</strong>enbelastung wird unter der<br />

Prämisse eines usability factors <strong>von</strong> mind. 95 % ein Mindestbedarf an Kapazität für<br />

das zukünftige S/L-Bahn-System definiert. Die praktisch stündliche Kapazität wird<br />

dabei zusätzlich <strong>von</strong> der Funktionalität des gesamten S/L-Bahn-Systems beeinflusst,<br />

d.h. <strong>von</strong> der Konfiguration des Rollbahnsystems <strong>und</strong> der Vorfeldanbindung (vgl.<br />

Kap. 6.2.3.1). Eine Vorhersage über die in der Praxis realisierbare Leistungsfähigkeit<br />

eines S/L-Bahn-Systems ist wegen der zahlreichen Einflussfaktoren (s. Kap. 4.1),<br />

insbesondere bei großen Verkehrsflughäfen, nur mit Hilfe <strong>von</strong> Simulationsmodellen<br />

53


zw. -programmen annähernd möglich (z.B.: RDSIM = Runway Delay Simulation<br />

Model). Zur Findung in Frage kommender S/L-Bahn-Varianten ist jedoch zunächst<br />

ein Vergleich der theoretisch abwickelbaren Anzahl <strong>von</strong> Flugzeugen pro St<strong>und</strong>e ohne<br />

betriebliche Zwänge ausreichend. Bei der späteren Bewertung der Varianten fließen<br />

sowohl die aus Detailuntersuchungen gewonnenen kapazitiven Unterschiede als<br />

auch die flugbetriebliche Funktionalität des S/L-Bahn-Systems mit ein.<br />

Um die vorhandenen Kapazitäten an bestehenden großen Verkehrsflughäfen optimal<br />

ausnützen zu können, werden Zeitfenster zum <strong>Start</strong>en <strong>und</strong> Landen (Slots) an die<br />

Fluggesellschaften vergeben. Der in Einvernehmen mit dem BMVBS, der DFS, den<br />

Flughafenbetreibern <strong>und</strong> Fluggesellschaften bestimmte Koordinationseckwert eines<br />

Flughafens begrenzt die Anzahl der Slots pro St<strong>und</strong>e. Mit dem Koordinationseckwert<br />

wird somit die maximal zur Verfügung stehende S/L-Bahn-Kapazität eines Flughafens<br />

festgesetzt.<br />

4.2.1 Konfigurationen<br />

In weiten Bereichen der Luftverkehrsinfrastrukturplanung gibt es kein allgemein gültiges<br />

Schema. Verschiedenartige Rahmenbedingungen, Gegebenheiten, Ansätze <strong>und</strong><br />

Philosophien führen deshalb gerade bei den S/L-Bahnen zu unterschiedlichen Konfigurationen.<br />

Vom Gr<strong>und</strong>satz her lassen sich fünf S/L-Bahn-Systeme unterscheiden:<br />

- Einbahnsysteme,<br />

- Parallelbahnsysteme,<br />

- Kreuzungsbahnsysteme,<br />

- V-Bahnsysteme <strong>und</strong><br />

- Kombinierte Bahnsysteme (Anl. 22).<br />

Einbahnsysteme stellen die „einfachste“ Struktur dar. Einerseits kann die Kapazität,<br />

aufgr<strong>und</strong> nicht vorhandener Abhängigkeiten <strong>von</strong> anderen Bahnen, relativ einfach bestimmt<br />

werden, andererseits besteht im Fall einer Bahnerweiterung das geringste<br />

Konfliktpotential.<br />

Bei Parallelbahnsystemen sind die Bahnabstände sowie der Versatz untereinander<br />

<strong>von</strong> Bedeutung (s. Anl. 22/1 u. Abb. 11). Man differenziert zwischen nahem, mittlerem<br />

<strong>und</strong> weitem Bahnabstand (close, intermediate, far). Im Fall eines Bahnabstandes<br />

54


über 1.525 m sind die S/L-Bahnen unabhängig <strong>von</strong>einander nutzbar. Dieser Abstand<br />

kann unter Nutzung eines sog. Präzisionsanflugradars (PRM – precision runway monitoring)<br />

auf bis zu 1.035 m reduziert werden. Auf europäischen Flughäfen ist dieses<br />

System jedoch zz. weder erprobt noch behördlich zur Nutzung zugelassen [33]. S/L-<br />

Bahn-Systeme mit mehr als vier unabhängigen Parallelbahnen sind derzeit lediglich<br />

in der Planung.<br />

Abb. 11: Prinzipskizze eines Parallelbahnsystems, Horonjeff/McKelvey [40]<br />

Die anderen Bahnsysteme (Kreuzungs-, V- u. Kombinierte Bahnsysteme) ergeben<br />

sich zwangsläufig, meistens aufgr<strong>und</strong> meteorologischer <strong>und</strong> geographischer Gegebenheiten<br />

(usability factor > 95 %). Kennzeichen der anderen Systeme ist oft, dass<br />

zeitweise lediglich eine Bahn genutzt werden kann (Querwindsituation, Kap. 4.1.2).<br />

Weiterhin ist die zur Verfügung stehende Kapazität dieser S/L-Bahn-Systeme stark<br />

<strong>von</strong> der Betriebsrichtung abhängig. Bei Kreuzungsbahnsystemen kommt als zusätzliches<br />

Kriterium die Lage des Schnittpunktes hinzu. Es gilt: Je weiter der Schnittpunkt<br />

<strong>von</strong> den S/L-Bahn-Enden entfernt liegt, desto geringer ist die nutzbare Kapazität<br />

(Abb. 12) [40].<br />

TO = take off direction<br />

L = landing direction<br />

Abb. 12: Prinzipskizze eines Kreuzbahn-/V-Bahnsystems, Horonjeff/McKelvey [40]<br />

55


Die Endausbaugröße bzw. Erweiterungsfähigkeit eines S/L-Bahn-Systems ist durch<br />

zwei Faktoren begrenzt:<br />

a) die max. praktikable Rollweglänge (Empfehlung der ICAO: < 5 km),<br />

b) die technische Koordinierbarkeit.<br />

Je mehr S/L-Bahnen gleichzeitig betrieben werden, desto länger werden naturgemäß<br />

die Rollwege <strong>und</strong> desto exponentiell schwieriger gestaltet sich die Koordination des<br />

Luftverkehrs. De facto sind die Effizienz <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>von</strong> unabhängig betriebenen<br />

Mehrbahnsystemen nur bis zu einer bestimmten Grenze vorhanden. Deshalb<br />

ist die Erweiterung eines S/L-Bahn-Systems nicht ad infinitum möglich.<br />

4.3 Umweltauswirkungen<br />

Sämtliche Umweltauswirkungen sind <strong>von</strong> individuellen Standortfaktoren abhängig<br />

<strong>und</strong> müssen sowohl nach ihrer Quantität als auch Qualität beurteilt werden (UVP).<br />

Der Untersuchungsrahmen kann in der Vorbereitungsphase der Planfeststellung in<br />

einem sog. Scoping-Verfahren (engl. scope = Rahmen, Umfang: vgl. § 5 UVPG,<br />

„Soll-Vorschrift“ [138]) zwischen Vorhabensträger <strong>und</strong> den zuständigen Behörden<br />

festgelegt werden. Ziel ist es, die spätere Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entscheidungsorientiert<br />

<strong>und</strong> beschleunigt durchführen zu können.<br />

Getrennt da<strong>von</strong> wird die Anzahl der durch den Ausbau betroffenen bzw. mehr belasteten<br />

Personen ermittelt. Entsprechend des jeweiligen Belastungsniveaus muss<br />

der Flughafenbetreiber Entschädigungsleistungen tätigen (Lärmschutzmaßnahmen<br />

usw.). Die Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />

festgesetzt. Die Bewertung des Ausgleichs <strong>und</strong> die Bemessung der Abgabe bei<br />

Eingriffen in die Natur <strong>und</strong> Landschaft sind ebenfalls schwierig, da eine Kompensierung<br />

der Beeinträchtigungen nur annähernd erreicht werden kann.<br />

Deshalb enthält der Bereich der Umweltauswirkungen erheblichen Konfliktstoff, der<br />

möglichst umfassend zwischen Befürwortern <strong>und</strong> Gegnern des Ausbaus ausdiskutiert<br />

werden sollte, zumal die „exakte“ Prognose umstritten sowie die „objektive“ Erfassung<br />

der Umweltauswirkungen problematisch ist. Abwägungen <strong>und</strong> Gewichtungen<br />

fallen in der Praxis oftmals unterschiedlich aus, da keine einheitlichen Gesetze oder<br />

56


Richtlinien auf Länderebene existieren. Die Individualität der Bemessungshöhen<br />

macht einen Vergleich unmöglich.<br />

Im Fall einer Flughafenerweiterung ist sowohl ein Planfeststellungsverfahren als auch<br />

eine integrierte UVP gesetzlich vorgeschrieben (§ 8 LuftVG, s. Kap. 3.5). Zum Vergleich<br />

der Umweltauswirkungen wird der sog. „Prognosenullfall“ (Entwicklung ohne<br />

Ausbau) als Referenzvariante der jeweiligen Planungsvariante gegenübergestellt.<br />

Im Rahmen der UVP (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG) werden<br />

Umweltauswirkungen umfassend analysiert, <strong>Planungsvarianten</strong> untereinander<br />

verglichen <strong>und</strong> bewertet. Das Ergebnis der UVP fließt als Entscheidungshilfe in das<br />

Planfeststellungsverfahren mit ein. Inwieweit die Umweltauswirkungen tolerierbar<br />

sind, spiegelt sich im abschließenden Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses wider<br />

<strong>und</strong> hat letztendlich, auch einen politischen Charakter.<br />

4.3.1 Fluglärm<br />

Die größte Wirkung des Luftverkehrs auf die Bevölkerung, speziell die Wohnbevölkerung<br />

im Flughafenumland, ist der Fluglärm. Der Begriff Fluglärm bezieht sich dabei<br />

auf den <strong>von</strong> startenden, landenden oder sich im Flug befindenden Flugzeugen erzeugten<br />

Lärm (Umweltb<strong>und</strong>esamt [140]). Rollen zu bzw. <strong>von</strong> der S/L-Bahn, Triebwerksprobeläufe<br />

usw. werden zum Bodenlärm gezählt <strong>und</strong> sind Bestandteil des Gewerbelärms.<br />

Die diesbezügliche Regelung erfolgt anhand der Technischen Anleitung<br />

zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).<br />

Die Erweiterung eines S/L-Bahn-Systems führt in der Regel zur Vergrößerung der<br />

durch Fluglärm betroffenen Fläche (sog. Lärmteppich) <strong>und</strong> der dadurch in Mitleidenschaft<br />

gezogenen Bevölkerung. Es besteht aber durchaus die Möglichkeit, durch Änderungen<br />

der S/L-Bahn-Ausrichtungen oder der betrieblichen Abläufe, „Lärmteppiche“<br />

zu verschieben bzw. sogar in der Intensität abzumindern, so dass Anwohner<br />

effektiv entlastet werden. Bei der Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten kommt deshalb<br />

der variantenabhängigen Erfassung der Beeinträchtigung <strong>von</strong> Fluglärm eine besondere<br />

Rolle zu.<br />

57


Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (sog. Fluglärmgesetz), ist für sämtliche<br />

Verkehrsflughäfen in Deutschland jeweils ein Lärmschutzbereich außerhalb des<br />

Flughafengeländes festgesetzt. Dieser ist in zwei Zonen unterteilt. Zum einen in die<br />

Schutzzone 1, die ein Terrain mit einem äquivalenten Dauerschallpegel <strong>von</strong> über<br />

75 dB(A) umfasst, zum anderen in die Schutzzone 2, die ein Gebiet mit über<br />

67 dB(A) bis einschließlich 75 dB(A) äquivalentem Dauerschallpegel abdeckt (s. § 2<br />

FluLärmG [140]). Der äquivalente Dauerschallpegel (L eq ) beschreibt dabei ein Maß<br />

für eine „durchschnittliche“ Lärmbelastung, bei der einzelne Schallereignisse ohne<br />

Rücksicht auf deren tatsächliche Häufigkeit, Dauer <strong>und</strong> Intensität in einem energieäquivalenten,<br />

ununterbrochen anhaltenden „Dauerschall“ konstanter Höhe umgerechnet<br />

werden. Die gem. § 3 FluLärmG vorgesehenen Berechnungsschritte zur Ermittlung<br />

des L eq sind in Anl. 23 dargestellt.<br />

Entsprechend den Lärmschutzzonen sind gem. §§ 5 u. 6 FluLärmG bauliche Beschränkungen<br />

<strong>und</strong>/oder Bauverbote festgelegt, um die Bevölkerung präventiv zu<br />

schützen. Der Flughafenbetreiber ist verpflichtet, die mit den Schutzzonen verb<strong>und</strong>enen<br />

Wertminderungen <strong>von</strong> Gr<strong>und</strong>stücken finanziell zu entschädigen. Zusätzlich sind<br />

für bereits vorhandene Bebauung Schallschutzmaßnahmen anzuordnen.<br />

In der Praxis trifft der Flughafenbetreiber oft zusätzliche, umfangreiche Vereinbarungen<br />

(sog. untergesetzliche Regelungen) mit den Genehmigungsbehörden, Gemeinden,<br />

Bürgerinitiativen, Anwohnern usw., damit Erweiterungsprojekte im „Einvernehmen“<br />

<strong>und</strong> ohne zeitliche Verzögerungen realisiert werden können <strong>und</strong> parallel dazu<br />

ein „Optimum“ an Schutz- <strong>und</strong> Ausgleichmaßnahmen gewährleistet wird.<br />

Da das bestehende Fluglärmgesetz bereits seit dem 30.03.1971 in Kraft ist, entspricht<br />

es nicht mehr dem heutigen Stand der Technik <strong>und</strong> den Anforderungen des<br />

Lärmschutzes. Deshalb arbeitet die B<strong>und</strong>esregierung an einer Novellierung des Gesetzes.<br />

Erklärtes Ziel ist die Modernisierung, d.h. konkret:<br />

- eine deutliche Reduzierung der Grenzwerte für Fluglärm,<br />

- die Differenzierung zwischen Tag- <strong>und</strong> Nacht-Schutzzonen,<br />

- eine zusätzliche Reduzierung bei Neubau- <strong>und</strong> wesentlichen Erweiterungsvorhaben,<br />

58


- eine stärkere Harmonisierung mit den Lärmschutzanforderungen für Straßen<strong>und</strong><br />

Schienenverkehr,<br />

- die Einbeziehung aller Flugplätze mit mehr als 25.000 <strong>Start</strong>s u. Landungen im<br />

Jahr (inklusive militärische Flugplätze),<br />

- den Anspruch auf qualitativ hochwertigen Schallschutz,<br />

- die Einführung eines wirkungsgerechten Ermittlungs- <strong>und</strong> <strong>Bewertungsverfahren</strong>s<br />

für Fluglärm,<br />

- die verstärkte Einbindung betroffener Bürger in Beratungs- <strong>und</strong> Entscheidungsgremien,<br />

- die regelmäßige Veröffentlichung der Messdaten <strong>von</strong> Fluglärmüberwachungsanlagen.<br />

Mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz<br />

gegen Fluglärm hat das B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit<br />

(BMU) am 22.06.2004 das Beteiligungsverfahren eingeleitet [11, 94]. Was<br />

jedoch schlussendlich als Gesetz beschlossen werden kann, ist fraglich. In der Legislaturperiode<br />

<strong>von</strong> 1998 bis 2002 ist die Novellierung am Widerstand des Verkehrsministeriums<br />

<strong>und</strong> der Luftfahrtindustrie gescheitert.<br />

4.3.2 Luftverschmutzung/Schadstoffbelastung<br />

Zur Ermittlung der ausbaubedingten, zusätzlichen Schadstoffbelastungen müssen<br />

generell alle Emissionsquellen betrachtet werden, so dass eine prognostizierte Gesamtbelastung<br />

des unmittelbaren Flughafenumlandes ermittelt werden kann. Zu den<br />

Emissionsquellen gehören:<br />

- Luftfahrzeuge,<br />

- an die Flugzeuge gekoppelte technische Einrichtungen (Hilfstriebwerke o.ä.),<br />

- innerbetrieblicher Verkehr (Versorgungs- u. Servicefahrten)<br />

- flughafenbedingter Quell- <strong>und</strong> Zielverkehr durch Kraftfahrzeuge,<br />

- Kraftfahrzeugverkehr auf den wichtigsten Straßen in der Flughafenumgebung<br />

(vgl. [47]).<br />

Die zu betrachtenden Schadstoffkomponenten sind in einer speziellen Datenbank<br />

der ICAO erfasst. Weitere werden aus toxikologischen Gründen zusätzlich ausge-<br />

59


wählt <strong>und</strong> in die Betrachtung einbezogen. Als Gr<strong>und</strong>lage für eine einheitliche Bewertung<br />

<strong>und</strong> Einstufung <strong>von</strong> Schadstoffimmissionen dienen Grenzwerte. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>von</strong> Luftqualitätsleitlinien der WHO (Unterorganisation der UNO) für Europa wurden<br />

EU-Richtlinien mit entsprechenden Grenzwerten erarbeitet. Diese sind als rechtsverbindliche<br />

Normen in der B<strong>und</strong>esimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in deutsches<br />

Recht umgesetzt worden. Zusätzlich existieren Zielwerte, die zur langfristigen<br />

Qualitätsverbesserung angestrebt werden. Unterschiedlich hohe Schadstoffemissionen<br />

ergeben sich aus der Bahnausrichtung sowie den Rollweglängen. Bei einem<br />

überlasteten S/L-Bahn-System kann die Erweiterung zu positiven Effekten führen, da<br />

Wartezeiten der Flugzeuge am Boden <strong>und</strong> in der Luft reduziert werden können.<br />

Bei der Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten bzgl. der zusätzlichen Schadstoffbelastungen<br />

sind, im Gegensatz zum Fluglärm, meist keine gravierenden Variantenunterschiede<br />

feststellbar. Deshalb ist bei einem Ausbauvorhaben prinzipiell entscheidend,<br />

ob Grenzwerte überschritten werden <strong>und</strong> wieweit dies tolerierbar ist.<br />

4.3.3 Flächeninanspruchnahme<br />

Je nach Flughafenstandort kann der Flächenbedarf sowie die indirekte Inanspruchnahme<br />

<strong>von</strong> weiteren Flächen, z.B. durch Nutzungs-/Baubeschränkungen oder zur<br />

Gewährleistung der Hindernisfreiheit, das schärfste Hinderniskriterium darstellen. Für<br />

jede S/L-Bahn-Variante kann man einerseits den anlagebedingten Gesamtflächenbedarf<br />

sowie die involvierte Fläche außerhalb des Flughafengeländes ermitteln <strong>und</strong><br />

diese weiter aufschlüsseln nach ökologischen Gesichtspunkten, den Besitzverhältnissen,<br />

der vorgesehenen Nutzung („Planungen Dritter“) usw. Andererseits ist die Art<br />

<strong>und</strong> Weise der Folgenutzung wichtig, ob <strong>und</strong> wie viel der benötigten Fläche z.B. versiegelt<br />

wird oder als Grünfläche bestehen bleibt.<br />

Die Realisierbarkeit einer S/L-Bahn-Variante muss dann in Frage gestellt werden,<br />

wenn Flächen durch das Ausbauvorhaben tangiert werden, die in einem vorab festgelegten<br />

Ausschlussbereich liegen („Tabu-Flächen“). Die Definition dieser nicht nutzbaren<br />

Flächen ist schwierig, denn die Unverletzlichkeit bzw. Unantastbarkeit einer<br />

Fläche hat vom Prinzip her auch einen Preis. Dieser liegt jedoch meist um ein vielfaches<br />

über dem theoretischen Wiederbeschaffungswert (Marktwert), so dass in der<br />

Regel die Realisierung entsprechender S/L-Bahn-Varianten vermieden wird.<br />

60


Vorbeugende Maßnahmen im Rahmen der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung zur Festlegung<br />

<strong>von</strong> Vorbehaltsgebieten für einen Flughafenausbau (Anl. 19), können in diesem<br />

Bereich das Konfliktpotential minimieren <strong>und</strong> dem Flughafenbetreiber eine gewisse<br />

Planungssicherheit geben. Ein zeitgerechter Dialog zwischen den einzelnen<br />

Parteien (Flughafenbetreiber, Gemeinden, Behörden usw.) ist deshalb unverzichtbar.<br />

4.3.4 Sonstiges<br />

Weitere relevante Umweltauswirkungen können sämtliche Umweltschutzgüter<br />

betreffen (UVPG): Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt, Boden, Wasser, Landschaft, Kulturgüter<br />

usw. Die frühzeitige <strong>und</strong> komplette Erfassung aller relevanten Umweltauswirkungen<br />

ist zwingend notwendig, damit Verzögerungen im späteren Genehmigungsverfahren<br />

vermieden werden.<br />

Als Musterbeispiel für die Fehleinschätzung einer Umweltauswirkung kann die Risikobewertung<br />

eines Flugunfalls für die L-Bahn-Variante Nordwest am Flughafen<br />

Frankfurt Rhein Main angeführt werden (vgl. Kap. 5.2.4 u. Kap. 7.3). Die Frage nach<br />

der Wahrscheinlichkeit <strong>und</strong> dem Risiko eines Flugunfalls in Verbindung mit dem benachbarten<br />

Chemieunternehmen Ticona hat nachträglich zu einem erheblichen Klärungsbedarf<br />

geführt <strong>und</strong> stellt die Variantenwahl in Frage. Zur Behandlung des Risikoaspekts<br />

hat das BMU auf Antrag der Städte Kelsterbach <strong>und</strong> Hattersheim sowie<br />

der Ticona GmbH die Arbeitsgruppe „Flughafenausbau Frankfurt/Main“ gebildet. Das<br />

Ergebnis der Arbeitsgruppe ist rechtlich nicht bindend <strong>und</strong> als Empfehlung des BMU<br />

zu verstehen. Das Votum vom 30.01.2004 lautet wie folgt [94]:<br />

"Das Ausbauvorhaben Landebahn Nord-West am Flughafen Frankfurt/Main ist mit<br />

dem Betrieb der existierenden Anlagen am Standort Ticona nicht vereinbar. Die erwartete<br />

Störfallhäufigkeit durch einen Flugzeugabsturz sowie der damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Schadensumfang führen zu einem nicht akzeptablen Risiko. Daraus ergibt sich, dass<br />

die Gefahrenquelle Flugzeugabsturz am Standort Ticona gem. § 3 Absatz 2 Nr. 2<br />

StörfallV vernünftigerweise nicht auszuschließen ist. Die Planung der Landebahn<br />

Nord-West würde damit auch der Zielsetzung des Artikel 12 (1) Satz (c) Seveso-II<br />

Richtlinie (Richtlinie 96/82/EG) widersprechen."<br />

61


4.4 Baukosten/Wirtschaftlichkeit<br />

Pauschal kann gesagt werden, dass ein Flughafenausbau bzw. die Erweiterung des<br />

S/L-Bahn-Systems wirtschaftlich sein muss, so dass sich die Rentabilität in einem<br />

definierten Planungshorizont einstellt. Dabei ist stets ein vorhandenes Risiko mit einzukalkulieren,<br />

das sich als monetärer Puffer oder als Amortisierungszeitspanne in einer<br />

Nutzen-Kosten-Analyse (NKA) widerspiegeln sollte.<br />

Hier gilt es zwischen zwei NKA zu differenzieren. Der Flughafenbetreiber stellt als<br />

Wirtschaftsunternehmen eine betriebswirtschaftliche, „interne“ NKA auf, in der die<br />

Realisierungskosten mit den unmittelbar prognostizierten Erträgen aus dem Luftverkehr<br />

verglichen werden (monetarisierbare Positionen). Dahingegen ist für die luftrechtlichen<br />

Genehmigungsbehörden eine „externe“ NKA <strong>von</strong> Interesse, in der alle<br />

positiven wie negativen, zukünftigen Auswirkungen des Flughafens untersucht werden<br />

(Monetarisierung aller Einflussfaktoren), um daraus den volkswirtschaftlichen<br />

Gesamtnutzen zu extrahieren (z.B. neue Arbeitsplätze in Abwägung mit der zusätzlichen<br />

Ozonbelastung). Die für eine Bewertung der S/L-Bahnen primäre Rolle spielt<br />

die „interne“ NKA des Flughafenbetreibers, da die „externe“ NKA meistens <strong>von</strong> politischen<br />

Einflussfaktoren maßgeblich bestimmt wird (vgl. Flughafen London Heathrow,<br />

Kap. 5.2.8).<br />

Die in Betracht kommenden S/L-Bahn-Varianten unterscheiden sich in erster Linie in<br />

ihren Realisierungskosten, d.h. den Baukosten zzgl. den damit verb<strong>und</strong>enen Ausgleichs-<br />

<strong>und</strong> Entschädigungsleistungen (s. Kap. 4.3). Relevante Unterschiede bei<br />

den Realisierungskosten ergeben sich dabei meist aus:<br />

- den Kosten für den Gr<strong>und</strong>erwerb,<br />

- den notwendigen Rodungen,<br />

- den erforderlichen Erdbaumaßnahmen <strong>und</strong><br />

- den Forderungen des Flughafenbetreibers (z.B. die Realisierbarkeit des Vorhabens<br />

unter laufendem Betrieb).<br />

Weiterhin muss der variantenabhängige laufende Kostenaufwand zur Abwicklung<br />

des Luftverkehrs – Betriebskosten in Abhängigkeit der Bahnkonfigurationen, Que-<br />

62


ungen, Rollwege usw. – mit in die Betrachtung einfließen. Hinzu kommen variantenspezifische<br />

Unterhaltungs- <strong>und</strong> Sanierungskosten.<br />

Als wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Nutzung kommen die mit der Genehmigung<br />

einer S/L-Bahn-Erweiterung oftmals verb<strong>und</strong>enen Einschränkungen des<br />

Flugbetriebs (z.B. Auflagen, Nachtflugbeschränkungen/-verbote) hinzu. Solche Zugeständnisse<br />

des Flughafenbetreibers schmälern die eigenen Standortvorteile <strong>und</strong><br />

schwächen damit die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Flughäfen.<br />

Fazit: Eine S/L-Bahn-Variante sollte nur dann in die nähere Auswahl einbezogen<br />

werden, wenn sie vom Standpunkt des Flughafenbetreibers aus wirtschaftlich vertretbar<br />

ist (Gr<strong>und</strong>sätze der Zivilluftfahrt, Kap. 2.1). Eine <strong>von</strong> diesem Gr<strong>und</strong>satz abweichende<br />

S/L-Bahn-Variante wird meist zwangsläufig aufgr<strong>und</strong> „äußerer“ Faktoren<br />

mit in Betracht gezogen <strong>und</strong> kann ohne eine entsprechende staatliche Unterstützung<br />

nicht realisiert werden (Subventionierung).<br />

63


5 Analyse angewendeter <strong>Bewertungsverfahren</strong> <strong>und</strong> Folgerungen<br />

für das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

Bei der Entwicklung eines neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s ist es stets sinnvoll, bereits<br />

vorhandene Fachexpertisen zu nutzen. Um diesbezüglich ein breites Spektrum an<br />

Informationen über den allgemeinen Ausbau <strong>von</strong> S/L-Bahn-Systemen an Flughafenstandorten<br />

zu erhalten, ist neben der direkten Anfrage bei dem jeweiligen Flughafenbetreiber<br />

eine parallele Internetrecherche zweckmäßig. Als Resultat für die eigene<br />

Arbeit konnte ein erster Überblick bzgl. der standortspezifischen Ausbauabsichten<br />

<strong>und</strong> Rahmenbedingungen gewonnen werden der für das weitere Vorgehen nützlich<br />

war.<br />

5.1 Gr<strong>und</strong>idee <strong>und</strong> Zielsetzung<br />

Die Analyse bereits angewendeter Bewertungsschemata soll zur Generierung <strong>von</strong><br />

allgemein gültigen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> zulässigen Einstufungskriterien führen. Die Basis<br />

bilden dabei vorhandene Raumordnungs- <strong>und</strong>/oder Planfeststellungsunterlagen<br />

für Ausbauvorhaben verschiedener deutscher Verkehrsflughäfen sowie entsprechende<br />

Unterlagen weiterer europäischer Verkehrsflughäfen. Stellungnahmen <strong>von</strong><br />

Behörden, politischen Gremien, Forschungsanstalten, Befürwortern <strong>und</strong> Gegnern<br />

des Ausbaus (Zusammenschlüsse) fließen mit in das <strong>Bewertungsverfahren</strong> ein.<br />

Zielsetzung ist es, ein <strong>Bewertungsverfahren</strong> zu entwickeln, dass eine nachvollziehbare,<br />

schlüssige <strong>und</strong> praktikable Einstufung verschiedener S/L-Bahn-Varianten ermöglicht<br />

<strong>und</strong> zugleich einem hohen Objektivitätsanspruch standhält.<br />

Deshalb ist die Austarierung der Abhängigkeiten <strong>und</strong> Wechselwirkungen der Beurteilungskriterien<br />

das wesentliche Element dieser Arbeit. Wie bereits in Kap. 1.2 erwähnt,<br />

soll die Kategorisierung der S/L-Bahn-Varianten in vier Gr<strong>und</strong>konfigurationen<br />

erfolgen:<br />

a) zwei oder noch mehr S/L-Bahn-Varianten sind gleichermaßen gut geeignet,<br />

b) eine S/L-Bahn-Variante kann deutlich favorisiert werden (geeignet),<br />

c) sämtliche S/L-Bahn-Varianten sind eher schlecht geeignet,<br />

d) keine der S/L-Bahn-Varianten sollte bzw. kann realisiert werden.<br />

65


5.2 Bestandsaufnahme angewendeter <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

Eine erste Sichtung verschiedener Planungsunterlagen für den Ausbau <strong>von</strong> S/L-<br />

Bahn-Systemen lässt unmittelbar den Schluss zu, dass bei einem geforderten Ausbau<br />

drei verschiedene Einzelziele unterschieden werden können:<br />

1. Erhöhung des Nutzungsspektrums (Abwicklung einer höher eingestuften Flugzeugkategorie<br />

[41]),<br />

2. Verringerung der Umweltauswirkungen,<br />

3. Kapazitätserweiterung.<br />

Eine Kombination dieser Ausbauziele ist ohne weiteres möglich, jedoch ist meist eine<br />

klare Schwerpunktzielsetzung vorhanden. Um bei der Analyse ein breites <strong>und</strong> repräsentatives<br />

Spektrum angewendeter Bewertungsschemata zu erfassen, wurden Verkehrsflughäfen<br />

mit unterschiedlichen Größen (Passagieraufkommen), Funktionen<br />

<strong>und</strong> entsprechend variierenden Ausbauzielen ausgewählt (Tab. 1). Naturgemäß wird<br />

hauptsächlich bei den größeren Verkehrsflughäfen mit interkontinentaler Hub-Funktion<br />

die Kapazitätserweiterung des S/L-Bahn-Systems angestrebt.<br />

Verkehrslandeplatz /<br />

Verkehrsflughafen<br />

Größe [Mio. Paxe/Jahr]<br />

2003 2004 2005<br />

interkontinentale<br />

Hub-<br />

Funktion<br />

Ausbauziel(e)<br />

(fallende Gewichtung)<br />

Frankfurt-Hahn (HHN) 2,43 2,76 3,08 1<br />

Kassel-Calden (KSF) keine Linien-/Touristikflüge 1<br />

Leipzig/Halle (LEJ) 1,96 2,04 2,13 1, 2<br />

Frankfurt Rhein Main (FRA) 48,36 51,11 52,23 X 3<br />

Wien-Schwechat (VIE) 12,78 14,79 15,86 X 3<br />

Zürich-Kloten (ZRH) 17,00 17,30 17,88 3<br />

Madrid-Barajas (MAD) 35,86 38,72 42.15 X 3, 2<br />

London Heathrow (LHR) 63,20 67,11 67,69 X 3<br />

Tab. 1:<br />

Im Rahmen der Analyse angewendeter <strong>Bewertungsverfahren</strong> betrachtete Verkehrsflughäfen,<br />

Passagierzahlen entstammen den Internetseiten der Flughafenbetreiber, eigene Darstellung<br />

66


5.2.1 Flughafen Frankfurt-Hahn (HHN)<br />

5.2.1.1 Allgemeines<br />

Der Flughafen Frankfurt-Hahn wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut <strong>und</strong> diente<br />

bis zum Abzug der US-Streitkräfte am 31.08.1992 als Militärflugplatz. Da es sich um<br />

eine Infrastrukturanlage der NATO handelt, soll die Möglichkeit einer militärischen<br />

Nutzungsoption erhalten bleiben.<br />

Die luftrechtliche Genehmigung einer zivilen Mitbenutzung des „Militärflugplatzes<br />

Hahn“ wurde am 14.07.1993 dem Rechtsvorgänger der Frankfurt-Hahn GmbH erteilt.<br />

Das heißt: Seit diesem Zeitpunkt ist der Flughafen für die flugbetriebliche Nutzung im<br />

Umfang eines Verkehrsflughafens offen [31]. Im Wesentlichen beschränkt sich die<br />

Nutzung auf die Abwicklung <strong>von</strong> Luftfrachtverkehr <strong>und</strong> <strong>von</strong> sog. Low-Cost-Passagierverkehr<br />

(s. Kap. 3.3). Ein Standortvorteil ist dabei die 24-stündige Betriebsgenehmigung<br />

[116].<br />

5.2.1.2 Ausgangssituation<br />

Das existierende S/L-Bahn-System besteht aus der S/L-Bahn 03/21 mit einer maximalen<br />

<strong>Start</strong>laufstrecke <strong>von</strong> 2.445 m <strong>und</strong> einer Breite <strong>von</strong> 45 m (ARC 4E). An den beiden<br />

S/L-Bahn-Enden befinden sich je 300 m lange <strong>und</strong> 45 m breite Stoppbahnen<br />

(Overruns). In Betriebsrichtung 21 ist zusätzlich ein 300 m langer <strong>und</strong> 45 m breiter<br />

Sicherheitsstreifen vorhanden (Anl. 24).<br />

Ausbauziel ist es, das vorhandene Nutzungsspektrum zu erweitern, d.h. im konkreten<br />

Fall, die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Abwicklung <strong>von</strong> Mittelstrecken- <strong>und</strong><br />

Langstreckenfrachtverkehr (Interkontinentalverkehr) am Flughafen Frankfurt-Hahn zu<br />

schaffen. Die dazu notwendige <strong>Start</strong>laufstrecke der S/L-Bahn beträgt gemäß den<br />

Richtlinien der ICAO [42] mind. 3.800 m (vgl. Anl. 21). Gr<strong>und</strong>lage dieser Bahnlängenberechnung<br />

ist, dass die Bemessungsflugzeugmuster der Boeing 747-Reihe (speziell<br />

Frachtversionen - Freighter) mit annähernd max. <strong>Start</strong>gewicht (MTOW) operieren<br />

können.<br />

67


Die Notwendigkeit der Erweiterung wird im Antrag auf Planfeststellung zur Verlängerung<br />

der S/L-Bahn vom 01.07.2003 folgendermaßen begründet [31]:<br />

- der aktuellen Bedarfsentwicklung <strong>und</strong> der daraus resultierenden Luftverkehrsnachfrage<br />

(Abb. 13 u. 14),<br />

- der prognostizierten Luftverkehrsnachfrage <strong>und</strong><br />

- der angestrebten Anerkennung der Flughäfen Frankfurt Rhein Main <strong>und</strong> Frankfurt-Hahn<br />

als Flughafensystem gem. EU-Verordnung Nr. 2408/92.<br />

Flughafen Frankfurt-Hahn<br />

Passagiere<br />

4.000.000<br />

3.750.000<br />

3.500.000<br />

3.250.000<br />

3.000.000<br />

2.750.000<br />

2.500.000<br />

2.250.000<br />

2.000.000<br />

1.750.000<br />

1.500.000<br />

Passagierzahlen<br />

1.250.000<br />

1.000.000<br />

750.000<br />

500.000<br />

250.000<br />

0<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Jahr<br />

Abb. 13: Passagierentwicklung am Flughafen Frankfurt-Hahn, eigene Darstellung [116]<br />

Luftfracht [t]<br />

Flughafen Frankfurt-Hahn<br />

130.000<br />

120.000<br />

110.000<br />

100.000<br />

90.000<br />

80.000<br />

70.000<br />

60.000<br />

50.000<br />

40.000<br />

30.000<br />

Luftfrachtmenge<br />

20.000<br />

10.000<br />

0<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Jahr<br />

Abb. 14: Luftfrachtentwicklung am Flughafen Frankfurt-Hahn, eigene Darstellung [116]<br />

68


5.2.1.3 Analyse des Bewertungsschemas<br />

Als Hauptquelle für die folgende Analyse des Bewertungsschemas am Flughafen<br />

Frankfurt-Hahn wurden die Planfeststellungsunterlagen zur Verlängerung der S/L-<br />

Bahn vom 01.07.2003 herangezogen [31].<br />

Teil A3 „Vorhabenalternativen“ des Antrages auf Planfeststellung beinhaltet die Aussagen<br />

der Frankfurt-Hahn GmbH zu den Punkten Methodik, Bemessung des Vorhabens,<br />

den Vorhabenvarianten <strong>und</strong> der abschließenden Abwägung <strong>und</strong> Auswahl der<br />

geeigneten Variante.<br />

Als erster Schritt erfolgt eine strikte Abgrenzung der Vorhabenalternativen. Dies bedeutet,<br />

dass theoretisch denkbare S/L-Bahn-Varianten, bei denen die bestehende<br />

S/L-Bahn hinsichtlich Lage <strong>und</strong>/oder Ausrichtung geändert werden müsste, entfallen.<br />

Diese theoretischen Varianten werden als wirtschaftlich nicht vertretbar eingestuft.<br />

Hinzu kommt, dass in Bezug auf die Umweltauswirkungen keine nennenswerten Vorteile<br />

erkennbar sind. Dementsprechend verbleiben drei gr<strong>und</strong>sätzlich zu betrachtende<br />

Handlungsoptionen, woraus insgesamt vier Varianten gebildet werden:<br />

- einseitige Verlängerung in Richtung Nordost (Variante Nordost),<br />

- einseitige Verlängerung in Richtung Südwest (Variante Südwest),<br />

- beidseitige Verlängerung (symmetrische <strong>und</strong> asymmetrische Variante).<br />

Anhand vorher definierter Kriterien erfolgt die Bewertung. Eine verbal-argumentative<br />

Abwägung zwischen den einzelnen Varianten dient zur Auswahl der gewünschten<br />

Variante. Eine gewichtete Einbeziehung der Bewertungsergebnisse findet nicht statt.<br />

Ist bereits frühzeitig klar, dass eine Variante ein Mindestkriterium nicht erfüllen kann,<br />

so wird diese aus der weiteren Betrachtung ausgeschlossen. Die Untersuchungskriterien<br />

sind dabei in drei Bereiche unterteilt:<br />

- auswirkungsbezogene Kriterien (Umweltauswirkungen):<br />

• Auswirkungen durch Lärm,<br />

• Auswirkungen auf die Umwelt durch Flächenverbrauch,<br />

• Auswirkungen durch Baubeschränkung gem. § 12 LuftVG <strong>und</strong> Hindernissituation,<br />

69


• Auswirkungen durch Erdbau,<br />

• Vermeidung <strong>von</strong> Konflikten mit Anlagen <strong>und</strong> Planungen Dritter,<br />

• Schadstoffbelastung durch Flugzeuge.<br />

- funktionale Kriterien:<br />

• kurze Rollwege,<br />

• Gradient der S/L-Bahn.<br />

- realisierbarkeitsbezogene Kriterien (Kostengesichtspunkte):<br />

• Realisierbarkeit des Vorhabens unter laufendem Betrieb,<br />

• Realisierbarkeit der Erdbaumaßnahmen,<br />

• Kosten (Realisierungskosten).<br />

Eine zusätzliche Eingrenzung der Handlungsalternativen wird durch nicht disponible<br />

Nutzeranforderungen erreicht. Als wesentlicher Parameter ist die bereits erwähnte<br />

<strong>Start</strong>laufstrecke <strong>von</strong> mind. 3.800 m zu nennen. Dies entspricht einer Verlängerungsstrecke<br />

<strong>von</strong> mind. 760 m <strong>und</strong> macht die Ausbaumaßnahme nur im Zusammenhang<br />

mit einer Verlegung bzw. Tunnelführung der B<strong>und</strong>esstraße B 327 (Hunsrückhöhenstraße)<br />

möglich (Anl. 24) [31]. Deshalb wird einerseits eine fiktive S/L-Bahn-Variante<br />

ohne Veränderung der B 327 nur dargestellt <strong>und</strong> entfällt bei der weiteren Betrachtung,<br />

andererseits müssen die vier in Frage kommenden Varianten in Hinsicht auf<br />

eine Verlegung oder Tunnelführung der B 327 getrennt untersucht werden.<br />

Abschließend erhält jede Variante pro Untersuchungskriterium einen Rangplatz, so<br />

dass sich als Resultat ein anschauliches Gesamtbild ergibt (Anl. 25). In der verbalargumentativen<br />

Gesamtabwägung werden die Variante Nordost sowie die asymmetrische<br />

Variante wegen den im Vergleich sehr hohen Lärmauswirkungen <strong>und</strong> der Realisierbarkeit<br />

der Erdbaumaßnahmen ausgeschlossen. Die symmetrische Variante<br />

entfällt wegen ihrer deutlich erhöhten Realisierungskosten, ausgelöst durch die beidseitig<br />

notwendige Verlegung oder Tunnelführung der B 327. Für die gewünschte Variante<br />

Südwest wird als kostengünstigste Alternative die Verlegung der B 327 favorisiert.<br />

70


Fazit:<br />

Die Begründung der Ausbauabsicht ist stichhaltig. Die Gesamtentwicklung zum Zeitpunkt<br />

der Einreichung des Planfeststellungsantrages sowie die bereits vorhandenen<br />

Anfragen <strong>von</strong> Fluggesellschaften am Flughafen Frankfurt-Hahn versprechen eine<br />

adäquate Auslastung des anvisierten S/L-Bahn-Systems.<br />

In diesem Fallbeispiel kann eine klare Aussage über die Mindestabmessungen des<br />

erforderlichen S/L-Bahn-Systems getätigt werden, da ansonsten das Ausbauziel, die<br />

Abwicklung <strong>von</strong> Interkontinentalverkehr, nicht realisierbar ist.<br />

Der wirtschaftliche Aspekt <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Fokussierung auf das bestehende<br />

S/L-Bahn-System bewirkt eine praktikable Beschränkung des Variantenspektrums.<br />

Faktisch werden deshalb nur vier Handlungsoptionen <strong>und</strong> keine verschiedenartigen<br />

S/L-Bahn-Varianten bewertet.<br />

Die aus den Bewertungsergebnissen abgeleiteten Rangfolgen je Bewertungskriterium<br />

lassen Fragen offen. Insbesondere die fehlende Gewichtung, d.h. einer „Einheitsgewichtung“<br />

der einzelnen Bewertungsergebnisse spiegelt ein leicht „verfälschtes“<br />

Gesamtbild wider. Speziell dann, wenn die Unterschiede bzgl. eines Bewertungskriteriums<br />

zwischen den Varianten als gering oder sogar unbedeutend beschrieben<br />

werden, ist die Vergabe der Rangfolgen 1 bis 8 unzweckmäßig.<br />

Ebenfalls fehlt bei der Kostenabschätzung für die bauliche Realisierung eine Gegenüberstellung<br />

mit den geschätzten, finanziellen Aufwendungen für die erforderlichen<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong> Lärmschutzmaßnahmen; denn diese sind primär <strong>von</strong> der quantitativen<br />

<strong>und</strong> qualitativen Flächeninanspruchnahme bzw. Flächenbeeinträchtigung abhängig.<br />

Abschließend kann trotzdem resümiert werden, dass die Wahl der einseitigen Verlängerung<br />

der S/L-Bahn in Richtung Südwest mit Umverlegung der B 327 nachvollziehbar<br />

<strong>und</strong> in der Argumentationskette schlüssig ist (vgl. Kap. 7.1).<br />

71


5.2.2 Verkehrslandeplatz Kassel-Calden (KSF)<br />

5.2.2.1 Allgemeines<br />

Am 11.07.1970 erfolgte die offizielle Inbetriebnahme des neu gebauten Verkehrslandeplatzes<br />

(VLP) Kassel-Calden (vgl. Kap. 3.2). Die Luftverkehrsgesellschaft „General<br />

Air“ <strong>und</strong> später die „Ostfriesische Lufttransportgesellschaft“ führten bis 1975 an<br />

Werktagen Fluglinienbetrieb durch. Aufgr<strong>und</strong> des fehlenden ILS wurde der Regionalflugverkehr<br />

zunächst eingestellt. Mit der Installation eines ILS am 20.10.1988 wurden<br />

die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Linienflugbetriebes am<br />

03.08.1992 durch die Berliner-Spezialflug AG (BSF) geschaffen [27].<br />

Derzeit finden wiederum keine Linen-/Charterflüge am VLP Kassel-Calden statt. Die<br />

gewerbliche Nutzung beschränkt sich weitgehend auf Business- <strong>und</strong> Charterverkehr.<br />

Betreiber <strong>und</strong> Initiator des Ausbaus ist die Flughafen GmbH Kassel (FGK) [110].<br />

5.2.2.2 Ausgangssituation<br />

Die vorhandene S/L-Bahn 04/22 besitzt eine Bahnlänge <strong>von</strong> 1.500 m <strong>und</strong> eine Breite<br />

<strong>von</strong> 30 m. Zusätzlich dazu, wird eine nordwestlich gelegene parallele Graspiste mit<br />

einer Länge <strong>von</strong> 700 m <strong>und</strong> einer Breite <strong>von</strong> 30 m genutzt. Der Achsabstand der S/L-<br />

Bahn 04/22 zur Graspiste beträgt 150 m (Flugplatzkarte, s. Anl. 26).<br />

Mit dem geplanten Ausbauvorhaben soll der bestehende VLP zu einem Verkehrsflughafen<br />

(Regionalflughafen) ausgebaut werden. Ziel ist es somit, das vorhandene<br />

Nutzungsspektrum zu erweitern <strong>und</strong> die Abwicklung <strong>von</strong> Charterverkehr mit Flugzielen<br />

in den Mittelmeerraum sowie zu den Kanarischen Inseln zu ermöglichen. Dementsprechend<br />

ist die Abwicklung <strong>von</strong> Flugzeugmustern der Boeing 737- bzw. Airbus<br />

A320-Reihe vorgesehen. Die seitens der FGK geforderte „nutzbare Länge“ der S/L-<br />

Bahn beträgt mind. 2.500 m.<br />

Zur Begründung des Vorhabens werden für den Flughafenstandort Kassel-Calden in<br />

einer Bedarfsprognose verschiedene Entwicklungsszenarien aufgezeigt (Tab. 2).<br />

72


Passagieraufkommen<br />

Jahr 2015<br />

• Charterhub-Szenario<br />

• Linien-Szenario<br />

• Low-Cost-Szenario<br />

• Kombinationsszenario<br />

602.500<br />

259.700<br />

328.000<br />

781.400<br />

Gewerbliche Flugbewegungen<br />

• Charterhub-Szenario<br />

6.152<br />

• Linien-Szenario<br />

4.348<br />

• Low-Cost-Szenario<br />

3.508<br />

• Kombinationsszenario 7.566<br />

Tab. 2:<br />

Ergebnisse der Bedarfsprognose: Prognostiziertes Luftverkehrsaufkommen<br />

am Flugplatz Kassel-Calden in Abhängigkeit der definierten Szenarien,<br />

Wiedergabe einer Tabelle aus [27]<br />

5.2.2.3 Analyse des Bewertungsschemas<br />

Als maßgebliche Quellen zur folgenden Analyse des Bewertungsschemas am VLP<br />

Kassel-Calden dienten die Raumordnungs-, Planfeststellungsunterlagen des Flughafenbetreibers<br />

sowie die landesplanerische Beurteilung des Regierungspräsidiums<br />

Kassel [27, 28, 58].<br />

Im Antrag auf Planfeststellung wird sich in Bezug auf die favorisierte Variante, gänzlich<br />

auf die Variantenbewertung innerhalb des Raumordnungsverfahrens bezogen.<br />

Diese Variantenbewertung wurde wie folgt durchgeführt:<br />

In einem ersten Schritt wird aus strukturpolitischen Gründen der Untersuchungsraum<br />

auf die Planungsregion Nordhessen begrenzt. Es wird darauf hingewiesen, dass der<br />

in räumlicher Nähe liegende Flughafen Paderborn-Lippstadt deshalb nicht mitbetrachtet<br />

wird. Der bestehende VLP Kassel-Calden wird aufgr<strong>und</strong>:<br />

73


- der Vorgaben der Landes- u. Regionalplanung,<br />

- der Lage <strong>und</strong> Anbindung an das Oberzentrum Kassel,<br />

- der vorhandenen Hindernissituation im Hinblick auf den Ausbau <strong>und</strong><br />

- dem Zustand der <strong>Start</strong>- u. Landebahn<br />

als mit Abstand vorteilhaftester Ausbaustandort betrachtet. Eine weitere Betrachtung<br />

nach sog. Ausschlusskriterien:<br />

- Inanspruchnahme <strong>von</strong> Siedlungsbereichen,<br />

- Inanspruchnahme <strong>von</strong> Industrie- u. Gewerbeflächen,<br />

- hohe Reliefenergie,<br />

- Inanspruchnahme des Standortes Transkal (spez. für Betrachtungsraum)<br />

führt zur Generierung <strong>von</strong> drei „konfliktarmen Korridoren“, aus denen insgesamt die<br />

Varianten A1, A2, B <strong>und</strong> C gewonnen werden (Anl. 27).<br />

- Variante A1: Verlängerung des bestehenden S/L-Bahn-Systems auf eine<br />

Bahnlänge <strong>von</strong> 2.500 m<br />

- Variante A2: Neubau des S/L-Bahn-Systems mit 2.500 m Bahnlänge, Parallelverschiebung<br />

um ca. 100 m nach Norden<br />

- Variante B: Neubau des S/L-Bahn-Systems mit 3.165 m Bahnlänge in Ausrichtung<br />

15/33<br />

- Variante C: Neubau des S/L-Bahn-Systems mit 2.500 m Bahnlänge in Ausrichtung<br />

09/27<br />

Im darauf folgenden zweiten Schritt werden Bewertungskriterien definiert <strong>und</strong> in drei<br />

Bereiche gegliedert:<br />

- Technische Planung Flughafen<br />

• Flugbetriebsflächen <strong>und</strong> Hindernissituation<br />

• Flugbetriebsberechnungen<br />

• Hochbau<br />

• Luftraumstruktur<br />

- Raumfaktoren <strong>und</strong> Infrastruktur<br />

• Landwirtschaft<br />

74


• Forstwirtschaft<br />

• Bevölkerung<br />

• Siedlungswesen<br />

• Verkehr<br />

• Telekommunikation<br />

• Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

• Energieversorgung<br />

• Wasserversorgung<br />

• Abwasserentsorgung<br />

• Abfallentsorgung<br />

- Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)<br />

• Luft<br />

• Klima<br />

• Gr<strong>und</strong>wasser<br />

• Boden<br />

• Oberflächenwasser<br />

• Pflanzen/Tiere<br />

• Mensch<br />

• Landschaftsbild<br />

• Kulturgüter<br />

Darüber hinaus dienen einige Gutachten zur Vervollständigung der Kriterien (Verkehrsgutachten,<br />

Lärmmedizinisches Gutachten usw.). Die Varianten werden entsprechend<br />

für jedes Kriterium bewertet, ob:<br />

- kein Unterschied zwischen den untersuchten Varianten besteht,<br />

- die Variante in Relation zueinander die beste Variante ist,<br />

- die Variante zwischen den besten <strong>und</strong> schlechtesten Varianten liegt,<br />

- sie die in Relation zueinander schlechteste Variante ist.<br />

Abschließend werden diese relativen Einzelbewertungen ohne Gewichtung („Einheitsgewichtung“)<br />

aufsummiert <strong>und</strong> dargestellt. Als Gesamtergebnis wird der Variante<br />

C der Vorzug gegeben (vgl. Kap. 7.2).<br />

75


Fazit:<br />

Der eigentliche Bedarf der geforderten Ausbaumaßnahme basiert ausschließlich auf<br />

relativ willkürlich angenommenen Entwicklungsszenarien <strong>und</strong> dafür prognostizierten<br />

Daten des Luftverkehrsaufkommens. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

aus strukturpolitischen Gründen bewirkt gleichzeitig eine logisch-analytisch nicht<br />

nachvollziehbare Bewertungskette. Da parallel dazu, das derzeitige Potential des<br />

Flughafens nicht ausgenutzt wird, ist bei den prognostizierten Passagierzahlen <strong>und</strong><br />

Flugbewegungen offensichtlich auch ein „unternehmerisches Risiko“ vorhanden.<br />

Die aus dem „Suchraum für die Ausbauvarianten“ gewonnenen Planungskorridore<br />

bzw. die daraus abgeleiteten Varianten B <strong>und</strong> C besitzen keine erkennbare Anbindung<br />

an die derzeitige Flughafeninfrastruktur, so dass der geforderte räumlich-funktionale<br />

Bezug nicht gegeben ist. Da es sich bei der favorisierten Variante C de facto<br />

um einen kompletten Flughafenneubau handelt, müssten prinzipiell Standortalternativen<br />

mit in die Detailbewertung einbezogen werden, die es gemäß den Voruntersuchungen<br />

gibt (s. Anl. 28) [28]. Der Anspruch auf Vollzähligkeit der in die Bewertung<br />

einbezogenen Varianten ist deshalb diskussionswürdig.<br />

Hinzu kommt, dass die geforderte <strong>Start</strong>laufstrecke <strong>von</strong> 2.500 m nur für Variante C<br />

nachgewiesen wird <strong>und</strong> sich ausschließlich auf die geforderten Flugzeugmuster <strong>und</strong><br />

erreichbaren Flugziele gemäß der Bedarfsprognose bezieht [28]. Frühere Gutachten<br />

erwägen hingegen auch realisierbare <strong>und</strong> für einen Flughafenstandort Kassel-Calden<br />

ausreichende <strong>Start</strong>laufstrecken <strong>von</strong> 2.100 m bzw. 2.200 m (z.B. [25, 70]), insbesondere<br />

in der bestehenden S/L-Bahn-Ausrichtung 04/22 (Variante A1/A2).<br />

Zusätzlich ist bei Variante B die Bahnlänge <strong>von</strong> 3.165 m offensichtlich falsch bemessen.<br />

Zwar wird in beiden Betriebsrichtungen (15/33) auf eine sog. „versetzte<br />

Schwelle“ um 665 m verwiesen, doch liegt die geforderte <strong>Start</strong>laufstrecke <strong>von</strong><br />

2.500 m wesentlich über der notwendigen Landerollstrecke der Bemessungsflugzeuge.<br />

Dies bedeutet, dass die vom Flughafenbetreiber geforderte „nutzbare Länge“<br />

der S/L-Bahn sich auf die <strong>Start</strong>rollstrecke beziehen müsste, so dass für Variante B<br />

ohne betriebliche Einschränkungen – keine Verringerung des MTOW – eine Verringerung<br />

der S/L-Bahn-Länge auf ca. 2.750 m errechnet werden kann.<br />

76


Die Wahl der Bewertungskriterien erscheint in der Anzahl willkürlich <strong>und</strong> wird unzureichend<br />

begründet. Als Musterbeispiel kann die im Zuge der Grobbetrachtung bereits<br />

vorhandener Flugplätze bewertete Substanz der jeweils bestehenden S/L-Bahn-<br />

Systeme genannt werden, da bei dem beabsichtigten S/L-Bahn-Neubau bzw. Flughafenneubau<br />

(Variante C) das bestehende S/L-Bahn-System nicht mehr genutzt wird<br />

<strong>und</strong> die positive Bewertung der Substanz am VLP Kassel-Calden somit nichtig ist.<br />

Die wirtschaftliche Umsetzbarkeit der einzelnen Varianten wird stets vorausgesetzt;<br />

eine vergleichende Differenzierung der Varianten findet nicht statt (kein Bewertungskriterium),<br />

obwohl die im Antrag auf Planfeststellung veranschlagten Kosten für das<br />

„Neubauvorhaben“ Variante B mit insgesamt 151,5 Mio. € wesentlich höher sein<br />

dürften als für die „Ausbauvorhaben“ Variante A1/A2. Gerade dieser Faktor ist ein<br />

ausschlaggebendes Argument <strong>und</strong> führt zur Begrenzung der Handlungsoptionen<br />

(„K.o.-Kriterium“, die Ausbauvariante bzw. das Gesamtvorhaben übersteigt ein refinanzierbares<br />

Budget).<br />

In dem Spektrum der Bewertungskriterien fehlt die detaillierte Abgrenzung <strong>und</strong> Definition<br />

der Kriterien. Da bei der Gesamtbewertung überdies keine Gewichtung erfolgt<br />

(„Einheitsgewichtung“), entsteht ein vom Flughafenbetreiber offensichtlich „gewünschtes“<br />

Ergebnis. Oberstes Ziel des Unternehmens sollte es nicht sein, die<br />

strukturpolitische Situation in der Region Kassel zu verbessern, sondern eine betriebswirtschaftliche<br />

Rentabilität des Unternehmens (GmbH) mittelfristig bis langfristig<br />

zu erreichen.<br />

Deshalb kann zusammenfassend gesagt werden, dass sämtliche Bestandteile des<br />

Planfeststellungsverfahrens, <strong>von</strong> der Bedarfsbegründung bis hin zur Variantenauswahl,<br />

mit Mängeln behaftet sind (vgl. Kap. 7.2). Als gravierendes Beispiel kann die<br />

geforderte Bahnlänge <strong>von</strong> 3.165 m für Variante B genannt werden.<br />

Das größte Manko stellt offensichtlich die Bewertung der Varianten A1/A2 dar. Diese<br />

Varianten werden wegen der fehlenden 100-%igen Hindernisfreiheit in der Betriebsrichtung<br />

22 quasi ausgeschlossen. Hier ist eine detaillierte Auswertung der zu erwartenden<br />

flugbetrieblichen Einschränkungen notwendig, damit eine objektive Abwägung<br />

erfolgen kann. Die Einbeziehung des theoretisch notwendigen Erdabtrags<br />

77


(Bergabtragung) zur Herstellung der geforderten Hindernisfreiheit in die Gesamtbewertung<br />

der Varianten ist unsinnig, da diese Möglichkeit als Handlungsoption utopisch<br />

ist <strong>und</strong> lediglich zu Verzerrungen führt. Hinzuzufügen ist, dass die vom Flughafenbetreiber<br />

favorisierte Variante C aufgr<strong>und</strong> zahlreicher Windkraftanlagen im Bereich<br />

des Anflugs 27 ebenfalls keine 100-%ige Hindernisfreiheit besitzt. Dies wird jedoch<br />

innerhalb des bestehenden <strong>Bewertungsverfahren</strong> nicht betrachtet [27, 28].<br />

5.2.3 Flughafen Leipzig/Halle (LEJ)<br />

5.2.3.1 Allgemeines<br />

Die Eröffnung des Flughafens Leipzig/Halle <strong>und</strong> die Aufnahme des planmäßigen<br />

Flugverkehrs fanden bereits im April 1927 statt. Zunächst bestand das befestigte S/L-<br />

Bahn-System aus einer 400 m langen S/L-Bahn. Unmittelbar vor Beginn des Zweiten<br />

Weltkriegs wurden jährlich ca. 80.000 Passagiere abgefertigt, so dass der Flughafen<br />

Leipzig/Halle in Deutschland nur noch vom Flughafen Berlin-Tempelhof übertroffen<br />

wurde. Nach der fast vollständigen Zerstörung in der Endphase des Krieges 1944/45<br />

wurde der Flughafen Leipzig/Halle wieder instand gesetzt <strong>und</strong> erhielt die erneute luftrechtliche<br />

Genehmigung am 10.08.1953. In den Jahren 1959/60 entstand die derzeit<br />

noch vorhandene S/L-Bahn 10/28 („Südbahn“).<br />

Der Anlage <strong>und</strong> dem Betrieb des Flughafens lagen die nach Maßgabe des Luftfahrtgesetzes<br />

der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) erteilten Genehmigungen<br />

zugr<strong>und</strong>e. Im Zuge der Wiedervereinigung wurde im September 1990 der komplette<br />

Flughafenbetrieb an die neu gegründete Flughafen Leipzig GmbH übergeben. Die<br />

Umbenennung in Flughafen Leipzig/Halle GmbH erfolgte im Juli 1991 [126].<br />

Das mit der Wiedervereinigung begonnene sprunghafte Ansteigen des Luftverkehrsaufkommens<br />

(1990: 270.000 Passagiere, 1996 2.190.000 Passagiere) machte<br />

zahlreiche Modernisierungs- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen notwendig. Bis zum heutigen<br />

Zeitpunkt sind folgende Neubaumaßnahmen u.a. fertig gestellt worden:<br />

- Terminal B (Inbetriebnahme 1996),<br />

- Tower (Inbetriebnahme 2000),<br />

- S/L-Bahn 08/26 („Nordbahn“, Inbetriebnahme 2000),<br />

78


- Zentralterminal (Erhöhung der Passagierkapazität auf 4,5 Mio. Paxe/Jahr, Inbetriebnahme<br />

2003),<br />

- ICE-fähiger Flughafenbahnhof (Inbetriebnahme 2003).<br />

Langfristig werden ca. 7 Mio. Passagiere pro Jahr erwartet. Seit 2001 stagniert jedoch<br />

das Wachstum im Passagieraufkommen am Flughafen Leipzig/Halle, so dass<br />

das derzeitige Interesse des Flughafenbetreibers sich schwerpunktmäßig auf den<br />

Luftfrachtverkehrsbereich konzentriert. Geplant ist, dass ab 2008 das internationale<br />

Luftdrehkreuz der Post-Frachttochter DHL am Flughafen Leipzig/Halle in Betrieb<br />

geht. Ein Standortvorteil ist dabei die 24-stündige Betriebsgenehmigung [126].<br />

5.2.3.2 Ausgangssituation<br />

Hier wird ausschließlich die Variantenbewertung analysiert, die zur Norderweiterung<br />

des Flughafens Leipzig/Halle geführt hat (Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums<br />

Leipzig vom 10.07.1997, Neubau der S/L-Bahn 08/26 [59]). Die<br />

planfestgestellte <strong>und</strong> sich derzeit in der Realisierung befindliche Aus- bzw. Neubaumaßnahme<br />

der S/L-Bahn 10/28 wird in Kap. 8.2 näher betrachtet.<br />

Der Flughafen Leipzig/Halle verfügte zum Zeitpunkt des Neubaus der S/L-Bahn<br />

08/26 über eine S/L-Bahn 10/28 mit einer Länge <strong>von</strong> 2.500 m <strong>und</strong> einer Breite <strong>von</strong><br />

60 m (Anl. 29/1). Das „luftseitige Ausbaupaket“ der Flughafen Leipzig/Halle GmbH<br />

beinhaltete die Forderungen nach einer S/L-Bahn mit einer Bahnlänge <strong>von</strong> 3.600 m<br />

zur Abwicklung <strong>von</strong> interkontinentalem Luftverkehr (Langstreckenverkehr) nebst dazugehörigem<br />

Rollbahnsystem <strong>und</strong> Vorfeld. Die Begründung des Ausbauvorhabens<br />

der Südbahn kann in zwei Kategorien unterteilt werden [59]:<br />

- Zum einen hat das bestehende S/L-Bahn-System erhebliche funktionale <strong>und</strong><br />

strukturelle Mängel, d.h. die derzeitige Konfiguration des Vorfelds <strong>und</strong> des Rollbahnsystems<br />

führen zu einer Minderung der gesamten Leistungsfähigkeit. Zusätzlich<br />

dazu, besitzt die S/L-Bahn 10/28 eine schlechte, sanierungsbedürftige<br />

Bausubstanz. Das abwickelbare Leistungsspektrum (abwickelbare Flugzeugkategorie)<br />

ist aufgr<strong>und</strong> der vorhandenen Bahnlänge <strong>von</strong> 2.500 m begrenzt <strong>und</strong><br />

ermöglicht keinen interkontinentalen Luftverkehr.<br />

79


- Zum anderen bewirkt die Lage <strong>und</strong> Ausrichtung der S/L-Bahn, dass dichtbesiedelte<br />

Gebiete <strong>von</strong> Leipzig-Nord <strong>und</strong> Halle innerhalb des An- <strong>und</strong> Abflugkorridors<br />

liegen <strong>und</strong> diese somit einer relativ hohen Fluglärmbelastung ausgesetzt sind.<br />

Ziel des Ausbauvorhabens ist es somit, eine S/L-Bahn-Variante zu realisieren die,<br />

soweit als möglich, den Anforderungen aus beiden Problembereichen gerecht wird.<br />

5.2.3.3 Analyse des Bewertungsschemas<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage des Antrags auf Planfeststellung wurden folgende S/L-Bahn-Varianten<br />

näher untersucht [59]:<br />

- Null-Variante (Gr<strong>und</strong>erneuerung der vorhandenen S/L-Bahn 10/28),<br />

- Verlängerung der S/L-Bahn 10/28 auf eine Länge <strong>von</strong> 3.200 m bzw. 3.600 m,<br />

- Neubau einer Südbahn mit einer Länge <strong>von</strong> 3.200 m bzw. 3.600 m in Betriebsrichtung<br />

08/26,<br />

- Neubau einer parallelen Nordbahn 10/28 mit einer Länge <strong>von</strong> 3.200 m,<br />

- Neubau einer Nordbahn 04/22 mit einer Länge <strong>von</strong> 3.600 m,<br />

- Neubau einer Nordbahn 08/26 mit einer Länge <strong>von</strong> 3.600 m.<br />

Aufgr<strong>und</strong> funktionaler (z.B. kurze Rollwege) als auch raumordnerischer (optimale<br />

Flächenausnutzung) Zielsetzungen wurden geringstmögliche Abstände der S/L-<br />

Bahn-Varianten zur vorhandenen Flughafeninfrastruktur angestrebt. Deshalb wurden<br />

nach Osten versetzte S/L-Bahn-Varianten nicht weiter untersucht.<br />

Eine verbal-argumentative Abwägung zwischen den einzelnen Varianten dient zur<br />

Auswahl der gewünschten Variante. Eine gewichtete Einbeziehung der Bewertungsergebnisse<br />

findet nicht statt. Eine exakte Struktur in der Argumentationskette wird<br />

nicht eingehalten, so dass sich auf die wesentlichen Vor- <strong>und</strong> Nachteile einer S/L-<br />

Bahn-Variante beschränkt wird. Die Untersuchungskriterien lassen sich folgendermaßen<br />

gliedern:<br />

- funktionaler Bereich:<br />

• Bahnlänge (gefordert werden 3.600 m)<br />

• Leistungsfähigkeit (Abwicklung <strong>von</strong> jährlich 70.000 bis 80.000 Flugbewegungen)<br />

80


• Kapazität (Einbahn-/Zweibahnsystem)<br />

• Hauptwindrichtung<br />

• Rollstrecken (Parallel-Rollbahnsystem)<br />

• Vorfeld (Entwicklungstiefe)<br />

- Umweltauswirkungen:<br />

• Fluglärmbelastung (Überflugsituation)<br />

• Flächeninanspruchnahme/-versiegelung<br />

• Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

• Vermeidung <strong>von</strong> Konflikten mit Anlagen <strong>und</strong> Planungen Dritter (z.B. eine<br />

ehem. Mülldeponie)<br />

- Realisierbarkeit (Kostengesichtspunkte):<br />

• Realisierbarkeit des Vorhabens unter laufendem Betrieb (keine Schließung<br />

des Flughafens während der Bauphase)<br />

• Gradient<br />

• Erdmassenbewegungen/-ausgleich<br />

• Hindernissituation (B<strong>und</strong>esautobahnen, Gemeinden usw.)<br />

Als „zentrale Planungsziele“ des Flughafenbetreibers werden, gemäß den Ausbaubegründungen,<br />

Bahnlänge, Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Realisierbarkeit des Ausbauvorhabens<br />

unter laufendem Betrieb sowie die Optimierung der Fluglärmbelastung zusammengefasst.<br />

Das Nichterreichen zentraler Planungsziele führt zur Ablehnung der Null-Variante<br />

<strong>und</strong> der Verlängerung der vorhandenen S/L-Bahn 10/28. Vorteile dieser Varianten,<br />

insbesondere im Bereich der Flächeninanspruchnahme/-versiegelung können aus<br />

Sicht des Flughafenbetreibers die Nachteile nicht annähernd ausgleichen.<br />

Die S/L-Bahn-Variante des Neubaus einer Südbahn mit 3.200 m bzw. 3.600 m Länge<br />

in Betriebsrichtung 08/26 wird trotz Vorteilen im Bereich der Flächeninanspruchnahme/-versiegelung<br />

sowie beim Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft als nicht planfeststellungsfähig<br />

angesehen, da einerseits die Gemeinde Kursdorf voll im Lärmschutz<strong>und</strong><br />

Sicherheitsbereich liegen würde <strong>und</strong> somit Umsiedlungen in Frage kämen <strong>und</strong><br />

81


andererseits der Flughafen während der Bauphase um mindestens 5 Monate geschlossen<br />

werden müsste.<br />

Eine parallele Nordbahn mit der Betriebsrichtung 10/28 könnte aufgr<strong>und</strong> der Lage zur<br />

BAB A 9 nur mit einer S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> maximal 3.200 m realisiert werden. Zudem<br />

würde die nur 2 km entfernt liegende Gemeinde Radefeld direkt überflogen.<br />

Diese Nachteile werden als so gravierend bewertet, dass sie die Vorteile eines vollwertigen<br />

Zweibahnsystems mit einer entsprechend hohen Kapazität überwiegen.<br />

Die Alternative des Neubaus einer Nordbahn 04/22 mit einer Länge <strong>von</strong> 3.600 m<br />

wurde <strong>von</strong> zahlreichen Einwendern gefordert <strong>und</strong> kam zusätzlich in die genauere<br />

Bewertung. Die nach Auffassung der Einwender mögliche Reduzierung der Fluglärmbetroffenheiten<br />

beschränkt sich jedoch lediglich auf einzelne Gemeinden, so<br />

dass im direkten Vergleich zur S/L-Bahn-Variante Nordbahn 08/26 in der Summe<br />

mehr Betroffenheiten entstehen würden. Nachteilig wirkt sich die Ausrichtung der<br />

S/L-Bahn als Querwindbahn aus (vgl. Kap. 4.2.1). Weiterhin wird die Nutzung <strong>von</strong><br />

überlangen Rollstrecken <strong>von</strong> bis zu 8 km als nicht hinnehmbar bewertet, da diese<br />

weit über der <strong>von</strong> der ICAO empfohlenen Obergrenze <strong>von</strong> 5 km liegen. Aus diesen<br />

Gesichtpunkten scheidet die Variante einer Nordbahn 04/22 als Handlungsoption<br />

aus.<br />

Die S/L-Bahn-Variante: Neubau einer Nordbahn 08/26 mit einer Länge <strong>von</strong> 3.600 m<br />

erfüllt sämtliche Nutzeranforderungen <strong>und</strong> stellt zugleich hinsichtlich der Fluglärmbelastung<br />

die vergleichsweise beste Alternative dar. Deshalb wurde sie gegenüber<br />

sämtlichen anderen S/L-Bahn-Varianten favorisiert <strong>und</strong> erhielt am 10.07.1997 einen<br />

positiven Planfeststellungsbeschluss [59].<br />

Fazit:<br />

Die durch den Flughafenbetreiber dargestellte Ist-Situation am Flughafen Leipzig/Halle<br />

macht den Ausbaubedarf offensichtlicht <strong>und</strong> unstrittig.<br />

Als positives Element in der Variantengenerierung ist, dass als Handlungsoptionen<br />

S/L-Bahn-Längen <strong>von</strong> 3.200 m in Erwägung gezogen werden, die im Gegensatz zu<br />

82


der geforderten S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> 3.600 m des Flughafenbetreibers, betriebliche<br />

Einschränkungen bewirken würden (Minderung der Leistungsfähigkeit).<br />

Die Beschränkung der in Frage kommenden S/L-Bahn-Varianten auf die Möglichkeiten:<br />

Sanierung bzw. Ausbau der bestehenden S/L-Bahn 10/28, Neubau einer Südbahn<br />

anstelle der S/L-Bahn 10/28 <strong>und</strong> den Neubau einer zusätzlichen Nordbahn (Parallelbahn-/V-Bahn-System)<br />

lassen sich unmittelbar aus der eingeb<strong>und</strong>en Lage des<br />

Flughafenstandortes herleiten (B<strong>und</strong>esautobahnen A 9/A 14, Siedlungen usw., vgl.<br />

Anl. 29/2). Die angestrebte direkte Anbindung der S/L-Bahn-Varianten an die vorhandene<br />

Luftverkehrsinfrastruktur ist sinnvoll.<br />

Hinsichtlich der Übersichtlichkeit des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s sollten alle S/L-Bahn-<br />

Varianten nach einem identischen Schema bewertet werden, um eine Differenzierung<br />

<strong>und</strong> Vergleichbarkeit in übersichtlicherer Form zu ermöglichen.<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sowohl die Variantenauswahl als<br />

auch die anschließende verbal argumentative Abwägung ein schlüssiges Gesamtbild<br />

widerspiegelt [59]. Die Wahl der favorisierten S/L-Bahn-Variante (Nordbahn 08/26) ist<br />

eine logische Schlussfolgerung.<br />

5.2.4 Flughafen Frankfurt Rhein Main (FRA)<br />

5.2.4.1 Allgemeines<br />

Der Flughafen Frankfurt Rhein Main wurde im Juli 1936 als sog. Flug- <strong>und</strong> Luftschiffhafen<br />

in Betrieb genommen. Er löste den sog. Flughof Frankfurt-Rebstock ab, der in<br />

seiner Dimensionierung <strong>und</strong> der allgemeinen Verfügbarkeit <strong>von</strong> Fläche keine Perspektive<br />

für den rasant zunehmenden Flugverkehr bot. Zunächst umfasste der Flughafen<br />

Frankfurt Rhein Main eine Fläche <strong>von</strong> ca. 300 ha. Nach der Einstellung der<br />

Luftschifffahrt im Jahr 1938, verursacht durch den Verlust des Luftschiffes „Hindenburg“,<br />

wurde im Generalausbauplan (GAP) <strong>von</strong> 1942 planerisch aufgezeigt, wie mit<br />

einem kreuzenden S/L-Bahn-System den Anforderungen des Betriebs <strong>von</strong> Propellerflugzeugen<br />

Rechnung getragen werden sollte (Anl. 30/1) [72, 88].<br />

83


Nach der Besetzung durch amerikanische Truppen wurde die bis dato bestehende<br />

1.500 m bodenvermörtelte S/L-Bahn durch eine 1.830 m lange betonierte S/L-Bahn<br />

ersetzt. Das Gelände des Flughafens vergrößerte sich somit im Jahr 1946 bereits auf<br />

ca. 860 ha. Die Blockade Berlins 1948/49 <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene „Luftbrücke“<br />

führten zum Neubau einer parallelen S/L-Bahn (sog. Nordbahn) in einem Achsabstand<br />

<strong>von</strong> 518 m <strong>und</strong> mit einer Länge <strong>von</strong> 2.150 m [72].<br />

Parallel zum kriegsbedingten Neuaufbau des Zivilluftverkehrs in Deutschland begann<br />

1950 die US Air Force im Rahmen ihres Ausbauprogramms „Gateway to Europe“<br />

Frankfurt Rhein Main zu ihrer wichtigsten Einsatzbasis in Europa auszubauen. Hier<br />

kam es zu einer Teilung der Flughafenbereiche, d.h. der nördliche Teil wurde für den<br />

Zivilluftverkehr bestimmt, der südliche Teil war der militärischen Nutzung vorbehalten.<br />

Die gemeinsame zivil-militärische Nutzung beschränkte sich auf das S/L-Bahn-<br />

System [72].<br />

Gemäß des stetig steigenden Luftverkehrsaufkommens <strong>und</strong> den eingesetzten Flugzeugmustern<br />

wurden in den folgenden Jahren schrittweise die Nordbahn in drei Stufen<br />

(1957, 1959, 1961) auf 3.900 m <strong>und</strong> die Südbahn in zwei Stufen (1960, 1964) auf<br />

3.755 m verlängert [72, 88]. Die Forderung, eine CAT II Einstufung zu erhalten („Allwetterflugbetrieb“,<br />

vgl. Kap. 4.1.2), führte bis 1982 zur Parallelverschiebung der Südbahn<br />

nach Westen sowie zu einer Verlängerung beider S/L-Bahnen auf 4.000 m. Zusätzlich<br />

wurde zur Steigerung der Kapazität die S-Bahn 18 „West“ neu gebaut <strong>und</strong><br />

am 12.04.1984 in Betrieb genommen. Die vom Flughafen beanspruchte Fläche hat<br />

sich dementsprechend auf heute ca. 2.000 ha erhöht (Anl. 30/2) [114].<br />

Rückblickend auf die letzten 15 Jahre kann in Frankfurt Rhein Main ein Zuwachs im<br />

Passagierverkehr <strong>von</strong> mehr als 20 Mio. Passagieren verzeichnet werden, so dass<br />

2004 über 51 Mio. Passagiere abgewickelt wurden. Im Bereich der Luftfracht hat sich<br />

in diesem Zeitraum das Frachtvolumen <strong>von</strong> ca. 0,90 Mio. t auf über 1,75 Mio. t im<br />

Jahr 2004 fast verdoppelt. Dies bedeutet ein durchschnittliches, jährliches Wachstum<br />

<strong>von</strong> über 6 % im Passagierverkehr <strong>und</strong> <strong>von</strong> über 4,5 % im Frachtverkehr [114]. Diese<br />

Leistungsdaten machen den interkontinentalen Hub-Flughafen Frankfurt Rhein Main<br />

zum Verkehrsflughafen Nr. 1 in Deutschland <strong>und</strong> gemessen an den Passagierzahlen<br />

zu Nr. 3 in Europa (Anl. 16-17).<br />

84


Mit dem in den 1990er Jahren begonnenen sukzessiven Abzug der US-Streitkräfte<br />

<strong>und</strong> der offiziellen Schließung der Frankfurt Rhein-Main Air Base am 10.10.2005<br />

steht der zivilen Nutzung <strong>von</strong> Arealen im ursprünglich militärischen Bereich südlich<br />

der Parallelbahnen nichts mehr im Weg. Die offizielle Übergabe des Areals an den<br />

zivilen Flughafenbetreiber erfolgte am 31.12.2005 [114].<br />

Derzeit ist die Leistungsfähigkeit des S/L-Bahn-Systems ausgereizt, d.h. der festgesetzte<br />

Koordinationseckwert <strong>von</strong> 78 wird oftmals überschritten (vgl. Kap. 4.2). Verspätungen<br />

bei der Abwicklung des täglichen Flugbetriebs sind dementsprechend<br />

kein Einzelfall. Deshalb strebt die Fraport AG (Frankfurt Airport Services Worldwide,<br />

seinerzeit Flughafen Frankfurt/Main AG) als Betreiber des Flughafens den Ausbau<br />

des bestehenden S/L-Bahn-Systems an.<br />

5.2.4.2 Ausgangssituation<br />

Der Flughafen Frankfurt Rhein Main besitzt zwei parallele S/L-Bahnen; S/L-Bahn<br />

07L/25R mit einer Breite <strong>von</strong> 60 m <strong>und</strong> S/L-Bahn 07R/25L mit einer Breite <strong>von</strong> 45 m<br />

sowie die S-Bahn 18 „West“ mit einer Breite <strong>von</strong> 45 m. Die Bahnen sind jeweils<br />

4.000 m lang. Aufgr<strong>und</strong> des Achsabstandes der Parallelbahnen <strong>von</strong> nur 518 m <strong>und</strong><br />

der Lage der S-Bahn 18 vor den Schwellen 07 ist nur ein aufeinander abgestimmter,<br />

koordinierter Flugbetrieb möglich (Anl. 30/2).<br />

Die Begründung des Ausbauvorhabens durch die Fraport AG basiert auf zwei primären<br />

Argumenten: Nachfrage <strong>und</strong> Wettbewerb.<br />

Bereits heute liegt die Verkehrsnachfrage in den Spitzenzeiten bei bis zu 110 Flugbewegungen<br />

pro St<strong>und</strong>e. Dies entspricht einem Nachfrageüberhang <strong>von</strong> ca. 40 %<br />

gegenüber der maximalen Kapazität des vorhandenen S/L-Bahn-Systems mit einem<br />

Koordinationseckwertes <strong>von</strong> 78 (Abb. 15). Diese Situation wird durch die sich abzeichnende<br />

Entwicklung des Luftverkehrs am Flughafen Frankfurt Rhein Main <strong>und</strong><br />

den daraus resultierenden Zukunftsprognosen weiter verschärft.<br />

Als zentraler Hub-Flughafen in Europa (Lufthansa bzw. Star Alliance) steht der Flughafen<br />

Frankfurt Rhein Main in direkter Konkurrenz zu den anderen großen Interkonti-<br />

85


nental-Hubs (z.B. London-Heathrow, Paris-Charles de Gaulle, Amsterdam-Schiphol).<br />

Um im Wettbewerb mit diesen Fughäfen weiterhin konkurrenzfähig zu bleiben wird<br />

eine Anpassung des Kapazitätsniveaus gefordert.<br />

Flugbewegungen<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

78<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

4:30 5:30 6:30 7:30 8:30 9:30 10:30 11:30 12:30 13:30 14:30 15:30 16:30 17:30 18:30 19:30 20:30 21:30<br />

Wochentage Mo. - So.<br />

UTC = Weltzeit<br />

Koordinationseckwert 2000<br />

Quelle: AirPort Coordination Germany (APCG)<br />

Abb. 15: Slotnachfrage am Flughafen Frankfurt Rhein Main in der Sommersaison 2000,<br />

übernommen aus [100]<br />

Für den Prognosehorizont bis 2015 werden ca. 81 Mio. Passagiere pro Jahr erwartetet,<br />

was ca. 660.000 Flugbewegungen pro Jahr entspricht. Gemäß den Forderungen<br />

der Fraport AG muss dazu das zukünftige S/L-Bahn-System in beiden Betriebsrichtungen<br />

einen Koordinationseckwert <strong>von</strong> mind. 120 Flugbewegungen pro St<strong>und</strong>e<br />

gewährleisten können.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen, plant die Fraport AG den Neubau einer L-Bahn 07/25<br />

(Variante Nordwest) mit einer Länge <strong>von</strong> 2.800 m <strong>und</strong> einer Breite <strong>von</strong> 60 m (ICAO-<br />

ARC 4E, Anl. 31). Der Antrag zur Planfeststellung der Variante Nordwest wurde am<br />

02.11.2004 eingereicht <strong>und</strong> wird derzeit noch durch das Regierungspräsidium Darmstadt<br />

geprüft.<br />

Der Ausbauanspruch wird zusätzlich untermauert, indem auf die verkehrliche Bedeutung<br />

<strong>und</strong> die positiven wirtschaftlichen Effekte des Flughafens für die Region hingewiesen<br />

wird. Mit dem Ausbau des S/L-Bahn-Systems verbindet die Fraport AG die<br />

86


Einstellung des Nachtflugbetriebs <strong>von</strong> 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr (sog. „Nachtflugverbot“)<br />

als Eingeständnis gegenüber den Flughafenanwohnern.<br />

5.2.4.3 Analyse des Bewertungsschemas<br />

Die Fraport AG hat sich bei der Vorauswahl der S/L-Bahn-Varianten an den Erkenntnissen<br />

<strong>und</strong> Empfehlungen aus dem vorgeschalteten Mediationsverfahren orientiert<br />

[32, 33, 34]. Alle Untersuchungen <strong>und</strong> Annahmen wurden auf Gr<strong>und</strong>lage der Vorschriften<br />

<strong>und</strong> Standards der ICAO durchgeführt bzw. getroffen.<br />

In dem Mediationsverfahren wurden insgesamt 21 S/L-Bahn-Systeme untersucht,<br />

wobei zwei S/L-Bahn-Systeme einer Optimierung des bestehenden S/L-Bahn-Systems<br />

ohne Ausbau entsprachen <strong>und</strong> zwei S/L-Bahn-Systeme eine Miteinbeziehung<br />

des Flughafens Wiesbaden-Erbenheim vorsahen. Als Mediationsergebnis wurden<br />

drei S/L-Bahn-Systeme bzw. S/L-Bahn-Varianten zur näheren Betrachtung vorgeschlagen<br />

[50]:<br />

- L-Bahn Nordwest,<br />

- L-Bahn Nordost <strong>und</strong><br />

- S/L-Bahn Süd mit gleichzeitigem Rückbau der S-Bahn 18 (vgl. Anl. 31).<br />

Vom Flughafenbetreiber wurden die bereits untersuchten S/L-Bahn-Varianten sowie<br />

weitere S/L-Bahn-Varianten nach eigenen – vom Mediationsverfahren abweichenden<br />

– Bewertungskriterien untersucht. Zur Reduzierung des Variantenbündels wurde<br />

ein zweistufiges Vorauswahlverfahren gewählt [32, 33].<br />

In der ersten Stufe der Vorauswahl werden vom Flughafenbetreiber vier betriebliche<br />

Zielkriterien bewertet, die als Mindestanforderung (Alles-oder-Nichts-Forderungen)<br />

an eine S/L-Bahn-Variante zwingend erfüllt werden müssen:<br />

- eine Kapazität des S/L-Bahn-Systems <strong>von</strong> mindestens 120 Flugbewegungen<br />

pro St<strong>und</strong>e in beiden Betriebsrichtungen („praktische Kapazität“)<br />

- die Gewährleistung einer MCT (minimum connecting time = kürzest mögliche<br />

Umsteigezeit) <strong>von</strong> max. 45 Minuten („Erhaltung der Hubfähigkeit“)<br />

87


- keine betrieblichen Einschränkungen während der Ausbauphase („Realisierbarkeit“)<br />

- keine flugbetrieblichen Faktoren, wie eine fehlende Hindernisfreiheit, keine<br />

CAT II/III-Fähigkeit oder sonstige flugtechnische Einschränkungen, die gegen<br />

die Realisierung einer S/L-Bahn-Variante sprechen („betriebliche Besonderheiten“)<br />

Die verbliebenen S/L-Bahn-Varianten werden in der zweiten Stufe der Vorauswahl<br />

hinsichtlich folgender Zielkriterien untersucht:<br />

- Flächeninanspruchnahme:<br />

Die Flächeninanspruchnahme wird nach Quantität <strong>und</strong> Qualität bewertet. Alle<br />

S/L-Bahn-Varianten sollen einen möglichst sparsamen Flächenbedarf haben.<br />

- Auswirkungen durch Fluglärm:<br />

Ausgewertet wird in dieser Bewertungsstufe die Anzahl der durch Fluglärm betroffenen<br />

Einwohner innerhalb eines äquivalenten Dauerschallpegels L eq(4) <strong>von</strong><br />

62 dB(A) (gem. AzB 99, FluLärmG).<br />

- Praktische Kapazität:<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage eines Prognoseflugplans erfolgt im Rahmen einer Simulation der<br />

Luftverkehrsabwicklung eine Detailuntersuchung der praktischen Kapazität.<br />

Nach dieser Vorauswahl verblieben insgesamt drei S/L-Bahn-Varianten:<br />

- L-Bahn-Variante Nordost (Variante 9),<br />

- L-Bahn-Variante Nordwest (Variante 9b) <strong>und</strong><br />

- S/L-Bahn-Variante Süd mit Nutzung der <strong>Start</strong>bahn 18 (Variante 3),<br />

die im Rahmen des ROV einer vollständigen <strong>und</strong> vergleichenden Bewertung unterzogen<br />

wurden. Da die L-Bahn-Variante Nordwest gem. der Voruntersuchung die<br />

günstigsten Werte aufweist, ist sie die sog. „Vorzugsvariante“ des Flughafenbetreibers.<br />

Die vom Flughafenbetreiber durchgeführten Untersuchungen im Zuge der Vorbereitung<br />

der Raumordnungsunterlagen beinhalten eine sehr detaillierte <strong>und</strong> akribische<br />

variantenvergleichende Bewertung aller Auswirkungen auf die Raumordnungsfaktoren<br />

(Siedlungswesen, Wirtschaft, Verkehr, Wasserwirtschaft, Energieversorgung,<br />

88


Wald, Freiraumsicherung <strong>und</strong> sonstige Bodennutzung) sowie auf sämtliche Umweltschutzgüter.<br />

Es wird vom Flughafenbetreiber im Rahmen der UVS darauf hingewiesen, dass Bewertungsmaßstäbe<br />

<strong>von</strong> Umweltschutzgütern in der Regel sehr allgemein gehalten<br />

sind <strong>und</strong> potentiell relevante schutzgutübergreifende <strong>und</strong> schutzgutbezogene Bewertungsmaßstäbe<br />

aus gesetzlichen Vorgaben des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> des Landes, planerischen<br />

Aussagen <strong>und</strong> quantitativen Umweltstandards hoheitlicher – z.B. aus Rechtverordnungen<br />

<strong>und</strong> Verwaltungsvorschriften – <strong>und</strong> nicht hoheitlicher Art – z.B. aus privaten<br />

Regelwerken – stammen [33].<br />

Die L-Bahn-Variante Nordwest wird im Zuge der UVS ebenfalls als Vorzugsvariante<br />

bewertet (Anl. 32), da sie gegenüber den anderen Varianten folgende Vorteile hat:<br />

- geringere Betroffenheit der Wohnbevölkerung <strong>und</strong> lärmsensibler Einrichtungen<br />

durch Fluglärm,<br />

- geringere Flächeninanspruchnahme bedeutender Schutzgutbereiche,<br />

- geringerer Flächenverlust <strong>von</strong> Bannwald, Waldflächen insgesamt <strong>und</strong> regionalen<br />

Grünzügen,<br />

- geringere Umweltauswirkungen auf Biotope,<br />

- geringere Bodenversiegelung,<br />

- geringere Beeinträchtigung <strong>von</strong> Wasserschutzgebieten.<br />

Da die L-Bahn-Variante Nordwest in der Bewertung der Zielkriterien des Flughafenbetreibers<br />

<strong>und</strong> in der Gesamtbewertung der Umwelt- <strong>und</strong> Raumverträglichkeit am<br />

günstigsten abschneidet wird sie als Ausbauvariante favorisiert. Die Varianten Nordost<br />

<strong>und</strong> Süd fallen dementsprechend zurück [32, 33].<br />

Fazit:<br />

Die vorhandene Auslastung des S/L-Bahn-Systems am Flughafen Frankfurt Rhein<br />

Main in Verbindung mit der derzeitigen Slot-Nachfrage <strong>und</strong> den Entwicklungsprognosen<br />

begründet den Ausbaubedarf hinreichend. Die Dringlichkeit des Ausbaus wird<br />

sogar anhand des vorhandenen Luftverkehrs in den Spitzenst<strong>und</strong>en („Luftstaus“) <strong>und</strong><br />

der Wettbewerbsituation in Europa offensichtlich.<br />

89


Die Fixierung der gesamten Ausbauplanung auf eine Kapazität <strong>von</strong> 120 <strong>Start</strong>s <strong>und</strong><br />

Landungen pro St<strong>und</strong>e ist jedoch fragwürdig, da gemäß den Entwicklungsszenarien<br />

bereits im Prognosejahr 2015 die zusätzliche Kapazität ausgeschöpft sein wird <strong>und</strong><br />

ein weiterer Ausbaubedarf bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar ist. Demzufolge<br />

wäre es sinnvoll, ein Ausbaukonzept mit mehreren Ausbauschritten in die Bewertung<br />

aufzunehmen, insbesondere im konkreten Fall, da nach der Realisierung der favorisierten<br />

L-Bahn-Variante Nordwest die Realisierung der S/L-Bahn-Variante Süd als<br />

folgender Ausbauschritt prädestiniert ist.<br />

Die generierten S/L-Bahn-Varianten decken ein umfassendes Spektrum erdenklicher<br />

Möglichkeiten ab. Dementsprechend kann da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass ein<br />

vollständiges Variantenbündel in die erste Stufe der Variantenvorauswahl eingeführt<br />

wurde. Weiterhin wird im Zuge des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s die reale S/L-Bahn-Länge<br />

auf das erforderliche Mindestmaß in Abhängigkeit des S/L-Bahn-Systems <strong>und</strong> des<br />

Flugzeugmixes angepasst (Reduzierung der S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> 4.000 m auf<br />

3.600 m), wodurch die Umweltauswirkungen abgemindert werden.<br />

Die zweistufige Variantenvorauswahl basiert auf Alles-oder-Nichts-Forderungen des<br />

Flughafenbetreibers. Dadurch werden S/L-Bahn-Varianten, die ein Zielkriterium nur<br />

knapp verfehlen (Grenzfälle), vorzeitig aus der weiteren Bewertung herausgenommen.<br />

Die Konsequenzen für das Verfahren können folgenschwer sein.<br />

In diesem Bereich hat das bestehende <strong>Bewertungsverfahren</strong> eine logische Unstimmigkeit,<br />

da die S/L-Bahn-Variante Süd mit Nutzung der <strong>Start</strong>bahn 18 (Variante 3) im<br />

Rahmen des ROV weiter bewertet wird, obwohl sie die Bedingungen der Auswahlstufen<br />

nicht erfüllt („praktische Kapazität“). Andere S/L-Bahn-Varianten sind in der<br />

Vorauswahl im direkten Vergleich mit der Variante 3 besser bewertet, speziell die<br />

S/L-Bahn-Variante Süd ohne Nutzung der <strong>Start</strong>bahn 18 (Variante 13), werden aber<br />

wegen der Nichterfüllung <strong>von</strong> Zielkriterien nicht weiter betrachtet.<br />

Die Bewertung der Umweltschutzgüter ist äußerst umfassend <strong>und</strong> sehr detailliert.<br />

Dies wirkt sich jedoch insgesamt gesehen negativ aus, da es einerseits zu Überschneidungen<br />

<strong>und</strong> dadurch zu Mehrfachbewertungen kommt <strong>und</strong> andererseits der<br />

Überschuss an Informationen <strong>und</strong> Einzelbewertungen dazu führt, dass einzelne<br />

90


Sachverhalte nicht transparent, unverständlich <strong>und</strong> schlussendlich unstimmig behandelt<br />

werden. Als Musterbeispiel kann die umfangreiche Analyse <strong>und</strong> Bewertung der<br />

nächtlichen Beeinträchtigungen durch Fluglärm genannt werden [32, 33, 57]. Da mit<br />

dem Ausbauvorhaben ein Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt Rhein Main verb<strong>und</strong>en<br />

ist, muss die Betrachtung der Lärmauswirkungen bei Nacht als Pseudobewertung<br />

angesehen werden, die das Gesamtbild verzerrt.<br />

Die wirtschaftliche Umsetzbarkeit der S/L-Bahn-Varianten wird stets vorausgesetzt.<br />

Das veranschlagte Investitionsvolumen für die gesamte Ausbaumaßnahme wird variantenunabhängig<br />

mit 3,335 – 3,383 Mrd. € angegeben [57]. In diesem Bereich wäre<br />

eine variantenabhängige Differenzierung der Investitionskosten hilfreich, um die Variantenreihung<br />

präzisieren zu können.<br />

Eine vermeintliche Fehleinschätzung innerhalb des durchgeführten <strong>Bewertungsverfahren</strong>s<br />

ist die Abschätzung des externen Unfallrisikos in Bezug auf die Lage des<br />

Chemieunternehmens Ticona zur L-Bahn-Variante Nordwest (Variante 9b, Anl. 76)<br />

<strong>und</strong> der daraus resultierenden Auswirkungen auf das gesamte Verfahren. Die abschließende<br />

Bewertung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens könnte zu erheblichen<br />

<strong>und</strong> kostenintensiven Auflagen führen <strong>und</strong> sogar das Scheitern der vom Flughafenbetreiber<br />

favorisierten L-Bahn-Variante Nordwest bedeuten.<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass drei wesentliche Punkte innerhalb des<br />

durchgeführten <strong>Bewertungsverfahren</strong>s näher begründet bzw. untersucht werden<br />

müssten:<br />

- ein langfristiges Ausbaukonzept über das Planungsjahr 2015 hinaus,<br />

- den Ausschluss der Varianten 2b, 12 <strong>und</strong> 13 im Rahmen der zweistufigen Vorauswahl<br />

<strong>und</strong><br />

- die Auswirkungen des potentiellen externen Flugunfallrisikos auf die Realisierung<br />

der L-Bahn-Variante Nordwest (Variante 9b).<br />

Weiterhin wäre eine Überarbeitung der Einzelbewertungen der Umweltschutzgüter<br />

erforderlich, um eine pragmatische, aber stringente Bewertungsstruktur zu erhalten,<br />

die die allgemeine Überschaubarkeit <strong>und</strong> Nachvollziehbarkeit erleichtert.<br />

91


5.2.5 Flughafen Wien-Schwechat (VIE)<br />

5.2.5.1 Allgemeines<br />

Der Flughafen Wien-Schwechat wurde 1938 als Militärflugplatz der deutschen Luftwaffe<br />

gebaut. Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges erfolgte 1945 zunächst die<br />

Übernahme des Flugplatzes durch britische Truppen. Die Übergabe des Flugplatzes<br />

an die neugegründete „Wiener Flughafen Betriebs GmbH“ (später „Flughafen Wien<br />

Betriebs GmbH“) fand 1954 statt, so dass ab diesem Zeitpunkt die zivile Nutzung begann<br />

<strong>und</strong> der Flughafen Wien-Schwechat den einstigen Flughafen Wien-Aspern in<br />

der Funktion als „Wiener Flughafen“ ablöste.<br />

1959 wurde die bis dato bestehende S/L-Bahn 11/29 auf 3.000 m verlängert. Die<br />

steigenden Flugbewegungszahlen machten 1972 den Bau einer zweiten S/L-Bahn<br />

16/34 mit einer Länge <strong>von</strong> 3.600 m erforderlich. Der Börsengang <strong>und</strong> somit die Umwandlung<br />

der Flughafen Wien Betriebs GmbH in die Flughafen Wien AG fand Mitte<br />

Juni 1992 statt. Eine weitere Kapazitätssteigerung des S/L-Bahn-Systems wurde<br />

1997 durch die Verlängerung der S/L-Bahn 11/29 auf 3.500 m erreicht [5, 145].<br />

Der Flughafen Wien-Schwechat ist mit einem Passagieraufkommen <strong>von</strong> 15,86 Mio.<br />

Passagieren im Jahr 2005 der größte Verkehrsflughafen der Republik Österreich. Die<br />

zeitweise zweistelligen Zuwachsraten im Passagieraufkommen lassen sich auf die<br />

EU-Osterweiterung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Vergrößerung des Einzugsgebietes<br />

zurückführen. Es ist abzusehen, dass der Flughafen Wien-Schwechat aufgr<strong>und</strong> seiner<br />

strategisch günstigen Lage in Zukunft eine zunehmende Rolle als Ost-West-<br />

Drehscheibe im europäischen Luftverkehr einnehmen wird [145].<br />

5.2.5.2 Ausgangssituation<br />

Das existierende S/L-Bahn-System besteht aus einer S/L-Bahn 11/29 mit einer<br />

Länge <strong>von</strong> 3.500 m sowie einer S/L-Bahn 16/34 mit einer Länge <strong>von</strong> 3.600 m. Die<br />

Breite der S/L-Bahnen beträgt jeweils 45 m. Da sich die beiden S/L-Bahnen kreuzen,<br />

ist nur ein aufeinander abgestimmter, koordinierter Flugbetrieb möglich (Anl. 33).<br />

Deshalb können auch bei einer optimalen Nutzung des S/L-Bahn-Systems nur maximal<br />

72 Flugbewegungen pro St<strong>und</strong>e abgewickelt werden (vgl. Anl. 22).<br />

92


Aufgr<strong>und</strong> des stetigen Luftverkehrswachstums am Flughafen Wien-Schwechat ist zu<br />

erwarten, dass ohne einen Ausbau des S/L-Bahn-Systems die Landespitzen ab<br />

spätestens 2007 nur noch mit Verzögerungen („Luftstau“) abgewickelt werden können,<br />

<strong>und</strong> dass ab spätestens 2013 mit zusätzlichen Verzögerungen bei den Abflugspitzen<br />

gerechnet werden muss (Abb. 16). Deshalb beabsichtigt die Flughafen<br />

Wien AG – offiziell seit der Veröffentlichung des „Masterplans 2015“ im April 1998 –<br />

den Ausbau des bestehenden S/L-Bahn-Systems, um auf den absehbaren Mehrbedarf<br />

an S/L-Bahn-Kapazität zu reagieren.<br />

Passagiere<br />

Flughafen Wien-Schwechat<br />

22.000.000<br />

21.000.000<br />

20.000.000<br />

19.000.000<br />

18.000.000<br />

17.000.000<br />

16.000.000<br />

15.000.000<br />

14.000.000<br />

13.000.000<br />

12.000.000<br />

Passagierzahlen IST<br />

Plan 2005: +8,0%<br />

Langfristprognose: +4,6 %<br />

11.000.000<br />

10.000.000<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Jahr<br />

Abb. 16: Passagierentwicklung <strong>und</strong> Entwicklungsprognose am Flughafen Wien-Schwechat [145]<br />

5.2.5.3 Analyse des Bewertungsschemas<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Analyse bilden der sog. „Masterplan 2015“ der Flughafen Wien AG<br />

<strong>und</strong> die darauf basierenden Bewertungen <strong>von</strong> Szenarien innerhalb des Mediationsverfahrens<br />

vom 17.07.2000 bis zum 22.06.2005 (vgl. Kap. 3.7), da diese Bewertungen<br />

offensichtlich eine präjudizierende Wirkung für die folgenden Verfahrensschritte<br />

haben werden.<br />

Die im Masterplan 2015 veröffentlichen sog. Pistenoptionen sind in Anl. 34 dargestellt.<br />

Die daraus resultierenden Szenarien sind [76]:<br />

93


- Szenario A: Null-Variante, das bestehende S/L-Bahn-System wird beibehalten<br />

- Szenario B: Neubau einer Piste 11/29 in einem Abstand <strong>von</strong> 2.220 m südlich<br />

parallel zur „alten“ Piste 11/29<br />

- Szenario C: Kooperation mit dem Flughafen Bratislava (Slowakei)<br />

- Szenario D: Kooperation mit anderen internationalen Flughäfen in Österreich<br />

- Szenario E: Wien erhält einen Zweitflughafen oder sogar einen Ersatzflughafen<br />

- Szenario F: Neubau einer Piste 11R/29L in einem Abstand <strong>von</strong> 1.035 m südlich<br />

parallel zur bestehenden Piste 11/29<br />

- Szenario G: Neubau einer Piste 16L/34R in einem Abstand <strong>von</strong> 2.220 m westlich<br />

parallel zur bestehenden Piste 16/34<br />

- Szenario H: Neubau einer Piste mit Nordost - Südwestlage (evtl. mit Parallelpiste),<br />

die zu keiner der bestehenden Pisten parallel liegt<br />

Die Szenarien können in vier Gruppen weiter unterteilt werden:<br />

- kein Ausbau: Szenario A<br />

- Bau einer Parallelpiste: Szenarien B, F, G<br />

- Kooperation mit dem Flughafen Bratislava: Szenario C<br />

- sonstige Maßnahmen: Szenarien D, H<br />

Aus diesen Szenarien wird zunächst anhand <strong>von</strong> ökonomischen, ökologischen <strong>und</strong><br />

sozialen Faktoren eine Vorauswahl getroffen, um sich bei der intensiven Bewertung<br />

auf in Frage kommende Szenarien zu konzentrieren. Als Resultat der Vorauswahl<br />

werden die Szenarien A <strong>und</strong> B zur weiteren Bewertung ausgewählt. Zu den Szenarien<br />

C, F <strong>und</strong> G werden getrennt zur Bewertung der Szenarien A <strong>und</strong> B weitere Untersuchungen<br />

durchgeführt. Die Szenarien D, E <strong>und</strong> H werden zurückgestellt.<br />

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ wird als Gleichgewicht zwischen Ökonomie, Ökologie<br />

<strong>und</strong> sozialen Aspekten definiert. Die Bewertungen der Einzelkriterien erfolgen in der<br />

Regel verbal argumentativ <strong>und</strong> sind wie folgt gegliedert [76, 143]:<br />

- Ökonomie:<br />

• Lärmschutz<br />

• Entschädigungen<br />

• Steueraufkommen<br />

94


• Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinden<br />

• Einkommensentwicklung<br />

• Bodenwert<br />

• Tourismusentwicklung<br />

• Standortwettbewerb<br />

• Betriebsansiedelung<br />

• Arbeitsplätze<br />

• Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen<br />

• Existenz landwirtschaftlicher Betriebe<br />

- Ökologie:<br />

• Abfallaufkommen<br />

• Abwasser<br />

• Gr<strong>und</strong>wasser<br />

• Energieverbrauch<br />

• Bodenverbrauch<br />

• Flora/Fauna<br />

• Klimabeeinflussung<br />

• Schadstoffemission<br />

• Transportbedarf Bodenverkehr<br />

• Aufteilung <strong>von</strong> Verkehrsströmen<br />

• Lärm<br />

- soziale Aspekte (Soziales):<br />

• Soziale Strukturen<br />

• Bevölkerungsentwicklung<br />

• Siedlungsstrukturen<br />

• Externes Risiko<br />

• Regionale Verteilung Lasten/Nutzen<br />

• Ges<strong>und</strong>heit<br />

Als Ergebnis des Mediationsverfahrens wurde am 22.06.2005 <strong>von</strong> insgesamt<br />

55 Parteien (Flughafen Wien AG, Länder, Gemeinden, Bürgerinitiativen, Siedlungsvereine<br />

usw.) das Abschlussdokument des Mediationsverfahrens, der sog. Mediationsvertrag,<br />

unterzeichnet. Der Mediationsvertrag beinhaltet die Lage einer neuen<br />

95


S/L-Bahn 11R/29L mit einer S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> ca. 3.500 m <strong>und</strong> einem Abstand<br />

<strong>von</strong> 2.400 m südlich parallel zur „alten“ Piste 11/29 (optimiertes Szenario B, Anl. 33).<br />

Der Bewertungsschwerpunkt liegt im Bereich der zukünftigen Beeinträchtigungen<br />

durch Fluglärm. Dementsprechend sind mit dem Mediationsvertrag Einschränkungen<br />

für den Nachtflugbetrieb, eine Deckelung der Lärmbelastung, Maßnahmen des technischen<br />

Lärmschutzes sowie die Einrichtung eines Umweltfonds verb<strong>und</strong>en.<br />

Eine sog. UVP-Begleitgruppe wirkt an der derzeitigen Erstellung einer Umweltverträglichkeitserklärung<br />

(UVE) auf Basis einer Bewertung der einzelnen Umweltschutzgüter<br />

mit (vgl. Abb. 28), die zur Prüfung des Ausbauvorhabens nach dem UVP-Gesetz<br />

eingereicht werden muss.<br />

Fazit:<br />

Die aufzeigbare Entwicklung des Luftverkehrs am Flughafen Wien-Schwechat <strong>und</strong><br />

das weitere Wachstumspotential begründen die Notwendigkeit eines Kapazitätsausbaus<br />

hinreichend.<br />

Das bestehende S/L-Bahn-System <strong>und</strong> die Lage der Stadt Wien in Verbindung mit<br />

der Forderung nach einer möglichst großen Kapazitätssteigerung bewirken eine<br />

zweckmäßige Beschränkung des Variantenspektrums, in erster Priorität auf Parallelbahnsysteme<br />

der Betriebsrichtungen 11/29 bzw. 16/34.<br />

Die Bewertungen im Zuge des Mediationsverfahrens beinhalten ein breites Spektrum<br />

<strong>von</strong> Einzelaspekten <strong>und</strong> decken die volkswirtschaftlichen Gesichtpunkte eines Flughafenausbaus<br />

mit ab.<br />

Sowohl die Variantenauswahl als auch die anschließende verbal argumentative Abwägung<br />

ergeben ein schlüssiges Gesamtbild [76]. Die Wahl der favorisierten S/L-<br />

Bahn-Variante 11R/29L ist eine logische Schlussfolgerung. Die Optimierung des Parallelabstands<br />

auf 2.400 m zeigt die Flexibilität innerhalb des durchgeführten Verfahrens.<br />

96


Gesagt werden muss, dass als erstes Ergebnis des Mediationsverfahrens Anfang<br />

2003 ein Teilvertrag „Aktuelle Maßnahmen“ geschlossen wurde, der unabhängig vom<br />

Ausgang des Mediationsverfahrens eine Neuregelung der An- <strong>und</strong> Abflugrouten in<br />

unmittelbarer Flughafenumgebung sowie zeitliche Einschränkungen bestimmter<br />

Flugbewegungen bedeutet. Dieser Vertrag ist in erster Linie ein Zugeständnis des<br />

Flughafenbetreibers <strong>und</strong> bewirkt eine Verbesserung in Hinsicht auf die Beeinträchtigungen<br />

durch Fluglärm gegenüber dem Status quo. Der Teilvertrag ist ein Zeichen –<br />

insbesondere der Flughafen Wien AG – für den Willen zur Zusammenarbeit innerhalb<br />

des Mediationsverfahrens. Das Mediationsverfahren am Flughafen Wien-Schwechat<br />

konnte nicht zuletzt wegen dieser positiven Atmosphäre erfolgreich abgeschlossen<br />

werden. Der Mediationsvertrag ist insgesamt gesehen ein Musterbeispiel für den Erfolg<br />

einer frühzeitigen Beteiligung aller Parteien an der Gestaltung eines Ausbauvorhabens.<br />

5.2.6 Flughafen Zürich-Kloten (ZRH)<br />

5.2.6.1 Allgemeines<br />

Am 22.06.1945 legte ein B<strong>und</strong>esbeschluss fest, dass Zürich der Standort eines Interkontinentalflughafens<br />

werden sollte. Im Juli 1946 begannen die Bauarbeiten auf dem<br />

ehemaligen Klotener Waffenplatz, so dass bereits am 14.06.1948 erste <strong>Start</strong>s <strong>und</strong><br />

Landungen auf der S/L-Bahn 10/28 abgewickelt wurden (sog. Westpiste). Die S/L-<br />

Bahn-Länge betrug 1.900 m, die Bahnbreite 60 m. Am 17.11.1948 erfolgte die Inbetriebnahme<br />

der S/L-Bahn 16/34, die in Landerichtung 16 als erste der S/L-Bahnen<br />

mit einem ILS ausgestattet wurde (sog. Blindlandepiste). Die S/L-Bahn 16/34 hatte<br />

zunächst eine Bahnlänge <strong>von</strong> 2.600 m <strong>und</strong> eine Bahnbreite <strong>von</strong> 75 m. In dieser Anfangszeit<br />

wurde die Piste 02/20 als sog. Bisenpiste (Bise = schweiz. für Nordostwind)<br />

mit einer S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> 1.535 m <strong>und</strong> einer Bahnbreite <strong>von</strong> 45 m realisiert. Sie<br />

war gegen den sog. Biswind ausgerichtet <strong>und</strong> wurde Ende der 1950er-Jahre als S/L-<br />

Bahn aufgegeben (Anl. 35/1) [5, 146].<br />

Die offizielle Eröffnung des Flughafens Zürich-Kloten fand vom 29.08. bis 31.08.1953<br />

statt. Im Zeitraum <strong>von</strong> 1958 bis 1969 wurden die S/L-Bahn 10/28 auf 2.500 m <strong>und</strong> die<br />

S/L-Bahn 16/34 auf 3.700 m verlängert. Am 01.01.1976 erfolgte die Inbetriebnahme<br />

der neu gebauten S/L-Bahn 14/32 mit einer Länge <strong>von</strong> 3.300 m (Anl. 35/2) [5].<br />

97


Die formale Eigentümerin des Flughafens war die Flughafendirektion Zürich (FDZ).<br />

Die Aufgaben der FDZ umfassten im Wesentlichen den Bau <strong>und</strong> Betrieb der Flugbetriebsflächen,<br />

die Abwicklung des Flugbetriebs sowie die Aushandlung <strong>und</strong> Umsetzung<br />

des Betriebsreglements. Parallel dazu, war die Flughafen-Immobilien-Gesellschaft<br />

(FIG) zuständig für den Bau <strong>und</strong> Betrieb der Hochbauten. Sowohl die FDZ als<br />

auch die FIG gehörten der kantonalen Verwaltung an.<br />

Zunächst wurde die FIG privatisiert <strong>und</strong> 1984 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt<br />

[146]. Die erfolgreiche Privatisierung der FIG <strong>und</strong> das stetige Wachstum des Flughafens<br />

Zürich führten zur Ausgliederung der FDZ aus der kantonalen Verwaltung, so<br />

dass am 01.03.2000 die FDZ mit der FIG fusionieren konnte. Der offizielle Zusammenschluss<br />

der FDZ <strong>und</strong> der FIG zur Flughafen Zürich AG fand am 30.03.2000 statt.<br />

Am 06.04.2000 wurde der Markennahme „Unique“ für die Betreibergesellschaft Flughafen<br />

Zürich AG eingeführt [141].<br />

5.2.6.2 Ausgangssituation<br />

Das existierende S/L-Bahn-System am Flughafen Zürich-Kloten ist seit 1974 unverändert<br />

<strong>und</strong> besteht folglich aus insgesamt drei S/L-Bahnen:<br />

- S/L-Bahn 10/28 mit einer S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> 2.500 m,<br />

- S/L-Bahn 16/34 mit einer S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> 3.700 m,<br />

- S/L-Bahn 14/32 mit einer S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> 3.300 m (Anl. 35/2).<br />

Das vorhandene V-Bahn-System der S/L-Bahnen 14/32 <strong>und</strong> 16/34 in Verbindung mit<br />

der kreuzenden S/L-Bahn 10/28 hat umfangreiche flugbetriebliche Abhängigkeiten<br />

zur Folge (koordinierter Flugbetrieb). Der Koordinationseckwert des S/L-Bahn-Systems<br />

liegt deshalb, trotz drei S/L-Bahnen, nur bei 66 Flugbewegungen pro St<strong>und</strong>e<br />

[10].<br />

Das Luftverkehrsaufkommen am Flughafen Zürich-Kloten ist in den 1990er Jahren<br />

stark angestiegen. Im Jahr 2000 wurde mit 22,7 Mio. Passagieren <strong>und</strong> 271.000 Flugbewegungen<br />

im Linienflugbetrieb ein bisheriger Höchststand erreicht. In den Jahren<br />

2001 bis 2003 ist das Passagieraufkommen um ca. 25 % <strong>und</strong> die Anzahl der Flugbewegungen<br />

um ca. 19 % zurückgegangen. Die Gründe für diese negative Entwicklung<br />

sind u.a.:<br />

98


- Erlass, Aufhebung <strong>und</strong> Neuerlass <strong>von</strong> Lärmbelastungsgrenzwerten für zivile<br />

Großflugzeuge (ab 04.2000 bis 05.2001),<br />

- Kündigung der Verwaltungsvereinbarung Schweiz - Deutschland <strong>von</strong> 1984<br />

durch Deutschland (31.05.2000),<br />

- Vollzug der Privatisierung des Flughafens (Flughafen Zürich AG),<br />

- Terror-Anschläge in den USA (11.09.2001),<br />

- Gro<strong>und</strong>ing der Swissair-Flotte (02.10.2001),<br />

- Stufenweise Einführung der Restriktionen zur Benützung des süddeutschen<br />

Luftraums (ab 19.10.2001),<br />

- Diskussion neuer Betriebskonzepte im Rahmen der sog. SIL-Koordination.<br />

In den Jahren ab 2003 bis heute, hat sich dieser Abwärtstrend umgekehrt, so dass<br />

im Jahr 2005 ein Passagierwachstum <strong>von</strong> 3,7 % verzeichnet werden konnte<br />

(Abb. 17). Im ersten Halbjahr 2006 lag das Passagierwachstum bei 6,0 % [141].<br />

Passagiere<br />

Flughafen Zürich-Kloten<br />

24.500.000<br />

23.500.000<br />

22.500.000<br />

21.500.000<br />

20.500.000<br />

19.500.000<br />

18.500.000<br />

17.500.000<br />

16.500.000<br />

15.500.000<br />

14.500.000<br />

Passagierzahlen<br />

13.500.000<br />

12.500.000<br />

11.500.000<br />

10.500.000<br />

9.500.000<br />

8.500.000<br />

7.500.000<br />

1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 Jahr<br />

Abb. 17: Passagierentwicklung am Flughafen Zürich-Kloten [141]<br />

5.2.6.3 Analyse des Bewertungsschemas<br />

Als Vorsorge zur Offenhaltung <strong>von</strong> Spielräumen wurden im Zuge eines sog. RELIEF-<br />

Projekts (Raumentwicklungskonzept für die Flughafenregion <strong>und</strong> langfristige Infrastrukturentwicklung<br />

des Flughafens) <strong>von</strong> Oktober 2002 bis März 2004 Entwicklungsmöglichkeiten<br />

des Flughafens Zürich-Kloten detailliert untersucht <strong>und</strong> allgemeine<br />

99


Handlungsempfehlungen für einen evtl. Ausbau des S/L-Bahn-Systems formuliert.<br />

Der Bewertung der S/L-Bahn-Varianten liegen folgende Ziele zugr<strong>und</strong>e [2]:<br />

- Eine langfristige Sicherung der Handlungsspielräume, einerseits für die<br />

Raumentwicklung der Flughafenregion, andererseits für den Flughafen.<br />

- Minimierung der durch Flugbetrieb verursachten Umweltauswirkungen (Mensch,<br />

Umwelt).<br />

In der sog. Erk<strong>und</strong>ungsphase wurden <strong>von</strong> Oktober 2002 bis März 2003 alle denkbaren<br />

Entwicklungsoptionen mit <strong>und</strong> ohne Ausbau des S/L-Bahn-Systems im Rahmen<br />

<strong>von</strong> Testplanungen vorurteilsfrei betrachtet <strong>und</strong> grob bewertet. In Anl. 36/1 sind die<br />

generierten Entwicklungsoptionen dargestellt. Anhand vorab definierter Zielkriterien<br />

konnten verschiedene Lösungsansätze argumentativ ausgeschlossen werden (sog.<br />

„qualitatives Verwerfen“). Verworfene Lösungsansätze sind [1]:<br />

- Alternativer Flughafenstandort:<br />

• volkswirtschaftlich unzweckmäßig<br />

• kein Alternativstandort ersichtlich<br />

• Widerspruch zu Legislaturzielen des Regierungsrates<br />

- Flughafen-Verb<strong>und</strong>:<br />

• ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis<br />

• geringe Akzeptanz bei Passagieren (MCT)<br />

• mehr betroffene Anwohner (Lärmbelastung)<br />

- Unverändertes Pistensystem („Null-Variante“):<br />

• unbefriedigende Situation bzgl. Lärmbelastung <strong>und</strong> Flugbetrieb insbesondere<br />

infolge der Restriktionen Deutschlands <strong>und</strong> des Pistensystems mit sich<br />

kreuzenden Pisten<br />

Wesentliche Erkenntnisse aus dieser Phase sind [2]:<br />

- Veränderungen des S/L-Bahn-Systems sind für Verbesserungen der Raum<strong>und</strong><br />

Flughafenentwicklung notwendig.<br />

- Die vom Flughafenbetreiber langfristig geforderte Kapazität des S/L-Bahn-Systems<br />

beträgt 90 Flugbewegungen pro St<strong>und</strong>e (d.h. 60 Landungen <strong>und</strong> 30 <strong>Start</strong>s<br />

respektive umgekehrt). Diese Forderung kann nur mit einem zumindest teil-<br />

100


weise unabhängigen Parallelbahnsystem erfüllt werden. Drei gr<strong>und</strong>sätzliche<br />

S/L-Bahn-Varianten kommen dazu in Frage: die Parallelbahnen 10L/28R,<br />

14R/32L <strong>und</strong> 16R/34L.<br />

- Wegen den topographischen Rahmenbedingungen ist ein Parallelbahnsystem<br />

in Nord-Süd-Ausrichtung zu favorisieren.<br />

- Doppelte Parallelbahnsysteme werden nicht weiter untersucht, da der angenommene<br />

Mehrwert in keinem Verhältnis zum Flächenbedarf <strong>und</strong> zu den Umweltbeeinträchtigungen<br />

steht.<br />

- Die Entwicklungsschritte sollen überschaubar sein <strong>und</strong> jeder einzelne Schritt für<br />

sich genommen eine in sich schlüssige <strong>und</strong> abschließbare „Etappe“ darstellen.<br />

Dieses Vorgehen wird Alles-oder-Nichts-Lösungen vorgezogen.<br />

- Die Verlängerung der S/L-Bahn 10/28 wird in jedem Fall als zweckmäßig erachtet.<br />

- Um das V-Bahn-System der S/L-Bahnen 14/32 <strong>und</strong> 16/34 zu optimieren, wird<br />

eine nördliche Verlängerung empfohlen.<br />

- Das nähere Flughafenumfeld sollte weiterentwickelt werden, beispielsweise in<br />

Form eines Regionalparks.<br />

- Im Zuge eines Neubeginns grenzüberschreitender Zusammenarbeit könnte die<br />

Erreichbarkeit des Flughafens zu den Räumen <strong>von</strong> Basel <strong>und</strong> Schaffhausen/Bodensee<br />

verbessert werden.<br />

In der darauf folgenden sog. Vertiefungsphase <strong>von</strong> April 2003 bis März 2004 erfolgte<br />

eine detaillierte Untersuchung der verbliebenen Entwicklungsoptionen. In den Vordergr<strong>und</strong><br />

rückten Entwicklungsschritte, die bereits kurz- <strong>und</strong> mittelfristig Verbesserungen<br />

für die Bevölkerung <strong>und</strong> den Flughafenbetreiber versprechen, die langfristige<br />

Entwicklung aber nicht präjudizieren. Als „profilbildend“ werden jene Ausbauschritte<br />

(Etappen) der <strong>von</strong> den sog. Teams gewählten Lösungsansätze bezeichnet, die sowohl<br />

für eine kurz- bis mittelfristige, als auch für eine langfristige Flughafenentwicklung<br />

prägend sind (Anl. 36/2) [2].<br />

Als sog. „erfolgskritische Aspekte“ erwiesen sich die Kriterien Sicherheit, Zahl lärmbetroffener<br />

Einwohner sowie stündliche Kapazität. Weiterhin wurden die Kriterien<br />

Eingriffe in Siedlungen, Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur, Kosten, Zuverlässigkeit des<br />

Betriebes sowie sog. Aufwärtskompatibilität bewertet.<br />

101


Empfohlene werden als kurz- bzw. mittelfristige Maßnahmen (RELIEF-Optimierung<br />

[2]):<br />

- Verlängerung der S/L-Bahn 10/28 nach Westen (<strong>von</strong> 2.500 m auf 2.950 m)<br />

• Ermöglicht die Landung aller Flugzeugmuster aus Osten<br />

• Vermeidung <strong>von</strong> Anflügen aus dem Süden<br />

• Reduktion <strong>von</strong> <strong>Start</strong>s nach Westen<br />

- Verlängerung der S/L-Bahn 14/32 nach Norden (<strong>von</strong> 3.300 m auf 3.700 m)<br />

• Ermöglicht kreuzungsfrei <strong>Start</strong>s schwerer Flugzeugmuster in Betriebsrichtung<br />

32 bei nahezu allen Wetterlagen<br />

• Reduktion der <strong>Start</strong>s nach Süden<br />

Empfohlene langfristige Maßnahme (RELIEF-Vorsorge, [1]):<br />

- Realisierung eines Parallelbahnsystems 16/34 wird favorisiert<br />

• Erhöhung des Koordinationseckwerts auf 90 Flugbewegungen pro St<strong>und</strong>e<br />

• Umweltauswirkungen sind im Betrieb als sog. „Sackbahnhof“ am günstigsten<br />

(ausschließlich Landungen in Richtung Süden <strong>und</strong> <strong>Start</strong>s in Richtung<br />

Norden)<br />

Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass Unwägbarkeiten hinsichtlich der<br />

Vereinbarkeit mit den Restriktionen Deutschlands <strong>und</strong> flugbetriebliche Aspekte existieren,<br />

die die Eingrenzung der Langfristperspektive allein auf die Variante Parallelbahnsystem<br />

16/34 riskant machen. Deshalb wird empfohlen, die Variante Parallelbahnsystem<br />

10/28 als Alternative offen zu halten. Aufgr<strong>und</strong> der Auswirkungen der<br />

Variante Parallelbahnsystem 14/32 wird <strong>von</strong> einer raumplanerischen Vorsorge abgeraten,<br />

so dass diese Variante quasi ausgeschlossen wird.<br />

Fazit:<br />

Die frühzeitige Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten am Flughafen Zürich-Kloten ermöglicht<br />

die Sicherung <strong>von</strong> langfristigen Perspektiven <strong>und</strong> sollte immer angestrebt<br />

werden. Bei einer Bewertung unter Zeitdruck bzw. zeitlichen Realisierungsvorgaben<br />

sind in der Regel Handlungsspielräume eingeengt oder stehen gar nicht mehr zur<br />

Verfügung.<br />

102


Die Generierung der „Lösungsansätze“ spiegelt ein strukturiertes <strong>und</strong> in sich stimmiges<br />

Gesamtbild wider. Das sog. „qualitative Verwerfen“ <strong>von</strong> Lösungsansätzen ist<br />

nachvollziehbar <strong>und</strong> stellt ein pragmatisches Vorgehen dar.<br />

Die Bewertungen der S/L-Bahn-Varianten bzw. S/L-Bahn-Systeme sind ebenfalls<br />

nachvollziehbar <strong>und</strong> schlüssig. Es sollte jedoch im Hinblick auf die flugbetriebliche<br />

Realisierbarkeit ein konkretes Ergebnis erarbeitet werden, da dieses Kriterium zum<br />

Ausschluss der favorisierten Variante führen könnte („K.o.-Kriterium“).<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das RELIEF-Projekt als vorbildlich bezeichnet<br />

werden kann. Sowohl die Variantenauswahl als auch die anschließende<br />

verbal argumentative Abwägung ergeben ein umfassendes <strong>und</strong> schlüssiges Gesamtbild.<br />

Die Wahl der favorisierten Variante Parallelbahnsystem 16/34 ist logisch<br />

nachvollziehbar.<br />

5.2.7 Flughafen Madrid-Barajas (MAD)<br />

5.2.7.1 Allgemeines<br />

Der Flughafen Madrid-Barajas (Aeropuerto Bajaras) wurde am 22.04.1931 offiziell in<br />

Betrieb genommen. Das Flugfeld bestand zunächst aus einer großen rechteckigen<br />

Grünfläche. 1944 wurde die erste befestigte S/L-Bahn mit einer Länge <strong>von</strong> 1.400 m<br />

<strong>und</strong> einer Breite <strong>von</strong> 48 m gebaut. Ende der 1940er Jahre bestanden drei S/L-Bahnen<br />

am Flughafen Madrid-Barajas. Das S/L-Bahn-System wurde in den 1950er Jahren<br />

durch zwei weitere S/L-Bahnen ergänzt [80].<br />

Das Jet-Zeitalter (vgl. Kap. 1) machte eine Reduzierung der S/L-Bahn-Anzahl sowie<br />

eine sukzessive Verlängerung der S/L-Bahnen notwendig. Beginnend ab 1965 wurden<br />

die bestehenden fünf S/L-Bahnen auf die S/L-Bahnen 18/36 <strong>und</strong> 15/33 reduziert<br />

<strong>und</strong> beide S/L-Bahnen wurden in den nachfolgenden Jahren schrittweise auf 3.700 m<br />

bzw. 4.100 m verlängert (Anl. 37/1).<br />

1970 erfolgte aufgr<strong>und</strong> des gestiegenen Passagieraufkommens <strong>und</strong> der Zunahme an<br />

größeren Verkehrsflugzeugen ein umfangreicher Um- <strong>und</strong> Ausbau der Abfertigungsanlagen.<br />

Das Passagieraufkommen stieg stetig weiter an. Wurden 1970 noch<br />

103


4,16 Mio. Passagiere abgewickelt, so waren es 1980 bereits 10,17 Mio. Passagiere<br />

<strong>und</strong> 1990 16,04 Mio. Passagiere [80]. Dieses stetige Passagierwachstum machte<br />

Ausbauplanungen im Bereich des S/L-Bahn-Systems erforderlich die im Folgenden<br />

analysiert werden.<br />

Betreibergesellschaft des Flughafens ist die 1990 gegründete staatliche Flughafengesellschaft<br />

AENA (Aeropuertos Españoles y Navigación Aérea).<br />

5.2.7.2 Ausgangssituation<br />

In der Ausgangskonfiguration bestand das S/L-Bahn-System aus einem Kreuzbahnsystem<br />

mit der S/L-Bahn 15/33 mit einer Länge <strong>von</strong> 4.100 m <strong>und</strong> der S/L-Bahn 18/36<br />

mit einer Länge <strong>von</strong> 3.700 m (Anl. 37/1).<br />

Die gesamte Ausbauplanung Anfang der 1990er Jahre hatte die Zielvorgabe, die Kapazität<br />

des S/L-Bahn-Systems schrittweise auf einen Koordinationseckwert <strong>von</strong><br />

120 Flugbewegungen pro St<strong>und</strong>e zu erhöhen. Parallel dazu war eine schrittweise<br />

Steigerung der Terminalkapazität auf 70 Mio. Passagiere beabsichtigt [80]. Die Entwicklung<br />

des Passagieraufkommens verdeutlicht den Ausbaubedarf am Flughafen<br />

Madrid-Barajas (Abb. 18).<br />

Flughafen Madrid-Barajas<br />

Passagiere<br />

45.000.000<br />

43.000.000<br />

41.000.000<br />

39.000.000<br />

37.000.000<br />

35.000.000<br />

33.000.000<br />

31.000.000<br />

29.000.000<br />

27.000.000<br />

Passagierzahlen<br />

25.000.000<br />

23.000.000<br />

21.000.000<br />

19.000.000<br />

17.000.000<br />

15.000.000<br />

13.000.000<br />

1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 Jahr<br />

Abb. 18: Passagierentwicklung am Flughafen Madrid-Barajas [80]<br />

104


5.2.7.3 Analyse des Bewertungsschemas<br />

Die als Zielvorgabe geforderte Kapazität <strong>von</strong> 120 Flugbewegungen pro St<strong>und</strong>e<br />

machte eine komplette Umstrukturierung des bestehenden S/L-Bahn-Systems notwendig.<br />

Alternative Flughafenstandorte wurden deshalb mit in die Untersuchungen<br />

einbezogen. Da die Alternativstandorte keine entscheidenden Standortvorteile gegenüber<br />

dem bestehenden Flughafenstandort Madrid-Barajas aufwiesen, wurden<br />

diese Alternativen verworfen [80].<br />

Um das geforderte Kapazitätsniveau zu erreichen, war die Realisierung eines Parallelbahnsystems<br />

bzw. eines doppelten Parallelbahnsystems unumgänglich. Weiterhin<br />

sollte der Flugbetrieb während der jeweiligen Ausbauschritte weitestgehend ohne<br />

Einschränkungen abgewickelt werden können.<br />

Da der östlich des Flughafengeländes in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fluss Jarama<br />

im Flussbett unangetastet bleiben sollte, wurde zunächst die in Anl. 38 dargestellte<br />

Konfiguration des S/L-Bahn-Systems favorisiert. Als erster Ausbauschritt erfolgte<br />

im Zeitraum <strong>von</strong> 1996 bis 1998 der Neubau der S/L-Bahn 18R/36L mit einer<br />

Länge <strong>von</strong> 4.350 m (Anl. 37/1). Dieser erste Ausbauschritt war verb<strong>und</strong>en mit umfangreichen<br />

flugbetrieblichen Auflagen, die primär zur Reduzierung <strong>und</strong> Begrenzung<br />

der Belästigungen durch Fluglärm beitragen sollen (z.B. Nachtflugrestriktionen) [1].<br />

Das gesamte Ausbaukonzept basierte auf der Idee, eine der ehemaligen S/L-Bahnen<br />

in der neuen Konfiguration weiter zu nutzen (S/L-Bahn 18/36 o. 15/33), d.h. im Zuge<br />

des zweiten Ausbauschritts bestand gr<strong>und</strong>sätzlich die Option, anstatt, wie zunächst<br />

beabsichtigt die S/L-Bahn 15/33 zurückzubauen <strong>und</strong> ein zusätzliches Parallelbahnsystem<br />

in der Ausrichtung 18/36 zu realisieren, die S/L-Bahn 18L/36R nicht weiter zu<br />

betreiben <strong>und</strong> ein zusätzliches Parallelbahnsystem in der Ausrichtung 15/33 anzulegen<br />

(vgl. Anl. 37/2).<br />

Im Rahmen der durchgeführten Bewertung des Flughafenbetreibers wurden die<br />

Vorteile des Parallelbahnsystems in der Ausrichtung 15/33 hinsichtlich der Lärmauswirkung<br />

<strong>und</strong> der möglichen Lärmreduzierung gegenüber dem Parallelbahnsystem in<br />

der Ausrichtung 18/36 als maßgeblich bewertet. Die Eingriffe in den Flusslauf des Ja-<br />

105


amas wurden zwar als gravierend bewertet, konnten aber die Vorteile der Minderung<br />

der Lärmbelästigung nicht aufwiegen. Ansonsten wurden die beiden Ausbauvarianten<br />

als nahezu gleichwertig beurteilt.<br />

Der zweite Ausbauschritt wurde folglich zugunsten eines neuen Parallelbahnsystems<br />

in Ausrichtung 15/33 verändert. Die offizielle Inbetriebnahme erfolgte am 06.02.2006,<br />

so dass am Flughafen Madrid-Barajas insgesamt vier S/L-Bahnen zur Verfügung<br />

stehen (Anl. 37/2) [1]:<br />

- S/L-Bahn 15L/33R, Länge 3.500 m,<br />

- S/L-Bahn 15R/33L, Länge 4.100 m,<br />

- S/L-Bahn 18L/36R, Länge 3.500 m,<br />

- S/L-Bahn 18R/36L, Länge 4.350 m.<br />

Mit diesem Ausbau wird die „Maximum Development Configuration“ verb<strong>und</strong>en, d.h.<br />

der „Endausbau“ des S/L-Bahn-Systems. Die Langzeitplanungen konzentrieren sich<br />

bereits auf Standortuntersuchungen für einen weiteren Flughafen in Madrid (Campo<br />

Real, Anl. 37/2) [1].<br />

Fazit:<br />

Das kontinuierliche Passagierwachstum am Flughafen Madrid-Barajas machte eine<br />

daran angepasste Ausbauplanung der luft- <strong>und</strong> landseitigen Flughafeninfrastruktur<br />

notwendig. Die Definition <strong>von</strong> langfristigen <strong>und</strong> klaren Ausbauzielen ermöglichte eine<br />

konzeptionelle Ausbauplanung des S/L-Bahn-Systems in mehreren Schritten. Dadurch<br />

konnte eine zukunftstaugliche <strong>und</strong> nachhaltige Umstrukturierung des S/L-<br />

Bahn-Systems realisiert werden, die zugleich einen „Endausbau“ am Flughafen Madrid-Barajas<br />

darstellt.<br />

Dieser „Endausbau“ bedeutet jedoch nur eine Kapazitätsgrenze am Flughafenstandort<br />

Madrid-Barajas <strong>und</strong> keinen Stillstand für die Entwicklung des Luftverkehrs in Madrid.<br />

Der Planungshorizont wird durch die derzeitigen Standortuntersuchungen für einen<br />

zweiten internationalen Verkehrsflughafen Madrid-Campo Real erweitert, so<br />

dass der Forderung nach der Nachhaltigkeit des Ausbaus der Luftverkehrsinfrastruktur<br />

auch in Zukunft entsprochen wird.<br />

106


Positiv zu bewerten ist, dass der erste Ausbauschritt ein in sich abgeschlossener<br />

Einzelbaustein war. Dementsprechend konnte der zweite Ausbauschritt flexibel angepasst<br />

<strong>und</strong> die verschiedenen Handlungsoptionen neu bewertet werden.<br />

Schlussendlich wurde der Reduzierung der Betroffenheiten durch Fluglärm eine höhere<br />

Gewichtung zugeordnet als der Gesamtheit der durch den Eingriff in den Flusslauf<br />

des Jaramas verursachten Umweltauswirkungen. Aufgr<strong>und</strong> der aufzeigbaren<br />

Möglichkeiten der flugbetrieblichen Wahl der S/L-Bahnen in Abhängigkeit <strong>von</strong> den<br />

Betriebsrichtungen <strong>und</strong> den Tageszeiten (Tag - Nacht) lässt sich diese Bewertung<br />

nachvollziehen [1].<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die klare Festlegung <strong>von</strong> langfristigen<br />

Ausbauzielen <strong>und</strong> eines „Endausbaus“ die Gr<strong>und</strong>lage für ein Gesamtausbaukonzept<br />

darstellt. Das realisierte doppelte Parallelbahnsystem stellt zum Erreichen einer Kapazität<br />

<strong>von</strong> 120 Flugbewegungen pro St<strong>und</strong>e <strong>und</strong> zur Optimierung der Umweltauswirkungen<br />

ein zweckmäßiges S/L-Bahn-System dar.<br />

5.2.8 Flughafen London Heathrow (LHR)<br />

5.2.8.1 Allgemeines<br />

Die Anfänge des Flughafens London Heathrow reichen in das Jahr 1929 zurück, als<br />

die Fairey Aviation Company einen Flugplatz namens Great Western Aerodrome betrieb<br />

<strong>und</strong> dort vornehmlich experimentelle Flüge durchführte. Im Verlauf des Zweiten<br />

Weltkrieges wurde der Flugplatz <strong>von</strong> der Royal Air Force übernommen. Die ersten<br />

Arbeiten an der Errichtung eines befestigten S/L-Bahn-Systems begannen im Juni<br />

1944 (3-Bahn-System in Dreieck-Anordnung [5]).<br />

Am 01.01.1946 erfolgte die Übergabe des Flugplatzes an das britische Ministerium<br />

für Zivilluftfahrt, so dass ab diesem Jahr der planmäßige zivile Fluglinienbetrieb begann.<br />

Im Jahr 1947 existierten drei S/L-Bahnen, drei weitere befanden sich im Bau.<br />

Das ursprüngliche Ausbaukonzept ist in Anl. 39/1 dargestellt. Um bei allen Wetterbedingungen<br />

<strong>Start</strong>s <strong>und</strong> Landungen durchführen zu können, waren die S/L-Bahnen entsprechend<br />

den vorherrschenden Windrichtungen gekreuzt angeordnet.<br />

107


Das Jet-Zeitalter begann in London Heathrow mit der Landung einer de Havailland<br />

Comet I im Jahr 1952. Da diese Flugzeugmuster zunehmend windunabhängiger<br />

wurden <strong>und</strong> längere S/L-Bahnen benötigten, wurde die S/L-Bahn-Anzahl auf drei<br />

S/L-Bahnen reduziert <strong>und</strong> diese entsprechend verlängert (Anl. 39/2) [5].<br />

Als 1954 der nahe gelegene Flugplatz Northolt für den zivilen Luftverkehr geschlossen<br />

wurde, erfuhr London Heathrow einen enormen Wachstumsschub, da zahlreiche<br />

Fluggesellschaften, wie die Vorgängergesellschaft <strong>von</strong> British Airways (BA), die British<br />

European Airways (BEA), ihren Sitz dorthin verlegten.<br />

1966 wurde die British Airports Authority (BAA) gegründet <strong>und</strong> übernahm als staatliche<br />

Betreibergesellschaft die Flughäfen London Heathrow, London Gatwick, London<br />

Stansted <strong>und</strong> Glasgow Prestwick. In den folgenden Jahren kamen weitere britische<br />

Verkehrsflughäfen hinzu [89].<br />

Mit dem sog. „Airports Act“ wurde die BAA im Jahr 1986 privatisiert <strong>und</strong> in eine Aktiengesellschaft<br />

umgewandelt (BAA plc). 1991 wurde der Flughafen Glasgow<br />

Prestwick verkauft. Seit dem expandiert die BAA ins Ausland, mit Schwerpunkt in<br />

den USA <strong>und</strong> Australien [89].<br />

5.2.8.2 Ausgangssituation<br />

Derzeit werden nur noch zwei S/L-Bahnen am Flughafen London Heathrow genutzt.<br />

Das Parallelbahnsystem besteht aus der S/L-Bahn 09R/27L mit einer Länge <strong>von</strong><br />

3.902 m sowie der S/L-Bahn 09L/27R mit einer Länge <strong>von</strong> 3.658 m. Da der Achsabstand<br />

nur 1.420 m beträgt, können derzeit keine unabhängigen Anflüge durchgeführt<br />

werden. Die ehemalige S/L-Bahn 05/23 (Querwindbahn) durfte aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Lärmrestriktionen<br />

in den letzten Jahren ausschließlich in Betriebsrichtung 23 betrieben werden<br />

<strong>und</strong> wird mittlerweile nur noch als Rollweg (Taxiway) genutzt [5].<br />

Die Entwicklung des Passagieraufkommens hat zum Ausbau der Terminalkapazität<br />

auf 80 Mio. Passagiere geführt (Abb. 19). Um die luftseitige Kapazität ebenso an den<br />

Bedarf anzupassen, beabsichtigt die BAA den Neubau einer S/L-Bahn. Allgemein<br />

wird die Kapazitätssituation des S/L-Bahn-Systems über den gesamten Tag als na-<br />

108


hezu gesättigt bewertet <strong>und</strong> stellt den limitierenden Faktor für das weitere Wachstum<br />

des Flughafens dar [50].<br />

Passagiere<br />

Flughafen London Heathrow<br />

73.000.000<br />

71.000.000<br />

69.000.000<br />

67.000.000<br />

65.000.000<br />

63.000.000<br />

61.000.000<br />

59.000.000<br />

57.000.000<br />

Passagierzahlen<br />

55.000.000<br />

53.000.000<br />

51.000.000<br />

49.000.000<br />

47.000.000<br />

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Jahr<br />

Abb. 19: Passagierentwicklung am Flughafen London Heathrow [9, 119]<br />

5.2.8.3 Analyse des Bewertungsschemas<br />

Der Flughafen London Heathrow ist nahezu komplett in Siedlungsflächen eingeb<strong>und</strong>en.<br />

Deshalb gibt es im Wesentlichen keine realistischen Möglichkeiten zum Ausbau<br />

des bestehenden S/L-Bahn-Systems, da großflächige Absiedelungen erforderlich wären,<br />

die nicht durchsetzbar <strong>und</strong> finanzierbar sind <strong>und</strong> somit ausgeschlossen werden<br />

können [50].<br />

Die BAA hat in ihrem sog. „Heathrow Airport interim Master Plan“ im Juni 2005 trotzdem<br />

eine neue, kurze S/L-Bahn-Variante mit einer Länge <strong>von</strong> 2.000 m aufgenommen<br />

(Anl. 39/2) [9]. Die Bewertung dieser einen S/L-Bahn-Variante lässt prinzipiell nur<br />

eine Alles-oder-Nichts-Entscheidung für oder gegen das Ausbauvorhaben zu <strong>und</strong><br />

wird <strong>von</strong> den Einhaltungen der festgesetzten Grenzen an Beeinträchtigungen der<br />

Umwelt – in erster Linie Lärmschutzanforderungen <strong>und</strong> -begrenzungen – abhängig<br />

gemacht.<br />

109


In Großbritannien (GB) wurde seitens des britischen Verkehrsministeriums (Department<br />

for Transport) im Dezember 2003 ein sog. „White Paper“ veröffentlicht, das für<br />

einen Planungshorizont <strong>von</strong> 30 Jahren konkrete Aussagen <strong>und</strong> Absichtserklärungen<br />

für eine strukturierte <strong>und</strong> konzeptionelle Luftverkehrsentwicklung in GB enthält [20,<br />

21].<br />

Innerhalb des „White Papers“ wird der Flughafenstandort London Heathrow im Rahmen<br />

der Luftverkehrsentwicklung in der Region „South East and East“ betrachtet<br />

(vgl. Abb. 20) [21]. Die Ausbauforderungen aller Verkehrsflughäfen einer Region<br />

werden detailliert untersucht <strong>und</strong> abschließend als eine Luftverkehrsentwicklung bewertet.<br />

Abb. 20: Regionale Abgrenzung der Untersuchungsräume in GB [20]<br />

Im unmittelbaren Umfeld <strong>von</strong> London können sechs Verkehrsflugplätze genannt werden<br />

(Abb. 21):<br />

- London Heathrow (LHR),<br />

110


- London Gatwick (LGW),<br />

- London Stansted (STN),<br />

- London Luton (LTN),<br />

- London City (LCY) <strong>und</strong><br />

- London Biggin Hill (BQH).<br />

Für die Luftverkehrsentwicklung am Flughafen London Heathrow sind jedoch nur die<br />

drei internationalen Verkehrsflughäfen London Gatwick, Stansted <strong>und</strong> Luton relevant.<br />

Die <strong>von</strong> diesen Flughäfen jeweils favorisierten <strong>Planungsvarianten</strong> <strong>von</strong> S/L-Bahnen<br />

enthält Anl. 40.<br />

Abb. 21: Verkehrsflugplätze im Raum London [97]<br />

Die gesamte Entwicklung des Luftverkehrs in einem Planungshorizont <strong>von</strong> 30 Jahren<br />

wird unter folgenden Gesichtpunkten betrachtet [21]:<br />

- Wirtschaftliches Wachstum <strong>und</strong> nationaler Wohlstand,<br />

- Wunsch der Bevölkerung nach einer möglichst guten Luftverkehrsanbindung,<br />

- Reduzierung <strong>und</strong> Minimierung der Umweltauswirkungen durch Luftverkehr,<br />

- Bestrebung, dass der Luftverkehr langfristig gesehen sämtliche externen Kosten<br />

des Luftverkehrs (External costs of aviation) tragen soll <strong>und</strong> dass sich dies<br />

in den Flugpreisen widerspiegeln muss (Air Passenger Duty (APD)),<br />

111


- Vorrangige Ausnutzung der vorhandenen Luftverkehrsinfrastruktur <strong>und</strong> Kapazitäten,<br />

- Respektierung der Rechte <strong>und</strong> Interessen <strong>von</strong> Betroffenengruppen,<br />

- Planungssicherheit in der Flughafenentwicklung <strong>und</strong> Flexibilität in der Planung.<br />

Nach eigenen Angaben ist es das Ziel der Regierung, die verschiedenen Aspekte<br />

bestmöglich zusammen zu führen <strong>und</strong> eine Balance zu erreichen. Dies bedeutet als<br />

Schlussfolgerung für die Region „South East and East“ [21]:<br />

- Es besteht dringender Bedarf an S/L-Bahn-Kapazität im Süd-Osten <strong>von</strong> GB.<br />

- Es gibt keine zwingenden Argumente für einen zweiten interkontinentalen Hub<br />

neben London Heathrow.<br />

- Erste Priorität hat die effektive Ausnutzung der bestehenden S/L-Bahn-<br />

Kapazitäten, insbesondere der noch freien S/L-Bahn-Kapazitäten in London<br />

Stansted <strong>und</strong> London Luton.<br />

- Bis 2030 sollte der Neubau <strong>von</strong> zwei zusätzlichen S/L-Bahnen angestrebt werden.<br />

- Die erste neue S/L-Bahn sollte in London Stansted realisiert werden <strong>und</strong> 2011<br />

bis 2012 in Betrieb gehen (Anl. 40/1).<br />

- Das stetige Wachstum <strong>von</strong> London Heathrow wird prinzipiell unterstützt. Wenn<br />

es gelingt die stringenten Umweltrestriktionen einzuhalten, dann sollte im Zeitraum<br />

<strong>von</strong> 2015 bis 2020 sowohl eine neue S/L-Bahn als auch zusätzliche Terminalkapazität<br />

geschaffen werden.<br />

- Die Regierung strebt nicht an, den Vertrag <strong>von</strong> 1979 bzgl. London Gatwick<br />

abzuändern, der Planungen für eine neue S/L-Bahn vor 2019 verbietet<br />

(Anl. 40/1). Sollte jedoch der Fall eintreten, dass in London Heathrow keine<br />

dritte S/L-Bahn realisiert werden kann, dann könnte ersatzweise in London<br />

Gatwick die zweite S/L-Bahn in der Region „South East“ gebaut werden. Die<br />

entsprechende Erweiterungsfläche für eine neue S/L-Bahn sollte deshalb bereits<br />

jetzt reserviert bzw. gesichert werden.<br />

- Die Optionen für zwei neue S/L-Bahnen in London Gatwick, für eine zweite S/L-<br />

Bahn in London Luton (Anl. 40/2) oder der Neubau eines Flughafens in Cliffe<br />

werden <strong>von</strong> der Regierung nicht unterstützt.<br />

112


- Die wesentliche Aufgabe der kleineren Flughäfen wie London City, Norwich,<br />

Southhampton ist es, den regionalen Luftverkehr aufzunehmen <strong>und</strong> die größeren<br />

Flughäfen zu entlasten.<br />

- Weitere Alternativstandorte für Flughäfen sind derzeit nicht ersichtlich.<br />

Fazit:<br />

Die vorhandene Auslastung des S/L-Bahn-Systems am Flughafen London Heathrow<br />

in Verbindung mit den prognostizierten Entwicklungsszenarien begründet den Ausbaubedarf<br />

hinreichend.<br />

Die komplette Einbindung des Flughafens in Siedlungsflächen macht eine Generierung<br />

<strong>von</strong> realisierbaren S/L-Bahn-Varianten fast unmöglich. Die <strong>von</strong> der BAA in Erwägung<br />

gezogene S/L-Bahn-Variante mit einer Gesamtlänge <strong>von</strong> nur 2.000 m stellt<br />

dementsprechend eine „Notlösung“ dar (Anl. 39/2).<br />

Die Regierung <strong>von</strong> GB hat mit der Veröffentlichung des sog. „White Papers“ klare<br />

Zielsetzungen für die Luftverkehrsentwicklung in der Region „South East“ formuliert<br />

<strong>und</strong> dem S/L-Bahn-Neubau am Flughafen London Heathrow zwar nur zweite Priorität<br />

eingeräumt, aber unter Vorbehalt die Unterstützung des Ausbauprojekts zugesagt.<br />

Somit hat der Flughafen London Heathrow einerseits Planungssicherheit <strong>und</strong> andererseits<br />

Zeit, einen Lösungsweg zur Einhaltung der Umweltkriterien zu erarbeiten.<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die klare „politische“ Festlegung <strong>von</strong><br />

langfristigen Zielen in der Luftverkehrsentwicklung <strong>und</strong> im Ausbau <strong>von</strong> Luftverkehrsinfrastruktur<br />

hilfreich sein kann, um Ausbauvorhaben „im Sinne eines landesweiten<br />

Ganzen“ zu koordinieren <strong>und</strong> den Betreibern <strong>von</strong> Verkehrsflughäfen Planungssicherheit<br />

zu geben. Diese Art der ganzheitlichen Betrachtung <strong>und</strong> der konkreten politischen<br />

Vorgaben fehlt in Deutschland. Der Zusammenschluss der DFS, Flughafen<br />

München GmbH, Fraport AG <strong>und</strong> der Deutschen Lufthansa AG zur sog. „Initiative<br />

Luftverkehr für Deutschland“ ist ein erster Ansatz, die Luftverkehrsentwicklung in<br />

Deutschland gleichermaßen wie in GB zu koordinieren [122].<br />

113


5.3 Zusammenfassung<br />

Die Analyse der angewendeten <strong>Bewertungsverfahren</strong> hat gezeigt, dass die Bewertungsschemata<br />

in ihren Grobstrukturen identisch sind. Der jeweilige Ausbaubedarf<br />

wird zunächst dargestellt, worauf die Generierung <strong>und</strong> Vorauswahl der S/L-Bahn-Varianten<br />

erläutert wird. Die verbleibenden S/L-Bahn-Varianten werden schlussendlich<br />

bewertet.<br />

Die jeweiligen Bewertungsschritte sind jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich unterschiedlich, so dass<br />

ein gegenseitiger Vergleich schwierig wird. Diese Unterschiede betreffen sowohl die<br />

Zusammenstellung der Bewertungskriterien als auch die konkrete Bewertungsart<br />

(Bepunktung, Bildung einer Rangfolge usw.). Keines der Bewertungsschemata basiert<br />

auf einer NKA, d.h. eine Monetarisierung der Bewertungskriterien wird nicht<br />

durchgeführt.<br />

5.3.1 Gewichtung <strong>und</strong> Schwerpunkte<br />

Die Analyse der Bewertungsschemata zeigt, dass die Zielvorgaben der Flughafenbetreiber<br />

einen dogmatischen Charakter besitzen. Dementsprechend werden Bewertungskriterien<br />

oftmals angepasst, modifiziert, hinzugefügt oder sogar fallen gelassen.<br />

Verbale Begründungen können diese Vorgehensweise nicht schlüssig <strong>und</strong><br />

zweifelsfrei rechtfertigen. Der gr<strong>und</strong>sätzlich geforderte Objektivitätsanspruch eines<br />

<strong>Bewertungsverfahren</strong>s ist somit in der Regel nicht gegeben.<br />

Nachteilig wirken sich die „absoluten“ K.o.-Kriterien aus, d.h. die Alles-oder-Nichts-<br />

Forderungen der Flughafenbetreiber. Diese können de facto ein vorzeitiges Ausscheiden<br />

<strong>von</strong> realistischen S/L-Bahn-Varianten bewirken.<br />

Die Bewertungskriterien umfassen im Wesentlichen die Bereiche Leistungsfähigkeit,<br />

Realisierbarkeit, Umweltauswirkungen <strong>und</strong> funktionale Kriterien. Die einzelnen Bewertungskriterien<br />

werden dabei untereinander jeweils gleich gewichtet (1-fach). Die<br />

je nach <strong>Bewertungsverfahren</strong> definierten Gruppen <strong>von</strong> Bewertungskriterien erhalten<br />

jedoch eine implizite Gewichtung aufgr<strong>und</strong> der Anzahl <strong>von</strong> Bewertungskriterien (prozentualer<br />

Anteil).<br />

114


In der Regel wird jedes Bewertungskriterium zunächst einzeln betrachtet. Entweder<br />

wird jede S/L-Bahn-Variante in Bezug auf ein Bewertungskriterium separat eingestuft,<br />

z.B. in einem Bereich <strong>von</strong> „sehr gut“ bis „schlecht“, „++“ bis „--", „erfüllt“ bis<br />

„nicht erfüllt“, oder ein Bewertungskriterium wird im direkten Vergleich mit den anderen<br />

S/L-Bahn-Varianten gewichtet, bewertet <strong>und</strong> erhält eine entsprechende Rangzahl<br />

innerhalb der S/L-Bahn-Varianten.<br />

Die Gesamtbewertung basiert auf der Summe der Einzelbewertungen (z.B.: Anzahl<br />

der „++“-Einstufungen). Die abschließende Bildung einer Rangfolge der S/L-Bahn-<br />

Varianten wird verbal argumentativ begründet.<br />

5.3.2 Folgerungen für das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

Die Ausbauabsicht des Flughafenbetreibers <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Zielsetzungen<br />

sind innerhalb der analysierten Bewertungsschemata deutlich zu erkennen. Das<br />

neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> soll zwar die Ausbauabsichten berücksichtigen, aber in<br />

der Anwendung unabhängig <strong>von</strong> der Ausbauabsicht konfiguriert sein (vgl. Kap. 5.2).<br />

Um einen Objektivitätsanspruch zu gewährleisten <strong>und</strong> eine standardisierte Bewertung<br />

zu ermöglichen, müssen die einzelnen Bewertungskriterien des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s<br />

vorab festgelegt <strong>und</strong> definiert sein. Das daraus resultierende Kriteriengerüst<br />

muss bindend sein <strong>und</strong> darf keinesfalls individuell verändert oder erweitert<br />

werden.<br />

Die thematische Strukturierung muss so sein, dass eine Einzelbewertung nicht de<br />

facto doppelt eingerechnet werden kann, dass z.B. eine fehlende Hindernisfreiheit<br />

<strong>und</strong> zusätzlich dazu die hypothetischen Maßnahmen zur Schaffung der Hindernisfreiheit<br />

bewertet werden (s. Kap. 5.2.2).<br />

Die Gewichtung jedes einzelnen Kriteriums sollte identisch sein („gleich gewichtet“,<br />

1-fach), so dass eine direkte Vergleichbarkeit untereinander gegeben ist. Dazu sollte<br />

jedes Kriterium konsequent nach einem definierten <strong>und</strong> einheitlichen Wertespektrum<br />

beurteilt werden (z.B.: Zahlenspektrum 1 bis 100).<br />

115


Standardisierte, monetäre Bewertungsansätze sind für eine Vielzahl <strong>von</strong> Bewertungskriterien<br />

derzeit nicht verfügbar, beispielsweise für die Nachhaltigkeit einer<br />

Ausbaumaßnahme, <strong>und</strong> scheiden deshalb als Bewertungsmaßstab aus (s. Kap. 6.1).<br />

Als einheitliche Basis können alle einzelnen Bewertungskriterien zu den beiden Kriterienbereichen<br />

Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Umweltauswirkungen zusammengefasst werden<br />

(vgl. Abb. 28). Die Gewichtung dieser Bereiche sollte gr<strong>und</strong>sätzlich ausgewogen<br />

sein. Die Analyse der Bewertungsschemata hat ergeben, dass auf den Bereich Umweltauswirkungen<br />

meist mehr als 50 % der Bewertungskriterien entfallen. Dieser<br />

Wert sollte im neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> ebenfalls eingehalten werden.<br />

Die Wirtschaftlichkeit einer S/L-Bahn-Variante kann niemals als ein Einzelkriterium in<br />

eine Bewertung einfließen, da im Gegensatz zu den Bewertungskriterien aus den Bereichen<br />

Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Umweltauswirkungen eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit<br />

immer nur in Abhängigkeit vom Nutzen (Bepunktung) betrachtet werden<br />

muss, d.h. ein doppelter Nutzen rechtfertigt prinzipiell doppelte Kosten. Deshalb sind<br />

die Realisierungskosten zunächst kein aussagekräftiges Maß für die Wirtschaftlichkeit<br />

einer S/L-Bahn-Variante.<br />

Die Ergebnisse des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s erhalten durch die standardisierte<br />

Gewichtung eine pragmatische Gr<strong>und</strong>lage. Die Änderung der Gewichtungen soll sich<br />

nur auf die einzelnen Bereiche beziehen <strong>und</strong> in Form <strong>von</strong> Sensitivitätsanalysen in ihrer<br />

Wirkung „nachprüfbar“ erlaubt sein. Präferenzen der Anwender werden somit<br />

transparent <strong>und</strong> nachvollziehbar.<br />

116


6 Struktur des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s<br />

Die an das hier zu entwickelnde <strong>Bewertungsverfahren</strong> gestellten Anforderungen lassen<br />

sich mit den Attributen: transparent, praktikabel <strong>und</strong> schlüssig beschreiben.<br />

Demzufolge wird eine Unterteilung in mehrere Teilbereiche <strong>und</strong> Bearbeitungsebenen<br />

vorgenommen, damit bei der abschließenden Darstellung <strong>und</strong> Interpretation die notwendige<br />

Übersicht <strong>und</strong> Bearbeitungstiefe erreicht wird.<br />

6.1 Festlegung der Bewertungsmethode<br />

Bei einem Flughafenausbau ist stets der jeweilige Flughafenbetreiber der Initiator<br />

<strong>und</strong> die treibende Kraft. Sämtliche Gr<strong>und</strong>überlegungen <strong>und</strong> Vorplanungen werden<br />

vom Flughafenbetreiber intern getätigt, zusätzlich werden Fachgutachten (z.B. Lärmgutachten)<br />

extern beauftragt. Für das „Unternehmen Flughafen“ hat die betriebswirtschaftliche<br />

Rentabilität oberste Priorität, d.h. eine Realisierung der jeweiligen S/L-<br />

Bahn-Variante kann nur dann in Frage kommen, wenn der betriebswirtschaftliche<br />

Gewinn höher als sämtliche anfallenden Kosten ist (s. Kap. 6.2.4). Die Rangfolge der<br />

S/L-Bahn-Varianten ergibt sich nach dieser Sichtweise unmittelbar aus den Nutzen-<br />

Kosten-Verhältnissen.<br />

Deswegen kann die Realisierung einer unwirtschaftlichen S/L-Bahn-Variante niemals<br />

die Option eines im Konkurrenzkampf stehenden Unternehmens sein. Demzufolge<br />

sollte ein als Unternehmen fungierender Flughafenbetreiber bereits in seiner Ausbauabsicht<br />

<strong>und</strong> -begründung die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Ausbauvorhabens<br />

bzw. der S/L-Bahn-Variante nachweisen (s. Kap. 6.2.1).<br />

Bei Landverkehrsprojekten, die hier als Bsp. für Investitionen der öffentlichen Hand<br />

dienen sollen, sind Nutzen-Kosten-Analysen (NKA) üblich [18, 29, 53, 64]. Diese basieren<br />

auf einem volkswirtschaftlichen Ansatz <strong>und</strong> versuchen sämtliche Einflusskriterien<br />

<strong>und</strong> Größen zu monetarisieren <strong>und</strong> damit zu quantifizieren <strong>und</strong> vergleichbar zu<br />

machen. Sowohl Wachstums- <strong>und</strong> Beschäftigungseffekte als auch allgemeine Ges<strong>und</strong>heitskosten<br />

werden dabei in das Verfahren integriert, obwohl diese vom Gr<strong>und</strong>satz<br />

her nicht-monetäre Größen darstellen. Als Ergebnis erhält man die Aussage,<br />

inwieweit eine Straßenbaumaßnahme aus volkswirtschaftlicher Sicht rentabel ist. Die<br />

117


Trassenvariante mit dem höchsten volkswirtschaftlichen Nutzen besitzt aber nicht<br />

zwangsläufig die höchste betriebswirtschaftliche Rentabilität. Im Fall <strong>von</strong> Straßenbaumaßnahmen<br />

ist die öffentliche Hand sowohl Träger als auch Finanzier der Maßnahme.<br />

Demgegenüber tritt der volkswirtschaftliche Nutzen bei einem Flughafenausbau<br />

aufgr<strong>und</strong> der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung des Flughafenunternehmens in<br />

den Hintergr<strong>und</strong>.<br />

Unabhängig da<strong>von</strong> soll die Frage, ob der Ausbau der Luftverkehrsinfrastruktur generell<br />

sinnvoll oder zweckmäßig ist, hier nicht näher untersucht werden. Im Fall eines<br />

Flughafenneubaus würde dies die Standortwahl tangieren. Die Frage ist für die reine<br />

Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten bei einem Flughafenausbau nicht relevant <strong>und</strong><br />

stellt kein Entscheidungskriterium dar.<br />

Für eine zielführende NKA ist es erforderlich, dass sämtliche Bewertungskriterien<br />

monetarisiert werden können. Prinzipiell wäre dies auch im Fall eines Flughafenausbaus<br />

möglich, jedoch besteht zz. kein einheitlicher Leistungskatalog, der für sämtliche<br />

Bewertungskriterien allgemein definierte Kostensätze enthält. Deshalb scheidet<br />

die NKA als Bewertungsmethode für das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> aus. Sollte jedoch<br />

in Zukunft ein genereller Konsens über die Monetarisierung der Bewertungskriterien<br />

bestehen, so kann das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> im Sinne einer NKA<br />

überarbeitet werden.<br />

Zur konstitutiven Entscheidungsfindung bei S/L-Bahn-Varianten bietet sich deshalb<br />

derzeit eine sog. Nutzwertanalyse (NWA) an. „Diese Verfahren sind insbesondere<br />

dann angebracht, wenn multidimensionale Zielsetzungen bestehen <strong>und</strong> nicht alle<br />

Entscheidungskonsequenzen monetär quantifizierbar sind“ ([6], A.2.1., S. 59 ff.).<br />

Der Ablauf einer NWA gliedert sich wie folgt [6, 38, 44]:<br />

- Bestimmung der Bewertungs- bzw. Zielkriterien Z h (allg. Anforderungen, Umweltauswirkungen;<br />

h = 1, 2, …l),<br />

- Festlegung der Gewichtung g h der Kriterien (Gewichtungen in Anlehnungen an<br />

die Analyse der durchgeführten Bewertungen aus Kap. 5),<br />

- Bestimmung der Teilnutzen t hj der Alternative j bzgl. aller Zielkriterien,<br />

118


- Ermittlung der Nutzwerte N j für jede Alternative (Generierung des Gesamtnutzens<br />

einer Alternative),<br />

- Beurteilung der Vorteilhaftigkeit der Alternativen (Bildung einer Rangfolge <strong>und</strong><br />

Vergleich mit dem Anspruchsniveau des Initiators).<br />

6.2 Durchführung <strong>und</strong> Ablauf<br />

Das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> lässt sich in drei Schritte unterteilen. Zunächst werden<br />

im 1. Schritt die Vorraussetzungen für die Ausbauabsicht untersucht. D.h., dass<br />

das begründete Ausbauziel des Flughafenbetreibers näher analysiert <strong>und</strong> auf Stichhaltigkeit<br />

geprüft wird.<br />

Danach erfolgt im 2. Schritt die Prüfung der Variantengenerierung. Sichergestellt<br />

müssen hierbei die Nachvollziehbarkeit <strong>und</strong> Systematik der Variantenfindung sein,<br />

damit die notwendige Vollzähligkeit der Varianten gewährleistet ist. Sollten im Zuge<br />

des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s weitere S/L-Bahn-Varianten oder Optimierungsmöglichkeiten<br />

an den bestehenden S/L-Bahn-Varianten sinnvoll erscheinen, werden<br />

diese mit in die Bewertung aufgenommen.<br />

Abschließend wird im 3. Schritt eine Detailbetrachtung der in Frage kommenden S/L-<br />

Bahn-Varianten durchgeführt. Gr<strong>und</strong>lage bildet eine NWA auf Basis eines standardisierten<br />

<strong>und</strong> fest vorgegebenen Kriteriengerüstes (vgl. Kap. 5.3.2).<br />

Als Resultat des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s lässt sich eine Rangfolge der S/L-Bahn-Varianten<br />

bilden. Zusätzlich kann aus den ersten beiden Prüfungsschritten eine Aussage<br />

über die Sinnhaftigkeit der Ausbauabsicht abgeleitet werden. Die Höhe der erreichten<br />

Gesamtbepunktung einer S/L-Bahn-Variante lässt weiterhin einen Rückschluss<br />

auf die generelle Eignung zu (vgl. Kap. 6.2.4.6).<br />

Um Präferenzen der Nutzer des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s zu berücksichtigen,<br />

kann, nach Abschluss des standardisierten neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s, eine individuelle<br />

Anpassung der Gewichtungen der Teilbereiche vorgenommen werden. Die<br />

Wirkung der unterschiedlichen Gewichtungen kann abschließend in einer Sensitivitätsanalyse<br />

dargelegt werden. Ziel der Sensitivitätsanalyse ist es, festzustellen ab<br />

wann sich in Abhängigkeit verschiedener Gewichtungsansätze die Rangfolge der<br />

S/L-Bahn-Varianten verändert. Dies hat den großen Vorteil, dass Gewichtungen <strong>und</strong><br />

119


somit die Präferenzen des jeweiligen Anwenders, unabhängig <strong>von</strong> den Vorgaben des<br />

neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s, transparent <strong>und</strong> nachvollziehbar werden.<br />

Die übergeordnete politische Ebene wird bei dem <strong>Bewertungsverfahren</strong> völlig ausgegrenzt,<br />

da kein Anspruch auf logische Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen<br />

erhoben werden kann. So ist es durchaus möglich, dass z.B. die aus betriebswirtschaftlicher<br />

<strong>und</strong>/oder volkswirtschaftlicher Sicht „objektive“ Bestvariante<br />

aufgr<strong>und</strong> politischer Gegebenheiten gar nicht in Erwägung gezogen wird. Anzumerken<br />

ist, dass jedoch der allgemeine politische Wille (Landesregierung, Kommunalebene,<br />

…) als hilfreiche bzw. unabdingbare Erfolgsvoraussetzung für die Realisierung<br />

einer Ausbaumaßnahme vorhanden sein sollte.<br />

6.2.1 1. Schritt: Prüfung der Voraussetzungen<br />

Wie bereits in Kap. 5.2 beschrieben, können bei den Ausbauabsichten des Flughafenbetreibers<br />

drei „Zielgruppen“ unterschieden werden. Die parallel zu den Absichten<br />

bzw. Zielvorstellungen notwendigen Bedarfsbegründungen lassen sich relativ einfach<br />

präzisieren (Abb. 22). Eine Kombination <strong>von</strong> Ausbauzielen <strong>und</strong> -begründungen ist<br />

selbstverständlich möglich.<br />

Ausbauabsicht<br />

Ausbauziele<br />

a) Nutzungsänderung<br />

b) Verringerung der<br />

Umweltauswirkungen<br />

c) Kapazitätserweiterung<br />

Möglichkeiten der<br />

Ausbaubegründung<br />

• Vorhandene S/L-Bahn-Kapazität ist „ausgereizt“<br />

• Nutzungsoptionen, -angebote liegen vor<br />

• Prognostizierte Entwicklungsszenarien weisen auf<br />

zukünftige Auslastung hin<br />

• Kapazitätsgrenze ist erreicht/überschritten („Stau“)<br />

• Zukunftsprognosen<br />

• Wettbewerbssituation (Hubs)<br />

• „unverantwortbares“ Sicherheitsrisiko<br />

• finanzieller Verlust<br />

• Im Zuge einer Sanierungsmaßnahme<br />

kann der „Ist-Zustand“ verbessert werden<br />

• Beseitigung nicht hinnehmbarer Sicherheitsmängel<br />

120<br />

Abb. 22: Mögliche Ausbaubegründungen in Abhängigkeit <strong>von</strong> den Ausbauabsichten, eigene Darstellung


Kann der geforderte Bedarf durch Zahlen <strong>und</strong> Fakten stichhaltig belegt werden, so ist<br />

dies als Voraussetzung für einen positiven Planfeststellungsbeschluss zu bewerten.<br />

Sollten im Gegensatz dazu, Argumentationsketten z.B. lediglich auf Basis der allgemeinen<br />

positiven wirtschaftlichen Effekte des Luftverkehrs aufgebaut sein, so lässt<br />

dies meist auf das Fehlen stichhaltiger Bedarfsargumente schließen oder gar auf<br />

eine mangelnde Wirtschaftlichkeit bzw. Rentabilität des Ausbauvorhabens. Dies<br />

muss als Negativfaktor mit in die Bewertung des Ausbauvorhabens einfließen.<br />

Das Schema in Abb. 22 zeigt das Spektrum sinnvoller <strong>und</strong> zugleich schlüssiger Argumente<br />

zur Ausbaubegründung in Abhängigkeit <strong>von</strong> einer speziellen Ausbauabsicht<br />

auf. Gr<strong>und</strong>lage ist die Analyse der angewendeten <strong>Bewertungsverfahren</strong> in Kap. 5.<br />

Weitere Begründungen, z.B. aus dem strukturpolitischen Bereich (regionale Bedeutung<br />

einer Flughafenerweiterung), sind stets hinterfragbar, können angezweifelt werden<br />

<strong>und</strong> entfallen deshalb als geeignetes primäres Argument eines Flughafenbetreibers.<br />

Diese für die Allgemeinheit nützlichen Begleiteffekte können lediglich sek<strong>und</strong>är,<br />

z.B. bei der Bemessung <strong>von</strong> Ausgleichs- <strong>und</strong> Entschädigungszahlungen, mit in die<br />

Betrachtung einbezogen werden, um möglicherweise eine Teilübernahme dieser<br />

Kosten durch die öffentliche Hand zu erreichen.<br />

Am Ende dieses Prüfschrittes steht die Aussage, ob der angeführte Ausbaubedarf<br />

des Flughafenbetreibers „gut“, „ausreichend“ oder „ungenügend“ begründet ist. Hier<br />

sollte die Maxime gelten: Ist die Ausbaubegründung fraglich, dann kann höchstens<br />

eine Einstufung „ausreichend“ für die Ausbaubegründung erfolgen. Es ist also unverständlich,<br />

weshalb trotz einer zweifelhaften Ausbaubegründung des Flughafenbetreibers<br />

(vgl. Kap. 5.2.2) seitens der Planfeststellungsbehörden kein weiteres Hinterfragen<br />

erfolgt <strong>und</strong> womöglich eine zweifelhafte Ausbaubegründung als „ordnungsgemäß“<br />

oder „hinreichend“ akzeptiert wird.<br />

6.2.2 2. Schritt: Prüfung der Variantengenerierung<br />

Die Generierung geeigneter S/L-Bahn-Varianten obliegt dem Flughafenbetreiber, sie<br />

spielt eine zentrale Rolle <strong>und</strong> stellt die „Achillesferse“ des Gesamtvorhabens dar.<br />

Wird eine vermeintlich machbare Variante nicht in die Evaluation einbezogen oder<br />

fällt diese bereits in der internen Vorauswahl heraus, führt eine evtl. geforderte Nachbetrachtung<br />

zu unnötigem zeitlichen Verzug im Planungsverfahren, finanziellem<br />

121


Mehraufwand oder – im ungünstigsten Fall – sogar zum Scheitern des Gesamtvorhabens.<br />

Als Basis für die Variantenfindung müssen Nutzeranforderungen präzise definiert<br />

werden. Für die geforderte S/L-Bahn ergibt sich daraus eine entsprechende<br />

S/L-Bahn-Einstufung gemäß den Richtlinien der ICAO (s. Abb. 9). Die notwendigen<br />

Mindestabmessungen <strong>und</strong> -parameter sind im ICAO-Annex 14 detailliert aufgeführt<br />

(Anl. 41, vgl. [42]) <strong>und</strong> somit als äußerer Rahmen für die weiteren Betrachtungen<br />

vorgegeben. Nationale Richtlinien <strong>und</strong> Gesetze werden erst unterhalb dieses internationalen<br />

Rahmens, zu einem späteren Zeitpunkt, relevant.<br />

Sinnvoll ist es, zunächst eine überschaubare Anzahl gr<strong>und</strong>sätzlich in Frage kommender<br />

S/L-Bahn-Varianten, die möglichst verschiedenartig sein sollten, zu generieren.<br />

Aus diesen S/L-Bahn-Varianten können oftmals Untervarianten (Optionen) gebildet<br />

werden, die sich in der Regel lediglich aufgr<strong>und</strong> sek<strong>und</strong>ärer Nebenbedingungen,<br />

z.B. der äußeren infrastrukturellen Ein- <strong>und</strong> Anbindung, unterscheiden. Als Referenzfall<br />

dient jeweils das bestehende S/L-Bahn-System, die sog. Nullvariante: Positive<br />

wie negative Variantenauswirkungen können mit dem Zustand ohne Ausbau<br />

verglichen werden. Zur Ermittlung der Umweltauswirkungen muss jedoch zwingend<br />

das Gesamtsystem – neue Situation nach Ausbau gegenüber Bestand vor Ausbau –<br />

betrachtet werden.<br />

Bereits bei der Prüfung der Variantenauswahl hat die Auswertung der durchgeführten<br />

Bewertungsschemata gezeigt, dass Alles-oder-Nichts-Forderungen („K.o.-Kriterien“)<br />

unzweckmäßig <strong>und</strong> nicht zielführend sind. Kann beispielsweise eine S/L-Bahn-Variante<br />

bestimmte Nutzeranforderungen nicht zu 100 % erfüllen (Kapazität, Hindernisfreiheit<br />

usw.), erreicht sie den 100-%-Wert aber annähernd mit nur geringen Abstrichen,<br />

so sollte sie trotzdem weiterhin als in Frage kommende Variante in das <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

mit einbezogen werden <strong>und</strong> darf nicht wie am Flughafen Frankfurt<br />

Rhein Main vorzeitig aus dem <strong>Bewertungsverfahren</strong> herausfallen (Kap. 5.2.4). Gegebenenfalls<br />

müssen die flugbetrieblichen Einschränkungen aufgezeigt oder zusätzliche<br />

Ausbauschritte zur Kompensierung <strong>von</strong> evtl. Einschränkungen diskutiert werden<br />

(„The strategic planning process“ [17], S. 46 ff.).<br />

Als Muster für eine strukturierte Generierung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten können in Abhängigkeit<br />

<strong>von</strong> der Ausbauabsicht logische Prüfungsschritte definiert werden. Zur<br />

122


Vereinfachung der Darstellungen wird im Folgenden <strong>von</strong> lediglich einer bestehenden<br />

S/L-Bahn ausgegangen (durchgezogene Linie in Abb. 23 ff.).<br />

a) Nutzungsänderung<br />

Bei einer Nutzungsänderung soll zukünftig eine höhere Flugzeugkategorie abwickelt<br />

werden, d.h. generell wird eine längere S/L-Bahn angestrebt. Da bei diesen Flugplätzen<br />

in der Regel nur eine S/L-Bahn vorhanden ist, bieten sich in erster Priorität sämtliche<br />

rational nachvollziehbaren Varianten einer Bahnverlängerung an. Erst in der<br />

zweiten Priorität kommen Alternativen einer Bahndrehung, Parallelverschiebung oder<br />

einer Kombination aus beiden Möglichkeiten in Betracht, da dies den Neubau des<br />

Bahnsystems bedeutet. Kommen lediglich S/L-Bahn-Varianten in die nähere Auswahl,<br />

die mehr als ca. 2,5 km vom vorhandenen Abfertigungsbereich entfernt liegen<br />

(Rollweglänge > 5 km) <strong>und</strong> erfüllen diese nicht alle Nutzeranforderungen zu 100 %,<br />

dann sollte auch der Gesamtstandort zur Diskussion gestellt werden, da eine gr<strong>und</strong>legende<br />

Anpassung der vorhandenen Luftverkehrsinfrastruktur unumgänglich ist. In<br />

Abb. 23 sind die einzelnen Prüfungsschritte näher erläutert.<br />

1. Prüfungsschritt: Bahnverlängerung<br />

einseitig symmetrisch asymmetrisch<br />

oder<br />

2. Prüfungsschritt: Neubau<br />

Drehung Parallelverschiebung Kombination<br />

Sind die Prüfungsschritte 1 <strong>und</strong> 2 erfolglos, muss die „Standortfrage“ gestellt werden!<br />

Abb. 23: Prüfungsfolge zur Variantenfindung bei einer beabsichtigten Nutzungsänderung,<br />

eigene Darstellung<br />

123


) Verringerung der Umweltauswirkungen<br />

Eine Verringerung der Umweltauswirkungen kann nur durch eine Drehung <strong>und</strong>/oder<br />

eine Parallelverschiebung einer bestehenden S/L-Bahn erreicht werden: Drehung<br />

<strong>und</strong>/oder Verschiebung können vom Gr<strong>und</strong>satz her als Rückbau einer bestehenden<br />

S/L-Bahn zugunsten einer neuen S/L-Bahn-Variante aufgefasst werden. Meist bietet<br />

sich diese Maßnahme im Zuge einer erforderlichen Gr<strong>und</strong>instandsetzung des S/L-<br />

Bahn-Systems an. Da eine gleichzeitige Bahnverlängerung (Erweiterung) relativ wenig<br />

Mehrkosten verursacht, wird diese Handlungsoption oftmals mit erwogen. In<br />

Abb. 24 sind die diesbezüglichen Prüfungsschritte zusammengefasst.<br />

1. Prüfungsschritt: Neubau<br />

Drehung Parallelverschiebung Kombination<br />

Ergibt sich bei dieser Prüfung keine rationale S/L-Bahn-Variante, muss auf das bestehende<br />

S/L-Bahn-System zurückgegriffen werden.<br />

Wird zusätzlich die Erweiterung des S/L-Bahn-Systems zwingend gefordert, muss die<br />

„Standortfrage“ gestellt werden!<br />

Abb. 24: Variantenfindung zur Verringerung der Umweltauswirkungen, eigene Darstellung<br />

c) Kapazitätserweiterung<br />

Die Kapazitätserweiterung zielt allgemein auf den Ausbau des S/L-Bahn-Systems ab,<br />

so dass pro Zeitintervall mehr Flugzeuge als im bestehenden System abgewickelt<br />

werden können (Erhöhung des Koordinationseckwertes, vgl. Abb. 7). Dies betrifft<br />

hauptsächlich größere internationale Verkehrsflughäfen <strong>und</strong> bedeutet in der Praxis<br />

die Forderung zur Realisierung einer zusätzlichen S/L-Bahn. Hier ist vorab zu prüfen,<br />

ob evtl. eine ausschließliche S- oder eine ausschließliche L-Bahn ausreichend ist<br />

<strong>und</strong> inwieweit die Länge variiert werden kann (s. Kap. 4.2.1). Weiterhin kann eine<br />

gr<strong>und</strong>legende Umstrukturierung des S/L-Bahn-Systems sinnvoll sein (Bsp. Flughafen<br />

Madrid-Barajas, Kap. 5.2.7). Die größten Kapazitätsgewinne können mit <strong>von</strong>einander<br />

124


unabhängigen S/L-Bahn-Konfigurationen erreicht werden. Deshalb bieten sich Parallelbahnsysteme<br />

an. Die diesbezüglichen Prüfungsschritte sind in Abb. 25 dargestellt.<br />

1. Prüfungsschritt: Parallelbahnvariante<br />

Abstand: abhängig unabhängiger Betrieb (vgl. Anl. 22)<br />

oder<br />

2. Prüfungsschritt: Kreuzbahn- bzw. V-Bahnvariante<br />

3. Prüfungsschritt: Umstrukturierung des S/L-Bahn-Systems<br />

Kann bei sämtlichen Prüfungsschritten keine rationale S/L-Bahnkonfiguration generiert<br />

werden, ist der „Endausbau“ des S/L-Bahn-Systems erreicht, d.h. eine Standortalternative<br />

ist zu prüfen!<br />

Abb. 25: Prüfungsfolge zur Variantenfindung bei einer Kapazitätserweiterung, eigene Darstellung<br />

Zusammenfassung:<br />

Diese strukturierte Vorgehensweise zur planmäßigen Generierung <strong>von</strong> rationalen<br />

S/L-Bahn-Varianten dient in erster Linie dem Nachweis der Vollzähligkeit der Handlungsoptionen.<br />

Zusätzlich muss erreicht werden, dass keine realisierbare S/L-Bahn-<br />

Variante vorzeitig aufgr<strong>und</strong> einer Alles-oder-Nichts-Forderung aus der Betrachtung<br />

herausgenommen wird. Weist der Flughafenbetreiber im Planfeststellungsantrag ein<br />

gleichartiges, adäquates Prüfschema nach, so kann sein Verfahren der Variantenge-<br />

125


nerierung allgemein als stimmig <strong>und</strong> somit als „gut“ eingestuft werden. Wird ein logischer<br />

Aufbau gem. a) bis c) nicht eingehalten, so ist das Variantenauswahlverfahren<br />

höchstens als „ausreichend“ einzustufen. Fehlt eine entsprechende Struktur überhaupt,<br />

so ist das Variantenauswahlverfahren „ungenügend“.<br />

6.2.3 3. Schritt: Variantenbewertung<br />

Wie bereits in Kap. 1.2 angedeutet, soll die Variantenbewertung in Bezug auf:<br />

- Leistungsfähigkeit (Kapazität/Funktionalität),<br />

- Umweltauswirkungen,<br />

- Wirtschaftlichkeit<br />

erfolgen.<br />

Leistungsfähigkeit<br />

Umweltauswirkungen<br />

Kapazität<br />

Funktionalität<br />

Schutzgüter (Menschen, Tiere u. Pflanzen,…)<br />

Internes Flugunfallrisiko<br />

(Koordinierungsaufwand)<br />

Externes Flugunfallrisiko<br />

Investitions- u.<br />

Folgekosten<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong><br />

Entschädigungsleistungen<br />

Realisierungszeitraum<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Abb. 26: Verknüpfungspunkte <strong>und</strong> Abhängigkeiten der Bewertungsbereiche, eigene Darstellung<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich besitzt eine nach den Standards der ICAO generierte S/L-Bahn-Variante<br />

hinsichtlich der flugbetrieblichen Sicherheit (safety) immer ein ausreichendes<br />

Niveau [41]. Deshalb spielt das interne <strong>und</strong> externe Flugunfallrisiko für die Bildung<br />

einer Reihung der S/L-Bahn-Varianten zunächst keine Rolle. Erst bei der abschließenden<br />

Bildung einer Rangfolge werden potentielle Sicherheitsaspekte mit einbezogen.<br />

Bei der Variantenbewertung ist die oberste Prämisse, eine angemessene Be-<br />

126


urteilungstiefe mit der nötigen Praktikabilität des Verfahrens in Einklang zu bringen.<br />

Dazu werden in Anlehnung an die analysierten Bewertungsschemata aus Kap. 5 <strong>und</strong><br />

der weiteren Verkehrsträger (Straße, Schiene) Bewertungskriterien festgelegt, gebündelt,<br />

wenn möglich, verknüpft <strong>und</strong> in einem Kriteriengerüst strukturiert. Die einzelnen<br />

Verknüpfungspunkte bzw. Abhängigkeiten zeigt Abb. 26.<br />

6.2.3.1 Leistungsfähigkeit (Kapazität/Funktionalität)<br />

Der Bereich Leistungsfähigkeit lässt sich relativ unkompliziert unterteilen. Er setzt<br />

sich aus der Kapazität <strong>und</strong> der Funktionalität des S/L-Bahn-Systems in Verbindung<br />

mit dem prognostizierten Flugzeugmix zusammen. Wie bereits erwähnt, kann die<br />

praktisch stündliche Kapazität mit Hilfe <strong>von</strong> Simulationsmodellen- bzw. -programmen<br />

unter Einbeziehung <strong>von</strong> systembedingten Abhängigkeiten für jede Betriebsrichtung<br />

ermittelt werden (vgl. Kap. 4.2). Die vorhandene Luftraumstruktur sowie die notwendigen<br />

Luftraumkoordinationen werden dabei mit berücksichtigt. Ein Vergleich der<br />

S/L-Bahn-Varianten hinsichtlich der Funktionalität des S/L-Bahn-Systems ist hingegen<br />

schwieriger, da eine weitere Aufschlüsselung unerlässlich ist. In Abhängigkeit<br />

<strong>von</strong> den speziellen Gegebenheiten muss die Funktionalität einer S/L-Bahn-Variante<br />

im Hinblick auf:<br />

- betriebliche Aspekte (Auswirkungen für den Betreiber <strong>und</strong> Nutzer; Flexibilität,<br />

Zeitverluste),<br />

- Nutzungseinschränkungen (hinsichtlich der max. Nutzlast <strong>und</strong> Reichweite des<br />

Bemessungsflugzeugs aufgr<strong>und</strong> fehlender S/L-Bahn-Länge <strong>und</strong>/oder Hindernisfreiheit)<br />

<strong>und</strong><br />

- Nachhaltigkeit des Ausbauvorhabens (Planungshorizont/Erweiterbarkeit)<br />

bewertet werden.<br />

In punkto flugbetriebliche, technische Sicherheit auf einem Flugplatz (safety) kann es<br />

nur eine Ja-oder-Nein-Bewertung geben. Entweder kann eine sichere Abwicklung<br />

des Flugbetriebs gewährleistet werden <strong>und</strong> ein entsprechendes Sicherheitsniveau ist<br />

vorhanden oder das S/L-Bahn-System darf nicht realisiert werden („K.o.-Kriterium“).<br />

Hier liegt die Zuständigkeit bei den Genehmigungsbehörden (Luftämter, DSF usw.),<br />

die diesbezüglich klare Aussagen <strong>und</strong> Vorgaben tätigen müssen. Abstufungen oder<br />

127


Bewertungsmaßstäbe spiegeln sich lediglich in den betrieblichen Abhängigkeiten <strong>und</strong><br />

dem daraus resultierenden Koordinationsaufwand (Betriebskosten) wider.<br />

Bei einer beabsichtigten Nutzungsänderung fokussieren sich die Nutzeranforderungen<br />

auf die allgemeine Abwickelbarkeit (Funktionalität), wobei im Allgemeinen angestrebt<br />

wird, ein zukünftiges Bemessungsflugzeug mit maximaler Nutzlast <strong>und</strong> Reichweite<br />

einzusetzen, um damit die Vorraussetzung für einen höchst möglich flexiblen<br />

<strong>und</strong> somit wirtschaftlichen Betrieb zu schaffen. Sollen die existierenden Umweltauswirkungen<br />

verringert werden, fordert der Flughafenbetreiber primär, das vorhandene<br />

Maß an Leistungsfähigkeit des S/L-Bahn-Systems mindestens zu erhalten. Hingegen<br />

ist im Fall der Kapazitätserweiterung der anvisierte Koordinationseckwert des zukünftigen<br />

S/L-Bahn-Systems maßgebend (Abb. 27).<br />

Für den Flughafenbetreiber spielt naturgemäß der Bereich Leistungsfähigkeit eine<br />

entscheidende Rolle. Die Analyse der <strong>Bewertungsverfahren</strong> zeigt eindeutig, dass<br />

seitens der Flughafenbetreiber keine diesbezüglichen Abstriche gemacht werden. In<br />

der Regel werden S/L-Bahn-Varianten <strong>von</strong> vornherein nicht generiert oder fallen bereits<br />

vorzeitig aus dem jeweiligen <strong>Bewertungsverfahren</strong> heraus, wenn mit ihnen keine<br />

100-%ige Deckung bzgl. der geforderten Zielkriterien erreichbar ist.<br />

Leistungsfähigkeit<br />

Ausbauziele<br />

a) Nutzungsänderung<br />

b) Verringerung der<br />

Umweltauswirkungen<br />

c) Kapazitätserweiterung<br />

Wesentliche<br />

Forderung des<br />

Flughafenbetreibers<br />

• Eine höhere Flugzeugkategorie muss<br />

abwickelbar sein (Funktionalität).<br />

• Eine angestrebte Mindestkapazität des<br />

neuen S/L-Bahn-Systems wird definiert.<br />

• Die bestehende Leistungsfähigkeit des S/L-<br />

Bahn-Systems soll mind. erhalten bleiben.<br />

Abb. 27: Maßgebliche Forderungen an die Leistungsfähigkeit eines S/L-Bahn-Systems, eigene Darstellung<br />

128


Bezeichnend ist, dass bei den analysierten Bewertungsbeispielen lediglich am Flughafen<br />

Madrid Barajas eine Ausbauvariante favorisiert wurde, die erst in der mittlerweile<br />

realisierten zweiten Ausbaustufe die geforderte Leistungsfähigkeit hat (Umstrukturierung<br />

des S/L-Bahn-Systems, s. Kap. 5.2.7). Alle anderen Flughäfen hielten<br />

in ihren Bewertungsschemata an der selbst formulierten Mindestleistungsfähigkeit<br />

des zukünftigen S/L-Bahn-Systems als „K.o.-Kriterium“ fest. Dieses Vorgehen basiert<br />

zweifelsohne auf den Interessen der Flughafenbetreiber <strong>und</strong> steht im Widerspruch zu<br />

einer „legitimen“ <strong>und</strong> umfassenden Betrachtungsweise <strong>von</strong> Handlungsoptionen.<br />

Die gr<strong>und</strong>sätzliche Problematik stellt sich wie folgt dar: Aufgr<strong>und</strong> der allgemeinen<br />

Situation <strong>und</strong> Stimmungslage bzgl. Flughafenerweiterungen in Deutschland, tätigen<br />

Flughafenbetreibergesellschaften allgemein keine langfristigen Aussagen über weitere<br />

Ausbauschritte oder sogar den „Endausbau“ des S/L-Bahn-Systems, damit betroffene<br />

Anwohner <strong>und</strong> generelle Ausbaugegner keinen vorzeitigen Widerstand aufbauen.<br />

Zusätzlich gilt das ungeschriebene Gesetz: Je größer der Flughafen ist, desto<br />

schwieriger wird ein weiterer Ausbau. Deshalb könnten Eingeständnisse des Flughafenbetreibers<br />

bei einem S/L-Bahn-Ausbau im Bereich der Leistungsfähigkeit womöglich<br />

die Konsequenz haben, dass eine weitere Ausbaustufe verzögert oder nicht<br />

durchsetzbar ist <strong>und</strong> die fehlende Leistungsfähigkeit dann nicht zeitgerecht oder<br />

überhaupt nicht bereitgestellt werden kann.<br />

Trotz dieses Konfliktpunktes sollte für den Flughafenbetreiber eine Unterdeckung der<br />

geforderten zukünftigen Leistungsfähigkeit des gesamten S/L-Bahn-Systems bis ca.<br />

10 % in einer ersten Ausbaustufe tolerierbar sein, wenn in einer zweiten Ausbaustufe<br />

eine weitere Kapazitätssteigerung für den Flughafenstandort vorgesehen ist. Dies<br />

entspricht einer tolerierbaren Unterdeckung des zusätzlich geforderten Koordinationseckwertes<br />

<strong>von</strong> bis zu 25 %. Folglich müsste die folgende zweite Ausbaustufe,<br />

gemäß den aufgezeigten Entwicklungsszenarien der analysierten Flughäfen in<br />

Kap. 5, ca. 3 bis 7 Jahre vor dem eigentlich geplanten Termin realisiert werden. Prinzipiell<br />

ist bei sämtlichen betrachteten Verkehrsflughäfen eine weitere Kapazitätssteigerung<br />

durch einen Ausbau des S/L-Bahn-Systems möglich, sogar am Flughafen<br />

London Heathrow (vgl. Kap. 5.2.8).<br />

Um ein klares Entwicklungskonzept zu formulieren, könnte insgesamt gesehen die<br />

Benennung eines festen Ausbauziels („Endausbau“) hilfreich sein (Flughafen Madrid-<br />

129


Barajas, Kap. 5.2.7). Anzumerken ist, dass bei einem entsprechenden „Offenlegen<br />

der Karten“ durch den Flughafenbetreiber die zuständigen Genehmigungsbehörden<br />

entsprechend signalisieren müssten, inwieweit sie die Planungsabsichten bis zum<br />

„Endausbau“ mittragen würden, damit der Flughafenbetreiber wiederum Planungssicherheit<br />

hätte. Eine Ausweitung der Vorranggebiete für die Flughäfen sowie zusätzliche<br />

Nutzungsbeschränkungen auf diesen Flächen wären dabei unerlässlich.<br />

6.2.3.2 Umweltauswirkungen<br />

Die Umweltauswirkungen stellen zweifelsfrei den komplexesten Bereich dar. Die in<br />

Kap. 5 analysierten Bewertungsschemata zeigen, dass primär die aus dem Luftverkehr<br />

für den Menschen resultierenden Belastungen dargestellt <strong>und</strong> mit einer relativ<br />

hohen Gewichtung bewertet werden (Fluglärm, Luftschadstoffe). Für ein umfassendes<br />

Gesamtbild müssen jedoch sämtliche in Frage kommenden Umweltschutzgüter<br />

zzgl. evtl. Wechselwirkungen, wie sie in § 2 UVPG „Begriffsbestimmungen“ definiert<br />

sind, – in einer vergleichbaren Weise – betrachtet werden (vgl. u.a. [33, 44, 46, 66,<br />

73, 74]):<br />

1. Menschen<br />

2. Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Biotope)<br />

3. Boden<br />

4. Wasser (Gr<strong>und</strong>-/ Oberflächenwasser)<br />

5. Luft<br />

6. Klima<br />

7. Landschaft<br />

8. Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Die Auswirkungen auf einzelne Umweltschutzgüter können gr<strong>und</strong>sätzlich variantenunabhängig<br />

sein. Besonders bei kleineren Flugplätzen können einzelne Auswirkungen<br />

sogar so geringfügig sein, dass sie im Variantenvergleich vernachlässigbar sind. Innerhalb<br />

des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s müssen Unterschiede jedoch klar aufgezeigt<br />

<strong>und</strong> in ihrer Auswirkung verbal argumentativ beschrieben werden. Als Zusammenfassung<br />

muss für jedes Umweltschutzgut eine Aussage stehen, inwieweit die<br />

Ausbauvariante tolerierbar bzw. nicht mehr tolerierbar ist. Dementsprechend können<br />

130


im Bereich der Umweltauswirkungen einzelne Bewertungskriterien ein „K.o.-Kriterium“<br />

für eine S/L-Bahn-Variante sein.<br />

Im Zusammenhang mit den Umweltauswirkungen des Luftverkehrs ist nicht zuletzt<br />

durch den Absturz der Concorde am 25.07.2000 kurz nach dem <strong>Start</strong> vom Flughafen<br />

Paris Charles de Gaulle auch das externe Flugunfallrisiko (Flugzeugabsturz verb<strong>und</strong>en<br />

mit Auswirkungen auf Dritte) zu benennen (vgl. Abb. 26). Fest steht, dass ein<br />

Flugunfall niemals ausgeschlossen werden kann <strong>und</strong> dass generell ein erhöhtes<br />

Unfallrisiko im unmittelbaren Bereich der S/L-Bahn-An- <strong>und</strong> Abflugrouten vorhanden<br />

ist (<strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landephase des Flugzeugs). Risikobereiche für terroristische Anschläge<br />

innerhalb <strong>und</strong> außerhalb eines Flughafengeländes sind derzeit nicht spezifizierbar.<br />

Ein Zusammenhang mit der Wahl der S/L-Bahn-Variante bzw. dem S/L-<br />

Bahn-Systems ist deshalb nicht gegeben.<br />

Risikoabschätzungen, wie beispielsweise für einen Flugunfall im Bereich des Chemieunternehmens<br />

Ticona GmbH am Flughafen Frankfurt Rhein Main (Anl. 76), verb<strong>und</strong>en<br />

mit einer zusätzlich erheblichen Schadensauswirkung auf Dritte, sind aufgr<strong>und</strong><br />

der unzureichenden Datenbasis sehr problematisch <strong>und</strong> können nur mit einer<br />

statistischen Unfallwahrscheinlichkeit in Abhängigkeit <strong>von</strong> der überflogenen Fläche<br />

<strong>und</strong> der Intensität des Luftverkehrs beziffert werden. Der TÜV Pfalz hat in seinem<br />

Gutachten zur Absturzhäufigkeit am Flughafen Frankfurt ein Individualrisiko (Absturz<br />

mit der Folge eines Toten am Boden) mit einem max. Erwartungswert <strong>von</strong> einem<br />

Schadensereignis in 10.000 Jahren ermittelt [32]. Die Wahrscheinlichkeit eines<br />

Störfalls in der Ticona GmbH wurde auf ein Schadensereignis in 34.500 Jahren bis<br />

ein Schadensereignis in 20.800 Jahren angegeben. Da es in Deutschland keine definierte<br />

Methode zur Berechnung eines Störfallrisikos mit entsprechenden Grenzwerten<br />

gibt, ist die Aussagekraft der Risikowahrscheinlichkeiten umstritten. Die entsprechenden<br />

Interpretation der „Risikoabschätzungen“ durch die Ausbaubefürworter <strong>und</strong><br />

-gegner klaffen daher weit auseinander (s. Kap. 4.3.4 u. 5.2.4, vgl. [94, 136]).<br />

Hier muss die praktische Prämisse gelten: Zunächst ist für die Bewertung der S/L-<br />

Bahn-Varianten das potentielle externe Flugunfallrisiko nicht relevant, da realisierbare<br />

Varianten die notwendigen flugbetrieblichen Anforderungen gemäß den internationalen<br />

Richtlinien der ICAO erfüllen müssen (Standards, Hindernisfreiheit usw.).<br />

131


Nach Abschluss des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s sollte eine Abschätzung des externen<br />

Risikopotentials für jede S/L-Bahn-Variante erfolgen. Dabei ist es notwendig,<br />

vorab eine erfassbare Datenbasis zu definieren. Sinnvoll ist es, sich als Gr<strong>und</strong>lage<br />

der Bewertung auf einen bereits klar definierten Bereich zu konzentrieren. Es bietet<br />

sich der gem. § 12 LuftVG „Baubeschränkungen im Bauschutzbereich“ (Anl. 43) definierte<br />

Anflugsektor als zu betrachtende Fläche zur Abschätzung des externen Risikopotentials<br />

an. Als Entscheidungskriterium gilt es, zu differenzieren zwischen „überflogener<br />

Wohnbevölkerung“ (Siedlungsfläche, Personenzahl), überflogenen Industrieanlagen<br />

(„Risikospektrum“) <strong>und</strong> der Intensität des Luftverkehrs. Jedem Betrachter<br />

muss klar sein, dass der Forderung nach einer 100-%igen Sicherheit, d.h. einem Risiko<br />

gleich null, niemals <strong>und</strong> an keinem Ort entsprochen werden kann. Das tolerierbare<br />

externe Risikoniveau bleibt schlussendlich eine Ermessensentscheidung. Prinzipiell<br />

sollte diejenige S/L-Bahn-Variante bevorzugt werden, die im Quervergleich das<br />

niedrigste externe Risikopotential aufweist.<br />

Anzumerken ist, dass im Gegensatz zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an Straßen,<br />

die Berücksichtigung einer Kostenkomponente zur Erfassung der „Veränderung<br />

des Unfallgeschehens“ bei Neubaustrecken im Luftverkehr nicht möglich ist<br />

(vgl. [22]), da aufgr<strong>und</strong> der niedrigen Flugunfallzahlen keine signifikante Datenbasis<br />

existiert, die unmittelbare Rückschlüsse auf das S/L-Bahn-System zuließe. Weiterhin<br />

ist gerade am Beispiel des Flughafens Frankfurt Rhein Main unbestritten, dass aufgr<strong>und</strong><br />

der Überlastung des S/L-Bahn-Systems in den Spitzenst<strong>und</strong>en durch „Luftstau“<br />

das Sicherheitsrisiko ansteigt. Ein Ausbau des S/L-Bahn-Systems würde diesbezüglich<br />

eine Verbesserung des Ist-Zustands, d.h. eine Abminderung des Unfallrisikos,<br />

bewirken.<br />

6.2.3.3 Wirtschaftlichkeit<br />

Wie bereits beschrieben, möchte der Flughafenbetreiber gr<strong>und</strong>sätzlich die für ihn<br />

wirtschaftlichste S/L-Bahn-Variante realisieren (Kap. 4.4). Dazu wurden in den untersuchten<br />

Bewertungsschemata stets die „reinen“ Baukosten separat aufgeführt <strong>und</strong><br />

ohne Berücksichtigung der damit verb<strong>und</strong>enen Steigerung der Leistungsfähigkeit in<br />

Verbindung mit den jeweiligen Umweltauswirkungen gewertet. Die Baukosten errechnen<br />

sich aus folgenden Einzelposten (eigene Zusammenstellung):<br />

132


- Erwerb der benötigten Fläche (Quantität, Qualität),<br />

- S/L-Bahn-Dimensionierung (Länge, Breite),<br />

- Rollwegkonfiguration (Anl. 42),<br />

- Herrichten der Fläche (Rodung, Erdmassenbewegung…),<br />

- Herstellung der Hindernisfreiheit (gem. ICAO, Anl. 41),<br />

- betriebliche Forderungen (z.B. Bau unter laufendem Betrieb, spez. CAT-Einstufung<br />

usw.),<br />

- sonstige Rahmenbedingungen (landseitige Flughafenanbindung, vorhandene<br />

Bebauung, Gr<strong>und</strong>dienstbarkeiten o.ä.).<br />

Vom logischen Verständnis her, müssten jedoch die gesamten Investitionskosten<br />

(einmalige Kosten) <strong>und</strong> zusätzlich die laufenden Folgekosten (Betrieb, Erhaltung)<br />

betrachtet <strong>und</strong> ins Verhältnis zum direkten Nutzen (Steigerung der Leistungsfähigkeit)<br />

<strong>und</strong> den dazugehörigen Umweltauswirkungen gesetzt werden. Umweltauswirkungen<br />

sind wegen ihrer Multidimensionalität einerseits schwierig zu erfassen, andererseits<br />

können Ausgleichs- <strong>und</strong> Entschädigungsleistungen vorab nicht exakt berechnet<br />

werden, da keine konkreten, quantitativ umsetzbaren gesetzlichen Regelungen<br />

bzw. Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen existieren. Das Leistungsniveau ist jedoch unmittelbar<br />

<strong>von</strong> den gesamten Umweltauswirkungen abhängig (z.B. die Bemessung der<br />

Ausgleichsflächen [31]). Überschlägig ist nach Erfahrungswerten ein Leistungsvolumen<br />

<strong>von</strong> ca. 10 % bis 20 % der gesamten Baukosten anzusetzen! Zusätzlich sind<br />

oftmals betriebliche Einschränkungen als Ausgleichsmaßnahmen, wie etwa ein generelles<br />

Nachtflugverbot als Auflage in dem Planfeststellungsbeschluss enthalten<br />

[32, 33].<br />

Der Kostenaufwand zur Koordinierung des Flugbetriebs ist eng mit der Leistungsfähigkeit<br />

des S/L-Bahn-Systems verknüpft, d.h., dass kurze, direkte Rollwege in Verbindung<br />

mit wenigen flugbetrieblichen Abhängigkeiten, geringen Einschränkungen<br />

<strong>und</strong> Kreuzungspunkten sowohl die Leistungsfähigkeit (Kapazität, Funktionalität) erhöhen,<br />

als auch den Koordinierungsaufwand reduzieren. Deshalb ist der Koordinierungsaufwand<br />

ein direkter Indikator für das interne Flugunfallrisiko (vgl. Abb. 26).<br />

Erhaltungs- bzw. spätere Sanierungsmaßnahmen sind weitestgehend <strong>von</strong> der Dimensionierung<br />

des S/L-Bahn-Systems abhängig. Kompakte <strong>und</strong> gleichzeitig unab-<br />

133


hängige S/L-Bahn-Systeme besitzen diesbezüglich Vorteile, da einerseits nur ein Minimum<br />

an Flugbetriebsfläche beansprucht wird, andererseits bei entsprechenden<br />

Maßnahmen keine wesentliche Einschränkung des Flugbetriebs notwendig wird<br />

(Flexibilität des S/L-Bahn-Systems).<br />

Im Rahmen des Kriteriums Wirtschaftlichkeit wird meist schon bei der Vorauswahl<br />

der S/L-Bahn-Varianten die Entscheidung getroffen, ob nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

eine generierte Variante überhaupt in Betracht kommt. Allgemeine betriebliche<br />

Einschränkungen während der Bauphase <strong>und</strong> baubetriebliche Überlegungen<br />

beim „Bauen unter Flugbetrieb“ fließen in diese Betrachtung mit ein. Ist der erforderliche<br />

Kostenaufwand zur Realisierung exorbitant hoch <strong>und</strong> steht er in keinem<br />

realistischen Verhältnis zur erreichbaren Leistungsfähigkeit des S/L-Bahn-Systems,<br />

so ist das Projekt logischerweise nicht realisierbar. Der Nachweis einer wirtschaftlichen<br />

Tragfähigkeit des Ausbauvorhabens müsste deshalb bereits im 1. Schritt zur<br />

Prüfung der Voraussetzungen (Kap. 6.2.1) erbracht werden, damit <strong>von</strong> Beginn an ein<br />

maximal vertretbares Kostenvolumen für den Ausbau festgesetzt ist („Budgetlimit“).<br />

Dieser Nachweis wurde in keinem der analysierten <strong>Bewertungsverfahren</strong> geführt.<br />

Die zugr<strong>und</strong>e gelegte Nutzungsdauer einer neuen S/L-Bahn sollte gemäß der<br />

strukturellen Nutzungsdauer der Verkehrsflächenbefestigung mindestens 20 Jahre<br />

betragen (PCN-Einstufung, [29]) <strong>und</strong> spielt in der Regel in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />

keine Rolle. Eine geplante erste Ausbaustufe mit einer „temporären“ S/L-<br />

Bahn, die durch eine zweite Ausbaustufe mit einem veränderten S/L-Bahn-System<br />

vor einer 20-jährigen Nutzungsdauer abgelöst werden soll, muss hingegen als ein<br />

„Gesamtausbaupaket“ betrachtet werden, d.h. beide Ausbauschritte sind als eine<br />

S/L-Bahn-Variante zu zählen.<br />

Abschließend sollte unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit ein allgemeiner<br />

Zeitrahmen für die Realisierung bzw. die Inbetriebnahme in die Bewertung einfließen.<br />

Ist z.B. die für eine S/L-Bahn-Variante benötigte Fläche bereits im Besitz des Flughafenbetreibers,<br />

so stellt dies eine günstige Vorbedingung für die rasche Umsetzung<br />

des Ausbauvorhabens dar. Die Ergebnisse eines Mediationsverfahrens können zur<br />

Abschätzung <strong>und</strong> Bewertung der Realisierungszeitspanne hilfreich sein (vgl. Flughafen<br />

Wien-Schwechat, Kap. 5.2.5).<br />

134


6.2.4 Bestimmung des Kriteriengerüstes<br />

Bei der Bestimmung des Kriteriengerüstes stellen die Ergebnisse aus der Analyse<br />

der angewendeten <strong>Bewertungsverfahren</strong> (Kap. 5.3.2) <strong>und</strong> die in Kap. 6.2.3 getätigten<br />

Aussagen zum 3. Schritt des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s die Basis dar. Dabei gelten folgende<br />

Gr<strong>und</strong>sätze (Abb. 28):<br />

- Das Kriteriengerüst ist vorab definiert, vollständig <strong>und</strong> während der<br />

Verfahrensanwendung unveränderbar.<br />

- Die vollständige Bearbeitung aller Bewertungskriterien ist zwingend notwendig.<br />

- Die thematische Struktur des Kriteriengerüstes ist so festgelegt, dass einerseits<br />

alle relevanten Kriterien erfasst <strong>und</strong> berücksichtigt sind, andererseits eine<br />

„mehrfache Bewertung“ ein <strong>und</strong> desselben Kriteriums bzw. Tatbestandes ausgeschlossen<br />

wird („konsistentes Kriteriengerüst“).<br />

Somit sind die wichtigen Forderungen aus Kap. 5.3.2 an das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

erfüllt, d.h., dass sämtliche Zielkriterien (Nutzeranforderungen) den Bewertungskriterien<br />

zugeordnet werden können <strong>und</strong> dass unabhängig <strong>von</strong> der Funktion<br />

<strong>und</strong> Größe des Flugplatzes <strong>und</strong> der Ausbauabsicht des Betreibers alle Bewertungskriterien<br />

untersucht werden müssen.<br />

Beispielsweise betrifft die Forderung nach der sog. Hub-Fähigkeit des zukünftigen<br />

S/L-Bahn-Systems <strong>und</strong> der daraus abgeleiteten MCT, Teilaspekte der Bewertungskriterien<br />

„Kapazität“, „Nutzungseinschränkungen“ sowie „Betriebliche Abhängigkeiten“.<br />

Dadurch kommt es einerseits bei einer eigenständigen Bewertung zu einer<br />

Mehrfachbewertung, andererseits werden die Aspekte der Terminal- <strong>und</strong> Vorfeldkonfiguration<br />

sowie der flugbetrieblichen Koordination außer Acht gelassen bzw. nicht<br />

bewertet [33].<br />

135


136<br />

Abb. 28: Standardisiertes Kriteriengerüst des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s, eigene Darstellung


6.2.4.1 Abwägung, Gewichtung <strong>und</strong> Bewertung<br />

Jedes Bewertungskriterium wird im Folgenden einzeln betrachtet. Um <strong>von</strong> einer dimensionsbehafteten<br />

Messgröße (Indikator) zu einer einheitlichen, neutralen Bewertung<br />

mit Punkten zu kommen, werden für jedes Kriterium Bewertungsfunktionen definiert.<br />

Es werden Gr<strong>und</strong>sätze abgeleitet, die für jede Bewertungsfunktion den äußeren<br />

Rahmen darstellen.<br />

Die <strong>von</strong> den Flughafenbetreibern in Bezug auf ein Bewertungskriterium bereits vorhandenen<br />

Bewertungen werden anhand einer aus den Anwendungsfällen extrahierten<br />

Bewertungsfunktion analysiert. Eine Gegenüberstellung der extrahierten Bewertungsfunktion<br />

<strong>und</strong> der neuen Bewertungsfunktion dient zur Verdeutlichung der Weiterentwicklung<br />

<strong>und</strong> Optimierung der Bewertung innerhalb des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s.<br />

Die Bereiche einer Bewertungsfunktion (Intervalle) zwischen den vorab definierten<br />

„Eckpunkten“ werden durch konstante, lineare oder quadratische Funktionsverläufe<br />

beschrieben. Dieses Vorgehen standardisiert die Bewertungsfunktionen <strong>und</strong> vereinfacht<br />

die Anwendung, ohne jedoch die notwendige Aussagepräzision zu verringern.<br />

Beispielsweise bewirkt bei den quadratischen Funktionsverläufen die einheitliche Erhöhung<br />

der Exponenten auf „3“ normalerweise keine qualitative Veränderung des<br />

Bewertungsergebnisses. Im Gegensatz dazu, würde eine Erhöhung auf den Exponenten<br />

„10“ in der Bewertung quasi eine Alles-oder-Nichts-Forderung bewirken.<br />

Die im UVPG geforderte Gleichwertigkeit aller Umweltschutzgüter wird in das neue<br />

<strong>Bewertungsverfahren</strong> implementiert, d.h. es wird eine formale 1:1-Gewichtung eingeführt<br />

<strong>und</strong> ebenfalls für die Bewertungskriterien im Bereich der Leistungsfähigkeit<br />

übernommen. Für die detaillierte Bepunktung der Bewertungskriterien wird in allen<br />

Fällen eine Skala <strong>von</strong> 0 bis 100 gewählt. Im Rahmen des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s<br />

ist es ausreichend, die aus den Bewertungsfunktionen berechneten Punktezahlen<br />

kaufmännisch zu r<strong>und</strong>en.<br />

Dieser Einteilung wird eine auf das jeweilige Bewertungskriterium angepasste standardisierte<br />

Bewertungsfunktion zugr<strong>und</strong>e gelegt, die einem Notenschlüssel mit einer<br />

137


unteren zulässigen Schwelle <strong>von</strong> 40 Punkten bzw. 40 % entspricht. Diese „untere<br />

Schwelle“ ist notwendig, da auf einige Bewertungskriterien aus dem Bereich Umweltauswirkungen<br />

keine stetige Bewertungsfunktion angewendet werden kann <strong>und</strong><br />

bei einer Unterschreitung dieser „unteren Schwelle“ die entsprechende S/L-Bahn-Variante<br />

nicht mehr realisiert werden darf („K.o.-Kriterium“). Sollten für sämtliche S/L-<br />

Bahn-Varianten einzelne Bewertungskriterien ohne nennenswerte Bedeutung sein,<br />

dann müssen die S/L-Bahn-Varianten eine gleich hohe Bepunktung gemäß dem vorhandenen<br />

Zielerreichungsgrad erhalten. Sind z.B. generell keine Nutzungseinschränkungen<br />

zu erwarten, dann ist ein Zielerreichungsgrad <strong>von</strong> 100 % vorhanden. Somit<br />

erhalten sämtliche S/L-Bahn-Varianten eine Bepunktung mit jeweils 90 Punkten. Da<br />

es bei einigen Bewertungskriterien in Abhängigkeit <strong>von</strong> der S/L-Bahn-Variante möglich<br />

ist, den geforderten Zielerreichungsgrad zu übertreffen bzw. Umweltauswirkungen<br />

gegenüber dem Ist-Zustand zu verbessern, erfolgt eine Bonusbepunktung <strong>von</strong><br />

bis zu 100 Punkten.<br />

Die Reihung der S/L-Bahn-Varianten erfolgt abschließend anhand einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung,<br />

in der für jede S/L-Bahn-Variante die Gesamtkosten des Ausbaus<br />

ins Verhältnis zur Gesamtbepunktung aus den Bereichen Leistungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Umweltauswirkungen gesetzt werden. Dabei fließen die Bereiche Leistungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Umweltauswirkungen neutral in das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> ein, d.h.<br />

sie werden standardmäßig 1:1 gewichtet.<br />

Es bleibt dem Flughafenbetreiber überlassen, inwieweit er abschließend, unabhängig<br />

<strong>von</strong> der standardisierten Bewertung, eine eigene Gewichtung vornimmt, die verschiedenen<br />

Gewichtungen in einer Sensitivitätsanalyse beurteilt <strong>und</strong> entsprechend<br />

zu abweichenden Bewertungsergebnissen kommt. Ein wesentlicher Vorteil des<br />

neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s mit expliziter Gewichtung ist, dass damit die Präferenzen<br />

des Anwenders transparent werden; die individuelle Gewichtung muss durch den<br />

Anwender offen gelegt werden.<br />

Die Rangfolge der S/L-Bahn-Varianten kann sich aufgr<strong>und</strong> der abschließenden Betrachtung<br />

des internen/externen Flugunfallrisikopotentials, der Abschätzung des Realisierungshorizonts<br />

sowie evtl. sonstiger Faktoren bei vorheriger annähernd gleicher<br />

138


Variantenreihung nochmals verändern. Dies stellt jedoch den absoluten Ausnahmefall<br />

dar. Das Ablaufschema des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s zeigt Abb. 29.<br />

Schritte:<br />

Ablaufschema<br />

1<br />

Bewertungskriterien<br />

Leistungsfähigkeit<br />

Umweltauswirkungen<br />

Bepunktung (0-100) gem.<br />

individueller<br />

Bewertungsfunktion<br />

4<br />

Kriterienanzahl<br />

8<br />

2<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Variantenreihung:<br />

€ / Bew.-Punkt<br />

Leistungsfähigkeit [Pkt]<br />

Investitionskosten [€]<br />

+<br />

Verhältnis 1 : 1<br />

Umweltauswirkungen [Pkt]<br />

3<br />

Resultat<br />

Internes Flugunfallrisiko<br />

Abwägung<br />

(verbal-argumentativ)<br />

Externes Flugunfallrisiko<br />

Rangfolge:<br />

„Bestvariante“<br />

Realisierungszeitraum /<br />

Sonstiges<br />

Abb. 29: Ablaufschema des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s, eigene Darstellung<br />

6.2.4.2 Leistungsfähigkeit<br />

6.2.4.2.1 Kapazität<br />

Das Bewertungskriterium Kapazität wird generell durch den erreichbaren Koordinationseckwert<br />

eines S/L-Bahn-Systems quantifiziert (Kap. 4.2). Innerhalb der analysierten<br />

<strong>Bewertungsverfahren</strong> werden zwar S/L-Bahn-Varianten generiert <strong>und</strong> bewertet,<br />

die den geforderten Koordinationseckwert nicht erreichen, doch entfallen diese<br />

139


Varianten gerade aus diesem Gr<strong>und</strong>. Ist durch eine S/L-Bahn-Variante eine zusätzliche<br />

Kapazität über dem geforderten Koordinationseckwert möglich, so fließt dies generell<br />

nicht in die analysierten Bewertungen ein. Deshalb stellt das Bewertungskriterium<br />

Kapazität quasi eine Alles-oder-Nichts-Forderung dar.<br />

In der Praxis wird stets versucht, den zukünftigen Koordinationswert exakt mit der<br />

Entwicklungsprognose für ein bestimmtes Planungsjahr in Einklang zu bringen. Sowohl<br />

eine Kapazitätsreserve als auch ein Kapazitätsdefizit sollen vermieden werden,<br />

so dass unter optimalen Bedingungen die vermeintliche Bestvariante bzgl. der Kapazität<br />

in der Regel exakt den prognostizierten Erfordernissen entspricht („Punktlandung“).<br />

Für den Betrachter des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s sollte jedoch explizit nachvollziehbar<br />

sein, weshalb eine S/L-Bahn-Variante, die annähernd die geforderte Kapazität erfüllt,<br />

nicht weiter betrachtet wird, <strong>und</strong> wiederum eine S/L-Bahn-Variante, die eine „Überkapazität“<br />

darstellt, keinen „Bonus“ erhält. Diesen offensichtlichen Schwachpunkt der<br />

untersuchten Bewertungsschemata gilt es zu bereinigen, zumal die vom Flughafenbetreiber<br />

geforderte Kapazität in Form eines höheren Koordinationseckwertes des<br />

zukünftigen S/L-Bahn-Systems keine, z.B. für eine bestimmte Flughafenkategorie,<br />

exakt ableitbare Absolutgröße darstellt.<br />

In Abb. 30 ist die pauschalierte Bewertung der untersuchten <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

der optimierten, neuen Bewertung gegenüber gestellt. Wesentliche Eckpunkte sind:<br />

- Eine 100-%ige Erfüllung des zusätzlich geforderten Koordinationseckwertes<br />

entspricht einer Bewertung mit 90 Punkten.<br />

- Der zusätzlich geforderte Koordinationseckwert (Kapazitätszuwachs) sollte als<br />

unterste Betrachtungsgrenze zu min. 75 % erreicht werden, was einer<br />

tolerierbaren Unterdeckung <strong>von</strong> max. 25 % entspricht (vgl. Kap. 6.2.3.1, „untere<br />

Schwelle“). Für diese Grenze wird eine Bewertung mit 40 Punkten angesetzt.<br />

- Wird durch eine S/L-Bahn-Variante eine Überkapazität erreicht, sollte bis zu einem<br />

125-%igen Erfüllungsgrad eine zusätzliche, ansteigende Bepunktung erfolgen.<br />

Eine über 125 % hinausgehende „Überkapazität“ sollte keine weitere Verbesserung<br />

der Bewertung bewirken, da sonst die Versuchung besteht, mit bewusst<br />

geschaffener Überkapazität das Nutzen-Kosten-Verhältnis künstlich auf-<br />

140


zubessern. Dies bedeutet, dass bei einem Erfüllungsgrad ≥ 125 % die Bepunktung<br />

auf einem Wert <strong>von</strong> 125 % „eingefroren“ wird (Deckelung).<br />

Bewertungsfunktion:<br />

Unmittelbar aus den festgelegten Eckpunkten lässt sich die neue Bewertungsfunktion<br />

für das Bewertungskriterium Kapazität herleiten. Dementsprechend können die Bereiche<br />

I bis IV in Abhängigkeit vom Erfüllungsgrad definiert werden (s. Abb. 30).<br />

- Bereich I der Bewertungsfunktion umfasst einen Erfüllungsgrad <strong>von</strong> 0 % bis unter<br />

66,5 % mit einer Bepunktung <strong>von</strong> konstant 0 Punkten.<br />

f I (x) = 0 [Pkt] für 0 ≤ x < 66,5; x [%]<br />

- Nach dem allgemeinen Verständnis ist eine kleinere Unterschreitung der Kapazität<br />

tolerabel, eine größere jedoch nicht. Um dies auszudrücken muss mit zunehmender<br />

Unterschreitung des Erfüllungsgrades die Bepunktung progressiv<br />

abnehmen. Für den Bereich II, der einem Erfüllungsgrad <strong>von</strong> 66,5 % bis 100 %<br />

entspricht, wird deshalb eine quadratische Funktion definiert.<br />

2<br />

f II (x) = 90 – • (100 – x) 2 [Pkt] für 66,5 ≤ x ≤ 100; x [%]<br />

25<br />

- Wird der Erfüllungsgrad überschritten, soll wie bereits gesagt, eine zusätzliche<br />

Bepunktung („Bonus“) im Bereich größer 100 % bis 125 % erfolgen. Im Bereich<br />

III der Bewertungsfunktion ist dazu ein linearer Ansatz zweckmäßig.<br />

2<br />

f III (x) = 90 + • (x – 100) [Pkt] für 100 < x ≤ 125; x [%]<br />

5<br />

- Für einen Erfüllungsgrad über 125 % (Bereich IV) erhält jede S/L-Bahn-Variante<br />

eine konstante, max. Bepunktung mit 100 Punkten.<br />

f IV (x) = 100 [Pkt] für 125 < x; x [%]<br />

141


Bewertungspunkte<br />

100<br />

Bewertungskriterium: Kapazität<br />

I II III IV<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

Ist-<br />

Bewertung<br />

neue<br />

Bewertung<br />

"untere<br />

Schwelle"<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 110% 120% 130%<br />

"Erfüllungsgrad" des zusätzlichen Koordinationseckwertes [%]<br />

Abb. 30: Bewertungsfunktion „Kapazität“, eigene Darstellung<br />

6.2.4.2.2 Nutzungseinschränkungen<br />

Nutzungseinschränkungen beziehen sich direkt auf das als Planungsgr<strong>und</strong>lage gewählte<br />

Bemessungsflugzeug <strong>und</strong> können in Form einer <strong>Start</strong>gewichtslimitierung (Limitierung<br />

des MTOW) <strong>und</strong>/oder einer eingeschränkten Betriebszeit angegeben werden.<br />

Wie beim Bewertungskriterium Kapazität werden in den analysierten <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

zwar S/L-Bahn-Varianten mit Nutzungseinschränkungen in Erwägung<br />

gezogen, doch fallen die S/L-Bahn-Varianten mit Nutzungseinschränkungen bei der<br />

anschließenden Bewertung heraus. Deshalb handelt es sich auch im Fall der Nutzungseinschränkungen<br />

im Prinzip um eine Alles-oder-Nichts-Forderung des Flughafenbetreibers.<br />

Zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten, z.B. die Abwickelbarkeit einer höheren<br />

Flugzeugkategorie, als gefordert, oder die Erhöhung der Betriebszeiten aufgr<strong>und</strong><br />

der Realisierung einer höheren CAT-Einstufung usw. werden nicht berücksichtigt.<br />

Zu Nutzungseinschränkungen kommt es hauptsächlich dann, wenn die notwendige<br />

Hindernisfreiheit gemäß den Richtlinien der ICAO nicht gewährleistet werden<br />

kann <strong>und</strong>/oder die für das Bemessungsflugzeug erforderliche S/L-Bahn-Länge nicht<br />

realisierbar ist [41, 42].<br />

142


Beide Kriterien sind in der Regel unmittelbar <strong>von</strong>einander abhängig. Als Maß für die<br />

Nutzungseinschränkungen durch eine S/L-Bahn-Variante kann zum einen die Nutzlast-<br />

bzw. Reichweitenlimitierung des Bemessungsflugzeugs herangezogen werden,<br />

zum anderen die aufgr<strong>und</strong> der evtl. nicht herstellbaren CAT-Einstufung (ungenügende<br />

Hindernisfreiheit) fehlende Abwickelbarkeit bei entsprechenden Schlechtwetterbedingungen.<br />

In der Praxis können allerdings durch Festlegung <strong>von</strong> Sonderbzw.<br />

Ausnahmeregelungen oder modifizierten An-/Abflugverfahren Nutzungseinschränkungen<br />

minimiert oder sogar vollständig ausgeglichen werden. Ein diesbezügliches<br />

Musterbeispiel stellt der Flughafen Salzburg dar (Abb. 31) [71].<br />

Abb. 31: Eingeschränkte Hindernisfreiheit am Flughafen Salzburg, Blick in Betriebsrichtung 16 [135]<br />

Deshalb sollten im neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> Zielunterschreitungen bis insgesamt<br />

20 % noch in die Betrachtung einbezogen werden (Erfüllungsgrad ≥ 80 %), speziell<br />

dann, wenn es sich bei der S/L-Bahn-Variante um die Verlängerung einer bzw. der<br />

bestehenden S/L-Bahn handelt. Ist jedoch das eigentliche Ausbauziel, z.B. die Abwicklung<br />

<strong>von</strong> Interkontinentalverkehr, keinesfalls möglich, dann muss die S/L-Bahn-<br />

Variante aus der Bewertung herausfallen („K.o.-Kriterium“).<br />

Zur Beurteilung des Kriteriums Nutzungseinschränkungen dient wiederum der Erfüllungsgrad<br />

in Bezug auf das Bemessungsflugzeug. Die prozentualen Nutzungsein-<br />

143


schränkungen aus der Limitierung des MTOW sowie der Abminderung an Betriebszeit<br />

werden zur gesamten Nutzungseinschränkung summiert. Besitzt eine S/L-Bahn-<br />

Variante keine Nutzungseinschränkungen, so ist ein Erfüllungsgrad des Zielkriteriums<br />

<strong>von</strong> 100 % vorhanden. Eine Gegenüberstellung der Bewertung in den analysierten<br />

<strong>Bewertungsverfahren</strong> mit der optimierten, neuen Bewertung ist in Abb. 32<br />

dargestellt. Folgende Eckpunkte sind zu berücksichtigen:<br />

- „Keine Nutzungseinschränkung der S/L-Bahn-Variante“ entspricht einer Bewertung<br />

mit 90 Punkten (Erfüllungsgrad = 100 %).<br />

- Die untere Betrachtungsgrenze liegt bei einer Nutzungseinschränkung <strong>von</strong> max.<br />

20 % („untere Schwelle“: Erfüllungsgrad = 80 %). Dementsprechend ist die Bepunktung<br />

40 Punkte.<br />

- Ist durch eine S/L-Bahn-Variante ein zusätzlicher Nutzen über die Forderung<br />

hinaus gegeben, dann sollte bis zu einer „Nutzungsreserve“ <strong>von</strong> 10 % eine<br />

weitere Bepunktung erfolgen (Erfüllungsgrad = 110 %). Eine weitere Steigerung<br />

der Nutzungsmöglichkeiten soll keinen wertbaren „Zugewinn“ bewirken, so dass<br />

eine max. Punktezahl <strong>von</strong> 100 vergeben wird.<br />

Bewertungsfunktion:<br />

In Abhängigkeit vom Erfüllungsgrad <strong>und</strong> <strong>von</strong> den definierten Eckpunkten wird die<br />

neue Bewertungsfunktion in die Bereiche I bis IV unterteilt (Abb. 32).<br />

- Bereich I der Bewertungsfunktion umfasst einen Erfüllungsgrad <strong>von</strong> 0 % bis ca.<br />

73,2 % mit einer Bepunktung <strong>von</strong> konstant 0 Punkten.<br />

f I (x) = 0 [Pkt] für 0 ≤ x < 73,2; x [%]<br />

- Ist eine tolerierbare Zielunterschreitung vorhanden (Erfüllungsgrad <strong>von</strong> 80 % bis<br />

100 %), so ist wiederum mit zunehmender Zielunterschreitung (Nutzungseinschränkung)<br />

eine progressiv abnehmende Bepunktung angebracht. Die quadratische<br />

Funktion für den Bereich II der Bewertungsfunktion lautet:<br />

1<br />

f II (x) = 90 – • (100 – x) 2 [Pkt] für 73,2 ≤ x ≤ 100; x [%]<br />

8<br />

- Liegt der Erfüllungsgrad zwischen 100 % <strong>und</strong> 110 % (Bereich III), so ist eine<br />

144<br />

lineare Bewertungsfunktion zweckdienlich.


f III (x) = 90 + (x – 100) [Pkt] für 100 < x ≤ 110; x [%]<br />

- Für einen Erfüllungsgrad über 110 % (Bereich IV) erhält jede S/L-Bahn-Variante<br />

eine konstante Maximalbepunktung mit 100 Punkten.<br />

f IV (x) = 100 [Pkt] für 110 < x; x [%]<br />

Bewertungspunkte<br />

100<br />

Bewertungskriterium: Nutzungseinschränkungen<br />

I<br />

II III<br />

IV<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

Ist-<br />

Bewertung<br />

neue<br />

Bewertung<br />

"untere<br />

Schwelle"<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 110% 120% 130%<br />

"Erfüllungsgrad" des Zielkriteriums [%]<br />

Abb. 32: Bewertungsfunktion „Nutzungseinschränkungen“, eigene Darstellung<br />

6.2.4.2.3 Betriebliche Aspekte<br />

Betriebliche Aspekte ergeben sich bei lediglich einer S/L-Bahn aus der Rollbahnkonfiguration<br />

<strong>und</strong> der Vorfeldanbindung. Bei mehreren S/L-Bahnen kommen entsprechend<br />

dem jeweiligen S/L-Bahn-System weitere Aspekte hinzu (unabhängiger oder<br />

koordinierter Flugbetrieb, Kap. 4.2). Als Maßstab kann die durchschnittliche Rollzeit,<br />

d.h. der Zeitbedarfswert eines Flugzeugs zwischen der S/L-Bahn <strong>und</strong> der Abstellbzw.<br />

Parkposition, herangezogen werden. Der Koordinierungsaufwand zzgl. den<br />

anfallenden Mehrkosten wird in Form der laufenden Betriebskosten im Bereich der<br />

Wirtschaftlichkeit in die Gesamtbewertung einbezogen.<br />

Allgemein kann gesagt werden, dass jeder Flughafenbetreiber ein möglichst flexibles<br />

S/L-Bahn-System anstrebt, welches mit einem niedrigen Koordinierungsaufwand be-<br />

145


trieben werden kann <strong>und</strong> kurze Rollzeiten bzw. Betriebszeiten für die Nutzer gewährleistet.<br />

Deshalb sind Kreuzungspunkte zu vermeiden <strong>und</strong> kurze Verbindungen<br />

zwischen dem Vorfeld <strong>und</strong> der S/L-Bahn anzustreben [33, 40].<br />

Da all die verschiedenen Faktoren direkte Auswirkungen auf die Rollzeit haben <strong>und</strong><br />

diese erhöhen, besteht die Gefahr, dass – wie in den untersuchten Bewertungsschemata<br />

zu sehen – ein <strong>und</strong> derselbe Effekt einer mehrfachen Bewertung unterzogen<br />

wird (vgl. Kap. 5.3.2). Aus diesem Gr<strong>und</strong> darf eine pauschalisierte analysierte Bewertung<br />

nicht als Vergleich zur optimierten, neuen Bewertung herangezogen werden.<br />

Zeitfenster zur Abwicklung des Flugzeugs am Pier oder an der Parkposition auf dem<br />

Vorfeld (sog. „remote position“) sind abhängig <strong>von</strong> der Terminal- <strong>und</strong> Vorfeldkonfiguration<br />

<strong>und</strong> wirken sich auf alle S/L-Bahn-Varianten in derselben Weise aus.<br />

Im neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> sind für das Bewertungskriterium „Betriebliche Aspekte“<br />

folgende Eckpunkte festgelegt:<br />

- Gemäß den Richtlinien der ICAO soll die Rollbahnlänge zwischen Vorfeld <strong>und</strong><br />

S/L-Bahn-Kopf max. 5 km betragen [42]. Dementsprechend errechnet sich bei<br />

Annahme der minimalen Durchschnittsgeschwindigkeit eines rollenden Flugzeugs<br />

<strong>von</strong> 20 km/h eine maximale Rollzeit <strong>von</strong> 15 min. Diese zeitliche Obergrenze<br />

sollte bei Einbeziehung aller betrieblichen Abläufe auf dem Vorfeld <strong>und</strong><br />

Rollbahnsystem nicht überschritten werden.<br />

- Bei einer idealen S/L-Bahn-Konfiguration beträgt die Rollbahnlänge zwischen<br />

Vorfeld <strong>und</strong> S/L-Bahn-Kopf ca. 1 km (Anl. 42), so dass die optimale Rollzeit bei<br />

ca. 3 min anzusetzen ist.<br />

Bewertungsfunktion:<br />

Damit ergibt sich für die neue Bewertungsfunktion eine Unterteilung in die Bereiche I<br />

<strong>und</strong> II (Abb. 33):<br />

- Mit zunehmender Rollzeit nimmt der Nutzen degressiv ab. Somit ist analog eine<br />

zunehmend niedrigere Bepunktung erforderlich. Die quadratische Funktion für<br />

den Bereich I der Bewertungsfunktion bildet diese Forderung am einfachsten<br />

ab:<br />

146


f I (x) = 100 – 12<br />

5 • (x – 3) 2 [Pkt] für 3 ≤ x ≤ 18,5; x [min]<br />

- Die Weiterführung der Bewertungsfunktion aus dem Bereich I führt zu einer Bepunktung<br />

mit 0 Punkten ab einer Rollzeit <strong>von</strong> ca. 18,5 min. Dementsprechend<br />

erhält der Bereich II eine Bepunktung <strong>von</strong> konstant 0 Punkten.<br />

f II (x) = 0 [Pkt]<br />

für 18,5 < x; x [min]<br />

Bewertungspunkte<br />

100<br />

Bewertungskriterium: Betriebliche Aspekte<br />

I<br />

II<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

neue<br />

Bewertung<br />

"untere<br />

Schwelle"<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

3,0 4,5 6,0 7,5 9,0 10,5 12,0 13,5 15,0 16,5 18,0 19,5 21,0 22,5<br />

"Zeitbedarf" [min]<br />

Abb. 33: Bewertungsfunktion „Betriebliche Aspekte“, eigene Darstellung<br />

6.2.4.2.4 Nachhaltigkeit des Ausbaus<br />

Als „Nachhaltigkeit“ wird hier eine möglichst langfristige Wirkung der Ausbaumaßnahme<br />

verstanden, wodurch einerseits der Ausbaubedarf hinreichend gedeckt wird<br />

<strong>und</strong> andererseits die Nutzungsdauer der neuen Infrastruktur <strong>von</strong> mindestens<br />

20 Jahren gewährleistet ist („pavement-life“ [41]).<br />

Prinzipiell sollte bei jedem Ausbauvorhaben die Erweiterbarkeit des S/L-Bahn-Systems<br />

als fester Bestandteil der Planung integriert sein <strong>und</strong> dementsprechend mit in<br />

die Bewertung einer S/L-Bahn-Variante einfließen. Diesbezüglich bleiben gerade bei<br />

147


den Ausbauvorhaben zur Kapazitätserweiterung Fragen offen, da die in der Bedarfsbegründung<br />

aufgezeigten Prognosen bereits kurz- bis mittelfristig einen weiteren<br />

Ausbau des S/L-Bahn-Systems unumgänglich machen (vgl. [32, 33, 34]). Sollten<br />

keine sinnvollen Ausbauperspektiven aufgezeigt werden können, so ist der „Endausbau“<br />

erreicht <strong>und</strong> Standortalternativen müssen in die zukünftige Planung einbezogen<br />

werden (s. Flughafen Madrid-Barajas u. London Heathrow, Kap. 5.2.7 u. Kap. 5.2.8).<br />

Da das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> unabhängig <strong>von</strong> der Flughafengröße <strong>und</strong><br />

-funktion sein soll, ist es nicht aussagekräftig, die über die S/L-Bahn-Variante noch<br />

hinausgehende mögliche Kapazitätssteigerung („Ausbaufähigkeit“) des Flughafens<br />

zu bewerten. Ein für jeden Flughafenstandort definierter Planungshorizont ist hingegen<br />

<strong>von</strong> der Größe <strong>und</strong> Funktion eines Flughafens unabhängig <strong>und</strong> kann schlüssig<br />

bestimmt werden. Hierbei sollte <strong>von</strong> einem mittleren Entwicklungsszenario ausgegangen<br />

werden, welches sich an der prognostizierten Entwicklung der Flugbewegungen,<br />

des Flugzeugmixes <strong>und</strong> des Passagieraufkommens orientiert.<br />

Die Nachhaltigkeit des Ausbaus kann mit der Zeitspanne des erreichbaren Planungshorizonts<br />

gemessen werden, die zum einen durch die Ausbaumaßnahme abgedeckt<br />

wird (erster Ausbauschritt) <strong>und</strong> zum anderen durch evtl. noch weiter folgende Ausbauschritte<br />

erreichbar ist. Je größer dieser Planungshorizont ist, einen desto nachhaltigeren<br />

Bestand hat das Ausbauvorhaben in der Zukunft. Kann z.B. ein erster<br />

Ausbauschritt lediglich den Bedarf für die folgenden 10 Jahre abdecken, so muss die<br />

Frage nach einem möglichen weiteren Ausbauschritt gestellt <strong>und</strong> beantwortet werden,<br />

da ansonsten der Sinn des ersten Ausbauschritts überhaupt fragwürdig ist.<br />

Anzumerken ist, dass die Frage, ob das beabsichtigte Ausbauvorhaben in Bezug auf<br />

die prognostizierte Standortentwicklung einem Nachhaltigkeitsanspruch genügt, oftmals<br />

verdrängt wird. Aufgr<strong>und</strong> des fehlenden Gesamtkonzepts in Deutschland, den<br />

Sichtweisen der Kapitalgeber <strong>und</strong> der Ausbaugegner lässt sich die Notwendigkeit eines<br />

nachhaltigen Ausbaus nur schwierig vermitteln, da zum einen die Kapitalgeber in<br />

der Regel eine möglichst schnelle Auslastung des S/L-Bahn-Systems fordern, um bei<br />

einem entsprechend hohen Auslastungsgrad frühzeitig eine maximale Rendite zu<br />

erwirtschaften. Nicht genutzte Infrastruktur ist aus dieser Sichtweise „totes“ Kapital.<br />

„Überkapazität“ ist zum anderen für die Ausbaugegner oftmals prinzipiell nicht tole-<br />

148


ierbar, da einerseits unverhältnismäßig hohe Umweltauswirkungen gesehen werden,<br />

andererseits die Generierung <strong>von</strong> zusätzlichem Luftverkehr – über die Prognosewerte<br />

hinaus – befürchtet wird.<br />

Für das Bewertungskriterium „Nachhaltigkeit des Ausbaus“ werden nachstehende<br />

Eckpunkte festgelegt:<br />

- In Anlehnung an die strukturelle Nutzungsdauer der Verkehrsflächenbefestigung<br />

(„pavement-life“, vgl. Kap. 6.2.3.3 [41]) sollte zwingend ein Planungshorizont<br />

<strong>von</strong> 20 Jahren gegeben sein („untere Schwelle“).<br />

- Da die Präzision der Entwicklungsprognose mit zunehmendem Planungshorizont<br />

abnimmt, muss ein Höchstmaß („obere Grenze“) bestimmt werden. Hierzu<br />

bietet sich die doppelte strukturelle Nutzungsdauer <strong>von</strong> 40 Jahren an.<br />

- Mit abnehmender Prognosegenauigkeit muss ein Unterschied der Nutzungsdauer,<br />

beispielsweise <strong>von</strong> 20 bis 25 Jahren stärker in die Bewertung einfließen<br />

als vergleichsweise ein Unterschied in der Nutzungsdauer <strong>von</strong> 35 bis 40 Jahren.<br />

Dementsprechend muss die Bepunktung mit zunehmendem Planungshorizont<br />

progressiv abnehmen.<br />

Die neue Bewertungsfunktion wird in die Bereiche I bis III unterteilt (Abb. 34):<br />

- Die Weiterführung der quadratischen Bewertungsfunktion aus dem Bereich II<br />

führt zu einer Bepunktung mit 0 Punkten ab einem Planungshorizont unter<br />

14 Jahren. Der Bereich I erhält deshalb eine konstante Bepunktung mit<br />

0 Punkten.<br />

f I (x) = 0 [Pkt]<br />

für x < 14; x [a]<br />

- Mit zunehmendem Planungshorizont, insbesondere bei einem kapazitätsbedingten<br />

Ausbau, ist eine progressiv abnehmende Bepunktung angebracht. Die<br />

entsprechende quadratische Funktion lautet:<br />

3<br />

f II (x) = 100 – • (40 – x) 2 [Pkt] für 14 ≤ x ≤ 40; x [a]<br />

20<br />

- Liegt der Planungshorizont über 40 Jahre (Bereich III), so ist der max. Prognoserahmen<br />

erreicht (Bewertung mit konstant 100 Punkten).<br />

f III (x) = 100 [Pkt]<br />

für 40 < x; x [a]<br />

149


Bewertungspunkte<br />

100<br />

I<br />

Bewertungskriterium: Nachhaltigkeit des Ausbaus<br />

II<br />

III<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

neue<br />

Bewertung<br />

"untere<br />

Schwelle"<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0 50,0<br />

"Planungshorizont" [a]<br />

Abb. 34: Bewertungsfunktion „Nachhaltigkeit des Ausbaus“, eigene Darstellung<br />

6.2.4.3 Umweltauswirkungen<br />

Um im weiteren Verlauf Festlegungen, Abgrenzungen <strong>und</strong> Einschränkungen nachvollziehbar<br />

begründen zu können, müssen vorab einige Begriffe <strong>und</strong> Größen definiert<br />

<strong>und</strong> näher erläutert werden. Das Fehlen der konkreten, zahlen- bzw. flächenmäßigen<br />

Definition verschiedener Begriffe stellt ein Manko vieler bestehender <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

dar, da Beziehungen <strong>und</strong> Abhängigkeiten nicht erfasst werden <strong>und</strong> dadurch<br />

fragwürdige Willkürlichkeiten im Gesamtablauf entstehen. Deshalb bilden die<br />

folgenden Begriffsdefinitionen die Basis für ein analytisch-methodisches Vorgehen<br />

bei der Bewertung der einzelnen Schutzgüter innerhalb des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s.<br />

Dabei soll die Handhabbarkeit des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s den praktischen<br />

Erfordernissen Rechnung tragen <strong>und</strong> nicht unnötig verkompliziert werden.<br />

Bei der Betrachtung der Umweltschutzgüter sind zwei reale Bereiche zu unterscheiden:<br />

- die <strong>von</strong> der S/L-Bahn-Variante unmittelbar beanspruchte Fläche („umzäunter<br />

Bereich“ bzw. Kernbereich) <strong>und</strong><br />

150


- die darüber hinausreichende, zusätzlich vom Ausbau betroffene Fläche („weiterer<br />

Untersuchungsraum“ bzw. Außenzone).<br />

Der reale Kernbereich sowie die reale Außenzone sind unmittelbar <strong>von</strong> der S/L-<br />

Bahn-Variante abhängig, so dass beispielsweise Verinselungen, Zerschneidungen<br />

o.ä. eine Miteinbeziehung <strong>von</strong> indirekt betroffenen Teilflächen erfordern. Das bestehende<br />

Flughafengelände, Verkehrswege, Industrienlagen usw. können hingegen zu<br />

einer Verkleinerung des realen Kernbereichs <strong>und</strong> der realen Außenzone führen (vgl.<br />

die Anwendungsfälle des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s, Kap. 7).<br />

Da die Größe des Kernbereichs bei einem Ausbau des S/L-Bahn-Systems je nach<br />

S/L-Bahn-Variante – besonders im Fall eines Vergleichs zwischen S/L-Bahn-Variante<br />

<strong>und</strong> L-Bahn-Variante – stark variieren kann, ist die Definition einer standardisierten<br />

Bezugsfläche für einen „Durchschnittsausbaufall“ als Bewertungsmaßstab zwingend<br />

notwendig. Diese Fläche wird im Folgenden als „Standardbezugsfläche“ – genauer<br />

„Standardbezugsfläche des Kernbereichs“ – (A Bezug(Kern) ) bezeichnet; sie ist eine fiktive<br />

Fläche, welche im „ungestörten“ Fall zentrisch um die S/L-Bahn inklusive<br />

Parallelrollweg herum anzunehmen ist (Abb. 35, vgl. Anl. 31).<br />

Anhand der analysierten Beispielfälle lässt sich aufzeigen, dass die reale Kernfläche<br />

einer S/L-Bahn-Variante (A Kern j ) abhängig <strong>von</strong> der S/L-Bahn-Länge (l Bahn ) <strong>und</strong> somit<br />

vom Bemessungsflugzeug ist (Abb. 36). Die daraus für den „Durchschnittsfall“ abgeleitete<br />

Formel zur Berechnung der Standardbezugsfläche entspricht annähernd der<br />

geforderten Hindernisfreifläche gemäß den Richtlinien der ICAO (Baumhöhe < 30 m,<br />

[42]) <strong>und</strong> lautet:<br />

A Bezug(Kern) [ha] = (l Bahn [m] • 1,5) • 720 [m] / 10.000 für 1.800 < l Bahn < 4.000<br />

Aus der Breite des sog. Streifens (strip) <strong>von</strong> insgesamt 300 m zzgl. der Hindernisfreifläche<br />

im S/L-Bahn-Querschnitt ergibt sich eine Gesamtbreite <strong>von</strong> 720 m (Anl. 41).<br />

l Bahn entspricht der geforderten realen S/L-Bahn-Länge für das Bemessungsflugzeug<br />

(Kap. 4.1.3), so dass für alle S/L-Bahn-Varianten eines bestimmten Ausbauvorhabens<br />

eine einheitliche Standardbezugsfläche berechnet wird.<br />

151


A Bezug(Außen)<br />

A Bezug(Kern)<br />

720 m<br />

l Bahn • 1,5<br />

Abb. 35: Skizze des Kernbereichs <strong>und</strong> der Außenzone, eigene Darstellung<br />

Da Ausbauvorhaben einerseits aufgr<strong>und</strong> der Bemessungsflugzeugkategorien <strong>und</strong><br />

flugbetrieblicher Aspekte das Ziel haben, S/L-Bahn-Längen über 1.800 m mit einer<br />

entsprechenden CAT-Einstufung zu realisieren (Bemessungsparameter der Hindernisfreiflächen,<br />

s. Anl. 41), andererseits die S/L-Bahn-Länge auf deutschen Verkehrsflughäfen<br />

max. 4.000 m beträgt, ist die Berechnungsformel auf den Wertebereich <strong>von</strong><br />

1.800 m bis 4.000 m S/L-Bahn-Länge beschränkt. Ausbauvorhaben bis zu einer S/L-<br />

Bahn-Länge <strong>von</strong> 1.800 m können sich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur auf<br />

die Verlängerung der bestehenden S/L-Bahn beziehen, so dass de facto nur eine<br />

S/L-Bahn-Variante mit verschiedenen Handlungsoptionen zur Diskussion steht. In<br />

diesem Fall müssen die jeweils betroffenen Flächen direkt miteinander verglichen<br />

werden, da eine Standardbezugsfläche nicht ableitbar ist. Da jedoch die Flächengrößen<br />

in der Regel annähernd gleich sind, kann das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> auch<br />

in diesen Fällen angewendet werden.<br />

Wie bereits erwähnt, wird die Standardbezugsfläche zentrisch um die S/L-Bahn-Variante<br />

herum angenommen, was den Idealfall darstellt. In das Diagramm in Abb. 36<br />

sind nur die dem Idealfall nahe kommenden Beispielvarianten aufgenommen. Der im<br />

Vergleich zur Standardbezugsfläche größere reale Kernbereich ergibt sich beispielsweise<br />

aus den miteinbezogenen Rollweganbindungen zum Vorfeld. Die flächenmäßig<br />

kleineren Kernbereiche resultieren hauptsächlich aus Überlagerungen mit dem<br />

bereits vorhandenen Flughafenbereich. Bei der Ableitung der Formel zur Berechnung<br />

der Standardbezugsfläche mussten deshalb flächenmäßige „Bereinigungen“ vorgenommen<br />

werden.<br />

152


Kernbereich [ha]<br />

450<br />

Abhängigkeit des Kernbereichs <strong>von</strong> der S/L-Bahn-Länge<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

Relation Kernbereich /<br />

S/L-Bahn-Länge<br />

Beispielvarianten<br />

200<br />

150<br />

100<br />

1.800 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000<br />

"reale" S/L-Bahn-Länge [m]<br />

Abb. 36: Herleitung der „Standardbezugsfläche“ für S/L-Bahn-Varianten, eigene Darstellung<br />

Im Gegensatz zum Kernbereich ist die Flächengröße der Außenzone vom jeweiligen<br />

Schutzgut abhängig <strong>und</strong> kann folglich nicht einheitlich für eine S/L-Bahn-Variante definiert<br />

werden. Beispielsweise spielt für die Betrachtung des Schutzgutes „Luft“ die<br />

Außenzone keine wesentliche Rolle, hingegen ist die Außenzone beim Schutzgut<br />

„Wasser“ abhängig <strong>von</strong> den standortspezifischen Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Oberflächenwasserverhältnissen.<br />

Für die insgesamt acht Schutzgüter wird deshalb der Laufindex<br />

i = 1, 2 ... 8 zur eindeutigen Kennzeichnung verwendet. Die Fläche der realen<br />

Außenzone einer S/L-Bahn-Variante wird als A Außen ij , in Anlehnung an den Kernbereich<br />

die fiktive Bezugsfläche der Außenzone als A Bezug(Außen) i benannt, wobei j die<br />

S/L-Bahn-Variante kennzeichnet (Laufindex j = 1, 2 ... m; insgesamt m S/L-Bahn-Varianten).<br />

Für eine flächenmäßige Erfassung werden sog. Teilflächen verwendet. Beispielsweise<br />

kann in Abhängigkeit des Schutzgutes eine einzubeziehende Teilfläche sowohl<br />

ein einzelnes Flurstück als auch ein sog. Biotopkomplex sein. Die Teilflächen werden<br />

mit dem Formelbuchstaben A bezeichnet. Die Summe der in die Bewertung einzubeziehenden<br />

Teilflächen wird im Weiteren als betroffene Fläche definiert. Für die Bewertung<br />

erhalten die einzelnen Teilflächen den Laufindex k = 1, 2 ... n, wobei n die<br />

Gesamtanzahl aller Teilflächen ist, die sowohl <strong>von</strong> der S/L-Bahn-Variante j als auch<br />

153


vom Schutzgut i abhängig ist (n ij ). Die Beziehungen zwischen der S/L-Bahn-Variante,<br />

dem Schutzgut <strong>und</strong> der betroffenen Fläche werden innerhalb der Erläuterung zu den<br />

einzelnen Schutzgütern behandelt.<br />

Die Einstufung einer Teilfläche A ijk erfolgt in schutzgutspezifischen <strong>und</strong> gleichwertigen<br />

Bewertungsstufen. Da keine einheitlichen bzw. normierten Bewertungsstufen<br />

bzgl. eines Schutzgutes existieren, wurden die neuen Bewertungsstufen auf Basis<br />

der bestehenden <strong>Bewertungsverfahren</strong>, Vorschriften, Gesetze <strong>und</strong> Richtlinien sowie<br />

sonstigen Literaturquellen neu angepasst <strong>und</strong> strukturiert. Die in den Bewertungsmatrizen<br />

formulierten Bewertungsstufen geben verbale beschriebene Grenzen vor,<br />

so dass zweifelsohne ein Ermessungsspielraum existiert. Für sämtliche Schutzgüter<br />

gilt: Sollte eine Einstufung strittig sein, so ist im Zweifelsfall die schlechtere Bewertungsstufe<br />

anzusetzen, damit die Einstufung immer auf der „sicheren Seite“ liegt <strong>und</strong><br />

somit im Planungsverfahren nicht angreifbar ist.<br />

Durch eine flächengewichtete Mittelwertsbildung der Bewertungsstufen x ijk über<br />

sämtliche betroffenen Teilflächen A ijk (ggf. nach Kernbereich <strong>und</strong> Außenzone getrennt,<br />

s. die Betrachtungen der einzelnen Schutzgüter) kann für jede S/L-Bahn-Variante<br />

eine Bewertungsstufe x ij berechnet werden. Der so berechnete Mittelwert<br />

berücksichtigt nur die Bewertungen der einzelnen Teilflächen, jedoch nicht den absoluten<br />

Flächeninhalt der bewerteten Teilflächen.<br />

Im Fall einer S/L-Bahn-Variante, die eine reine Verlängerung einer bestehenden S/L-<br />

Bahn darstellt, müssen die bereits betroffenen Flächen durch die bestehende S/L-<br />

Bahn mit in die Bewertung einbezogen werden. Da sich die Nutzung dieser Teilflächen<br />

nicht ändert, entsprechen die Bewertungsstufen vor dem Ausbau in der Regel<br />

den Bewertungsstufen nach dem Ausbau.<br />

Um eine Vergleichbarkeit der variantenabhängigen Kernbereiche <strong>und</strong> Außenzonen<br />

herstellen zu können, ist es aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Flächeninhalte der Bereiche<br />

offensichtlich, dass eine im Vergleich zur Standardbezugsfläche größere Gesamtfläche<br />

einen Malus, eine kleinere Gesamtfläche einen Bonus bzgl. der Bewertungsstufe<br />

x ij erhalten muss. Deshalb wird ein variantenabhängiger Anpassungsfaktor<br />

b j definiert, der die möglichen Flächenkonstellationen berücksichtigt <strong>und</strong> zugleich<br />

154


die höheren („schlechteren“) Bewertungsstufen im Vergleich zu den niedrigeren<br />

(„besseren“) Bewertungsstufen stärker gewichtet. In Abb. 37 sind beispielhaft die<br />

Konstellationen des Anpassungsfaktors für den Kernbereich dargestellt, die Berechnung<br />

eines Anpassungsfaktors für die Außenzone verläuft analog.<br />

Fallkonstellationen:<br />

Anpassungsfaktor b j (K) =<br />

A<br />

A<br />

Kern j<br />

Bezug(Kern)<br />

; 0,7 ≤ b j (K) ≤ 1,3<br />

A Kern j > A Bezug(Kern)<br />

A Kern j<br />

A Bezug(Kern)<br />

b j (K) > 1<br />

„Verschlechterung“<br />

A Kern j = A Bezug(Kern)<br />

A Kern j<br />

A Bezug(Kern)<br />

b j (K) = 1<br />

„keine Veränderung“<br />

A Kern j < A Bezug(Kern)<br />

A Kern j<br />

A Bezug(Kern)<br />

b j (K) < 1<br />

„Verbesserung“<br />

Resultat: Gesamtbewertungsstufe x ij ges = b • x ij<br />

Abb. 37: Allgemeine Fallkonstellationen zur Herleitung des „Anpassungsfaktors“, eigene Darstellung<br />

Zu sagen ist, dass der Anpassungsfaktor in der Regel im Bereich zwischen 0,7 <strong>und</strong><br />

1,7 liegt. Anpassungsfaktoren < 0,7 können sich insbesondere bei S/L-Bahn-Verlängerungen<br />

ergeben <strong>und</strong> sind im neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> problemlos anwendbar.<br />

Um jedoch eine S/L-Bahn-Verlängerung innerhalb der Bewertung nicht unangemessen<br />

zu bevorteilen, wird die bereits beanspruchte Fläche mit eingerechnet. S/L-Bahn-<br />

Varianten mit einem Anpassungsfaktor > 1,3 müssen dahingehend überprüft werden,<br />

ob die S/L-Bahn-Variante aufgr<strong>und</strong> der gesamten Flächenbeeinträchtigung überhaupt<br />

realisierbar ist (Sinnhaftigkeit der S/L-Bahn-Variante). Eine Reduzierung des<br />

Anpassungsfaktors ist jederzeit durch eine Verkürzung der S/L-Bahn-Länge <strong>und</strong> somit<br />

einer Nutzungseinschränkung der S/L-Bahn-Variante möglich. Evtl. ist auch ein<br />

Rückbau der „alten“ S/L-Bahn in Erwägung zu ziehen.<br />

155


Um abschließend die anzusetzende Gesamtbewertungsstufen x ij ges zu berechnen,<br />

wird die Bewertungsstufe x ij mit dem Anpassungsfaktor b multipliziert:<br />

x ij ges = b j • x ij bzw. in Abhängigkeit des Schutzgutes<br />

x ij ges (K) = b j (K) • x ij (K) ; x ij ges (A) = b j (A) • x ij (A)<br />

Die berechneten Gesamtbewertungsstufen können jeweils in eine stetige Bewertungsfunktion<br />

eingesetzt werden. Da bei einigen Schutzgütern keine Bezugsfläche<br />

ableitbar ist, muss die Einordnung in eine bestimmte Gesamtbewertungsstufe ausschließlich<br />

verbal argumentativ erfolgen. Deshalb ist die entsprechende Bewertungsfunktion<br />

diskret.<br />

Synopse der Bezeichnungen, Größen <strong>und</strong> Indizes:<br />

l Bahn : geforderte reale S/L-Bahn-Länge [m] (s. Anl. 21) [42]<br />

(K) : Kernbereich<br />

(A) : Außenzone<br />

Δ : Differenz zwischen zwei Größen<br />

y j : Verhältnis zweier Größen in Abhängigkeit der S/L-Bahn-Variante j<br />

A Bezug(Kern) : Standardbezugsfläche (Kernbereich) [ha]<br />

A ijk : Teilfläche k des Kernbereichs oder der Außenzone in Abhängigkeit der<br />

S/L-Bahn-Variante j <strong>und</strong> des Schutzgutes i [ha]<br />

A Kern j : realer Kernbereich einer S/L-Bahn-Variante [ha], A Kern j = ∑ A<br />

i : Laufindex für die 8 Schutzgüter, i = (1, 2, … 8)<br />

j : Laufindex für die S/L-Bahn-Varianten, j = (1, 2, … m)<br />

0 : Kennzeichnung der sog. Nullvariante (kein Ausbau)<br />

k : Laufindex für die Teilflächen in S/L-Bahn-Variante j für das Schutzgut i,<br />

k = (1, 2, … n ij ), ggf. aufgeteilt nach Kernbereich <strong>und</strong> Außenzone<br />

A Außen ij : reale Außenzone für das Schutzgut i in Abhängigkeit der S/L-Bahn-<br />

Variante j [ha], A Außen ij = ∑ A<br />

n<br />

k = 1<br />

ijk(A)<br />

A Bezug(Außen) i : Bezugsfläche der Außenzone für das Schutzgut i [ha]<br />

X i : allgemeine Bewertungsstufen eines Schutzgutes i<br />

n<br />

k = 1<br />

jk(K)<br />

156


x ijk : Bewertungsstufe in Abhängigkeit vom Schutzgut i <strong>und</strong> der variantenbezogenen<br />

Teilfläche A ijk [-]<br />

x ij : flächengewichtete Mittelwertsbildung der Bewertungsstufen x ijk über<br />

sämtliche betroffenen Teilflächen A ijk [-], x ij =<br />

x ij (K) : Bewertungsstufe des realen Kernbereichs [-]<br />

x ij (A) : Bewertungsstufe der realen Außenzone [-]<br />

1<br />

A Kern j<br />

n<br />

∑ x ijk<br />

k = 1<br />

• • A ijk<br />

b j : Anpassungsfaktor in Abhängigkeit der S/L-Bahn-Variante j<br />

p j : Personenwert in Abhängigkeit der S/L-Bahn-Variante j (s. Schutzgut<br />

„Menschen“)<br />

x ij ges : Gesamtbewertungsstufe [-]<br />

6.2.4.3.1 Menschen (Schutzgut i = 1)<br />

Das Schutzgut „Menschen“ spielt bei den derzeitigen Bewertungen <strong>von</strong> Umweltauswirkungen<br />

die wichtigste Rolle. Eingriffe in die Besiedelung sowie der Verlust <strong>von</strong><br />

Erholungs- <strong>und</strong> Freizeiträumen werden meist als nachrangig bewertet. Die allgemeine<br />

Betrachtung fokussiert sich primär auf die Beeinträchtigungen durch Fluglärm<br />

(vgl. Kap. 4.3).<br />

Eingriffe in die Besiedelung werden in erster Linie durch den realen Kernbereich einer<br />

S/L-Bahn-Varianten bestimmt. Das Absiedeln einzelner Gehöfte oder ähnlicher<br />

kleinräumiger Anlagen sowie die Anpassung <strong>von</strong> Industrieanlagen wird generell als<br />

„machbar“ eingestuft; die dafür notwendigen Entschädigungsleistungen müssen in<br />

der Bewertung bei den Investitionskosten mit eingerechnet werden. Im Gegensatz<br />

dazu sind wegen der derzeitigen gesellschaftspolitischen Situation der BRD bzw. im<br />

europäischen Wirtschaftsraum großflächige Absiedelungen kaum durchsetzbar. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> verzichten die Flughafenbetreiber meist auf die Generierung <strong>von</strong> S/L-<br />

Bahn-Varianten, die eine größere Absiedelung erfordern. Deshalb wird beispielsweise<br />

der Ausbau des S/L-Bahn-Systems am Flughafen London Heathrow da<strong>von</strong><br />

abhängig gemacht, inwieweit die Umweltauswirkungen auf ein „vertretbares“ Maß<br />

beschränkt bleiben. Von Seiten der britischen Regierung wird der Ausbau des S/L-<br />

Bahn-Systems in London Stansted als unproblematischer beurteilt <strong>und</strong> dementsprechend<br />

favorisiert (Kap. 5.2.8) [20, 21].<br />

157


Weiterhin haben der gem. § 12 LuftVG festgelegte Bauschutzbereich (vgl. Anl. 43)<br />

sowie die gem. § 5 FluLärmG festgelegten Lärmschutzzonen (Kap. 4.3.1) Baubeschränkungen<br />

<strong>und</strong> evtl. bauliche Anpassungen zur Folge (Schaffung der notwendigen<br />

Hindernisfreiheit, Lärmschutzmaßnahmen usw.). Da jedoch die aktuellen Ergebnisse<br />

der Lärmwirkungsforschung nicht mit den in der derzeitigen Fassung des Flu-<br />

LärmG festgelegten Siedlungsbeschränkungen korrespondieren (Novellierung des<br />

FluLärmG [11]), werden in den bestehenden <strong>Bewertungsverfahren</strong> allgemein schärfere<br />

Grenzkriterien angesetzt. In Deutschland wird die „Leitlinie zur Ermittlung <strong>und</strong><br />

Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung <strong>von</strong> Landeplätzen durch die<br />

Immissionsbehörden der Länder (LAI-Fluglärmleitlinie)“ [48] in Verbindung mit der<br />

„Anleitung zur Berechnung <strong>von</strong> Lärmbereichen an zivilen <strong>und</strong> militärischen Flugplätzen<br />

(AzB 99, Anl. zu § 3 FluLärmG)“ angewendet [57-60].<br />

Die variantenabhängigen Anpassungskosten zzgl. den Wertminderungen <strong>von</strong> Gr<strong>und</strong>stücken<br />

müssen wiederum in die veranschlagten Investitionskosten aufgenommen<br />

werden. Nicht zu vergessen sind Entschädigungsleistungen für Beeinträchtigungen<br />

des Außenwohnbereichs durch Verlärmung. Demzufolge werden die Betroffenheiten<br />

durch Eingriffe in das Siedlungswesen erschöpfend im Bereich der Investitionskosten<br />

berücksichtigt <strong>und</strong> dürfen bei der Bewertung des Schutzgutes „Menschen“ im neuen<br />

Verfahren nicht nochmals als Schutztatbestand einfließen.<br />

Der Wegfall <strong>von</strong> Erholungs- <strong>und</strong> Freizeiträumen bezieht sich in den bestehenden<br />

<strong>Bewertungsverfahren</strong> ausschließlich auf die Schutzwürdigkeit der verlärmten Fläche.<br />

Als Richtwert für die Lärmbelastung eines Erholungs- <strong>und</strong> Freizeitraumes wird beispielsweise<br />

in den Unterlagen zum ROV am VLP Kassel-Calden in Anlehnung an<br />

den Richtwert für Ferienhausgebiete (DIN 18005, Teil 1) eine Grenze zwischen „geringer<br />

Belastung“ <strong>und</strong> „mittlerer Belastung“ bei einem Dauerschallpegel (L eq(3) ) <strong>von</strong><br />

L eq(3) = 50 dB(A) festgelegt, die Fluglärmbelastungen wurden in der landesplanerischen<br />

Beurteilung ab einer Schwelle <strong>von</strong> L eq(3) ≥ 45 dB(A) ausgewertet [58]. Im Gegensatz<br />

dazu wird beispielsweise in der landesplanerischen Beurteilung am Flughafen<br />

Frankfurt Rhein Main erst eine Lärmbelastung L eq(3) ≥ 55 dB(A) betrachtet, dafür<br />

wird aber zwischen siedlungsnahen Freiräumen sowie Grün- <strong>und</strong> Parkanlagen differenziert<br />

[57]. Alleine diese unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäbe – innerhalb eines<br />

B<strong>und</strong>eslandes – würden bei einer vergleichenden Anwendung der Bewertungs-<br />

158


verfahren zu einer Veränderung des Beurteilungsbildes führen <strong>und</strong> ergäben im konkreten<br />

Fallbeispiel sogar eine andere Variantenreihung (Anl. 44).<br />

Die Anzahl der Personen, die die betroffenen Erholungs- <strong>und</strong> Freizeiträume nutzen<br />

bzw. weniger nutzen würden, wird nicht erfasst. Außerdem wird keine Analyse durchgeführt,<br />

inwieweit der Flughafenausbau positive Effekte für die Freizeitgestaltung <strong>und</strong><br />

Erholung haben wird. Einerseits könnten Passagiere aufgeführt werden, die ihre persönliche<br />

Erholung in nur durch das Flugzeug erreichbaren Regionen suchen, andererseits<br />

die reinen Besucher des Flughafens, die beispielsweise das Freizeiterlebnis<br />

Flughafen auf der Besucherterrasse genießen wollen <strong>und</strong> an sog. „Airport-Touren“<br />

teilnehmen. Flughafenstandorte wie Frankfurt Rhein Main <strong>und</strong> München als Ausrichtungsstätten<br />

für Messen, Tagungen o.ä., als attraktiver Einkaufscenter („Airport City“)<br />

oder als Standort der Gastronomie untermauern diese umfassende Sichtweise.<br />

Da die Erholungs- <strong>und</strong> Freizeiträume vom herkömmlichen Verständnis mit den Begriffen<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft assoziiert werden, sind sämtliche Beeinträchtigungen im<br />

Bereich der übrigen Schutzgüter, in erster Linie der Schutzgüter „Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

(Biotope)“ <strong>und</strong> „Landschaft“, bereits vollständig berücksichtigt <strong>und</strong> bewertet. Deshalb<br />

wird sich im neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> bzgl. des Schutzgutes „Menschen“ als<br />

verbleibendes Kriterium auf die vom Fluglärm direkt betroffenen Personen beschränkt.<br />

In Anlehnung an die landesplanerische Beurteilung für den Ausbau des Flughafens<br />

Frankfurt Rhein Main werden im Folgenden die Gr<strong>und</strong>lagen zur Ermittlung <strong>und</strong> Festlegung<br />

<strong>von</strong> Bewertungsklassen erläutert <strong>und</strong> im Wesentlichen für das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

übernommen.<br />

In [57] wird dazu ausgeführt:<br />

„Rechtlich verbindliche Grenz- oder Richtwerte dafür, welche Lärmeinwirkungen als<br />

Folgen der wesentlichen Änderung eines Flughafens vermieden oder beschränkt<br />

werden müssen, gibt es nicht. Aus dem Geltungsbereich des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes<br />

(BImSchG), zu dessen Zweck der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

durch Geräusche gehört, sind Flugplätze gemäß § 2, Abs. 2, Satz 1<br />

ausdrücklich ausgenommen. Daher gilt auch die Technische Anleitung zum Schutz<br />

159


gegen Lärm (TA Lärm) nicht für Flugplätze. Der § 38 Abs. 1 Satz 2 BImSchG enthält<br />

lediglich die Pflicht, Luftfahrzeuge so zu betreiben, dass vermeidbare Emissionen<br />

vermieden werden <strong>und</strong> unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt<br />

bleiben, ohne jedoch Regelungen für die Immissionen zu treffen. Auch die Verkehrslärmschutzverordnung<br />

(16. BImSchV) enthält lediglich Vorschriften für Straßen<strong>und</strong><br />

Schienenwege.“<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Fehlens definierter Grenz- oder Richtwerte erfolgt die Festlegung <strong>von</strong><br />

Bewertungsstufen nach sachlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung aktueller<br />

Erkenntnisse <strong>und</strong> Anwendungsbeispiele. Zunächst müssen die Immissionen während<br />

der Tag- <strong>und</strong> Nachtzeit getrennt betrachtet werden, da die Lärmeinwirkungen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich unterschiedlich sind. Mit Hilfe sog. Lärmkonturen wird die Umrisslinie<br />

eines bestimmten Lärmpegels dargestellt. Die Berechnungen der Fluglärmkonturen<br />

(Isophonenkartierung) werden gemäß der LAI-Fluglärmleitlinie nach der sog. 100 %-<br />

Regelung (100/100-Regelung) durchgeführt, d.h. bei den Berechnungen der Fluglärmkonturen<br />

wird eine 100-%ige Flugbewegungszahl für sämtliche Betriebsrichtungen<br />

angenommen. Gr<strong>und</strong>lage der Berechnungen bilden die sechs verkehrsreichsten<br />

Monate des Prognosejahres. Die Gesamtlärmkontur entspricht der umhüllenden<br />

Fluglärmkontur aller berechneten Einzelkonturen. Dieses Verfahren basiert auf der<br />

Überlegung, dass aufgr<strong>und</strong> flugbetrieblicher Gegebenheiten ausschließlich eine Betriebsrichtung<br />

des S/L-Bahn-Systems über längere Zeiträume genutzt wird <strong>und</strong> eine<br />

Kompensation der dann auftretenden Lärmbelastungen innerhalb dieser Zeiträume<br />

nicht möglich ist. Die 100/100-Regelung erfasst somit die ungünstigsten Bedingungen<br />

(konservativer Ansatz) <strong>und</strong> ist somit ausschlaggebend. Die im Allgemeinen zusätzlich<br />

berechneten Fluglärmkonturen gemäß dem FluLärmG <strong>und</strong> nach der „realen“<br />

Betriebsrichtungsaufteilung bewirken hingegen durch nicht vergleichbare <strong>und</strong> völlig<br />

unterschiedliche Aussagen eine Verunsicherung des Betrachters anstatt zu einer<br />

Präzisierung des Sachverhalts beizutragen (Anl. 45).<br />

Die entscheidenden Kriterien für die Bewertung der Lärmbelastung sind die Größen<br />

„betroffene Wohnbevölkerung“ sowie „Nutzer <strong>von</strong> lärmsensiblen Einrichtungen“. Zur<br />

Ermittlung der prognostizierten Fluglärmbelastung für die Wohnbevölkerung muss<br />

der Ist-Bestand zzgl. des Zuwachs- <strong>und</strong> Nachverdichtungspotentials erfasst <strong>und</strong> entsprechend<br />

aufgearbeitet werden. Bei der Erfassung der lärmsensiblen Einrichtungen<br />

160


müssen evtl. Neu- oder Ausbauplanungen mit betrachtet werden. Eine Bewertung<br />

der vom Ausbau betroffenen Beschäftigten ist unzweckmäßig, da gerade die mit dem<br />

Ausbau verknüpften Standorteffekte als Multiplikator für das Wirtschaftswachstum<br />

<strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Neuansiedelung <strong>von</strong> Gewerbebetrieben im Umfeld des<br />

Flughafens dienen sollen. Dies gilt auch für nicht luftverkehrsaffine Gewerbebetriebe,<br />

die die direkte Nähe zum Flughafen explizit anstreben, um Synergieeffekte ausnutzen<br />

zu können.<br />

Für die Bewertung des Schutzgutes „Menschen“ werden insgesamt drei Bewertungsstufen<br />

festlegt (s. Abb. 38, vgl. [57-60]):<br />

X 1 = 1: die Lärmauswirkungen sind mäßig,<br />

X 1 = 2: die Lärmauswirkungen sind deutlich,<br />

X 1 = 3: die Lärmauswirkungen sind erheblich.<br />

Während der Tagzeit (06:00 - 22:00 Uhr) bildet nach Einschätzung des Umweltb<strong>und</strong>esamtes<br />

(UBA) ein Dauerschallpegel <strong>von</strong> 55 dB(A) die allgemeine Schwelle für erhebliche<br />

Belästigungen. Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen sind bei Dauerschallpegeln<br />

(außen) ≥ 60 dB(A) nicht mehr auszuschließen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind ≥<br />

65 dB(A) zu erwarten. Diese Schwellenwerte werden für das eigene <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

übernommen. Weiterhin müssen lärmsensible Einrichtungen wie Kindergärten,<br />

Schulen, Altenheime, Krankenhäuser usw. aufgr<strong>und</strong> ihrer erhöhten Schutzbedürftigkeit<br />

besonders berücksichtigt werden (FluLärmG). Die Nutzer <strong>von</strong> lärmsensiblen<br />

Einrichtungen erhalten deshalb gegenüber der betroffenen Wohnbevölkerung<br />

eine um 5 dB(A) höhere Einstufung [57].<br />

In der Nachtzeit (22:00 - 06:00 Uhr) wirkt sich Lärm hauptsächlich in Form <strong>von</strong><br />

Schlafstörungen aus. Als Maßstab für diese Art der Störung werden sog. Aufwachreaktionen<br />

gewertet. Demnach muss mit Aufwachreaktionen gerechnet werden, wenn<br />

am Ohr des Schläfers pro Nacht mehr als fünfmal ein Schalldruckpegel <strong>von</strong> 60 dB(A)<br />

erreicht oder überschritten wird. Die Dämmwirkung eines zur Belüftung gekippten<br />

Fensters wird allgemein mit mind. 15 dB(A) angegeben, so dass eine Lärmbelastung<br />

außen <strong>von</strong> NAT Nacht = 6 x 75 dB(A) zur Vermeidung <strong>von</strong> Ges<strong>und</strong>heitsgefahren nicht<br />

überschritten werden darf (NAT = number above treshold, Anzahl <strong>von</strong> Einzelschallereignissen<br />

oberhalb eines Schwellenwertes [57-60]). Da lärmmedizinische Untersu-<br />

161


chungen gezeigt haben, dass bereits bei einem Schalldruckpegel <strong>von</strong> 53 dB(A) am<br />

Ohr des Schläfers Veränderungen der Schlaftiefe messbar sind, wurde zur Berücksichtigung<br />

möglicher ges<strong>und</strong>heitlicher Beeinträchtigungen eine Lärmbelastung <strong>von</strong><br />

NAT Nacht = 6 x 68 dB(A) dieser Schwelle zugeordnet [57]. In die neue Bewertungsmatrix<br />

des Schutzgutes „Menschen“ sind beide Schwellenwerte integriert (Abb. 38).<br />

Der erhöhten Schutzbedürftigkeit der Nutzer <strong>von</strong> lärmsensiblen Einrichtungen wird<br />

wiederum Rechnung getragen, indem deren Betroffenheit bereits ab 6 x 68 dB(A) der<br />

Bewertungsstufe 3 zugeordnet ist [66].<br />

Die Geräuschimmissionen des Flugbetriebs dominieren gegenüber dem Roll- <strong>und</strong><br />

Bodenlärm, so dass eine getrennte Betrachtung nur dann in Frage kommt, wenn<br />

keine planmäßigen Flugbewegungen stattfinden <strong>und</strong> Rollbewegungen, Triebwerksprobeläufe<br />

o.ä. als alleinige Lärmquellen auftreten. Normalerweise bleiben die Einflüsse<br />

des Roll- <strong>und</strong> Bodenlärms kleinräumig <strong>und</strong> beschränken sich im Wesentlichen<br />

auf das Flughafengelände. Sollte sich jedoch das Lärmniveau in den angrenzenden<br />

Bereichen des Flughafens erhöhen, müssen entsprechende betriebliche oder bauliche<br />

Lärmschutzmaßnahmen realisiert werden. Für die Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten<br />

spielt der Roll- <strong>und</strong> Bodenlärm keine Rolle [58].<br />

Weitere Konfliktbereiche, die nicht mit der reinen Fluglärmbetrachtung erfasst werden<br />

können, ergeben sich dann, wenn sich infolge der Überlagerungen mit landseitigem<br />

Verkehr das Lärmniveau erhöht. Solche Konfliktbereiche werden als sog. „hot<br />

spots“ bezeichnet <strong>und</strong> sind eigentlich nicht den flughafenbedingten Auswirkungen<br />

zuzurechnen. Mit der im Zuge der Ausbaumaßnahme meist notwendigen Anpassung<br />

der landseitigen Anbindung des Flughafens können Konfliktbereiche weitestgehend<br />

entschärft werden. Für die Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten können sie vernachlässigt<br />

werden [58].<br />

Vorab sollte bei der Beurteilung des Schutzgutes „Menschen“ die Frage beantwortet<br />

werden, inwieweit das gesamte Ausmaß der nach dem Ausbau <strong>von</strong> Fluglärm betroffenen<br />

Menschen überhaupt noch toleriert werden kann <strong>und</strong> ob nicht das gesamte<br />

Ausbauvorhaben zur Diskussion stehen sollte („K.o.-Kriterium“). Da keine definierte<br />

„Obergrenze“ existiert, kann nur anhand der Fallbeispiele Frankfurt Rhein Main <strong>und</strong><br />

London Heathrow diese Obergrenze abgeleitet werden.<br />

162


Nach dem Ausbauvorhaben am Flughafen Frankfurt Rhein Main werden voraussichtlich<br />

im Prognosejahr 2015 ca. 500.000 Menschen <strong>von</strong> Fluglärm betroffen sein [57].<br />

Da dieses Ausbauvorhaben prinzipiell in Erwägung gezogen wird, ist die Gesamthöhe<br />

offensichtlich in einem akzeptablen Niveau. Im Gegensatz dazu wird die Anzahl<br />

der <strong>von</strong> Fluglärm betroffen Menschen am Flughafen London Heathrow ohne weiteren<br />

Ausbau des S/L-Bahn-Systems im Jahr 2015 bereits ca. 780.500 Menschen betragen<br />

[9]. Eine ausbaubedingte Steigerung dieses Niveaus wird derzeit als nicht<br />

durchsetzbar eingestuft <strong>und</strong> ist somit nicht akzeptabel. Also müsste die tolerierbare<br />

Grenze irgendwo zwischen 500.000 <strong>und</strong> 780.500 <strong>von</strong> Fluglärm betroffenen Menschen<br />

liegen.<br />

Lärmkonturen gem. AzB 99 (100/100-Regelung)<br />

Bew.-<br />

Stufe<br />

Auswirkung<br />

Wohnbevölkerung<br />

(Bestand + Zuwachs + Nachverdichtung)<br />

Tag<br />

Nacht<br />

3 erheblich L eq(3), Tag ≥ 65 dB(A) NAT Nacht ≥ 6 x 75 dB(A)<br />

2 deutlich 60 dB(A) ≤ L eq(3), Tag < 65 dB(A) 6 x 68 dB(A) ≤ NAT Nacht < 6 x 75 dB(A)<br />

1 mäßig 55 dB(A) ≤ L eq(3), Tag < 60 dB(A) –<br />

Nutzer <strong>von</strong> lärmsensiblen Einrichtungen<br />

(Bestand + Planung)<br />

3 erheblich L eq(3), Tag ≥ 60 dB(A) NAT Nacht ≥ 6 x 68 dB(A)<br />

2 deutlich 55 dB(A) ≤ L eq(3), Tag < 60 dB(A) –<br />

Abb. 38: Bewertungsmatrix Schutzgut „Menschen“ [57-60] u. [66]<br />

Für die Bewertung des Schutzgutes „Menschen“ können zusammenfassend folgende<br />

Gr<strong>und</strong>sätze definiert werden:<br />

- Ist die Gesamthöhe der durch Fluglärm betroffenen Menschen akzeptabel,<br />

dann sind für die Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten die quantitativen sowie<br />

qualitativen Unterschiede der Lärmbelastung relevant. Das Vergleichsniveau<br />

163


stellt dabei jeweils der sog. Prognosenullfall dar (prognostizierte Lärmbelastung<br />

ohne Ausbau).<br />

- Da die Einordnung eines Einzelschallereignisses in einer näherungsweise logarithmischen<br />

„Empfindungsfunktion“ erfolgt, bewirkt eine Erhöhung des Schallpegels<br />

um 10 dB(A) eine empf<strong>und</strong>ene doppelte Lautstärke. Deshalb werden die<br />

betroffenen Personen der Bewertungsstufe 3 mit dem Faktor 2 gewichtet, die<br />

betroffenen Personen der Bewertungsstufe 2 entsprechend mit dem Faktor 1,5.<br />

Diese Faktoren korrespondieren mit der gebräuchlichen Gewichtung <strong>von</strong> nächtlichen<br />

Flugbewegungen zur Ermittlung des sog. Day-Night Average So<strong>und</strong> Levels<br />

L DN (= weltweit gebräuchlicher Fluglärmbewertungsmaßstab, [32]).<br />

- Der daraus berechenbare Wert wird als Personenwert p j in Abhängigkeit <strong>von</strong><br />

der S/L-Bahn-Variante definiert. Die max. Höhe der Differenz Δp j zwischen einer<br />

S/L-Bahn-Variante <strong>und</strong> dem Prognosenullfall (Nullvariante) wird auf Basis der<br />

nach Grobüberschlag „schlechtesten“ S/L-Bahn-Variante (vgl. Variante Süd,<br />

Kap. 5.2.4) am Flughafen Frankfurt Rhein Main mit Δp j = 275.000 festgelegt.<br />

Zugr<strong>und</strong>e liegen dabei die Lärmbelastungen während der Tag- <strong>und</strong> Nachzeiten<br />

[57].<br />

- Ist mit dem Ausbauvorhaben eine Nachtflugbeschränkung oder sogar ein<br />

Nachtflugverbot verb<strong>und</strong>en, muss sich dies in der Bewertung der Lärmauswirkungen<br />

niederschlagen (evtl. Wegfall der prognostizierten nächtlichen Lärmbetroffenheiten).<br />

- Positive Effekte eines Ausbaus müssen mit in die Bewertung aufgenommen<br />

werden. Beispielsweise führt ein Ausbauvorhaben zur „Verringerung der Umweltauswirkungen“<br />

in der Regel zu einer Verringerung der verlärmten Fläche,<br />

so dass sich der Personenwert im Vergleich zum Prognosenullfall verbessert.<br />

Bis zu einer Verbesserung um Δp j = - 50.000 sollte eine zusätzliche Bepunktung<br />

bis 100 Punkte erfolgen („Bonuspunkte“, vgl. [59, 60]). Eine weitere Verbesserung<br />

über Δp j = - 50.000 hinaus ist nur theoretisch denkbar <strong>und</strong> wird nicht weiter<br />

betrachtet.<br />

Als Basis für das Bewertungskriterium „Menschen“ wird in Anlehnung an die festgelegten<br />

Gr<strong>und</strong>sätze eine lineare Bewertungsfunktion gewählt, da Gewichtungen bereits<br />

implementiert wurden <strong>und</strong> somit die Differenzen der Personenwerte Δp j direkt<br />

miteinander verglichen werden können (Abb. 39).<br />

164


f(Δp j ) = 90 –<br />

1<br />

5.500<br />

• Δp j [Pkt] für - 50.000 ≤ Δp j ≤ 495.000; Δp j [-]<br />

( ∑ 3<br />

∑ 1<br />

Δp j = Personen1j<br />

• 2 + ∑Personen 1j2<br />

• 1,5 + Personen<br />

1j<br />

) –<br />

( ∑ 1 0 3<br />

∑ 1 0 1<br />

Personen • 2 + ∑ Personen<br />

1 0 2<br />

• 1,5 + Personen )<br />

Bewertungspunkte<br />

100<br />

Bewertungskriterium: Menschen<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

neue<br />

Bewertung<br />

"untere<br />

Schwelle"<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

-50.000<br />

-25.000<br />

0<br />

25.000<br />

50.000<br />

75.000<br />

100.000<br />

125.000<br />

150.000<br />

175.000<br />

200.000<br />

225.000<br />

250.000<br />

275.000<br />

300.000<br />

325.000<br />

Personenwert p [-]<br />

Abb. 39: Bewertungsfunktion Schutzgut „Menschen“, eigene Darstellung<br />

6.2.4.3.2 Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Biotope) (Schutzgut i = 2)<br />

Die Betrachtung des Schutzgutes „Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Biotope)“ setzt für jede S/L-<br />

Bahn-Variante eine detaillierte Auswirkungsprognose voraus. Die Betrachtungsbereiche<br />

sind:<br />

- Flächenverlust („Totalverlust“) <strong>von</strong> Biotopbeständen durch vorhabensbedingte<br />

Flächeninanspruchnahme,<br />

- allgemeine Funktionsverluste <strong>und</strong> -beeinträchtigungen <strong>von</strong> Biotopbeständen<br />

(z.B. durch „Verinselung“, Verlärmung usw.),<br />

- „Sonderaspekte“ bzgl. einzelner Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten (Auswirkung auf Populationsentwicklung/Überlebensfähigkeit).<br />

165


Einerseits muss dazu die Flächenausdehnung eines Biotops bzw. Biotopkomplexes<br />

erfasst werden (Ist-Bestand bzw. „Biotopwert“), andererseits spielt für die Beurteilung<br />

das Maß der Funktionsbeeinträchtigung eine entscheidende Rolle [32]. Als Datengr<strong>und</strong>lage<br />

für eine flächendeckende Bestandsaufnahme dienen u.a. [45]:<br />

- Vegetationskarten <strong>und</strong> Landnutzungsklassifizierungen,<br />

- Kartierungen <strong>von</strong> schutzwürdigen Lebensräumen oder vergleichbare Bestandsaufnahmen<br />

(z.B. FFH-Schutz-, -Melde- oder -Vorschlagsgebiete),<br />

- Verbreitungsdaten <strong>von</strong> Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten,<br />

- „Rote Liste“ der BRD (Einstufungen des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz (BfN)<br />

<strong>von</strong> Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten in offiziell definierte Gefährdungskategorien) [46].<br />

Zur Anwendung im Rahmen einer Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten wurden die<br />

Bewertungsstufen „für eine flächendeckende Bewertung für Belange des Artenschutzes“<br />

nach Kaule [45] angepasst. Die insgesamt sieben neuen Bewertungsstufen<br />

lauten (vgl. Abb. 40):<br />

X 2 = 1: die S/L-Bahn-Variante hat unerhebliche Auswirkungen (ohne Relevanz),<br />

X 2 = 2: die S/L-Bahn-Variante hat geringe Auswirkungen,<br />

X 2 = 3: die S/L-Bahn-Variante hat mäßige Auswirkungen,<br />

X 2 = 4: die S/L-Bahn-Variante hat deutliche Auswirkungen,<br />

X 2 = 5: die S/L-Bahn-Variante hat starke Auswirkungen,<br />

X 2 = 6: die S/L-Bahn-Variante hat sehr starke Auswirkungen,<br />

X 2 = 7: die S/L-Bahn-Variante hat nicht vertretbare Auswirkungen („Sonderaspekte“).<br />

Die auf die sieben Bewertungsstufen abgestimmte Bewertungsmatrix ist in Anl. 46<br />

dargestellt. In der Natur gibt es eine wesentlich größere Anzahl spezieller Biotoptypen;<br />

diese sind nicht in der Bewertungsmatrix enthalten <strong>und</strong> müssen ggf. entsprechend<br />

der individuellen Biotopwertigkeit den neuen Bewertungsstufen zugeordnet<br />

werden. Die detaillierten Ausführungen <strong>von</strong> Kaule [45, 46] sind dazu sehr hilfreich<br />

<strong>und</strong> geben zahlreiche Zuordnungskriterien für eine Biotopeinstufung vor. Innerhalb<br />

der bestehenden <strong>Bewertungsverfahren</strong> wird meistens eine verbal argumentative Bewertung<br />

durchgeführt. Dabei werden die beeinträchtigten Biotopkomplexe in der Re-<br />

166


gel nach der jeweiligen betroffenen Fläche <strong>und</strong> der Intensität der Umweltauswirkungen<br />

beurteilt. Verschiedene Tiergruppen dienen dabei als Indikatoren [33, 54].<br />

Es muss darauf hingewiesen werden, dass quantifizierbare Grenz- <strong>und</strong> Richtwerte<br />

für das Vorkommen, die zu sichernde oder wieder herzustellende Population geschützter<br />

Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten bislang in keiner Planungsgr<strong>und</strong>lage definiert sind.<br />

Verbindliche Umweltstandards, also quantifizierbare Ziele für das Schutzgut „Tiere<br />

<strong>und</strong> Pflanzen (Biotope)“, existieren nicht [33]. Deshalb ist es fraglich, ob man z.B. die<br />

Flächeninanspruchnahme <strong>von</strong> insgesamt 332,44 ha Lebensraum für Fledermäuse<br />

mit der Flächeninanspruchnahme <strong>von</strong> insgesamt 545,24 ha Lebensraum für Amphibien<br />

miteinander vergleichen kann [32]. Die Verteilung der Umweltauswirkungen auf<br />

bestimmte Tiergruppen kann folglich nicht als Bewertungsmaßstab dienen, sondern<br />

ausschließlich die betroffene Fläche in Verbindung mit der Schutzwürdigkeit des betroffenen<br />

Biotops. Dabei muss zwischen dem „Totalverlust“, d.h. der anlagebedingten<br />

Flächeninanspruchnahme (Kernbereich), <strong>und</strong> der Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

„Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Biotope)“ außerhalb des Flughafengeländes (Außenzone) unterschieden<br />

werden.<br />

Die Bewertung der Auswirkungen auf einzelne Tier-/Pflanzenarten bzw. -gruppen<br />

kann einerseits dazu verwendet werden, das Ausbauvorhaben als solches in Frage<br />

zu stellen („K.o.-Kriterium“). Ist z.B. die Höhe der Reduzierung bzw. die völlige Zerstörung<br />

einer bestimmten Population hinnehmbar? Andererseits kann der Umfang<br />

der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen näher bestimmt werden.<br />

Es ist unzweckmäßig <strong>und</strong> dem Projekterfolg nicht dienlich, wenn der Untersuchungsraum<br />

bzgl. des Schutzgutes „Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Biotope)“ einen unverhältnismäßig<br />

großen Bereich umfasst, da die Genauigkeit <strong>und</strong> somit die Aussagekraft der prognostizierten<br />

Auswirkungen mit zunehmender Entfernung vom S/L-Bahn-System abnimmt.<br />

Ein Beispiel für die zweckmäßige Abgrenzung eines Untersuchungsraums<br />

sowie die Gewichtung der einzelnen Räume enthält der Planfeststellungsantrag für<br />

den Flughafen Frankfurt-Hahn. Es werden ein „engerer Untersuchungsraum“ <strong>und</strong> ein<br />

„Umgebungsraum“ definiert, die in etwa mit dem A Bezug(Kern) bzw. A Bezug(Außen) 2 gleichgesetzt<br />

werden können. Das Verhältnis der Flächen zueinander beträgt ca. 1:4, die<br />

Gewichtung beider Räume wird als gleichwertig betrachtet [31]. Somit wird im Prinzip<br />

167


durch den Kernbereich <strong>und</strong> die Außenzone die gesamte verlärmte Fläche <strong>von</strong><br />

L eq(3) ≥ 60 dB(A) abgedeckt [58].<br />

Folgende Gr<strong>und</strong>sätze für das neue Bewertungskriterium „Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Biotope)“<br />

werden festgelegt:<br />

- Die Auswirkungen auf einzelne Tierarten können zum Ausschluss einer S/L-<br />

Bahn-Variante führen, d.h. die untersuchte S/L-Bahn-Variante hat nicht vertretbare<br />

Auswirkungen <strong>und</strong> erhält unabhängig <strong>von</strong> den betroffenen Biotopkomplexen<br />

bzw. Teilflächen A 2jk die Bewertungsstufe 7 („K.o.-Kriterium“).<br />

- Wird für eine Teilfläche A 2jk die Bewertungsstufe 7 vergeben („Tabufläche“),<br />

dann erhält die Gesamtbewertungsstufe x 2j ges , unabhängig <strong>von</strong> den Einstufungen<br />

der anderen Teilflächen A 2jk , die Bewertungsstufe 7 („K.o.-Kriterium“).<br />

- Eine standortbezogene Gesamtverbesserung des Ist-Bestands ist unwahrscheinlich,<br />

aber im Zuge eines Ausbaus zur Verringerung der Umweltauswirkungen<br />

theoretisch denkbar (Rückbau einer bestehenden S/L-Bahn zugunsten<br />

einer neuen S/L-Bahn).<br />

- Das Verhältnis der standardisierten Flächen <strong>von</strong> Kernbereich <strong>und</strong> Außenzone<br />

wird im neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> bzgl. des Schutzgutes „Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

(Biotope)“ mit 1:4 fixiert. Beide Flächen werden zu gleichen Teilen gewichtet.<br />

- Es wird eine flächengewichtete Mittelwertsbildung der Bewertungsstufen x 2jk<br />

über sämtliche betroffenen Teilflächen A 2jk , getrennt nach Kernbereich <strong>und</strong> Außenzone<br />

vorgenommen. Wegen der sich daraus ergebenden Bruchzahlen für<br />

die Gesamtbewertung ist eine stetige Bewertungsfunktion zugr<strong>und</strong>e zu legen.<br />

Die neue Bewertungsfunktion ist in die Bereiche I <strong>und</strong> II gegliedert:<br />

- Für das Bewertungskriterium „Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Biotope)“ bietet sich aufgr<strong>und</strong><br />

der Gleichwertigkeit der Bewertungsstufen 1 bis 6 eine lineare Bewertungsfunktion<br />

an (Bereich I, Abb. 40):<br />

f I ( x 2j ges ) = 90 – 10 • ( x 2j ges – 1) [Pkt] für 1 ≤ x 2j ges ≤ 6; x 2j ges [-]<br />

x 2j ges = ( x 2j ges (K) + x 2j ges (A) ) / 2<br />

x 2j ges (K) = b j (K) • x 2j (K) ;<br />

x 2j ges (A) =b j (A) • x 2j (A)<br />

168


A<br />

wobei b j (K) =<br />

A<br />

Kern j<br />

Bezug(Kern)<br />

; b j (A) =<br />

A<br />

A<br />

Außen 2j<br />

Bezug(Außen) 2<br />

; A Bezug(Außen) 2 = 4 • A Bezug(Kern)<br />

A Bezug(Kern) [ha] = (l Bahn [m] • 1,5) • 720 [m] / 10.000 für 1.800 < l Bahn < 4.000<br />

- Die Bewertungsstufe 7 (Bereich II) erhält 0 Punkte <strong>und</strong> stellt ein „K.o.-Kriterium“<br />

dar.<br />

Bewertungspunkte<br />

100<br />

Bewertungskriterium: Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Biotope)<br />

I<br />

II<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

neue<br />

Bewertung<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

„K.o.-<br />

Kriterium“<br />

0<br />

1 2 3 4 5 6<br />

Bewertungsstufen [-]<br />

Abb. 40: Bewertungsfunktion Schutzgut „Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Biotope)“, eigene Darstellung<br />

6.2.4.3.3 Boden (Schutzgut i = 3)<br />

Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut „Boden“ sind infolge der relativ<br />

großen Flächeninanspruchnahme <strong>und</strong> des zugleich hohen Maßes an anlagebedingter<br />

Flächenversiegelung offensichtlich. Die Qualität bzw. der Wert eines Bodens wird<br />

durch zahlreiche Eigenschaften charakterisiert. Das BMU gibt zur Formulierung <strong>von</strong><br />

Bodenqualitätszielen folgende Leitbilder an [94]:<br />

- die natürlichen Bodenfunktionen als biotischer <strong>und</strong> abiotischer Komplex,<br />

- die Integrität des Bodens als Ökosystem,<br />

- der Schutz des Bodens als Beitrag zum Gr<strong>und</strong>wasserschutz,<br />

- die menschliche Ges<strong>und</strong>heit (hinsichtlich der inhalativen Aufnahme <strong>von</strong> Bodenpartikeln<br />

oder aus dem Boden ausgasender Stoffe sowie mittelbar durch bo-<br />

169


denbedingte Kontamination <strong>von</strong> Futter- <strong>und</strong> Nahrungsmitteln einschließlich<br />

Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Trinkwasser),<br />

- der Boden als endliche Ressource, z.B. gegenüber Zerstörung <strong>und</strong> Verlust<br />

durch Bodenabtrag, Versiegelung <strong>und</strong> Denaturierung.<br />

Innerhalb der bestehenden <strong>Bewertungsverfahren</strong> beschränkt man sich meist nur auf<br />

ausgewählte Bodenfunktionen, die abschließend verbal argumentativ zusammengefasst<br />

<strong>und</strong> bewertet werden. Zum einen ist die Kriterienauswahl fraglich, denn sie führt<br />

zu mehrfachen Bewertungen innerhalb der einzelnen Schutzgüter, andererseits ist<br />

die Bewertung relativ grob, da sich der Bewertungsrahmen meist auf nur drei Wertstufen<br />

beschränkt (z.B. „starke“, „deutliche“ oder „mäßige“ Umweltauswirkungen<br />

[54]).<br />

Als konkretes Beispiel für eine mehrfache Bewertung kann die Bewertung der „biotischen<br />

Ertragsfunktion“ genannt werden (z.B.: Antrag zum ROV, VLP Kassel-Calden,<br />

„Ertragspotential“ [27]). Böden mit einem hohen natürlichen Ertragspotential besitzen<br />

in der Regel eine hohe Filter- <strong>und</strong> Pufferkapazität sowie eine hohe Eignung als Ausgleichkörper<br />

im Wasserkreislauf. Somit wird beispielsweise ertragfähiges Ackerland<br />

in der Gesamtbewertung einerseits durch andere Bodenfunktionen vollständig berücksichtigt,<br />

andererseits fließen die im Vergleich höheren Kosten für die Flächenbeschaffung<br />

im Bereich der Investitionskosten mit in die Bewertung ein [65].<br />

Für das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> ist es deshalb wichtig, eindeutige Bewertungskriterien<br />

zu formulieren <strong>und</strong> in standardisierte Bewertungsstufen zu integrieren, damit<br />

eine vergleichbare Bewertung der S/L-Bahn-Varianten ermöglicht wird. Zur Bewertung<br />

einer S/L-Bahn-Variante innerhalb des Bewertungskriteriums „Boden“ müssen<br />

folgende Funktionen des Bodens beurteilt werden [49, 57]:<br />

- die Funktion als Standort bzw. Lebensraum für Bodenorganismen <strong>und</strong> natürliche<br />

Vegetation,<br />

- die Regelfunktion für den Wasser- <strong>und</strong> Stoffhaushalt sowie<br />

- die Funktion als Filter, Puffer <strong>und</strong> sog. Transformator <strong>von</strong> Schadstoffen.<br />

Die sog. Archivfunktion des Bodens für Natur- u. Kulturgeschichte wird im Zuge des<br />

Schutzgutes „Kultur- u. sonstige Sachgüter“ bewertet <strong>und</strong> entfällt deshalb hier.<br />

170


Die Einstufung einer S/L-Bahn-Variante hinsichtlich des Schutzgutes „Boden“ wird in<br />

fünf Bewertungsstufen unterteilt [33, 65]:<br />

X 3 = 1: die Fläche hat keine Bedeutung für den Bodenschutz,<br />

X 3 = 2: die Fläche hat eine geringe Bedeutung für den Bodenschutz,<br />

X 3 = 3: die Fläche hat eine durchschnittliche Bedeutung für den Bodenschutz,<br />

X 3 = 4: die Fläche hat eine hohe Bedeutung für den Bodenschutz,<br />

X 3 = 5: die Fläche hat eine sehr hohe Bedeutung für den Bodenschutz.<br />

Für die Bestandsaufnahme ist eine eigene Kartierung notwendig. Gr<strong>und</strong>lage bilden<br />

die Daten der sog. Bodenschätzung gem. BodSchätzG, die die größte verfügbare<br />

<strong>und</strong> einheitlich strukturierte punkt- <strong>und</strong> flächenbezogene Datenbasis in Deutschland<br />

darstellt. In Abhängigkeit <strong>von</strong> der Region (B<strong>und</strong>esland) kann der Datenbestand variieren<br />

<strong>und</strong> muss ggf. ergänzt werden. Anzumerken ist, dass keine generellen Richt<strong>und</strong><br />

Grenzwerte zur Beurteilung des Gütezustandes <strong>von</strong> Böden existieren [33].<br />

Die auf die Bewertungsstufen abgestimmte Bewertungsmatrix ist in Anl. 47 dargestellt<br />

<strong>und</strong> beinhaltet folgende Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

- Zunächst muss die <strong>von</strong> einer S/L-Bahn-Variante hinsichtlich des Bewertungskriteriums<br />

„Boden“ betroffene Fläche (A Kern j ) vollständig erfasst <strong>und</strong> in die entsprechenden<br />

Bewertungsstufen eingestuft werden (Ermittlung Ist-Bestand).<br />

Diese betroffene Fläche entspricht annähernd der Standardbezugsfläche A Bezug(Kern).<br />

Differenzen können sich aus Verinselungen, Rodungen auf entfernt liegenden<br />

Bergkuppen zur Gewährleistung der Hindernisfreiheit o.ä., ergeben.<br />

- Eine flächengewichtete Mittelwertsbildung der Bewertungsstufen x 3jk über<br />

sämtliche betroffenen Teilflächen A 3jk ist im neuen Verfahren vorgesehen. Deshalb<br />

ist eine stetige Bewertungsfunktion zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

- Die Differenz zwischen dem Ist-Zustand vor dem Ausbau <strong>und</strong> dem Zustand<br />

nach dem Ausbau Δ x 3jges zeigt die ausbaubedingte durchschnittliche Veränderung<br />

der Gesamtbewertungsstufe x 3j ges des Schutzgutes „Boden“ auf.<br />

- Es besteht die Möglichkeit, dass stark vorbelastete Böden im Zuge eines Ausbauvorhabens<br />

aufgewertet werden (Entsiegelung, Bodenauflockerung, Beseitigung<br />

<strong>von</strong> Altlasten usw.). Da diese Aufwertungen aufgr<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Kosten nur partiell in Betracht kommen können, ist es quasi ausge-<br />

171


schlossen <strong>und</strong> nur theoretisch denkbar, dass der durchschnittliche Ist-Zustand<br />

trotz Ausbau erhalten bleibt oder sich sogar verbessert (Veränderung ≤ 0).<br />

- Als untere Bewertungsgrenze ergibt sich die max. mögliche „Veränderung“ der<br />

gesamten vom Ausbau betroffenen Fläche um - 4 Bewertungsstufen (40 Punkte).<br />

- Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Vorhaben mit hervorragender Bedeutung<br />

für die überörtliche Wirtschaftsstruktur oder für die Landesentwicklung<br />

in Bezug auf das Schutzgut „Boden“ eine Realisierung unabhängig <strong>von</strong> der Bewertung<br />

genehmigungsfähig ist [65]. Dementsprechend stellt das Bewertungskriterium<br />

„Boden“ für ein Ausbauvorhaben kein „K.o.-Kriterium“ dar.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der gleichwertigen Bewertungsstufen wird für das Bewertungskriterium<br />

„Boden“ eine lineare Bewertungsfunktion gewählt (Abb. 41).<br />

f(Δ x 3j ges )= 90 – 12,5 • Δ x 3j ges ≤ 100 [Pkt] für Δ x 3j ges ≤ 4; Δ x 3j ges [-]<br />

Δ x 3j ges = b j • Δ x 3j b j =<br />

A<br />

A<br />

Kern j<br />

Bezug(Kern)<br />

Δ x 3j = ( x 3j (nach Ausbau) – x 3j (vor Ausbau) )<br />

A Bezug(Kern) [ha] = (l Bahn [m] • 1,5) • 720 [m] / 10.000 für 1.800 < l Bahn < 4.000<br />

Bewertungspunkte<br />

100<br />

Bewertungskriterium: Boden<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

neue<br />

Bewertung<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

0 1 2 3<br />

"Veränderung" der Bewertungstufe [-]<br />

4<br />

Abb. 41: Bewertungsfunktion Schutzgut „Boden“, eigene Darstellung<br />

172


6.2.4.3.4 Wasser (Gr<strong>und</strong>-/Oberflächenwasser) (Schutzgut i = 4)<br />

Beim Schutzgut „Wasser“ wird zwischen:<br />

- Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wassernutzung,<br />

- Oberflächengewässern (Fliess- <strong>und</strong> Stillgewässer) sowie deren Retentionsräumen<br />

unterschieden [32, 65].<br />

Zunächst ist für die Bewertung des Schutzgutes „Wasser“ eine vollständige Erfassung<br />

des Ist-Zustands notwendig. Die Größe des Untersuchungsraumes ist abhängig<br />

<strong>von</strong> den standortspezifischen Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Oberflächenwasserverhältnissen<br />

<strong>und</strong> hat keinen direkten Zusammenhang mit der Dimension der S/L-Bahn-Variante.<br />

Die Betrachtung der Auswirkungen auf das Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>wassernutzung<br />

betreffen [32]:<br />

- Veränderungen der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung <strong>und</strong> -dynamik,<br />

- Beanspruchungen <strong>von</strong> Trinkwasserschutzgebieten, <strong>von</strong> Gebieten zum Gr<strong>und</strong>wasserschutz<br />

<strong>und</strong> zur Gr<strong>und</strong>wassersicherung sowie sonstiger Gr<strong>und</strong>wassernutzung,<br />

- Verschmutzungsgefährdungen während der Bauphase oder der flugbetrieblichen<br />

Nutzung sowie im Fall einer Leckage oder Havarie.<br />

Bei der Bewertung <strong>von</strong> Oberflächengewässern (Fließgewässern, Quellen, Stillgewässern<br />

usw.) sind folgende Auswirkungen relevant [32]:<br />

- anlagebedingte Verluste bzw. Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Oberflächengewässern,<br />

- betriebsbedingte Schadstoffeinträge/-einleitungen sowie<br />

- baubedingte Schadstoffeinträge oder temporäre Veränderungen.<br />

Die analysierten <strong>Bewertungsverfahren</strong> sind in Bezug auf das Bewertungskriterium<br />

„Wasser“ relativ grob, da sich der Bewertungsrahmen, genau wie beim Bewertungskriterium<br />

„Boden“, meist auf lediglich drei Wertstufen beschränkt (z.B. „geringe“, „allgemeine“<br />

oder „besondere“ Bedeutung) oder ausschließlich verbal argumentativ erfolgt<br />

(vgl. bspw. [49, 57]). Ein Ausschlusskriterium ist in keinem der untersuchten bestehenden<br />

<strong>Bewertungsverfahren</strong> vorhanden. Sind jedoch die Auswirkungen so<br />

173


gravierend, dass eine Kompensation nicht oder nur teilweise möglich ist <strong>und</strong> sind<br />

insbesondere negative ges<strong>und</strong>heitliche Folgen für die Bewohner benachbarter Siedlungsgebiete<br />

zu erwarten (Trinkwasserqualität, s. TrinkwV 2001), dann darf die entsprechende<br />

S/L-Bahn-Variante gr<strong>und</strong>sätzlich nicht realisiert werden.<br />

Da die flugbetriebliche Nutzung ausschließlich auf versiegelten Flächen stattfindet,<br />

ist beim alltäglichen Flugbetrieb keine signifikante Gefährdungserhöhung durch<br />

Schadstoffeinträge zu erwarten. Es wird weiterhin da<strong>von</strong> ausgegangen, dass im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens <strong>von</strong> den Wasserwirtschaftsbehörden alle<br />

notwendigen Auflagen für Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um potentielle<br />

Gefährdungen des Gr<strong>und</strong>wassers im Falle einer Leckage oder Havarie auszuschließen<br />

[33]. Da die Empfindlichkeit des Gr<strong>und</strong>wassers gegenüber Schadstoffeinträgen<br />

abhängig <strong>von</strong> der örtlichen Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit ist (Gr<strong>und</strong>wasserflurabstände,<br />

Sorptionsvermögen der Bodenschichten usw.), sind entsprechende<br />

Vorsorgemaßnahmen variantenabhängig <strong>und</strong> beeinflussen die Investitionskosten der<br />

einzelnen S/L-Bahn-Varianten. Die in den bestehenden <strong>Bewertungsverfahren</strong> oftmals<br />

durchgeführte Bewertung des Risikopotentials <strong>von</strong> Schadstoffeinträgen entfällt deshalb<br />

in der neuen Bewertung des Schutzgutes „Wasser“. Anzumerken ist, dass ein<br />

evtl. Schadstoffeintrag aus der Luft über den Boden in der Regel ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

Die Einstufung einer S/L-Bahn-Variante hinsichtlich des Schutzgutes „Wasser“ wird<br />

in sechs Bewertungsstufen unterteilt [32, 65]:<br />

X 4 = 1: der Ausbau hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“,<br />

X 4 = 2: der Ausbau hat unerhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“,<br />

X 4 = 3: der Ausbau hat mäßige Auswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“,<br />

X 4 = 4: der Ausbau hat deutliche Auswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“,<br />

X 4 = 5: der Ausbau hat starke Auswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“,<br />

X 4 = 6: der Ausbau hat nicht hinnehmbare Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

„Wasser“.<br />

Im Gegensatz zu anderen Bewertungskriterien im Bereich Umweltauswirkungen<br />

können die Einstufungen nicht auf Teilflächen bezogen werden, da kein direkter Zusammenhang<br />

zwischen einer Bezugsfläche <strong>und</strong> den Auswirkungen besteht. Deshalb<br />

174


kann einerseits die Gesamteinstufung einer S/L-Bahn-Variante lediglich verbal argumentativ<br />

erfolgen <strong>und</strong> andererseits ist die Bildung einer stetigen Bewertungsfunktion<br />

nicht möglich. Gemäß dem neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> sollte gr<strong>und</strong>sätzlich eine<br />

S/L-Bahn-Variante eine konkrete Einstufung erhalten. Nur wenn mehrere oder sogar<br />

alle S/L-Bahn-Varianten derselben Bewertungsstufe zugeordnet werden sollten, kann<br />

eine weitere, begründete Differenzierung innerhalb der Bewertungsstufe erfolgen.<br />

Die auf die Bewertungsstufen abgestimmte Bewertungsmatrix ist in Anl. 48 dargestellt<br />

<strong>und</strong> beinhaltet folgende Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

- Aufgr<strong>und</strong> der vorab beschriebenen Ausschlussgründe einer S/L-Bahn-Variante<br />

in Bezug auf das Schutzgut „Wasser“ entspricht die Bewertungsstufe 6 einem<br />

„K.o.-Kriterium“.<br />

- Die Tatsache ist, dass das Schutzgut „Wasser“ aufgr<strong>und</strong> der Trinkwassereigenschaften<br />

<strong>und</strong> des Trinkwasserbedarfs einen besonderen Stellenwert als lebensnotwendige<br />

Ressource besitzt (Lebensmittel). Die variantenabhängige Festsetzung<br />

einer Bewertungsstufe sollte diesen Stellenwert widerspiegeln.<br />

- Durch die Neugestaltung des S/L-Bahn-Systems im Zuge des Ausbaus kann<br />

die Situation des Wasserhaushalts positiv verändert werden. Beispielsweise<br />

können Enteisungsmitteleinträge in das Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong>/oder Oberflächenwassers<br />

durch ein optimiertes Abwassersystems entfallen. Diese Verbesserung des Ist-<br />

Bestands muss selbstverständlich in die Bewertung einfließen <strong>und</strong> ermöglicht<br />

eine maximale Bepunktung („Bonuspunkte“).<br />

- Weiterhin können die Auswirkungen <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten auf das Schutzgut<br />

„Wasser“ nicht mit einer betroffenen Fläche (Kernfläche <strong>und</strong>/oder Außenzone)<br />

oder der Intensität der Auswirkung spezifiziert <strong>und</strong> untereinander verglichen<br />

werden, da durch die Multidimensionalität des Schutzgutes „Wasser“ kein kontinuierlicher<br />

Bewertungsparameter definiert werden kann. In Anlehnung an die<br />

Bewertungsmatrix (Anl. 48) muss eine verbal argumentative Begründung erfolgen.<br />

Die neue Bewertungsfunktion ist in die Bereiche I <strong>und</strong> II gegliedert:<br />

- Aufgr<strong>und</strong> der gleichwertigen Bewertungsstufen 1 bis 5 wird eine lineare Bewertungsfunktion<br />

gewählt (Bereich I, Abb. 42).<br />

175


f I (x 4j ges )= 100 – 15 • (x 4j ges – 1) [Pkt] für x 4j ges = 1, 2, 3, 4, 5; x 4j ges [-]<br />

- Die Bewertungsstufe 6 (Bereich II) erhält 0 Punkte <strong>und</strong> stellt ein „K.o.-Kriterium“<br />

dar.<br />

Bewertungspunkte<br />

100<br />

Bewertungskriterium: Wasser<br />

I<br />

II<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

neue<br />

Bewertung<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

„K.o.-<br />

Kriterium“<br />

10<br />

0<br />

1 2 3 4 5 6<br />

Bewertungsstufen [-]<br />

Abb. 42: Bewertungsfunktion Schutzgut „Wasser“, eigene Darstellung<br />

6.2.4.3.5 Luft (Schutzgut i = 5)<br />

Das Schutzgut „Luft“ wird in der landesplanerischen Beurteilung des ROV am Flughafen<br />

Frankfurt Rhein Main folgendermaßen definiert:<br />

„Das Schutzgut Luft umfasst die natürliche Zusammensetzung des atmosphärischen<br />

Gasgemischs. Als relevant ist die Schadstoffbelastung der Luft sowie derjenigen<br />

Quellen <strong>und</strong> räumlicher Faktoren anzusehen, die die regionalen <strong>und</strong> lokalen Schadstoffbelastungen<br />

der Luft in der Umgebung des Frankfurter Flughafens beeinflussen“<br />

([33], S. 215).<br />

Anderweitige Offizialdefinitionen, z.B. durch das BMU, existieren nicht.<br />

Wie bereits in Kap. 4.3.2 beschrieben, setzen sich die Immissionsbelastungen an einem<br />

Verkehrsflughafen aus den Emissionensquellen [59]:<br />

176


- Luftfahrzeuge,<br />

- an die Flugzeuge gekoppelte technische Einrichtungen (Hilfstriebwerke usw.),<br />

- innerbetrieblicher Verkehr (Versorgungs- u. Servicefahrten usw.),<br />

- flughafeninduzierter Straßenverkehr (Quell- <strong>und</strong> Zielverkehr durch Kraftfahrzeuge)<br />

<strong>und</strong><br />

- Kraftfahrzeugverkehr auf den wichtigsten Landverkehrsstraßen in der Flughafenumgebung<br />

zusammen.<br />

Allgemein kann gesagt werden, dass das Schadstoffspektrum <strong>von</strong> Triebwerksabgasen<br />

dem anderer Verbrennungsvorgänge entspricht. Die Belastung der Luft durch die<br />

Luftfahrzeuge <strong>und</strong> den innerbetrieblichen Verkehr, besonders im Vergleich zum flughafeninduzierten<br />

Straßenverkehr, ist als gering anzusehen. Weiterhin sind im Gegensatz<br />

zum Straßenverkehr die Schadstoffimmissionen der Flugzeuge aufgr<strong>und</strong> der<br />

Fluggeschwindigkeit <strong>und</strong> den jeweiligen Abständen der Flugzeuge zueinander (Intervalle)<br />

weniger konzentriert [59].<br />

Es ist bei einem Flughafenausbau generell zu prüfen, ob <strong>und</strong> wo verkehrsbedingte<br />

Schadstoffbelastungen zu erwarten sind, die Schutzauflagen nach § 9 LuftVG erfordern.<br />

§ 9 Abs. 2 LuftVG beinhaltet folgendes:<br />

„Im Planfeststellungsbeschluss sind dem Unternehmer die Errichtung <strong>und</strong> Unterhaltung<br />

der Anlagen aufzuerlegen, die für das öffentliche Wohl oder zur Sicherung der<br />

Benutzung der benachbarten Gr<strong>und</strong>stücke gegen Gefahren oder Nachteile notwendig<br />

sind.“<br />

Es wird jedoch nicht näher bestimmt, wann das öffentliche Wohl beeinträchtigt wird<br />

oder wann ein Nachteil vorliegt. Als Orientierungswerte für die maßgeblichen Zumutbarkeitsgrenzen<br />

bieten sich die Grenzwerte der 22. BImSchV zum Schutz der<br />

menschlichen Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> der Vegetation an (Anl. 49).<br />

Die Analyse der untersuchten Bewertungsschemata in Kap. 5 hat gezeigt, dass die<br />

gesamte Schadstoffbelastung keine signifikanten Unterschiede zwischen den einzelnen<br />

S/L-Bahn-Varianten ergibt (Tab. 3). Wie am Beispiel des Planfeststellungsbe-<br />

177


schlusses zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle aufgezeigt werden kann, beträgt<br />

die flughafeninduzierte Schadstoffbelastung im Prognosejahr 2015, mit Ausnahme<br />

der NO 2 -Belastung, lediglich weniger als 3 % des jeweiligen Grenzwertes<br />

(S/L-Bahn Süd mit Vorfeld [59]). Weiterhin weist die prognostizierte NO 2 -Belastung<br />

nach dem Ausbau keine wesentliche Verschlechterung gegenüber dem sog. Prognosenullfall<br />

(kein Ausbau) auf.<br />

Fazit: Die Untersuchung <strong>und</strong> Auswertung des Schutzgutes „Luft“ ist für die Prüfung<br />

der generellen Vereinbarkeit des Ausbauvorhabens mit den Belangen der Lufthygiene<br />

zwingend notwendig. Die Frage, ob überhaupt ein Ausbau hinsichtlich der<br />

Schadstoffemissionen vertretbar ist, kann abschließend anhand der festgelegten<br />

Grenzwerte (22. BImSchV) beantwortet werden. Für die vergleichende Bewertung<br />

unterschiedlicher <strong>Planungsvarianten</strong> <strong>von</strong> S/L-Bahnen bei einem Flughafenausbau ist<br />

diese Auswertung jedoch keine aussagekräftige Diskriminante.<br />

Planungsfall<br />

Nordwest<br />

(2015)<br />

Planungsfall<br />

Nordost<br />

(2015)<br />

Planungsfall<br />

Süd<br />

(2015)<br />

Wertstufe Wertstufe Wertstufe<br />

NO 2 A A A<br />

SO 2 C C C<br />

Benzol B B B<br />

B(a)P B B B<br />

Ruß C C C<br />

PM 10 A A A<br />

Bewertungsskala:<br />

Wertstufe<br />

Bezeichnung<br />

Anteil der Emissionshöchstmenge<br />

Südhessen<br />

A Bereich starker Umweltauswirkungen > 30 %<br />

B Bereich deutlicher Umweltauswirkungen > 20 %<br />

C Bereich mäßiger Umweltauswirkungen > 10 %<br />

Tab. 3:<br />

Bewertung der Auswirkungen durch Immissionen im Zuge der landesplanerischen Beurteilung<br />

am Flughafen Frankfurt Rhein Main [57]<br />

178


Diese Aussage gilt ebenso für das sog. „fuel dumping“ (Treibstoffnotablass). „Fuel<br />

dumping“ wird ausschließlich in Notsituationen durchgeführt <strong>und</strong> kommt dann zur<br />

Anwendung, wenn ein Langstreckenflugzeug mit einer sehr hohen Treibstoffzuladung<br />

nach dem <strong>Start</strong> aus Sicherheitsaspekten gezwungen wird, unvorhergesehen<br />

zwischenzulanden bzw. zum Ausgangsflughafen zurückzukehren. Da meist keine<br />

Zeit verbleibt, den überschüssigen Treibstoff (Kerosin) zu verfliegen, muss zum Erreichen<br />

des max. zulässigen Landegewichts, Treibstoff im Flug abgelassen werden.<br />

Bei zweistrahligen Flugzeugtypen im Kurz- <strong>und</strong> Mittelstreckenbereich tritt das Problem<br />

des zu hohen Landegewichts wegen der im Vergleich wesentlich niedrigeren<br />

Treibstoffzuladung nicht auf; deshalb sind in der Regel keine technischen Voraussetzungen<br />

zum Treibstoffnotablass installiert. In direkter Flughafennähe, über dicht bebauten<br />

Gebieten <strong>und</strong> in geringer Höhe findet gr<strong>und</strong>sätzlich kein „fuel dumping“ statt.<br />

Der Vorgang des Treibstoffnotablasses erfolgt bei einer Mindestflughöhe (über<br />

Gr<strong>und</strong>) <strong>von</strong> 1.500 m <strong>und</strong> einer Fluggeschwindigkeit <strong>von</strong> 450 bis 500 km/h. Dadurch<br />

zerstäubt das aus den Ventilen austretende Kerosin sofort <strong>und</strong> verdunstet nahezu<br />

vollständig. Bisher konnten in keinem Fall <strong>von</strong> „fuel dumping“ in Pflanzen- oder Bodenproben<br />

aus dem überflogenen Gebiet messbare Verunreinigungen festgestellt<br />

werden [57, 59]. „Fuel dumping“ kommt statistisch derzeit deutschlandweit nur einmal<br />

pro 30.000 <strong>Start</strong>s vor [126]. Da das jeweilige S/L-Bahn-System eines Flughafens<br />

keinen direkten Einfluss auf die Wahl des Ablassgebietes hat, ist ein Zusammenhang<br />

zu den in Frage kommenden S/L-Bahn-Varianten nicht herstellbar <strong>und</strong> somit auch<br />

nicht bewertbar. Das „fuel dumping“ braucht somit hier nicht berücksichtigt zu werden.<br />

In einem stark belasteten Raum spielt ein „Verlust an lufthygienischer Ausgleichsfunktion“<br />

eine Rolle. Diese Funktion wird im Umfeld eines Flughafenstandorts allgemein<br />

durch Waldflächen wahrgenommen, welche in Abhängigkeit <strong>von</strong> der jeweiligen<br />

S/L-Bahn-Variante zur Diskussion stehen. Die erforderlichen Rodungen für die eigentliche<br />

Baumaßnahme sowie zur Herstellung der Hindernisfreifläche können<br />

quantitativ bewertet werden. Für eine qualitative Bewertung fehlen die notwendigen<br />

Untersuchungen zur tatsächlichen Filterleistung <strong>von</strong> Waldgebieten <strong>und</strong> der konkrete<br />

Beitrag zur lokalen lufthygienischen Situation. Deshalb entfällt auch die Wertung <strong>von</strong><br />

Flächen mit Aufwuchsbeschränkungen (außerhalb des Kernbereichs).<br />

179


Zur Bewertung des Schutzgutes „Luft“ anhand des Verlustes an lufthygienischer<br />

Ausgleichsfunktion werden folgende Gr<strong>und</strong>sätze festgelegt:<br />

- Da aufgr<strong>und</strong> der allgemeinen Lage- <strong>und</strong> Dimensionierungsgr<strong>und</strong>sätze der Verlust<br />

an Waldfläche durch eine S/L-Bahn-Variante in der Regel den realen Kernbereich<br />

betrifft, kann als Bewertungsmaßstab das Verhältnis y j = Waldflächenverlust/Standardbezugsfläche<br />

herangezogen werden. Ein Verhältnis y j > 1 kann<br />

dann eintreten, wenn z.B. aufgr<strong>und</strong> fehlender Hindernisfreiheit auf weiter entfernt<br />

liegenden Höhenrippen Rodungen erforderlich sind. Diese Maßnahmen<br />

sollten jedoch vermieden werden <strong>und</strong> stellen die Ausnahme dar.<br />

- Da über die Ausgleichsfunktion <strong>von</strong> Waldflächen keine detaillierten Gr<strong>und</strong>lagen<br />

vorliegen, wird da<strong>von</strong> ausgegangen, dass eine doppelt so große Waldfläche<br />

eine doppelt so große Ausgleichfunktion <strong>und</strong> somit den doppelten „Nutzen“ besitzt.<br />

- Das Bewertungskriterium „Luft“ kann aufgr<strong>und</strong> des Emissionsvolumens der<br />

Luftfahrzeuge <strong>und</strong> dem innerbetrieblichen Verkehr für eine Bewertung <strong>von</strong> S/L-<br />

Bahn-Varianten kein „K.o.-Kriterium“ darstellen (Bepunktung ≥ 40 Punkte).<br />

- Eine Bepunktung mit 90 Punkten kann nur dann erfolgen, wenn vom Ausbauvorhaben<br />

keine Waldfläche betroffen ist. Eine standortbezogene Verbesserung<br />

des Ist-Bestands ist unwahrscheinlich, aber im Zuge des Rückbaus einer<br />

bestehenden S/L-Bahn zugunsten einer neuen S/L-Bahn theoretisch denkbar<br />

(Aufforstung der frei werdenden Flächen am Standort).<br />

- Im Gegensatz dazu ist die untere Bewertungsgrenze dann erreicht, wenn die<br />

berechnete Bezugsfläche zu 100 % gerodet werden müsste.<br />

Als Basis für das Bewertungskriterium „Luft“ wird in Anlehnung an die festgelegten<br />

Gr<strong>und</strong>sätze eine lineare Bewertungsfunktion gewählt (Abb. 43).<br />

f(y j ) = 40 + 50 • (1 – y j ) ≤ 100 [Pkt]<br />

Das Verhältnis y j <strong>von</strong> Waldflächenverlust zur Standardbezugsfläche berechnet sich<br />

wie folgt:<br />

y j [-] =<br />

A<br />

∑ A5 jk<br />

; ∑ A 5jk = Summe der betroffenen Flächen<br />

Bezug(Kern)<br />

A Bezug(Kern) [ha] = (l Bahn [m] • 1,5) • 720 [m] / 10.000 für 1.800 < l Bahn < 4.000<br />

180


Bewertungspunkte<br />

Bewertungskriterium: Luft<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

neue<br />

Bewertung<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

-0,25 0,00 0,25 0,50 0,75 1,00 1,25<br />

Verhältnis y = Waldflächenverlust / Standardbezugsfläche [-]<br />

Abb. 43: Bewertungsfunktion Schutzgut „Luft“, eigene Darstellung<br />

6.2.4.3.6 Klima (Schutzgut i = 6)<br />

Ein Ausbau des S/L-Bahn-Systems kann sich auf das lokale Klima erheblich auswirken.<br />

Beispielsweise können Veränderungen des Reliefs (Geländeeinschnitte, Überformungen<br />

usw.), großflächige Versiegelungen, Veränderungen des Gr<strong>und</strong>wasserspiegels,<br />

Waldrodungen <strong>und</strong>/oder die Verlegung bzw. Kanalisierung <strong>von</strong> Gewässern<br />

zu [66]:<br />

- Temperaturveränderungen,<br />

- Veränderung der Luftströme (Windverhältnisse, Belüftungssituation),<br />

- sonstigen Veränderungen (z.B. Nebelsituation)<br />

führen.<br />

Die Veränderungen des lokalen Klimas können variantenabhängig sein <strong>und</strong> müssen<br />

entsprechend bewertet werden. Von Ausbaugegnern wird allgemein kritisiert, dass<br />

der Luftverkehr durch die Emissionen an CO 2 <strong>und</strong> anderen Stoffen zum Treibhauseffekt<br />

<strong>und</strong> zur Schädigung der Ozonschicht beitrage. Diese Bedenken sind gerechtfertig,<br />

jedoch sind diese Auswirkungen großräumig <strong>von</strong> Bedeutung, nicht aber für<br />

181


eine projektbezogene Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten an demselben Standort<br />

relevant. Zur Begrenzung <strong>und</strong> Minderung dieser großräumigen Effekte müssten<br />

staatliche bzw. internationale Richtlinien – im Sinne verbindlicher Mindeststandards –<br />

erarbeitet werden [59]. Zurzeit sind keine quantitativen Zielgrößen (Grenz- <strong>und</strong><br />

Richtwerte) für den Bereich des Schutzgutes „Klima“ definiert [33].<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> kann eine notwendige Waldrodung nicht ausschließlich aufgr<strong>und</strong><br />

des Verlusts der allgemeinen Klimaschutzfunktion beurteilt werden, sondern nur<br />

dann, wenn durch den Wegfall eine lokale Klimaveränderung eintreten würde <strong>und</strong><br />

diese mäßige bis starke Umweltauswirkungen zur Folge hätte. Zum Beispiel verweist<br />

das Bewertungshandbuch zur UVP der Stadt Köln darauf, dass landwirtschaftliche<br />

Freiflächen eine im Vergleich zu Waldgebieten höhere Kaltluftproduktion zur Folge<br />

haben können. Waldgebiete besitzen hingegen ein höheres Potential zur Luftfilterung<br />

(Schutzgut „Luft“, vgl. [66]). Hinzu kommt, dass die ohnehin notwendigen Wiederaufforstungen<br />

(Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutzgut<br />

„Tiere u. Pflanzen, Biotope“) den „globalen“ Klimaeffekt mittelfristig ausgleichen <strong>und</strong><br />

sogar langfristig verbessern können.<br />

Die neue Bewertung des Schutzgutes „Klima“ basiert im Wesentlichen auf dem Bewertungshandbuch<br />

zur UVP der Stadt Köln [66] <strong>und</strong> ist in Bezug auf den Ausbau eines<br />

S/L-Bahn-Systems angepasst <strong>und</strong> modifiziert. Da sich in diesem Handbuch im<br />

Gegensatz zu den bestehenden <strong>Bewertungsverfahren</strong> auf die Bewertung der wahrscheinlich<br />

eintretenden Folgen <strong>und</strong> nicht allein auf die reinen Änderungen der Flächennutzung<br />

bezogen wird, wird das Verfahren anschaulich <strong>und</strong> ermöglicht die Bewertung<br />

der „wesentlichen“ Aspekte. Im Gegensatz dazu ist beispielsweise die landesplanerische<br />

Beurteilung des Schutzgutes Klima aus dem ROV am Flughafen<br />

Frankfurt Rhein Main sehr pauschal strukturiert <strong>und</strong> bezieht sich nur auf die Zunahme<br />

der bioklimatischen Belastungen in Wohngebieten (Bewertungsmatrizen der<br />

Unterlagen zum ROV am Flughafen Frankfurt Rhein Main [33]). Positive Effekte werden<br />

nicht erfasst.<br />

Die „Vertretbarkeit“ einer S/L-Bahn-Variante hinsichtlich des Bewertungskriteriums<br />

„Klima“ wird in sieben Bewertungsstufen unterteilt [66]:<br />

X 6 = 1: die S/L-Bahn-Variante kann als positiv eingestuft werden,<br />

182


X 6 = 2: die S/L-Bahn-Variante kann als unbedenklich eingestuft werden,<br />

X 6 = 3: die S/L-Bahn-Variante kann als vertretbar eingestuft werden,<br />

X 6 = 4: die S/L-Bahn-Variante kann als bedingt vertretbar eingestuft werden,<br />

X 6 = 5: die S/L-Bahn-Variante kann als bedenklich eingestuft werden,<br />

X 6 = 6: die S/L-Bahn-Variante sollte nicht realisiert werden,<br />

X 6 = 7: die S/L-Bahn-Variante ist nicht vertretbar.<br />

Wie bereits beim Bewertungskriterium „Wasser“ gesagt, kann auch beim Bewertungskriterium<br />

„Klima“ kein direkter Zusammenhang zwischen den Auswirkungen<br />

<strong>und</strong> einer Bezugsfläche hergestellt werden. Deshalb kann einerseits die Gesamteinstufung<br />

einer S/L-Bahn-Variante lediglich verbal argumentativ erfolgen <strong>und</strong> andererseits<br />

ist die Bildung einer stetigen Bewertungsfunktion nicht möglich. Gemäß dem<br />

neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> sollte gr<strong>und</strong>sätzlich eine S/L-Bahn-Variante eine konkrete<br />

Einstufung erhalten. Nur wenn mehrere oder sogar alle S/L-Bahn-Varianten<br />

derselben Bewertungsstufe zugeordnet werden sollten, dann kann eine weitere, begründete<br />

Differenzierung innerhalb der Bewertungsstufe erforderlich werden.<br />

Eine neue, optimierte Bewertungsmatrix (Anl. 50) berücksichtigt folgende Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

- Die Bewertungsmatrix im Bewertungshandbuch zur UVP der Stadt Köln enthält<br />

keine Bewertungsstufe „nicht vertretbar“. Diese sollte jedoch für den Fall definiert<br />

werden, dass ein bereits stark vorbelastetes Gebiet in einem erheblichen<br />

Maß zusätzlich belastet wird, so dass insbesondere die Wohnqualität nicht<br />

mehr gegeben ist (z.B. durch Wegfall der Frischluftzufuhr/-zirkulation („Wärmeinsel“).<br />

Eine Absiedelung ist ggf. einzukalkulieren.<br />

- Das Bewertungskriterium „Klima“ stellt für einen S/L-Bahn-Ausbau kein „K.o.-<br />

Kriterium“ dar, da die Klimaanalyse des Ist-Zustands <strong>und</strong> die Prognose des Planungsfalls<br />

schwierig sind <strong>und</strong> ein Grenzwert einerseits nicht präzise aus der<br />

Prognose abgeleitet werden kann, andererseits die Bewertung weiterer Schutzgüter<br />

(Menschen, Tiere, Pflanzen (Biotope), Luft usw.) diese Grenze zusätzlich<br />

beeinflusst (Bepunktung ≥ 40 Punkte).<br />

- Die Auswirkungen <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten auf das Schutzgut „Klima“ können<br />

genau wie beim Schutzgut „Wasser“ nicht mit einer betroffenen Fläche (Kernfläche<br />

<strong>und</strong>/oder Außenzone) oder der Intensität der Auswirkung spezifiziert <strong>und</strong><br />

183


miteinander verglichen werden, da durch die Multidimensionalität des Schutzgutes<br />

„Klima“ kein kontinuierlicher Bewertungsparameter definiert werden kann.<br />

Eine verbal argumentative Begründung zur Einstufung einer S/L-Bahn-Variante<br />

in eine Bewertungsstufe ist deshalb zwingend notwendig.<br />

- Durch eine Neugestaltung des S/L-Bahn-Systems können sich die klimatischen<br />

Bedingungen verbessern (z.B. die Frischluftzirkulation). Diese Verbesserung<br />

des Ist-Bestands muss wiederum in die Bewertung einfließen <strong>und</strong> ermöglicht<br />

eine maximale Bepunktung („Bonuspunkte“).<br />

Die lokalklimatischen Auswirkungen werden in der Bewertungsmatrix (Anl. 50) den<br />

Bewertungsstufen zugeordnet. Die neue Bewertungsfunktion ist so konfiguriert, dass<br />

mit steigender Bewertungsstufe die Bepunktung degressiv abnimmt. Damit werden<br />

besonders den Bewertungsstufen 5 bis 7 Rechnungen getragen, da ansonsten die<br />

Benennungen „bedenklich“ bis „nicht vertretbar“ ad absurdum geführt würden.<br />

- Die entsprechende quadratische Bewertungsfunktion lautet:<br />

f(x 6j ges ) = 40 + 2 • (7 – x 6j ges ) 2 ≤ 100 [Pkt] für x 6j ges = 1,..., 7 ; x 6j ges [-]<br />

Bewertungspunkte<br />

Bewertungskriterium: Klima<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

neue Bewertung<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Bewertungsstufen [-]<br />

Abb. 44: Bewertungsfunktion Schutzgut „Klima“, eigene Darstellung<br />

184


6.2.4.3.7 Landschaft (Schutzgut i = 7)<br />

Bei der Analyse der vorhandenen Bewertungsschemata hat sich gezeigt, dass in Bezug<br />

auf das Schutzgut „Landschaft“ eine einheitliche Definition der Begriffe, Sachverhalte<br />

<strong>und</strong> Auswirkungen fehlt [62]. Dies hat verschiedenartige Interpretationen<br />

<strong>und</strong> Bewertungsansätze zur Folge. Es sollte jedoch jedermann klar sein, dass beispielsweise<br />

die Rodung <strong>von</strong> Wald nicht zwangsläufig eine negative Auswirkung auf<br />

die Landschaft bzw. das Landschaftsbild hat, vielmehr spielt die räumliche Einbindung<br />

in den sonstigen natürlichen Bewuchs eine entscheidende Rolle [79].<br />

Die Abgrenzung <strong>und</strong> Darstellung einer durch eine bestimmte S/L-Bahn-Variante betroffenen<br />

Fläche kann anhand <strong>von</strong> sog. ästhetischen Raumeinheiten erfolgen (in der<br />

Regel auf Basis <strong>von</strong> Nutzungs-, Relief- <strong>und</strong> Biotopstrukturen). Diese ästhetischen<br />

Raumeinheiten werden durch eine S/L-Bahn-Variante entweder betroffen, tangiert,<br />

zerschnitten bzw. überformt oder völlig in Anspruch genommen. Dadurch wird einerseits<br />

das Landschaftsbild verändert, andererseits das Natürlichkeitsniveau „verschlechtert“.<br />

Die „Natürlichkeit“ einer ästhetischen Raumeinheit kann mit Hilfe <strong>von</strong><br />

fünf gleichwertigen sog. Natürlichkeitsgraden (Bewertungsstufen) charakterisiert<br />

werden (vgl. Anl. 51) [66]:<br />

X 7 = 1: sehr geringe (keine) Naturnähe der betroffenen Fläche: asphaltierte Flächen<br />

usw.<br />

X 7 = 2: geringe Naturnähe der betroffenen Fläche: Monokulturen, Äcker, unbefestigte<br />

Wege usw.<br />

X 7 = 3: mittlere Naturnähe der betroffenen Fläche: Wiesen, verwilderte künstliche<br />

Böschungen usw.<br />

X 7 = 4: große Naturnähe der betroffenen Fläche: Brachflächen, extensive Weiden,<br />

naturverjüngte Wälder usw.<br />

X 7 = 5: sehr große Naturnähe der betroffenen Fläche: FFH-Schutzgebiete, Bannwald<br />

usw.<br />

Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei der Einstufung des Natürlichkeitsgrades<br />

ein relativ großer Ermessensspielraum vorhanden ist, jedoch sollte die Einstufung<br />

für einen „Normalbürger“ mit durchschnittlicher Wahrnehmung der Landschaft<br />

nachvollziehbar sein. Deshalb ist die Einstufung anhand <strong>von</strong> Einzelindikatoren, z.B.<br />

185


dem Lebensraum einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart, unzweckmäßig <strong>und</strong> lässt<br />

keine ganzheitliche Aussage über den Charakter der ästhetischen Raumeinheiten zu<br />

[62]. Im Zweifelsfall sollte immer <strong>von</strong> der höherwertigen Naturnähe ausgegangen<br />

werden. Um ein praktikables Vorgehen im neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> zu etablieren,<br />

sind für das Bewertungskriterium „Landschaft“ folgende Gr<strong>und</strong>sätze festgelegt:<br />

- Es wird <strong>von</strong> dem Gr<strong>und</strong>satz ausgegangen, dass größere Flächen mit geringerem<br />

ästhetischen Funktionswert <strong>und</strong> kleinere Flächen mit größerem ästhetischen<br />

Funktionswert in der Bewertung als äquivalent angesehen werden können.<br />

Der reale Kernbereich einer S/L-Bahn-Variante stellt die maßgeblich betroffene<br />

Fläche bzgl. des Schutzgutes „Landschaft“ dar. Verinselungen, tangierte<br />

oder zerschnittene ästhetische Raumeinheiten o.ä. müssen in den realen<br />

Kernbereich mit einbezogen werden.<br />

- Es ist dabei völlig irrelevant, in welcher Form <strong>und</strong> mit welcher konkreten Folge<br />

eine ästhetische Raumeinheit betroffen ist, da dieser Faktor bei der Bewertung<br />

der übrigen Schutzgüter ausreichend berücksichtigt wird (z.B. die Größe der<br />

versiegelten Fläche innerhalb der Bewertung des Schutzgutes „Boden“).<br />

- Da die Landschaft vom Menschen nur qualitativ wahrgenommen wird <strong>und</strong> die<br />

Wahrnehmung nicht mit einem objektiven Maßstab quantifiziert werden kann,<br />

wäre die Definition eines „K.o.-Kriteriums“ immer fraglich, zumal das gesamte<br />

Landschaftsbild (ästhetische Raumeinheit) bei einem Ausbauvorhaben zur Diskussion<br />

stehen kann (Bepunktung ≥ 40 Punkte). Im Fall einer äußerst schlechten<br />

Bewertung des Schutzgutes Landschaft wird die betrachtete S/L-Bahn-Variante<br />

meist aufgr<strong>und</strong> der Interdependenzen der Schutzgüter ohnehin ausgeschlossen.<br />

- Somit ist die untere Bewertungsgrenze dann gegeben, wenn sich für die<br />

betroffenen ästhetischen Raumeinheiten ein „Gesamtnatürlichkeitsgrad“ <strong>von</strong><br />

X 7 = 5 ergibt.<br />

- Eine Bepunktung mit 90 Punkten kann nur dann erfolgen, wenn ausschließlich<br />

ästhetischen Raumeinheiten einer geringen bzw. keiner Naturnähe betroffen<br />

sind.<br />

- Theoretisch ist ebenfalls eine Bepunktung bis 100 Punkte denkbar („Bonuspunkte“).<br />

Dies würde im Fall einer S/L-Bahn-Variante zutreffen, die die Beseitigung<br />

eines Landschaftsbild störenden Objektes zur Folge hätte (z.B. die Abtragung<br />

einer Mülldeponie bzw. die Beseitigung eines Fabrikgeländes). Da jedoch<br />

186


eine direkte Korrelation mit den Investitionskosten besteht, ist eine entsprechende<br />

S/L-Bahn-Variante kaum realistisch.<br />

Bewertungsfunktion:<br />

- Als Basis für das Bewertungskriterium „Landschaft“ wird aufgr<strong>und</strong> der Gleichwertigkeit<br />

der Bewertungsstufen eine lineare Bewertungsfunktion gewählt<br />

(Abb. 45):<br />

f( x 7j ges ) = 40 + 12,5 • (5 – x 7j ges ) ≤ 100 [Pkt] für 0,0 ≤ x 7j ges < 5,0 ; x 7j ges [-]<br />

x 7j ges = b j • x 7j b j =<br />

A<br />

A<br />

Kern j<br />

Bezug(Kern)<br />

A Bezug(Kern) [ha] = (l Bahn [m] • 1,5) • 720 [m] / 10.000 für 1.800 < l Bahn < 4.000<br />

Bewertungspunkte<br />

Bewertungskriterium: Landschaft<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

neue Bewertung<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0<br />

Naturnähe der betroffenen Fläche [-]<br />

Abb. 45: Bewertungsfunktion Schutzgut „Landschaft“, eigene Darstellung<br />

6.2.4.3.8 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter (Schutzgut i = 8)<br />

Die Definition <strong>von</strong> Kultur- <strong>und</strong> Sachgütern ist sehr weitreichend <strong>und</strong> wird unterschiedlich<br />

interpretiert. Eine Offizialdefinition, z.B. durch das BMU, existiert nicht. Das Bewertungshandbuch<br />

zur UVP der Stadt Köln gibt für Kulturgüter folgendes an [66]:<br />

187


„Kulturgüter im Sinne des UVPG sind Zeugnisse menschlichen Handelns ideeller,<br />

geistiger <strong>und</strong> materieller Art, die als solche für die Geschichte des Menschen bedeutsam<br />

sind <strong>und</strong> die sich als Sachen, als Raumdispositionen oder als Orte in der<br />

Kulturlandschaft beschreiben <strong>und</strong> lokalisieren lassen.“<br />

Kulturgüter sind u.a.:<br />

- Bau- u. Bodendenkmäler,<br />

- erhaltenswerte, architektonisch, historisch <strong>und</strong>/oder städtebaulich wertvolle<br />

Bauten (Anmerkung: auch bislang noch unentdeckte Objekte sind Kulturgüter),<br />

- Bestandteile historischer Kulturlandschaften (z.B. historische Knotenpunkte,<br />

Stadtkerne, Ortsbilder).<br />

Ebenso können immaterielle Güter, beispielsweise der Lichtkegel eines Leuchtturms<br />

oder der Klang einer Kirchturmsglocke, Kulturgüter sein. In Anlehnung daran können<br />

schützenswerte Sachgüter Objekte sein, die aufgr<strong>und</strong> ihres Erscheinungsbildes einen<br />

kulturgutähnlichen Charakter besitzen (Wildparks, architektonisch wertvolle<br />

Sportanlagen usw.).<br />

Bei der Bewertung des Schutzgutes „Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter“ muss zunächst<br />

für jedes Einzelobjekt die ausbaubedingte Art der Betroffenheiten festgestellt werden.<br />

Man kann differenzieren zwischen [66]:<br />

- substanzieller Betroffenheit: irreversibler Verlust bzw. Teilverlust durch direkte<br />

Flächeninanspruchnahme oder Schäden aufgr<strong>und</strong> sonstiger Veränderungen am<br />

Standort (Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung, Klimaveränderung usw.),<br />

- sensorieller Betroffenheit: Einschränkung der Erlebbarkeit“, z.B. durch optische<br />

Veränderungen, Beeinträchtigung durch Verlärmung, Geruchsbelästigung <strong>und</strong><br />

- funktionaler Betroffenheit: Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten, z.B.<br />

durch den Verlust der Wohnqualität oder die Einschränkung der Zugänglichkeit.<br />

Es muss angemerkt werden, dass in der gesellschaftlich-politischen Anschauung der<br />

generelle Schutz <strong>und</strong> Erhalt <strong>von</strong> Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgütern das eigentliche<br />

<strong>und</strong> alleinige Ziel ist, quantitative Standards sind nicht definiert [33].<br />

188


Positive Effekte eines Ausbaus müssen mit in die Bewertung aufgenommen werden.<br />

Zum Beispiel kann ein Ausbauvorhaben zur „Verringerung der Umweltauswirkungen“<br />

(Kap. 5.2) zu dauerhaften Entlastungen <strong>von</strong> Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgütern führen<br />

(Verringerung des Lärmniveaus). Können negative Auswirkungen nicht vermieden<br />

werden, so sind Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen)<br />

erforderlich.<br />

Die Analyse der bestehenden <strong>Bewertungsverfahren</strong> hat gezeigt, dass hinsichtlich<br />

des Bewertungskriteriums „Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter“, wenn überhaupt, nur<br />

eine verbal argumentative Variantenbewertung <strong>und</strong> -reihung durchgeführt wird. Eine<br />

daraus abgeleitete Einstufung bzw. Kategorisierung findet nicht statt. Um jedoch eine<br />

Vergleichbarkeit der Bewertungskriterien zu erhalten, ist eine Einteilung in Bewertungsstufen<br />

zwingend notwendig.<br />

Die „Vertretbarkeit“ einer S/L-Bahn-Variante hinsichtlich des Bewertungskriteriums<br />

„Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter“ wird in Ermangelung einer allgemein gültigen Vorschrift<br />

in Anlehnung an das Bewertungshandbuch zur UVP der Stadt Köln [66] in sieben<br />

Bewertungsstufen unterteilt:<br />

X 8 = 1: die S/L-Bahn-Variante kann als positiv eingestuft werden<br />

X 8 = 2: die S/L-Bahn-Variante kann als unbedenklich eingestuft werden<br />

X 8 = 3: die S/L-Bahn-Variante kann als vertretbar eingestuft werden<br />

X 8 = 4: die S/L-Bahn-Variante kann als bedingt vertretbar eingestuft werden<br />

X 8 = 5: die S/L-Bahn-Variante kann als bedenklich eingestuft werden<br />

X 8 = 6: die S/L-Bahn-Variante sollte nicht realisiert werden<br />

X 8 = 7: die S/L-Bahn-Variante ist nicht vertretbar<br />

In Anl. 52 ist die dazugehörige Bewertungsmatrix dargestellt. Es sollte wiederum die<br />

Prämisse gelten, dass im Zweifelsfall die schlechtere Bewertung vorgenommen wird.<br />

Dies trifft meist im Rahmen <strong>von</strong> akkumulierten Betroffenheiten zu.<br />

Für das Bewertungskriterium „Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter“ werden folgende<br />

Gr<strong>und</strong>sätze definiert:<br />

189


- Im Bewertungshandbuch zur UVP der Stadt Köln wird darauf hingewiesen, dass<br />

bei einem Vorhaben mit hervorragender Bedeutung für die überörtliche Wirtschaftsstruktur<br />

oder für die Landesentwicklung trotz „nicht vertretbarer“ Einstufung<br />

hinsichtlich des Schutzgutes „Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter“ eine Realisierung<br />

genehmigungsfähig ist [66]. Dementsprechend stellt das Bewertungskriterium<br />

„Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter“ für einen S/L-Bahn-Ausbau kein<br />

„K.o.-Kriterium“ dar (Bepunktung ≥ 40 Punkte).<br />

- Weiterhin können die Auswirkungen <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten auf das Schutzgut<br />

„Kultur <strong>und</strong> sonstige Sachgüter“ nicht mit einer betroffenen Fläche (Kernfläche<br />

<strong>und</strong>/oder Außenzone) oder der Intensität der Auswirkung spezifiziert <strong>und</strong> miteinander<br />

verglichen werden, da die Bewertungsparameter objektabhängig sind<br />

(diskrete Bewertungsfunktion). In Anlehnung an die Bewertungsmatrix ist eine<br />

verbal argumentative Begründung deshalb erforderlich.<br />

- Die Bewertungsstufen stellen Standards dar <strong>und</strong> sind strikt an die Bewertungsmatrix<br />

geb<strong>und</strong>en. Sollten mehrere oder sogar alle S/L-Bahn-Varianten<br />

derselben Bewertungsstufe zugeordnet werden, dann kann eine weitere, begründete<br />

Differenzierung innerhalb der Bewertungsstufe erfolgen [66].<br />

Die neue Bewertungsfunktion ist wie folgt gegliedert (Abb. 46):<br />

- Die Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgütern werden den<br />

Bewertungsstufen zugeordnet. Mit steigender Bewertungsstufe muss die Bepunktung<br />

degressiv abnehmen. Damit werden besonders den Bewertungsstufen<br />

5 bis 7 Rechnung getragen, da ansonsten die verbalen Notenstufen „bedenklich“<br />

bis hin zu „nicht vertretbar“ ad absurdum geführt würden <strong>und</strong> im Vergleich<br />

zu hohe Bepunktungen erhalten würden. Die entsprechende quadratische<br />

Bewertungsfunktion lautet:<br />

f(x 8j ges ) = 40 + 2 • (7 – x 8j ges ) 2 ≤ 100 [Pkt] für x 8j ges = 1,..., 7 ; x 8j ges [-]<br />

190


Bewertungspunkte<br />

Bewertungskriterium: Kultur- u. sonstige Sachgüter<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

neue Bewertung<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Bewertungsstufen [-]<br />

Abb. 46: Bewertungsfunktion Schutzgut „Kultur- u. sonstige Sachgüter“, eigene Darstellung<br />

6.2.4.4 Wirtschaftlichkeit<br />

Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Ausbauvorhabens unterscheidet sich prinzipiell<br />

<strong>von</strong> der Bewertung der Bereiche Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Umweltauswirkungen,<br />

da die Wirtschaftlichkeit nur in direkter Abhängigkeit <strong>von</strong> diesen Bereichen beurteilt<br />

werden kann. Die Wirtschaftlichkeit ist also keine im Vergleich zu den anderen Bereichen<br />

gleichwertige Kategorie, sondern repräsentiert eine gr<strong>und</strong>sätzlich andere Dimension.<br />

Da für den Flughafenbetreiber bei der reinen Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten im<br />

Gegensatz zu einer volkswirtschaftlichen Betrachtung, keine Sek<strong>und</strong>äreffekte des<br />

Luftverkehrs, wie positive ökonomische Effekte für die Flughafenregion sowie generelle<br />

negative Effekte für die Umwelt, <strong>von</strong> Interesse sind (vgl. „White Paper“ der brit.<br />

Regierung: „external costs of aviation“ [20]), sind die anzusetzenden Investitionskosten<br />

maßgeblich.<br />

191


6.2.4.4.1 Variantenreihung<br />

Unter dem Begriff Investitionskosten werden sämtliche Kosten zum unmittelbaren<br />

Ausbau eines S/L-Bahn-Systems verstanden („einmalige Kosten“), diese beinhaltet<br />

u.a.: Baukosten, Landerwerb (Flächenbeschaffung), Kosten für die Anpassung der<br />

bereits vorhandenen Infrastruktur (luft-/landseitig), Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen,<br />

Gr<strong>und</strong>dienstbarkeiten.<br />

Eventuelle Mehrkosten einer S/L-Bahn-Variante aufgr<strong>und</strong> einer damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Einstellung des Flugbetriebs während der Bauphase müssen mit einkalkuliert werden.<br />

Eine oftmals zwingend geforderte 100-%ige Realisierbarkeit unter laufendem<br />

Betrieb ist überzogen, zumal moderne Bauverfahren (in erster Linie in Asphaltbauweise)<br />

sogar den Ausbau während kurzfristiger Zeitfenster im regulären Flugbetrieb,<br />

in der Regel in Nachtflugpausen, erlauben.<br />

Laufende Folgekosten sind:<br />

- Unterhaltungskosten,<br />

- Instandsetzungskosten,<br />

- Kosten für die Erneuerung.<br />

Unterhaltungskosten sind fortlaufend notwendig, um den Flugbetrieb zu gewährleisten.<br />

Genau wie bei der Straßenerhaltung kann differenziert werden zwischen betrieblicher<br />

<strong>und</strong> baulicher Unterhaltung. In den Bereich der betrieblichen Unterhaltung fallen<br />

z.B. Pflegearbeiten, Reinigungsarbeiten, Winterdienst usw. (Betriebskosten). Zur<br />

baulichen Unterhaltung zählen bauliche Maßnahmen zur Erhaltung des befestigten<br />

S/L-Bahn-Systems, wie die Fugenpflege <strong>und</strong> das Flicken <strong>von</strong> Schadstellen (in Anlehnung<br />

an [29, 30, 63]).<br />

Unter dem Synonym Sanierungskosten werden oftmals Instandsetzungsarbeiten<br />

(„Reparaturen“) sowie die Erneuerung des befestigten S/L-Bahn-Systems („Totalersatz“)<br />

verstanden. Je nach Verkehrsbelastung können diese Maßnahmen periodisch<br />

stark variieren. Eine Erneuerung sollte jedoch aufgr<strong>und</strong> des gewählten Schichtenaufbaus<br />

keinesfalls nach weniger als 20 Jahren erforderlich sein („pavement-life“ [42]).<br />

192


Unterhaltungs- <strong>und</strong> Sanierungskosten sind maßgeblich <strong>von</strong> der Gesamtfläche des<br />

S/L-Bahn-Systems <strong>und</strong> dem installierten ILS (Anl. 14) abhängig [41]. Dementsprechend<br />

besitzen kompakte, in Bezug auf den abzuwickelnden Flugzeugmix optimierte<br />

S/L-Bahn-Systeme Kostenvorteile gegenüber großflächigen, weit verzweigten S/L-<br />

Bahn-Systemen. Hingegen sind oftmals bei kompakten S/L-Bahn-Systemen die betrieblichen<br />

Abhängigkeiten höher (eingeschränkte Flexibilität, vgl. Anl. 42).<br />

Eine Bezifferung der Realisierungs-, Unterhaltungs- <strong>und</strong> Sanierungskosten ist beispielsweise<br />

möglich. Anzumerken ist, dass die laufenden Folgekosten monetarisiert<br />

<strong>und</strong> auf den Realisierungszeitpunkt („Fixzeitpunkt“) diskontiert werden müssen. Im<br />

Bereich der Monetarisierung <strong>von</strong> Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in<br />

die Natur <strong>und</strong> Landschaft existieren jedoch keine standardisierten Kostensätze. Länderspezifische<br />

Ansätze innerhalb der jeweiligen Naturschutzgesetze der Länder<br />

(z.B.: § 6 Abs. 3 HeNatSchG, Art. 6 u. 6a BayNatSchG) geben nur einen groben<br />

Rahmen vor <strong>und</strong> beinhalten keine definierten „monetären Bemessungskataloge“. Wie<br />

bereits beschrieben, sind erfahrungsgemäß ca. 10 % bis 20 % der Bausumme als<br />

Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen zu veranschlagen. Dementsprechend können<br />

nur variantenabhängige Gesamtkostenabschätzungen aufgestellt werden.<br />

In den analysierten <strong>Bewertungsverfahren</strong> wurden lediglich die reinen Baukosten<br />

(Kap. 6.2.3.3) der verschiedenen S/L-Bahn-Varianten miteinander verglichen. Eine<br />

obere Grenze bzw. ein oberes Spektrum für ein Investitionsvolumen, ab wann das<br />

jeweilige Ausbauvorhaben nicht finanziert werden kann <strong>und</strong> als wirtschaftlich nicht<br />

mehr tragfähige S/L-Bahn-Variante gelten muss, wurde <strong>von</strong> keinem Flughafenbetreiber<br />

angegeben. Zudem ist eine Bewertung, die lediglich aufgr<strong>und</strong> der Kostenhöhe<br />

getroffen wird, nicht aussagekräftig, da die Abhängigkeit bzw. das Verhältnis zur<br />

Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> den Umweltauswirkungen betrachtet werden muss. Das mit<br />

dem Ausbau verb<strong>und</strong>ene unternehmerische Risiko muss der Flughafenbetreiber unabhängig<br />

<strong>von</strong> der Bewertung der S/L-Bahn-Varianten intern kalkulieren.<br />

Um eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchführen zu können, muss deshalb für<br />

jede S/L-Bahn-Variante eine Gesamtkostenabschätzung getätigt werden, die in ein<br />

Verhältnis zu den erreichten Bepunktungen aus den Bereichen Leistungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Umweltauswirkungen gesetzt wird. Da die beiden Bereiche gleichgewichtet in<br />

193


das standardisierte neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> einfließen sollen (1:1-Gewichtung,<br />

vgl. Abb. 29 u. Kap. 6.2.4.1), ist es aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Bepunktungsspannweiten<br />

<strong>von</strong> 0 bis 400 Punkte im Bereich Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> 0 bis 800<br />

Punkte im Bereich Umweltauswirkungen notwendig, die Bepunktungen an ein identisches<br />

Niveau anzupassen <strong>und</strong> dadurch auszugleichen. Dies erfolgt mit folgender<br />

Formel:<br />

anzusetzende Bewertungspunkte =<br />

∑<br />

∑<br />

Bew.<br />

− PunkteLeistungsfähigkeit<br />

j<br />

Bew. − KriterienLeistungsfähigkeit<br />

+<br />

∑<br />

∑<br />

Bew.<br />

− PunkteUmweltauswirkungen<br />

j<br />

Bew. − KriterienUmweltauswirkungen<br />

Abschließend erfolgt die Bildung eines variantenabhängigen Quotienten in Form <strong>von</strong><br />

Investitionskosten [€] pro Bewertungspunkt [Pkt]; je höher die Kosten pro Bewertungspunkt<br />

sind, desto unwirtschaftlicher ist die S/L-Bahn-Variante für den Flughafenbetreiber.<br />

Eine abschließende Variantenreihung ist somit aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen<br />

Quotienten möglich <strong>und</strong> bildet den standardisierten Maßstab für die gesamte<br />

Bewertung (Abb. 47).<br />

Ouotien<br />

[Kosten/Bewertungspunkt]<br />

Musterbeispiel einer Variantenreihung<br />

3 2 1 5 4 usw.<br />

S/L-Bahn-Variante [Nr.]<br />

Abb. 47: Variantenreihung infolge des Quotienten aus Kosten pro Bewertungspunkt, eigene Darstellung<br />

194


6.2.4.5 Bildung einer Rangfolge<br />

Die Rangfolge der S/L-Bahn-Varianten entspricht unter Normalbedingungen der Variantenreihung<br />

aus Kap. 6.2.4.4.1. Nachträgliche Änderungen der Rangfolge gegenüber<br />

der Variantenreihung, wie sie z.B. aufgr<strong>und</strong> des:<br />

a) potentiellen Flugunfallrisikos (intern/extern),<br />

b) Realisierungszeitraumes (Zeitraum bis zur Inbetriebnahme) oder<br />

c) sonstigen Faktoren<br />

gerne vorgenommen werden, sollten die Ausnahme bleiben, da es sich in diesen<br />

Fällen um reine Ermessensentscheidungen handelt (keine Bewertungskriterien), die<br />

keinem stichhaltig nachvollziehbaren Bewertungsschema unterliegen. Demzufolge<br />

kann überhaupt nur dann eine Änderung der Variantenreihung in Erwägung gezogen<br />

werden, wenn S/L-Bahn-Varianten mit einem annähernd gleichen Niveau bewertet<br />

wurden (Quotienten aus Investitionskosten [€] pro Bewertungspunkt [Pkt]). Diese Bedingung<br />

käme im Musterbeispiel aus Abb. 47 für die S/L-Bahn-Varianten Nr. 3 <strong>und</strong><br />

Nr. 2 in Frage. Als Endergebnis steht die Benennung einer „Bestvariante“, die für<br />

den Ausbau favorisiert werden sollte.<br />

Zu den Gründen für eine nachträgliche Änderung im Falle einer annähernd gleichen<br />

Wirtschaftlichkeit:<br />

a) potentielles Flugunfallrisiko (intern/extern)<br />

Im Zuge der Betrachtung des allgemeinen Flugunfallrisikos muss das potentielle Vogelschlagrisiko<br />

genannt werden. Allgemein gültige Richtwerte bzw. eine Bemessungsgrenze<br />

als Beurteilungsmaßstab für das Vogelschlagrisiko existieren nicht. Der<br />

vieljährige Mittelwert (1990 bis 2000) liegt für die internationalen Verkehrsflughäfen in<br />

Deutschland bei 12,85 Vogelschlägen innerhalb <strong>und</strong> 4,71 Vogelschlägen außerhalb<br />

des Flughafengeländes. Die absoluten Vogelschlagraten pro 10.000 <strong>Start</strong>s <strong>und</strong> Landungen<br />

(1990 bis 2000) liegen bei 4,47 innerhalb bzw. 1,92 außerhalb des Flughafengeländes<br />

[31]. Allgemein kann gesagt werden, dass das Vogelschlagrisiko<br />

durch raumbezogene sog. Verkrämungsstrategien abgemindert werden kann. Besondere<br />

Sicherheitsrelevanz besitzen größere oder in Schwärmen auftretende Vogelarten.<br />

Eine diesbezügliche Überwachung des Vogelaufkommens ist während des<br />

195


Flugbetriebes unerlässlich, um ggf. den Flugbetrieb temporär unterbrechen zu können.<br />

Die Vogelschlagstatistik an deutschen Verkehrsflughäfen im Zeitraum <strong>von</strong> 1960 bis<br />

zum heutigen Tag lässt den Rückschluss zu, dass in allen Regionen der BRD ein<br />

mehr oder weniger großes Vogelschlagrisiko besteht; ein vogelschlagbedingter Flugzeugabsturz<br />

bzw. Todesfall ist in der Statistik nicht verzeichnet [99]. Generell sollten<br />

Flächen mit einer Population <strong>von</strong> sicherheitsrelevanteren Vogelarten (hohe Körpermasse,<br />

Schwarmbildungstendenz usw.) nicht im unmittelbaren An- <strong>und</strong> Abflugsektor<br />

liegen <strong>und</strong> soweit möglich in den Ausbauplanungen berücksichtigt werden [32].<br />

• internes Flugunfallrisiko<br />

Das interne Flugunfallrisiko hängt im Wesentlichen <strong>von</strong> den Kreuzungspunkten des<br />

S/L-Bahn-Systems ab. Kreuzende S/L-Bahnen sowie sich querende Rollwege besitzen<br />

gegenüber Parallelbahnsystemen <strong>und</strong> getrennt geführten Rollwegen ein höheres<br />

Flugunfallrisiko (Kollisionsrisiko).<br />

Zum einen ist das Flugunfallrisiko abhängig <strong>von</strong> den eingesetzten Flugzeugmustern,<br />

dem Flugzeugmix sowie der Frequentierung der Kreuzungspunkte, zum anderen <strong>von</strong><br />

der zur Verfügung stehenden Verkehrsleittechnik (Bodenradar, Befeuerung usw.).<br />

Weitere Einflussfaktoren stellen Ausbildung, Erfahrung <strong>und</strong>/oder physischer Zustand<br />

der Piloten, des Bodenpersonals <strong>und</strong> der Lotsen dar.<br />

Da es in Deutschland keine definierten Methoden zur Bestimmung des internen<br />

Flugunfallrisikos gibt, ist summa summarum eine quantitative Risikoabschätzung<br />

nicht möglich. Weiterhin muss bedacht werden, dass durch einen Ausbau des S/L-<br />

Bahn-Systems das interne Flugunfallrisiko im Vergleich zum Ist-Bestand vor dem<br />

Ausbau verringert werden kann. Bei der Betrachtung des internen Flugunfallrisikos<br />

ist deshalb eine umfassende <strong>und</strong> sachliche Sichtweise erforderlich. Als Handlungsgr<strong>und</strong>lage<br />

sollte die Zielvorgabe gelten, dass ein möglichst kreuzungsfreies S/L-<br />

Bahn-System realisiert wird bzw. dass bei der Realisierung <strong>von</strong> unvermeidbaren<br />

Kreuzungspunkten Sicherungssysteme nach neustem Stand der Technik verwendet<br />

werden.<br />

196


• externes Flugunfallrisiko<br />

Wie bereits in Kap. 6.2.3.2 beschrieben, ist die Abschätzung des externen Flugunfallrisikos<br />

problematisch, da u.a. für eine Bemessung keine Datenbasis definiert ist. Als<br />

zu betrachtender Bereich bietet sich der gem. § 12 LuftVG definierte Anflugsektor als<br />

zu betrachtende Fläche zur Abschätzung des externen Risikopotentials an. Ein direkter<br />

Bezug <strong>von</strong> geschehenen Flugunfällen im Umfeld eines Flughafens mit einem<br />

S/L-Bahn-System bzw. mit der Betriebsrichtung einer S/L-Bahn lässt sich nur bedingt<br />

herleiten, da aufgr<strong>und</strong> flugzeugtechnischer <strong>und</strong> flugbetrieblicher Modernisierungen<br />

artgleiche Unfalle meist ausgeschlossen werden können. Als Resultat dieser Maßnahmen<br />

konnten trotz des schnellen <strong>und</strong> anhaltenden Wachstums des Luftverkehrs<br />

die Unfallraten in den vergangenen 20 Jahren um über 50 % reduziert werden [82].<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Siedlungsflächen, Industrieanlagen<br />

<strong>und</strong> Flächen mit einem besonders hohen Aufkommen an größeren Vogelarten nicht<br />

im unmittelbaren Anflugsektor liegen sollten. Evtl. „Ausschlussflächen“ müssen vorab<br />

festgelegt werden, damit im Nachhinein eine S/L-Bahn-Variante nicht in Frage gestellt<br />

werden kann (Kap. 5.2.4). Insgesamt gesehen wäre die Definition konkreter<br />

Vorgaben zur Bestimmung des Flugunfallrisikos <strong>und</strong> entsprechender Mindestanforderungen<br />

(Grenzwerte) zwingend notwendig, um einen diesbezüglich nach einheitlichen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen verlaufenden Planungsprozess zu gewährleisten. Im Allgemeinen<br />

sollte die S/L-Bahn-Variante mit dem geringsten Risikopotential den Vorzug erhalten.<br />

b) Realisierungszeitraum<br />

Der Realisierungszeitpunkt kann sich aufgr<strong>und</strong> der variantenabhängigen Widerstandspotentiale<br />

stark hinauszögern. Insbesondere eine Untersuchung der vom Ausbau<br />

unmittelbar durch Fluglärm betroffenen Siedlungsflächen lässt Rückschlüsse auf<br />

die zu erwartenden Einwendungen gegen das Ausbauvorhaben zu. Zusätzlich kann<br />

die politische Situation im Umfeld des Flughafens ein Indiz für die zu erwartenden<br />

Widerstände gegen eine S/L-Bahn-Variante sein. Das Gleiche gilt für sog. „Sperrgr<strong>und</strong>stücke“<br />

im Eigentum <strong>von</strong> Naturschutzverbänden usw. (Bsp.: Ausbauverzögerungen<br />

am Airbus-Werksflugplatz Hamburg-Finkenwerder [83]).<br />

197


Befindet sich beispielsweise die für eine S/L-Bahn-Variante benötigte Fläche bereits<br />

im Besitz des Flughafenbetreibers, so kann dies ein gewichtiger Faktor für eine vergleichsweise<br />

schnellere Realisierbarkeit der S/L-Bahn-Variante gegenüber einer anderen<br />

S/L-Bahn-Variante sein. Wird hingegen die benötigte Fläche bereits durch<br />

Planungen Dritter beansprucht, dann wirkt sich dies in der Regel auf den Realisierungszeitraum<br />

negativ aus.<br />

Besitzt das Ausbauvorhaben aufgr<strong>und</strong> des Luftverkehrsaufkommens erhöhte Dringlichkeit,<br />

so dass der Flughafenbetreiber auf eine möglichst schnelle Realisierung des<br />

Ausbauvorhabens angewiesen ist, dann können u.U. Abstriche in der Leistungsfähigkeit<br />

zugunsten einer schnelleren Realisierung in Erwägung gezogen werden.<br />

Schlussendlich ist die allgemeine Prognose des Realisierungszeitraumes einer S/L-<br />

Bahn-Variante gegenüber einer anderen S/L-Bahn-Variante sehr vage. Unternehmensstrategische<br />

Gesichtspunkte können dabei nicht erfasst werden. Vom Gr<strong>und</strong>satz<br />

her sollte die S/L-Bahn-Variante mit dem geringsten prognostizierten Realisierungszeitraum<br />

bevorzugt werden.<br />

c) sonstige Faktoren<br />

Sonstige Faktoren können aus einer Vielzahl verschiedener Bereiche herrühren. Ein<br />

wichtiger Faktor kann z.B. die landseitige Anbindung des Flughafens darstellen.<br />

Ebenso kann der Fokus des Flughafenbetreibers auf der betrieblichen Flexibilität des<br />

zukünftigen S/L-Bahn-Systems hinsichtlich Ausfallszenarien (technischer Defekt, Sanierung<br />

usw.) liegen. Wie zu Anfang gefordert, ist nur dann eine Änderung der Variantenreihung<br />

zulässig, wenn die S/L-Bahn-Varianten gem. dem neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

eine annähernd gleiche Einstufung haben.<br />

6.2.4.6 Einstufung der S/L-Bahn-Varianten<br />

Wie bereits in Kap. 1 gesagt, steht am Ende des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s eine<br />

allgemeine qualitative Einstufung der S/L-Bahn-Varianten. Diese Einstufung soll die<br />

Aussage erlauben, inwieweit eine S/L-Bahn-Variante:<br />

- „gut geeignet“,<br />

198


- „geeignet“ oder<br />

- „schlecht geeignet“ ist bzw. ob die S/L-Bahn-Variante<br />

- „nicht realisiert werden sollte“.<br />

Eine entsprechende Aussage kann auf Basis der Summe der anzusetzenden Bewertungspunkte<br />

einer S/L-Bahn-Variante abgeleitet werden <strong>und</strong> dient zur allgemeinen<br />

„Einschätzung“ einer S/L-Bahn-Variante. Deshalb stellen die im Folgenden festgelegten<br />

Bereiche lediglich einen Anhalt dar. Unabhängig <strong>von</strong> der Rangfolge gilt:<br />

Desto niedriger das erreichte Punkteniveau einer S/L-Bahn-Variante ist, umso weniger<br />

sollte sie verwirklicht werden.<br />

Eine S/L-Bahn-Variante kann gr<strong>und</strong>sätzlich nicht realisiert werden, wenn bei der Anwendung<br />

des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s ein „K.o.-Kriterium“ als „nicht erfüllt“ bewertet<br />

wird. Für die jeweilige Einstufung der S/L-Bahn-Varianten wird eine lineare<br />

Aufteilung zugr<strong>und</strong>e gelegt, bei der eine untere Grenze bei 50 % der erreichten Gesamtpunktezahl<br />

festgelegt wird. Erhält eine S/L-Bahn-Variante weniger als 50 % der<br />

erreichbaren Bewertungspunkte, sollte sie nicht realisiert werden <strong>und</strong> bei Bedarf einer<br />

erneuten, vertieften Prüfung unterzogen werden (vgl. Flughafen London Heathrow,<br />

Kap. 5.2.8). Die weiteren Einstufungen können Abb. 48 entnommen werden.<br />

Abb. 48: Einstufung der S/L-Bahn-Varianten, eigene Darstellung<br />

199


6.3 Verfahrenssynopse<br />

Das in Kap. 6 entwickelte <strong>Bewertungsverfahren</strong> teilt sich in drei Schritte auf. Im ersten<br />

Schritt erfolgt die Bewertung der Voraussetzungen für das Ausbauvorhaben, d.h.<br />

die Stichhaltigkeit der konkreten Ausbaubegründung wird überprüft. Den zweiten<br />

Schritt bildet die Prüfung der Variantengenerierung. Der Schwerpunkt liegt dabei<br />

auf dem logischen Aufbau der Generierung der S/L-Bahn-Varianten. Gegebenenfalls<br />

werden zusätzliche Varianten mit in das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> aufgenommen<br />

bzw. bereits generierte Varianten in optimierter Form bewertet (vgl. Kap. 7.2). Den<br />

Hauptteil des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s bildet der dritte Schritt. Auf Gr<strong>und</strong>lage eines<br />

standardisierten Kriteriengerüsts wird eine NWA angewendet, da eine anerkannte<br />

Monetarisierung sämtlicher Bewertungskriterien derzeit nicht möglich ist.<br />

Leitgedanke des Kriteriengerüstes in Abb. 28 ist es, sämtliche relevanten Bewertungskriterien<br />

der Bereiche Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Umweltauswirkungen nachvollziehbar<br />

<strong>und</strong> konsistent zu strukturieren. Eine einzelfallspezifische Anpassung bzw.<br />

willkürliche Veränderung des Kriteriengerüstes ist keinesfalls erlaubt, damit zum einen<br />

eine Standardisierung erreicht wird (Allgemeingültigkeit, Vergleichbarkeit) <strong>und</strong><br />

zum anderen der Objektivitätsanspruch des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s gewahrt<br />

bleibt.<br />

Ökonomische Faktoren, z.B. die direkten <strong>und</strong> indirekten Beschäftigungseffekte am<br />

Flughafen sowie die Gesamtbeschäftigungseffekte in der Region sind Nebenwirkungen<br />

des Ausbauvorhabens <strong>und</strong> können nicht in die Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahnen einbezogen<br />

werden. Diese Faktoren können lediglich die politische Entscheidungsebene<br />

beeinflussen <strong>und</strong> als „Verkaufsargument“ eine Rolle spielen; ansonsten ergäbe<br />

sich eine Verzerrung der Bewertung <strong>und</strong> der Objektivitätsanspruch des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s<br />

wäre gefährdet. Unabhängig da<strong>von</strong> gilt: Je mehr positive ökonomische<br />

Effekte mit dem Ausbauvorhaben verb<strong>und</strong>en sind, desto eher können negative<br />

Umweltauswirkungen den Betroffenen vermittelt werden.<br />

Um <strong>von</strong> einer dimensionsbehafteten Messgröße (Indikator) zu einer neutralen Bewertung<br />

bzw. Bepunktung zu kommen, werden für jedes Bewertungskriterium Bewertungsfunktionen<br />

definiert. Es werden Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Maßstäbe auf Basis der<br />

200


analysierten bestehenden <strong>Bewertungsverfahren</strong> aus Kap. 5 abgeleitet, die für jede<br />

Bewertungsfunktion den äußeren Rahmen darstellen. Die Bepunktung der Bewertungskriterien<br />

hat einheitlich eine Spannweite <strong>von</strong> 0 bis 100 Punkte.<br />

Im Zuge der Anwendung des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s sind für einige Bewertungskriterien<br />

Fachgutachten erforderlich. Dadurch können einerseits qualifizierte<br />

<strong>und</strong> zugleich detaillierte Aussagen über den Ist-Zustand vor dem Ausbau <strong>und</strong> andererseits<br />

die prognostizierten Auswirkungen nach dem Ausbau objektiviert werden.<br />

Eine allgemein gültige Zertifizierung <strong>von</strong> zugelassenen, unabhängigen Fachgutachtern<br />

auf B<strong>und</strong>esebene wäre erstrebenswert, damit die notwendigen fachlichen Kompetenzen<br />

<strong>und</strong> Standards festgesetzt sowie die Objektivität der Aussagen gewährleistet<br />

werden können. Leider existieren derzeit keinerlei Organisationsstrukturen<br />

oder Regelwerke, die diesen Mangel im allgemeinen Konsens zwischen Ausbaubefürwortern<br />

<strong>und</strong> Ausbaugegnern beseitigen könnten.<br />

Da es der eigene Gr<strong>und</strong>gedanke war, die Bereiche Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Umweltauswirkungen<br />

gleichgewichtet in das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> einfließen zu lassen<br />

(1:1-Gewichtung), ist es aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Bepunktungsspannweiten<br />

<strong>von</strong> 0 bis 400 Punkte im Bereich Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> 0 bis 800 Punkte im Bereich<br />

Umweltauswirkungen notwendig, die Bepunktungen auf ein identisches Niveau zu<br />

bringen <strong>und</strong> dadurch auszugleichen (anzusetzende Bew.-Punkte, s. Kap. 6.2.4.4.1 u.<br />

Abb. 29). Die Miteinbeziehung des Bereichs Wirtschaftlichkeit ermöglicht die Bildung<br />

eines variantenabhängigen Quotienten in Form <strong>von</strong> Investitionskosten [€] pro Bewertungspunkt<br />

[Pkt] <strong>und</strong> somit eine Variantenreihung; je höher die Kosten pro Bewertungspunkt<br />

sind, desto unwirtschaftlicher ist die S/L-Bahn-Variante (Abb. 47).<br />

Die Rangfolge der S/L-Bahn-Varianten ergibt sich unmittelbar aus der Variantenreihung,<br />

wonach die zu favorisierende „Bestvariante“ die S/L-Bahn-Variante mit dem<br />

betragsmäßig niedrigsten Quotienten aus Investitionskosten pro Bewertungspunkt<br />

ist. Sollten sich bei einer annähernd gleichen Wirtschaftlichkeit <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten<br />

das potentielle Flugunfallrisiko (intern/extern), der Realisierungszeitraum oder<br />

sonstige Faktoren wesentlich unterscheiden, dann kann in Ausnahmefällen eine Veränderung<br />

der Rangfolge vorgenommen werden. Zu sagen ist, dass diese Faktoren<br />

keine Bewertungskriterien darstellen <strong>und</strong> im Bereich individueller Ermessensent-<br />

201


scheidungen anzusiedeln sind. Sowohl für den Bereich Leistungsfähigkeit als auch<br />

für den Bereich Umweltauswirkungen spielen diese Faktoren keine bewertbare <strong>und</strong><br />

somit aussagekräftige Rolle.<br />

Die Höhe der anzusetzenden Bewertungspunkte („Nutzenpunkte“) einer S/L-Bahn-<br />

Variante ermöglicht unabhängig <strong>von</strong> der Einbeziehung der Wirtschaftlichkeit eine<br />

Aussage über die generelle Eignung der S/L-Bahn-Variante. Diese Aussage komplettiert<br />

das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> (Abb. 48).<br />

202


7 Exemplarische Anwendung des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s<br />

Die Anwendung des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s soll zum einen dessen generelle<br />

Anwendbarkeit demonstrieren <strong>und</strong> zum anderen Ergebnisdifferenzen bzw.<br />

-übereinstimmungen mit den bereits vorhandenen Variantenbewertungen aufzeigen.<br />

Die Auswahl der Flugplätze Frankfurt-Hahn, Kassel-Calden <strong>und</strong> Frankfurt Rhein<br />

Main erfolgte aufgr<strong>und</strong> der prinzipiell unterschiedlichen Ausgangsbedingungen <strong>und</strong><br />

Ausbauabsichten, um möglichst unterschiedliche Anwendungsfälle abzudecken.<br />

Auch kann bei diesen Anwendungsbeispielen auf ein detailliertes Unterlagenmaterial<br />

zurückgegriffen werden, welches für die umfassende Anwendung des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s<br />

unabdingbar ist.<br />

Da das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> aufgr<strong>und</strong> der eigenen Struktur <strong>und</strong> den darauf<br />

abgestimmten Bewertungskriterien im Gegensatz zu den bestehenden Verfahren<br />

teilweise detailliertere, aber auch anderweitige Informationen benötigt, müssen bei<br />

den Anwendungsbeispielen in Einzelfällen sinnvolle Annahmen bzw. Abschätzungen<br />

getätigt werden. Alle selbst ermittelten Werte sind in den folgenden Tabellen mit einem<br />

„Stern“ (*) gekennzeichnet. Die abgekürzte Bezeichnung der jeweiligen Flugplätze<br />

erfolgt mit den in der Luftfahrt gebräuchlichen IATA-Codes (s. Kap. 2.2).<br />

Bei der praktischen Anwendung des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s müssen die erforderlichen<br />

Fachgutachten ausdrücklich auf die notwendigen Datenbasen für die<br />

neuen Bewertungskriterien zugeschnitten werden.<br />

7.1 Flughafen Frankfurt-Hahn (HHN)<br />

7.1.1 1. Schritt: Prüfung der Voraussetzungen<br />

Die Frankfurt-Hahn GmbH als Flughafenbetreiber fordert eine Verlängerung der bestehenden<br />

S/L-Bahn 03/21 auf eine Gesamtlänge <strong>von</strong> 3.800 m, um in Zukunft die<br />

wirtschaftliche Abwicklung <strong>von</strong> Interkontinentalverkehr, in erster Linie Luftfracht, tätigen<br />

zu können. Die Ausbauabsicht des Flughafenbetreibers ist es somit, das Nutzungsspektrum<br />

des S/L-Bahn-Systems zu erhöhen. Sie wird im neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

folglich als Nutzungsänderung eingestuft.<br />

203


Als Ausbaubegründung wird in Verbindung mit den prognostizierten Entwicklungsszenarien<br />

auf die bereits erfolgte Entwicklung des Flughafens hingewiesen. Weiterhin<br />

liegen konkrete Nutzungsangebote für Langstreckenfrachtverkehr vor. Wie bereits<br />

in Kap. 5.2.1.3 erwähnt, ist die Begründung der Ausbauabsicht stichhaltig <strong>und</strong><br />

nachvollziehbar. Die Begründung des Ausbaubedarfs kann deshalb als „gut“ bewertet<br />

werden.<br />

7.1.2 2. Schritt: Prüfung der Variantengenerierung<br />

Die Variantengenerierung des Flughafenbetreibers beschränkt sich auf das bestehende<br />

S/L-Bahn-System (Anl. 24). Als Gr<strong>und</strong> wird der finanzielle Kostenrahmen angegeben,<br />

der bei einem S/L-Bahn-Neubau als überverhältnismäßig hoch angesehen<br />

wird. Diese Einschätzung kann aufgr<strong>und</strong> der bestehenden Geländetopographie im<br />

Umfeld des Flughafens <strong>und</strong> der damit potentiell verb<strong>und</strong>enen Erdbewegungen bzw.<br />

-arbeiten uneingeschränkt geteilt werden. Zudem lässt ein S/L-Bahn-Neubau keinerlei<br />

Vorteile hinsichtlich der Umweltauswirkungen erkennen [31].<br />

Die Einschränkung des Untersuchungsraumes hat zwangsläufig eine vollständige<br />

Variantengenerierung zur Folge, da im Prinzip nur eine S/L-Bahn-Variante mit verschiedenen<br />

Handlungsoptionen (einseitige, symmetrische <strong>und</strong> asymmetrische Verlängerung)<br />

verbleibt (Abb. 23). Die Herleitung <strong>und</strong> Begründung der Variantengenerierung<br />

kann abschließend als stimmig <strong>und</strong> somit als „gut“ bewertet werden.<br />

7.1.3 3. Schritt: Variantenbewertung<br />

Insgesamt werden vier Handlungsoptionen betrachtet <strong>und</strong> als eigenständige S/L-<br />

Bahn-Varianten bewertet [31].<br />

Da die B<strong>und</strong>esstraße B 327 (sog. „Hunsrückhöhenstraße“) parallel zur bestehenden<br />

S/L-Bahn verläuft <strong>und</strong> beidseitig die Verlängerung der Bahnachse kreuzt, ist optional<br />

eine Verlegung oder Tunnelführung der B 327 (einseitig/beidseitig) denkbar. Aufgr<strong>und</strong><br />

der vergleichsweise sehr geringen „Flächengewinne“ durch eine Tunnelführung<br />

der B 327 (niedrigere Flächeninanspruchnahme), wird zunächst jede S/L-Bahn-<br />

Variante mit einer Verlegung <strong>und</strong> freien Streckenführung der B 327 bewertet. Im<br />

204


Zuge der Variantenreihung wird näher auf die Optionen einer Tunnelführung eingegangen<br />

(s. Kap. 7.1.3.2).<br />

Die Variante Nordost (j = 1), die einseitige Verlängerung der bestehenden S/L-<br />

Bahn 03/21 in Richtung Nordost, ist in Abb. 49 dargestellt.<br />

Abb. 49: HHN: Antrag auf Planfeststellung, Variante Nordost [31]<br />

Die Variante Südwest (j = 2), die einseitige Verlängerung der bestehenden S/L-<br />

Bahn 03/21 in Richtung Südwest, ist in Abb. 50 dargestellt.<br />

Abb. 50: HHN: Antrag auf Planfeststellung, Variante Südwest [31]<br />

205


Abb. 51a u. 51b zeigen die sog. Symmetrische Variante (j = 3), die beidseitige symmetrische<br />

Verlängerung der bestehenden S/L-Bahn 03/21.<br />

Abb. 51a: HHN: Antrag auf Planfeststellung, Sym. Variante [31]<br />

Abb. 51b: HHN: Antrag auf Planfeststellung, Sym. Variante [31]<br />

206


Abb. 52a u. 52b zeigen die sog. Asymmetrische Variante (j = 4), die beidseitige<br />

asymmetrische Verlängerung der bestehenden S/L-Bahn 03/21.<br />

Abb. 52a: HHN: Antrag auf Planfeststellung, Asym. Variante [31]<br />

Abb. 52b: HHN: Antrag auf Planfeststellung, Asym. Variante [31]<br />

Die asymmetrische Variante wurde so konfiguriert, dass die B<strong>und</strong>esstraße B 327 in<br />

Richtung Südwest im Bestand, d.h. in freier Streckenführung erhalten bleiben kann.<br />

Die Verlängerung in Richtung Südwest ist deshalb auf 150 m begrenzt.<br />

207


7.1.3.1 Bewertungskriterien<br />

7.1.3.1.1 Leistungsfähigkeit<br />

• Kapazität<br />

Die Kapazität spielt für die Bewertung der S/L-Bahn-Varianten am Flughafen Frankfurt-Hahn<br />

keine Rolle, da einerseits keine kapazitive Auslastung des Ein-Bahn-Systems<br />

anhand der prognostizierten Entwicklung absehbar ist <strong>und</strong> andererseits keine<br />

variantenabhängigen Kapazitätsunterschiede existieren.<br />

Sämtliche S/L-Bahn-Varianten sind deshalb gleichermaßen „sehr gut“ geeignet <strong>und</strong><br />

erhalten eine Bepunktung mit 90 Punkten.<br />

• Nutzungseinschränkungen<br />

Aufgr<strong>und</strong> der identischen Bemessung der S/L-Bahn-Verlängerungen mit einer nutzbaren<br />

<strong>Start</strong>laufstrecke <strong>von</strong> 3.800 m für beide Betriebsrichtungen treten bei allen S/L-<br />

Bahn-Varianten keine Nutzungseinschränkungen auf. Dementsprechend erfüllen alle<br />

S/L-Bahn-Varianten das Zielkriterium, zukünftig interkontinentalen Luftfrachtverkehr<br />

abwickeln zu können, zu 100 %.<br />

Wiederum sind alle S/L-Bahn-Varianten gleichermaßen „sehr gut“ geeignet <strong>und</strong> erhalten<br />

eine Bepunktung mit 90 Punkten.<br />

• Betriebliche Aspekte<br />

Unter betrieblichen Gesichtspunkten haben S/L-Bahn-Varianten mit kurzen Rollwegen<br />

Vorteile gegenüber S/L-Bahn-Varianten mit längeren Rollwegen. Für den Flughafen<br />

Frankfurt-Hahn ist dies in erster Linie für die Hauptbetriebsrichtung 21 wichtig,<br />

da diese zu ca. 75 % der Betriebszeit genutzt wird. Maßgeblich ist der Rollweg <strong>von</strong><br />

der Abfertigungsposition zum <strong>Start</strong>punkt, da die Rollwege nach der Landung zur<br />

Abfertigungsposition nahezu unverändert bleiben. Da in ca. 25 % der Betriebszeit die<br />

Betriebsrichtung 03 genutzt wird, heben sich zu ca. 50 % der Betriebszeit die Vorteile<br />

<strong>und</strong> Nachteile der jeweiligen Betriebsrichtungen auf. Ein variantenabhängiger Unterschied<br />

kann demzufolge nur in 50 % der Betriebszeit <strong>und</strong> in Betriebsrichtung 21 gewertet<br />

werden.<br />

208


In Tab. 4 sind die variantenabhängigen Rollwegdifferenzen, die daraus resultierenden<br />

zeitlichen Unterschiede sowie die entsprechende Bepunktung dargestellt. Die<br />

angesetzten Rollweglängen wurden aus dem Lageplan heraus gemessen.<br />

Variante<br />

Rollwegunterschied<br />

im Vergleich zur<br />

Bestvariante [m]<br />

S/L-<br />

Bahn-<br />

Rollzeitunterschied<br />

(20 km/h) [min]<br />

Rollzeit zzgl. 50 % des<br />

Rollzeitunterschieds<br />

beim <strong>Start</strong> [min]<br />

Bepunktung<br />

[Pkt]<br />

j = 1 ca. 760,0* 2,28* ca. 7,64* 91<br />

j = 2 0,0* 0,00*<br />

insg. ca. 6,50*<br />

(<strong>Start</strong>: 5 min bis 9 min,<br />

Landung: 5 min bis 7 min, [21])<br />

95<br />

j = 3 ca. 380,0* 1,14* ca. 7,07* 93<br />

j = 4 ca. 610,0* 1,83* ca. 7,42* 92<br />

Tab. 4: HHN: Bewertungskriterium „Betriebliche Aspekte“, eigene Darstellung (selbst ermittelte Werte mit Stern)<br />

• Nachhaltigkeit des Ausbaus<br />

Gemäß dem Antrag auf Planfeststellung werden am Flughafen Frankfurt-Hahn für<br />

das Planungsjahr 2015 insgesamt 73.000 Flugbewegungen prognostiziert. Vergleicht<br />

man diesen Prognosewert beispielsweise mit den im Jahr 2005 am Flughafen München<br />

durchgeführten ca. 398.800 Flugbewegungen bei einem unabhängigen Parallelbahnsystem<br />

<strong>und</strong> einer Nachtflugbeschränkung [130], dann lässt dies den Schluss<br />

zu, dass am Flughafen Frankfurt-Hahn bei allen S/L-Bahn-Varianten <strong>und</strong> der<br />

zugleich 24-stündigen Betriebsgenehmigung ein Potential <strong>von</strong> ca. 200.000 Flugbewegungen<br />

pro Jahr vorhanden ist. Nach dem Airport Planning Manual der ICAO [43]<br />

kann eine einzelne S/L-Bahn bei einer entsprechenden technischen Ausstattung <strong>und</strong><br />

einem ausgebauten Rollbahnsystem ca. 195.000 Flugbewegungen pro Jahr bewältigen.<br />

Setzt man als Gr<strong>und</strong>lage zur Abschätzung eines Planungshorizonts die Flugbewegungszahlen<br />

am Flughafen Frankfurt-Hahn aus dem Jahr 2005 <strong>von</strong> insgesamt<br />

37.283 Flugbewegungen an <strong>und</strong> nimmt man zugleich ein generelles jährliches Luftverkehrswachstum<br />

<strong>von</strong> 4,1 % als Richtwert (prognostiziertes Luftverkehrswachstum<br />

209


in Europa, vgl. Kap. 3.4.1, Abb. 6), dann ist ein Planungshorizont <strong>von</strong> über 40 Jahren<br />

gegeben.<br />

Die Anzahl der zu erwartenden jährlichen Flugbewegungen bei einem konstanten,<br />

vierzigjährigen Luftverkehrswachstum <strong>von</strong> 4,1 % berechnet sich wie folgt:<br />

Flugbewegungen 40 Jahre = 37.283 • 1,041 40 = 186.012 < 195.000 Flugbewegungen.<br />

Demzufolge ist die Nachhaltigkeit des Ausbauvorhabens bei allen S/L-Bahn-Varianten<br />

in einem „sehr guten“ Maß vorhanden. Dies entspricht einer jeweiligen Bepunktung<br />

mit 100 Punkten.<br />

7.1.3.1.2 Umweltauswirkungen<br />

• Schutzgut „Menschen“<br />

Als Eckwerte für die Berechnung der Lärmkonturen wurden für den Prognosenullfall<br />

(Nullvariante) ca. 56.000 Flugbewegungen pro Jahr <strong>und</strong> für den Planungsfall ca.<br />

73.000 Flugbewegungen pro Jahr angenommen (Prognosejahr 2015). Die variantenabhängigen<br />

zusätzlichen Beeinträchtigungen durch Fluglärm sind aufgr<strong>und</strong> der ausschließlichen<br />

Verlängerung der bestehenden S/L-Bahn auf eine beidseitige maximale<br />

Verschiebung der Lärmkonturen in Richtung der Bahnachse um jeweils 780 m begrenzt.<br />

Im Rahmen der Gegenüberstellung der S/L-Bahn-Varianten wurden deshalb im Antrag<br />

auf Planfeststellung am Flughafen Frankfurt-Hahn lediglich Lärmauswirkungen<br />

am Tag <strong>von</strong> ≥ 62 dB(A) betrachtet <strong>und</strong> Lärmauswirkungen in der Nacht <strong>von</strong> ≥ 6 x<br />

75 dB(A), da niedrigere Fluglärmauswirkungen aufgr<strong>und</strong> der geringen Lageunterschiede<br />

der S/L-Bahn-Varianten keine maßgeblichen Differenzen ergeben [31]. Die<br />

im neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> abgeschätzten Betroffenenzahlen wurden für alle<br />

S/L-Bahn-Varianten unabhängig <strong>von</strong>einander durchgeführt <strong>und</strong> bestätigen diese<br />

Aussage (Tab. 5-6).<br />

Anzumerken ist, dass im Antrag auf Planfeststellung zwar die Lärmkonturen gem.<br />

AzB 99 bzw. LAI berechnet wurden [48], jedoch bei der Gegenüberstellung der S/L-<br />

Bahn-Varianten als Berechnungsgr<strong>und</strong>lage die prognostizierte reale Betriebsrich-<br />

210


tungsverteilung angesetzt wurde (75 % der Flugbewegungen für Betriebsrichtung 21,<br />

25 % der Flugbewegungen für Betriebsrichtung 03). Im Vergleich zur 100/100-Regelung<br />

(s. Kap. 6.2.4.3.1) führt die Bewertung der realen Betriebsrichtungsverteilung<br />

zu insgesamt geringeren Betroffenheitszahlen. Im konkreten Fall des Flughafens<br />

Frankfurt-Hahn wirkt sich dies aufgr<strong>und</strong> der äußerst dünn besiedelten Flughafenperipherie<br />

(ca. 14.500 Bewohner im gesamten Untersuchungsgebiet) nicht gravierend<br />

aus; eine Optimierung bzw. Neuberechnung der Betroffenheitszahlen durch Fluglärm<br />

im Zuge eines Fachgutachtens erübrigt sich hier. Die vorhandenen Betroffenheitszahlen<br />

aus dem Antrag auf Planfeststellung wurden deshalb in die Bewertung nach<br />

dem neuen Verfahren weitestgehend übernommen.<br />

Tab. 5-6 enthalten die zusammengefassten Lärmbelastungen der S/L-Bahn-Varianten<br />

sowie der sog. Nullvariante (vgl. Anl. 53-54). Lärmsensible Einrichtungen werden<br />

bei keiner S/L-Bahn-Variante beeinträchtigt. Die Landespolizeischule gilt als Sondergebiet<br />

<strong>und</strong> wird maßgeblich im unbebauten, nordwestlichen Teil berührt. Die dortigen<br />

„Bewohner“ sind zusammen mit den betroffenen Bewohnern des Ortsteils Scheid<br />

aufgeführt [31].<br />

Lärmkonturen gem. AzB 99 („Real-Verteilung“)<br />

Bew.-<br />

Stufe<br />

Wohnbevölkerung<br />

(Bestand + Zuwachs + Nachverdichtung)<br />

Tag Nullvariante j = 1 j = 2 j = 3 j = 4<br />

3<br />

L eq(3), Tag ≥ 65<br />

dB(A)<br />

– 100 ca. 10<br />

(2 Wohnhäuser)<br />

90 100<br />

2<br />

1<br />

60 dB(A) ≤ L eq(3),<br />

Tag < 65 dB(A)<br />

75 100 160 110 100<br />

55 dB(A) ≤ L eq(3),<br />

Tag < 60 dB(A) 200* 1.200* 570* 870* 1.075*<br />

Nutzer <strong>von</strong> lärmsensiblen Einrichtungen<br />

(Bestand + Planung)<br />

3<br />

2<br />

L eq(3), Tag ≥ 60<br />

dB(A)<br />

– – – – –<br />

55 dB(A) ≤ L eq(3),<br />

Tag < 60 dB(A)<br />

– – – – –<br />

Tab. 5: HHN: Schutzgut „Menschen“, tägliche Betroffenheiten, eigene Darstellung (selbst ermittelte Werte<br />

mit Stern)<br />

211


Lärmkonturen gem. AzB 99 („Real-Verteilung“)<br />

Bew.-<br />

Stufe<br />

Wohnbevölkerung<br />

(Bestand + Zuwachs + Nachverdichtung)<br />

Nacht Nullvariante j = 1 j = 2 j = 3 j = 4<br />

3 NAT Nacht ≥ 6 x 75<br />

dB(A)<br />

2<br />

6 x 68 dB(A) ≤<br />

NAT Nacht < 6 x 75<br />

dB(A)<br />

50 720 590 655 700<br />

– 1.840* 1.840* 1.840* 1.840*<br />

Nutzer <strong>von</strong> lärmsensiblen Einrichtungen<br />

(Bestand + Planung)<br />

3 NAT Nacht ≥ 6 x 68<br />

dB(A)<br />

– – – – –<br />

Tab. 6: HHN: Schutzgut „Menschen“, nächtliche Betroffenheiten, eigene Darstellung (selbst ermittelte Werte<br />

mit Stern)<br />

Die gem. Kap. 6.2.4.3.1 berechenbaren Differenzen des Personenwertes Δp j zwischen<br />

Nullvariante <strong>und</strong> S/L-Bahn-Variante liegen im Bereich <strong>von</strong> 4.357,5 (j = 2) bis<br />

5.337,5 (j = 1). Dies entspricht einer Bepunktung aller S/L-Bahn-Varianten mit jeweils<br />

89 Punkten.<br />

• Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“<br />

Bei der neuen Bewertung des Schutzgutes „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ wird am<br />

Fallbeispiel Flughafen Frankfurt-Hahn da<strong>von</strong> ausgegangen, dass der ausbaubedingte<br />

Verlust <strong>von</strong> Fauna <strong>und</strong> Flora unabhängig <strong>von</strong> der S/L-Bahn-Variante gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

akzeptabel ist (kein „K.o.-Kriterium“, vgl. Kap. 6.2.4.3.2), da ansonsten evtl.<br />

S/L-Bahn-Varianten aus der neuen Bewertung herausgefallen wären.<br />

Insgesamt gesehen liegen FFH-Gebiete, Vogel-, Natur- <strong>und</strong>/oder Landschaftsschutzgebiete,<br />

je nach S/L-Bahn-Variante, in ca. 3 km bis 4 km Entfernung in nordöstlicher<br />

Verlängerung der S/L-Bahn-Achse <strong>und</strong> werden bei Landungen in Betriebsrichtung<br />

21 in ca. 150 m bis 200 m überflogen (Anl. 55/1). Eine variantenabhängige<br />

Differenzierung evtl. Beeinträchtigungen bzw. Störungen ist nicht möglich <strong>und</strong> entfällt<br />

deshalb hier.<br />

In Tab. 7 sind die variantenabhängigen betroffenen Teilflächen den Bewertungsstufen<br />

aus Kap. 6.2.4.3.2 zugeordnet. Im Vergleich zu den Auswirkungen auf die Frei-<br />

212


landflächen im Nordosten des Flughafengeländes werden die Auswirkungen auf die<br />

Waldflächen im Südwesten generell als gravierender angesehen. Aus den vorliegenden<br />

getrennten Bestandsbewertungen für einerseits Pflanzen <strong>und</strong> andererseits Tiere<br />

(Anl. 55/2-3) wurden die Gesamtauswirkungen gem. der neuen Bewertungsmatrix<br />

abgeschätzt (Anl. 46) [21]. Da der Bereich der realen Außenzone aufgr<strong>und</strong> der vorliegenden<br />

Planfeststellungsunterlagen nicht exakt definiert werden kann, wurde für alle<br />

S/L-Bahn-Varianten als reale Bezugsfläche die standardisierte Bezugsfläche der Außenzone<br />

gem. Kap. 6.2.4.3 gewählt. Diese Fläche deckt eine größere Fläche als die<br />

reale Außenzone ab <strong>und</strong> liegt somit auf der sicheren Seite.<br />

Die Standardbezugsfläche A Bezug(Kern) berechnet sich zu:<br />

A Bezug(Kern) = (3.800 • 1,5) • 720 / 10.000 = 410,4 ha.<br />

Einstufung der flächenbezogenen Auswirkungen ( * )<br />

Bew.-<br />

Stufe<br />

j = 1 j = 2 j = 3 j = 4<br />

(K) (A) (K) (A) (K) (A) (K) (A)<br />

[ha] [ha] [ha] [ha] [ha] [ha] [ha] [ha]<br />

1 300,0* 410,4* 300,0* 410,4* 300,0* 410,4* 300,0* 410,4*<br />

2 15,0* 410,4* 10,0* 410,4* 10,0* 410,4* 15,0* 410,4*<br />

3 25,0* 390,0* 10,0* 290,8* 12,0* 340,4* 22,5* 372,3*<br />

4 10,0* 280,8* 23,5* 455,0* 20,0* 367,9* 12,5* 313,5*<br />

5 4,6* - 10,0* - 14,6* - 4,6* -<br />

6 - 150,0* - 75,0* - 112,5* - 135,0*<br />

7 - - - - - - - -<br />

∑ 354,6 1.641,6 353,5 1.641,6 356,6 1.641,6 354,6 1.641,6<br />

Tab. 7: HHN: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“, flächenbezogene Auswirkungen, eigene<br />

Darstellung (selbst ermittelte Werte mit Stern)<br />

In der abschließenden Tab. 8 sind die einzelnen Schritte zur Ermittlung der variantenabhängigen<br />

Bepunktung des Schutzgutes „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ zusammengefasst:<br />

213


S/L-Bahn-<br />

Variante<br />

b j(K) [-] b j(A) [-] x 2j (K) [-] x 2j (A) [-] x 2j ges<br />

Bepunktung<br />

[Pkt]<br />

j = 1 0,86 1,0 1,32 2,70 1,92 81<br />

j = 2 0,86 1,0 1,40 2,66 1,93 81<br />

j = 3 0,87 1,0 1,43 2,68 1.96 80<br />

j = 4 0,86 1,0 1,33 2,69 1,92 81<br />

Tab. 8: HHN: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“, Bepunktung, eigene Darstellung<br />

• Schutzgut „Boden“<br />

Für die Bewertung des Schutzgutes „Boden“ müssen zunächst die variantenabhängigen<br />

betroffenen Teilflächen ermittelt <strong>und</strong> den Bewertungsstufen gem. der Bewertungsmatrix<br />

in Anl. 47 zugeordnet werden. Die einzelnen Teilflächen sowie die ausbaubedingten<br />

Veränderungen (Auf- bzw. Abwertung) sind in Tab. 9 zusammengefasst.<br />

Tab. 10 enthält die Berechnung der entsprechenden variantenabhängigen Bepunktung.<br />

Anzumerken ist, dass innerhalb der Planfeststellungsunterlagen die betroffenen<br />

Flächen hinsichtlich des Schutzgutes „Boden“ sehr grob zusammengefasst<br />

wurden. Aufgr<strong>und</strong> des fehlenden Parallelrollweges beansprucht die bestehende S/L-<br />

Bahn lediglich eine Gesamtfläche <strong>von</strong> ca. 300 ha (vgl. Anl. 24). Da bei dieser Fläche<br />

keinerlei Bestandsveränderungen durch das Ausbauvorhaben auftreten, wirkt sich<br />

dies positiv auf die Bewertung des Schutzgutes „Boden“ aus (A Bezug(Kern) = 410,4 ha).<br />

S/L-<br />

Bahn-<br />

Variante<br />

Bewertungsstufe Ist-Zustand [-],<br />

Teilfläche [ha]<br />

1 2 3 4 5<br />

A Kern j<br />

[ha]<br />

Bewertungsstufe Nach-Ausbau [-],<br />

Teilfläche [ha]<br />

1 2 3 4 5<br />

j = 1 60,0* 240,0* - 54,6 - 354,6 75,6* 279,0* - - -<br />

j = 2 60,0* 240,0* - 53,6 - 353,5 75,6* 277,9* - - -<br />

j = 3 60,0* 240,0* - 56,6 - 356,6 75,6* 281,0* - - -<br />

j = 4 60,0* 240,0* 14,6 40,0 - 354,6 75,6* 279,0* - - -<br />

Tab. 9: HHN: Schutzgut „Boden“, Einstufung der betroffenen Flächen, eigene Darstellung (selbst ermittelte<br />

Werte mit Stern)<br />

214


S/L-Bahn-<br />

Variante<br />

b j [-] x 3j (v. A.) [-] x 3j (n. A.) [-] Δ x 3j Δ x 3j ges<br />

Bepunktung<br />

[Pkt]<br />

j = 1 0,86 2,14 1,79 0,35 0,30 86<br />

j = 2 0,86 2,13 1,79 0,34 0,29 86<br />

j = 3 0,87 2,15 1,79 0,36 0,31 86<br />

j = 4 0,86 2,10 1,79 0,31 0,27 87<br />

Tab.10: HHN: Schutzgut „Boden“, Bepunktung, eigene Darstellung<br />

• Schutzgut „Wasser (Gr<strong>und</strong>-/Oberflächenwasser)“<br />

Durch das Ausbauvorhaben kommt es infolge der Voll- <strong>und</strong> Teilversiegelung <strong>von</strong><br />

Flächen zu Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts. Diese anlagebedingten Auswirkungen<br />

sind für alle S/L-Bahn-Varianten annähernd gleichwertig. Aufgr<strong>und</strong> der<br />

Entwässerungseinrichtungen der Flugbetriebsflächen, die dem aktuellen Stand der<br />

Technik entsprechen müssen, sind ausbaubedingte Schadstoffeinträge nicht zu erwarten.<br />

Potentielle Havariefälle können zwar generell nicht ausgeschlossen werden,<br />

doch sind sowohl ein evtl. Schadensausmaß als auch eine variantenabhängige Differenzierung<br />

nicht ableitbar [31-34].<br />

Variantenabhängige Unterschiede ergeben sich zum einen aus den Eingriffen in<br />

Oberflächengewässer. Dies ist in Verlängerung der S/L-Bahn-Achse in Richtung<br />

Nordost das Quellgebiet des Wilmersbaches sowie in Verlängerung der S/L-Bahn-<br />

Achse in Richtung Südwest das Quellgebiet des Waschbaches. Innerhalb der Planfeststellungsunterlagen<br />

ist die Bedeutung des Wilmersbaches als „mittel“, die des<br />

Waschbaches als „sehr hoch“ eingestuft (Anl. 56, vgl. UVS [31]). Zum anderen können<br />

variantenabhängige Flächen bestimmt werden, in denen das Potential der<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildung <strong>und</strong> der sog. Quellschüttung (Ergiebigkeit einer Quelle) verloren<br />

gehen.<br />

In Tab. 11 sind die einzelnen variantenabhängigen Betroffenheiten [31], die dementsprechenden<br />

Bewertungsstufen gem. Kap. 6.2.4.3.4 sowie die dazugehörigen Bepunktungen<br />

dargestellt. Da insgesamt gesehen die betroffenen Gesamtflächen ver-<br />

215


gleichsweise klein sind (vgl. Kap. 7.2 u. 7.3), sind die vergebenen Bewertungsstufen<br />

relativ niedrig angesetzt.<br />

S/L-Bahn-<br />

Beeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung<br />

betroffene<br />

Bew.-Stufe<br />

Bepunktung<br />

Variante<br />

„Wilmersbach“ [X]<br />

„Waschbach“ [X]<br />

Fläche [ha]<br />

X 4<br />

[Pkt]<br />

j = 1 X - ca. 25,0 2 85<br />

j = 2 - X ca. 25,0 2,25 81<br />

j = 3 X X ca. 50,0 3 70<br />

j = 4 X - ca. 25,0 2 85<br />

Tab. 11: HHN: Schutzgut „Wasser“, variantenabhängige Betroffenheiten u. Bepunktung, eigene Darstellung<br />

Die abschließende Abwägung der Auswirkungen <strong>und</strong> die Bewertung erfolgen im Wesentlichen<br />

nach den Vorgaben des Planfeststellungsantrags. Die Varianten j = 1, j =<br />

2 <strong>und</strong> j = 4 haben jeweils eine Überschüttung des Quellgebietes des Waschbaches<br />

oder des Wilmersbaches zur Folge. Zusätzlich werden vergleichsweise nur ca. 25 ha<br />

Fläche <strong>von</strong> nachrangiger bis mittlerer Bedeutung für das Gr<strong>und</strong>wasser betroffen<br />

(vgl. Kap. 7.3). Insgesamt gesehen haben diese Beeinträchtigungen vergleichsweise<br />

„unerhebliche Auswirkungen“ zur Folge, X 4 = 2 (Anl. 48). Da aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen<br />

Einstufungen der Oberflächengewässer die Beeinträchtigungen des<br />

Waschbaches im Vergleich zu den Beeinträchtigungen des Wilmersbaches als gravierender<br />

angesehen werden (Anl. 56), erhält Variante j = 2 eine etwas niedrigere<br />

Einstufung <strong>von</strong> X 4 = 2,25. Die Realisierung der Variante j = 3 hat eine betroffene Fläche<br />

<strong>von</strong> ca. 50 ha sowie die Überschüttung des Quellgebietes des Wilmersbaches<br />

<strong>und</strong> des Waschbaches zur Folge. Insgesamt gesehen, sind diese Auswirkungen trotz<br />

der geringen <strong>und</strong> geringwertigen betroffenen Fläche <strong>von</strong> ca. 50 ha als „mäßige Auswirkungen“<br />

einzustufen (X 4 = 3).<br />

• Schutzgut „Luft“<br />

In Analogie zu Kap. 6.2.4.3.5 werden am Flughafen Frankfurt-Hahn bei jeder S/L-<br />

Bahn-Variante die festgelegten Grenzwerte für Schadstoffemissionen gemäß der<br />

22. BImSchV eingehalten, variantenabhängige relevante Unterschiede sind nicht zu<br />

erwarten [31].<br />

216


Der „Verlust an lufthygienischer Ausgleichsfunktion“ wird in Tab. 12 anhand des erforderlichen<br />

Waldflächenverlustes zur Realisierung einer S/L-Bahn-Variante dargestellt.<br />

Des Weiteren wird anhand des Verhältnisses y j <strong>von</strong> Waldflächenverlust zur Standardbezugsfläche<br />

die variantenabhängige Bepunktung berechnet (A Bezug(Kern) =<br />

410,4 ha).<br />

Variante<br />

S/L-<br />

Bahn-<br />

Anlagebedingter<br />

Verbrauch <strong>von</strong><br />

Forstwirtschaftsfläche<br />

[ha]<br />

Rodungsfläche<br />

außerhalb des<br />

Flughafengeländes<br />

[ha]<br />

Gesamtfläche<br />

[ha]<br />

Verhältnis y j [-]<br />

Bepunktung<br />

[Pkt]<br />

j = 1 – 4,0 4,0 ≈ 0,0010 90<br />

j = 2 33,0 23,0 56,0 ≈ 0,1365 83<br />

j = 3 17,0 14,0 31,0 ≈ 0,0755 86<br />

j = 4 – 10,5 10,5 ≈ 0,0026 90<br />

Tab. 12: HHN: Schutzgut „Luft“, Bepunktung, eigene Darstellung<br />

• Schutzgut „Klima“<br />

Klimatisch liegt der Flughafen Frankfurt-Hahn in der Region „Hunsrück“, die durch<br />

ein raues Mittelgebirgsklima gekennzeichnet ist. Die meist aus Nordwest bis Südwest<br />

wehenden Winde sorgen nahezu ganzjährig für eine gleichmäßige Niederschlagsverteilung.<br />

Im Bereich des Untersuchungsraumes sind keine größeren Strömungsbahnen<br />

vorhanden, die aufgr<strong>und</strong> der Realisierung einer S/L-Bahn-Variante beeinträchtigt<br />

werden könnten. Die im Untersuchungsraum vorkommenden, kleineren<br />

„Bachtälchen“ nehmen keine bedeutsame Transportfunktion war.<br />

Einerseits werden durch die erforderlichen Rodungen die Ventilationswirkung <strong>und</strong><br />

Frischluftentstehung reduziert, andererseits wird durch die Versiegelung <strong>von</strong> Freilandflächen<br />

die allgemeine Kaltluftentstehung vermindert. Da die Klimaänderungen<br />

mit zunehmender Entfernung zu den in Anspruch genommenen Flächen sehr rasch<br />

abnehmen, ist eine Fernwirkung nicht zu erwarten [31].<br />

217


Im Rahmen des Planfeststellungsantrags am Fughafen Frankfurt-Hahn wurden lediglich<br />

die klimatischen Veränderungen aufgr<strong>und</strong> der „Bestvariante“ (j = 2, Variante<br />

Südwest) näher untersucht. Da die S/L-Bahn-Varianten nahezu die gleiche Gesamtfläche<br />

benötigen <strong>und</strong> zugleich die klimatischen Veränderungen partiell begrenzt sind,<br />

können alle S/L-Bahn-Varianten in Bezug auf das Schutzgut „Klima“ als gleichwertig<br />

angesehen werden. Gemäß der Bewertungsmatrix bzgl. des Schutzgutes „Klima“<br />

können die S/L-Bahn-Varianten als mindestens „vertretbar“ eingestuft werden<br />

(Anl. 50, Bewertungsklasse 3) <strong>und</strong> erhalten eine Bewertung <strong>von</strong> jeweils 72 Punkten.<br />

• Schutzgut „Landschaft“<br />

Das Landschaftsbild im Bereich des Flughafengeländes wird hauptsächlich durch<br />

Wald bestimmt. Nadelforste <strong>und</strong> Mischforste nehmen den überwiegenden Anteil ein,<br />

alte Laubmischwaldbestände bilden eher die Ausnahme. Die vorhandene Kammlinie<br />

ist deutlich vom bestehenden Flughafen sowie der B<strong>und</strong>esstraße B 327 gekennzeichnet<br />

(Anl. 24).<br />

Innerhalb des Planfeststellungsantrags am Flughafen Frankfurt-Hahn wird zwischen<br />

zwei Landschaftsbildeinheiten (ästhetische Raumeinheiten) unterschieden [31]:<br />

„Geschlossene Wälder der Hunsrückhochfläche:<br />

Die südwestlich <strong>von</strong> Hahn gelegene Scheitelfläche des Hunsrücks wird längs der<br />

Hunsrückhöhenstraße über ca. 8 km Länge <strong>von</strong> einer geschlossenen aber sehr inhomogenen<br />

Waldfläche eingenommen. Bezeichnend sind neben den vorherrschenden<br />

intensiv forstwirtschaftlich genutzten Nadelholzbestockungen unterschiedlicher<br />

Altersstufen auch naturnahe Hainsimsen-Buchenwälder, Feuchtwälder <strong>und</strong> Bachauenwälder.<br />

In der Wahrnehmung dominieren jedoch die Nadelforste, so dass Natürlichkeit,<br />

Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart insgesamt eher nur „mittel ausgeprägt“ sind.<br />

Flughafen:<br />

Der Flughafen stellt mit seiner gesamten Bausubstanz <strong>und</strong> Infrastruktur eine eigenständige<br />

Landschaftsbildeinheit dar, die sich deutlich <strong>von</strong> der sonst üblichen Feld-<br />

Wald-Landschaft des Hunsrücks abhebt. Insbesondere die höher aufragenden Gebäude<br />

können in Abhängigkeit vom Betrachtungspunkt Fremdkörper gleich erschei-<br />

218


nen <strong>und</strong> beeinträchtigen dann die landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Wahrnehmung eher ungünstig.“<br />

Die Auswertung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) innerhalb der<br />

Planfeststellungsunterlagen zeigt, dass eine Verlängerung der bestehenden S/L-<br />

Bahn in beiden Längsrichtungen direkte Folgen auf das Landschaftsbild hat. Eine<br />

Bahnverlängerung in Richtung Südwest wirkt sich aufgr<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Waldrodungen bzw. Aufwuchsbeschränkungen, insbesondere außerhalb des Flughafengeländes,<br />

zunehmend negativer aus als vergleichsweise eine S/L-Bahn-Verlängerung<br />

in Richtung Nordost. In Tab. 13 sind in Bezug auf das Schutzgut „Landschaft“<br />

die variantenabhängigen betroffenen Flächen dargestellt. Die Auswertung<br />

bzw. Bepunktung erfolgt gem. Kap. 6.2.4.3.7 (A Bezug(Kern) = 410,4 ha, vgl. Anl. 57).<br />

S/L-Bahn-<br />

Variante<br />

Bewertungsstufe [-],<br />

Teilfläche [ha]<br />

1 2 3 4 5<br />

A Kern j<br />

[ha]<br />

b j [-] x 7j [-] x 7j ges<br />

[-]<br />

Bepunktung<br />

[Pkt]<br />

j = 1 300,0* 32,0* 35,6* - - 367,6* 0,90 1,28 1,15 88<br />

j = 2 300,0* 29,5* 91,0* - - 420,5* 1,02 1,54 1,57 83<br />

j = 3 300,0* 17,0* 93,6* - - 410,6* 1,00 1,50 1,50 84<br />

j = 4 300,0* 25,0* 60,6* - - 385,6* 0,94 1,38 1,30 86<br />

Tab. 13: HHN: Schutzgut „Landschaft“, Zuordnung der betroffenen Flächen u. Bepunktung, eigene Darstellung<br />

(selbst ermittelte Werte mit Stern)<br />

• Schutzgut „Kultur- u. sonstige Sachgüter“<br />

Im Bereich des derzeitigen Flughafengeländes müssen insgesamt vier als Kultur- u.<br />

sonstige Sachgüter ausgewiesene Objekte bzw. Flächen betrachtet werden (Anl. 58):<br />

- Ein ca. 50 ha großes Grabhügelfeld der keltischen Hunsrück-Eifel-Kultur aus<br />

Mitte des vorchristlichen Jahrtausends liegt südwestlich des Flughafengeländes.<br />

- Im Verlauf der B 327 befinden sich einige historische Grenzsteine, die jedoch<br />

nicht gesetzlich geschützt sind [31].<br />

219


- In Höhe des Straßen-km 65 der B 327 befindet sich eine als Naturdenkmal ausgewiesene<br />

Eiche.<br />

- Historische Kulturlandschaftsbereiche mit hoher Bedeutung sind in Anl. 56 schraffiert<br />

gekennzeichnet (Obstwiesen, Bauerngärten, Bachursprungsgebiete o.ä.) <strong>und</strong><br />

queren den nordöstlichen Bereich des Flughafens.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen durch „Verlärmung“ bewirken lediglich äußerst geringfügige<br />

Beeinträchtigungen <strong>und</strong> können bei der Bewertung der S/L-Bahn-Varianten<br />

vernachlässigt werden.<br />

j = 1: Variante Nordost:<br />

Bei der Realisierung der Variante Nordost würden ca. 10 ha <strong>von</strong> historischem Kulturlandschaftsbereich<br />

mit hoher Bedeutung verloren gehen. Ein Umsetzen einzelner<br />

historischer Grenzsteine kann ggf. erforderlich werden. Ansonsten wären keine Kultur-<br />

<strong>und</strong> sonstigen Sachgüter betroffen. Zusammenfassend können die Auswirkungen<br />

als „vertretbar“ eingestuft werden (Bewertungsmatrix, Anl. 52); dies entspricht<br />

einer Bepunktung mit 72 Punkten.<br />

j = 2: Variante Südwest:<br />

Die geplante Verlängerung der S/L-Bahn in Richtung Südwest tangiert das prähistorische<br />

Grabhügelfeld (Anl. 58), so dass <strong>von</strong> den 50 ha Gesamtfläche ca. 2 ha im Bereich<br />

der erforderlichen Abtragungs- bzw. Aufschüttungsfläche liegen <strong>und</strong> durch den<br />

Ausbau zerstört würden. Rodungen als solches haben keine negativen Auswirkungen<br />

auf das Grabhügelfeld. Ein Versetzen <strong>von</strong> bis zu elf historischen Grenzsteinen<br />

ist erforderlich. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge der Präzisierung<br />

der Hindernisfreiflächen die als Naturdenkmal ausgewiesene einzelstehende<br />

Eiche durch Wipfelkürzungen betroffen ist. Insgesamt gesehen können die<br />

Maßnahmen wiederum als „vertretbar“ eingestuft werden (Bewertungsmatrix,<br />

Anl. 52). Die S/L-Bahn-Variante erhält eine entsprechende Bepunktung mit<br />

72 Punkten.<br />

j = 3: Sym. Variante/ j = 4: Asym. Variante:<br />

Die symmetrische <strong>und</strong> die asymmetrische Variante entsprechen in den Auswirkungen<br />

im Wesentlichen der Variante Nordost <strong>und</strong> werden dementsprechend als „vertretbar“<br />

eingestuft. Sie erhalten jeweils 72 Punkte.<br />

220


7.1.3.2 Variantenreihung<br />

Die S/L-Bahn-Varianten erhalten in den Bereichen „Leistungsfähigkeit“ <strong>und</strong> „Umweltauswirkungen“<br />

folgende Gesamtbepunktungen:<br />

Bewertungskriterium<br />

S/L-Bahn-Variante<br />

j = 1 j = 2 j = 3 j = 4<br />

Leistungsfähigkeit:<br />

Kapazität 90 90 90 90<br />

Nutzungseinschränkungen 90 90 90 90<br />

Betriebliche Aspekte 91 95 93 92<br />

Nachhaltigkeit des Ausbaus 100 100 100 100<br />

Summe: 371 375 373 372<br />

Umweltauswirkungen (Schutzgüter):<br />

„Menschen“ 89 89 89 89<br />

„Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ 81 81 80 81<br />

„Boden“ 86 86 86 87<br />

„Wasser (Gr<strong>und</strong>-/Oberflächenwasser)“ 85 81 70 85<br />

„Luft“ 90 83 86 90<br />

„Klima“ 72 72 72 72<br />

„Landschaft“ 88 83 84 86<br />

„Kultur u. sonstige Sachgüter“ 72 72 72 72<br />

Summe: 663 647 639 662<br />

anzusetzende Bewertungspunkte: 176 175 173 176<br />

Tab. 14: HHN: Bepunktung der Bereiche Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Umweltauswirkungen, eigene<br />

Darstellung<br />

Die Kostenabschätzungen für die Realisierung der S/L-Bahn-Varianten sind den<br />

Ausführungen des Antrags auf Planfeststellung entnommen <strong>und</strong> beinhalten bereits<br />

die Verlegung der B 327 [31]. Die Aufwendungen für den Betrieb <strong>und</strong> die Erhaltung<br />

des zukünftigen S/L-Bahn-Systems sind unabhängig <strong>von</strong> den S/L-Bahn-Varianten<br />

<strong>und</strong> spielen deshalb keine Rolle für die Variantenreihung.<br />

221


S/L-Bahn-Variante<br />

Realisierungskosten<br />

[€]<br />

Variantenreihung<br />

(gem. Kap. 6.2.4.4.1)<br />

j = 1: Variante Nordost 24,7 Mio. 7,13 Pkt / Mio. €<br />

j = 2: Variante Südwest 19,3 Mio. 9,07 Pkt / Mio. €<br />

j = 3: Sym. Variante 41,0 Mio. 4,22 Pkt / Mio. €<br />

j = 4: Asym. Variante 29,7 Mio. 5,93 Pkt / Mio. €<br />

Tab. 15: HHN: Variantenreihung, eigene Darstellung<br />

Wie das Ergebnis zeigt, liegt S/L-Bahn-Variante j = 2: Variante Südwest trotz der annähernd<br />

identischen Bepunktungen der S/L-Bahn-Varianten, aufgr<strong>und</strong> des vergleichsweise<br />

wesentlich geringeren Kostenvolumens an erster Stelle der Variantenreihung.<br />

Wie zu Anfang der neuen Bewertung erwähnt, besteht die theoretische Option einer<br />

Tunnelführung der B 327. Dies hätte Mehrkosten <strong>von</strong> 6,3 Mio. € bei S/L-Bahn-Variante<br />

j = 4 bis hin zu 19,0 Mio. € bei S/L-Bahn-Variante j = 3 zur Folge. Gleichzeitig<br />

würde aber nur eine Fläche <strong>von</strong> max. 3,6 ha eingespart werden. Die Tunnelführung<br />

der B 327 stellt deshalb keine zweckmäßige Handlungsoption dar.<br />

7.1.3.3 Rangfolge <strong>und</strong> Einstufung<br />

Bzgl. des potentiellen Flugunfallrisikos sind keine nennenswerten variantenabhängigen<br />

Risikopotentiale feststellbar. Weiterhin können keine variantenabhängigen Unterschiede<br />

hinsichtlich des Realisierungszeitraumes aufgezeigt werden. Da auch ansonsten<br />

wesentliche Faktoren für eine evtl. Änderung der Variantenreihung fehlen,<br />

entspricht die Rangfolge der Variantenreihung aus Kap. 7.1.3.2. Dementsprechend<br />

ist S/L-Bahn-Variante j = 2: Variante Südwest die „Bestvariante“ gemäß dem neuen<br />

<strong>Bewertungsverfahren</strong>.<br />

222


Da alle S/L-Bahn-Varianten mit über 86 % der möglichen Gesamtpunktezahl bewertet<br />

wurden (vgl. Abb. 48), sind alle S/L-Bahn-Varianten für eine Realisierung gleichermaßen<br />

„gut geeignet“.<br />

7.1.4 Fazit<br />

Die neue Bewertung hat die bestehende Bewertung des Flughafenbetreibers bestätigt.<br />

S/L-Bahn-Variante j = 2: Variante Südwest besitzt entscheidende Vorteile gegenüber<br />

den konkurrierenden S/L-Bahn-Varianten hinsichtlich der Realisierungskosten.<br />

Da es sich bei allen S/L-Bahn-Varianten ausschließlich um die Verlängerung der bestehenden<br />

S/L-Bahn handelt, wurden im Gr<strong>und</strong>e nur Handlungsoptionen („Pseudovarianten“)<br />

bewertet. Entscheidungsrelevante Unterschiede innerhalb der einzelnen<br />

Bewertungskriterien können bei Handlungsoptionen nur in Ausnahmefällen vorkommen<br />

<strong>und</strong> sind im Fallbeispiel Flughafen Frankfurt-Hahn nicht vorhanden. Anzumerken<br />

ist, dass die bewerteten S/L-Bahn-Varianten die Nutzeranforderungen zu 100 %<br />

erfüllen <strong>und</strong> dass parallel dazu die Gesamtanzahl der durch Fluglärm betroffenen<br />

Bewohner ein niedriges Niveau <strong>von</strong> 5.000 Menschen nicht überschreitet.<br />

Da die Bedarfsbegründung als „gut“, die Generierung der S/L-Bahn-Varianten als<br />

„gut“ <strong>und</strong> die „Bestvariante“ als „gut geeignet“ eingestuft wurden, kann die Entscheidung<br />

des Landesbetriebes Straßen <strong>und</strong> Verkehr Rheinland Pfalz vom 28.04.04 zum<br />

positiven Planfeststellungsbeschluss unterstützt werden.<br />

7.2 Verkehrslandeplatz Kassel-Calden (KSF)<br />

7.2.1 1. Schritt: Prüfung der Voraussetzungen<br />

Die Absicht der Flughafen GmbH Kassel ist es, entweder durch eine Verlängerung<br />

der bestehenden S/L-Bahn 04/22 oder durch einen S/L-Bahn-Neubau eine nutzbare<br />

S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> mindestens 2.500 m zu erhalten. Damit soll es zukünftig möglich<br />

werden, Charterverkehr mit Flugzielen in den Mittelmeerraum sowie zu den Kanarischen<br />

Inseln abwickeln zu können. Demzufolge wird mit dem Ausbauvorhaben<br />

eine Nutzungsänderung beabsichtigt.<br />

223


Als Ausbaubegründung verweist der Flughafenbetreiber einerseits auf die Verbesserung<br />

der strukturpolitischen Situation in der Region Kassel <strong>und</strong> andererseits auf<br />

mögliche Entwicklungsszenarien. Als Bezugsraum liegt die gesamte Planungsregion<br />

Nordhessen zugr<strong>und</strong>e. Die angrenzenden Randbereiche der B<strong>und</strong>esländer Niedersachsen<br />

<strong>und</strong> Nordrhein-Westfalen werden aus strukturpolitischen Gründen nicht mit<br />

betrachtet. Dies betrifft ausdrücklich auch den in räumlicher Nähe (ca. 65 km) zum<br />

VLP Kassel-Calden gelegenen Flughafen Paderborn-Lippstadt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser strukturpolitisch begründeten Einschränkung des Betrachtungsraumes<br />

sind die im Raumordnungs- <strong>und</strong> Planfeststellungsverfahren aufgezeigten Entwicklungsszenarien<br />

fragwürdig. Die Verbesserung der strukturpolitischen Situation<br />

kann kein primäres Ausbauziel einer Betreibergesellschaft (GmbH) sein, vielmehr<br />

sollte die rentable Abwicklung des Luftverkehrs im Vordergr<strong>und</strong> stehen. Da weder<br />

eine positive Luftverkehrsentwicklung am VLP Kassel-Calden aufgezeigt werden<br />

kann – zurzeit finden keine Linien- oder Touristikflüge am VLP Kassel-Calden statt –,<br />

noch konkrete Nutzungsangebote vorliegen, fehlen überzeugende Argumente für das<br />

Ausbauvorhaben.<br />

Wie schon in Kap. 5.2.2.3 resümiert, ist die Begründung der Ausbauabsicht nicht<br />

stichhaltig <strong>und</strong> lässt berechtigte Fragen offen. Der Verweis auf strukturpolitische Zielsetzungen<br />

ist kein alles beantwortendes Argument. Die Begründung des Ausbaubedarfs<br />

kann deshalb höchstens als „ausreichend“ bewertet werden (vgl. [58]).<br />

7.2.2 2. Schritt: Prüfung der Variantengenerierung<br />

Zunächst wird der bestehende VLP Kassel-Calden aufgr<strong>und</strong> [28]:<br />

- der Vorgaben der Landes- u. Regionalplanung,<br />

- der Lage <strong>und</strong> Anbindung an das Oberzentrum Kassel,<br />

- der vorhandenen Hindernissituation im Hinblick auf den Ausbau <strong>und</strong><br />

- dem Zustand der bestehenden S/L-Bahn<br />

als mit Abstand vorteilhaftester Ausbaustandort seitens des Flughafenbetreibers bewertet.<br />

Eine weitere Betrachtung nach sog. Ausschlusskriterien [28]:<br />

224


- Inanspruchnahme <strong>von</strong> Siedlungsbereichen,<br />

- Inanspruchnahme <strong>von</strong> Industrie- u. Gewerbeflächen,<br />

- hohe Reliefenergie,<br />

- Inanspruchnahme des Standortes Transkal (spez. für Betrachtungsraum)<br />

führt zur Generierung <strong>von</strong> drei „konfliktarmen Korridoren“ (Anl. 27), aus denen insgesamt<br />

vier S/L-Bahn-Varianten gewonnen werden (j = 1 bis 4).<br />

Die vorhandene Hindernissituation am Standort Kassel-Calden macht prinzipiell eine<br />

Betrachtung unterschiedlicher S/L-Bahn-Längen notwendig. Das Beharren des Flughafenbetreibers<br />

auf einer „nutzbaren“ S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> 2.500 m ist in diesem<br />

Fallbeispiel nicht zweckmäßig <strong>und</strong> wirkt sich kontraproduktiv aus, da durchaus realisierbare<br />

S/L-Bahn-Varianten bzw. -Optionen nicht in Erwägung gezogen werden.<br />

Eine gravierende Folge ist die für Variante B festgesetzte <strong>und</strong> aus flugbetrieblicher<br />

Sicht nicht erforderliche S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> 3.165 m, wodurch ein Variantenvergleich<br />

verzerrt bzw. verfälscht wird. Im 3. Schritt zur Variantenbewertung wird deshalb<br />

zusätzlich eine optimierte S/L-Bahn-Variante B (j = 5) mit einer S/L-Bahn-Länge<br />

<strong>von</strong> 2.750 m bewertet.<br />

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die detaillierte Miteinbeziehung <strong>von</strong><br />

Standortalternativen im Fallbeispiel Kassel-Calden erforderlich wäre, da mit den Varianten<br />

B <strong>und</strong> C ein Flughafenneubau verb<strong>und</strong>en ist <strong>und</strong> gleichzeitig in den Voruntersuchungen<br />

realisierbare Alternativstandorte aufgezeigt werden konnten (vgl. Anl. 28).<br />

Wie bereits in Kap. 1.2 erläutert, ist die Bewertung <strong>von</strong> Standortalternativen im neuen<br />

<strong>Bewertungsverfahren</strong> nicht möglich <strong>und</strong> muss hier entfallen. Ebenso werden die Flächen<br />

für die landseitige Flughafeninfrastruktur nicht in die Bewertung eingerechnet.<br />

Da der strukturelle Aufbau der Variantengenerierung starr an der Vorgabe der „nutzbaren“<br />

S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> 2.500 m orientiert ist, werden flugbetriebliche Gesichtspunkte<br />

vernachlässigt. Die generierten S/L-Bahn-Varianten lassen deshalb eine stimmige<br />

<strong>und</strong> vergleichbare Bewertung nur bedingt zu. Das Variantenauswahlverfahren<br />

kann deshalb höchstens als „ausreichend“ eingestuft werden.<br />

225


7.2.3 3. Schritt: Variantenbewertung<br />

Wie bereits erwähnt, wird den im Zuge des Raumordnungs- <strong>und</strong> Planfeststellungsverfahrens<br />

bewerteten vier S/L-Bahn-Varianten eine optimierte Variante B hinzugefügt,<br />

so dass die neue Bewertung insgesamt fünf S/L-Bahn-Varianten enthält. Die<br />

Möglichkeiten der landseitigen Anbindung werden im Folgenden parallel für die verschiedenen<br />

S/L-Bahn-Varianten dargestellt. Im Zuge der Variantenreihung wird näher<br />

auf diese Optionen eingegangen (Kap. 7.2.3.2).<br />

Variante A1 (j = 1): Verlängerung des bestehenden S/L-Bahn-Systems auf eine S/L-<br />

Bahn-Länge <strong>von</strong> 2.500 m (Abb. 53a) <strong>und</strong> Optionen der landseitigen<br />

Anbindung (Abb. 53b)<br />

Abb. 53a: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante A1 (Lageplan) [27]<br />

226


Abb. 53b: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante A1 (landseitige Anbindung) [27]<br />

Variante A2 (j = 2): Neubau des S/L-Bahn-Systems mit 2.500 m S/L-Bahn-Länge,<br />

Parallelverschiebung um ca. 100 m nach Norden (Abb. 54a) <strong>und</strong><br />

Optionen der landseitigen Anbindung (Abb. 54b)<br />

Abb. 54a: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante A2 (Lageplan) [27]<br />

227


Abb. 54b: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante A2 (landseitige Anbindung) [27]<br />

Variante B (j = 3):<br />

Neubau des S/L-Bahn-Systems mit 3.165 m S/L-Bahn-Länge in<br />

Ausrichtung 15/33 (Abb. 55a) <strong>und</strong> Optionen der landseitigen Anbindung<br />

(Abb. 55b)<br />

Abb. 55a: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante B (Lageplan) [27]<br />

228


Abb. 55b: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante B (landseitige Anbindung) [27]<br />

Variante C (j = 4): Neubau des S/L-Bahn-Systems mit 2.500 m S/L-Bahn-Länge in<br />

Ausrichtung 09/27 (Abb. 56a) <strong>und</strong> Optionen der landseitigen Anbindung<br />

(Abb. 56b)<br />

Abb. 56a: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante C (Lageplan) [27]<br />

229


Abb. 56b: KSF: Unterlagen zum ROV, Variante C (landseitige Anbindung) [27]<br />

optimierte Variante B (j = 5): Neubau des S/L-Bahn-Systems mit 2.750 m S/L-Bahn-<br />

Länge in Ausrichtung 15/33 (Abb. 57, Landerollstrecke:<br />

2.300 m), die Optionen für eine landseitige Anbindung<br />

entsprechen Variante B<br />

Abb. 57: KSF: optimierte Variante B (Lageplan), neu hinzugefügt<br />

230


7.2.3.1 Bewertungskriterien<br />

Vorab muss gesagt werden, dass die ausgewerteten Unterlagen des ROV <strong>und</strong> des<br />

Planfeststellungsverfahrens in einigen Punkten Inkonsistenzen aufweisen. In<br />

Anl. 62/1-2 sind als drastisches Beispiel die differierenden Bestandbewertungen des<br />

Untersuchungsraums in Anlehnung an die Wertstufen nach Kaule [45-46] dargestellt.<br />

Um eine Nachvollziehbarkeit der neuen Bewertung zu gewährleisten, wurden deshalb<br />

in sich schlüssige Informationen 1:1 übernommen <strong>und</strong> anderweitige Informationen<br />

dahingehend angepasst.<br />

7.2.3.1.1 Leistungsfähigkeit<br />

Die Kapazität des Ein-Bahn-Systems ist bei allen S/L-Bahn-Varianten identisch. Kapazitive<br />

Engpässe sind aufgr<strong>und</strong> der Ist-Situation <strong>und</strong> den Entwicklungsprognosen<br />

generell nicht zu erwarten (s. Bewertungskriterium Nachhaltigkeit des Ausbaus).<br />

Sämtliche S/L-Bahn-Varianten sind deshalb gleichermaßen „sehr gut“ geeignet <strong>und</strong><br />

erhalten eine Bepunktung mit 90 Punkten.<br />

• Nutzungseinschränkungen<br />

Die standortbezogene Hindernissituation hat gemäß den Flugbetriebsberechnungen<br />

variantenabhängige Nutzungseinschränkungen zur Folge, so dass sich für die im<br />

Charterverkehr zum Einsatz kommenden Flugzeugmuster Airbus A319/A320 sowie<br />

die Boeing 737-Reihe eine Beschränkung des max. Abfluggewichts (MTOW) ergibt<br />

(ROV [27]).<br />

- Bei den Varianten A1/A2 werden in <strong>Start</strong>richtung 22 Beschränkungen des Abfluggewichts<br />

<strong>von</strong> 2,0 bis 10,0 t angegeben.<br />

- Die Variante B sowie die optimierte Variante B können uneingeschränkt genutzt<br />

werden.<br />

- Das Abfluggewicht bei Variante C reduziert sich wegen den in <strong>Start</strong>richtung 09<br />

befindlichen Windenergieanlagen um 0,8 bis 6,2 t [27].<br />

231


Wie bereits in der Analyse des durchgeführten <strong>Bewertungsverfahren</strong>s gesagt, ist<br />

eine großflächige Abtragung <strong>von</strong> Bergkuppen utopisch <strong>und</strong> stellt für Variante A1/A2<br />

keine ernsthafte Handlungsoption dar (vgl. Kap. 5.2.2). Zusätzlich wird die Einrichtung<br />

eines ILS in Landerichtung 04 als problematisch eingeschätzt [71]. Wie in<br />

Kap. 5.2.2.3 beschrieben, besitzt die Variante B mit einer Gesamtlänge <strong>von</strong> 3.165 m<br />

bzgl. der geforderten Erreichbarkeit der Flugziele (Kanaren) eine „Überlänge“, d.h.<br />

ein Mehrnutzen ist vorhanden <strong>und</strong> es sollte eine „Bonusbewertung“ erfolgen. Die optimierte<br />

Variante B ist so konfiguriert, dass sie die Zielkriterien zu 100 % erfüllt. Bei<br />

Variante C muss im Gegensatz zur bereits durchgeführten Bewertung des Flughafenbetreibers<br />

die fehlende Hindernisfreiheit in Betriebsrichtung 09 mit berücksichtigt<br />

werden, da ein Rückbau der störenden Windkraftanlagen fraglich ist (Anl. 59). Der<br />

Kostenaufwand für eine Demontage wird auf bis zu 30 Mio. € geschätzt [8] <strong>und</strong> dürfte<br />

deshalb indiskutabel sein. Zusätzlich sind aufgr<strong>und</strong> der Windkraftanlagen technische<br />

Probleme bei der Einrichtung eines ILS (CAT II/III) in Betriebsrichtung 09 nicht auszuschließen<br />

[71].<br />

Sonderregelungen, wie <strong>von</strong> Prof. Toepel in einer Anmerkung zur Stellungnahme des<br />

DSF dargestellt [68], könnten die im täglichen Flugbetrieb real auftretenden Nutzungseinschränkungen<br />

nahezu vollständig ausgleichen. Dadurch wären alle S/L-<br />

Bahn-Varianten hinsichtlich der Nutzungseinschränkungen in jedem Fall akzeptabel,<br />

so dass definitiv kein „K.o.-Kriterium“ vorliegt.<br />

Im Folgenden sind in Tab. 16 die variantenabhängigen Nutzungseinschränkungen<br />

angegeben <strong>und</strong> bepunktet, wodurch eine Miteinbeziehung der Auswirkungen durch<br />

evtl. Rodungen <strong>und</strong> den Abtrag <strong>von</strong> Bergkuppen zur Herstellung der 100-%igen Hindernisfreiheit<br />

bei der Betrachtung der übrigen Bewertungskriterien entfällt. Die bzgl.<br />

des Bewertungskriteriums „Nutzungseinschränkungen“ angesetzten Zielerreichungsgrade<br />

wurden hier sehr niedrig abgeschätzt, um bei jeder S/L-Bahn-Variante stets<br />

auf der sicheren Seite zu liegen. Es wäre im konkreten Fall des Ausbauvorhabens<br />

am VLP Kassel-Calden ratsam, eine erneute Flugbetriebsberechnung unter Einbeziehung<br />

<strong>von</strong> Sonderreglungen durchzuführen.<br />

232


S/L-Bahn-Variante<br />

Zielerreichungsgrad<br />

[%]<br />

Bepunktung [Pkt]<br />

j = 1 85 % 62<br />

j = 2 85 % 62<br />

j = 3 105 % 95<br />

j = 4 90 % 78<br />

j = 5 100 % 90<br />

Tab. 16:<br />

KSF: Bewertungskriterium „Nutzungseinschränkungen“, eigene<br />

Darstellung<br />

• Betriebliche Aspekte<br />

Prinzipiell müssten für eine Bewertung <strong>von</strong> betrieblichen Aspekten die variantenabhängigen<br />

Rollwege bzw. die daraus resultierenden Rollzeiten zum bestehenden<br />

Vorfeld miteinander verglichen werden. Im Fallbeispiel VLP Kassel-Calden ergeben<br />

sich keine bewertbaren Differenzen, da mit dem Ausbauvorhaben ein kompletter<br />

Flughafenneubau verb<strong>und</strong>en ist <strong>und</strong> das jeweilige neue Vorfeld günstig an das neue<br />

S/L-Bahn-System angepasst wird (ca. 2,5 km Rollweg entspricht einer Rollzeit <strong>von</strong><br />

ca. 7,5 min).<br />

Sämtliche S/L-Bahn-Varianten sind deshalb in Bezug auf die betrieblichen Aspekte<br />

gleichermaßen geeignet <strong>und</strong> erhalten gem. Kap. 6.2.4.2.3 eine Bepunktung mit<br />

92 Punkten.<br />

• Nachhaltigkeit des Ausbaus<br />

Das prognostizierte Luftverkehrsaufkommen für das Prognosejahr 2015 wurde anhand<br />

verschiedener Szenarien ermittelt. Das maßgebliche Szenarium stellt das sog.<br />

Kombinationsszenario (Charter-, Linien- <strong>und</strong> Low-Cost-Flugbetrieb) mit insgesamt<br />

54.600 Flugbewegungen, da<strong>von</strong> 7.566 gewerblichen Flugbewegungen, dar [58].<br />

Dieses Luftverkehrsaufkommen entspricht ca. zwei Drittel der prognostizierten Auslastung<br />

am Flughafen Frankfurt-Hahn (s. Kap. 7.1.3.1). Somit ist die Nachhaltigkeit<br />

233


des Ausbauvorhabens bei allen S/L-Bahn-Varianten offensichtlich <strong>und</strong> in einem „sehr<br />

guten“ Maß vorhanden. Dies entspricht einer jeweiligen Bepunktung mit<br />

100 Punkten.<br />

7.2.3.1.2 Umweltauswirkungen<br />

• Schutzgut „Menschen“<br />

Innerhalb der Raumordnungsunterlagen <strong>und</strong> des Antrags auf Planfeststellung wird<br />

als Berechnungsgr<strong>und</strong>lage für die Lärmkonturen gem. AzB 99 bzw. LAI der prognostizierte<br />

reale Flugbetrieb angesetzt (Prognosejahr 2015). Eine variantenabhängige<br />

Betriebsrichtungsverteilung ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich [27,<br />

28]. Im Vergleich zur 100/100-Regelung (Kap. 6.2.4.3.1) führt die Bewertung der realen<br />

Betriebsrichtungsverteilung zu insgesamt geringeren Betroffenheitszahlen. Im<br />

konkreten Fall des VLP Kassel-Calden wirkt sich dies aufgr<strong>und</strong> der äußerst dünn besiedelten<br />

Flughafenperipherie nicht gravierend aus; eine Optimierung bzw. Neuberechnung<br />

der Betroffenheitszahlen durch Fluglärm im Zuge eines Fachgutachtens<br />

erübrigt sich hier. Die vorhandenen Betroffenheitszahlen aus den Raumordnungsunterlagen<br />

wurden deshalb in das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> weitestgehend übernommen.<br />

Die innerhalb des ROV durchgeführte Bewertung enthält Lärmkonturen <strong>von</strong> 35 dB(A)<br />

bis 55 dB(A) (Lärmtechnisches Gutachten [27]). Da diese niedrigen Lärmkonturen in<br />

den Bereich „unerhebliche“ Lärmauswirkungen fallen (vgl. Kap. 6.2.3.1), sind sie für<br />

eine redliche Variantenbewertung nicht geeignet <strong>und</strong> werden hier nicht weiter untersucht.<br />

Tab. 17 enthält eine Zusammenfassung der Lärmbelastungen der S/L-Bahn-<br />

Varianten sowie der sog. Nullvariante (Anl. 60).<br />

Da in der Nachtzeit (22:00-06:00 Uhr) maximal fünf Fugbewegungen pro Nacht zugelassen<br />

werden sollen (zwei <strong>Start</strong>s u. zwei Landungen regulär sowie ein <strong>Start</strong> oder<br />

eine Landung aufgr<strong>und</strong> Verspätungen, VIP- oder Ambulanzflügen), erübrigt sich eine<br />

Berechnung der nächtlichen Lärmkonturen.<br />

Die gem. Kap. 6.2.4.3.1 berechenbaren Differenzen des Personenwertes Δp j zwischen<br />

Nullvariante <strong>und</strong> S/L-Bahn-Variante liegen im Bereich <strong>von</strong> 15 (j = 4) bis 765<br />

234


(j = 1 u. 2), was für alle S/L-Bahn-Varianten ein sehr niedriges Niveau darstellt. Alle<br />

S/L-Bahn-Varianten erhalten eine Bepunktung <strong>von</strong> 90 Punkten.<br />

Lärmkonturen gem. AzB 99 („Real-Verteilung“)<br />

Bew.-<br />

Stufe<br />

3<br />

2<br />

1<br />

Tag<br />

Nullvariante<br />

Wohnbevölkerung<br />

(Bestand + Zuwachs + Nachverdichtung)<br />

j = 1 j = 2 j = 3 j = 4 j = 5<br />

L eq(3), Tag ≥ 65<br />

dB(A)<br />

– – – – – –<br />

60 dB(A) ≤ L eq(3),<br />

Tag < 65 dB(A)<br />

– – – – – –<br />

55 dB(A) ≤ L eq(3),<br />

Tag < 60 dB(A)<br />

0 765* 765* 0 15* 0*<br />

Nutzer <strong>von</strong> lärmsensiblen Einrichtungen<br />

(Bestand + Planung)<br />

3<br />

2<br />

L eq(3), Tag ≥ 60<br />

dB(A)<br />

– – – – – –<br />

55 dB(A) ≤ L eq(3),<br />

Tag < 60 dB(A)<br />

– – – – – –<br />

Tab. 17: KSF: Schutzgut „Menschen“, tägliche Betroffenheiten, eigene Darstellung (selbst ermittelte<br />

Werte mit Stern)<br />

• Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“<br />

Bei der neuen Bewertung des Schutzgutes „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ wird am<br />

Fallbeispiel VLP Kassel-Calden da<strong>von</strong> ausgegangen, dass der ausbaubedingte Verlust<br />

<strong>von</strong> Fauna <strong>und</strong> Flora unabhängig <strong>von</strong> der S/L-Bahn-Variante gr<strong>und</strong>sätzlich akzeptabel<br />

ist (kein „K.o.-Kriterium“, vgl. Kap. 6.2.4.3.2), da ansonsten evtl. S/L-Bahn-<br />

Varianten aus der Bewertung herausgefallen wären.<br />

Da bei den Varianten j = 1 <strong>und</strong> j = 2 keine Bergabtragungen <strong>und</strong> Rodungen erfolgen,<br />

sind im Gegensatz zur durchgeführten Bewertung des Flughafenbetreibers keine<br />

FFH-Melde- bzw. -Vorschlagsgebiete direkt betroffen [27]. Bei allen S/L-Bahn-Varianten<br />

werden Schutzgebiete gleichermaßen überflogen, eine variantenabhängige<br />

Differenzierung <strong>von</strong> evtl. Beeinträchtigungen bzw. Störungen ist nicht möglich <strong>und</strong><br />

entfällt deshalb hier (vgl. Anl. 61).<br />

235


Tab. 18 enthält eine Zusammenstellung der jeweils betroffenen Teilflächen sowie<br />

eine Zuordnung zu den Bewertungsstufen gem. Kap. 6.2.4.3.2. Im Vergleich zu den<br />

Auswirkungen auf die Freilandflächen (Varianten j = 1 u. 2) werden die Auswirkungen<br />

auf die Waldflächen („Hegeholz“) allgemein als gravierender angesehen (vgl.<br />

Anl. 62). Aus den vorliegenden Raumordnungs- <strong>und</strong> Planfeststellungsunterlagen<br />

wurden die Gesamtauswirkungen gem. der neuen Bewertungsmatrix abgeschätzt<br />

[27, 28]. Da der Bereich der realen Außenzone aufgr<strong>und</strong> der vorliegenden Unterlagen<br />

nicht exakt definiert werden kann, wurde für alle S/L-Bahn-Varianten als reale<br />

Bezugsfläche die standardisierte Bezugsfläche der Außenzone gem. Kap. 6.2.4.3<br />

gewählt. Diese Fläche deckt eine größere Fläche als die reale Außenzone ab <strong>und</strong><br />

liegt somit auf der sicheren Seite.<br />

Die Standardbezugsfläche A Bezug(Kern) berechnet sich zu:<br />

A Bezug(Kern) = (2.500 • 1,5) • 720 / 10.000 = 270,0 ha.<br />

Einstufung der flächenbezogenen Auswirkungen<br />

Bew.-<br />

Stufe<br />

j = 1 j = 2 j = 3 j = 4 j =5<br />

(K)<br />

(A)<br />

(K)<br />

(A)<br />

(K)<br />

(A)<br />

(K)<br />

(A)<br />

(K)<br />

(A)<br />

[ha]<br />

[ha]<br />

[ha]<br />

[ha]<br />

[ha]<br />

[ha]<br />

[ha]<br />

[ha]<br />

[ha]<br />

[ha]<br />

1 80,0* – 80,0* – 80,0* – 80,0* – 80,0* –<br />

2 – 17,0* – 14,5* – – – 11,0* – –<br />

3 124,8* 488,8* 131,2* 494,3* 197,0* 756,0* 206,0* 873,0* 172,0* 756,0*<br />

4 31,2* 425,2* 32,8* 426,2* 13,5* 157,0* – 54,0* 13,5* 157,0*<br />

5 – 76,0* – 72,0* 58,5* 62,0* 42,0* 97,0* 58,5* 62,0*<br />

6 – 73,0* – 73,0* – 105,0* – 45,0* – 105,0*<br />

7 – – – – – – – – – –<br />

∑ 236,0 1.080,0 244,0 1.080,0 349,0 1.080,0 328,0 1.080,0 324,0 1.080,0<br />

Tab. 18: KSF: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“, flächenbezogene Auswirkungen, eigene Darstellung<br />

(selbst ermittelte Werte mit Stern)<br />

In Tab. 19 sind die weiteren Schritte zur Ermittlung der variantenabhängigen Bepunktung<br />

des Schutzgutes „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ dargestellt:<br />

236


S/L-Bahn-<br />

Variante<br />

b j(K) [-] b j(A) [-] x 2j (K) [-] x 2j (A) [-] x 2j ges<br />

Bepunktung<br />

[Pkt]<br />

j = 1 0,87 1,0 2,45 3,72 2,93 71<br />

j = 2 0,90 1,0 2,48 3,72 2,98 70<br />

j = 3 1,29 1,0 2,92 3,55 3,66 63<br />

j = 4 1,21 1,0 2,77 3,34 3,35 67<br />

j = 5 1,20 1,0 2,91 3,55 3,52 65<br />

Tab. 19: KSF: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“, Bepunktung, eigene Darstellung<br />

• Schutzgut „Boden“<br />

Wie in Kap. 6.2.4.3.3 erläutert, müssen für die Bewertung des Schutzgutes „Boden“<br />

zunächst die variantenabhängigen betroffenen Teilflächen ermittelt <strong>und</strong> den Bewertungsstufen<br />

gem. der Bewertungsmatrix in Anl. 47 zugeordnet werden.<br />

Die einzelnen Teilflächen sowie die ausbaubedingten Veränderungen (Auf- bzw. Abwertung)<br />

sind für das Ausbauvorhaben am VLP Kassel-Calden in Tab. 20 zusammengefasst.<br />

Gr<strong>und</strong>lagen bilden dazu die Überlagerungen aus den einzelnen Bestandsbewertungen<br />

für [27]:<br />

- die Bedeutung für die Gr<strong>und</strong>wassernutzung,<br />

- das Biotopenentwicklungspotential <strong>und</strong><br />

- die Funktion als Filter <strong>und</strong> Puffer (Anl. 63).<br />

S/L-<br />

Bahn-<br />

Variante<br />

Bewertungsstufe Ist-Zustand [-]<br />

Teilfläche [ha]<br />

1 2 3 4 5<br />

A Kern j<br />

[ha]<br />

Bewertungsstufe Nach-Ausbau [-]<br />

Teilfläche [ha]<br />

1 2 3 4 5<br />

j = 1 22,0* 58,0* 156,0* - - 236,0 52,0* 184,0* - - -<br />

j = 2 22,0* 58,0* 166,0* - - 244,0 52,0* 192,0* - - -<br />

j = 3 22,0* 58,0* 177,0* 92,0* - 349,0 87,8* 261,2* - - -<br />

j = 4 22,0* 58,0* 179,0* 69,0* - 328,0 74,0* 254,0* - - -<br />

j = 5 22,0* 58,0* 152,0* 92,0* - 324,0 79,2* 244,8* - - -<br />

Tab. 20: KSF: Schutzgut „Boden“, Einstufung der betroffenen Flächen, eigene Darstellung (selbst ermittelte<br />

Werte mit Stern)<br />

237


Da das bestehende S/L-Bahn-System beibehalten wird, wird die bereits vorhandene<br />

Fläche mit berücksichtigt. Tab. 21 enthält die Berechnung der entsprechenden variantenabhängigen<br />

Bepunktung (A Bezug(Kern) = 270,0 ha).<br />

S/L-Bahn-<br />

Variante<br />

b j [-] x 3j (v. A.) [-] x 3j (n. A.) [-] Δ x 3j Δ x 3j ges<br />

Bepunktung<br />

[Pkt]<br />

j = 1 0,87 2,57 1,78 0,79 0,69 81<br />

j = 2 0,90 2,61 1,79 0,82 0,74 81<br />

j = 3 1,29 2,97 1,75 1,22 1,57 70<br />

j = 4 1,21 2,90 1,77 1,13 1,37 73<br />

j = 5 1,20 2,97 1,76 1,21 1,45 72<br />

Tab. 21: KSF: Schutzgut „Boden“, Bepunktung, eigene Darstellung<br />

• Schutzgut „Wasser (Gr<strong>und</strong>-/Oberflächenwasser)“<br />

Wie bereits im Zuge der Anwendung des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s am Flughafen<br />

Frankfurt-Hahn beschrieben, kommt es zu ausbaubedingten Voll- <strong>und</strong> Teilversiegelungen<br />

<strong>von</strong> Flächen <strong>und</strong> somit zu Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts. Aufgr<strong>und</strong><br />

der Entwässerungseinrichtungen der Flugbetriebsflächen, die dem aktuellen<br />

Stand der Technik entsprechen müssen, sind ausbaubedingte Schadstoffeinträge<br />

nicht zu erwarten. Potentielle Havariefälle können zwar generell nicht ausgeschlossen<br />

werden, doch sind sowohl ein evtl. Schadensausmaß als auch eine variantenabhängige<br />

Differenzierung nicht ableitbar (vgl. Kap. 7.1.3.1.2). Deshalb ist beispielsweise<br />

die Miteinbeziehung <strong>von</strong> Flächen mit einer potentiellen Verschmutzungsempfindlichkeit<br />

des Gr<strong>und</strong>wassers bei der Betrachtung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten nicht zielführend<br />

[27, 28].<br />

Variantenabhängige Unterschiede ergeben sich einerseits durch die jeweils betroffenen<br />

Flächen, da insbesondere durch die Voll- <strong>und</strong> Teilversiegelung <strong>von</strong> Flächen die<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildung reduziert wird <strong>und</strong> andererseits durch die direkten Eingriffe<br />

in Oberflächengewässer (Verlust <strong>von</strong> Fließgewässern, Stillgewässern <strong>und</strong> Quellen).<br />

Tab. 22 enthält eine Zusammenfassung der variantenabhängigen Betroffenheiten<br />

238


(Anl. 65), den dementsprechenden Zuordnungen der Bewertungsstufen gem.<br />

Kap. 6.2.4.3.4 sowie den dazugehörigen Bepunktungen.<br />

S/L-Bahn-<br />

Beeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung<br />

betroffene<br />

Bew.-Stufe<br />

Bepunktung<br />

Variante<br />

„Schachter Gr<strong>und</strong>“ [X]<br />

„Suderbach“ [X]<br />

„Maibach“ [X]<br />

Fläche [ha]<br />

X 4<br />

[Pkt]<br />

j = 1 X X – 156,0* 3 70<br />

j = 2 X X – 164,0* 3 70<br />

j = 3 – X X 269,0* 3,5 63<br />

j = 4 X X – 173,6* 3 70<br />

j = 5 – X X 225,0* 3,25 66<br />

Tab. 22: KSF: Schutzgut „Wasser“, variantenabhängige Betroffenheiten u. Bepunktung, eigene Darstellung<br />

(selbst ermittelte Werte mit Stern)<br />

Die Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wassers wird im Wesentlichen durch die ausbaubedingte<br />

neu in Anspruch genommene Fläche <strong>und</strong> deren Bedeutung für die Gr<strong>und</strong>wassernutzung<br />

bestimmt (vgl. Anl. 64). Durch die Mitnutzung des bestehenden Flugplatzareals<br />

benötigen die Varianten j = 1 u. 2 (A1/A2) gegenüber den anderen Varianten<br />

die geringste zusätzliche Fläche mit einer mittleren Bedeutung für die Gr<strong>und</strong>wassernutzung<br />

(„mittlerer Bedeutung“ für die Gr<strong>und</strong>wassernutzung sowie Heilquellenschutzzone<br />

IV u. D, Anl. 64). Die Variante j = 4 (C) liegt zu ca. 70 % in dieser<br />

Fläche <strong>und</strong> ist hinsichtlich der betroffenen Flächengröße annähernd gleichwertig mit<br />

den Varianten j = 1 u. 2. Die Varianten j = 3 <strong>und</strong> 5 (B/opt. B) liegen vollständig in dieser<br />

Fläche <strong>und</strong> haben deshalb hinsichtlich der Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wassers<br />

die schlechteste Einstufung.<br />

Unter dem Aspekt der Inanspruchnahme <strong>von</strong> Oberflächengewässern sind die Varianten<br />

j = 1, j = 2 <strong>und</strong> j = 4 annähernd gleichwertig. Da sich die Beeinträchtigungen im<br />

Wesentlichen auf anthropogen überprägte Bachoberläufe beschränken, sind die Auswirkungen<br />

eher mäßig. Die Varianten j = 3 <strong>und</strong> j = 5 haben die geringsten Beeinträchtigungen<br />

<strong>von</strong> Oberflächengewässern zur Folge, die durch planerische Optimierungen<br />

sogar fast vollständig vermieden werden können (Anl. 65) [27].<br />

239


Insgesamt gesehen, sind bei einer Realisierung der Varianten j = 1, j = 2 <strong>und</strong> j = 4<br />

„mäßige Auswirkungen“ zu erwarten (X 4 = 3). Die deutlich größeren betroffenen Flächen<br />

bei den Varianten j = 3 <strong>und</strong> j = 5 können durch die vergleichsweise geringere<br />

Inanspruchnahme <strong>von</strong> Fließgewässern nicht vollständig ausgeglichen werden. Variante<br />

j = 5 erhält deshalb eine etwas niedrigere Einstufung <strong>von</strong> X 4 = 3,25, gefolgt <strong>von</strong><br />

Variante j = 3 mit einer Einstufung <strong>von</strong> X 4 = 3,5 (Tab. 22).<br />

• Schutzgut „Luft“<br />

In Analogie zu Kap. 6.2.4.3.5 werden am VLP Kassel-Calden bei jeder S/L-Bahn-Variante<br />

die festgelegten Grenzwerte für Schadstoffemissionen gem. 22. BImSchV eingehalten,<br />

variantenabhängige relevante Unterschiede treten nicht auf.<br />

Der „Verlust an lufthygienischer Ausgleichsfunktion“ wird in Tab. 23 anhand des erforderlichen<br />

Waldflächenverlustes zur Realisierung einer S/L-Bahn-Variante dargestellt.<br />

Des Weiteren wird anhand des Verhältnisses y j <strong>von</strong> Waldflächenverlust zur Standardbezugsfläche<br />

die variantenabhängige Bepunktung berechnet (A Bezug(Kern) =<br />

270,0 ha).<br />

S/L-<br />

Bahn-<br />

Variante<br />

Anlagebedingter<br />

Verbrauch <strong>von</strong><br />

Forstwirtschaftsfläche<br />

[ha]<br />

Rodungsfläche<br />

außerhalb des<br />

Flughafengeländes<br />

[ha]<br />

Gesamtfläche<br />

[ha]<br />

Verhältnis y j [-]<br />

Bepunktung<br />

[Pkt]<br />

j = 1 – – 0,0* – 90<br />

j = 2 – – 0,0* – 90<br />

j = 3 36,0* 12,0* 48,0* ≈ 0,1777 81<br />

j = 4 9,0* 45,0* 54,0* ≈ 0,2000 80<br />

j = 5 36,0* 12,0* 48,0* ≈ 0,1777 81<br />

Tab. 23: KFS: Schutzgut „Luft“, Bepunktung, eigene Darstellung (selbst ermittelte Werte mit Stern)<br />

240


• Schutzgut „Klima“<br />

Der VLP Kassel-Calden liegt im Naturraum „Westhessische Senke“, die auch das<br />

Kasseler Becken mit einschließt <strong>und</strong> durch den Wechsel <strong>von</strong> Niederungen, Becken<br />

<strong>und</strong> flachen Rücken geprägt ist. Durch die geographische Lage ist der Flughafenstandort<br />

relativ frei <strong>von</strong> extremen Wettererscheinungen [27, 28]. Das Klima in der<br />

Region gehört zum warm-gemäßigten Regenklima der mittleren Breiten. Überwiegend<br />

süd-westliche Winde prägen die Windrichtungsverteilung.<br />

Wie bereits gesagt, werden einerseits durch die erforderlichen Rodungen die Ventilationswirkung<br />

<strong>und</strong> Frischluftentstehung reduziert, andererseits wird durch die Versiegelung<br />

<strong>von</strong> Freilandflächen die allgemeine Kaltluftentstehung verringert.<br />

Modellsimulationen wurden bzgl. der Belüftungssituation für alle S/L-Bahn-Varianten<br />

durchgeführt. Für die angrenzenden Ortschaften konnten keine relevanten Veränderungen<br />

festgestellt werden. Bei allen S/L-Bahn-Varianten ist besonders bei sonnigem<br />

Wetter über den versiegelten Flächen mit einer geringfügigen Temperaturerhöhung<br />

der bodennahen Luftschicht zu rechnen, die mit zunehmendem Abstand vom Befestigungsrand<br />

rasch abklingt. Die Auswirkungen bleiben deshalb auf das Flughafengelände<br />

begrenzt [27, 28].<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Geringfügigkeit der Klimaveränderungen, verb<strong>und</strong>en mit der Beschränkung<br />

auf das Flughafengelände, können alle S/L-Bahn-Varianten in Bezug auf das<br />

Schutzgut „Klima“ als gleichwertig angesehen werden. Gemäß der Bewertungsmatrix<br />

bzgl. des Schutzgutes „Klima“ werden sämtliche S/L-Bahn-Varianten mindestens als<br />

„vertretbar“ eingestuft (Anl. 50, Bewertungsklasse 3) <strong>und</strong> erhalten eine Bewertung<br />

<strong>von</strong> jeweils 72 Punkten.<br />

• Schutzgut „Landschaft“<br />

Eine Zusammenfassung der maßgeblichen homogenen Landschaftsbildeinheiten<br />

(ästhetische Raumeinheiten) enthält Anl. 66. Die wesentlichen Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbildes treten bei den Varianten B (j = 3 u. j = 5) <strong>und</strong> der Variante C<br />

(j = 4) infolge der Eingriffe in das „Hegeholz“ auf, wobei Variante C (j = 4) eine Zerschneidung<br />

des „Hegeholzes“ zur Folge hat (FL 1.3, Anl. 66). Anzumerken ist, dass<br />

241


das bestehende S/L-Bahn-System bei allen Ausbauvarianten in einer nicht näher bestimmten<br />

Form weiter genutzt wird <strong>und</strong> somit in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen<br />

werden muss.<br />

In Tab. 24 sind in Bezug auf das Schutzgut „Landschaft“ die variantenabhängigen<br />

betroffenen Flächen dargestellt. Die Auswertung bzw. Bepunktung erfolgt gem.<br />

Kap. 6.2.4.3.7 (A Bezug(Kern) = 270,0 ha, vgl. Anl. 66).<br />

S/L-<br />

Bahn-<br />

Variante<br />

Bewertungsstufe [-],<br />

Teilfläche [ha]<br />

1 2 3 4 5<br />

A Kern j<br />

[ha]<br />

b j [-] x 7j [-]<br />

x 7j ges<br />

[-]<br />

Bepunktung<br />

[Pkt]<br />

j = 1 80,0* 104,0* 52,0* - - 236,0* 0,87 1,88 1,64 82<br />

j = 2 80,0* 115,0* 49,0* - - 244,0* 0,90 1,87 1,69 81<br />

j = 3 80,0* 209,0* 14,0* 46,0 * - 349,0* 1,29 2,07 2,67 69<br />

j = 4 80,0* 198,0* 14,0* 54,0* - 346,0* 1,28 2,12 2,72 69<br />

j = 5 80,0* 184,0* 14,0* 46,0* - 324,0* 1,20 2,08 2,50 71<br />

Tab. 24: KSF: Schutzgut „Landschaft“, Zuordnung der betroffenen Flächen u. Bepunktung, eigene Darstellung<br />

(selbst ermittelte Werte mit Stern)<br />

• Schutzgut „Kultur- u. sonstige Sachgüter“<br />

Von allen S/L-Bahn-Varianten (j = 1 bis 5) sind keine Kultur- u. sonstigen Sachgüter<br />

direkt betroffen (Anl. 67). Demnach kommt es zu keinem anlagebedingten Verlust<br />

bzw. Teilverlust. Visuelle Auswirkungen sind anhand der vorliegenden Unterlagen<br />

nicht erkennbar. Betriebsbedingte Auswirkungen durch „Verlärmung“ bewirken bei<br />

allen S/L-Bahn-Varianten äußerst geringfügige Beeinträchtigen – nur bei Einzelschallereignissen<br />

> 55 dB(A) – <strong>und</strong> stellen deshalb keinen bewertbaren Faktor bzgl.<br />

des Schutzgutes „Kultur- u. sonstige Sachgüter“ dar.<br />

Zusammenfassend können die Auswirkungen als „unbedenklich“ eingestuft werden<br />

(Bewertungsmatrix, Anl. 52); dies entspricht einer jeweiligen Bepunktung der S/L-<br />

Bahn-Varianten mit 90 Punkten.<br />

242


7.2.3.2 Variantenreihung<br />

Die S/L-Bahn-Varianten erhalten in den Bereichen „Leistungsfähigkeit“ <strong>und</strong> „Umweltauswirkungen“<br />

folgende Gesamtbepunktungen:<br />

Bewertungskriterium<br />

S/L-Bahn-Variante<br />

j = 1 j = 2 j = 3 j = 4 j = 5<br />

Leistungsfähigkeit:<br />

Kapazität 90 90 90 90 90<br />

Nutzungseinschränkungen 62 62 95 78 90<br />

Betriebliche Aspekte 92 92 92 92 92<br />

Nachhaltigkeit des Ausbaus 100 100 100 100 100<br />

Summe: 344 344 377 360 372<br />

Umweltauswirkungen (Schutzgüter):<br />

„Menschen“ 90 90 90 90 90<br />

„Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ 71 70 63 67 65<br />

„Boden“ 81 81 70 73 72<br />

„Wasser (Gr<strong>und</strong>-/Oberflächenwasser)“ 70 70 63 70 66<br />

„Luft“ 90 90 81 80 81<br />

„Klima“ 72 72 72 72 72<br />

„Landschaft“ 82 81 69 69 71<br />

„Kultur u. sonstige Sachgüter“ 90 90 90 90 90<br />

Summe: 646 644 598 611 607<br />

anzusetzende Bewertungspunkte: 167 167 169 166 169<br />

Tab. 25: KSF: Bepunktung der Bereiche Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Umweltauswirkungen, eigene<br />

Darstellung<br />

Die vom Flughafenbetreiber durchgeführte Bewertung der S/L-Bahn-Varianten enthält<br />

keine Ermittlung der jeweiligen Realisierungskosten [27, 28]. In den Planfeststellungsunterlagen<br />

wird ausschließlich der Kostenrahmen für die vom Flughafenbetreiber<br />

favorisierte Variante j = 4 (C) dargestellt, der sich auf insgesamt 151,5 Mio. €<br />

beläuft. Dieser Betrag beinhaltet [28]:<br />

243


- Kosten für Gr<strong>und</strong>erwerb, Entschädigungen, Rodungen, Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen,<br />

- Kosten für Baumaßnahmen inkl. Erdbau <strong>und</strong> mobile Ausrüstung,<br />

- Verfahrens-/ Planungs-/ Baunebenkosten sowie Kosten für Rechtsberatung.<br />

Um die Realisierungskosten der übrigen S/L-Bahn-Varianten abzuschätzen, wurde<br />

jede S/L-Bahn-Variante hinsichtlich der Kostenersparnisse <strong>und</strong> Mehrkosten in Bezug<br />

zur Variante j = 4 betrachtet, die als Referenzvariante definiert wurde. Als maßgebliche<br />

variantenabhängige Kostenindikatoren sind der Flächenbedarf sowie die erforderlichen<br />

Erdmassenbewegungen zu nennen (Tab. 26). Die jeweiligen anzusetzenden<br />

Preise wurden dem Gutachten <strong>von</strong> Prof. Bossel entnommen [6]. Sämtliche<br />

Werte sind gegenüber der vom Flughafenbetreiber favorisierten Variante j = 4 (C)<br />

konservativ abgeschätzt, so dass die tatsächlichen Realisierungskosten der übrigen<br />

S/L-Bahn-Varianten niedriger sein dürften (die Annahmen liegen auf der „sicheren<br />

Seite“).<br />

S/L-Bahn-<br />

Variante<br />

∆ Flächenbedarf<br />

[ha]<br />

Kosten [€]<br />

∆ Erdmassenbewegungen<br />

[m 3 ]<br />

gem. [20]<br />

Kosten [€]<br />

Mehrkosten<br />

bzw.<br />

Kostenersparnisse<br />

[€]<br />

j = 1 (A1) - 92,0* - 9,2 Mio.* - 1,45 Mio. - 14,5 Mio.* - 23,7 Mio.<br />

j = 2 (A2) - 82,0* - 8,2 Mio.* - 1,25 Mio. - 12,5 Mio.* - 20,7 Mio.<br />

j = 3 (B) + 21,0* + 2,1 Mio.* + 0,15 Mio. + 1,5 Mio.* + 3,6 Mio.<br />

j = 4 (C) 0,0* 0,0* 0,0 0,0* 0,0<br />

j = 5 (B opt.) - 4,0* - 4,0 Mio.* - 0,30 Mio.* - 3,0 Mio.* - 7,0 Mio.<br />

Tab. 26: KSF: Kostenabschätzung, eigene Darstellung (selbst ermittelte Werte mit Stern)<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Nutzung des bestehenden S/L-Bahn-Systems ist der Flächenbedarf<br />

<strong>von</strong> den Varianten j = 1 u. 2 (A1/A2) am geringsten <strong>und</strong> ist ca. 92 ha bzw. 82 ha<br />

geringer als bei Variante j = 4 (C). Der Mehrbedarf an Fläche beträgt bei Variante<br />

j = 3 (B) ca. 21 ha. Die optimierte Variante j = 5 (B opt.) benötigt ca. 4 ha weniger<br />

Fläche als Variante j = 4 (C). Ein nahezu identisches Bild zeigt sich bei den erforder-<br />

244


lichen Erdmassenbewegungen. Zur Realisierung der Varianten j = 1 u. 2 (A1/A2)<br />

müssten im Vergleich zur Variante j = 4 (C) ca. 1,45 Mio. m 3 bzw. ca. 1,25 Mio. m 3<br />

Erdmasse weniger bewegt werden. Bei Variante j = 3 (B) wären es ca. 0,15 Mio. m 3<br />

Erdmassenbewegung mehr <strong>und</strong> bei der optimierten Variante j = 5 (B opt.) ca. 0,30<br />

Mio. m 3 Erdmassenbewegung weniger als bei Variante j = 4 (C).<br />

Die Aufwendungen für den Betrieb <strong>und</strong> die Erhaltung des zukünftigen S/L-Bahn-<br />

Systems sind aufgr<strong>und</strong> der größeren S/L-Bahn-Längen bei den Varianten j = 3 <strong>und</strong><br />

j = 5 im Vergleich zu den übrigen S/L-Bahn-Varianten geringfügig höher zu bewerten.<br />

Im Zuge der folgenden Variantenreihung werden diese marginalen Unterschiede vernachlässigt,<br />

da sie keinen Einfluss auf die Variantenreihung haben (Tab. 27).<br />

S/L-Bahn-Variante<br />

Realisierungskosten<br />

[€]<br />

Variantenreihung<br />

(gem. Kap. 6.2.4.4.1)<br />

j = 1: Variante A1 ca. 127,8 Mio.* 1,31 Pkt / Mio. €<br />

j = 2: Variante A2 ca. 130,8 Mio.* 1,28 Pkt / Mio. €<br />

j = 3: Variante B ca. 155,1 Mio.* 1,09 Pkt / Mio. €<br />

j = 4: Variante C 151,5 Mio.* 1,10 Pkt / Mio. €<br />

j = 5: Variante B opt. ca. 144,5 Mio.* 1,17 Pkt / Mio. €<br />

Tab. 27: KSF: Variantenreihung, eigene Darstellung (selbst ermittelte Werte mit Stern)<br />

Wie in Tab. 25 ersichtlich, liegen alle S/L-Bahn-Varianten in Bezug auf die Gesamtbepunktung<br />

in einem vergleichbaren Niveau, wobei die Varianten j = 3 <strong>und</strong> j = 5 mit<br />

2 Pkt. bzw. 3 Pkt. vergleichsweise besser bewertet sind.<br />

In der Variantenreihung liegen wegen des wesentlich geringeren Kostenvolumens<br />

Variante j = 1 (A1), dicht gefolgt <strong>von</strong> Variante j = 2 (A2) vorn. An dritter Stelle liegt<br />

Variante j = 5 (B opt.). Variante j = 3 (C) <strong>und</strong> j = 4 (B) können als nahezu gleichwertig<br />

angesehen werden <strong>und</strong> liegen an vierter Stelle bzw. fünfter Stelle der Variantenreihung.<br />

245


Wie zu Anfang der neuen Bewertung erwähnt, bestehen mehrere Optionen der landseitigen<br />

Anbindung der B 7 <strong>und</strong> B 83. Diese müssen unabhängig bewertet werden<br />

<strong>und</strong> sollten auf die Varianten j = 1 u. 2 (A1/A2) abgestimmt sein.<br />

7.2.3.3 Rangfolge <strong>und</strong> Einstufung<br />

Da bei den Varianten j = 1, j = 2 <strong>und</strong> j = 4 keine 100-%ige Hindernisfreiheit gewährleistet<br />

werden kann, müssen die An- <strong>und</strong> Abflugverfahren angepasst werden („Sonderverfahren“,<br />

[68]). Ein potentielles höheres Flugunfallrisiko lässt sich daraus jedoch<br />

nicht ableiten. Weiterhin können keine variantenabhängigen Unterschiede hinsichtlich<br />

des Realisierungszeitraumes aufgezeigt werden. Sonstige Faktoren für eine evtl.<br />

Änderung der Variantenreihung sind nicht vorhanden, so dass die Rangfolge der Variantenreihung<br />

aus Kap. 7.2.3.2. entspricht. S/L-Bahn-Variante j = 1: Variante A1 ist<br />

somit gemäß dem neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> die „Bestvariante“.<br />

Da alle S/L-Bahn-Varianten mit 83 % bis 85 % der möglichen Gesamtpunktezahl bewertet<br />

wurden <strong>und</strong> dieser Bereich auf der Grenze zwischen zwei Einstufungen liegt<br />

(vgl. Abb. 48), ist eine genaue Einstufung der S/L-Bahn-Varianten nicht möglich. Alle<br />

S/L-Bahn-Varianten werden deshalb als „gut geeignet“ bis „geeignet“ eingestuft.<br />

7.2.4 Fazit<br />

Die neue Bewertung hat als Ergebnis die „Bestvariante“ S/L-Bahn-Variante j = 1: Variante<br />

A1. Diese wird seitens des Flughafenbetreibers aufgr<strong>und</strong> der fehlenden<br />

100-%igen Hindernisfreiheit <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Nutzungseinschränkungen<br />

kategorisch abgelehnt, die fehlende Hindernisfreiheit der S/L-Bahn-Variante j = 4 (C)<br />

wird vom Flughafenbetreiber nicht berücksichtigt.<br />

Geht man da<strong>von</strong> aus, dass ein Abtragen <strong>von</strong> Bergkuppen in einer Größenordnung<br />

<strong>von</strong> mehr als 45 Mio. m 3 Boden utopisch ist [27, 28] <strong>und</strong> dass ein Flugbetrieb gemäß<br />

den Zielkriterien – mit Einschränkungen – in der bestehenden Bahnausrichtung am<br />

jetzigen Standort möglich ist, dann muss in der Regel die Nutzung des bestehenden<br />

Flugplatzareals Vorteile gegenüber der Anschaffung <strong>und</strong> Nutzung eines neuen Geländes<br />

haben. Diese Vorteile werden im Rahmen des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s<br />

246


ersichtlich. Die in den Raumordnungs- <strong>und</strong> Planfeststellungsunterlagen fehlende Gegenüberstellung<br />

der Realisierungskosten der S/L-Bahn-Varianten lässt, wie auch die<br />

Wahl <strong>und</strong> Anzahl der Bewertungskriterien, Rückschlüsse auf eine „zielgerichtete“<br />

Bewertung des Flughafenbetreibers zu (vgl. Kap. 5.2.2).<br />

De facto stellen die Varianten j = 1 <strong>und</strong> j = 2 (A1/A2) die einzigen realen Ausbauoptionen<br />

des VLP Kassel-Calden dar. Die S/L-Bahn-Varianten j = 3 u. 5 (B/B opt.)<br />

könnte man ggf. noch an den „alten“ Flugplatz anbinden. Bei der S/L-Bahn-Variante<br />

j = 4 (C) handelt es sich definitiv um einen Flughafenneubau. Wenn der Standort<br />

Kassel-Calden auch aufgr<strong>und</strong> des Zustands <strong>und</strong> der Substanz des bestehenden S/L-<br />

Bahn-Systems ausgewählt wurde [28], dann muss dieses auch zukünftig genutzt<br />

werden, da ansonsten die Standortbewertung unsinnig wird.<br />

Resümiert werden kann, dass das Beharren des Flughafenbetreibers auf einer 100-<br />

%igen Erfüllung der eigenen Zielkriterien im Fallbeispiel VLP Kassel-Calden zu einer<br />

völlig anderen, „gewünschten“ Bewertung der S/L-Bahn-Varianten führt als im neuen<br />

<strong>Bewertungsverfahren</strong> (vgl. Kap. 5.2.2). Da die Bedarfsbegründung <strong>und</strong> die Generierung<br />

der S/L-Bahn-Varianten höchstens als „ausreichend“ bewertet werden können,<br />

sollte ein Planfeststellungsbeschluss für die Realisierung der S/L-Bahn-Variante j = 4<br />

(C) durch das Regierungspräsidium Kassel nicht erfolgen.<br />

7.3 Flughafen Frankfurt Rhein Main (FRA)<br />

7.3.1 1. Schritt: Prüfung der Voraussetzungen<br />

Die Fraport AG als Betreiber des Flughafens Frankfurt Rhein Main beabsichtigt, das<br />

S/L-Bahn-System so auszubauen, dass zukünftig ein Koordinationseckwert <strong>von</strong><br />

120 Flugbewegungen pro St<strong>und</strong>e in beiden Betriebsrichtungen erreicht wird [34].<br />

Demzufolge ist es die klare Ausbauabsicht, eine Kapazitätserweiterung herbeizuführen.<br />

In Anlehnung an die Aussagen in Kap 5.2.4.3 ist der zusätzliche Bedarf an S/L-Bahn-<br />

Kapazität am Flughafen Frankfurt Rhein Main unstrittig: Er wird durch das derzeitige<br />

Luftverkehrsaufkommen <strong>und</strong> die vorhandenen Kapazitätsengpässe untermauert<br />

(Abb. 13) [57]. Die aufzeigbare Wettbewerbssituation <strong>und</strong> die zz. an anderen euro-<br />

247


päischen Flughäfen laufenden Ausbauprojekte verdeutlichen zusätzlich den bestehenden<br />

Handlungsbedarf. Die seitens der Fraport AG formulierten Begründungen<br />

des Ausbaubedarfs sind alles in allem schlüssig <strong>und</strong> nachvollziehbar. Die Begründung<br />

der Ausbauabsicht wird deshalb als „gut“ bewertet.<br />

7.3.2 2. Schritt: Prüfung der Variantengenerierung<br />

Vor Beginn des ROV wurden im Rahmen eines vorgeschalteten Mediationsverfahrens<br />

<strong>von</strong> Mitte 1998 bis Anfang 2000 insgesamt 21 verschiedene S/L-Bahn-Systeme<br />

hinsichtlich ihrer Kapazität untersucht. Von diesen 21 S/L-Bahn-Systemen wurden<br />

neun S/L-Bahn-Systeme als „sinnvoll“ erachtet, wobei zwei S/L-Bahn-Systeme eine<br />

Optimierung des bestehenden S/L-Bahn-Systems ohne Ausbau <strong>und</strong> wiederum zwei<br />

S/L-Bahn-Systeme eine Miteinbeziehung des Flughafens Wiesbaden-Erbenheim<br />

vorsahen [26].<br />

Als Mediationsergebnis wurde sich auf drei näher zu untersuchende S/L-Bahn-Systeme<br />

bzw. S/L-Bahn-Varianten geeinigt (Anl. 31):<br />

- die L-Bahn Nordwest,<br />

- die L-Bahn Nordost sowie<br />

- die S/L-Bahn Süd mit Rückbau der S-Bahn 18 (West).<br />

Aufbauend auf den Untersuchungen des Mediationsverfahrens wurden durch den<br />

Flughafenbetreiber die bereits untersuchten sowie zusätzliche S/L-Bahn-Varianten<br />

nach eigenen – vom Mediationsverfahren abweichenden – Gesichtspunkten erneut<br />

untersucht. Nach einer zweistufigen Vorauswahl zur Verdichtung des Variantenbündels<br />

verblieben insgesamt drei S/L-Bahn-Varianten, die im Rahmen des ROV einer<br />

vollständigen <strong>und</strong> vergleichenden Bewertung unterzogen wurden (vgl. Kap 5.2.4.3).<br />

Diese S/L-Bahn-Varianten sind [33]:<br />

- j = 1: Variante Nordost (Variante 9a),<br />

- j = 2: Variante Nordwest (Variante 9b) <strong>und</strong><br />

- j = 3: Variante Süd mit S-Bahn 18 (Variante 3).<br />

248


An der Vorgehensweise in den beiden Auswahlstufen ist zu bemängeln, dass auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>von</strong> eigens festgesetzten Alles-oder-Nichts-Forderungen (z.B. die Kapazität<br />

<strong>von</strong> mindestens 120 Flugbewegungen pro St<strong>und</strong>e) einzelne S/L-Bahn-Varianten<br />

vorzeitig selektiert wurden, wobei in strittigen „Grenzfällen“ die vorzeitige Herausnahme<br />

einer S/L-Bahn-Variante aus der Bewertung folgenschwer für das Gesamtverfahren<br />

sein kann.<br />

Wegen der Dimension des Flughafens Frankfurt Rhein Main <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Komplexität der Auswirkungen, konnten die notwendigen Unterlagen zur<br />

neuen Bewertung einer zusätzlichen S/L-Bahn-Variante nicht eigenständig erarbeitet<br />

werden. Deshalb musste sich im Rahmen der vorliegenden Arbeit die neue Bewertung<br />

auf die drei ins ROV eingereichten S/L-Bahn-Varianten (j = 1 bis 3) beschränken.<br />

Es wäre sicherlich interessant gewesen, auch die sog. Atlanta-Variante mit zu<br />

bewerten (Variante 12, Anl. 68); auf diese S/L-Bahn-Variante kann jedoch lediglich<br />

im Fazit der neuen Bewertung näher eingegangen werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Vorarbeit <strong>und</strong> des immensen Betrachtungshorizonts kann da<strong>von</strong> ausgegangen<br />

werden, dass ein vollständiges Bündel <strong>von</strong> in Frage kommenden S/L-<br />

Bahn-Varianten in die Stufe 1 der Variantenbewertung eingeführt wurde. Die zweistufige<br />

Variantenauswahl in Verbindung mit Alles-oder-Nichts-Forderungen führt<br />

dazu, dass vermeintlich in Frage kommende S/L-Bahn-Varianten nicht weiter betrachtet<br />

werden. Auf Anhieb stechen die Varianten 2b, 12 <strong>und</strong> 13 ins Auge [32-34].<br />

Fraglich ist z.B., warum im Gegensatz zu anderen Varianten, Variante 3 weiter betrachtet<br />

wird, obwohl sie das geforderte Kapazitätsniveau nicht erfüllt (Stufe 1 der<br />

Vorauswahl). Deshalb kann die gesamte Variantengenerierung maximal als „ausreichend“<br />

bewertet werden (s. Fazit, Kap. 7.3.4).<br />

7.3.3 3. Schritt: Variantenbewertung<br />

Die Variante Nordost (j = 1), der Neubau einer L-Bahn 07/25 im „Frankfurter Stadtwald“<br />

mit einer S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> 2.800 m parallel zur Nordbahn des bestehenden<br />

Parallelbahnsystems im Abstand <strong>von</strong> 1.800 m, ist in Abb. 58 dargestellt.<br />

249


Abb. 58: FRA: Antrag auf Planfeststellung, Variante Nordost [32, 33]<br />

Die Variante Nordwest (j = 2), der Neubau einer L-Bahn 07/25 im „Kelsterbacher<br />

Wald“ mit einer S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> 2.800 m parallel zur Nordbahn des bestehenden<br />

Parallelbahnsystems im Abstand <strong>von</strong> 1.400 m, ist in Abb. 59 dargestellt.<br />

Abb. 59: FRA: Antrag auf Planfeststellung, Variante Nordwest [32-34]<br />

250


Die Variante Süd mit S-Bahn 18 (j = 3), bedeutet den Neubau einer S/L-Bahn 07/25<br />

mit einer S/L-Bahn-Länge <strong>von</strong> 3.600 m parallel zur Südbahn des bestehenden Parallelbahnsystems<br />

im Abstand <strong>von</strong> 1.925 m (Abb. 60).<br />

Abb. 60: FRA: Antrag auf Planfeststellung, Variante Süd [32, 33]<br />

7.3.3.1 Bewertungskriterien<br />

7.3.3.1.1 Leistungsfähigkeit<br />

• Kapazität<br />

Für die S/L-Bahn-Varianten wurden die praktischen Kapazitäten in einem externen<br />

Gutachten der FAA ermittelt [24]. Mit Hilfe des Simulationsprogramms RDSIM wurden<br />

sowohl die stündliche Kapazität bei dem gegenwärtigen Flugzeugmix als auch<br />

bei dem prognostizierten zukünftigen Flugzeugmix jeweils in Abhängigkeit <strong>von</strong> den<br />

Betriebsrichtungen untersucht (Tab. 28). Die Betriebsrichtungsverteilung wurde entsprechend<br />

den vorherrschenden Windverhältnissen gewichtet (30 % Betriebsrichtung<br />

07 (Ost), 70 % Betriebsrichtung 25 (West)).<br />

Da sich gemäß den Prognosen der Flugzeugmix zugunsten schwererer bzw. größerer<br />

Flugzeuge verschieben wird, müssen die Abstände der Flugzeuge untereinander<br />

251


– insbesondere der landenden Flugzeuge – aufgr<strong>und</strong> der Wirbelschleppenbildung<br />

vergrößert werden. Dadurch wird sich zukünftig die „praktische Kapazität“ des S/L-<br />

Bahn-Systems voraussichtlich verringern [24]. Um bei der neu durchgeführten Bewertung<br />

keine S/L-Bahn-Variante vorzeitig auszuschließen, wird entsprechend der<br />

bestehenden Bewertung der Fraport AG, der derzeitige Flugzeugmix als weitere Bewertungsgr<strong>und</strong>lage<br />

angesetzt („Annahme auf der sicheren Seite“).<br />

Flugzeugmasse<br />

derzeitiger<br />

Flugzeugmix<br />

zukünftiger<br />

Flugzeugmix<br />

Flugzeugkategorie SCHWER (Heavy),<br />

136.000 kg oder größer<br />

Flugzeugkategorie MITTEL (Medium),<br />

zwischen 7.000 kg <strong>und</strong> 136.000 kg<br />

Flugzeugkategorie LEICHT (Light),<br />

unter 7.000 kg<br />

26,00 % 37,00 %<br />

73,00 % 62,00 %<br />

1,00 % 1,00 %<br />

Tab. 28: FRA: derzeitiger <strong>und</strong> künftiger Flugzeugmix [24, 32, 33]<br />

Tab. 29 enthält die Zusammenstellung der betriebsrichtungsabhängigen Kapazitäten<br />

sowie die daraus resultierende Bepunktung. Anzumerken ist, dass bei S/L-Bahn-Variante<br />

j = 3 durch den Rückbau bzw. die Stilllegung der bestehenden S-Bahn 18 (sog.<br />

S-Bahn West) eine zusätzliche Kapazitätssteigerung infolge der Verringerung bzw.<br />

des Wegfalls der betrieblichen Abhängigkeiten erreicht werden kann (entspricht Variante<br />

13 des ROV [24, 33]). Die eingeklammerten Werte in Tab. 29 beziehen sich<br />

stets auf die Nutzung der S/L-Bahn-Variante j = 3 ohne die S-Bahn 18.<br />

S/L-Bahn-<br />

Variante<br />

derzeitiger Flugzeugmix<br />

Betriebsrichtung Betriebsrichtung<br />

07 (Ost)<br />

25 (West)<br />

Gesamtkapazität<br />

[Flugbewegungen/h]<br />

Bepunktung<br />

[Pkt]<br />

j = 1 131 143 139 100<br />

j = 2 131 143 139 100<br />

j = 3 121 108 112<br />

61<br />

(Var. 13) (119) (115) (116) (83)<br />

Tab. 29: FRA: Bewertungskriterium „Kapazität“, eigene Darstellung<br />

252


• Nutzungseinschränkungen<br />

Alle S/L-Bahn-Varianten sind so bemessen, dass das jeweilige S/L-Bahn-System<br />

jeglichen zu erwartenden Luftverkehr ohne Einschränkungen abwickeln kann [32].<br />

Deshalb sind alle S/L-Bahn-Varianten hinsichtlich des Bewertungskriteriums „Nutzungseinschränkungen“<br />

gleichermaßen geeignet <strong>und</strong> erhalten eine Bepunktung mit<br />

90 Punkten.<br />

• Betriebliche Aspekte<br />

Hinsichtlich der betrieblichen Aspekte sind die S/L-Bahn-Varianten durchaus vergleichbar,<br />

da durch eine jeweils angepasste Koordinierung des Flugbetriebs die<br />

Flugzeuge entsprechend ihrer Abfertigungsposition zur nächstgelegenen S/L-Bahn<br />

geführt werden können <strong>und</strong> umgekehrt. Ein Kreuzen der Parallelbahnen sollte demzufolge<br />

die Ausnahme darstellen. Mit dem geplanten Neubau des Terminals 3 südlich<br />

der Parallelbahnen (Anl. 69) wird sich jedoch mit zunehmender Kapazitätsauslastung<br />

die Frequentierung dieses Bereichs positiv für die S/L-Bahn-Variante j = 3<br />

<strong>und</strong> nachteilig für die L-Bahn Varianten j = 1 <strong>und</strong> j = 2 auswirken [34].<br />

Im Zuge der Planfeststellung wurden lediglich Rollzeiten der Vorzugsvariante Nordwest<br />

(j = 2) des Flughafenbetreibers explizit untersucht [32]. Eine detaillierte Erfassung<br />

der Rollzeiten der Alternativvarianten j = 1 <strong>und</strong> j = 3 wäre wünschenswert gewesen,<br />

damit Zeitunterschiede exakt in die neue Bewertung hätten einfließen können.<br />

Da keine Änderung der Rangfolge der S/L-Bahn-Varianten aufgr<strong>und</strong> der geringfügigen<br />

Rollzeitunterschiede zu erwarten ist, werden in der jetzigen neuen Bewertung<br />

die Rollzeitwerte der L-Bahn-Variante j = 2 für sämtliche Varianten übernommen.<br />

Im Gegensatz zum VLP Kassel-Calden sind aufgr<strong>und</strong> der Dislozierung der Abfertigungspositionen<br />

am Flughafen Frankfurt Rhein Main längere Rollwege erforderlich.<br />

Die mittlere Rollzeit (In- <strong>und</strong> Outbo<strong>und</strong>) beträgt in Betriebsrichtung 25 im Tagesdurchschnitt<br />

12:41 min <strong>und</strong> in Betriebsrichtung 07 im Tagesdurchschnitt 13:35 min<br />

[32], so dass sich bei einer Gewichtung gemäß der Betriebsrichtungsverteilung <strong>von</strong><br />

253


70:30 eine mittlere Gesamtrollzeit <strong>von</strong> 12:57 min ergibt. Alle S/L-Bahn-Varianten erhalten<br />

gem. Kap. 6.2.4.2.3 eine entsprechende Bepunktung <strong>von</strong> 59 Punkten.<br />

• Nachhaltigkeit des Ausbaus<br />

Die Nachhaltigkeit des Ausbaus ist am Flughafen Frankfurt Rhein Main nur mittelfristig<br />

gewährleistet, da anhand der prognostizierten Entwicklung des Flughafens bereits<br />

im Planungsjahr 2015 die geforderte Kapazität <strong>von</strong> 120 Flugbewegungen pro St<strong>und</strong>e<br />

erreicht sein wird [33]. Geht man da<strong>von</strong> aus, dass durch die Nutzung zukünftiger<br />

Flugsicherungstechnologien eine zusätzliche Kapazitätssteigerung des S/L-Bahn-<br />

Systems erreicht werden kann, dann ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein weiterer<br />

Ausbau des S/L-Bahn-Systems im Zeitraum 2020 bis 2025 absehbar [32].<br />

Für die L-Bahn-Varianten j = 1 <strong>und</strong> j = 2 würde offensichtlich nur die Realisierung einer<br />

südlich gelegenen S/L-Bahn-Variante in Frage kommen (j = 3). Bei der S/L-Bahn-<br />

Variante j = 3 könnte als nächste Ausbaustufe optional zwischen der Atlanta-Variante<br />

(Anl. 68) oder den L-Bahn-Varianten j = 1 <strong>und</strong> j = 2 gewählt werden.<br />

Da der Flughafenbetreiber derzeit keine weiterführenden Ausbauschritte des S/L-<br />

Bahnsystems vorsieht, muss zunächst <strong>von</strong> einem an die Kapazität des S/L-Bahn-<br />

Systems angepassten Planungshorizont <strong>von</strong> max. 20 Jahren für die L-Bahn-Varianten<br />

j = 1 <strong>und</strong> j = 2 <strong>und</strong> <strong>von</strong> max. 15 Jahren für die S/L-Bahn-Variante j = 3 ausgegangen<br />

werden. Dies entspricht einer Bepunktung <strong>von</strong> 40 Punkten für die L-Bahn-Varianten<br />

j = 1, j = 2 <strong>und</strong> 6 Punkten (bzw. 27 Punkten ohne S-Bahn 18) für die S/L-<br />

Bahn-Variante j = 3 (vgl. Fazit, Kap. 7.3.4).<br />

7.3.3.1.2 Umweltauswirkungen<br />

Vorweg muss angemerkt werden, dass bei einer Realisierung der S/L-Bahn-Variante<br />

j = 3 durch die Stilllegung bzw. den Rückbau der S-Bahn 18 Umweltauswirkungen<br />

reduziert bzw. verbessert werden können. Diese Betrachtung müsste im Zuge einer<br />

neuen UVS erfolgen <strong>und</strong> kann im Rahmen der neuen Bewertung nicht durchgeführt<br />

werden. Eine variantenabhängige Darstellung der bewerteten Umweltschutzgüter<br />

enthalten die Anl. 71-73.<br />

254


• Schutzgut „Menschen“<br />

Die bereits vorhandenen Beeinträchtigungen durch Fluglärm sind aufgr<strong>und</strong> der<br />

Größe des Flughafens Frankfurt Rhein Main <strong>und</strong> des zugleich dicht besiedelten<br />

Rhein-Main-Gebietes sehr hoch. Andere Großstädte wie Paris oder London besitzen<br />

bereits mehrere Flughäfen („Flughafensysteme“), um einerseits die Belastungen für<br />

das Flughafenumland zu verteilen <strong>und</strong> andererseits die flugbetrieblichen Abläufe eines<br />

Großflughafens nicht zu komplex <strong>und</strong> damit kaum noch kontrollierbar werden zu<br />

lassen. Anl. 70 enthält eine Zusammenstellung der <strong>von</strong> Fluglärm betroffenen Städte<br />

<strong>und</strong> Gemeinden mit Bevölkerungszahlen (Stand 2000) [33].<br />

Lärmkonturen gem. AzB 99 (100/100-Regelung)<br />

Zur Berechnung der Lärmkonturen wurden für den Prognosenullfall (Nullvariante)<br />

500.000 Flugbewegungen pro Jahr <strong>und</strong> für den Planungsfall 656.000 Flugbewegungen<br />

pro Jahr angesetzt (Prognosejahr 2015). Die Tab. 30 u. 31 enthalten die zusammengefassten<br />

Lärmbelästigungen aufgr<strong>und</strong> der S/L-Bahn-Varianten sowie der sog.<br />

Nullvariante [33]. Im Gegensatz zur durchgeführten Bewertung des Flughafenbetreibers<br />

entfallen in der neuen Bewertung die nächtlichen Beeinträchtigungen, da das<br />

Ausbauvorhaben mit einem Nachtflugverbot verb<strong>und</strong>en ist (vgl. Kap. 5.2.4.3) [57]. In<br />

Tab. 32 sind abschließend die gem. Kap. 6.2.4.3.1 berechneten Differenzen des<br />

Personenwertes Δp j sowie die daraus resultierenden Bepunktungen der S/L-Bahn-<br />

Varianten zusammengestellt.<br />

Bew.-<br />

Stufe<br />

3<br />

2<br />

1<br />

Wohnbevölkerung<br />

(Bestand + Zuwachs + Nachverdichtung)<br />

Tag Nullvariante j = 1 j = 2 j = 3<br />

L eq(3), Tag ≥ 65<br />

dB(A)<br />

9.861 11.126 11.558 7.137<br />

60 dB(A) ≤ L eq(3),<br />

Tag < 65 dB(A)<br />

31.911 73.417 47.852 88.505<br />

55 dB(A) ≤ L eq(3),<br />

Tag < 60 dB(A)<br />

236.645 282.054 281.503 280.269<br />

Nutzer <strong>von</strong> lärmsensiblen Einrichtungen<br />

(Bestand + Planung)<br />

3<br />

2<br />

L eq(3), Tag ≥ 60<br />

dB(A)<br />

4.600 8.267 7.392 10.959<br />

55 dB(A) ≤ L eq(3),<br />

Tag < 60 dB(A)<br />

36.620 44.558 42.872 43.344<br />

Tab. 30: FRA: Schutzgut „Menschen“, tägliche Betroffenheiten, eigene Darstellung<br />

255


Lärmkonturen gem. AzB 99 (100/100-Regelung)<br />

Bew.-<br />

Stufe<br />

3<br />

Wohnbevölkerung<br />

(Bestand + Zuwachs + Nachverdichtung)<br />

Nacht Nullvariante j = 1 j = 2 j = 3<br />

NAT Nacht ≥ 6 x 75<br />

dB(A)<br />

35.132 37.757 33.386 74.970<br />

2<br />

6 x 68 dB(A) ≤<br />

NAT Nacht < 6 x 75<br />

dB(A)<br />

256.914 243.859 215.397 282.479<br />

Nutzer <strong>von</strong> lärmsensiblen Einrichtungen<br />

(Bestand + Planung)<br />

3<br />

NAT Nacht ≥ 6 x 68<br />

dB(A)<br />

3.758 3.556 3.265 4.241<br />

Tab. 31: FRA: Schutzgut „Menschen“, potentielle nächtliche Betroffenheiten, eigene Darstellung<br />

S/L-Bahn-<br />

p j<br />

Δp j<br />

Bepunktung<br />

Variante<br />

[ - ]<br />

[ - ]<br />

[Pkt]<br />

Nullvariante 368.363,5 – –<br />

j = 1 497.802,5 129.439,0 66<br />

j = 2 455.489,0 87.125,5 74<br />

j = 3 514.234,5 145.871,0 63<br />

Tab. 32: FRA: Schutzgut „Menschen“, Bepunktung, eigene Darstellung<br />

• Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“<br />

Wie bereits bei den vorherigen Fallbeispielen angenommen, wird auch bei der neuen<br />

Bewertung des Schutzgutes „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ am Fallbeispiel Flughafen<br />

Frankfurt Rhein Main da<strong>von</strong> ausgegangen, dass der ausbaubedingte Verlust <strong>von</strong><br />

Fauna <strong>und</strong> Flora unabhängig <strong>von</strong> der S/L-Bahn-Variante gr<strong>und</strong>sätzlich akzeptabel ist<br />

(kein „K.o.-Kriterium“, vgl. Kap. 6.2.4.3.2), da ansonsten evtl. S/L-Bahn-Varianten<br />

aus der Bewertung herausgefallen wären.<br />

Für die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zum ROV wurden zum einen die vorläufigen<br />

Kartierungsergebnisse ausgewertet, zum anderen zusätzliche Erfassungen <strong>von</strong><br />

256


Tiergruppen durchgeführt (z.B. durch Netzfang, Kastenkontrollen, Winterbegehungen<br />

usw.) [33].<br />

Zu den untersuchten Tiergruppen zählen:<br />

- Groß- <strong>und</strong> Mittelsäuger,<br />

- Fledermäuse,<br />

- Amphibien <strong>und</strong><br />

- Vögel.<br />

Zusätzlich wurden die vorliegenden Ergebnisse der Erfassung <strong>von</strong> xylobionten Käfern<br />

(„Totholzkäfer“) mit aufgenommen, da gerade diese Tiergruppe <strong>von</strong> sehr hoher<br />

naturschutzfachlicher Bedeutung für die im Umfeld des Flughafengeländes liegenden<br />

Waldgebiete ist. Um eine bessere Übersicht zu erhalten, wurde das Untersuchungsgebiet<br />

im Zuge einer umfassenden Raumanalyse in 14 Biotopkomplexe unterteilt<br />

[33].<br />

Aus den vorliegenden Raumordnungs- <strong>und</strong> Planfeststellungsunterlagen (Anl. 74 u.<br />

75) wurden die Gesamtauswirkungen gemäß der neuen Bewertungsmatrix abgeschätzt<br />

<strong>und</strong> in Tab. 33 übernommen. Da der Bereich der realen Außenzone aufgr<strong>und</strong><br />

der vorliegenden Unterlagen nicht exakt definiert werden kann (Anl. 74), wurde für<br />

alle S/L-Bahn-Varianten als reale Bezugsfläche die standardisierte Bezugsfläche der<br />

Außenzone gem. Kap. 6.2.4.3 gewählt. Diese Fläche deckt ein größeres Gebiet als<br />

die reale Außenzone ab <strong>und</strong> liegt somit auf der sicheren Seite.<br />

Die Standardbezugsfläche A Bezug(Kern) berechnet sich zu:<br />

A Bezug(Kern) = (3.600 • 1,5) • 720 / 10.000 = 388,8 ha.<br />

257


Einstufung der flächenbezogenen Auswirkungen<br />

Bew.-<br />

Stufe<br />

j = 1 j = 2 j = 3<br />

(K) [ha] (A) [ha] (K) [ha] (A) [ha] (K) [ha] (A) [ha]<br />

1 – 156,0* – 208,0* – 116,0*<br />

2 5,0* 311,0* 24,0* 415,0* 19,0* 447,0*<br />

3 11,0* 72,2* 32,0* 103,2* 7,0* 52,2*<br />

4 21,0* 145,0* 39,0* 206,0* 11,0* 104,0*<br />

5 325,0* 864,0* 255,0* 608,0* 352,0* 826,0*<br />

6 50,0* 7,0* 22,0* 15,0* 23,0* 10,0*<br />

7 – – – – – –<br />

∑ 412,0 1555,2 372,0 1555,2 412,0 1555,2<br />

Tab. 33: FRA: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“, flächenbezogene Auswirkungen, eigene<br />

Darstellung (selbst ermittelte Werte mit Stern)<br />

In Tab. 34 sind die weiteren Schritte zur Ermittlung der variantenabhängigen Bepunktung<br />

des Schutzgutes „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ dargestellt. Bei S/L-Bahn-<br />

Variante j = 3 (Süd) muss darauf hingewiesen werden, dass die Verinselung <strong>von</strong><br />

175,0 ha Waldfläche zwischen den bestehenden Parallelbahnen <strong>und</strong> der S/L-Bahn-<br />

Variante j = 3 (Anl. 31) als Erweiterungsfläche des Flughafens mittelfristig dienen<br />

wird <strong>und</strong> somit diese Fläche bei der neuen Bewertung nicht als beeinträchtigte<br />

Bannwaldfläche gewertet wurde.<br />

S/L-Bahn-<br />

Variante<br />

Bepunktung<br />

b j(K) [-] b j(A) [-] x 2j (K) [-] x 2j (A) [-] x 2j ges<br />

[Pkt]<br />

j = 1 1,06 1,0 4,98 3,82 4,55 55<br />

j = 2 0,96 1,0 4,59 3,41 3,91 61<br />

j = 3 1,06 1,0 4,86 3,71 4,43 56<br />

Tab. 34: FRA: Schutzgut „Tiere u. Pflanzen (Biotope)“, Bepunktung, eigene Darstellung<br />

258


• Schutzgut „Boden“<br />

Für die Bewertung des Schutzgutes „Boden“ ist es zunächst notwendig die variantenabhängigen<br />

betroffenen Teilflächen zu ermitteln <strong>und</strong> den Bewertungsstufen gemäß<br />

der Bewertungsmatrix in Anl. 47 zuzuordnen. Die einzelnen Teilflächen sowie<br />

die ausbaubedingten Veränderungen gegenüber dem Status quo (Auf- bzw. Abwertung)<br />

sind in Tab. 35 dargestellt. Tab. 36 enthält die Berechnungen der aus den Veränderungen<br />

resultierenden variantenabhängigen Bepunktungen (vgl. Kap. 6.2.4.3.3,<br />

A Bezug(Kern) = 388,8 ha).<br />

Anzumerken ist, dass innerhalb der Raumordnungsunterlagen die betroffenen Flächen<br />

hinsichtlich des Schutzgutes „Boden“ sehr detailliert nach den spezifischen Bodenfunktionen:<br />

- Lebensraumfunktion,<br />

- Regelfunktion,<br />

- Filter-/Pufferfunktion sowie<br />

- Archivfunktion<br />

untersucht wurden, jedoch eine Zusammenfassung <strong>und</strong> Überlagerung der einzelnen<br />

Teilflächen nicht durchgeführt wurde. Dementsprechend ist der reine Vergleich oder<br />

die Aufsummierung der einzelnen funktionsbezogenen Teilflächen nur bedingt aussagekräftig<br />

[33].<br />

S/L-<br />

Bahn-<br />

Variante<br />

Bewertungsstufe Ist-Zustand [-],<br />

Teilfläche [ha]<br />

1 2 3 4 5<br />

A Kern j<br />

[ha]<br />

Bewertungsstufe Nach-Ausbau [-],<br />

Teilfläche [ha]<br />

1 2 3 4 5<br />

j = 1 24,0* 223,0* 25,0* 140,0* - 412,0* 165,0* 237,0* 10,0* - -<br />

j = 2 34,0* 177,0* 23,0* 138,0* - 372,0* 161,0* 180,0* 31,0* - -<br />

j = 3 70,0* 129,0* 59,0* 154,0* - 412,0* 206,0* 187,0* 19,0* - -<br />

Tab. 35: FRA: Schutzgut „Boden“, Einstufung der betroffenen Flächen, eigene Darstellung (selbst<br />

ermittelte Werte mit Stern)<br />

259


S/L-Bahn-<br />

Variante<br />

b j [-] x 3j (v. A.) [-] x 3j (n. A.) [-] Δ x 3j Δ x 3j ges<br />

Bepunktung<br />

[Pkt]<br />

j = 1 1,06 2,68 1,62 1,06 1,12 76<br />

j = 2 0,96 2,71 1,65 1,06 1,02 77<br />

j = 3 1,06 2,72 1,55 1,17 1,24 74<br />

Tab. 36: FRA: Schutzgut „Boden“, Bepunktung, eigene Darstellung<br />

Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes „Boden“ sind bei allen S/L-Bahn-Varianten<br />

als erheblich einzustufen [57]. Im Vergleich der Auswirkungen schneiden die L-Bahn-<br />

Varianten j = 1 <strong>und</strong> j = 2 wegen der etwas geringeren Flächeninanspruchnahme bzw.<br />

der versiegelten Fläche günstiger ab als die S/L-Bahn-Variante j = 3 (Süd).<br />

• Schutzgut „Wasser (Gr<strong>und</strong>-/Oberflächenwasser)“<br />

Wie bereits bei den vorherigen Anwendungen des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> erwähnt,<br />

kommt es zu ausbaubedingten Voll- <strong>und</strong> Teilversiegelungen <strong>von</strong> Flächen <strong>und</strong><br />

somit zu Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts. Da die Entwässerungseinrichtungen<br />

der Flugbetriebsflächen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen müssen,<br />

sind ausbaubedingte Schadstoffeinträge nicht zu erwarten. Potentielle Havariefälle<br />

können zwar nicht generell ausgeschlossen werden, doch sind sowohl ein evtl.<br />

Schadensausmaß als auch eine variantenabhängige Differenzierung nicht ableitbar.<br />

Die Miteinbeziehung <strong>von</strong> Flächen mit einer potentiellen Verschmutzungsempfindlichkeit<br />

ist für eine Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten folglich nicht aussagekräftig <strong>und</strong><br />

entfällt deshalb hier.<br />

In Tab. 37 sind die ausbaubedingten Konfliktpunkte hinsichtlich des Schutzgutes<br />

„Wasser“ zusammengefasst [33, 57].<br />

260


S/L-<br />

Bahn-<br />

Variante<br />

Verlust <strong>und</strong> Beeinträchtigung<br />

<strong>von</strong> Oberflächengewässern<br />

Beanspruchung <strong>von</strong> Gebieten für Gr<strong>und</strong>wasserschutz<br />

<strong>und</strong> -sicherung [ha]<br />

Beeinträchtigung <strong>von</strong> Gr<strong>und</strong>wassernutzungen<br />

durch Inanspruchnahme<br />

<strong>von</strong> Trinkwasserschutzgebieten<br />

[ha]<br />

j = 1 –<br />

376 ha („Bereiche für die Gr<strong>und</strong>wassersicherung“)<br />

54 ha in Schutzzone II<br />

242 ha in Schutzzone III A<br />

2 ha in Schutzzone III B<br />

j = 2<br />

–<br />

309 ha („Bereiche für die Gr<strong>und</strong>wassersicherung“)<br />

2 ha in Schutzzone III B<br />

363 ha („Bereiche für die Gr<strong>und</strong>wasser-<br />

j = 3<br />

Abschnittsweise Verlegung<br />

des „Gr<strong>und</strong>baches“<br />

sicherung“ sowie als „Tabuflächen“<br />

ausgewiesene Waldflä-<br />

2 ha in Schutzzone III B<br />

chen)<br />

Tab. 37: FRA: Schutzgut „Wasser“, variantenabhängige Betroffenheiten, eigene Darstellung<br />

Aufgr<strong>und</strong> der relativ großen Flächeninanspruchnahme sind bei allen S/L-Bahn-Varianten<br />

„deutliche“ bis „starke Auswirkungen“ zu erwarten (vgl. Anl. 48). Da beide L-<br />

Bahn-Varianten j = 1 <strong>und</strong> j = 2 keine Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Oberflächengewässern<br />

zur Folge haben, ist aus dieser Sichtweise die S/L-Bahn-Variante j = 3 (Süd) die ungünstigste<br />

Variante. Betrachtet man die Inanspruchnahme <strong>von</strong> Trinkwasserschutzgebieten,<br />

so ist L-Bahn-Variante j = 1 (Nordost) eindeutig die schlechteste Variante.<br />

Abschließend können die Varianten j = 1 <strong>und</strong> j = 3 als in etwa gleichwertig eingestuft<br />

werden <strong>und</strong> erhalten jeweils eine Einstufung <strong>von</strong> X 4 = 5. Im Gegensatz dazu, erhält<br />

die in Bezug auf das Schutzgut „Wasser“ günstigste Variante j = 2 (Nordwest) eine<br />

etwas bessere Einstufung <strong>von</strong> X 4 = 4,75 (Tab. 38).<br />

Bepunktung<br />

S/L-Bahn-Variante Bew.-Stufe X 4<br />

[Pkt]<br />

j = 1 5<br />

40<br />

j = 2 4,75<br />

44<br />

j = 3 5<br />

40<br />

Tab. 38: FRA: Schutzgut „Wasser“, Einstufung <strong>und</strong> Bepunktung,<br />

eigene Darstellung<br />

261


• Schutzgut „Luft“<br />

Wie bereits in Kap. 6.2.4.3.5 erläutert, sind die Auswirkungen durch Immissionen im<br />

Wesentlichen variantenunabhängig (Tab. 3). Insgesamt gesehen, ist der durch die<br />

Emissionen des Flughafens verursachte Immissionsbeitrag relativ niedrig [57]. Die zu<br />

erwartenden Immissionswerte für NO 2 <strong>und</strong> PM 10 werden im Flughafenumfeld im<br />

Planungsjahr 2015 voraussichtlich um ca. 50 % überschritten (Annahme <strong>von</strong> verschärften<br />

Grenzwerten, „NEC-Richtlinie“). Die Grenzwertüberschreitungen sind jedoch<br />

auf nicht flughafenbezogene Quellen zurückzuführen <strong>und</strong> werden maßgeblich<br />

durch den Kfz-Verkehr verursacht [33]. Eine entsprechend ausgerichtete Gestaltung<br />

der landseitigen Anbindung des Flughafens verb<strong>und</strong>en mit einem angepassten Mobilitätsmanagement<br />

könnte in diesem Bereich Abhilfe schaffen.<br />

Der ausbaubedingte „Verlust an lufthygienischer Ausgleichsfunktion“ wird in Tab. 39<br />

anhand des erforderlichen Waldflächenverlustes zur Realisierung einer S/L-Bahn-Variante<br />

dargestellt. Anhand des Verhältnisses y j <strong>von</strong> Waldflächenverlust zur Standardbezugsfläche<br />

wird die variantenabhängige Bepunktung berechnet (A Bezug(Kern) =<br />

388,8 ha).<br />

S/L-<br />

Bahn-<br />

Variante<br />

Anlagebedingter<br />

Verbrauch <strong>von</strong><br />

Forstwirtschaftsfläche<br />

[ha]<br />

Mit dem Ausbau<br />

verb<strong>und</strong>ene Rodungsfläche<br />

im<br />

südlichen Flughafenbereich<br />

[ha]<br />

Gesamtfläche<br />

[ha] [49]<br />

Verhältnis<br />

y j [-]<br />

Bepunktung<br />

[Pkt]<br />

j = 1 279,0 104,0 383,0 ≈ 0,9851 41<br />

j = 2 224,0 104,0 328,0 ≈ 0,8436 48<br />

j = 3 303,0 104,0 407,0 ≈ 1,0468 38<br />

Tab. 39: FRA: Schutzgut „Luft“, Bepunktung, eigene Darstellung [33]<br />

• Schutzgut „Klima“<br />

Der Flughafen Frankfurt Rhein Main liegt im dicht besiedelten Ballungsgebiet der<br />

Untermainebene innerhalb des Klimabezirkes „Südwestdeutschland“. Das Klima der<br />

Region wird durch atlantische Luftmassen bestimmt, die meist aus westlichen Win-<br />

262


den herangeführt werden [33]. Die Untermainebene gehört zu den bioklimatischen<br />

Belastungsbereichen in Deutschland. Aufgr<strong>und</strong> ihrer Beckenlage ist sie <strong>von</strong> Natur<br />

aus durch häufige Wärmebelastung im Sommer <strong>und</strong> milde Winter in Verbindung mit<br />

hoher Luftfeuchtigkeit <strong>und</strong> geringer Luftzirkulation (Schwüle) gekennzeichnet [57].<br />

Wie bereits gesagt, werden einerseits durch die erforderlichen Rodungen die Ventilationswirkung<br />

<strong>und</strong> Frischluftentstehung reduziert, andererseits wird durch die Versiegelung<br />

<strong>von</strong> Freilandflächen die allgemeine Kaltluftentstehung vermindert. In der<br />

Landesplanerischen Beurteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 10.06.02<br />

heißt es:<br />

„Es kommt bei der Realisierung der Varianten in keinem Fall zu einer Veränderung<br />

der bioklimatischen Belastung <strong>von</strong> Wohn-, Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebieten (außerhalb<br />

des Flughafens) <strong>und</strong> Freiflächen außerhalb des Flughafens. Bei den Varianten<br />

werden lediglich die Freiflächen der Bahnvarianten sowie der Ausbaubereich Süd<br />

beeinträchtigt. Somit sind keine entscheidungserheblichen Umweltauswirkungen des<br />

Bioklimas vorhanden.“ [57]<br />

Weiterhin wird ausgeführt:<br />

„Es kommt zu keinem Verlust bzw. völligen Funktionsverlust <strong>von</strong> wirksamen Ausgleichsströmungen.<br />

Im Fall der Nordostvariante liegen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

vor. Die Unterschiede zwischen den Varianten Nordwest <strong>und</strong> Süd sind gering.<br />

In beiden Fällen sind nur vergleichsweise schwach wirksame Ausgleichströmungen<br />

betroffen.“ [57]<br />

Aufgr<strong>und</strong> der geringen ausbaubedingten Klimaauswirkungen auf das Flughafenumland<br />

können alle S/L-Bahn-Varianten in Bezug auf das Schutzgut „Klima“ als gleichwertig<br />

angesehen werden. Gemäß der Bewertungsmatrix des Schutzgutes „Klima“<br />

werden sämtliche S/L-Bahn-Varianten insgesamt gesehen als „vertretbar“ eingestuft<br />

(Anl. 50, Bewertungsklasse 3) <strong>und</strong> erhalten eine Bewertung <strong>von</strong> jeweils 72 Punkten.<br />

• Schutzgut „Landschaft“<br />

Das Landschaftsbild im Bereich des Flughafengeländes wird hauptsächlich durch<br />

Waldflächen, insbesondere Mischwald, bestimmt. In diese Waldflächen sind teilweise<br />

263


übergangslos Siedlungen wie Zeppelinheim <strong>und</strong> Walldorf eingebettet. Auch der<br />

Flughafen Frankfurt Rhein Main liegt inmitten der Waldflächen.<br />

Die maßgeblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes „Landschaft“ ergeben sich<br />

durch den relativ hohen Verlust <strong>von</strong> Bannwaldflächen der Bewertungsstufe X 7 = 5<br />

(> 277,0 ha, vgl. Kap. 6.2.4.3.7). Bei allen S/L-Bahn-Varianten ist deshalb <strong>von</strong> erheblichen<br />

Beeinträchtigungen auszugehen [57]. Weiterhin haben sämtliche S/L-Bahn-<br />

Varianten eine Verinselung <strong>von</strong> Wald zur Folge, die bei L-Bahn-Variante j = 2 aufgr<strong>und</strong><br />

der geringen Fläche der Waldinsel <strong>von</strong> ca. 26 ha mit in die Bewertung einbezogen<br />

wird. Abschließend kann gesagt werden, dass die L-Bahn-Variante j = 2 wegen<br />

der geringsten Flächeninanspruchnahme als günstigste der drei Varianten bewertet<br />

wird (Tab. 40).<br />

S/L-<br />

Bahn-<br />

Variante<br />

Bewertungsstufe [-],<br />

Teilfläche [ha]<br />

1 2 3 4 5<br />

A Kern j<br />

[ha]<br />

b j [-] x 7j [-] x 7j ges [-]<br />

Bepunktung<br />

[Pkt]<br />

j = 1 - 14,5* 14,5* 16,0* 367,0* 412,0* 1,06 4,79 5,0 40<br />

j = 2 - 22,0* 22,0* 51,0* 303,0* 398,0* 1,02 4,60 4,69 44<br />

j = 3 - 2,5* 2,5* 32,0* 375,0* 412,0* 1,06 4,89 5,0 40<br />

Tab. 40: FRA: Schutzgut „Landschaft“, Zuordnung der betroffenen Flächen <strong>und</strong> Bepunktung, eigene<br />

Darstellung (selbst ermittelte Werte mit Stern)<br />

• Schutzgut „Kultur- u. sonstige Sachgüter“<br />

Zur Bewertung des Schutzgutes „Kultur- u. sonstige Sachgüter“ wurde im Rahmen<br />

der Vorbereitung der Unterlagen zum ROV eine umfassende „Raumanalyse <strong>und</strong><br />

Auswirkungsprognose“ durchgeführt [33]. Demnach sind für die Bewertung anlagebedingter<br />

Verluste <strong>und</strong> Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Kultur- u. sonstigen Sachgütern drei<br />

Bereiche relevant:<br />

- der Bereich Bodendenkmäler,<br />

- der Bereich Naturdenkmäler <strong>und</strong><br />

- der Bereich Kulturlandschaft.<br />

264


Es muss darauf hingewiesen werden, dass historische Kulturlandschaften <strong>und</strong> Landnutzungsformen,<br />

die im Sinne des HeNatSchG als solche zu betrachten sind, keinen<br />

besonderen Schutzstatus im Hinblick auf ihre kulturhistorische Bedeutung aufweisen<br />

[49]. Deshalb kann die Gesamtheit der Auswirkungen bei allen S/L-Bahn-Varianten,<br />

trotz der relativ großen betroffenen Gesamtfläche, als „bedingt vertretbar“ eingestuft<br />

werden (Bewertungsmatrix, Anl. 52). In Tab. 41 sind die variantenabhängigen anlagebedingten<br />

Verluste <strong>und</strong> Beeinträchtigungen zusammengestellt:<br />

Bodendenkmäler<br />

Naturdenkmäler<br />

S/L-<br />

Bahn-<br />

Variante<br />

Kulturlandschaft (Wald)<br />

Verlust Beeinträch-<br />

Bew.-Stufe<br />

X 8<br />

Bepunktung<br />

[Pkt]<br />

[ha]<br />

tigung [ha]<br />

j = 1<br />

Verlust eines Hügelgrabes<br />

– 414,0 94,0 4,5 53<br />

j = 2 – – 315,0 90,0 4 58<br />

Verlust <strong>von</strong> 2 landschaftsprägenden<br />

j = 3 –<br />

422,0 15,0 4,25 55<br />

Einzelbäumen<br />

Tab. 41: FRA: Schutzgut „Kultur- u. sonstige Sachgüter“, Bepunktung, eigene Darstellung<br />

Vergleicht man die einzelnen S/L-Bahn-Varianten, so hat die Variante j = 2 (Nordwest)<br />

aufgr<strong>und</strong> des geringsten Verlustes an Kulturlandschaft offensichtlich die beste<br />

Eignung (X 8 = 4). Variante j = 3 (Süd) liegt an zweiter Stelle, da sie im Vergleich zu<br />

Variante j = 2 einen größeren Flächenverlust zur Folge hat. Variante j = 3 erhält eine<br />

etwas niedrigere Einstufung <strong>von</strong> X 8 = 4,25. Variante j = 1 (Nordost) hat in der Summe<br />

der Beeinträchtigungen die vergleichsweise schlechteste Eignung (vgl. Tab. 41) <strong>und</strong><br />

erhält die schlechteste Einstufung <strong>von</strong> X 8 = 4,5.<br />

7.3.3.2 Variantenreihung<br />

Die S/L-Bahn-Varianten erhalten in den Bereichen „Leistungsfähigkeit“ <strong>und</strong> „Umweltauswirkungen“<br />

folgende Gesamtbepunktungen:<br />

265


Bewertungskriterium<br />

Leistungsfähigkeit:<br />

S/L-Bahn-Variante<br />

j = 1 j = 2 j = 3<br />

(ohne<br />

S-Bahn 18)<br />

Kapazität 100 100 61 (83)<br />

Nutzungseinschränkungen 90 90 90<br />

Betriebliche Aspekte 59 59 59<br />

Nachhaltigkeit des Ausbaus 40 40 6 (27)<br />

Summe: 289 289 216 (259)<br />

Umweltauswirkungen (Schutzgüter):<br />

„Menschen“ 66 74 63<br />

„Tiere u. Pflanzen (Biotope)“ 55 61 56<br />

„Boden“ 76 77 74<br />

„Wasser (Gr<strong>und</strong>-/Oberflächenwasser)“ 40 44 40<br />

„Luft“ 41 48 38<br />

„Klima“ 72 72 72<br />

„Landschaft“ 40 44 40<br />

„Kultur u. sonstige Sachgüter“ 53 58 55<br />

Summe: 443 478 438 (+ 15 %)<br />

anzusetzende Bewertungspunkte: 128 132 109 (128)<br />

Tab. 42: FRA: Bepunktung der Bereiche Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Umweltauswirkungen, eigene<br />

Darstellung<br />

Die bei S/L-Bahn-Variante j = 3 eingeklammerten Werte beziehen sich auf eine Nutzung<br />

des S/L-Bahn-Systems ohne die S-Bahn 18 (West). Die zu erwartenden positiven<br />

Umweltauswirkungen werden auf ca. 15 % abgeschätzt. Um diese Aussage zu<br />

verifizieren, sind jedoch zusätzliche, auf diese „neue“ Betriebssituation abgestimmte<br />

externe Begutachtungen der einzelnen Bewertungskriterien bzw. Schutzgüter notwendig,<br />

die im Rahmen dieser Arbeit nicht durchgeführt werden können.<br />

Wie aus Tab. 42 ersichtlich, liegen die Varianten j = 1, j = 2 <strong>und</strong> j = 3 (ohne S-<br />

Bahn 18) in Bezug auf die Gesamtbepunktung in einem vergleichbaren Niveau. Die<br />

266


S/L-Bahn-Variante j = 3 mit Nutzung der S-Bahn 18 liegt in der Gesamtbepunktung<br />

deutlich zurück.<br />

Die vom Flughafenbetreiber eingereichten Raumordnungs- <strong>und</strong> Planfeststellungsunterlagen<br />

enthalten keine variantenabhängige Zusammenstellung der Realisierungskosten<br />

[32, 33]. Es wird ausschließlich die Höhe der veranschlagten Investitionssumme<br />

für das gesamte Ausbauvorhaben (S/L-Bahn-Variante zzgl. Neubau Terminal<br />

3, Erweiterung CargoCity Süd usw.) mit 3,335 Mrd. € bis 3,393 Mrd. € angegeben<br />

[57].<br />

S/L-Bahn-Variante<br />

veranschlagte Investitionssumme<br />

[€]<br />

Variantenreihung<br />

(gem. Kap. 6.2.4.4.1)<br />

j = 1: Variante Nordost 0,0377 – 0,0384 Pkt / Mio. €<br />

j = 2: Variante Nordwest<br />

3,335 – 3,393 Mrd.<br />

0,0389 – 0,0396 Pkt / Mio. €<br />

j = 3: Variante Süd 0,0321 – 0,0327 Pkt / Mio. €<br />

Tab. 43: FRA: Variantenreihung, eigene Darstellung<br />

In Tab. 43 ist die anhand der Investitionssumme berechnete Variantenreihung dargestellt.<br />

Unabhängig <strong>von</strong> dem Kostenniveau innerhalb des Spektrums der veranschlagten<br />

Investitionskosten liegt die L-Bahn-Variante j = 2 an erster Stelle gefolgt<br />

<strong>von</strong> L-Bahn-Variante j = 1 an zweiter Stelle. Die S/L-Bahn-Variante j = 3 mit Nutzung<br />

der S-Bahn 18 liegt mit Abstand an dritter <strong>und</strong> somit letzter Stelle der Variantenreihung.<br />

Gesagt werden muss, dass durch die Stilllegung der S-Bahn 18 die S/L-Bahn-Variante<br />

j = 3 in der Variantenreihung vermutlich ebenbürtig mit der L-Bahn-Variante j = 1<br />

an zweiter Stelle liegen würde.<br />

7.3.3.3 Rangfolge <strong>und</strong> Einstufung<br />

Alle bewerteten S/L-Bahn-Varianten erfüllen die notwendigen flugbetrieblichen Anforderungen<br />

gemäß den Richtlinien der ICAO. Risiken für den Flugbetrieb sind daher<br />

267


zu vernachlässigen (vgl. Kap. 6.2.3.2) [41]. Die Mediationsgruppe hat in ihrem Ergebnis<br />

zur sicherheitstechnischen Machbarkeit der Bahnvarianten ebenfalls festgestellt,<br />

dass die Prüfung der Hindernisrichtlinien bzw. der Anfliegbarkeit nach CAT II/III<br />

keine Ausschlusstatbestände ergeben hat [51]. Die zusätzliche Betrachtung <strong>von</strong><br />

Störfallanlagen in Anlehnung zur Diskussion des externen Flugunfallrisikos lässt keinen<br />

per Störfallrecht definierten Schutzanspruch für die Eigentümer, Betreiber <strong>und</strong><br />

Nutzer <strong>von</strong> Störfallanlagen zu [32].<br />

Wie bereits beschrieben, sollte prinzipiell eine S/L-Bahn-Variante bevorzugt werden,<br />

die im Quervergleich das niedrigste externe Risikopotential zur Folge hat. Das Gelände<br />

des Chemieunternehmens Ticona liegt in einer Entfernung <strong>von</strong> ca. 700 m unmittelbar<br />

in Verlängerung der Bahnachse <strong>von</strong> L-Bahn-Variante j = 2 <strong>und</strong> bewirkt,<br />

dass das externe Risikopotential <strong>von</strong> L-Bahn-Variante j = 2 <strong>von</strong> den drei bewerteten<br />

S/L-Bahn-Varianten am höchsten ist (Anl. 76).<br />

Da jedoch gemäß dem neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> nur eine Änderung der Variantenreihung<br />

in Erwägung gezogen werden kann, wenn S/L-Bahn-Varianten mit einem<br />

annähernd gleichen Niveau bewertet wurden <strong>und</strong> sich zugleich eine wesentliche<br />

Verbesserung des externen Risikopotentials ergibt, lässt sich keine Änderung der<br />

Variantenreihung begründen.<br />

Weiterhin können keine variantenabhängigen Unterschiede hinsichtlich des Realisierungszeitraumes<br />

aufgezeigt werden. Sonstige Faktoren für eine evtl. Änderung der<br />

Variantenreihung könnten sich aus der Nachhaltigkeit des Ausbauvorhabens ergeben,<br />

da bereits nach ca. 20 Jahren ein weiterer Ausbau des S/L-Bahn-Systems erforderlich<br />

wird. Diese Überlegungen haben jedoch einen spekulativen Charakter <strong>und</strong><br />

lassen zz. keine Änderung der Variantenreihung zu (s. Fazit, Kap. 7.3.4).<br />

Die Variantenfolge entspricht somit der Variantenreihung aus Kap. 7.3.3.2. Gemäß<br />

dem neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> ist L-Bahn-Variante j = 2 (Nordwest) somit die<br />

„Bestvariante“.<br />

268


Da alle S/L-Bahn-Varianten mit weniger als 67 % der möglichen Gesamtpunktezahl<br />

bewertet wurden (vgl. Abb. 48), werden alle S/L-Bahn-Varianten für eine Realisierung<br />

gleichermaßen als „schlecht geeignet“ eingestuft.<br />

7.3.4 Fazit<br />

Die neue Bewertung bestätigt gr<strong>und</strong>sätzlich die Bewertung des Flughafenbetreibers<br />

<strong>und</strong> hat als Ergebnis die „Bestvariante“ L-Bahn-Variante j = 2: Variante Nordwest.<br />

Zwei wesentliche Faktoren sind jedoch vorhanden, die diese Einstufung nichtig machen<br />

könnten bzw. in Frage stellen:<br />

1. Das potentielle Flugunfallrisiko der L-Bahn-Variante j = 2 wird besonders <strong>von</strong><br />

Ausbaugegnern als nicht hinnehmbar bewertet. Gestützt wird diese Sichtweise<br />

durch das Votum der Störfallkommission des B<strong>und</strong>esumweltministeriums (BMU)<br />

vom 30.01.2004, dass die Vereinbarkeit des Ausbauvorhabens mit den existierenden<br />

Anlagen des Chemieunternehmens Ticona ausschließt [12].<br />

Sollten in diesem Konfliktpunkt keine zielführenden Lösungsansätze aufgezeigt<br />

werden können (z.B. die Verbunkerung <strong>von</strong> Lagertanks [32]), dann besteht die<br />

Gefahr für den Flughafenbetreiber, dass hiermit ein „K.o.-Kriterium“ für die L-<br />

Bahn-Variante j = 2 vorläge <strong>und</strong> somit die Realisierungsfähigkeit entfiele.<br />

2. Die Nachhaltigkeit des Ausbauvorhabens ist gemäß den prognostizierten Entwicklungsszenarien<br />

nur mittelfristig gegeben (max. 20 Jahre). Sollte mit der Realisierung<br />

der L-Bahn-Variante j = 2 der „Endausbau“ des S/L-Bahn-Systems am<br />

Flughafen Frankfurt Rhein Main verb<strong>und</strong>en sein, dann ist die L-Bahn-Variante<br />

j = 2 gemäß dem neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> zu bevorzugen.<br />

Da keine darüber hinausgehenden Planungen bekannt sind, stellt sich die Frage,<br />

ob in einem weiteren zweiten Ausbauschritt die Realisierung einer „Südbahn-Variante“<br />

notwendig sein wird. Die sog. „Atlanta-Variante“ (Variante 12 des ROV<br />

[33], Anl. 68) könnte beispielsweise gegenüber der Realisierung der L-Bahn-Variante<br />

j = 2 <strong>und</strong> einer „Südbahn-Variante“ bei einer langfristigen Betrachtung vorteilhafter<br />

sein. Dementsprechend müsste in die jetzige Bewertung bereits ein<br />

269


Endausbaukonzept mit mehreren Ausbauschritten einfließen (vgl. Bsp. Flughafen<br />

Madrid Barajas, Kap. 5.2.7).<br />

Zwar wird die Bedarfsbegründung als „gut“ bewertet, doch kann die Generierung der<br />

S/L-Bahn-Varianten maximal als „ausreichend“ eingestuft werden, da Alles-oder-<br />

Nichts-Forderungen vermeintlich „machbare“ S/L-Bahn-Varianten vorzeitig aus der<br />

Bewertung herausfallen lassen (z.B. Variante 13: S/L-Bahn-Variante j = 3 ohne S-<br />

Bahn 18 [33]).<br />

Erschwerend kommt hinzu, dass trotz der prognostizierten Entwicklungsszenarien<br />

<strong>und</strong> der daraus resultierenden fehlenden langfristigen Nachhaltigkeit des Ausbaus,<br />

keine Ausbaukonzepte mit mehreren Ausbauschritten in Erwägung gezogen werden.<br />

Ein positiver Planfeststellungsbeschluss sollte für die L-Bahn-Variante j = 2 (Nordwest)<br />

nur dann erfolgen, wenn einerseits die Frage des externen Flugunfallrisikos<br />

hinreichend geklärt ist <strong>und</strong> andererseits durch den Flughafenbetreiber ein Planungskonzept<br />

mit einem Planungshorizont über die Nutzung der L-Bahn-Variante j = 2 hinaus<br />

vorgelegt wird. Die Festlegung eines Ausbauziels bzw. des „Endausbaus“ wäre<br />

im Hinblick auf die Gesamtheit der Umweltauswirkungen <strong>und</strong> die bereits erreichte<br />

Größe des Flughafens Frankfurt Rhein Main mit einzubeziehen.<br />

270


8 Planungsgeschichte <strong>und</strong> Planungskontinuität<br />

Unabhängig <strong>von</strong> der Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten bei einem Flughafenausbau<br />

wird allgemein erwartet, dass die Ausbauplanungen des Flughafenbetreibers einem<br />

Entwicklungskonzept (landseitig/luftseitig) mit einerseits klaren Entwicklungszielen<br />

<strong>und</strong> -absichten entsprechen <strong>und</strong> andererseits mehrere Ausbauoptionen beinhaltet<br />

<strong>und</strong> flexibel an die Flughafenentwicklung angepasst werden kann (vgl. Kap. 3.5.5)<br />

[18, 43].<br />

Um einen möglichst geringen Widerstand gegen ein Ausbauvorhaben zu erreichen,<br />

sollte der Flughafenbetreiber bestrebt sein, seine eigene Glaubwürdigkeit gegenüber<br />

den <strong>von</strong> einem Ausbau betroffenen Anwohnern zu erhalten. Dazu sollten – wie auch<br />

bei der Bewertung <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten – die Planungen logisch nachvollziehbar<br />

sein <strong>und</strong> dem allgemeinen Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Findet<br />

z.B. in einem ersten Schritt eine Bewertung verschiedener Flughafenstandorte statt<br />

<strong>und</strong> wird ein Flughafenstandort aufgr<strong>und</strong> seines bestehenden S/L-Bahn-Systems <strong>und</strong><br />

dessen Zustand ausgewählt, dann kommt es offensichtlich zu einem logischen Bruch<br />

in der Planungskontinuität, wenn im folgenden zweiten Schritt das bestehende S/L-<br />

Bahn-System als nicht ausbaubar verworfen wird [27, 28].<br />

Im Folgenden werden anhand der Planungsentwicklungen an den Beispielen Flughafen<br />

Frankfurt Rhein Main <strong>und</strong> Flughafen Leipzig/Halle „Planungsbrüche“ aufgezeigt,<br />

die die Frage nach der Nachhaltigkeit einer Planung, der Beständigkeit <strong>und</strong><br />

Verlässlichkeit <strong>von</strong> Bewertungen – zu Recht? – aufwerfen.<br />

8.1 Beispiel: Flughafen Frankfurt Rhein Main (FRA)<br />

Das derzeitige S/L-Bahn-System am Flughafen Frankfurt Rhein Main ist in<br />

Kap. 5.2.4.2 bereits ausführlich beschrieben (Anl. 31). Zur Betrachtung der Planungskontinuität<br />

wird auf die Entscheidung zur Realisierung der S-Bahn 18 zurückgeblickt.<br />

271


Bereits Ende der 1950er wurden Studien über die Ausbaumöglichkeiten des damaligen<br />

Parallelbahnsystems erstellt, die im Zuge des fortwährenden Luftverkehrswachstums<br />

Anfang der 1960er Jahre wieder aufgegriffen wurden [108].<br />

Aus kapazitiver <strong>und</strong> flugbetrieblicher Sicht bot sich eine neue parallele S/L-Bahn im<br />

Süden des Flughafengeländes mit einem Achsabstand <strong>von</strong> ca. 2.000 m an. Als Alternative<br />

stand eine, die Parallelbahnen vor den Schwellen 07 kreuzende, S-Bahn-<br />

Variante in Nord-Süd Richtung (sog. S-Bahn 18 „West“) zur Diskussion (Abb. 61)<br />

[72]. Als Ausbauziel wurde eine Erhöhung der Kapazität des S/L-Bahn-Systems auf<br />

einen Koordinationseckwert <strong>von</strong> mind. 70 Flugbewegungen pro St<strong>und</strong>e festgesetzt<br />

(vgl. Staatsanzeiger für das Land Hessen, 03.05.1971 [124]).<br />

Abb. 61: Studie über die Ausbaumöglichkeiten des S/L-Bahn-Systems am Flughafen Frankfurt<br />

Rhein Main <strong>von</strong> 1958 [72]<br />

S/L-Bahn-Varianten nördlich der A 3 sowie östlich der A 5 wurden verworfen, da:<br />

272


- die Anbindung an das bestehende Vorfeld als problematisch beurteilt wurde<br />

(Querungen der jeweiligen Autobahn mit Rollwegen),<br />

- Eingriffe in den sog. Frankfurter Stadtwald nördl. der A 3 gr<strong>und</strong>sätzlich vermieden<br />

werden sollten <strong>und</strong><br />

- gegenüber den in Erwägung gezogenen Varianten keine entscheidenden Vorteile<br />

zu erkennen waren.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des zunehmenden Widerstands der Flughafenanwohner gegen einen Ausbau<br />

des S/L-Bahn-Systems am Flughafen Frankfurt Rhein Main <strong>und</strong> den mit der Realisierung<br />

der parallelen Südbahnvariante verb<strong>und</strong>enen erheblichen Lärmbelästigungen,<br />

wurde diese S/L-Bahn-Variante aufgegeben [72, 100]. Hinzu kam, dass die Anbindung<br />

einer südlich gelegenen Varianten aufgr<strong>und</strong> der Nutzung des südlichen<br />

Flughafenbereichs durch die US Air Force sicherlich problematisch gewesen wäre.<br />

Die S-Bahn 18 machte zwar erhebliche Rodungsmaßnahmen notwendig, doch einerseits<br />

erfüllte sie das Kapazitätskriterium <strong>von</strong> 70 Flugbewegungen pro St<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />

andererseits stellte sie die lärmgünstigste Variante dar. Deshalb beantragte Ende<br />

1965 die Flughafen Frankfurt/Main AG (seit 11.06.2001 Fraport AG) beim Hessischen<br />

Ministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Verkehr die Genehmigung zum Bau der S-<br />

Bahn 18 [72].<br />

Obwohl bereits am 23.03.1971 der positive Planfeststellungsbeschluss erfolgte, dauerte<br />

es aufgr<strong>und</strong> einer Vielzahl <strong>von</strong> Einsprüchen <strong>und</strong> Protesten bis zum 12.04.1984,<br />

ehe die S-Bahn 18 in Betrieb genommen werden konnte.<br />

Der Planfeststellungsbeschluss vom 23.03.1971 beinhaltet folgende Aussage:<br />

„Die Befürchtungen, daß später eine weitere <strong>Start</strong>- oder Landebahn – etwa parallel<br />

zur 18-West – errichtet werden könnte, entbehren jeder Gr<strong>und</strong>lage. Die Genehmigung<br />

einer solchen Maßnahme wird auf keinen Fall erteilt.“ (Staatsanzeiger für das<br />

Land Hessen, 03.05.1971 [114])<br />

Mit diesem Votum des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft <strong>und</strong> Verkehr wurde im<br />

Zuge der Realisierung der S-Bahn 18 der Endausbau des S/L-Bahn-Systems am<br />

Flughafen Frankfurt Rhein Main „verbindlich“ festgelegt. Um diese Festlegung zu<br />

273


manifestieren, wurde bis Ende der 1990er Jahre quasi die gesamte, das Flughafengelände<br />

umfassende, Waldfläche gemäß dem Hessischen Forstgesetz (HeForstG)<br />

zu Bannwald erklärt (vgl. Anl. 75).<br />

Bannwald ist in der Regel in allen B<strong>und</strong>esländern die höchste Schutzstufe für einen<br />

Wald <strong>und</strong> legt ihn als besonders schützenswert fest. Bis zur Änderung des HeForstG<br />

am 18.06.2002 war das Roden <strong>von</strong> Bannwald verboten. Seit dieser Änderung sind<br />

Rodungen zulässig, wenn „überwiegende Gründe des Gemeinwohls dies erfordern“<br />

[124]. Die in das derzeitige Planfeststellungsverfahren eingereichte L-Bahn-Variante<br />

Nordwest (Anl. 31) würde zum Verlust <strong>von</strong> ca. 224 ha Bannwald führen (s. Kap. 7.3).<br />

Der Rückblick auf die Planungsgeschichte am Flughafen Frankfurt Rhein Main verdeutlicht<br />

die fehlende – veröffentlichte – Planungskontinuität in Bezug auf die Entwicklung<br />

des S/L-Bahn-Systems. Aus heutiger Sicht wäre es sicherlich <strong>von</strong> Vorteil<br />

gewesen, den vermeintlichen Endausbau des S/L-Bahn-Systems nicht vorzeitig zu<br />

propagieren, sondern diese Aussage mit der Luftverkehrsentwicklung zu verknüpfen.<br />

Inwieweit das stetige Wachstum im Luftverkehr bereits damals absehbar war ist jedoch<br />

fraglich. Zudem hat offensichtlich der immense Ausbauwiderstand der politischen<br />

Ebene Eingeständnisse „abgerungen“.<br />

Nichtsdestoweniger hatte der Flughafenbetreiber prinzipiell über 30 Jahre Zeit, Alternativen<br />

ohne den weiteren Ausbau des S/L-Bahn-Systems am Standort Frankfurt<br />

Rhein Main zu erarbeiten <strong>und</strong> als festen Bestandteil in die Entwicklungsplanungen<br />

aufzunehmen. Durch den jetzt beabsichtigten Ausbau des S/L-Bahn-Systems kommt<br />

es aufgr<strong>und</strong> der bestehenden Planungsgeschichte zu einem „Planungsbruch“.<br />

Um das jetzige Ausbauvorhaben überhaupt zu ermöglichen, hat die Hessische Landesregierung<br />

offensichtlich die Novelle des HeForstG an die politischen Forderungen<br />

bzw. Notwendigkeiten angepasst <strong>und</strong> damit ein Zeichen für die zz. positive politische<br />

Haltung gegenüber dem Ausbauvorhaben gegeben.<br />

Da zum jetzigen Zeitpunkt bereits die Auslastung des beabsichtigten, ausgebauten<br />

S/L-Bahn-Systems mit der L-Bahn Nordwest absehbar ist, wäre es ratsam, die mittel<strong>und</strong><br />

langfristigen Planungsabsichten offen darzulegen <strong>und</strong> zu diskutieren, damit in<br />

274


Zukunft „Planungsbrüche“ vermieden werden können. Beispiele für langfristige <strong>und</strong><br />

kontinuierliche Planungen stellen die analysierten ausländischen Flughäfen Wien-<br />

Schwechat (Kap. 5.2.5), Zürich-Kloten (Kap. 5.26), Madrid-Barajas (Kap. 5.2.7) <strong>und</strong><br />

London Heathrow (Kap. 5.2.8) dar.<br />

8.2 Beispiel: Flughafen Leipzig/Halle (LEJ)<br />

In Kap. 5.2.3 wird ausschließlich die Variantenbewertung, die zur Norderweiterung<br />

des Flughafens Leipzig/Halle <strong>und</strong> zum Neubau der S/L-Bahn 08/26 geführt hat, analysiert<br />

(Anl. 29/2) [59]. Bei der Betrachtung der Planungskontinuität wird die derzeitige<br />

Aus- bzw. Neubaumaßnahme der S/L-Bahn Süd näher betrachtet [60].<br />

Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig vom 10.07.1997<br />

zum Neubau der sog. Nordbahn 08/26 basiert im Wesentlichen auf folgenden Punkten<br />

(vgl. Kap. 5.2.3) [59]:<br />

- erforderliche S/L-Bahn-Länge zur Abwicklung <strong>von</strong> Interkontinentalverkehr,<br />

- notwendige Leistungsfähigkeit (Vorfeld, Rollwege usw.),<br />

- Realisierbarkeit des Ausbauvorhabens unter laufendem Betrieb,<br />

- Optimierung der Fluglärmbelastung.<br />

Die S/L-Bahn-Variante Nordbahn 08/26 mit einer Länge <strong>von</strong> 3.600 m erfüllt sämtliche<br />

Nutzeranforderungen <strong>und</strong> stellt zugleich hinsichtlich der Fluglärmbelastung die vergleichsweise<br />

beste Alternative dar. Deshalb wurde sie gegenüber sämtlichen anderen<br />

S/L-Bahn-Varianten favorisiert [59]. Der Neubau der Nordbahn 08/26 fand im<br />

Zeitraum <strong>von</strong> Anfang 1998 bis zur offiziellen Inbetriebnahme am 24.03.2000 statt<br />

[126].<br />

Die S/L-Bahn-Variante Südbahn 08/26 mit einer Länge <strong>von</strong> 3.200 m bzw. 3.600 m<br />

wurde trotz Vorteilen im Bereich der Flächeninanspruchnahme/-versiegelung sowie<br />

beim Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft als nicht planfeststellungsfähig angesehen, da<br />

einerseits die Gemeinde Kursdorf voll im Lärmschutz- <strong>und</strong> Sicherheitsbereich liegen<br />

würde <strong>und</strong> somit Umsiedlungen in Frage kämen <strong>und</strong> andererseits der Flughafen<br />

während der Bauphase um mindestens 5 Monate geschlossen werden müsste.<br />

275


Das bestehende S/L-Bahn-System mit der S/L-Bahn 10/28 (2.500 m Länge) wurde<br />

aufgr<strong>und</strong> der erheblichen funktionalen <strong>und</strong> strukturellen Mängel gr<strong>und</strong>sätzlich abgelehnt.<br />

Weiterhin wurden die relativ hohen Fluglärmbelastungen als Ausschlussgr<strong>und</strong><br />

angeführt [59].<br />

Die derzeitige Aus- bzw. Neubaumaßnahme der S/L-Bahn Süd bedeutet die Realisierung<br />

eines Parallelbahnsystems <strong>und</strong> beinhaltet den Neubau einer Südbahn 08/26<br />

(08R/26L) mit einer Länge <strong>von</strong> 3.600 m [60].<br />

Die Rahmenbedingungen für die Bewertung dieser Südbahn 08/26 haben sich <strong>von</strong><br />

dem Planfeststellungsbeschluss im Jahr 1997 bis zum Planfeststellungsbeschluss im<br />

Jahr 2004 nur in zwei Punkten geändert:<br />

1. Die Schließung des Flughafens während der Bauphase ist nicht mehr erforderlich,<br />

da mittlerweile die Nordbahn 08/26 existiert.<br />

2. Die Entwicklung der Flugbewegungszahlen ist rückläufig (Abb. 62).<br />

Flugbewegungen<br />

Flughafen Leipzig-Halle<br />

60.000<br />

55.000<br />

50.000<br />

45.000<br />

40.000<br />

35.000<br />

30.000<br />

25.000<br />

Flugbewegungen<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Jahr<br />

Abb. 62: Entwicklung der Flugbewegungszahlen am Flughafen Leipzig/Halle [126]<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser Planungsgeschichte <strong>und</strong> der Luftverkehrsentwicklung am Flughafen<br />

Leipzig/Halle drängt sich die Frage auf, ob nach der Realisierung der Nordbahn<br />

08/26 zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch eine weitere S/L-Bahn erforderlich ist.<br />

276


Der im Planfeststellungsbeschluss <strong>von</strong> 1997 formulierte Verzicht auf einen Vergleich<br />

des S/L-Bahn-Systems am Flughafen Leipzig/Halle mit dem S/L-Bahn-System am<br />

Flughafen Stuttgart wird ausschließlich mit der Notwendigkeit einer S/L-Bahn am<br />

Flughafen Leipzig/Halle mit einer Länge <strong>von</strong> 3.600 m begründet.<br />

Da diese Begründung zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses am<br />

04.11.2004 nicht mehr gültig war, hätte ein Vergleich zwischen den Flughäfen Leipzig/Halle,<br />

Stuttgart sowie Frankfurt-Hahn die vermeintlich fehlende Notwendigkeit des<br />

weiteren Ausbaus aufzeigen können (vgl. Kap 5.2.1 u. Kap. 7.1). Evtl. wäre es sogar<br />

möglich gewesen, aus dem Vergleich der Flughäfen einen Planungshorizont für die<br />

Auslastung des bestehenden S/L-Bahn-Systems am Flughafen Leipzig/Halle auszuloten<br />

<strong>und</strong> das vermeintlich zweckmäßige Datum für einen evtl. weiteren Ausbau zu<br />

bestimmen.<br />

Anzumerken ist, dass durch die Entscheidung für den Ausbau des Flughafens Berlin<br />

Schönefeld zum sog. Single-Airport Berlin Brandenburg International (BBI) <strong>und</strong> die<br />

offizielle Genehmigung des Ausbaus am 13.08.2004 durch das Brandenburger Verkehrsministerium<br />

[92], die Perspektiven für eine adäquate Auslastung eines Parallelbahnsystems<br />

am Flughafen Leipzig/Halle, – mit zwei S/L-Bahnen mit einer Länge<br />

<strong>von</strong> jeweils 3.600 m – wenn überhaupt, nur noch langfristig vorstellbar sind.<br />

277


278


9 Zusammenfassung <strong>und</strong> Ausblick<br />

Die in dieser Arbeit dargestellte Entwicklung des Luftverkehrs zeigt den weiteren, an<br />

das zukünftige Luftverkehrsaufkommen angepassten Ausbaubedarf der Luftverkehrsinfrastruktur<br />

an deutschen Verkehrsflughäfen – besonders im Bereich der S/L-Bahn-<br />

Systeme – auf.<br />

Theoretisch können bei einem Flughafenausbau alle in Betracht kommenden <strong>Planungsvarianten</strong><br />

<strong>von</strong> S/L-Bahnen realisiert werden. Grenzen werden zunächst nur<br />

durch die technische Realisierbarkeit sowie den finanziellen Aufwand gesetzt. Die<br />

Entscheidung für eine bestimmte S/L-Bahn-Variante ist jedoch, besonders wegen<br />

den variantenabhängigen Umweltauswirkungen <strong>und</strong> des damit verb<strong>und</strong>enen Widerstandspotentials<br />

der betroffenen Bevölkerung, schwierig <strong>und</strong> sollte nur auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage einer umfassenden, nachvollziehbaren <strong>und</strong> schlüssigen Bewertung erfolgen.<br />

Hier setzt die vorliegende Arbeit an. Ausgangspunkt <strong>und</strong> gleichzeitig thematische<br />

Abgrenzung des entwickelten <strong>Bewertungsverfahren</strong>s ist ein bestehender Verkehrsflughafen<br />

oder Verkehrslandeplatz, dessen Betreiber aufgr<strong>und</strong> seiner individuellen<br />

Unternehmenszielsetzung einen Ausbau des S/L-Bahn-Systems beabsichtigt. Ein<br />

Flughafenneubau oder eine zivile Nutzung bzw. Mitnutzung eines Militärflugplatzes<br />

(sog. Konversion) <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Standortuntersuchung sind nicht Gegenstand<br />

des Verfahrens, da für diesen Fall zahlreiche weitere Betrachtungsparameter<br />

hinzukommen, andere wiederum stark differieren. Deshalb kann das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

auch nicht dazu verwendet werden, temporäre S/L-Bahn-Varianten<br />

im Zuge einer S/L-Bahn-Sanierung o.ä. zu bewerten.<br />

Den eigentlichen Planungsanstoß bildet die Ausbauabsicht für eine S/L-Bahn-Erweiterung,<br />

die durch den Flughafenbetreiber, basierend auf einem Bedarfsnachweis,<br />

formuliert wird. Ist die Ausbauabsicht genügend konkretisiert, mündet sie in ein ROV<br />

als erster Schritt eines mehrstufigen Planungsprozesses. Für das ROV werden verschiedene<br />

S/L-Bahn-Varianten generiert <strong>und</strong> in Bezug auf raumplanerische Gesichtspunkte<br />

„kritisch analysiert“. Die Bewertung dieser S/L-Bahn-Varianten <strong>und</strong> die<br />

279


abschließende Entscheidung für eine „Vorzugsvariante“ [33] sind wesentlicher Bestandteil<br />

des als weiteren Planungsschritt folgenden Antrags auf Planfeststellung.<br />

Das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> bildet eine Gr<strong>und</strong>lage für die objektive <strong>und</strong> standardisierte<br />

Bewertung der in das Planfeststellungsverfahren eingebrachten <strong>Planungsvarianten</strong><br />

<strong>von</strong> S/L-Bahnen, <strong>und</strong> zwar in Bezug auf:<br />

- Leistungsfähigkeit (Kapazität/Funktionalität),<br />

- Umweltauswirkungen,<br />

- Wirtschaftlichkeit.<br />

Auf der Basis der Analyse bereits angewendeter Bewertungsschemata werden zunächst<br />

der äußere Rahmen <strong>und</strong> die Struktur des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s festgelegt.<br />

Sowohl die erfassten Schwachstellen als auch die positiven Aspekte der bereits<br />

angewendeten <strong>Bewertungsverfahren</strong> dienen zur Verifizierung der standardisierten<br />

Bewertungskriterien des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s.<br />

Folgende Gr<strong>und</strong>sätze bilden das F<strong>und</strong>ament des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s:<br />

- Das Kriteriengerüst (Abb. 28) sowie das Ablaufschema (Abb. 29) sind vorab<br />

definiert, vollständig <strong>und</strong> während der Verfahrensanwendung unveränderbar.<br />

- Die lückenlose Bearbeitung aller Bewertungskriterien ist zwingend notwendig.<br />

- Die thematische Struktur des Kriteriengerüstes ist so festgelegt, dass einerseits<br />

alle relevanten Kriterien erfasst <strong>und</strong> berücksichtigt sind, andererseits eine<br />

„mehrfache Bewertung“ ein <strong>und</strong> desselben Kriteriums bzw. Tatbestandes ausgeschlossen<br />

wird („konsistentes Kriteriengerüst“).<br />

Das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> teilt sich in drei Schritte auf. Im ersten Schritt erfolgt<br />

die Bewertung der Voraussetzungen für das Ausbauvorhaben, d.h. die Stichhaltigkeit<br />

der konkreten Ausbaubegründung wird überprüft. Den zweiten Schritt bildet die Prüfung<br />

der Variantengenerierung. Schwerpunkt ist dabei, den logischen Aufbau der<br />

Generierung der S/L-Bahn-Varianten kritisch zu hinterfragen <strong>und</strong> erforderlichenfalls<br />

zu korrigieren. Den Hauptteil des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s bildet der dritte Schritt. Auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage eines standardisierten Kriteriengerüsts wird eine NWA angewendet, da<br />

eine anerkannte Monetarisierung aller Bewertungskriterien derzeit nicht möglich ist.<br />

280


Sollten sich während der einzelnen Verfahrensschritte Optimierungsmöglichkeiten<br />

einer S/L-Bahn-Variante herauskristallisieren, werden diese mit betrachtet.<br />

Um <strong>von</strong> einer dimensionsbehafteten Messgröße (Indikator) zu einer neutralen Bewertung<br />

bzw. Bepunktung zu kommen, werden für jedes Bewertungskriterium Bewertungsfunktionen<br />

definiert. Es werden Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Maßstäbe auf Basis der<br />

analysierten bestehenden <strong>Bewertungsverfahren</strong> abgeleitet, die für jede Bewertungsfunktion<br />

den äußeren Rahmen darstellen. Die Bepunktung der Bewertungskriterien<br />

erfolgt in einer einheitlich definierten Skala <strong>von</strong> jeweils 1 bis 100 Punkten.<br />

Die im UVPG geforderte Gleichwertigkeit aller Umweltschutzgüter ist im neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

insofern implementiert, als eine formale 1:1-Gewichtung eingeführt<br />

<strong>und</strong> ebenfalls für die Bewertungskriterien im Bereich der Leistungsfähigkeit<br />

übernommen wird.<br />

Da es der Gr<strong>und</strong>gedanke des neuen Verfahrens ist, die Bereiche Leistungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Umweltauswirkungen gleichgewichtet in das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong> einfließen<br />

zu lassen (1:1-Gewichtung), ist es aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Bepunktungsspannweiten<br />

<strong>von</strong> 0 bis 400 Punkte im Bereich Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> 0 bis 800<br />

Punkte im Bereich Umweltauswirkungen notwendig, die Bepunktungen an ein identisches<br />

Niveau anzupassen („anzusetzende Bewertungspunkte“, vgl. Kap. 6.2.4.4.1).<br />

Die Miteinbeziehung des Bereichs Wirtschaftlichkeit ermöglicht die Bildung eines variantenabhängigen<br />

Quotienten in Form <strong>von</strong> „Investitionskosten pro Bewertungspunkt“<br />

[€/Pkt] <strong>und</strong> somit eine Variantenreihung; je niedriger die Kosten pro Bewertungspunkt<br />

sind, desto wirtschaftlicher ist die S/L-Bahn-Variante (Abb. 47).<br />

Die Rangfolge der S/L-Bahn-Varianten ergibt sich unmittelbar aus der Variantenreihung,<br />

wonach die zu favorisierende „Bestvariante“ die S/L-Bahn-Variante mit dem<br />

betragsmäßig niedrigsten Quotienten aus Investitionskosten pro Bewertungspunkte<br />

ist. Sollten sich bei einem annähernd gleichen Quotienten aus Investitionskosten pro<br />

Bewertungspunkt <strong>von</strong> S/L-Bahn-Varianten das potentielle Flugunfallrisiko (intern/extern),<br />

der Realisierungszeitraum oder sonstige Faktoren wesentlich unterscheiden,<br />

dann kann in begründeten Ausnahmefällen eine Veränderung der Rangfolge<br />

vorgenommen werden. Zu sagen ist, dass diese Faktoren keine Bewertungs-<br />

281


kriterien darstellen <strong>und</strong> im Bereich „individueller Ermessensentscheidungen“ anzusiedeln<br />

sind. Sowohl für den Bereich Leistungsfähigkeit als auch für den Bereich<br />

Umweltauswirkungen spielen diese Faktoren keine aussagekräftige Rolle.<br />

Die Höhe der Gesamtbepunktung („Nutzenpunkte“) einer S/L-Bahn-Variante ermöglicht<br />

unabhängig <strong>von</strong> der Einbeziehung der Wirtschaftlichkeit eine Aussage über die<br />

generelle Eignung der S/L-Bahn-Variante. Diese Aussage komplettiert das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

(Abb. 48).<br />

Unabhängig <strong>von</strong> dem neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> soll keinesfalls verhindert oder<br />

ausgeschlossen werden, dass sowohl Ausbaubefürworter als auch -gegner Sensitivitätsanalysen<br />

zur Überprüfung der Gewichtung der Einzelkriterien durchführen können.<br />

Diese müssen jedoch auf Gr<strong>und</strong>lage der neuen standardisierten Bewertung erfolgen,<br />

damit individuelle Gewichtungen transparent werden <strong>und</strong> die Nachvollziehbarkeit<br />

gewährleistet bleibt. Damit kann ein wesentlicher Kritikpunkt an den analysierten<br />

bestehenden Bewertungsschemata im neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong> ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Ökonomische Faktoren, z.B. die direkten <strong>und</strong> indirekten Beschäftigungseffekte am<br />

Flughafen sowie die Gesamtbeschäftigungseffekte in der Region sind Nebenwirkungen<br />

des Ausbauvorhabens (Sek<strong>und</strong>äreffekte) <strong>und</strong> können innerhalb einer Bewertung<br />

<strong>von</strong> S/L-Bahnen nicht herangezogen werden. Diese Faktoren können lediglich die<br />

politische Entscheidungsebene beeinflussen <strong>und</strong> als „Verkaufsargument“ dienen; ansonsten<br />

ergäbe sich eine Verzerrung der Bewertung <strong>und</strong> der Objektivitätsanspruch<br />

des <strong>Bewertungsverfahren</strong>s wäre gefährdet. Unabhängig da<strong>von</strong> gilt: Je mehr positive<br />

ökonomische Effekte mit dem Ausbauvorhaben verb<strong>und</strong>en sind, desto eher können<br />

negative Umweltauswirkungen den Betroffenen vermittelt werden.<br />

Bei der Anwendung des neuen <strong>Bewertungsverfahren</strong>s sind für einige Bewertungskriterien<br />

Fachgutachten erforderlich. Dadurch können einerseits qualifizierte <strong>und</strong><br />

zugleich detaillierte Aussagen über den Ist-Zustand vor dem Ausbau <strong>und</strong> andererseits<br />

die prognostizierten Auswirkungen nach dem Ausbau objektiviert werden. Eine<br />

allgemein gültige Zertifizierung <strong>von</strong> zugelassenen, unabhängigen Fachgutachtern auf<br />

B<strong>und</strong>esebene wäre erstrebenswert, damit die notwendigen fachlichen Kompetenzen<br />

282


<strong>und</strong> Standards festgesetzt sowie die Objektivität der Aussagen gewährleistet werden<br />

können. Leider existieren derzeit keinerlei Organisationsstrukturen oder Regelwerke,<br />

die diesen Mangel im allgemeinen Konsens zwischen Ausbaubefürwortern <strong>und</strong> Ausbaugegnern<br />

beseitigen könnten.<br />

Für zukünftige Ausbauvorhaben an Flughäfen werden die enge Miteinbeziehung des<br />

Flughafenumlandes <strong>und</strong> ein offener Dialog eine zunehmende Voraussetzung für die<br />

zeitgerechte oder sogar gr<strong>und</strong>sätzliche Realisierbarkeit sein. Jedem Flughafenbetreiber,<br />

der als Wirtschaftsunternehmen fungiert, sollte jedoch in der viel propagierten<br />

„freien Marktwirtschaft“ in der BRD das prinzipielle Recht zugesprochen werden, einen<br />

max. wirtschaftlichen Gewinn („Profit“) anzustreben. Dazu gehört auch die Anpassung<br />

der Infrastruktur an den Bedarf. Im Gegensatz dazu kann vom Flughafenbetreiber<br />

erwartet werden, dass, wenn öffentliche Mittel zur Realisierung des Ausbauvorhabens<br />

beansprucht werden, ein Nachweis der finanziellen Tragfähigkeit erbracht<br />

wird. Dieser Nachweis sollte ggf. ein fester Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens<br />

werden.<br />

Bei der Analyse der <strong>Bewertungsverfahren</strong> der ausländischen Flughäfen hat sich gezeigt,<br />

dass langfristige Konzepte mit einer konkreten Zielstruktur des S/L-Bahn-Systems<br />

(Final Configuration) anvisiert werden, was faktisch einem „Endausbau“ entspricht.<br />

Weiterhin werden Belastungsobergrenzen behördlich festgesetzt, die die allgemeinen<br />

Betroffenheiten durch den Luftverkehr limitieren (vgl. Flughafen London<br />

Heathrow, Kap. 5.2.8). Diese Konzepte müssten analog in der BRD übernommen<br />

werden, so dass einerseits Entwicklungsflächen für die Flughafenstandorte gesichert<br />

werden können <strong>und</strong> andererseits Transparenz, Kontinuität <strong>und</strong> Verlässlichkeit in der<br />

Flughafenplanung für die Anwohner gewährleistet werden.<br />

Ein erster Ansatz dazu bildet die Initiative „Luftverkehr für Deutschland“ [122]. Dieser<br />

Zusammenschluss <strong>von</strong> Flughäfen, Fluggesellschaften <strong>und</strong> Flugsicherung auf nationaler<br />

Ebene hat das Ziel, eine höhere Effizienz des Luftverkehrsstandorts Deutschlands<br />

zu erreichen. Schirmherr ist der B<strong>und</strong>esminister für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung,<br />

Wolfgang Tiefensee.<br />

283


Innerhalb der Bewertung <strong>von</strong> Flughafenstandorten kann das neue <strong>Bewertungsverfahren</strong><br />

für <strong>Planungsvarianten</strong> <strong>von</strong> <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahnen bei einem Flughafenausbau<br />

einen Mosaikbaustein darstellen <strong>und</strong> einen Beitrag für ein zukünftiges Gesamtkonzept<br />

für den Flughafenstandort Deutschland leisten.<br />

284


Quellenverzeichnis<br />

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Süd mit Vorfeld“, Leipzig, 04.11.2004<br />

[61] RIEDEL, G.: „Flughafenplanung in Entwicklungsländern – Flughafenplanung<br />

aus Sicht eines Auftraggebers“, Information - Verkehrsplanung <strong>und</strong> Straßenwesen,<br />

Hg. Schmuck A., Heft 5, Universität der B<strong>und</strong>eswehr München, 1981<br />

[62] SCHAFRANSKI, F.: „Landschaftsästhetik <strong>und</strong> räumliche Planung“, Lehr- u.<br />

Forschungsgebiet Landschafts- <strong>und</strong> Grünordnungsplanung, Prof. Dipl.-Ing.<br />

Wüst, Dissertation, Fachbereich Architektur, Raum- <strong>und</strong> Umweltplanung, Bauingenieurwesen,<br />

Univ. Kaiserslautern, 1996<br />

[63] SCHMUCK, A.: „Straßenerhaltung mit System – Gr<strong>und</strong>lagen des Managements“,<br />

Kirschbaumverlag, Bonn, 1987<br />

[64] SCHWEIZERISCHER VERBAND DER STRASSEN- UND VERKEHRSFACH-<br />

LEUTE (Hrsg.): „Kosten-Nutzen-Analyse im Strassenverkehr“, 5. Entwurf, SN<br />

671 800, Zürich, 07.01.2005<br />

[65] STADT FREIBURG (Hrsg.): „Fortschreibung des Landschaftsplans der Stadt<br />

Freiburg – Konzept zum Schutz des Bodens <strong>und</strong> des Gewässers“, Erläuterungsbericht,<br />

Umweltschutzamt der Stadt Freiburg, 19.05.2004<br />

[66] STADT KÖLN (Hrsg.): „Bewertungshandbuch zur Umweltverträglichkeitsprüfung“,<br />

Amt für Umweltschutz, 3. Auflage, Stand: August 2003<br />

[67] STEIN, V., WOLFFRAM, U.: „Infrastruktur-Erfordernisse für einen STOL-Luftverkehr<br />

in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland“, Arbeitsgemeinschaft Deutscher<br />

Verkehrsflughäfen, Stuttgart, 1975<br />

[68] TOEPEL, W.: „Anmerkungen zu der Stellungnahme der DFS Deutsche Flugsicherung<br />

vom 26.11.1999 betreffend Ausbau des Flugplatzes Kassel-Calden“,<br />

Holzkirchen, 29.01.2000<br />

[69] TOEPEL, W.: „Die Institutionelle Situation auf europäischen Flughäfen“, Heft<br />

Nr. 25, Universität der B<strong>und</strong>eswehr München, 1986<br />

291


[70] TOEPEL, W.: „Gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen <strong>von</strong> Ausbauvarianten<br />

für die <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahn des Verkehrslandeplatzes Kassel-<br />

Calden“, Holzkirchen, August 1999<br />

[71] TOEPEL, W.: „Raumordnungsverfahren für den geplanten Ausbau des Verkehrslandeplatzes<br />

Kassel-Calden zum Verkehrsflughafen – Stellungnahme zu<br />

den Raumordnungsunterlagen“, Bürgeranhörung am 07.02.2002 in der Gemeinde<br />

Ahnatal, Holzkirchen, Februar 2002<br />

[72] TREIBEL, W.: „Die deutsche Luftfahrt, Geschichte der deutschen Verkehrsflughäfen“,<br />

Bernhard & Graefe Verlag, Bonn, 1992<br />

[73] UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.): „Entwicklung einer Arbeitsanleitung zur<br />

Berücksichtigung der Wechselwirkungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung“,<br />

Ökologie-Zentrum der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Forschungs-<br />

<strong>und</strong> Entwicklungsvorhaben 297 13 180, März 2001<br />

[74] UVP-REPORT (Hrsg.): „Umweltverträglichkeitsprüfung für Flughäfen“, UVP-<br />

Gesellschaft e.V., 18. Jahrgang, Nr. 4, November 2004<br />

[75] VDI-GESELLSCHAFT BAUTECHNIK, OLSHAUSEN (Hrsg.): „VDI-Lexikon<br />

Bauingenieurwesen“, 2. Auflage, Springer-Verlag, Berlin, 1997<br />

[76] VEREIN DIALOGFORUM FLUGHAFEN WIEN (Hrsg.): „Ergebnisse zum<br />

Mediationsverfahren“, Mediationsverfahren Wien – Überblick, Wien, Juni 2005<br />

[77] WELLS, A. T., YOUNG, S. B.: „Airport Planning & Management“, Fifth Edition,<br />

McGraw-Hill Company, 2004<br />

[78] WITTSCHIER, B. M.: „30 Minuten für erfolgreiche Mediation im Unternehmen“,<br />

2. Auflage, GABAL Verlag GmbH, Offenbach, 2004<br />

[79] WULF, A. J.: „Die Eignung landschaftsökologischer Bewertungskriterien für die<br />

raumbezogene Umweltplanung”, 1. Auflage, Books on Demand GmbH, Kiel,<br />

2001<br />

292


Internetquellen (Stand: 01.09.2006):<br />

[80] www.aena.es : Aeropuertos Españoles y Navigación Aérea<br />

(span. Flughafenbetreiber)<br />

[81] www.aeroflight.co.uk : sog. Aviatik-Website<br />

[82] www.adv-net.org : Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen<br />

(ADV)<br />

[83] www.airbus.com : Airbus Deutschland GmbH<br />

[84] www.airliners.net : sog. Aviatik-Website<br />

[85] www.airport-bremen.de : Flughafen Bremen<br />

[86] www.airport-cgn.de : Flughafen Köln/Bonn<br />

[87] www.airport-nuernberg.de : Flughafen Nürnberg<br />

[88] www.aufbau-ffm.de : Frankfurt: Dokumentation zur Nachkriegszeit<br />

[89] www.baa.com : British Airport Authority plc (brit. Flughafenbetreiber)<br />

[90] www.barig.org : Board of Airline Representatives in Germany<br />

(BARIG e.V.)<br />

[91] www.bdli.de : B<strong>und</strong>esverband der Dt. Luft- u. Raumfahrtindustrie<br />

e.V.<br />

[92] www.berlin-airport.de : Berliner Flughafengesellschaft mbH<br />

[93] www.bmvbs.de : B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau- <strong>und</strong><br />

Stadtentwicklung<br />

[94] www.bmu.de : B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz u.<br />

Reaktorsicherheit (BMU)<br />

[95] www.boeing.com : Boeing Commercial Airplanes<br />

[96] www.b<strong>und</strong>.net : B<strong>und</strong> für Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz e.V.<br />

[97] www.centralchauffeur.com : brit. Fahrdienstanbieter<br />

[98] www.concordesst.com : Brooklands Museum, Concorde Website<br />

[99] www.davvl.de : Deutsche Ausschuss zur Verhütung <strong>von</strong><br />

Vogelschlägen im Luftverkehr e.V.<br />

[100] www.dfld.de : Deutscher Fluglärmdienst e.V.<br />

[101] www.dfrc.nasa.gov : NASA Dryden Flight Research Center<br />

[102] www.dfs.de : Deutsche Flugsicherung<br />

293


[103] www.dft.gov.uk : Department for Transport (brit. Verkehrsministerium)<br />

[104] www.dresden-airport.de : Flughafen Dresden<br />

[105] www.duesseldorf-international.de: Flughafen Düsseldorf<br />

[106] www.ecac-ceac.org : European Civil Aviation Conference<br />

[107] www.faa.gov : Federal Aviation Administration (US-amerik.<br />

Luftfahrtbehörde)<br />

[108] www.fes.de : Friedrich-Ebert-Stiftung / Internet-Bibliothek<br />

[109] www.flughafen-fmo.de : Flughafen Münster/Osnabrück<br />

[110] www.flughafenkassel.de : Flughafen Kassel-Calden<br />

[111] www.flughafen-stuttgart.de : Flughafen Stuttgart<br />

[112] www.flughafen-zuerich.ch : Flughafen Zürich-Kloten<br />

[113] www.fluglaerm.de : B<strong>und</strong>esvereinigung gegen Fluglärm e.V.<br />

[114] www.frankfurt-airport.de : Flughafen Frankfurt Rhein Main<br />

[115] www.german-airports.de : sog. Flughafenportal<br />

[116] www.hahn-airport.de : Flughafen Frankfurt-Hahn<br />

[117] www.ham.airport.de : Flughafen Hamburg<br />

[118] www.hannover-airport.de : Flughafen Hannover<br />

[119] www.heathrowairport.com : Flughafen London Heathrow<br />

[120] www.iata.org : International Air Transport Association (IATA)<br />

[121] www.icao.int : International Civil Aviation Organization<br />

(ICAO)<br />

[122] www.initiative-luftverkehr.de : Initiative „Luftverkehr für Deutschland“<br />

[123] www.jaa.nl : Joint Aviation Authorities (JAA)<br />

[124] www.juris.de : Juristisches Informationssystem für die BRD<br />

[125] www.lba.de : Luftfahrt-B<strong>und</strong>esamt<br />

[126] www.leipzig-halle-airport.de : Flughafen Leipzig/Halle<br />

[127] www.lufthansa.de : Deutsche Lufthansa AG<br />

[128] www.manchesterairport.co.uk : Manchester Airport<br />

[129] www.mediationflughafen.de : Mediationsgruppe Flughafen Frankfurt<br />

[130] www.munich-airport.de : Flughafen München Franz Josef Strauß<br />

[131] www.oeko.de : Öko-Institut e.V.<br />

[132] www.physik.uni-wuerzburg.de : Universität Würzburg, Fakultät für Physik <strong>und</strong><br />

Astronomie<br />

294


[133] www.region-muenchen.com : Regionaler Planungsverband München<br />

[134] www.rpda.de : Regierungspräsidium Darmstadt<br />

[135] www.salzburg-airport.com : Flughafen Salzburg W. A. Mozart<br />

[136] www.sfk-taa.de : Störfall-Kommission <strong>und</strong> Technischer Ausschuss<br />

für Anlagensicherheit (TAA) beim BMU<br />

[137] www.star-alliance.com : Allianz verschiedener Fluggesellschaften (Star<br />

Alliance)<br />

[138] www.stmugv.bayern.de : Bayr. Staatsministerium für Umwelt, Ges<strong>und</strong>heit<br />

u. Verbraucherschutz<br />

[139] www.umwelt.org : ROBIN WOOD (Gewaltfreie Aktionsgemeinschaft<br />

für Natur <strong>und</strong> Umwelt e.V.)<br />

[140] www.umweltb<strong>und</strong>esamt.de : Umweltb<strong>und</strong>esamt<br />

[141] www.unique.ch : Flughafen Zürich AG<br />

[142] www.vcockpit.de : Vereinigung Cockpit e.V.<br />

[143] www.vie-umwelt.at : Informations-Plattform Luftfahrt <strong>und</strong> Umwelt<br />

der Flughafen Wien AG<br />

[144] www.viemediation.at : Mediationsteam Flughafen Wien-Schwechat<br />

[145] www.viennaairport.com : Flughafen Wien-Schwechat<br />

[146] www.zrhwiki.ch : sog. Wiki-Website zum Sammeln <strong>von</strong> Wissen<br />

r<strong>und</strong> um die Luftfahrt in der Schweiz<br />

Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen:<br />

AzB 99:<br />

BBodSchG:<br />

BBodSchV:<br />

BImSchG:<br />

„Anleitung zur Berechnung <strong>von</strong> Lärmschutzbereichen“, Fortschreibung<br />

der AzB 84 durch das Umweltb<strong>und</strong>esamt, Anlage zu § 3 FluLärmG<br />

„Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen <strong>und</strong> zur<br />

Sanierung <strong>von</strong> Altlasten (B<strong>und</strong>es-Bodenschutzgesetz)“, BGBl. I,<br />

S. 502, 17.03.1998, zuletzt geändert am 09.12.2004, BGBl. I, S. 3214<br />

„B<strong>und</strong>es-Bodenschutz- <strong>und</strong> Altlastenverordnung“ vom 28.08.1999, zuletzt<br />

geändert am 23.12.2004, BGBl. I, S. 3758<br />

„Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen <strong>und</strong> ähnliche Vor-<br />

295


gänge (B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz)“ vom 26.09.2002, zuletzt<br />

geändert am 25.06.2005, BGBl. I, S. 1865<br />

BNatSchG:<br />

„Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz)“<br />

vom 25.03.02, BGBl. I, S. 1193, zuletzt geändert am<br />

21.06.2005, BGBl. I, S. 1818<br />

BodSchätzG: „Bodenschätzungsgesetz“ vom 16.10.1934, RGBl. I, S. 1050, zuletzt<br />

geändert am 11.10.1995, BGBl. I, S. 1250<br />

DIN 18005-1: „Schallschutz im Städtebau – Teil 1: Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Hinweise für die<br />

Planung“, Einführung gem. R<strong>und</strong>schreiben des Ministeriums der Finanzen<br />

vom 30.11.1988 (4096 – 456), Stand: 07.2002<br />

FluLärmG:<br />

FlUUG:<br />

„Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz)“ vom<br />

30.03.1971, BGBl. I, S. 282, zuletzt geändert am 25.09.1990, BGBl. I,<br />

S. 2106<br />

„Gesetz über die Untersuchung <strong>von</strong> Unfällen <strong>und</strong> Störungen bei dem<br />

Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz)“ vom<br />

26.08.98, BGBl. I S. 2470, zuletzt geändert durch Artikel 286 am<br />

29.10.2001, BGBl. I, S. 2785<br />

HeForstG: „Hessisches Forstgesetz“ vom 10. November 1954, GVBl. I, S. 211,<br />

zuletzt geändert am 10.09.2002 (GVBl. I, S. 582)<br />

HeNatSchG:<br />

LuftVG:<br />

„Hessisches Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (Hessisches<br />

Naturschutzgesetz)“ vom 16. April 1996, GVBl. I, S. 145, zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I, S. 674)<br />

„Luftverkehrsgesetz“ vom 27.03.99, BGBl. I, S. 550, zuletzt geändert<br />

durch Artikel 48 des Gesetzes vom 21.06.05, BGBl. I, S. 1818<br />

LuftVZO: „Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ vom 27.03.99, BGBl. I, S. 610,<br />

zuletzt geändert durch die Verordnung vom 04.08.05, BGBl. I, S. 2275<br />

296


ROG:<br />

„Raumordnungsgesetz“ vom 18. August 1997, zuletzt geändert am<br />

25.06.2005, BGBl. I, S. 1746<br />

TA Lärm: „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ vom 26.08.1998,<br />

GMBl. 1998, S. 503<br />

TrinkwV 2001: „Verordnung über die Qualität <strong>von</strong> Wasser für den menschlichen<br />

Gebrauch (Trinkwasserverordnung)“ vom 21.05.2001, BGBl. I, S. 24,<br />

zuletzt geändert am 25.11.2003, BGBl. I, S. 2304<br />

UVPG:<br />

„Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)“ vom<br />

12.02.1990, BGBI. I, S. 205, Neugefasst durch Bek. v. 25.06.2005<br />

12. BImSchV: „Zwölfte Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes<br />

– Störfall-Verordnung (StörfallVO)“, BGBl. I, Nr. 33,<br />

S. 1598, 16.06.2005<br />

16. BImSchV: „Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes<br />

– Verkehrslärmschutzverordnung“, BGBl. I, S. 1036,<br />

12.06.1990<br />

22. BImSchV: „Zwei<strong>und</strong>zwanzigste Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>es-<br />

Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über Immissionswerte für<br />

Schadstoffe in der Luft“, BGBl. I, S. 3626, 11.09.2002<br />

79/409/EWG: „Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<br />

(Vogelschutzrichtlinie)“ vom 02.04.1979, ABl. Nr. L 103, S. 1<br />

92/43/EWG:<br />

„Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der<br />

wildlebenden Tiere <strong>und</strong> Pflanzen – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />

(FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992, ABl. Nr. L 206, S. 7, zuletzt geändert<br />

durch Beitrittsakte 2003, VO (EG) 1882/2003 - ABl. Nr. L 284, vom<br />

31.10.2003<br />

297


298


Schriftenreihe des Instituts für Verkehrswesen <strong>und</strong> Raumplanung<br />

ISSN 0172-8326<br />

Heft 1 (1978)<br />

A. Schmuck: Verkehrsplanung <strong>und</strong> Straßenwesen an der Hochschule der B<strong>und</strong>eswehr<br />

München (vergriffen)<br />

Heft 2 (1979)<br />

C. Pingel: Die Verbesserung der Wohnqualität städtischer Quartiere durch verkehrliche<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> ihre Bewertung - Materialien für die Entwicklung eines<br />

Zielsystems als methodischer Ansatz für ein Planungs- <strong>und</strong> Bewertungskonzept (vergriffen)<br />

Heft 3 (1979)<br />

A. Schmuck, G. Oefner: Investitionsrechnung als Entscheidungshilfe bei straßenbautechnischen<br />

Fragestellungen (vergriffen)<br />

Heft 4 (1980)<br />

A. Schmuck, G. Oefner: Gr<strong>und</strong>lagen zur Entwicklung <strong>von</strong> Verhaltens- <strong>und</strong> Managementmodellen<br />

für den Straßenoberbau (vergriffen)<br />

Heft 5 (1981)<br />

G. Riedel, W. Toepel: Flughafenplanung in Entwicklungsländern - Vortragsveranstaltung<br />

am 23. Juni 1981 (vergriffen)<br />

Heft 6 (1981)<br />

C. Pingel: Zur Methodik der systematischen Vorbereitung <strong>von</strong> Entscheidungen im<br />

Bereich der Straßenerhaltung (vergriffen)<br />

Heft 7 (1981)<br />

M. Löffler: - Weißenburg in Bayern - Eine Studie zur verkehrlichen Situation in der<br />

Altstadt <strong>und</strong> Gedanken zur Verbesserung der Stadtqualität durch verkehrliche Maßnahmen<br />

(vergriffen)<br />

Heft 8 (1981)<br />

H. Becker, G. Oefner, H. Rohling, W. Scherer: Beiträge zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

im Straßenwesen (vergriffen)<br />

Heft 9 (1982), 2. verb. Auflage (1983)<br />

H. Becker: Ein gesamtwirtschaftlicher Berechnungsansatz zur Optimierung straßenbautechnischer<br />

Entscheidungen<br />

Heft 10 (1982)<br />

H. Becker, J. Gutschker, G. Oefner, A. Schmuck, G. Schönberger: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

in der Straßenbautechnik (vergriffen)<br />

Heft 11 (1983)<br />

B. Breiter: Energieverbrauch im Straßenbau - Exemplarischer Vergleich der Auswirkungen<br />

bautechnischer <strong>und</strong> entwurfstechnischer Parameter


Heft 12 (1983)<br />

G. Oefner: Ein Beitrag zur modellgestützten Vorbereitung <strong>von</strong> straßenbautechnischen<br />

Entscheidungen (vergriffen)<br />

Heft 13 (1983)<br />

A. Böker, A. Schmuck: Verkehrsstärkenspezifische aktualisierte Baulastträgerkosten<br />

- Daten zur Wirtschaftlichkeit <strong>von</strong> Straßennetzelementen (vergriffen)<br />

Heft 14 (1983)<br />

H. Becker, W. Emde, H. Hamester, A. Schmuck: Verkehrsablauf <strong>und</strong> Unfallgeschehen<br />

an Autobahnbaustellen<br />

Heft 15 (1983)<br />

H. Koch: Füllernachbildung an Sanden durch thermische <strong>und</strong> mechanische Beanspruchungen<br />

bei der Herstellung <strong>von</strong> bituminösem Mischgut<br />

Heft 16 / 17 / 18 (1984)<br />

G. Maerschalk, C. Pingel: Visuelle Zustandsaufnahme, Zustandsbewertung <strong>und</strong><br />

Dringlichkeitsreihung auf zweistreifigen Außerortsstraßen mit bituminöser Befestigung.<br />

Teil I: Vorbereitende Umfragen <strong>und</strong> praktische Untersuchungen Teil II:<br />

Methodisches Gesamtkonzept <strong>und</strong> praktische Anwendung Teil III: Darstellung <strong>von</strong><br />

Einzelergebnissen<br />

Heft 19 (1984)<br />

C. Pingel: Entwurf eines Leitfadens für die visuelle Zustandsaufnahme <strong>und</strong> Zustandsbewertung<br />

auf zweistreifigen Außerortsstraßen mit bituminöser Befestigung<br />

Heft 20 (1984)<br />

G. Schönberger: Entwicklung <strong>von</strong> Empfehlungen für eine rationale Straßenerhaltung<br />

(vergriffen)<br />

Heft 21 (1984)<br />

B. Breiter: Untersuchungen zur Bestimmung optimaler Bauabschnittslängen für Erhaltungsmaßnahmen<br />

auf Autobahnen<br />

Heft 22 (1984)<br />

A. Schmuck u. a.: 10 Jahre Verkehrsplanung <strong>und</strong> Straßenwesen an der Hochschule<br />

der B<strong>und</strong>eswehr München (1974 - 1984) - Berichte, wissenschaftliche Beiträge, Dokumentation<br />

-<br />

Heft 23 (1984)<br />

M. Löffler: Thermisch bedingtes Längenänderungsverhalten <strong>von</strong> Stoffen unter besonderer<br />

Berücksichtigung <strong>von</strong> straßenbautechnischen Aspekten<br />

Heft 24 (1986)<br />

B. Breiter: Ein Beitrag zur Optimierung straßenbautechnischer Entscheidungen unter<br />

energiewirtschaftlichen Aspekten<br />

Heft 25 (1986)<br />

W. Toepel: Die institutionelle Situation auf europäischen Flughäfen. The Institutional<br />

Scene in European Airports


Heft 26 (1987)<br />

F. Hofmann: Ein Beitrag zur Beurteilung der Beanspruchung <strong>von</strong> Betonfahrbahnplatten<br />

unter besonderer Berücksichtigung des Fugenbereiches<br />

Heft 27 (1988)<br />

G. Oefner: Handbuch für die wirtschaftliche Vergleichsrechnung im Management der<br />

Straßenerhaltung – Baulastträger- <strong>und</strong> Nutzerkosten –<br />

Heft 28 (1988)<br />

A. Schmuck: Straßenbaubedarf <strong>und</strong> Finanzierung des Straßenbaues (vergriffen)<br />

Heft 29 (1988)<br />

Festschrift zum 60. Geburtstag <strong>von</strong> Univ.-Prof. Dr.-Ing. Alfred Schmuck (vergriffen)<br />

Heft 30 (1989)<br />

W. Emde, U. Gerz, G. Maerschalk, G. Oefner, A. Schmuck: Straßenerhaltung mit<br />

System – Einführung in neuzeitliche Planungsmethoden –<br />

Heft 31 (1989)<br />

W. Ressel: Diagramme zur Ermittlung <strong>von</strong> Straßennutzerkosten<br />

Heft 32 (1991)<br />

B. Steinauer: Stochastische <strong>und</strong> periodische Unebenheiten auf Fahrbahnen<br />

Heft 33 (1991)<br />

M. Sršen: Das HDM-III-Modell (The Highway Design and Maintenance Standards<br />

Model) – Untersuchung zur Übertragbarkeit auf mitteleuropäische Verhältnisse<br />

(vergriffen)<br />

Heft 34 (1992)<br />

Vorträge, Seminar- <strong>und</strong> Arbeitsberichte I<br />

Heft 35 (1993)<br />

A. Schmuck: Kommunaler Straßenbau - Beiträge zum Bau- <strong>und</strong> Erhaltungsmanagement<br />

- (vergriffen)<br />

Heft 36 (1993)<br />

F. Hehenberger: Gr<strong>und</strong>lagen zur Entwicklung <strong>von</strong> Expertensystemen für das Management<br />

der Straßenerhaltung<br />

Heft 37 (1994)<br />

W. Ressel: Untersuchungen zum Verkehrsablauf im Bereich der Leistungsfähigkeit<br />

an Baustellen auf Autobahnen (vergriffen)<br />

Heft 38 (1994)<br />

B. Steinauer: Harmonisierung zwischen Befahrbarkeitszustand <strong>und</strong> Ausbaustandard<br />

<strong>von</strong> Straßen<br />

Heft 39 (1994)<br />

A. Schmuck, G. Krause: Langzeitverhalten <strong>von</strong> ungeb<strong>und</strong>enen Standardbauweisen<br />

der ländlichen Neuordnung in Bayern (vergriffen)


Heft 40 (1994)<br />

Aus Wissenschaft <strong>und</strong> Praxis - Zum Ausscheiden <strong>von</strong> Universitätsprofessor Alfred<br />

Schmuck<br />

Heft 41 (1996)<br />

E. Kienlein: Funktionale Relativierung <strong>von</strong> Zustandsgrößen <strong>und</strong> Zustandsreihung in<br />

der Straßenerhaltung (vergriffen)<br />

ISSN 1436-9982<br />

Heft 42 (1999)<br />

Ch. Ferchland: Interaktive Fahrplanerstellung für den intermodalen ÖPV mit Methoden<br />

der Netzplantechnik<br />

Heft 43 (2000)<br />

K. Klingberg: Das Straßenzustands- <strong>und</strong> Wetterinformations-System (SWIS): Einsatzbeispiel<br />

Autobahndirektion Nordbayern<br />

Heft 44 (2001)<br />

E. Kienlein, C. Nußrainer, R. Sobotta: Dringlichkeitsreihung <strong>von</strong> streckenbezogenen<br />

Erhaltungsmaßnahmen<br />

Heft 45 (2001)<br />

G. Gräfe, H. Heister, M. Meschik, C. Nußrainer, R. Sobotta, W. Wirth: Schleppkurven-Symposium<br />

2001<br />

Heft 46 (2003)<br />

M. Pfeifle: Verkehrsplanung in Stadt <strong>und</strong> Region Stuttgart - Fazit aus 150 Jahren<br />

Planungsgeschichte<br />

Selbstkostenpreis 9,50 EUR<br />

Heft 47 (2004)<br />

R. Biel: Verkehrswirtschaftliche Standortuntersuchung<br />

Heft 48 (2006)<br />

W. Wirth: Planfreie Knotenpunkte <strong>und</strong> Stadtautobahnen: Bausteine für die RAA<br />

Selbstkostenpreis 7,50 EUR<br />

Heft 49 (2006) – in Vorbereitung<br />

R. Sobotta: Überprüfung <strong>von</strong> Entwurfsparametern für Kreisverkehre mit empirischen<br />

Schleppkurven<br />

Selbstkostenpreis 9,50 EUR<br />

Heft 50 (2007)<br />

A. Opel: Laboranalytische Überprüfung der Rezepturtreue bei der Asphaltherstellung<br />

im praktischen Mischanlagenbetrieb<br />

Selbstkostenpreis 9,50 EUR<br />

Heft 51 (2007)<br />

U. Häp: <strong>Bewertungsverfahren</strong> für <strong>Planungsvarianten</strong> <strong>von</strong> <strong>Start</strong>- <strong>und</strong> Landebahnen bei<br />

einem Flughafenausbau<br />

Selbstkostenpreis 9,50 EUR

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