september 2009 - scene 4
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Unsichere Lebensversicherung<br />
Ein verheirateter Ehemann, der von seiner Frau<br />
getrennt und mit einer Lebensgefährtin zusammen<br />
lebte, bestimmte diese als Bezugsberechtigte<br />
der Versicherung. Nach seinem Tod wurde<br />
folglich die Lebensgefährtin um Übersendung<br />
der Police und der Sterbeurkunde gebeten.<br />
Bevor sie das erledigen konnte, untersagte die<br />
Ehefrau, die gesetzliche Erbin des Verstorbenen<br />
Unsicheres Testament<br />
Neben dem privatschriftlichen Testament und<br />
dem notariellen (= öffentlichen) Testament<br />
kennt das deutsche Recht auch noch andere,<br />
so genannte „Nottestamente“. Schon der Name<br />
sagt, dass sie nur in Ausnahmenfällen zulässig<br />
sind, zum Beispiel wenn angesichts des nahen<br />
Todes der Testierende seinen Willen nicht mehr<br />
persönlich niederschreiben kann und auf die<br />
Schnelle auch kein Notar erreichbar ist. Dann<br />
kann zum Beispiel vor drei Zeugen ein Testament<br />
RECHT – KOMPAKT<br />
VON RECHTSANWALT MARTIN KIMMIG, LÖRRACH<br />
geworden war, der Versicherungsgesellschaft die<br />
Auszahlung an die Lebensgefährtin. Ausdrücklich<br />
hat sie die Bezugsberechtigung widerrufen.<br />
Der Fall ist problematisch, weil die Zuwendung<br />
einer Lebensversicherung im Todesfalle nach<br />
deutschem Recht eine Schenkung darstellt.<br />
Damit handelt es sich um einen Vertrag, der<br />
rechtlich aus Angebot und Annahme besteht.<br />
Solange die Annahme nicht erfolgt ist, kommt<br />
errichtet werden. Dem Gericht lag folgender Fall<br />
vor: Der sterbenskranke Ehemann lag im Krankenhaus,<br />
als seine Ehefrau den Verlust eines<br />
früher aufgesetzten Testamentes feststellte. Sie<br />
verfasste maschinenschriftlich einen Text, der<br />
denselben Inhalt hatte, wie das verlorene Testament.<br />
Später kamen die diensthabende Ärztin<br />
und zwei Krankenschwestern hinzu. Alle drei lasen<br />
das Schriftstück durch. Die Ärztin gab den Inhalt<br />
in eigenen Worten wieder, las ihn aber nicht vor.<br />
Auf Frage bejahte der Mann, dass er mit dem<br />
§<br />
Text einverstanden sei. Darauf unterschrieben<br />
die Schenkung erst mit dem Vollzug zustande.<br />
Bis dahin kann die Schenkung widerrufen und<br />
die Auszahlung der Versicherungssumme<br />
verhindert werden. Damit war der Fall für das<br />
Gericht klar: Die Ehefrau hat die Schenkung<br />
wirksam widerrufen, die Lebensgefährtin ging<br />
leer aus.<br />
Bundesgerichtshof 21.05.2008 – IV ZR 238/08<br />
er und die drei Zeugen. Weil das Testament<br />
angefochten wurde, kam der Fall vor Gericht.<br />
Das hatte zu entscheiden, ob die sinngemäße<br />
Wiedergabe des Inhaltes ausreichend ist. Nein,<br />
sagt das Gericht, die wörtliche Verlesung des<br />
Textes ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Folglich<br />
gilt die gesetzliche Erbfolge.<br />
Landgericht Nürnberg–Fürth<br />
12.08.2008 – 7 T 5033/08<br />
„BENNY´S TEE-TEMPEL“<br />
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LAPACHO – INKA–TEE<br />
Ähnlich dem berühmten Ginkgo-Baum ranken sich auch Mythen<br />
um den geheimnisvollen Lapacho-Baum, auch bekannt als<br />
„Baum des Lebens“, „Iperoxo“, „Tabnebuia“ und „Peau d’ Arco“.<br />
Schon die Medizinmänner der Inkas kannten seine besonderen,<br />
gesundheitlichen Vorzüge und Heilwirkungen, die auch die leistungsfähige<br />
wissenschaftliche Forschung unserer Zeit noch längst<br />
nicht entschlüsseln konnte. Roter Lapacho besteht ausschließlich<br />
aus der inneren, geheckselten Rinde des Lapacho-Baumes. In<br />
höheren Regionen der Anden kann der Baum eine stattliche Höhe<br />
bis zu 30m und ein Alter bis zu 700 Jahren erreichen. Seine Blütenpracht<br />
ist eine Augenweide für jeden Betrachter. Die dem Baum<br />
entnommene Rinde wächst, ähnlich wie bei den Korkbäumen,<br />
wieder nach, ohne dass die Bäume Schaden erleiden. Die innere Lapachorinde<br />
besitzt einen für eine Pflanze ungewöhnlich hohen Mineralstoff- und Spurenelementgehalt.<br />
Er enthält u.a. große Anteile von Kalzium, Eisen, Kalium, Kupfer,<br />
Bor, Mangan, Magnesium sowie Spuren seltenerer Elemente, wie Strontium<br />
und Jod. Für Fasten- und Entschlackungskuren ist Lapacho ein ideales<br />
Getränk. Täglich circa 5–6 Tassen ergeben den optimalen Tagesbedarf.<br />
Lapacho hat keinerlei unerwünschte Nebenwirkungen, enthält kein<br />
Koffein und kann daher zu jeder Tageszeit konsumiert werden.<br />
Lapacho kann unbedenklich täglich – auch über längere<br />
Zeiträume hinweg – getrunken werden. Auch an heißen<br />
Tagen als gesundes Kaltgetränk besonders zu<br />
empfehlen.<br />
Benny´s Tee<br />
und Gewürze<br />
Marktplatz 9<br />
79539 Lörrach