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Gemeinderatsbericht Nr. 33, 17.11.2011 - Eimeldingen

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Nach ausführlicher Diskussion über die Maßnahme welche auf dem Gemarkungsgebiet von<br />

Binzen ausgeführt werden muss, soll vor weiteren Beschlüssen die Stellungnahme der Gemeinde<br />

Binzen eingeholt werden.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Der Punkt 5 soll bis zur Abklärung mit der Gemeinde Binzen vertagt werden. Wiederaufruf<br />

des Punktes am 08.12.2011/15.12.2011.<br />

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />

6<br />

Geländemodellierung siehe obige Abschnitte. Die Geländemodellierung wurde seitens<br />

der Bahn errichtet. Die Fläche mit der Geländemodellierung wird seitens der DB<br />

der Gemeinde angeboten. Unter Umständen ist mit Kompensationsmaßnahmen anderer<br />

Grundstücksgeschäfte dies zuregeln.<br />

GemRat Grab weist darauf hin, dass die Gemeinde zu Entscheidungen gedrängt wird, dafür<br />

soll die Bahn der Gemeinde erst Kompensationsgeschäfte vorlegen.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Verbleib der Geländemodellierung dann zu, wenn der Gemeinde<br />

bis zum 01.04.2012 interessante Kompensationsgeschäfte vorgeschlagen werden. Ansonsten<br />

soll die Modellierung zurückgebaut werden.<br />

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />

6. Baugebiete „Igelboden“ und „Malzmatten“ – künftige Nutzung und Steigerung der<br />

Priorität im Ortsentwicklungskonzept durch Schallschutzwand und Erschließungsstraße<br />

(Baustraße).<br />

Im Ortsentwicklungskonzept waren diese Gebiete mit einer niedrigen Priorität versehen,<br />

auf Grund des Bahnlärms und der Flaschenhalserschließung über den Dröschiweg<br />

an die B3. Frau Burg erklärt, dass nunmehr durch mögliche Entscheide und der Bau<br />

der Schallschutzwand eine neuerliche Lärmberechnung gemacht werden müsse und in<br />

einem Gutachten zu belegen sei, ob sich die Lärmemissionssituation auf ein geplantes<br />

Wohngebiet positiv verändert hat. Die Fläche macht Sinn, hat eine gute Lage und eine<br />

Erschließung über eine mögliche neue Straße auf der Trasse der Baustraße, wäre für<br />

die Gemeinde eine gute Chance für die Zukunft. Der Neubau der Straße und die Brücke<br />

über die Kander und die Kreisstraße K6326 müsste rechtlich geprüft werden, ob<br />

diese Maßnahmen als Erschließungskosten auf die Bauplätze umlegbar sind. Dies will<br />

Herr RA Bannasch klären.<br />

7. Ablösesummen für Grundstücke der DB an die Gemeinde<br />

Diese sind zeitnah zu berechnen und die Summen der Gemeinde mitzuteilen.<br />

8. Unterhaltungspflichten an Bauwerken, welche an die Gemeinde übergeben werden,<br />

bzw. in der Unterführung zwischen Bahnweg und B3<br />

Hier ist durch den Bahnsteig 1 eine zwingende Mitbenutzung durch die Deutsche<br />

Bahn gegeben, weshalb diese auch in den Unterhaltungspflichten, der Instandstellung<br />

und Pflege, Reinigung, Winterdienst usw. eingebunden werden muss, bzw. Ablösebeträge<br />

notwendig sind. Dies ist durch die Bahn zu klären (hierzu Schreiben aus früheren<br />

Jahren).<br />

Zu Punkt 6, 7 und 8 werden derzeit keine Beschlüsse gefasst.

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