Gemeinderatsbericht Nr. 33, 17.11.2011 - Eimeldingen
Gemeinderatsbericht Nr. 33, 17.11.2011 - Eimeldingen
Gemeinderatsbericht Nr. 33, 17.11.2011 - Eimeldingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Nach ausführlicher Diskussion über die Maßnahme welche auf dem Gemarkungsgebiet von<br />
Binzen ausgeführt werden muss, soll vor weiteren Beschlüssen die Stellungnahme der Gemeinde<br />
Binzen eingeholt werden.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Der Punkt 5 soll bis zur Abklärung mit der Gemeinde Binzen vertagt werden. Wiederaufruf<br />
des Punktes am 08.12.2011/15.12.2011.<br />
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />
6<br />
Geländemodellierung siehe obige Abschnitte. Die Geländemodellierung wurde seitens<br />
der Bahn errichtet. Die Fläche mit der Geländemodellierung wird seitens der DB<br />
der Gemeinde angeboten. Unter Umständen ist mit Kompensationsmaßnahmen anderer<br />
Grundstücksgeschäfte dies zuregeln.<br />
GemRat Grab weist darauf hin, dass die Gemeinde zu Entscheidungen gedrängt wird, dafür<br />
soll die Bahn der Gemeinde erst Kompensationsgeschäfte vorlegen.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Verbleib der Geländemodellierung dann zu, wenn der Gemeinde<br />
bis zum 01.04.2012 interessante Kompensationsgeschäfte vorgeschlagen werden. Ansonsten<br />
soll die Modellierung zurückgebaut werden.<br />
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />
6. Baugebiete „Igelboden“ und „Malzmatten“ – künftige Nutzung und Steigerung der<br />
Priorität im Ortsentwicklungskonzept durch Schallschutzwand und Erschließungsstraße<br />
(Baustraße).<br />
Im Ortsentwicklungskonzept waren diese Gebiete mit einer niedrigen Priorität versehen,<br />
auf Grund des Bahnlärms und der Flaschenhalserschließung über den Dröschiweg<br />
an die B3. Frau Burg erklärt, dass nunmehr durch mögliche Entscheide und der Bau<br />
der Schallschutzwand eine neuerliche Lärmberechnung gemacht werden müsse und in<br />
einem Gutachten zu belegen sei, ob sich die Lärmemissionssituation auf ein geplantes<br />
Wohngebiet positiv verändert hat. Die Fläche macht Sinn, hat eine gute Lage und eine<br />
Erschließung über eine mögliche neue Straße auf der Trasse der Baustraße, wäre für<br />
die Gemeinde eine gute Chance für die Zukunft. Der Neubau der Straße und die Brücke<br />
über die Kander und die Kreisstraße K6326 müsste rechtlich geprüft werden, ob<br />
diese Maßnahmen als Erschließungskosten auf die Bauplätze umlegbar sind. Dies will<br />
Herr RA Bannasch klären.<br />
7. Ablösesummen für Grundstücke der DB an die Gemeinde<br />
Diese sind zeitnah zu berechnen und die Summen der Gemeinde mitzuteilen.<br />
8. Unterhaltungspflichten an Bauwerken, welche an die Gemeinde übergeben werden,<br />
bzw. in der Unterführung zwischen Bahnweg und B3<br />
Hier ist durch den Bahnsteig 1 eine zwingende Mitbenutzung durch die Deutsche<br />
Bahn gegeben, weshalb diese auch in den Unterhaltungspflichten, der Instandstellung<br />
und Pflege, Reinigung, Winterdienst usw. eingebunden werden muss, bzw. Ablösebeträge<br />
notwendig sind. Dies ist durch die Bahn zu klären (hierzu Schreiben aus früheren<br />
Jahren).<br />
Zu Punkt 6, 7 und 8 werden derzeit keine Beschlüsse gefasst.