zum Download - Schultze & Braun
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Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung – Jahrbuch 2014<br />
men generiert. Sogenannte Net Pledges erstrecken sich dabei nur auf den Teil der<br />
Einnahmen, der die Kosten zur Erzielung der Einnahmen – <strong>zum</strong> Beispiel die Kosten<br />
für das Betreiben eines Parkhauses – überschießt, während sich das Pfandrecht<br />
bei sogenannten Gross Pledges auf die gesamten Einnahmen bezieht.<br />
Im Rahmen des Chapter-9-Verfahrens bleiben die vorinsolvenzlichen Pfandrechte<br />
an Einnahmen, die nach Antragstellung generiert werden, bestehen. Anders ist<br />
es in Chapter-11-Verfahren und Chapter-7-Verfahren.<br />
Trotz des oben Gesagten ist ein Pfandrecht an Special Revenues jedenfalls im<br />
Chapter-9-Verfahren im Hinblick auf die Betriebskosten beschränkt. Insofern ist<br />
die Forderung der Inhaber der Schuldverschreibung im Rang nachgeordnet, unabhängig<br />
davon, was in den Bedingungen der Schuldverschreibung vereinbart<br />
wurde 9 .<br />
Zudem beschränkt der Automatic Stay auch nicht das vertragsgemäße Abführen<br />
der Einnahmen aus den Special Revenues an die Inhaber der Schuldverschreibungen<br />
nach Antragstellung. Im Gegenzug dazu nehmen diese nicht als Insolvenzforderungen<br />
an dem Chapter-9-Verfahren teil.<br />
Die Inhaber von Special Revenue Bonds sowie General Obligation Bonds sind zudem<br />
dadurch besser gestellt, dass die Bestellung von Sicherheiten zu ihren Gunsten<br />
nicht als Preferences 10 angefochten werden kann.<br />
Schuldenanpassungsplan<br />
(plan of<br />
adjustment)<br />
Der Schuldenanpassungsplan ist wie der Reorganisationsplan mit der Funktion<br />
ausgestattet, die Verbindlichkeiten der schuldnerischen Kommune nach Mehrheitsbeschluss<br />
durch die Gläubiger und die Genehmigung des Gerichts neu auszugestalten.<br />
Für die Aufteilung in und Behandlung der Gläubigergruppen sind<br />
die Bestimmungen aus dem Chapter 11 BC anwendbar. Der Schuldenanpassungsplan<br />
kann darüber hinaus genauso auch Regelungen über die (Nicht-)Erfüllung<br />
von Verträgen, Forderungen der Kommune gegen Dritte, den Verkauf von Vermögenswerten<br />
oder die Änderung der Sicherheiten von gesicherten Gläubigern enthalten.<br />
Die Cram-down-Vorschriften – ähnlich dem deutschen Obstruktionsverbot<br />
– gelten ebenso. Der Plan kann allerdings politische Entscheidungen in den<br />
Kommunen nicht ersetzen. So müssen <strong>zum</strong> Beispiel entsprechende Zustimmungen<br />
durch Behörden vorab eingeholt werden.<br />
Da die Kommune nicht alternativ <strong>zum</strong> Schuldenanpassungsplan liquidiert werden<br />
kann, muss die Vergleichsrechnung – Plan versus Liquidation –, also der Best-<br />
Interest-Test, entsprechend so verstanden werden, dass der Plan ein besseres Ergebnis<br />
bietet als eine realistische Alternative, <strong>zum</strong> Beispiel die Einstellung des<br />
Verfahrens. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Kommune ihre behördlichen<br />
Funktionen noch ausüben können muss.<br />
9 § 928 (b) BC: Im Verfahren zu Jefferson County, AL, hat das Gericht entschieden, dass sich der Umfang der Operating Expenses<br />
nach der vertraglichen Definition richtet und nicht im Chapter-9-Verfahren noch „nachgebessert“ werden kann.<br />
10 Anfechtung von Rechtsgeschäften innerhalb von 90 Tagen vor Antragstellung; Vergleich mit kongruenter bzw. inkongruenter<br />
Deckung nach § 130 und § 131 InsO.<br />
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