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Sicherer Schulsport Teil 1

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Beach-Volleyball<br />

• Die Pfosten sollen (allseitig) bis 1 m Höhe mit nachgiebigem<br />

Material umhüllt sein.<br />

• Äußere Öffnungen an Netzbefestigungen müssen ≤ 8 mm oder<br />

≥ 25 mm sein.<br />

• Überstehende Bolzengewinde müssen dauerhaft abgedeckt<br />

sein, weniger als 8 mm überstehende <strong>Teil</strong>e müssen gerundet<br />

und gratfrei sein.<br />

• Zum Randabschluss verwendete Hölzer müssen an den möglichen<br />

Berührungsstellen ausreichend gerundet oder gefast<br />

sein. Wird Kunststoffrasen für die Übergangszone verwendet,<br />

so sind die der Befestigung dienenden Erdnägel nur verdeckt<br />

zulässig. Werden Randsteine verwendet, müssen diese eine<br />

obere Gummiabschlusskante besitzen.<br />

4 Sichtprüfung vor der Benutzung<br />

• Sand mind. 40 cm hoch aufgeschüttet und frei von Verunreinigungen<br />

und aufgelockert<br />

• hindernisfreie Abstände frei von Gegenständen aller Art<br />

• Pfosten standsicher und bis mind. 1 m Höhe mit nachgiebigem<br />

Material umhüllt<br />

• Randabschlüsse nicht scharfkantig<br />

5 Literaturangaben<br />

Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter:<br />

Anforderungen an Beach-Volleyballanlagen,<br />

Schriftenreihe Sportanlagen und Sportgeräte des Bundesinstitutes<br />

für Sportwissenschaft „Planung und Bau von Beach-Sportanlagen“<br />

Köln 2001<br />

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