Sicherer Schulsport Teil 1
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Beach-Volleyball<br />
• Die Pfosten sollen (allseitig) bis 1 m Höhe mit nachgiebigem<br />
Material umhüllt sein.<br />
• Äußere Öffnungen an Netzbefestigungen müssen ≤ 8 mm oder<br />
≥ 25 mm sein.<br />
• Überstehende Bolzengewinde müssen dauerhaft abgedeckt<br />
sein, weniger als 8 mm überstehende <strong>Teil</strong>e müssen gerundet<br />
und gratfrei sein.<br />
• Zum Randabschluss verwendete Hölzer müssen an den möglichen<br />
Berührungsstellen ausreichend gerundet oder gefast<br />
sein. Wird Kunststoffrasen für die Übergangszone verwendet,<br />
so sind die der Befestigung dienenden Erdnägel nur verdeckt<br />
zulässig. Werden Randsteine verwendet, müssen diese eine<br />
obere Gummiabschlusskante besitzen.<br />
4 Sichtprüfung vor der Benutzung<br />
• Sand mind. 40 cm hoch aufgeschüttet und frei von Verunreinigungen<br />
und aufgelockert<br />
• hindernisfreie Abstände frei von Gegenständen aller Art<br />
• Pfosten standsicher und bis mind. 1 m Höhe mit nachgiebigem<br />
Material umhüllt<br />
• Randabschlüsse nicht scharfkantig<br />
5 Literaturangaben<br />
Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter:<br />
Anforderungen an Beach-Volleyballanlagen,<br />
Schriftenreihe Sportanlagen und Sportgeräte des Bundesinstitutes<br />
für Sportwissenschaft „Planung und Bau von Beach-Sportanlagen“<br />
Köln 2001<br />
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