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Ausgabe 13 vom 28.03.2013 - Schwendi

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Seite 8 – 28.3.20<strong>13</strong><br />

• Ortsverwaltungen Bußmannshausen und<br />

Orsenhausen<br />

Die Ortsverwaltungen bleiben in der Woche <strong>vom</strong> 02.04.20<strong>13</strong><br />

– 05.04.20<strong>13</strong> wegen Urlaub geschlossen.<br />

• Notariat Laupheim<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

am 28.03.20<strong>13</strong> kommt Herr Notar Peter Fritzenschaft nachmittags<br />

zu uns ins Rathaus <strong>Schwendi</strong>. Sollten Sie einen<br />

Beratungstermin wünschen, vereinbaren Sie bitte mit dem<br />

Notariat Laupheim, Tel. 07392) 963820, einen Termin.<br />

• Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für<br />

die Geschäftsjahre 2014 - 2018<br />

Im ersten Halbjahr 20<strong>13</strong> werden bundesweit die Schöffen<br />

und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018<br />

gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde je 1 Frau und<br />

1 Mann, die am Amtsgericht Biberach und Landgericht<br />

Ravensburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung<br />

in Strafsachen teilnehmen. Gesucht werden Bewerberinnen<br />

und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am<br />

01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar<br />

sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache<br />

ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe<br />

von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder<br />

gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren<br />

Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von<br />

Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.<br />

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter,<br />

Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer,<br />

Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen<br />

nicht zu Schöffen gewählt werden.<br />

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das<br />

Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen<br />

können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis<br />

erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen<br />

Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein<br />

bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den<br />

vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden<br />

ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen<br />

muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder<br />

gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht<br />

nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung,<br />

die im Umgang mit Menschen erworben wurde.<br />

Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung<br />

über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle<br />

Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße<br />

Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber<br />

auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden<br />

Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.<br />

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über<br />

Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen<br />

von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe<br />

Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu<br />

investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten<br />

weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen<br />

berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein<br />

für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität<br />

und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen<br />

Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte<br />

auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen<br />

Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung<br />

bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.<br />

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für<br />

jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-<br />

Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />

Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen<br />

kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig<br />

ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher<br />

mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für<br />

eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von<br />

Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder<br />

Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen<br />

kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.<br />

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen<br />

ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch<br />

zu sein, und sich von besseren Argumenten<br />

überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen<br />

steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen<br />

sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten<br />

wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und<br />

an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher<br />

Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.<br />

Interessenten für das Schöffenamt bewerben sich bis zum<br />

12. April 20<strong>13</strong> beim Bürgermeisteramt 88477 <strong>Schwendi</strong>,<br />

Biberacher Straße 1.<br />

Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de<br />

heruntergeladen oder beim Bürgermeisteramt<br />

<strong>Schwendi</strong>, Tel. (07353) 9800-20 angefordert werden.<br />

Nähere Auskünfte zum Schöffenamt gibt Ihnen das Bürgermeisteramt,<br />

Herr Lang unter der<br />

Telefonnummer (07353) 9800-20.<br />

• Abfallinformation<br />

Nächste Müllabfuhr<br />

Donnerstag, 28. März 20<strong>13</strong><br />

Bitte die Mülleimer bis spätestens 06:30 Uhr zur Leerung<br />

bereitstellen.<br />

Mülltonne nicht geleert? - Was tun?<br />

In diesen Fällen rufen Sie bitte beim Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

unter ( 07351 526471, an.<br />

Gelber Sack nicht abgeholt? – Was tun?<br />

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die<br />

Fa. Braig in Ehingen unter ( 0800 7703007<br />

Weitere Termine<br />

März<br />

28.03. Müllabfuhr<br />

April<br />

03.04. Grüngutsammlung durch den Landkreis<br />

06.04. Papiersammlung in <strong>Schwendi</strong>, SF <strong>Schwendi</strong>,<br />

Abt. Tischtennis<br />

06.04. FFW Großschafhausen, Alteisensammlung<br />

06.04. Musikverein Schönebürg, Alteisensammlung<br />

11.04. Müllabfuhr<br />

18.04. Leerung Papiertonne<br />

19.04. Gelber Sack<br />

25.04. Müllabfuhr<br />

Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert:<br />

ACHTUNG! ACHTUNG! ACHTUNG! ACHTUNG!<br />

Seit 1. Januar 20<strong>13</strong> gelten neue Regelungen für die<br />

Abfallentsorgung.<br />

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Abfallfibel<br />

und dem Abfuhrkalender des Landkreises.

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