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Eingliederungsbericht Stadt Mülheim a.d. Ruhr

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Sozialagentur <strong>Mülheim</strong> an der <strong>Ruhr</strong> – <strong>Eingliederungsbericht</strong> 2008<br />

Abbildung 5: Teilnahmen an übergreifenden Maßnahmen nach Maßnahmeart 2008* (absolut)<br />

U1 / Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche<br />

Vermittlungsgutschein (ausgezahlt)<br />

Beratung und Vermittlung<br />

Training und Eignungsfeststellung<br />

U2 / Beschäftigung begleitende M aßnahmen<br />

U-3-M aßnahme<br />

Eingliederungszuschüsse<br />

U3 / Förderung der Selbstständigkeit<br />

Einstiegsgeld<br />

Coaching<br />

Existenzgründerseminar<br />

U4 / Qualifizierung<br />

Weitere Qualifizierungsmaßnahmen<br />

Qualifizierungsmaßnahmen §77 SGB III (Bildungsgutschein)<br />

U5 / Rehabilitation<br />

Reha<br />

Integrationsfachdienst (IFD)<br />

U6 / Einzelförderungen<br />

Qualifizierungsmaßnahmen §16, 2 Satz 1 SGB II<br />

Einzelmaßnahmen<br />

54<br />

332<br />

1<br />

331<br />

48<br />

12<br />

17<br />

19<br />

213<br />

397<br />

36<br />

12<br />

24<br />

151<br />

69<br />

82<br />

610<br />

903<br />

2.929<br />

3.886<br />

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500<br />

Anmerkungen: *Jahressummen; Teilnahmen insgesamt inklusive Einzelförderungen U6, daher von<br />

Übersichtstabelle abweichende Gesamtsumme.<br />

Quelle: Sozialagentur <strong>Mülheim</strong> an der <strong>Ruhr</strong> (Maßnahmenstatistik).<br />

Im Jahr 2008 sind insgesamt 2.181 erwerbsfähige Hilfebedürftige in den ersten<br />

Arbeitsmarkt bzw. Ausbildungsmarkt gewechselt. Eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt<br />

findet dabei in unterschiedlichen Formen statt:<br />

• Aufnahme bzw. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit mit ausreichendem<br />

Erwerbseinkommen und daraus resultierendem Ende des SGB II-<br />

Leistungsbezuges.<br />

• Aufnahme bzw. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne Beendigung des<br />

SGB II-Leistungsbezuges (weil das erzielte Erwerbseinkommen zur Sicherstellung<br />

des Lebensunterhaltes nicht ausreicht).<br />

• Ausweitung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses mit Übergang von<br />

einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohne<br />

Beendigung des SGB II-Leistungsbezuges.<br />

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