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Geschäftsbericht 2011, PDF-Datei - Sparkasse Goslar/Harz

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Seite 38<br />

Kreditwirtschaft bzw. für die allgemein verwendbaren Anlagegüter zugrunde gelegt. Für nach dem<br />

31. Dezember 2003 angeschaffte Wirtschaftsgüter wird die pro rata temporis-Abschreibungsregelung<br />

gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG angewandt. Vermögensgegenstände von geringem Wert (Anschaffungskosten<br />

bis 150 Euro) werden sofort als Sachaufwand erfasst; bei Anschaffungswerten von bis<br />

zu 1.000 EUR (ohne Mehrwertsteuer) im Einzelfall erfolgt im Jahr der Anschaffung eine<br />

Vollabschreibung. Für die immateriellen Anlagewerte wird generell ein Abschreibungszeitraum von fünf<br />

Jahren zu Grunde gelegt.<br />

Das Beibehaltungswahlrecht für in Vorjahren vorgenommene ausschließlich steuerlich bedingte<br />

Abschreibungen (§ 254 HGB a. F.) wurde im Rahmen der BilMoG-Umstellung vollständig ausgeübt<br />

(Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB).<br />

Die auf Fremdwährung lautenden Schecks sind zu den EZB-Referenzkursen, die Sortenbestände zum<br />

Bankenankaufskurs der NORD/LB am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet worden.<br />

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen<br />

Erfüllungs- und Ausgabebetrag bei Anleihen wird unter den Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ausgewiesen.<br />

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen<br />

Erfüllungsbetrags angesetzt, sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.<br />

Beträgt die Zeitspanne bis zum erwarteten Erfüllungszeitpunkt mehr als ein Jahr, erfolgt eine<br />

Abzinsung mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung<br />

(RückAbzinsV).<br />

Für das Zinsänderungsrisiko ist eine Gesamtbetrachtung aller zinstragender Aktiva und Passiva des<br />

Bankbuchs einschließlich der Derivate vorgenommen worden. Hierbei ist die Ermittlung anhand einer<br />

barwertigen Betrachtung erfolgt. Als Zinsstrukturkurve wurde je nach Teilmarktzuordnung die DSGV-<br />

Standardkurve, die Swapkurve oder die Pfandbriefkurve zugrunde gelegt. Zum 31. Dezember <strong>2011</strong><br />

ergab sich kein Rückstellungsbedarf.<br />

Die Pensionsrückstellungen sind nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der<br />

Richttafeln Heubeck 2005 G ermittelt worden. Für die Abzinsung wurde der von der Deutschen<br />

Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung nach dem Stand von Ende November <strong>2011</strong><br />

bekannt gegebene Zinssatz in Höhe von 5,14 % verwendet. Dieser beruht auf einer pauschal<br />

angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Die bis zur voraussichtlichen Erfüllung zu erwartenden<br />

Gehalts- und Rentensteigerungen wurden mit jährlich 1,75 % berücksichtigt.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist tarifvertraglich verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente<br />

führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie erfüllt<br />

diese Verpflichtung durch Anmeldung der betreffenden Mitarbeiter bei der Emder Zusatzversorgungskasse<br />

für <strong>Sparkasse</strong>n (ZVK-<strong>Sparkasse</strong>n) mit Sitz in Emden. Die ZVK-<strong>Sparkasse</strong>n ist eine kommunale<br />

Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne des § 1 des Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom<br />

1. März 2002. Träger der ZVK-<strong>Sparkasse</strong>n ist der <strong>Sparkasse</strong>nverband Niedersachsen in Hannover,<br />

der das Kassenvermögen der ZVK-<strong>Sparkasse</strong>n als Sondervermögen getrennt von seinem übrigen<br />

Vermögen verwaltet.<br />

Nachdem sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes mit Wirkung vom 1. Januar 2001<br />

auf eine Abkehr vom seit 1967 bestehenden Gesamtversorgungssystem verständigt hatten, hat die<br />

ZVK-<strong>Sparkasse</strong>n zum 1. Januar 2003 den Versicherten- und Rentnerbestand in zwei getrennte<br />

Abrechnungsverbände unterteilt, den Abrechnungsverband P für die zu diesem Zeitpunkt Pflichtversicherten<br />

bzw. den Abrechnungsverband R für sogenannte Altrentner.<br />

Seit diesem Zeitpunkt ist der Abrechnungsverband P unter Zugrundelegung der Bewertungsparameter<br />

gemäß ATV-K vom 1. März 2002 kapitalgedeckt. Diese tarifliche Bewertungsmethodik erfasste den<br />

voraussichtlich zu erwartenden Verpflichtungsumfang nicht vollständig. Hierauf hat die ZVK-<br />

<strong>Sparkasse</strong>n bereits mit kontinuierlicher Stärkung ihrer Deckungsrückstellung reagiert. Mit Wirkung zum<br />

31. Dezember <strong>2011</strong> erfolgt nunmehr eine realistische und von tarifvertraglichen Vorgaben

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