Geschäftsbericht 2011, PDF-Datei - Sparkasse Goslar/Harz
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Seite 38<br />
Kreditwirtschaft bzw. für die allgemein verwendbaren Anlagegüter zugrunde gelegt. Für nach dem<br />
31. Dezember 2003 angeschaffte Wirtschaftsgüter wird die pro rata temporis-Abschreibungsregelung<br />
gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG angewandt. Vermögensgegenstände von geringem Wert (Anschaffungskosten<br />
bis 150 Euro) werden sofort als Sachaufwand erfasst; bei Anschaffungswerten von bis<br />
zu 1.000 EUR (ohne Mehrwertsteuer) im Einzelfall erfolgt im Jahr der Anschaffung eine<br />
Vollabschreibung. Für die immateriellen Anlagewerte wird generell ein Abschreibungszeitraum von fünf<br />
Jahren zu Grunde gelegt.<br />
Das Beibehaltungswahlrecht für in Vorjahren vorgenommene ausschließlich steuerlich bedingte<br />
Abschreibungen (§ 254 HGB a. F.) wurde im Rahmen der BilMoG-Umstellung vollständig ausgeübt<br />
(Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB).<br />
Die auf Fremdwährung lautenden Schecks sind zu den EZB-Referenzkursen, die Sortenbestände zum<br />
Bankenankaufskurs der NORD/LB am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet worden.<br />
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen<br />
Erfüllungs- und Ausgabebetrag bei Anleihen wird unter den Rechnungsabgrenzungsposten<br />
ausgewiesen.<br />
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen<br />
Erfüllungsbetrags angesetzt, sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.<br />
Beträgt die Zeitspanne bis zum erwarteten Erfüllungszeitpunkt mehr als ein Jahr, erfolgt eine<br />
Abzinsung mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung<br />
(RückAbzinsV).<br />
Für das Zinsänderungsrisiko ist eine Gesamtbetrachtung aller zinstragender Aktiva und Passiva des<br />
Bankbuchs einschließlich der Derivate vorgenommen worden. Hierbei ist die Ermittlung anhand einer<br />
barwertigen Betrachtung erfolgt. Als Zinsstrukturkurve wurde je nach Teilmarktzuordnung die DSGV-<br />
Standardkurve, die Swapkurve oder die Pfandbriefkurve zugrunde gelegt. Zum 31. Dezember <strong>2011</strong><br />
ergab sich kein Rückstellungsbedarf.<br />
Die Pensionsrückstellungen sind nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der<br />
Richttafeln Heubeck 2005 G ermittelt worden. Für die Abzinsung wurde der von der Deutschen<br />
Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung nach dem Stand von Ende November <strong>2011</strong><br />
bekannt gegebene Zinssatz in Höhe von 5,14 % verwendet. Dieser beruht auf einer pauschal<br />
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Die bis zur voraussichtlichen Erfüllung zu erwartenden<br />
Gehalts- und Rentensteigerungen wurden mit jährlich 1,75 % berücksichtigt.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist tarifvertraglich verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente<br />
führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie erfüllt<br />
diese Verpflichtung durch Anmeldung der betreffenden Mitarbeiter bei der Emder Zusatzversorgungskasse<br />
für <strong>Sparkasse</strong>n (ZVK-<strong>Sparkasse</strong>n) mit Sitz in Emden. Die ZVK-<strong>Sparkasse</strong>n ist eine kommunale<br />
Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne des § 1 des Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom<br />
1. März 2002. Träger der ZVK-<strong>Sparkasse</strong>n ist der <strong>Sparkasse</strong>nverband Niedersachsen in Hannover,<br />
der das Kassenvermögen der ZVK-<strong>Sparkasse</strong>n als Sondervermögen getrennt von seinem übrigen<br />
Vermögen verwaltet.<br />
Nachdem sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes mit Wirkung vom 1. Januar 2001<br />
auf eine Abkehr vom seit 1967 bestehenden Gesamtversorgungssystem verständigt hatten, hat die<br />
ZVK-<strong>Sparkasse</strong>n zum 1. Januar 2003 den Versicherten- und Rentnerbestand in zwei getrennte<br />
Abrechnungsverbände unterteilt, den Abrechnungsverband P für die zu diesem Zeitpunkt Pflichtversicherten<br />
bzw. den Abrechnungsverband R für sogenannte Altrentner.<br />
Seit diesem Zeitpunkt ist der Abrechnungsverband P unter Zugrundelegung der Bewertungsparameter<br />
gemäß ATV-K vom 1. März 2002 kapitalgedeckt. Diese tarifliche Bewertungsmethodik erfasste den<br />
voraussichtlich zu erwartenden Verpflichtungsumfang nicht vollständig. Hierauf hat die ZVK-<br />
<strong>Sparkasse</strong>n bereits mit kontinuierlicher Stärkung ihrer Deckungsrückstellung reagiert. Mit Wirkung zum<br />
31. Dezember <strong>2011</strong> erfolgt nunmehr eine realistische und von tarifvertraglichen Vorgaben