Geschäftsbericht 2011, PDF-Datei - Sparkasse Goslar/Harz
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Seite 48<br />
SONSTIGE ANGABEN<br />
Angaben nach § 285 Nr. 11 und 11 a HGB entfallen, weil sie gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB für die<br />
Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>Sparkasse</strong> von untergeordneter Bedeutung<br />
sind. Aus demselben Grunde wurde auf eine Erstellung eines Konzernabschlusses unter Einbeziehung<br />
der verbundenen Unternehmen verzichtet (§ 296 Abs. 2 HGB).<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> hat im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos Termingeschäfte<br />
abgeschlossen.<br />
Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Geschäfte betreffen Zinsswapgeschäfte mit einem<br />
Nominalwert von 104 Mio. EUR und einem negativen Zeitwert von 6,2 Mio. EUR, wobei positive und<br />
negative Zeitwerte gleichartiger Produkte saldiert wurden. Abgrenzungen und Kosten wurden in die<br />
Zeitwerte nicht einbezogen.<br />
Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode<br />
ermittelt. Dabei fanden die Swap-Zinskurven per 31. Dezember <strong>2011</strong> Verwendung.<br />
Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um die eigene<br />
Girozentrale.<br />
Daneben bestehen im Rahmen der Abwicklung von Eurex-Optionsgeschäften der Kunden zum<br />
Bilanzstichtag noch nicht abgewickelte Geschäfte mit einem Kontraktvolumen von 0,8 Mio. EUR, das<br />
sich gleichermaßen auf Handels- und Deckungsgeschäfte verteilt.<br />
Das Gesamtvolumen entfällt ausschließlich auf aktienpreisbezogene Geschäfte mit einem Zeitwert<br />
von weniger als 0,1 Mio. EUR.<br />
Die ausgewiesenen Zeitwerte bemessen sich dabei nach den jeweiligen an der Eurex-Terminbörse<br />
festgestellten Marktwerten.<br />
Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsregelungen zwischen Handels- und Steuerbilanz<br />
bestehen zum 31. Dezember <strong>2011</strong> Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen<br />
Steuerbelastungen in Höhe von 1.308 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen aus bilanziellen<br />
Ansatzunterschieden überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich,<br />
auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet.<br />
Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen und unter Zugrundelegung eines<br />
Steuersatzes von rund 29 %. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich<br />
der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den<br />
Berechnungen mit 15,825 % bewertet.<br />
Für Prüfungs- und weitere Leistungen des Abschlussprüfers sind im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> folgende Aufwendungen<br />
angefallen:<br />
- für Abschlussprüfungsleistungen 186 TEUR<br />
- für andere Bestätigungsleistungen 55 TEUR<br />
Aufgrund einer Fehleinschätzung des Rückstellungsbedarfs für Abschlussprüfungsleistungen wurde<br />
das Honorar im letzten Geschäftsjahr um 10 TEUR zu hoch angegeben; der Auflösungsbetrag aus der<br />
Rückstellung wird unter Posten 8 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.