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Blickpunkt 1/14 - St. Josef-Stift Sendenhorst

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Das Grundgesetz will Pluralismus –<br />

also auch katholische Krankenhäuser<br />

Plädoyer für kirchliche Einrichtungen beim 24. Führungsgespräch bei Eggert<br />

Aktuelle Themen und Zukunftsfragen<br />

– darum drehen<br />

sich einmal im Jahr die Führungsgespräche<br />

im Haus Eggert. Kuratorium,<br />

Aufsichtsrat, Krankenhausvorstand,<br />

Chefärzte und weitere<br />

leitende Mitarbeiter des <strong>St</strong>. <strong>Josef</strong>-<br />

<strong>St</strong>ifts, der <strong>St</strong>. Elisabeth-<strong>St</strong>ift gGmbH<br />

und des Reha-Zentrums gingen<br />

Anfang Oktober 2013 „in Klausur“<br />

und beschäftigten sich mit ganz<br />

unterschiedlichen Themen: Vom<br />

<strong>St</strong>ellenwert und Selbstverständnis<br />

caritativer Arbeit über Patienten -<br />

empowerment bis hin zu Mediation<br />

als Instrument zur Konfliktlösung.<br />

Ein zentrales Thema umriss Heinz-<br />

<strong>Josef</strong> Kessmann, Direktor des Diözesan-Caritasverbandes<br />

im Bistum<br />

Münster, mit einer <strong>St</strong>andortbestimmung<br />

der caritativen Arbeit<br />

im Wertepluralismus. „Wer soll es<br />

dann tun?“ war sein Vortrag provokant<br />

überschrieben. Er knüpfte<br />

daran an, dass die Berechtigung<br />

der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände,<br />

in der sozialen Arbeit,<br />

der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />

und im Gesundheitswesen<br />

Kuratoriumsvorsitzender Andreas<br />

Hartleif begrüßte die Teilnehmer.<br />

Grundsatzfragen, Aktuelles und Zukünftiges stand im Fokus der Führungsgespräche<br />

Anfang Oktober im Haus Eggert.<br />

nach ihren Grundsätzen aktiv zu<br />

werden, in der öffentlichen Diskussion<br />

häufig kritisch hinterfragt<br />

wird. Seine Gegenthese dazu lautete:<br />

Die Kirche wird aus eigenem<br />

Auftrag für die staatliche Aufgabe<br />

der Daseinsvorsorge tätig; der<br />

<strong>St</strong>aat, der die Gesamtverantwortung<br />

für die Daseinsvorsorge seiner<br />

Bürger trägt, sichere lediglich den<br />

Rahmen für eine pluralistische<br />

Trägerstruktur, die den Bürgern<br />

Wahlfreiheit unter verschiedenen<br />

Werteorientierungen ermögliche.<br />

Aus dieser im Grundgesetz verankerten<br />

Trägerpluralität leitete Kessmann<br />

ab, dass der <strong>St</strong>aat die Wert e-<br />

orientierung der Träger anerkennt<br />

und ihre Leistung für die Daseinsvorsorge<br />

refinanziert. Für die freien<br />

Träger wiederum folgerte er, dass<br />

sie in ihrer Werteorientierung erkennbar<br />

bleiben müssen und das<br />

Sozialwesen mitgestalten, aber keine<br />

Monopolstellung anstreben<br />

dürften. Kessmann nannte als Beispiel,<br />

dass die Kirche im Bistum<br />

Münster die Trägerschaft eines weiteren<br />

Kindergartens in einem Ort<br />

ablehne, wenn es am Ort ausschließlich<br />

katholische Einrichtungen<br />

gebe. Dadurch erhalte die Nachfragevielfalt<br />

ihre Entsprechung in einer<br />

Angebotsvielfalt. Im Erhalt der<br />

Angebotsvielfalt sah Kessmann zugleich<br />

auch die Berechtigung jedes<br />

Anbieters, die eigene Werteorientierung<br />

zu leben.<br />

Patientenempowerment –<br />

Der Patient als aktiver Partner<br />

Patientenempowerment war das<br />

Thema von Prof. Edmund Neugebauer,<br />

Direktor des Instituts für<br />

Forschung in der Operativen Medizin<br />

an der Uni Witten/Herdecke.<br />

Seine Forderung lautete schlicht:<br />

Der Patient rückt in den Mittelpunkt.<br />

Nach seinem Verständnis ist<br />

das Arzt-Patienten-Verhältnis und<br />

eine Kommunikation auf Augenhöhe<br />

der zentrale Ansatzpunkt für eine<br />

erfolgreiche Behandlung und<br />

Genesung. Patienten kommen heute<br />

meist gut informiert in die Kli-<br />

<strong>Blickpunkt</strong> 1.20<strong>14</strong> | 21

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