Blickpunkt 1/14 - St. Josef-Stift Sendenhorst
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RÜCKBLICK<br />
Tarifänderungen<br />
Für den ärztlichen Dienst kann<br />
in der Dezember-Abrechnung<br />
nun endlich die Vergütungsänderung<br />
umgesetzt werden, nachdem<br />
nun der Beschluss der Regionalkommission<br />
NRW vorliegt und die<br />
abrechnungstechnischen Voraussetzungen<br />
geschaffen sind.<br />
Das Tabellenentgelt der Anlage 30<br />
zu den AVR-Caritas wird rückwirkend<br />
ab 1.7.2013 zunächst um<br />
2,6 % angehoben und dann zum<br />
gleichen Zeitpunkt um weitere 2%<br />
erhöht. Dies bedeutet eine Besserstellung<br />
gegenüber dem Tarifabschluss<br />
für den TV-Ärzte/VKA, da<br />
dort die Anhebung um 2% erst<br />
zum 1.2.20<strong>14</strong> erfolgt. Für die Monate<br />
Januar bis Juni erfolgt eine<br />
einmalige Nachzahlung von 0,6%<br />
des jeweiligen Tabellenentgelts für<br />
jeden Anspruchsmonat. Für Ärztinnen<br />
und Ärzte, die vom 1.9. bis<br />
30.9.2013 in einem Dienstverhältnis<br />
standen erfolgt eine einmalige<br />
Sonderzahlung in Höhe von<br />
250,00 Euro, sofern für mindestens<br />
einen Tag Anspruch auf Entgelt bestand.<br />
Für die MitarbeiterInnen der PER-<br />
FEKT Dienstleistungen GmbH<br />
wird ab 01. Januar 20<strong>14</strong> die nächste<br />
<strong>St</strong>ufe des Tarifabschlusses vom<br />
20.06.2013 umgesetzt. Der <strong>St</strong>undensatz<br />
steigt dann um 3,4 % und<br />
beträgt damit z.B. 9,31 Euro je<br />
<strong>St</strong>unde in der Lohngruppe 1.<br />
Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />
20<strong>14</strong>:<br />
Freibeträge rechtzeitig<br />
beantragen<br />
Erstmals wurden Mitte des Jahres<br />
alle Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />
elektronisch durch<br />
die Finanzverwaltung übermittelt.<br />
Auch Änderungen werden dem Personalbüro<br />
des <strong>St</strong>. <strong>Josef</strong>-<strong>St</strong>ifts seither<br />
auf diesem Wege in die Abrechnungsdaten<br />
übertragen.<br />
Soweit sich in den <strong>St</strong>euerdaten keine<br />
Änderungen ergeben haben,<br />
werden die Daten in das Jahr 20<strong>14</strong><br />
übernommen. Wer jedoch 2013 einen<br />
Freibetrag eingetragen hatte,<br />
bei wem die <strong>St</strong>euerklasse II zur Anwendung<br />
kam, bzw. bei wem die<br />
Kinder das 18. Lebensjahr vollendeten<br />
– all diejenigen müssen die<br />
Fortschreibung der entsprechenden<br />
Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />
bei ihrem zuständigen Finanzamt<br />
beantragen. Der Freibetrag für<br />
Schwerbehinderte muss jedoch nur<br />
dann neu beantragt werden, wenn<br />
er nicht beim Schwerbehinderten<br />
selbst eingetragen ist. Die notwendigen<br />
Anträge sollten rechtzeitig<br />
gestellt werden, damit im neuen<br />
Jahr der <strong>St</strong>euerabzug auf der Abrechnung<br />
korrekt vorgenommen<br />
wird.<br />
Die für die Einkommensteuererklärung<br />
erforderliche Lohnsteuerbescheinigung<br />
des Jahres 2013 werden<br />
wie in den Vorjahren mit der<br />
Dezember-Abrechnung ausgehändigt<br />
oder übersandt.<br />
46 | <strong>Blickpunkt</strong> 1.20<strong>14</strong>