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Blickpunkt 1/14 - St. Josef-Stift Sendenhorst

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RÜCKBLICK<br />

Tarifänderungen<br />

Für den ärztlichen Dienst kann<br />

in der Dezember-Abrechnung<br />

nun endlich die Vergütungsänderung<br />

umgesetzt werden, nachdem<br />

nun der Beschluss der Regionalkommission<br />

NRW vorliegt und die<br />

abrechnungstechnischen Voraussetzungen<br />

geschaffen sind.<br />

Das Tabellenentgelt der Anlage 30<br />

zu den AVR-Caritas wird rückwirkend<br />

ab 1.7.2013 zunächst um<br />

2,6 % angehoben und dann zum<br />

gleichen Zeitpunkt um weitere 2%<br />

erhöht. Dies bedeutet eine Besserstellung<br />

gegenüber dem Tarifabschluss<br />

für den TV-Ärzte/VKA, da<br />

dort die Anhebung um 2% erst<br />

zum 1.2.20<strong>14</strong> erfolgt. Für die Monate<br />

Januar bis Juni erfolgt eine<br />

einmalige Nachzahlung von 0,6%<br />

des jeweiligen Tabellenentgelts für<br />

jeden Anspruchsmonat. Für Ärztinnen<br />

und Ärzte, die vom 1.9. bis<br />

30.9.2013 in einem Dienstverhältnis<br />

standen erfolgt eine einmalige<br />

Sonderzahlung in Höhe von<br />

250,00 Euro, sofern für mindestens<br />

einen Tag Anspruch auf Entgelt bestand.<br />

Für die MitarbeiterInnen der PER-<br />

FEKT Dienstleistungen GmbH<br />

wird ab 01. Januar 20<strong>14</strong> die nächste<br />

<strong>St</strong>ufe des Tarifabschlusses vom<br />

20.06.2013 umgesetzt. Der <strong>St</strong>undensatz<br />

steigt dann um 3,4 % und<br />

beträgt damit z.B. 9,31 Euro je<br />

<strong>St</strong>unde in der Lohngruppe 1.<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

20<strong>14</strong>:<br />

Freibeträge rechtzeitig<br />

beantragen<br />

Erstmals wurden Mitte des Jahres<br />

alle Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

elektronisch durch<br />

die Finanzverwaltung übermittelt.<br />

Auch Änderungen werden dem Personalbüro<br />

des <strong>St</strong>. <strong>Josef</strong>-<strong>St</strong>ifts seither<br />

auf diesem Wege in die Abrechnungsdaten<br />

übertragen.<br />

Soweit sich in den <strong>St</strong>euerdaten keine<br />

Änderungen ergeben haben,<br />

werden die Daten in das Jahr 20<strong>14</strong><br />

übernommen. Wer jedoch 2013 einen<br />

Freibetrag eingetragen hatte,<br />

bei wem die <strong>St</strong>euerklasse II zur Anwendung<br />

kam, bzw. bei wem die<br />

Kinder das 18. Lebensjahr vollendeten<br />

– all diejenigen müssen die<br />

Fortschreibung der entsprechenden<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

bei ihrem zuständigen Finanzamt<br />

beantragen. Der Freibetrag für<br />

Schwerbehinderte muss jedoch nur<br />

dann neu beantragt werden, wenn<br />

er nicht beim Schwerbehinderten<br />

selbst eingetragen ist. Die notwendigen<br />

Anträge sollten rechtzeitig<br />

gestellt werden, damit im neuen<br />

Jahr der <strong>St</strong>euerabzug auf der Abrechnung<br />

korrekt vorgenommen<br />

wird.<br />

Die für die Einkommensteuererklärung<br />

erforderliche Lohnsteuerbescheinigung<br />

des Jahres 2013 werden<br />

wie in den Vorjahren mit der<br />

Dezember-Abrechnung ausgehändigt<br />

oder übersandt.<br />

46 | <strong>Blickpunkt</strong> 1.20<strong>14</strong>

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