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Ausgabe vom 08. Januar 2014 - Stadt-Anzeiger

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Seite 4 Nr. 2 • Mittwoch, 8. <strong>Januar</strong> <strong>2014</strong><br />

Damit Wohnträume<br />

wahr werden<br />

Rauchvergiftung kann tödlich sein<br />

(djd/pt). Geht es um eine<br />

mögliche Brandgefahr in der<br />

eigenen Wohnung, wiegen<br />

sich viele Deutsche in<br />

falscher Sicherheit. Wenn es<br />

brennt, habe man rund zehn<br />

Minuten Zeit, um die Wohnung<br />

zu verlassen - eine weit<br />

verbreitete Falschannahme.<br />

Denn eine Rauchvergiftung<br />

kann bereits nach zwei Minuten<br />

tödlich sein. Sowohl Mieter<br />

als auch Hauseigentümer<br />

sollten also auf Nummer<br />

sicher gehen und Rauchmelder<br />

in ihren Wohnräumen<br />

installieren. So werden sie<br />

rechtzeitig gewarnt, falls ein<br />

Feuer ausbricht.<br />

Gesetzliche Regelungen<br />

bereits in 13 Bundesländern<br />

In 13 Bundesländern herrscht<br />

bereits eine gesetzliche<br />

Rauchmelderpflicht für Neubauten.<br />

Das bedeutet: Der<br />

Haus- oder Wohnungseigentümer<br />

muss ein Gerät pro<br />

Kinder- und Schlafzimmer<br />

sowie mindestens eines in<br />

jedem Hausflur installieren.<br />

Für die einwandfreie Betriebsbereitschaft<br />

ist der Bewohner<br />

oder Mieter verantwortlich.<br />

Bei Missachtung der Rauchmelderpflicht<br />

ist eventuell der<br />

Versicherungsschutz gefährdet<br />

- bei einem Feuerschaden<br />

zahlt die Wohngebäudeversicherung<br />

unter Umständen<br />

nicht. Welche Bestimmungen<br />

konkret in welchem Bundesland<br />

gelten, zeigt die Webseite<br />

www.rauchmelder-lebensretter.de.<br />

Auf dem Markt für<br />

Rauchmelder hat der Verbraucher<br />

die Qual der Wahl.<br />

Das Modell "BR 1211 interlink"<br />

von Brennenstuhl beispielsweise<br />

ist ein System,<br />

das bis zu zwölf Endgeräte<br />

miteinander vernetzen kann.<br />

Aber auch Einzelgeräte wie<br />

der "BR 8221 extra longlife"<br />

sind für den Einsatz in Häusern<br />

und Wohnungen gut<br />

geeignet. (weiter S.5)<br />

www.stadt-anzeiger.eu<br />

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