25.07.2014 Aufrufe

Kinder beziehen kleines Paradies - Landsberg

Kinder beziehen kleines Paradies - Landsberg

Kinder beziehen kleines Paradies - Landsberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Amtlicher Teil - 4 -<br />

Nr. 8/2013<br />

Mitteilung der Jagdgenossenschaft Reußen/Zwebendorf<br />

Beschlüsse der Jahreshauptversammlung<br />

der Jagdgenossenschaft Reußen/Zwebendorf<br />

Am 26. März 2013 hat die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft<br />

Reußen seine Jahreshauptversammlung einberufen.<br />

Die Mitgliederversammlung hat weiterhin folgende Beschlüsse gefasst,<br />

welche hiermit öffentlich bekannt gemacht werden:<br />

· Verabschiedung des Haushaltes 2012/2013<br />

· Beschluss über die Nichtauskehr des Jagdpachtzinses an die<br />

Jagdgenossen.<br />

· Jährliche Neuwahl der Kassenprüfer<br />

Ihr Vorstand<br />

Inkrafttreten der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 12 „Neue Wohnsiedlung Am Kapellenberg“ der<br />

Stadt <strong>Landsberg</strong> nach § 13 BauGB<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Landsberg</strong> hat am 20.03.2013 in öffentlicher<br />

Sitzung die Satzung der 6. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 12 „Neue Wohnsiedlung Am Kapellenberg“ in <strong>Landsberg</strong><br />

nach § 13 Abs.1 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den<br />

textlichen Festsetzungen beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.<br />

Mit dem Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt tritt die Satzung in<br />

Kraft. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die Satzung mit der Begründung<br />

im Bauamt der Stadt <strong>Landsberg</strong>, Köthener Straße 2 in 06188<br />

<strong>Landsberg</strong> während der Dienststunden unbefristet bereitgehalten<br />

und kann von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird<br />

auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn<br />

sie nicht innerhalb von einem Jahr nach Bekanntmachung schriftlich<br />

gegenüber der Stadt <strong>Landsberg</strong> geltend gemacht worden ist.<br />

Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 BauGB sind unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr nach Bekanntmachung<br />

schriftlich gegenüber der Stadt <strong>Landsberg</strong> geltend gemacht worden<br />

sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />

begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4<br />

BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />

für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch<br />

diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

Bürgermeister<br />

O. Heinrich<br />

Anlage: Lage in der Ortschaft/Geltungsbereich<br />

Bekanntmachung<br />

IMPRESSUM<br />

„<strong>Landsberg</strong>er Echo“<br />

Das Amtsblatt der Stadt <strong>Landsberg</strong> (Sachsen-Anhalt) mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung erscheint zweimal monatlich und wird<br />

an alle erreichbaren Haushalte kostenfrei verteilt.<br />

Herausgeber und verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Der Bürgermeister der Stadt <strong>Landsberg</strong>, Herr Olaf Heinrich<br />

Verantwortlich für Textbeiträge sind die Verfasser.<br />

Amtsblatt-Redaktion:<br />

Stadt <strong>Landsberg</strong>, Bürgerservice, Herr Mertens, Tel. (03 46 02) 2 49 87, Fax: 2 49 88, E-Mail: amtsblatt@stadt-landsberg.de<br />

Anzeigenteil Druck & Verlag:<br />

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan<br />

Anzeigenannahme/Beilagen:<br />

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Frau Zehrt, Funk: 01 71/4 84 47 16, Telefon: (03 42 02) 97 99 79, Fax: (03 42 02) 97 95 75<br />

für Queis: Frau Friedrich, Funk: 01 71/4 14 40 53, Telefon: (0 34 61) 82 64 84, Fax: (0 34 61) 82 64 85<br />

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu <strong>beziehen</strong>. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des<br />

Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Leserbriefe und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Des Weiteren behält sich die Redaktion vor, Manuskripte<br />

nicht sinnentstellend zu kürzen bzw. redaktionell zu bearbeiten. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!