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Geschäftsbericht 2001 - Stadtwerke Göttingen AG

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Anhang<br />

Allgemeine Angaben<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Der Jahresabschluss der <strong>Stadtwerke</strong> Göttingen <strong>AG</strong> ist<br />

nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden.<br />

Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz /<br />

Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt<br />

werden können, wurden die Angaben in den Anhang<br />

aufgenommen.<br />

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände<br />

und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungsbzw.<br />

Herstellungskosten, vermindert um erhaltene<br />

Investitionszuschüsse. Die Herstellungskosten selbsterstellter<br />

Anlagen enthalten angemessene Lohn- und<br />

Materialgemeinkosten.<br />

Aus Gründen der Klarheit (§ 265 Abs. 5 HGB) und<br />

entsprechend der Verordnung über die Gliederung des<br />

Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 13.<br />

Juli 1988 wurde die Darstellung der Sachanlagen auf<br />

der Aktivseite um die Positionen<br />

- Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen<br />

- Verteilungsanlagen<br />

- Gleisanlagen, Streckenausrüstung und<br />

Sicherungsanlagen<br />

- Fahrzeuge für Personenverkehr<br />

- Maschinen und maschinelle Anlagen<br />

und um die Empfangenen Ertragszuschüsse auf der<br />

Passivseite erweitert.<br />

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.<br />

Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2000 sind<br />

unverändert übernommen worden.<br />

Soweit steuerlich zulässig, werden die Zugänge von<br />

Anlagen der Versorgungsbetriebe über 10.000 DM im<br />

allgemeinen degressiv abgeschrieben. Geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG<br />

im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Bei<br />

allen anderen Anlagenzugängen kam die lineare<br />

Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die unter den<br />

Finanzanlagen aufgeführten Beteiligungen und die<br />

sonstigen Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten<br />

ausgewiesen.<br />

Die Vorräte wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips<br />

zu fortgeschriebenen durchschnittlichen<br />

Einstandspreisen bewertet. Forderungen und<br />

sonstige Vermögensgegenstände wurden zu<br />

Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des<br />

erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Die Pauschalwertberichtigung<br />

zu Forderungen aus Lieferungen und<br />

Leistungen entspricht der steuerlich zulässigen Höhe<br />

von 1 %.<br />

Die Rückstellungen für Pensionen sind mit dem Teilwert<br />

gemäß § 6 a EStG mit einem Rechnungszinsfuß<br />

von 6 % passiviert. Für die Berechnung zugrunde<br />

gelegt wurden die neuen Richttafeln 1998 von<br />

Dr. Klaus Heubeck. Die Sonstigen Rückstellungen<br />

berücksichtigen im angemessenen Umfang alle<br />

erkennbaren Risiken.<br />

Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag<br />

passiviert.<br />

Seite 29

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