Geschäftsbericht 2001 - Stadtwerke Göttingen AG
Geschäftsbericht 2001 - Stadtwerke Göttingen AG
Geschäftsbericht 2001 - Stadtwerke Göttingen AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anhang<br />
Allgemeine Angaben<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Der Jahresabschluss der <strong>Stadtwerke</strong> Göttingen <strong>AG</strong> ist<br />
nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden.<br />
Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz /<br />
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt<br />
werden können, wurden die Angaben in den Anhang<br />
aufgenommen.<br />
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände<br />
und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungsbzw.<br />
Herstellungskosten, vermindert um erhaltene<br />
Investitionszuschüsse. Die Herstellungskosten selbsterstellter<br />
Anlagen enthalten angemessene Lohn- und<br />
Materialgemeinkosten.<br />
Aus Gründen der Klarheit (§ 265 Abs. 5 HGB) und<br />
entsprechend der Verordnung über die Gliederung des<br />
Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 13.<br />
Juli 1988 wurde die Darstellung der Sachanlagen auf<br />
der Aktivseite um die Positionen<br />
- Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen<br />
- Verteilungsanlagen<br />
- Gleisanlagen, Streckenausrüstung und<br />
Sicherungsanlagen<br />
- Fahrzeuge für Personenverkehr<br />
- Maschinen und maschinelle Anlagen<br />
und um die Empfangenen Ertragszuschüsse auf der<br />
Passivseite erweitert.<br />
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.<br />
Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2000 sind<br />
unverändert übernommen worden.<br />
Soweit steuerlich zulässig, werden die Zugänge von<br />
Anlagen der Versorgungsbetriebe über 10.000 DM im<br />
allgemeinen degressiv abgeschrieben. Geringwertige<br />
Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG<br />
im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Bei<br />
allen anderen Anlagenzugängen kam die lineare<br />
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die unter den<br />
Finanzanlagen aufgeführten Beteiligungen und die<br />
sonstigen Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten<br />
ausgewiesen.<br />
Die Vorräte wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips<br />
zu fortgeschriebenen durchschnittlichen<br />
Einstandspreisen bewertet. Forderungen und<br />
sonstige Vermögensgegenstände wurden zu<br />
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des<br />
erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Die Pauschalwertberichtigung<br />
zu Forderungen aus Lieferungen und<br />
Leistungen entspricht der steuerlich zulässigen Höhe<br />
von 1 %.<br />
Die Rückstellungen für Pensionen sind mit dem Teilwert<br />
gemäß § 6 a EStG mit einem Rechnungszinsfuß<br />
von 6 % passiviert. Für die Berechnung zugrunde<br />
gelegt wurden die neuen Richttafeln 1998 von<br />
Dr. Klaus Heubeck. Die Sonstigen Rückstellungen<br />
berücksichtigen im angemessenen Umfang alle<br />
erkennbaren Risiken.<br />
Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag<br />
passiviert.<br />
Seite 29