Geschäftsbericht 2005 - Stadtwerke Iserlohn
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Anhang<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der<br />
Konzerngesellschaften der Gesellschaft für Kommunalwirtschaft<br />
<strong>Iserlohn</strong> mbH sind auf Seiten 56 ff. erläutert.<br />
Erläuterung zur Bilanz<br />
(1)<br />
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem<br />
Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) ersichtlich. Der<br />
Zugang bei den sonstigen Ausleihungen betrifft drei<br />
Baudarlehen an Mitarbeiter; die Darlehen sind hypothekarisch<br />
gesichert.<br />
in Form der Differenz zwischen den Versorgungsansprüchen<br />
und dem anteiligen auf die Gesellschaft entfallenden<br />
Deckungskapital der VBL ist aufgrund fehlender<br />
Daten nicht möglich.<br />
(6)<br />
Die sonstigen Rückstellungen bestehen vor allem für die<br />
Sanierung von Graugussleitungen, für Risiken aus<br />
Energieverkauf, für Altersteilzeitverpflichtungen, für<br />
ausstehende Energie- und Wasserbezugsabrechnungen,<br />
für die Umstellung von Versorgungsanlagen und<br />
die turnusmäßige Zählereichung. Im Vorjahr waren für<br />
Verzugszinsen auf strittige Verbindlichkeiten aus<br />
Strombezug 950 T€ zurückgestellt. Nach Abschluss<br />
eines Vergleichs ist der nicht mehr benötigte Teil der<br />
Rückstellung in Höhe von 700 T€ aufgelöst worden.<br />
(2)<br />
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
resultieren im Wesentlichen aus dem Energie- und<br />
Wasserverkauf.<br />
(7)<br />
In <strong>2005</strong> wurden Darlehen in Höhe von 6.600 T€ zur Finanzierung<br />
des Baus des Zentralen Wasserwerks<br />
“Krug von Nidda” aufgenommen.<br />
(3)<br />
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen<br />
die TeleMark Telekommunikationsgesellschaft<br />
Mark mbH.<br />
(4)<br />
Das gezeichnete Kapital beträgt 24.286 T€. Alleinige<br />
Gesellschafterin ist die Gesellschaft für Kommunalwirtschaft<br />
<strong>Iserlohn</strong> mbH.<br />
(5)<br />
Die Pensionsverpflichtungen bestehen gegenüber<br />
einem Anwärter und einem Versorgungsempfänger.<br />
Zudem sind Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern<br />
und Pensionären aus zugesagten Energiepreisvergünstigungen<br />
nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben<br />
in diesem Posten enthalten.<br />
Die Altersversorgung für die Mitarbeiter der Gesellschaft<br />
ist gemäß Tarifvertrag geregelt. Die den Voraussetzungen<br />
der Versicherungspflicht unterliegenden<br />
Mitarbeiter sind bei der Versorgungsanstalt des<br />
Bundes und der Länder (VBL) versichert. Der derzeitige<br />
Umlagesatz liegt bei 7,86 %. Zusätzlich wurde in<br />
<strong>2005</strong> ein Sanierungsgeld von 1,84 % erhoben. Die<br />
Summe der umlagepflichtigen Gehälter und Löhne<br />
betrug im Berichtsjahr 5.032 T€. Eine konkrete betragsmäßige<br />
Angabe einer möglichen Unterdeckung<br />
(8)<br />
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
betreffen mit 6.604 T€ die Gesellschafterin<br />
Gesellschaft für Kommunalwirtschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH;<br />
sie resultieren im Wesentlichen aus der Verpflichtung<br />
zur Gewinnabführung und aus Ertragsteuerumlagen.<br />
(9)<br />
Die Verbindlichkeiten aus Genussrechten werden aus<br />
vermögenswirksamen Leistungen, welche die Gesellschaft<br />
für die Mitarbeiter zur Begründung der Genussrechte<br />
anlegt, aus der nicht ausgezahlten Arbeitnehmer-<br />
Sparzulage, aus der freiwilligen Zulage des Arbeitgebers<br />
(bis 154,00 € bei einer vermögenswirksamen Anlage<br />
von 480,00 €) und aus sonstigen Einzahlungen der Mitarbeiter<br />
gebildet. Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten<br />
gegenüber 108 (i.Vj. 99) Genussrechtsinhabern.<br />
Die nicht verbrieften Genussrechte haben den<br />
Nennwert des jeweils im Unternehmen belassenen Genussrechtskapitals<br />
und begründen einen Anspruch der<br />
Mitarbeiter auf Beteiligung am Gewinn und zusätzlich<br />
auf eine gewinnunabhängige Mindestverzinsung. Eine<br />
Beteiligung am Liquidationserlös ist ausgeschlossen.<br />
Das Genussrechtskapital ist grundsätzlich unbefristet angelegt;<br />
eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ist zum<br />
Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei<br />
Monaten möglich.<br />
84 <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Iserlohn</strong> GmbH