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Kolping 2/08 - Kolping Schweiz

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Mit Spenden Steuern sparen<br />

Spenden an Hilfswerke mit ZEWO-Gütesiegel können sowohl bei der<br />

direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern<br />

in Abzug gebracht werde.<br />

Wer im Steuerjahr 2007 für einen guten Zweck<br />

gespendet hat, darf den Betrag jetzt in der<br />

Steuererklärung vom Einkommen abziehen.<br />

Das Steuerharmonisierungsgesetz schreibt<br />

den Kantonen die Gemeinnützigkeit als Steuerbefreiungsgrund<br />

vor. Wie hoch die Spende<br />

mindestens sein muss, hängt vom Wohnort ab.<br />

Vielerorts müssen die Zuwendungen insgesamt<br />

mindestens 100 Franken betragen. In<br />

einigen Kantonen sind es 200 Franken und im<br />

Kanton St. Gallen sogar 500 Franken. Der maximale<br />

Betrag liegt in der Regel bei maximal 20<br />

Prozent vom Nettoeinkommen. In einigen Kantonen<br />

sind es noch 10 Prozent und im Kanton<br />

Genf 5 Prozent. Einzig im Kanton Baselland<br />

können gemeinnützige Zuwendungen unbeschränkt<br />

abgezogen werden. Unabhängig von<br />

der kantonalen Praxis können bei der direkten<br />

Bundessteuer immer 20 Prozent vom Reineinkommen<br />

in Abzug gebracht werden.<br />

Damit die Abzüge tatsächlich angerechnet<br />

werden, müssen ein paar Punkte beachtet werden:<br />

Beiträge, auf die eine Organisation Anspruch<br />

hat, z.B. Mitgliedsbeiträge und statutarische<br />

Beiträge, sind nicht abzugsfähig. Auch<br />

Spenden an Organisationen ohne Steuerbefreiung<br />

werden nicht akzeptiert. Zuwendungen<br />

an Organisationen mit dem ZEWO-Gütesiegel<br />

können immer in Abzug gebracht werden.<br />

Die Zuwendungen müssen auf Verlangen<br />

der Behörde jedoch belegt werden können.<br />

Das <strong>Schweiz</strong>er <strong>Kolping</strong>werk ist als gemeinnützige<br />

Organisation steuerbefreit und hat das<br />

ZEWO-Gütesiegel. Deshalb ist alles, was uns<br />

gespendet wird, bei den Steuern abzugsfähig.<br />

Den Beleg dazu liefern wir allen Spendern<br />

nach Eingang des Betrages zu.<br />

Weitere Informationen zum Thema und ein<br />

Merkblatt zum Download findet man bei der<br />

Stiftung ZEWO unter www.zewo.ch.<br />

Spenden an das <strong>Schweiz</strong>er <strong>Kolping</strong>werk sind<br />

abzugsfähig und nützen deshalb doppelt.<br />

Spenden an<br />

80-17272-1<br />

<strong>Schweiz</strong>er <strong>Kolping</strong>werk<br />

«Mensch im Mittelpunkt»<br />

6004 Luzern<br />

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