Kolping 2/08 - Kolping Schweiz
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Mit Spenden Steuern sparen<br />
Spenden an Hilfswerke mit ZEWO-Gütesiegel können sowohl bei der<br />
direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern<br />
in Abzug gebracht werde.<br />
Wer im Steuerjahr 2007 für einen guten Zweck<br />
gespendet hat, darf den Betrag jetzt in der<br />
Steuererklärung vom Einkommen abziehen.<br />
Das Steuerharmonisierungsgesetz schreibt<br />
den Kantonen die Gemeinnützigkeit als Steuerbefreiungsgrund<br />
vor. Wie hoch die Spende<br />
mindestens sein muss, hängt vom Wohnort ab.<br />
Vielerorts müssen die Zuwendungen insgesamt<br />
mindestens 100 Franken betragen. In<br />
einigen Kantonen sind es 200 Franken und im<br />
Kanton St. Gallen sogar 500 Franken. Der maximale<br />
Betrag liegt in der Regel bei maximal 20<br />
Prozent vom Nettoeinkommen. In einigen Kantonen<br />
sind es noch 10 Prozent und im Kanton<br />
Genf 5 Prozent. Einzig im Kanton Baselland<br />
können gemeinnützige Zuwendungen unbeschränkt<br />
abgezogen werden. Unabhängig von<br />
der kantonalen Praxis können bei der direkten<br />
Bundessteuer immer 20 Prozent vom Reineinkommen<br />
in Abzug gebracht werden.<br />
Damit die Abzüge tatsächlich angerechnet<br />
werden, müssen ein paar Punkte beachtet werden:<br />
Beiträge, auf die eine Organisation Anspruch<br />
hat, z.B. Mitgliedsbeiträge und statutarische<br />
Beiträge, sind nicht abzugsfähig. Auch<br />
Spenden an Organisationen ohne Steuerbefreiung<br />
werden nicht akzeptiert. Zuwendungen<br />
an Organisationen mit dem ZEWO-Gütesiegel<br />
können immer in Abzug gebracht werden.<br />
Die Zuwendungen müssen auf Verlangen<br />
der Behörde jedoch belegt werden können.<br />
Das <strong>Schweiz</strong>er <strong>Kolping</strong>werk ist als gemeinnützige<br />
Organisation steuerbefreit und hat das<br />
ZEWO-Gütesiegel. Deshalb ist alles, was uns<br />
gespendet wird, bei den Steuern abzugsfähig.<br />
Den Beleg dazu liefern wir allen Spendern<br />
nach Eingang des Betrages zu.<br />
Weitere Informationen zum Thema und ein<br />
Merkblatt zum Download findet man bei der<br />
Stiftung ZEWO unter www.zewo.ch.<br />
Spenden an das <strong>Schweiz</strong>er <strong>Kolping</strong>werk sind<br />
abzugsfähig und nützen deshalb doppelt.<br />
Spenden an<br />
80-17272-1<br />
<strong>Schweiz</strong>er <strong>Kolping</strong>werk<br />
«Mensch im Mittelpunkt»<br />
6004 Luzern<br />
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