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Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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sind die Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (Antrag durch den Schuldner)<br />

und die Überschuldung (bei juristischen Personen). Zu unterscheiden ist zwischen Regel- und<br />

Verbraucherinsolvenzverfahren.<br />

Landwirtschaft<br />

Die Ergebnisse der Flächenerhebung (Bodenflächen nach Art der tatsächlichen Nutzung) basieren<br />

auf einer Auswertung der Liegenschaftskataster. Die Daten werden jährlich vom <strong>Landesamt</strong><br />

<strong>für</strong> Vermessung und Geoinformation zur Verfügung gestellt. Die Nachweisung der Flächen erfolgt<br />

in dem Gebiet, in dem diese gelegen sind (Belegenheitsprinzip).<br />

Die Ergebnisse über Struktur, Flächennutzung, Ernte und Viehhaltung basieren auf den Angaben<br />

der landwirtschaftlichen Betriebe <strong>Thüringen</strong>s. Sie werden in derjenigen Gemeinde nachgewiesen,<br />

in der sich der Betriebssitz befindet (Betriebsprinzip).<br />

Landwirtschaftlicher Betrieb<br />

Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist eine technisch-wirtschaftliche Einheit, welche die Mindestgröße<br />

an landwirtschaftlich genutzter Fläche aufweist bzw. über vorgegebene Mindesttierbestände<br />

oder Mindestanbauflächen <strong>für</strong> Spezialkulturen verfügt, einer einheitlichen Betriebsführung<br />

untersteht und landwirtschaftliche Erzeugnisse oder zusätzlich auch Dienstleistungen und andere<br />

Erzeugnisse hervorbringt. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.<br />

Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)<br />

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche umfasst alle landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten<br />

Flächen einschließlich der im Rahmen eines Stilllegungsprogramms stillgelegten Flächen. Zur<br />

LF rechnen im Einzelnen folgende Kulturarten:<br />

- Ackerland einschließlich gärtnerische Kulturen, auch unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen,<br />

sowie aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenes Ackerland,<br />

- Dauergrünland einschließlich aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenes Dauergrünland,<br />

- Haus- und Nutzgärten,<br />

- Baum- und Beerenobstanlagen (ohne Erdbeeren), Flächen mit Nussbäumen,<br />

- Baumschulflächen (ohne forstliche Pflanzgärten <strong>für</strong> den Eigenbedarf),<br />

- Rebland,<br />

- Weihnachtsbaumkulturen,<br />

- andere Dauerkulturen (Korbweiden- und Pappelanlagen außerhalb des Waldes),<br />

- Dauerkulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen (ohne Schutz- und Schattennetze).<br />

Dauergrünland<br />

Grünlandflächen, die fünf Jahre oder länger zur Futter- oder Streugewinnung oder zum Abweiden<br />

sowie zur Erzeugung erneuerbarer Energien bestimmt sind. Zum Dauergrünland zählen Wiesen,<br />

Weiden (einschließlich Mähweiden und Almen) und ertragsarmes Dauergrünland (z.B. Hutungen<br />

TLS, <strong>Kreiszahlen</strong>, Ausgabe 2013<br />

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