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Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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Baugewerbe<br />

Für das Baugewerbe ist seit 1995 keine Untergliederung nach Bauhaupt- und Ausbaugewerbe<br />

vorgesehen. Die Bezeichnungen werden jedoch weiterhin verwendet. Das Bauhauptgewerbe<br />

umfasst die WZ-Gruppen „Bau von Gebäuden“ (41.2), „Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken“<br />

(42.1), „Leitungstiefbau und Kläranlagenbau“ (42.2), „Sonstiger Tiefbau“ (42.9),<br />

„Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten“ (43.1) sowie „Sonstige spezialisierte<br />

Bautätigkeiten“ (43.9). Dem Ausbaugewerbe werden die WZ-Gruppen „Bauinstallation“ (43.2)<br />

und „Sonstiger Ausbau“ (43.3) zugeordnet.<br />

Der Berichtskreis im Baugewerbe umfasst die Baubetriebe von Unternehmen des Baugewerbes<br />

mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten sowie Baubetriebe mit im Allgemeinen 20 und<br />

mehr Beschäftigten von Unternehmen anderer Wirtschaftszweige.<br />

Die Erhebung erfolgt im Bauhauptgewerbe monatlich. Mit der Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe<br />

werden außerdem einmal jährlich im Berichtsmonat Juni alle bauhauptgewerblichen<br />

Betriebe des Bauhauptgewerbes und von anderen Wirtschaftszweigen, d.h. auch die<br />

Betriebe von Unternehmen mit 1 bis 19 Beschäftigten, erfasst.<br />

Im Ausbaugewerbe erfolgt die Erhebung vierteljährlich mit Vierteljahresangaben. Ähnlich wie<br />

im Bauhauptgewerbe wird in einer jährlichen Erhebung <strong>für</strong> das zweite Vierteljahr ein erweiterter<br />

Berichtskreis befragt. Dazu werden auch ausbaugewerbliche Betriebe von Unternehmen des<br />

Ausbaugewerbes mit 10 bis 19 Beschäftigten sowie ausbaugewerbliche Betriebe mit 10 bis 19<br />

Beschäftigten von Unternehmen anderer Wirtschaftszweige einbezogen.<br />

Unternehmen<br />

Ein Unternehmen ist die kleinste rechtlich selbständige Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen<br />

Gründen Bücher führt und bilanziert, einschließlich ihrer Zweigniederlassungen und<br />

Betriebe sowie einschließlich der gewerblichen und nichtgewerblichen Unternehmensteile, die<br />

nicht zum Schwerpunkt der Produktion des Unternehmens gehören. Dementsprechend gelten<br />

auch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften als eigene Unternehmen. Die statistische<br />

Meldepflicht erfasst jedoch nicht die Zweigniederlassungen im Ausland. Unternehmen können<br />

Einbetriebs-, Mehrbetriebs- oder Mehrländerunternehmen sein. Zu Mehrländerunternehmen<br />

gehören Betriebe auch außerhalb <strong>Thüringen</strong>s.<br />

Betriebe<br />

Betriebe stellen örtliche Einheiten dar.<br />

Im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe sind Betriebe örtlich getrennte Niederlassungen<br />

einschließlich der zugehörigen und in der Nähe liegenden Verwaltungs-, Reparatur-, Montageund<br />

Hilfsbetriebe.<br />

Im Baugewerbe gelten als Betriebe die örtlichen Betriebseinheiten des Baugewerbes. Dazu<br />

zählen Einbetriebsunternehmen des Baugewerbes und Niederlassungen (z.B. Hauptniederlassungen,<br />

Zweigniederlassungen, Filialen, örtlich getrennte Hauptverwaltungen) mit Schwerpunkt<br />

im Baugewerbe, die zu Unternehmen des Baugewerbes, des übrigen Produzierenden Gewerbes<br />

oder von sonstigen Wirtschaftszweigen gehören, sofern sie Bauleistungen <strong>für</strong> den Markt erbringen.<br />

Außerdem gehören dazu Arbeitsgemeinschaften des Baugewerbes. Baustellen gelten nur<br />

dann als Betrieb, wenn sie ein eigenes Bau- oder Lohnbüro haben.<br />

TLS, <strong>Kreiszahlen</strong>, Ausgabe 2013<br />

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