Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik
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Baugewerbe<br />
Für das Baugewerbe ist seit 1995 keine Untergliederung nach Bauhaupt- und Ausbaugewerbe<br />
vorgesehen. Die Bezeichnungen werden jedoch weiterhin verwendet. Das Bauhauptgewerbe<br />
umfasst die WZ-Gruppen „Bau von Gebäuden“ (41.2), „Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken“<br />
(42.1), „Leitungstiefbau und Kläranlagenbau“ (42.2), „Sonstiger Tiefbau“ (42.9),<br />
„Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten“ (43.1) sowie „Sonstige spezialisierte<br />
Bautätigkeiten“ (43.9). Dem Ausbaugewerbe werden die WZ-Gruppen „Bauinstallation“ (43.2)<br />
und „Sonstiger Ausbau“ (43.3) zugeordnet.<br />
Der Berichtskreis im Baugewerbe umfasst die Baubetriebe von Unternehmen des Baugewerbes<br />
mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten sowie Baubetriebe mit im Allgemeinen 20 und<br />
mehr Beschäftigten von Unternehmen anderer Wirtschaftszweige.<br />
Die Erhebung erfolgt im Bauhauptgewerbe monatlich. Mit der Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe<br />
werden außerdem einmal jährlich im Berichtsmonat Juni alle bauhauptgewerblichen<br />
Betriebe des Bauhauptgewerbes und von anderen Wirtschaftszweigen, d.h. auch die<br />
Betriebe von Unternehmen mit 1 bis 19 Beschäftigten, erfasst.<br />
Im Ausbaugewerbe erfolgt die Erhebung vierteljährlich mit Vierteljahresangaben. Ähnlich wie<br />
im Bauhauptgewerbe wird in einer jährlichen Erhebung <strong>für</strong> das zweite Vierteljahr ein erweiterter<br />
Berichtskreis befragt. Dazu werden auch ausbaugewerbliche Betriebe von Unternehmen des<br />
Ausbaugewerbes mit 10 bis 19 Beschäftigten sowie ausbaugewerbliche Betriebe mit 10 bis 19<br />
Beschäftigten von Unternehmen anderer Wirtschaftszweige einbezogen.<br />
Unternehmen<br />
Ein Unternehmen ist die kleinste rechtlich selbständige Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen<br />
Gründen Bücher führt und bilanziert, einschließlich ihrer Zweigniederlassungen und<br />
Betriebe sowie einschließlich der gewerblichen und nichtgewerblichen Unternehmensteile, die<br />
nicht zum Schwerpunkt der Produktion des Unternehmens gehören. Dementsprechend gelten<br />
auch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften als eigene Unternehmen. Die statistische<br />
Meldepflicht erfasst jedoch nicht die Zweigniederlassungen im Ausland. Unternehmen können<br />
Einbetriebs-, Mehrbetriebs- oder Mehrländerunternehmen sein. Zu Mehrländerunternehmen<br />
gehören Betriebe auch außerhalb <strong>Thüringen</strong>s.<br />
Betriebe<br />
Betriebe stellen örtliche Einheiten dar.<br />
Im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe sind Betriebe örtlich getrennte Niederlassungen<br />
einschließlich der zugehörigen und in der Nähe liegenden Verwaltungs-, Reparatur-, Montageund<br />
Hilfsbetriebe.<br />
Im Baugewerbe gelten als Betriebe die örtlichen Betriebseinheiten des Baugewerbes. Dazu<br />
zählen Einbetriebsunternehmen des Baugewerbes und Niederlassungen (z.B. Hauptniederlassungen,<br />
Zweigniederlassungen, Filialen, örtlich getrennte Hauptverwaltungen) mit Schwerpunkt<br />
im Baugewerbe, die zu Unternehmen des Baugewerbes, des übrigen Produzierenden Gewerbes<br />
oder von sonstigen Wirtschaftszweigen gehören, sofern sie Bauleistungen <strong>für</strong> den Markt erbringen.<br />
Außerdem gehören dazu Arbeitsgemeinschaften des Baugewerbes. Baustellen gelten nur<br />
dann als Betrieb, wenn sie ein eigenes Bau- oder Lohnbüro haben.<br />
TLS, <strong>Kreiszahlen</strong>, Ausgabe 2013<br />
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