Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik
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Lebendgeborene<br />
Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz<br />
geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Die<br />
regionale Zuordnung der Geborenen richtet sich nach dem Hauptwohnort der Mutter.<br />
Es wird unterschieden, ob die Eltern der Kinder zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet<br />
waren oder nicht.<br />
Totgeborene<br />
Totgeborene sind Kinder, bei denen sich nach der Trennung vom Mutterleib keines der unter<br />
„Lebendgeborene“ genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat, deren Geburtsgewicht jedoch<br />
bis 31. März 1994 mindestens 1000 Gramm, ab diesem Zeitpunkt laut 13. VO zur Änderung der<br />
VO zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 24. März 1994 mindestens 500 Gramm<br />
beträgt. Diese Mindestgrenzen gelten ab 1.1.2009 nicht bei Mehrlingsgeburten.<br />
Gestorbene<br />
In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle<br />
und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten. Die regionale Zuordnung der<br />
Gestorbenen richtet sich nach dem letzten Hauptwohnort.<br />
Eheschließungen<br />
Eheschließungen sind standesamtliche Trauungen, auch von Ausländern, mit Ausnahme der<br />
Fälle, in denen beide Ehegatten Angehörige ausländischer Streitkräfte sind bzw. zu den ausländischen<br />
diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familienangehörigen<br />
gehören. Sie werden nach dem Heiratsort (Standesamt) regional zugeordnet.<br />
Ehescheidungen<br />
Ehescheidungen sind durch gerichtliches Urteil begründete Ehelösungen. Sie werden nach<br />
Kreisen entsprechend dem maßgebenden Wohnsitz der Ehegatten veröffentlicht.<br />
Wahlen<br />
Europawahl<br />
Die Wahl zum 7. Europäischen Parlament fand am 7. Juni 2009 statt. Auf die Bundesrepublik<br />
Deutschland entfallen 99 der insgesamt 736 Abgeordnetensitze des Europäischen Parlaments,<br />
das <strong>für</strong> fünf Jahre gewählt wurde.<br />
Bundestagswahl<br />
Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag fand am 22. September 2013 statt. In den Deutschen<br />
Bundestag wurden <strong>für</strong> die Dauer von vier Jahren 631 Abgeordnete gewählt, davon 299 nach<br />
Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeslisten. Es gibt 4 Überhangmandate<br />
und 29 Ausgleichsmandate im Deutschen Bundestag. An <strong>Thüringen</strong> fällt ein<br />
Überhangmandat.<br />
TLS, <strong>Kreiszahlen</strong>, Ausgabe 2013<br />
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