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Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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Lebendgeborene<br />

Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz<br />

geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Die<br />

regionale Zuordnung der Geborenen richtet sich nach dem Hauptwohnort der Mutter.<br />

Es wird unterschieden, ob die Eltern der Kinder zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet<br />

waren oder nicht.<br />

Totgeborene<br />

Totgeborene sind Kinder, bei denen sich nach der Trennung vom Mutterleib keines der unter<br />

„Lebendgeborene“ genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat, deren Geburtsgewicht jedoch<br />

bis 31. März 1994 mindestens 1000 Gramm, ab diesem Zeitpunkt laut 13. VO zur Änderung der<br />

VO zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 24. März 1994 mindestens 500 Gramm<br />

beträgt. Diese Mindestgrenzen gelten ab 1.1.2009 nicht bei Mehrlingsgeburten.<br />

Gestorbene<br />

In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle<br />

und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten. Die regionale Zuordnung der<br />

Gestorbenen richtet sich nach dem letzten Hauptwohnort.<br />

Eheschließungen<br />

Eheschließungen sind standesamtliche Trauungen, auch von Ausländern, mit Ausnahme der<br />

Fälle, in denen beide Ehegatten Angehörige ausländischer Streitkräfte sind bzw. zu den ausländischen<br />

diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familienangehörigen<br />

gehören. Sie werden nach dem Heiratsort (Standesamt) regional zugeordnet.<br />

Ehescheidungen<br />

Ehescheidungen sind durch gerichtliches Urteil begründete Ehelösungen. Sie werden nach<br />

Kreisen entsprechend dem maßgebenden Wohnsitz der Ehegatten veröffentlicht.<br />

Wahlen<br />

Europawahl<br />

Die Wahl zum 7. Europäischen Parlament fand am 7. Juni 2009 statt. Auf die Bundesrepublik<br />

Deutschland entfallen 99 der insgesamt 736 Abgeordnetensitze des Europäischen Parlaments,<br />

das <strong>für</strong> fünf Jahre gewählt wurde.<br />

Bundestagswahl<br />

Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag fand am 22. September 2013 statt. In den Deutschen<br />

Bundestag wurden <strong>für</strong> die Dauer von vier Jahren 631 Abgeordnete gewählt, davon 299 nach<br />

Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeslisten. Es gibt 4 Überhangmandate<br />

und 29 Ausgleichsmandate im Deutschen Bundestag. An <strong>Thüringen</strong> fällt ein<br />

Überhangmandat.<br />

TLS, <strong>Kreiszahlen</strong>, Ausgabe 2013<br />

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