01.08.2014 Aufrufe

Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Verunglückte<br />

Als Verunglückte zählen alle Personen (auch Mitfahrer), die bei einem Straßenverkehrsunfall<br />

getötet oder verletzt werden. Bei den Verletzten wird noch unterschieden nach schwer verletzt<br />

und leicht verletzt. Erfasst werden als<br />

- Getötete<br />

Personen, die sofort an der Unfallstelle oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen<br />

sterben.<br />

- Schwerverletzte<br />

Personen, die zur stationären Behandlung (mindestens 24 Stunden) in ein Krankenhaus<br />

aufgenommen werden.<br />

- Leichtverletzte<br />

alle übrigen Verletzten.<br />

Unfälle mit nur Sachschaden<br />

- Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden<br />

- im engeren Sinne<br />

Unfallursache ist ein Straftatbestand (auch Alkoholeinwirkung) oder eine Ordnungswidrigkeit,<br />

<strong>für</strong> die die Ahndung mit einem Bußgeld vorgesehen ist. Gleichzeitig muss mindestens<br />

ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens nicht mehr fahrbereit sein.<br />

- Sonstige Sachschadensunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel<br />

Unfallbeteiligter steht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel.<br />

Alle beteiligten Kraftfahrzeuge sind noch fahrbereit.<br />

- Übrige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung<br />

Dazu zählen alle Sachschadensunfälle, die im Verwarngeldverfahren abgeschlossen werden<br />

können, unabhängig von der Fahrbereitschaft beteiligter Fahrzeuge sowie die Sachschadensunfälle<br />

mit Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit (Bußgeld), bei denen kein Einfluss<br />

von Alkohol oder anderer berauschender Mittel vorliegen darf und alle Kraftfahrzeuge fahrbereit<br />

sein müssen.<br />

Bildung<br />

Absolventen/Abgänger<br />

Als Absolventen (erfolgreich mit Abschlusszeugnis) bzw. Abgänger (mit Abgangszeugnis) der<br />

allgemeinbildenden Schulen werden diejenigen Schüler gezählt, die am Ende des Schuljahres<br />

mit einem Abschluss- bzw. Abgangszeugnis eine allgemeinbildende Schulart verlassen, unabhängig<br />

davon, ob sie (zum Erwerb zusätzlicher Abschlussqualifikationen) an eine andere<br />

allgemeinbildende Schulart wechseln.<br />

Hauptschulabschluss<br />

Die Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss.<br />

Schüler, die den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teil der Regelschule<br />

besuchen, können daneben mit dem Bestehen einer freiwilligen Prüfung den Qualifizierenden<br />

Hauptschulabschluss erwerben. Schülern des Gymnasiums wird eine dem Hauptschulabschluss<br />

gleichwertige Schulbildung bescheinigt, wenn sie am Ende der Klassenstufe 9 den Versetzungsbedingungen<br />

genügen.<br />

TLS, <strong>Kreiszahlen</strong>, Ausgabe 2013<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!