Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik
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Verunglückte<br />
Als Verunglückte zählen alle Personen (auch Mitfahrer), die bei einem Straßenverkehrsunfall<br />
getötet oder verletzt werden. Bei den Verletzten wird noch unterschieden nach schwer verletzt<br />
und leicht verletzt. Erfasst werden als<br />
- Getötete<br />
Personen, die sofort an der Unfallstelle oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen<br />
sterben.<br />
- Schwerverletzte<br />
Personen, die zur stationären Behandlung (mindestens 24 Stunden) in ein Krankenhaus<br />
aufgenommen werden.<br />
- Leichtverletzte<br />
alle übrigen Verletzten.<br />
Unfälle mit nur Sachschaden<br />
- Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden<br />
- im engeren Sinne<br />
Unfallursache ist ein Straftatbestand (auch Alkoholeinwirkung) oder eine Ordnungswidrigkeit,<br />
<strong>für</strong> die die Ahndung mit einem Bußgeld vorgesehen ist. Gleichzeitig muss mindestens<br />
ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens nicht mehr fahrbereit sein.<br />
- Sonstige Sachschadensunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel<br />
Unfallbeteiligter steht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel.<br />
Alle beteiligten Kraftfahrzeuge sind noch fahrbereit.<br />
- Übrige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung<br />
Dazu zählen alle Sachschadensunfälle, die im Verwarngeldverfahren abgeschlossen werden<br />
können, unabhängig von der Fahrbereitschaft beteiligter Fahrzeuge sowie die Sachschadensunfälle<br />
mit Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit (Bußgeld), bei denen kein Einfluss<br />
von Alkohol oder anderer berauschender Mittel vorliegen darf und alle Kraftfahrzeuge fahrbereit<br />
sein müssen.<br />
Bildung<br />
Absolventen/Abgänger<br />
Als Absolventen (erfolgreich mit Abschlusszeugnis) bzw. Abgänger (mit Abgangszeugnis) der<br />
allgemeinbildenden Schulen werden diejenigen Schüler gezählt, die am Ende des Schuljahres<br />
mit einem Abschluss- bzw. Abgangszeugnis eine allgemeinbildende Schulart verlassen, unabhängig<br />
davon, ob sie (zum Erwerb zusätzlicher Abschlussqualifikationen) an eine andere<br />
allgemeinbildende Schulart wechseln.<br />
Hauptschulabschluss<br />
Die Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss.<br />
Schüler, die den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teil der Regelschule<br />
besuchen, können daneben mit dem Bestehen einer freiwilligen Prüfung den Qualifizierenden<br />
Hauptschulabschluss erwerben. Schülern des Gymnasiums wird eine dem Hauptschulabschluss<br />
gleichwertige Schulbildung bescheinigt, wenn sie am Ende der Klassenstufe 9 den Versetzungsbedingungen<br />
genügen.<br />
TLS, <strong>Kreiszahlen</strong>, Ausgabe 2013<br />
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