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Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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Beschäftigte<br />

Zu den Beschäftigten zählen alle tätigen Personen, die am Ende des Monats oder Berichtszeitraumes<br />

bzw. zu einem bestimmten Stichtag in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum<br />

Betrieb bzw. Unternehmen stehen. Des Weiteren gehören dazu tätige Inhaber und Mitinhaber,<br />

kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige,<br />

soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit bzw. mindestens 55<br />

Stunden im Monat im Betrieb tätig sind.<br />

Geleistete Arbeitsstunden<br />

Zu den geleisteten Arbeitsstunden im Baugewerbe gehören alle auf Baustellen und Bauhöfen<br />

im Inland tatsächlich geleisteten Stunden. Geleistete Mehr-, Über-, Nacht-, Sonntags- und<br />

Feiertagsstunden werden ebenfalls erfasst. Grundsätzlich nicht einbezogen werden die <strong>für</strong><br />

Bürotätigkeiten geleisteten Arbeitsstunden, Berufsschul-, Urlaubs- und Krankenstunden sowie<br />

witterungsbedingte Ausfallstunden.<br />

Entgelte<br />

Als Entgelte gilt die Summe der Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge) der Arbeiter, Angestellten<br />

und Auszubildenden, einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfindergelder<br />

sowie Provisionen, Tantiemen usw.), jedoch ohne<br />

- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,<br />

- Aufwendungen <strong>für</strong> die betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung,<br />

- allgemeine soziale Aufwendungen und Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind,<br />

- gezahltes Vorruhestandsgeld,<br />

- geleistete Zuschüsse der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (z.B. Kurzarbeitergeld),<br />

- Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz.<br />

Im Baugewerbe gehören außerdem die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes, die<br />

Winterbau-Umlage und das Winterausfallgeld ab der 101. witterungsbedingten Ausfallstunde<br />

nicht zu den Entgelten.<br />

Umsatz<br />

Der Umsatz im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe umfasst den Gesamtumsatz aus Eigenerzeugung<br />

einschließlich Umsatz aus Verkauf von Energie, Nebenerzeugnissen und verkaufsfähigen<br />

Produktionsrückständen sowie den Umsatz aus sonstigen Betriebsteilen, so z.B. baugewerblichen<br />

Umsatz und Umsatz aus Handelsware, aus Vermietungen und Verpachtungen<br />

von betrieblichen Anlagen und Einrichtungen, aus Lizenzverträgen u.Ä. Als Umsatz gilt die<br />

Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich etwa darin enthaltener<br />

Verbrauchsteuern sowie der Kosten <strong>für</strong> Fracht, Transportversicherung und Spesen, auch wenn<br />

diese gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Auslandsumsatz umfasst die direkten<br />

Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen<br />

an Exporteure, die die bestellten Waren ohne Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.<br />

Auslandsumsätze sind von der Umsatz-(Mehrwert-)steuer befreit.<br />

16<br />

TLS, <strong>Kreiszahlen</strong>, Ausgabe 2013

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