Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik
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Beschäftigte<br />
Zu den Beschäftigten zählen alle tätigen Personen, die am Ende des Monats oder Berichtszeitraumes<br />
bzw. zu einem bestimmten Stichtag in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum<br />
Betrieb bzw. Unternehmen stehen. Des Weiteren gehören dazu tätige Inhaber und Mitinhaber,<br />
kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige,<br />
soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit bzw. mindestens 55<br />
Stunden im Monat im Betrieb tätig sind.<br />
Geleistete Arbeitsstunden<br />
Zu den geleisteten Arbeitsstunden im Baugewerbe gehören alle auf Baustellen und Bauhöfen<br />
im Inland tatsächlich geleisteten Stunden. Geleistete Mehr-, Über-, Nacht-, Sonntags- und<br />
Feiertagsstunden werden ebenfalls erfasst. Grundsätzlich nicht einbezogen werden die <strong>für</strong><br />
Bürotätigkeiten geleisteten Arbeitsstunden, Berufsschul-, Urlaubs- und Krankenstunden sowie<br />
witterungsbedingte Ausfallstunden.<br />
Entgelte<br />
Als Entgelte gilt die Summe der Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge) der Arbeiter, Angestellten<br />
und Auszubildenden, einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfindergelder<br />
sowie Provisionen, Tantiemen usw.), jedoch ohne<br />
- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,<br />
- Aufwendungen <strong>für</strong> die betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung,<br />
- allgemeine soziale Aufwendungen und Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind,<br />
- gezahltes Vorruhestandsgeld,<br />
- geleistete Zuschüsse der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (z.B. Kurzarbeitergeld),<br />
- Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz.<br />
Im Baugewerbe gehören außerdem die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes, die<br />
Winterbau-Umlage und das Winterausfallgeld ab der 101. witterungsbedingten Ausfallstunde<br />
nicht zu den Entgelten.<br />
Umsatz<br />
Der Umsatz im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe umfasst den Gesamtumsatz aus Eigenerzeugung<br />
einschließlich Umsatz aus Verkauf von Energie, Nebenerzeugnissen und verkaufsfähigen<br />
Produktionsrückständen sowie den Umsatz aus sonstigen Betriebsteilen, so z.B. baugewerblichen<br />
Umsatz und Umsatz aus Handelsware, aus Vermietungen und Verpachtungen<br />
von betrieblichen Anlagen und Einrichtungen, aus Lizenzverträgen u.Ä. Als Umsatz gilt die<br />
Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich etwa darin enthaltener<br />
Verbrauchsteuern sowie der Kosten <strong>für</strong> Fracht, Transportversicherung und Spesen, auch wenn<br />
diese gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Auslandsumsatz umfasst die direkten<br />
Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen<br />
an Exporteure, die die bestellten Waren ohne Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.<br />
Auslandsumsätze sind von der Umsatz-(Mehrwert-)steuer befreit.<br />
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TLS, <strong>Kreiszahlen</strong>, Ausgabe 2013