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Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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Körperschaftsteuer<br />

Die Körperschaftsteuer wird – analog der Lohn- und Einkommensteuer bei natürlichen Personen –<br />

auf die Einkommen juristischer Personen erhoben.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Gewerbesteuer gehört zu den Realsteuern, die im Gegensatz zu den Personensteuern (z.B.<br />

Einkommen- und Körperschaftsteuer) nicht die Leistungsfähigkeit einer Person berücksichtigt,<br />

sondern sie besteuert eine Sache, den im Gewerbebetrieb erwirtschafteten Ertrag.<br />

Die Gewerbesteuer mindert als Betriebsausgabe den steuerlichen Gewinn und beeinflusst somit<br />

auch die Höhe der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Ihr unterliegt jeder Gewerbebetrieb,<br />

soweit er im Inland betrieben wird. Der Gewerbesteuer unterliegen nicht Betriebe, die Land- und<br />

Forstwirtschaft, freie Berufe oder andere selbständige Arbeiten ausüben. Besteuerungsgrundlage<br />

ist der Gewerbeertrag.<br />

Der Steuermessbetrag ist zu zerlegen, wenn Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten<br />

werden. Das Aufkommen der Gewerbesteuer steht nach Artikel 106 Abs. 6 GG grundsätzlich<br />

den Gemeinden zu.<br />

Preise<br />

Kaufwerte <strong>für</strong> Bauland<br />

Erfasst werden die durch Kauf erworbenen, unbebauten Grundstücke, die im Baugebiet einer<br />

Gemeinde liegen und deren Fläche 100 m 2 und mehr beträgt. Die ermittelten Kaufwerte schließen<br />

vereinbarte Beträge <strong>für</strong> die Grundstückserschließung, Aufwuchs und dergleichen ein. Sie<br />

beinhalten jedoch keine Grunderwerbsnebenkosten wie z.B. Vermessungskosten, Makler-, Notariats-<br />

und Gerichtsgebühren sowie Grunderwerbsteuer. Nicht erfasst werden bebaute Grundstücke<br />

sowie Parzellen, die einer ständigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung unterliegen.<br />

Baureifes Land<br />

Baureifes Land sind unbebaute Grundstücke, wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland<br />

festgesetzt sind. Es muss durch Verkehrsanlagen und Versorgungseinrichtungen <strong>für</strong> die Bebauung<br />

in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sein, so dass eine Bebauung sofort möglich<br />

ist. Soweit ein Bebauungsplan noch nicht aufgestellt ist, gelten Grundstücke als baureif, wenn<br />

sie durch Verkehrsanlagen und durch Versorgungseinrichtungen <strong>für</strong> die Bebauung in ortsüblicher<br />

Weise erschlossen, nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten<br />

baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung unmittelbar anstehen.<br />

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen<br />

Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verfolgen die Aufgabe, ein möglichst vollständiges<br />

Gesamtbild des wirtschaftlichen Ablaufs und der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten<br />

und Vorgänge in einer Volkswirtschaft zu geben. Sie dienen der Wirtschaftsbeobachtung und<br />

sind <strong>für</strong> die Erstellung von konjunkturellen und wirtschaftlichen Analysen und Vorausschätzungen<br />

ein wichtiges Hilfsmittel.<br />

TLS, <strong>Kreiszahlen</strong>, Ausgabe 2013<br />

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