Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik
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Körperschaftsteuer<br />
Die Körperschaftsteuer wird – analog der Lohn- und Einkommensteuer bei natürlichen Personen –<br />
auf die Einkommen juristischer Personen erhoben.<br />
Gewerbesteuer<br />
Die Gewerbesteuer gehört zu den Realsteuern, die im Gegensatz zu den Personensteuern (z.B.<br />
Einkommen- und Körperschaftsteuer) nicht die Leistungsfähigkeit einer Person berücksichtigt,<br />
sondern sie besteuert eine Sache, den im Gewerbebetrieb erwirtschafteten Ertrag.<br />
Die Gewerbesteuer mindert als Betriebsausgabe den steuerlichen Gewinn und beeinflusst somit<br />
auch die Höhe der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Ihr unterliegt jeder Gewerbebetrieb,<br />
soweit er im Inland betrieben wird. Der Gewerbesteuer unterliegen nicht Betriebe, die Land- und<br />
Forstwirtschaft, freie Berufe oder andere selbständige Arbeiten ausüben. Besteuerungsgrundlage<br />
ist der Gewerbeertrag.<br />
Der Steuermessbetrag ist zu zerlegen, wenn Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten<br />
werden. Das Aufkommen der Gewerbesteuer steht nach Artikel 106 Abs. 6 GG grundsätzlich<br />
den Gemeinden zu.<br />
Preise<br />
Kaufwerte <strong>für</strong> Bauland<br />
Erfasst werden die durch Kauf erworbenen, unbebauten Grundstücke, die im Baugebiet einer<br />
Gemeinde liegen und deren Fläche 100 m 2 und mehr beträgt. Die ermittelten Kaufwerte schließen<br />
vereinbarte Beträge <strong>für</strong> die Grundstückserschließung, Aufwuchs und dergleichen ein. Sie<br />
beinhalten jedoch keine Grunderwerbsnebenkosten wie z.B. Vermessungskosten, Makler-, Notariats-<br />
und Gerichtsgebühren sowie Grunderwerbsteuer. Nicht erfasst werden bebaute Grundstücke<br />
sowie Parzellen, die einer ständigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung unterliegen.<br />
Baureifes Land<br />
Baureifes Land sind unbebaute Grundstücke, wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland<br />
festgesetzt sind. Es muss durch Verkehrsanlagen und Versorgungseinrichtungen <strong>für</strong> die Bebauung<br />
in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sein, so dass eine Bebauung sofort möglich<br />
ist. Soweit ein Bebauungsplan noch nicht aufgestellt ist, gelten Grundstücke als baureif, wenn<br />
sie durch Verkehrsanlagen und durch Versorgungseinrichtungen <strong>für</strong> die Bebauung in ortsüblicher<br />
Weise erschlossen, nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten<br />
baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung unmittelbar anstehen.<br />
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen<br />
Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verfolgen die Aufgabe, ein möglichst vollständiges<br />
Gesamtbild des wirtschaftlichen Ablaufs und der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten<br />
und Vorgänge in einer Volkswirtschaft zu geben. Sie dienen der Wirtschaftsbeobachtung und<br />
sind <strong>für</strong> die Erstellung von konjunkturellen und wirtschaftlichen Analysen und Vorausschätzungen<br />
ein wichtiges Hilfsmittel.<br />
TLS, <strong>Kreiszahlen</strong>, Ausgabe 2013<br />
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