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Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer<br />

Die Gemeinden erhalten ab 1998 als Ausgleich <strong>für</strong> die Nichteinführung der Gewerbekapitalsteuer<br />

in den neuen Ländern bzw. der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer im früheren Bundesgebiet<br />

2,2 Prozent vom Aufkommen der Umsatzsteuer. Der dem jeweiligen Bundesland zustehende<br />

Betrag wird über einen Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt (Schlüsselzahlen). Es werden<br />

hier die „Sollbeträge“ ausgewiesen, d.h. einschließlich der Schlussabrechnung im folgenden<br />

Haushaltsjahr.<br />

Gewerbesteuerumlage<br />

Bund und Land werden durch eine Umlage am Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt, der<br />

Gewerbesteuerumlage. Sie betrug im Jahr 2012 in den neuen Ländern 35 v.H. (Land 20,5 v.H./<br />

Bund 14,5 v.H.). Es werden hier die „Sollbeträge“ ausgewiesen, d.h. einschließlich der Schlussabrechnung<br />

im folgenden Haushaltsjahr.<br />

Steuereinnahmekraft<br />

Unter Steuereinnahmekraft versteht man die Realsteueraufbringungskraft, erhöht um die Gemeindeanteile<br />

an der Einkommen- und Umsatzsteuer und verringert um die Gewerbesteuerumlage.<br />

Personal<br />

Personal des Landesbereiches und des kommunalen Bereiches<br />

Zum Personal-Ist-Bestand zählen in der Personalstandstatistik alle Beschäftigten, die am 30.6.<br />

in einem unmittelbaren Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einem Erhebungspflichtigen<br />

stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltsmitteln der Berichtsstelle<br />

beziehen. Hierzu gehören die Dauerbeschäftigten, die Beschäftigten in Ausbildung, mit Zeitvertrag<br />

sowie nach dem Arbeitsförderungsreformgesetz (AFRG) in den Kernhaushalten, den<br />

Sonderrechnungen und den Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform.<br />

Vollzeitbeschäftigte<br />

Vollzeitbeschäftigte sind Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche Wochenarbeitsstundenzahl<br />

(bei Lehrkräften entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden) beträgt.<br />

Als Vollzeitbeschäftigte gelten auch diejenigen, deren Arbeitszeit aus arbeitsmarktpolitischen<br />

Gründen auf Grundlage eines Anwendungstarifvertrags verkürzt wurde, die aber <strong>für</strong> sich die<br />

tarifvertraglich höchstmögliche Arbeitszeit vereinbart haben.<br />

Teilzeitbeschäftigte<br />

Teilzeitbeschäftigte sind Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche volle<br />

Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt. Sie werden unterschieden in Teilzeitkräfte,<br />

die mindestens mit der Hälfte bzw. mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit<br />

eines Vollzeitbeschäftigten tätig sind. Beschäftigte in Altersteilzeit sind Teilzeitbeschäftigte<br />

sowohl im Blockmodell während der Arbeits- bzw. Freistellungsphase als auch im Teilzeitmodell.<br />

TLS, <strong>Kreiszahlen</strong>, Ausgabe 2013<br />

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