Kreiszahlen für Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer<br />
Die Gemeinden erhalten ab 1998 als Ausgleich <strong>für</strong> die Nichteinführung der Gewerbekapitalsteuer<br />
in den neuen Ländern bzw. der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer im früheren Bundesgebiet<br />
2,2 Prozent vom Aufkommen der Umsatzsteuer. Der dem jeweiligen Bundesland zustehende<br />
Betrag wird über einen Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt (Schlüsselzahlen). Es werden<br />
hier die „Sollbeträge“ ausgewiesen, d.h. einschließlich der Schlussabrechnung im folgenden<br />
Haushaltsjahr.<br />
Gewerbesteuerumlage<br />
Bund und Land werden durch eine Umlage am Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt, der<br />
Gewerbesteuerumlage. Sie betrug im Jahr 2012 in den neuen Ländern 35 v.H. (Land 20,5 v.H./<br />
Bund 14,5 v.H.). Es werden hier die „Sollbeträge“ ausgewiesen, d.h. einschließlich der Schlussabrechnung<br />
im folgenden Haushaltsjahr.<br />
Steuereinnahmekraft<br />
Unter Steuereinnahmekraft versteht man die Realsteueraufbringungskraft, erhöht um die Gemeindeanteile<br />
an der Einkommen- und Umsatzsteuer und verringert um die Gewerbesteuerumlage.<br />
Personal<br />
Personal des Landesbereiches und des kommunalen Bereiches<br />
Zum Personal-Ist-Bestand zählen in der Personalstandstatistik alle Beschäftigten, die am 30.6.<br />
in einem unmittelbaren Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einem Erhebungspflichtigen<br />
stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltsmitteln der Berichtsstelle<br />
beziehen. Hierzu gehören die Dauerbeschäftigten, die Beschäftigten in Ausbildung, mit Zeitvertrag<br />
sowie nach dem Arbeitsförderungsreformgesetz (AFRG) in den Kernhaushalten, den<br />
Sonderrechnungen und den Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform.<br />
Vollzeitbeschäftigte<br />
Vollzeitbeschäftigte sind Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche Wochenarbeitsstundenzahl<br />
(bei Lehrkräften entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden) beträgt.<br />
Als Vollzeitbeschäftigte gelten auch diejenigen, deren Arbeitszeit aus arbeitsmarktpolitischen<br />
Gründen auf Grundlage eines Anwendungstarifvertrags verkürzt wurde, die aber <strong>für</strong> sich die<br />
tarifvertraglich höchstmögliche Arbeitszeit vereinbart haben.<br />
Teilzeitbeschäftigte<br />
Teilzeitbeschäftigte sind Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche volle<br />
Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt. Sie werden unterschieden in Teilzeitkräfte,<br />
die mindestens mit der Hälfte bzw. mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit<br />
eines Vollzeitbeschäftigten tätig sind. Beschäftigte in Altersteilzeit sind Teilzeitbeschäftigte<br />
sowohl im Blockmodell während der Arbeits- bzw. Freistellungsphase als auch im Teilzeitmodell.<br />
TLS, <strong>Kreiszahlen</strong>, Ausgabe 2013<br />
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