Erd: Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Erd: Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
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Beispiele:<br />
Einführung von Schichtarbeit oder gleitender Arbeitszeit, Rahmenbedingungen für<br />
kapazitätsorientierter Arbeitszeit (KAPOVAZ).<br />
3. Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit.<br />
Das Mitbestimmungsrecht <strong>des</strong> <strong>Betriebsrats</strong> erstreckt sich auf die Dauer der<br />
Arbeitszeit.<br />
Beispiele:<br />
Einführung von Kurzarbeit oder Überstunden.<br />
4. Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte.<br />
Zeit der Auszahlung meint: Tag, Woche oder Monat. Ort: innerhalb oder außerhalb<br />
<strong>des</strong> Betriebs. Art der Zahlung: meist bargeldlos. Häufig wird über diese Frage eine<br />
Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die u. a. regelt, wer die Kosten der Überweisung<br />
trägt.<br />
5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und <strong>des</strong> Urlaubsplans sowie die<br />
Festsetzung der zeitlichen Lage <strong>des</strong> Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn<br />
zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis<br />
erzielt wird. Nicht die Dauer <strong>des</strong> Urlaubs (auch <strong>des</strong> Bildungsurlaubs) ist<br />
mitbestimmungspflichtig, sondern die Frage, wann der Urlaub angetreten wird, also<br />
der Urlaubsplan.<br />
6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind,<br />
das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.<br />
Kontrolleinrichtungen, die in das Persönlichkeitsrecht <strong>des</strong> Arbeitsnehmers eingreifen<br />
können, unterliegen der Mitbestimmung.<br />
Beispiele:<br />
Filmkamera, Telefonabhöranlagen, Personalabrechnungs- und Informationssysteme.<br />
Nicht mitbestimmungspflichtig, weil gesetzlich vorgesehen sind: Fahrtenschreiber für<br />
Lastwagen und Omnibusse.<br />
7. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie<br />
über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der<br />
Unfallverhütungsvorschriften.<br />
Kein Mitbestimmungsrecht besteht, wenn gesetzliche Regelungen zur Verhütung von<br />
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten existieren.<br />
8. Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren<br />
Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist.<br />
Beispiele:<br />
Kantine, Sportanlage, Bücherei, Erholungsheim, Kindergarten, Werkbusse, wenn sie<br />
von Dritten betrieben werden. Mitbestimmungspflichtig sind Form, Ausgestaltung und<br />
Verwaltung der Sozialeinrichtung.<br />
9. Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen, die den Arbeitnehmern mit Rücksicht<br />
auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vermietet werden, sowie die allgemeine<br />
Festlegung der Nutzungsbedingungen.<br />
Unter die Regelung fällt nur die Werkmietwohnung, nicht die Werkwohnung, die<br />
einem Arbeitnehmer ohne Mietvertrag zu dienstlichen Zwecken im Rahmen <strong>des</strong><br />
Arbeitsverhältnisses überlassen wird (Pförtner, Hausmeister). Zur