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Erd: Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

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Betriebsänderung. Hier hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Im<br />

Sozialplan werden in der Regel Abfindungszahlungen für den Fall <strong>des</strong> Ausscheidens aus dem<br />

Betrieb oder ein Lohnausgleich bei Versetzungen vereinbart, § 112 Abs. 4 BetrVG. Der<br />

Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. Kommt der Arbeitgeber seiner<br />

Verpflichtung aus dem Soziaplan nicht nach, so kann jeder einzelne Arbeitnehmer seine<br />

Ansprüche gerichtlich geltend machen.<br />

4.3 Überwachung der Gesetze zugunsten der Arbeitnehmer<br />

4.3.1 Wie wird die Position <strong>des</strong> <strong>Betriebsrats</strong> rechtlich geschützt ?<br />

Da der Betriebsrat über weitgehende Mitbestimmungs- und andere Rechte verfügt, ist er der<br />

Gefahr ausgesetzt, dass Arbeitgeber Versuche unternehmen, ihn durch sozialen Druck in<br />

ihrem Interesse zu beeinflussen. Je geringer die Rechtsposition <strong>des</strong> <strong>Betriebsrats</strong> ausgestaltet<br />

ist, <strong>des</strong>to unmittelbarer kann er von einem Arbeitgeber gedrängt werden, auf die weitgehende<br />

Ausübung seiner Rechte zu verzichten. Wenngleich rechtliche Schutzpositionen keine<br />

hundertprozentige Garantie vor ungerechtfertigten Einflussnahmen gewährleisten, geben sie<br />

dem Betriebrat doch eine gewisse Sicherheit, dass eine offensichtliche Beeinflussung durch<br />

einen Arbeitgeber eher in Ausnahmefällen erfolgen wird.<br />

Der Betriebsrat übt ein unentgeltliches Ehrenamt aus, § 37 Abs. 1 BetrVG. Er soll aus<br />

seiner Amtstätigkeit keine Vorteile, aber auch keine Nachteile erfahren, §§ 37 Abs.4, 78 Satz<br />

2. Für seine Arbeit ist er von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung <strong>des</strong> Arbeitsentgelts zu<br />

befreien. Bei Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmer sind einzelne Mitglieder <strong>des</strong><br />

<strong>Betriebsrats</strong> von ihrer Berufstätigkeit vollständig freizustellen, § 38. Um seine Arbeit<br />

qualifiziert ausüben zu können, hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Freistellung zur<br />

Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, deren Kosten (Fahrt,<br />

Verpflegung, Übernachtung und Lehrgangsgebühren) der Arbeitgeber nach § 40 zu tragen<br />

hat.<br />

Zum Schutz der Arbeit <strong>des</strong> <strong>Betriebsrats</strong> hat der Gesetzgeber in § 78 Regelungen vorgesehen,<br />

die es ihm erlauben sollen, seine Tätigkeit ungestört auszuüben. Danach darf der Betriebsrat<br />

in der Ausübung seiner Tätigkeit weder gestört oder behindert noch benachteiligt oder<br />

begünstigt werden. <strong>Die</strong>ser Grundsatz gilt auch für die berufliche Entwicklung <strong>des</strong><br />

<strong>Betriebsrats</strong>. Der Schutz <strong>des</strong> <strong>Betriebsrats</strong> vor Einflussnahmen <strong>des</strong> Arbeitgebers erhält<br />

dadurch besonderen Nachdruck, dass der Gesetzgeber ihm einen besonderen<br />

Kündigungsschutz gibt.<br />

<strong>Die</strong> ordentliche Kündigung eines <strong>Betriebsrats</strong>mitglieds ist nach § 15 Kündigungsschutzgesetz<br />

(KSchG) grundsätzlich ausgeschlossen. Eine außerordentliche ist nur nach Zustimmung <strong>des</strong><br />

<strong>Betriebsrats</strong> möglich, § 103 Abs.1 BetrVG. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zur<br />

außerordentlichen Kündigung eines <strong>Betriebsrats</strong>mitglied, dann kann das Arbeitsgericht sie auf<br />

Antrag <strong>des</strong> Arbeitgebers ersetzen, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände<br />

gerechtfertigt ist. Auch vor einer Versetzung ist der Betriebsrat gesetzlich geschützt. Würde<br />

die Versetzung zum Verlust <strong>des</strong> Amtes oder der Wählbarkeit führen, bedarf sie der<br />

Zustimmung <strong>des</strong> <strong>Betriebsrats</strong>. Auch in diesem Fall kann das Arbeitsgericht die fehlende<br />

Zustimmung <strong>des</strong> <strong>Betriebsrats</strong> ersetzen, allerdings nur dann, wenn dies unter Berücksichtigung

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