Medizinische Versorgung - Wohnen in Deutschland, Arbeiten ... - Svb
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<strong>Mediz<strong>in</strong>ische</strong> <strong>Versorgung</strong><br />
<strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>in</strong> den Niederlanden<br />
Inhalt Wogegen s<strong>in</strong>d Sie versichert? 2<br />
Ist Ihre Familie mitversichert? 2<br />
In welchem Land haben Sie Anspruch auf mediz<strong>in</strong>ische<br />
Leistungen? 3<br />
In welchem Land haben Ihre Angehörigen Anspruch auf<br />
mediz<strong>in</strong>ische Leistungen? 3<br />
Was kostet das? 3<br />
Und was, wenn … 4<br />
So bleiben Sie <strong>in</strong>formiert 4<br />
0916DX/1111
<strong>Mediz<strong>in</strong>ische</strong> <strong>Versorgung</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> den Niederlanden 2 von 4<br />
Sie wohnen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> und arbeiten <strong>in</strong> den<br />
Niederlanden. Sie s<strong>in</strong>d automatisch <strong>in</strong> den Niederlanden<br />
pflegeversichert, zum Beispiel bei e<strong>in</strong>er Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />
Pflegeheim. Für die „normale“ Krankenversicherung melden<br />
Sie sich bei e<strong>in</strong>er niederländischen Kranken versicherung an.<br />
<strong>Mediz<strong>in</strong>ische</strong> <strong>Versorgung</strong> können Sie sowohl <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
als auch <strong>in</strong> den Niederlanden <strong>in</strong> Anspruch nehmen.<br />
Wogegen s<strong>in</strong>d Sie<br />
versichert?<br />
Alle Personen die <strong>in</strong> den Niederlanden wohnen oder arbeiten, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den<br />
Niederlanden automatisch nach dem niederländischen Allgeme<strong>in</strong>en Gesetz<br />
über besondere Krankheitskosten (AWBZ) versichert. Besondere<br />
Krankheitskosten s<strong>in</strong>d Kosten, die man <strong>in</strong> der Regel nicht selbst tragen kann,<br />
zum Beispiel bei länger andauernder Pflege oder Beh<strong>in</strong>dertenversorgung.<br />
Sie brauchen diese Kosten nicht selbst zu tragen, zahlen jedoch oft e<strong>in</strong>e<br />
Selbstbeteiligung.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es die „normalen“ Krankheitskosten, zum Beispiel der<br />
Besuch beim Hausarzt oder Kosten für Arzneimittel. Dazu schließen Sie e<strong>in</strong>e<br />
Grundversicherung bei e<strong>in</strong>er niederländischen Krankenversicherung Ihrer Wahl<br />
ab. Schließen Sie diese Versicherung <strong>in</strong>nerhalb von vier Monaten nach Ihrer<br />
Arbeitsaufnahme <strong>in</strong> den Niederlanden ab.<br />
Zum Grundleistungskatalog jeder niederländischen Krankenversicherung<br />
zählen:<br />
--<br />
Leistungen des Hausarztes<br />
--<br />
<strong>Versorgung</strong> im Krankenhaus<br />
--<br />
fachärztliche Leistungen<br />
Zusätzlich zum Grundleistungskatalog können Sie e<strong>in</strong>e Zusatzversicherung<br />
abschließen. Dies ist <strong>in</strong> den Niederlanden, aber auch <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> möglich.<br />
Ist Ihre Familie<br />
mitversichert?<br />
Ihre deutsche Krankenkasse prüft, welche Familien mitglieder bei Ihnen<br />
mitversichert s<strong>in</strong>d. Die Feststellung erfolgt nach deutschen Vorschriften.<br />
Häufig können Sie Ihren Partner oder Ihre Partner<strong>in</strong> und K<strong>in</strong>der bis zu e<strong>in</strong>em<br />
bestimmten Alter mitversichern, sofern sie nicht bereits selbstständig <strong>in</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> versichert s<strong>in</strong>d. K<strong>in</strong>der unter 18 s<strong>in</strong>d kostenlos mitversichert.<br />
Sie melden Ihre Angehörigen beim niederländischen Träger College voor<br />
zorgverzeker<strong>in</strong>gen (CVZ) als mitversichert an. Weitere Informationen hierzu<br />
f<strong>in</strong>den Sie unter www.cvz.nl.
<strong>Mediz<strong>in</strong>ische</strong> <strong>Versorgung</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> den Niederlanden 3 von 4<br />
Wer ist Ihr „Partner“?<br />
Ihr „Partner“ ist die Person, mit der Sie verheiratet s<strong>in</strong>d oder mit der Sie e<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>getragene Lebenspartnerschaft haben. Nach deutschen Vorschriften gilt<br />
e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>getragene Lebenspartnerschaft nur für zwei gleichgeschlechtliche<br />
Partner.<br />
In welchem Land haben<br />
Sie Anspruch auf<br />
mediz<strong>in</strong>ische<br />
Leistungen?<br />
Da Sie <strong>in</strong> den Niederlanden arbeiten, können Sie mediz<strong>in</strong>ische Leistungen <strong>in</strong><br />
den Niederlanden <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Sie haben jedoch auch Anspruch auf<br />
mediz<strong>in</strong>ische Leistungen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>. Somit haben Sie <strong>in</strong> beiden Ländern<br />
Anspruch auf „normale“ mediz<strong>in</strong>ische <strong>Versorgung</strong>. Wenn Sie auch auch<br />
mediz<strong>in</strong>ische Leistungen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>in</strong> Anspruch nehmen möchten,<br />
können Sie sich bei e<strong>in</strong>er deutschen Krankenkasse anmelden. Dazu benötigen<br />
Sie e<strong>in</strong>e S1-Besche<strong>in</strong>igung (früher E106). Diese Besche<strong>in</strong>igung erhalten Sie bei<br />
Ihrer niederländischen Krankenversicherung.<br />
In welchem Land haben<br />
Ihre Angehörigen<br />
Anspruch auf<br />
mediz<strong>in</strong>ische<br />
Leistungen?<br />
Wenn Ihre Angehörigen mitversichert s<strong>in</strong>d, können sie wählen, ob sie <strong>in</strong> den<br />
Niederlanden oder <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> mediz<strong>in</strong>ische Leistungen <strong>in</strong> Anspruch<br />
nehmen. Für die Erstattung der deutschen mediz<strong>in</strong>ischen Leistungen gelten<br />
allerd<strong>in</strong>gs die Vorschriften der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung.<br />
Benötigen auch Ihre Familienmitglieder mediz<strong>in</strong>ische <strong>Versorgung</strong> <strong>in</strong> den<br />
Niederlanden? Dann brauchen Sie e<strong>in</strong>e europäische Versicherungskarte (EHIC)<br />
vom niederländischen Verband der Krankenversicherungsträger CVZ.<br />
Beantragen Sie diese via www.cvz.nl (unter ‚Zorgverzeker<strong>in</strong>g en Buitenland‘)<br />
oder +31 (0)20 797 8083. Dies gilt für Leistungen, die im niederländischen<br />
Grundleistungskatalog enthalten s<strong>in</strong>d.<br />
Selbstbeteiligung<br />
Bestimmte Kosten werden nicht <strong>in</strong> voller Höhe, sondern nur anteilig erstattet.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus verpflichtet Ihre Krankenversicherung Sie pro Jahr zu e<strong>in</strong>er<br />
Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung gilt nicht für mitversicherte<br />
Familienmitglieder. Nehmen Sie AWBZ-Leistungen <strong>in</strong> Anspruch, zahlen Sie<br />
auch dafür e<strong>in</strong>e Selbstbeteiligung.<br />
Was kostet das?<br />
Sie zahlen immer Beiträge nach dem niederländischen Allgeme<strong>in</strong>en Gesetz über<br />
besondere Krankheitskosten (AWBZ) und dem niederländischen Krankenversicherungs<br />
gesetz (Zvw). Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem E<strong>in</strong>kommen.<br />
Die Beiträge führt Ihr Arbeit geber direkt von Ihrem Lohn ab. Den Zvw-Beitrag<br />
erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen. Für die Kranken versicherung, die Sie selbst<br />
abschließen, zahlen Sie Ihrer Versicherung e<strong>in</strong>en monatlichen Beitrag.
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Für mitversicherte Angehörige ab 18 zahlen Sie dem CVZ e<strong>in</strong>en Beitrag.<br />
Da die durchschnittlichen mediz<strong>in</strong>ischen Kosten <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> niedriger s<strong>in</strong>d<br />
als <strong>in</strong> den Niederlanden, liegt dieser Beitrag unter Ihrem eigenen<br />
Monatsbeitrag. Ausführlichere Informationen <strong>in</strong> niederländischer Sprache<br />
erhalten Sie auch im Internet unter www.cvz.nl.<br />
Krankenversicherungszuschlag<br />
Wenn Sie nur e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ges E<strong>in</strong>kommen haben, können Sie beim<br />
niederländischen F<strong>in</strong>anzamt (belast<strong>in</strong>gdienst) e<strong>in</strong>en Krankenversicherungszuschlag<br />
beantragen. Diesen Zuschuss zu den<br />
Krankenversicherungskosten können Sie für sich selbst und für Ihre<br />
mitversicherten Angehörigen erhalten. Mehr hierzu <strong>in</strong> niederländischer<br />
Sprache auf der Website www.toeslagen.nl.<br />
Und was, wenn …<br />
… Sie nicht <strong>in</strong>nerhalb von vier Monaten e<strong>in</strong>e Krankenversicherung <strong>in</strong> den<br />
Niederlanden abschließen?<br />
Dann müssen Sie e<strong>in</strong> Bußgeld zahlen. Und Sie müssen die Krankheitskosten, die<br />
Ihnen <strong>in</strong> diesem Zeitraum entstehen, selbst tragen.<br />
… Sie Ihre Versicherungsbeiträge sechs Monate oder länger nicht gezahlt haben?<br />
Ihre Krankenversicherung meldet dies dem CVZ. Von Ihrem Arbeitslohn wird dann<br />
monatlich e<strong>in</strong> zusätzlicher Beitrag e<strong>in</strong>gezogen, bis Ihre Schulden beglichen s<strong>in</strong>d.<br />
… Sie während e<strong>in</strong>es Auslandsaufenthalts mediz<strong>in</strong>ische <strong>Versorgung</strong> benötigen?<br />
Mit Ihrer niederländischen Krankenversicherung erhalten Sie im Notfall weltweit<br />
mediz<strong>in</strong>ische <strong>Versorgung</strong>. Sonstige Leistungen werden nur erstattet, wenn Sie im<br />
Urlaub <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em EU-Land, <strong>in</strong> Island, Liechtenste<strong>in</strong>, Norwegen oder der Schweiz<br />
s<strong>in</strong>d. Hierzu benötigen Sie allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e europäische Krankenversicherungskarte<br />
(EHIC). Sie erhalten diese Karte für sich selbst bei Ihrer Krankenversicherung, für<br />
Ihre mitversicherten Familien mitglieder beim CVZ.<br />
So bleiben Sie<br />
<strong>in</strong>formiert<br />
Das BDZ (Bureau Duitse Zaken) ist die niederländische Auskunfts- und<br />
Beratungsstelle im Bereich der Sozialversicherung zwischen den Niederlanden<br />
und <strong>Deutschland</strong>. Das BDZ ist Bestandteil der Sociale Verzeker<strong>in</strong>gsbank (SVB).<br />
Mit dem vorliegenden Merkblatt bietet das BDZ Ihnen e<strong>in</strong>e übersichtliche<br />
Erläuterung. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Voraussetzungen und<br />
Ausnahmefälle genannt werden und dass sich Gesetze und Vorschriften<br />
ändern können. Besuchen Sie daher regelmäßig die Website des BDZ:<br />
www.svb.nl/bdz.<br />
Haben Sie Fragen? Rufen Sie das BDZ an:+31 (0)24 343 18 11. Wir s<strong>in</strong>d Ihnen<br />
gerne behilflich.