Arbeitslos - Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den ... - Svb
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<strong>Arbeitslos</strong><br />
<strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
Inhalt Wer bekommt e<strong>in</strong>e <strong>Arbeitslos</strong>enleistung? 2<br />
Welche <strong>Arbeitslos</strong>enleistung bekommen Sie? 2<br />
Wie viel <strong>Arbeitslos</strong>enleistung bekommen Sie? 3<br />
Wie beantragen Sie die <strong>Arbeitslos</strong>enleistung? 4<br />
Wo s<strong>in</strong>d Sie sozialversichert, wenn Sie die Leistung<br />
beziehen? 5<br />
Und was, wenn … 5<br />
So bleiben Sie <strong>in</strong>formiert 5<br />
0918DX/1013
<strong>Arbeitslos</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 2 von 5<br />
Sie wohnen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> und arbeiten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen und die Kündigung ist nicht<br />
selbst verschuldet. Dann können Sie e<strong>in</strong>e <strong>Arbeitslos</strong>enleistung<br />
aus <strong>Deutschland</strong> oder aus <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> bekommen.<br />
Wer bekommt e<strong>in</strong>e<br />
<strong>Arbeitslos</strong>enleistung?<br />
E<strong>in</strong>e Leistung bekommen Sie nur dann, wenn Sie nicht selbst verschuldet<br />
arbeitslos wer<strong>den</strong>. Diese Regel gilt <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> ebenso wie <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
Niederlan<strong>den</strong>. Wenn die Kündigung selbst verschuldet ist, bekommen Sie<br />
ke<strong>in</strong>e Leistung. Auch wenn Sie selbst kündigen, erhalten Sie <strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e<br />
Leistung.<br />
Kündigung <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
In <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gelten andere Vorschriften als <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>. Erkundigen<br />
Sie sich bei der Agentur für Arbeit Ihrer Wohnregion, worauf Sie achten müssen.<br />
Achten Sie zum Beispiel darauf, ob Ihr Arbeitgeber die Kündigungsfrist e<strong>in</strong>hält.<br />
Sie und Ihr Arbeitgeber können geme<strong>in</strong>sam vere<strong>in</strong>baren, dass Ihre Anstellung<br />
beendet wird. Sie stimmen Ihrer Kündigung zu. Die Kündigung erfolgt also <strong>in</strong><br />
gegenseitigem E<strong>in</strong>verneh men. Sie erhalten dann e<strong>in</strong>e Arbeits losenleistung<br />
und Ihr Arbeitgeber benötigt ke<strong>in</strong>e Kündigungsgenehmigung des UWV<br />
WERKbedrijf (UWV) oder des Gerichts. Mit e<strong>in</strong>er Kündigung im gegenseitigen<br />
E<strong>in</strong>vernehmen können Sie unter Umstän<strong>den</strong> vermei<strong>den</strong>, dass Sie selbst<br />
verschuldet arbeitslos wer<strong>den</strong> und ke<strong>in</strong>e Leistung bekommen.<br />
Kündigung <strong>in</strong> gegenseitigem E<strong>in</strong>vernehmen<br />
Diese Kündigung muss nach festen Regeln erfolgen. Ihr Arbeitgeber ergreift die<br />
Initiative und legt Ihre Abmachungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Aufhebungsvertrag fest. Hierzu<br />
gehören zum Beispiel Vere<strong>in</strong>barungen über e<strong>in</strong>e Kündigungsabf<strong>in</strong>dung.<br />
Unterschreiben Sie niemals e<strong>in</strong>en Aufhebungsvertrag, ohne sich vorher zu<br />
<strong>in</strong>formieren. Ausführlichere Informationen <strong>in</strong> niederlän discher Sprache f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie<br />
unter www.uwv.nl.<br />
Welche<br />
Arbeits losenleistung<br />
bekommen Sie?<br />
--<br />
Aus welchem Land Sie e<strong>in</strong>e <strong>Arbeitslos</strong>enleistung bekommen, richtet sich nach<br />
zwei Aspekten: ob Sie Grenz gänger s<strong>in</strong>d und ob Sie vollzeit- oder<br />
teilzeitarbeitslos wer<strong>den</strong>. Grenzgänger s<strong>in</strong>d Sie, wenn Sie m<strong>in</strong>de stens e<strong>in</strong> Mal<br />
pro Woche nach Hause zurückkehren.
<strong>Arbeitslos</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 3 von 5<br />
Es gibt drei Möglichkeiten:<br />
--<br />
Sie s<strong>in</strong>d Grenzgänger und wer<strong>den</strong> vollarbeitslos. Dann haben Sie Anspruch<br />
auf deutsches <strong>Arbeitslos</strong>engeld.<br />
--<br />
Sie s<strong>in</strong>d Grenzgänger und wer<strong>den</strong> teilweise oder vor übergehend<br />
arbeitslos. Dann bekommen Sie niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung.<br />
--<br />
Sie s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong> Grenzgänger. Sie kehren also nicht jede Woche nach<br />
<strong>Deutschland</strong> zurück. Dann bekommen Sie niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung.<br />
Wenn Sie nach <strong>Deutschland</strong> zurückkehren, erhalten Sie e<strong>in</strong>e<br />
deutsche <strong>Arbeitslos</strong>enleistung.<br />
Teilweise oder vorübergehend arbeitslos<br />
Bleibt Ihr Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen, aber Sie können zum<br />
Beispiel aufgrund von Kurzarbeit oder wetter bed<strong>in</strong>gt nicht arbeiten? Gehen<br />
Ihnen m<strong>in</strong>destens fünf Arbeits stun<strong>den</strong> oder bei e<strong>in</strong>er Wochenstun<strong>den</strong>zahl<br />
unter zehn Stun<strong>den</strong> die Hälfte der durchschnittlichen Arbeits stun<strong>den</strong> pro<br />
Woche verloren? Dann s<strong>in</strong>d Sie teilweise oder vorüber gehend arbeitslos.<br />
Sie bekommen nur dann e<strong>in</strong>e Leistung, wenn Ihre Kündi gung nicht selbst<br />
verschuldet ist. Für die deutsche Arbeits losen leistung gelten außerdem die<br />
folgen<strong>den</strong> Voraus setzungen:<br />
--<br />
Sie haben <strong>in</strong> <strong>den</strong> vorangegangenen zwei Jahren vor E<strong>in</strong>tritt Ihrer<br />
<strong>Arbeitslos</strong>igkeit m<strong>in</strong>destens 360 Tage gearbeitet und<br />
--<br />
Sie haben sich spätestens am ersten Tag der <strong>Arbeitslos</strong>ig keit bei der<br />
Agentur für Arbeit gemeldet.<br />
Für die niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung gelten folgende Voraussetzungen:<br />
--<br />
Sie haben vor Ihrer Kündigung von 36 Wochen m<strong>in</strong>de stens 26 Wochen<br />
gearbeitet und<br />
--<br />
Sie arbeiten aufgrund Ihrer Kündigung m<strong>in</strong>destens fünf Stun<strong>den</strong> pro Woche<br />
weniger.<br />
Wie viel<br />
Arbeits losenleistung<br />
bekommen Sie?<br />
Deutsche <strong>Arbeitslos</strong>enleistung<br />
Das deutsche <strong>Arbeitslos</strong>engeld beträgt 60 % Ihres letzten Nettoe<strong>in</strong>kommens.<br />
Gehören m<strong>in</strong>derjährige K<strong>in</strong>der zu Ihrem Haushalt, erhalten Sie 67 %. In der<br />
Regel wird die Leistung längstens 12 Monate gezahlt, je nachdem, wie lange<br />
Sie zuvor gearbeitet haben. S<strong>in</strong>d Sie über 50 Jahre alt, können Sie die Leistung<br />
länger beziehen.
<strong>Arbeitslos</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 4 von 5<br />
Alter<br />
Vergangene<br />
Erwerbstätigkeit<br />
Höchstdauer<br />
Leistungsbezug<br />
bis 50 Jahre 12 Monate 6 Monate<br />
bis 50 Jahre 16 Monate 8 Monate<br />
bis 50 Jahre 20 Monate 10 Monate<br />
bis 50 Jahre 24 Monate 12 Monate<br />
51 bis 55 Jahre 30 Monate 15 Monate<br />
56 bis 58 Jahre 36 Monate 18 Monate<br />
59 bis 64 Jahre 48 Monate 24 Monate<br />
Niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung<br />
Diese berechnet sich nach Ihrem so genannten Tages entgelt. Dies ist das<br />
Arbeitsentgelt, das Sie durchschnittlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Zeitraum pro<br />
Arbeitstag verdient haben. In <strong>den</strong> ersten bei<strong>den</strong> Monaten erhalten Sie 75 %<br />
des Tagesentgelts, danach 70 %. Es gilt e<strong>in</strong>e Obergrenze.<br />
Wie lange Sie e<strong>in</strong>e niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung erhalten, richtet sich<br />
nach der Zahl der Jahre, die Sie zuvor gearbeitet haben. Für jedes Arbeitsjahr<br />
ab 1998 bekommen Sie e<strong>in</strong>en Monat Leistung. Auch die Jahre von Ihrem 18.<br />
Geburtstag bis 1997 zählen mit und zwar auch dann, wenn Sie <strong>in</strong> diesem<br />
Zeitraum noch nicht gearbeitet haben. Der Leistungsbezug dauert m<strong>in</strong>destens<br />
drei Monate und läng stens drei Jahre und zwei Monate.<br />
Wie beantragen Sie die<br />
<strong>Arbeitslos</strong>enleistung?<br />
E<strong>in</strong>e deutsche <strong>Arbeitslos</strong>enleistung beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit<br />
<strong>in</strong> Ihrer Wohnregion. Die zuständige Agentur für Arbeit können Sie im Internet<br />
unter www.arbeitsagentur.de ermitteln. Fordern Sie beim UWV e<strong>in</strong>e<br />
PDU1-Besche<strong>in</strong>igung (vorher E301-Besche<strong>in</strong>igung) an, die bestätigt, wie lange<br />
Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gearbeitet haben. Sie erreichen das UWV unter der<br />
Telefonnummer +31 (0)888 982 001. Die Agentur für Arbeit benötigt die<br />
PDU1-Beschei ni gung, um Ihre <strong>Arbeitslos</strong>enleistung berechnen zu können.<br />
E<strong>in</strong>e niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung können Sie beim UWV <strong>in</strong> der<br />
Region Ihres Arbeitgebers beantragen. Auf der Website www.werk.nl können<br />
Sie unter „Vestig<strong>in</strong>g zoeken” Ihre Postleit zahl e<strong>in</strong>geben und erfahren dann, an<br />
welche Regional stelle Sie sich wen<strong>den</strong> können. Geben Sie bei der Agentur für<br />
Arbeit die Arbeitsbesche<strong>in</strong>igung ab, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten<br />
haben. Sie bekommen dann e<strong>in</strong>e PDU1-Besche<strong>in</strong>igung, die bestätigt, wie<br />
lange Sie <strong>in</strong> Deutsch land gearbeitet haben. Das UWV benötigt die PDU1-<br />
Besche<strong>in</strong>i gung, um Ihre <strong>Arbeitslos</strong>enleistung berechnen zu können.
<strong>Arbeitslos</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 5 von 5<br />
Wo s<strong>in</strong>d Sie<br />
sozialversichert,<br />
w enn Sie die<br />
Leistung beziehen?<br />
Beziehen Sie ausschließlich e<strong>in</strong>e <strong>Arbeitslos</strong>enleistung des UWV, bleiben Sie <strong>in</strong><br />
<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> sozialversichert. Erhalten Sie deutsches <strong>Arbeitslos</strong>engeld,<br />
s<strong>in</strong>d Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> nicht mehr sozialversichert. Sie bauen dann ke<strong>in</strong>e<br />
AOW-Leistungsansprüche mehr auf, das nieder ländische K<strong>in</strong>dergeld endet<br />
und Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> auch nicht mehr krankenversichert. Sie s<strong>in</strong>d<br />
dann <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> versichert.<br />
Und was, wenn …<br />
… Sie 65 wer<strong>den</strong>?<br />
Dann endet Ihre <strong>Arbeitslos</strong>enleistung, weil Sie e<strong>in</strong>e Alters leistung bekommen.<br />
… Sie m<strong>in</strong>destens 40 s<strong>in</strong>d und vor dem 1. Januar 2011 arbeitslos wer<strong>den</strong>?<br />
Es besteht die Möglichkeit, e<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen Beitrag zum weiteren Aufbau<br />
Ihrer betrieblichen Alters versorgung zu erhalten. Ausführlichere Informationen<br />
erhalten Sie bei der Stiftung FVP (F<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g Voort zett<strong>in</strong>g<br />
Pensioenverzeker<strong>in</strong>g/ F<strong>in</strong>anzierung Fortsetzung Pensionsversicherung),<br />
Website: www.fvp.nl.<br />
… Sie <strong>in</strong> Urlaub fahren wollen?<br />
Mit e<strong>in</strong>er deutschen Leistung können Sie höchstens drei Wochen und mit e<strong>in</strong>er<br />
niederländischen Leistung höchstens vier Wochen <strong>in</strong> Urlaub fahren, ohne dass<br />
Sie Ihren Anspruch verlieren. In bei<strong>den</strong> Ländern brauchen Sie e<strong>in</strong>e<br />
Genehmigung des Ausführungsträgers.<br />
… Sie außerhalb der Niederlande Arbeit suchen?<br />
Wenn Sie außerhalb der Niederlande Arbeit suchen, können Sie die<br />
<strong>Arbeitslos</strong>enleistung noch m<strong>in</strong>destens drei Monate und höchstens sechs<br />
Monate weiterbeziehen. Ausführlichere Informationen erhalten Sie beim UWV,<br />
Website: www.uwv.nl.<br />
So bleiben Sie<br />
<strong>in</strong>formiert<br />
Das BDZ (Bureau Duitse Zaken) ist die niederländische Auskunfts- und<br />
Beratungsstelle im Bereich der Sozial versicherung zwischen <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
und <strong>Deutschland</strong>. Das BDZ ist Bestandteil der Sociale Verzeker<strong>in</strong>gsbank (SVB).<br />
Mit dem vorliegen<strong>den</strong> Merkblatt bietet das BDZ Ihnen e<strong>in</strong>e übersichtliche<br />
Erläuterung. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Voraussetzungen und<br />
Ausnahmefälle genannt wer<strong>den</strong> und dass sich Gesetze und Vorschriften<br />
ändern können. Besuchen Sie daher regelmäßig die Website des BDZ:<br />
www.svb.nl/bdz.<br />
Haben Sie Fragen? Rufen Sie das BDZ an: +31 (0)24 343 18 11. Wir s<strong>in</strong>d Ihnen<br />
gerne behilflich.