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Arbeitslos - Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den ... - Svb

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<strong>Arbeitslos</strong><br />

<strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

Inhalt Wer bekommt e<strong>in</strong>e <strong>Arbeitslos</strong>enleistung? 2<br />

Welche <strong>Arbeitslos</strong>enleistung bekommen Sie? 2<br />

Wie viel <strong>Arbeitslos</strong>enleistung bekommen Sie? 3<br />

Wie beantragen Sie die <strong>Arbeitslos</strong>enleistung? 4<br />

Wo s<strong>in</strong>d Sie sozialversichert, wenn Sie die Leistung<br />

beziehen? 5<br />

Und was, wenn … 5<br />

So bleiben Sie <strong>in</strong>formiert 5<br />

0918DX/1013


<strong>Arbeitslos</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 2 von 5<br />

Sie wohnen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> und arbeiten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />

Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen und die Kündigung ist nicht<br />

selbst verschuldet. Dann können Sie e<strong>in</strong>e <strong>Arbeitslos</strong>enleistung<br />

aus <strong>Deutschland</strong> oder aus <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> bekommen.<br />

Wer bekommt e<strong>in</strong>e<br />

<strong>Arbeitslos</strong>enleistung?<br />

E<strong>in</strong>e Leistung bekommen Sie nur dann, wenn Sie nicht selbst verschuldet<br />

arbeitslos wer<strong>den</strong>. Diese Regel gilt <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> ebenso wie <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Niederlan<strong>den</strong>. Wenn die Kündigung selbst verschuldet ist, bekommen Sie<br />

ke<strong>in</strong>e Leistung. Auch wenn Sie selbst kündigen, erhalten Sie <strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e<br />

Leistung.<br />

Kündigung <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

In <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gelten andere Vorschriften als <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>. Erkundigen<br />

Sie sich bei der Agentur für Arbeit Ihrer Wohnregion, worauf Sie achten müssen.<br />

Achten Sie zum Beispiel darauf, ob Ihr Arbeitgeber die Kündigungsfrist e<strong>in</strong>hält.<br />

Sie und Ihr Arbeitgeber können geme<strong>in</strong>sam vere<strong>in</strong>baren, dass Ihre Anstellung<br />

beendet wird. Sie stimmen Ihrer Kündigung zu. Die Kündigung erfolgt also <strong>in</strong><br />

gegenseitigem E<strong>in</strong>verneh men. Sie erhalten dann e<strong>in</strong>e Arbeits losenleistung<br />

und Ihr Arbeitgeber benötigt ke<strong>in</strong>e Kündigungsgenehmigung des UWV<br />

WERKbedrijf (UWV) oder des Gerichts. Mit e<strong>in</strong>er Kündigung im gegenseitigen<br />

E<strong>in</strong>vernehmen können Sie unter Umstän<strong>den</strong> vermei<strong>den</strong>, dass Sie selbst<br />

verschuldet arbeitslos wer<strong>den</strong> und ke<strong>in</strong>e Leistung bekommen.<br />

Kündigung <strong>in</strong> gegenseitigem E<strong>in</strong>vernehmen<br />

Diese Kündigung muss nach festen Regeln erfolgen. Ihr Arbeitgeber ergreift die<br />

Initiative und legt Ihre Abmachungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Aufhebungsvertrag fest. Hierzu<br />

gehören zum Beispiel Vere<strong>in</strong>barungen über e<strong>in</strong>e Kündigungsabf<strong>in</strong>dung.<br />

Unterschreiben Sie niemals e<strong>in</strong>en Aufhebungsvertrag, ohne sich vorher zu<br />

<strong>in</strong>formieren. Ausführlichere Informationen <strong>in</strong> niederlän discher Sprache f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie<br />

unter www.uwv.nl.<br />

Welche<br />

Arbeits losenleistung<br />

bekommen Sie?<br />

--<br />

Aus welchem Land Sie e<strong>in</strong>e <strong>Arbeitslos</strong>enleistung bekommen, richtet sich nach<br />

zwei Aspekten: ob Sie Grenz gänger s<strong>in</strong>d und ob Sie vollzeit- oder<br />

teilzeitarbeitslos wer<strong>den</strong>. Grenzgänger s<strong>in</strong>d Sie, wenn Sie m<strong>in</strong>de stens e<strong>in</strong> Mal<br />

pro Woche nach Hause zurückkehren.


<strong>Arbeitslos</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 3 von 5<br />

Es gibt drei Möglichkeiten:<br />

--<br />

Sie s<strong>in</strong>d Grenzgänger und wer<strong>den</strong> vollarbeitslos. Dann haben Sie Anspruch<br />

auf deutsches <strong>Arbeitslos</strong>engeld.<br />

--<br />

Sie s<strong>in</strong>d Grenzgänger und wer<strong>den</strong> teilweise oder vor übergehend<br />

arbeitslos. Dann bekommen Sie niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung.<br />

--<br />

Sie s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong> Grenzgänger. Sie kehren also nicht jede Woche nach<br />

<strong>Deutschland</strong> zurück. Dann bekommen Sie niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung.<br />

Wenn Sie nach <strong>Deutschland</strong> zurückkehren, erhalten Sie e<strong>in</strong>e<br />

deutsche <strong>Arbeitslos</strong>enleistung.<br />

Teilweise oder vorübergehend arbeitslos<br />

Bleibt Ihr Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen, aber Sie können zum<br />

Beispiel aufgrund von Kurzarbeit oder wetter bed<strong>in</strong>gt nicht arbeiten? Gehen<br />

Ihnen m<strong>in</strong>destens fünf Arbeits stun<strong>den</strong> oder bei e<strong>in</strong>er Wochenstun<strong>den</strong>zahl<br />

unter zehn Stun<strong>den</strong> die Hälfte der durchschnittlichen Arbeits stun<strong>den</strong> pro<br />

Woche verloren? Dann s<strong>in</strong>d Sie teilweise oder vorüber gehend arbeitslos.<br />

Sie bekommen nur dann e<strong>in</strong>e Leistung, wenn Ihre Kündi gung nicht selbst<br />

verschuldet ist. Für die deutsche Arbeits losen leistung gelten außerdem die<br />

folgen<strong>den</strong> Voraus setzungen:<br />

--<br />

Sie haben <strong>in</strong> <strong>den</strong> vorangegangenen zwei Jahren vor E<strong>in</strong>tritt Ihrer<br />

<strong>Arbeitslos</strong>igkeit m<strong>in</strong>destens 360 Tage gearbeitet und<br />

--<br />

Sie haben sich spätestens am ersten Tag der <strong>Arbeitslos</strong>ig keit bei der<br />

Agentur für Arbeit gemeldet.<br />

Für die niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung gelten folgende Voraussetzungen:<br />

--<br />

Sie haben vor Ihrer Kündigung von 36 Wochen m<strong>in</strong>de stens 26 Wochen<br />

gearbeitet und<br />

--<br />

Sie arbeiten aufgrund Ihrer Kündigung m<strong>in</strong>destens fünf Stun<strong>den</strong> pro Woche<br />

weniger.<br />

Wie viel<br />

Arbeits losenleistung<br />

bekommen Sie?<br />

Deutsche <strong>Arbeitslos</strong>enleistung<br />

Das deutsche <strong>Arbeitslos</strong>engeld beträgt 60 % Ihres letzten Nettoe<strong>in</strong>kommens.<br />

Gehören m<strong>in</strong>derjährige K<strong>in</strong>der zu Ihrem Haushalt, erhalten Sie 67 %. In der<br />

Regel wird die Leistung längstens 12 Monate gezahlt, je nachdem, wie lange<br />

Sie zuvor gearbeitet haben. S<strong>in</strong>d Sie über 50 Jahre alt, können Sie die Leistung<br />

länger beziehen.


<strong>Arbeitslos</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 4 von 5<br />

Alter<br />

Vergangene<br />

Erwerbstätigkeit<br />

Höchstdauer<br />

Leistungsbezug<br />

bis 50 Jahre 12 Monate 6 Monate<br />

bis 50 Jahre 16 Monate 8 Monate<br />

bis 50 Jahre 20 Monate 10 Monate<br />

bis 50 Jahre 24 Monate 12 Monate<br />

51 bis 55 Jahre 30 Monate 15 Monate<br />

56 bis 58 Jahre 36 Monate 18 Monate<br />

59 bis 64 Jahre 48 Monate 24 Monate<br />

Niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung<br />

Diese berechnet sich nach Ihrem so genannten Tages entgelt. Dies ist das<br />

Arbeitsentgelt, das Sie durchschnittlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Zeitraum pro<br />

Arbeitstag verdient haben. In <strong>den</strong> ersten bei<strong>den</strong> Monaten erhalten Sie 75 %<br />

des Tagesentgelts, danach 70 %. Es gilt e<strong>in</strong>e Obergrenze.<br />

Wie lange Sie e<strong>in</strong>e niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung erhalten, richtet sich<br />

nach der Zahl der Jahre, die Sie zuvor gearbeitet haben. Für jedes Arbeitsjahr<br />

ab 1998 bekommen Sie e<strong>in</strong>en Monat Leistung. Auch die Jahre von Ihrem 18.<br />

Geburtstag bis 1997 zählen mit und zwar auch dann, wenn Sie <strong>in</strong> diesem<br />

Zeitraum noch nicht gearbeitet haben. Der Leistungsbezug dauert m<strong>in</strong>destens<br />

drei Monate und läng stens drei Jahre und zwei Monate.<br />

Wie beantragen Sie die<br />

<strong>Arbeitslos</strong>enleistung?<br />

E<strong>in</strong>e deutsche <strong>Arbeitslos</strong>enleistung beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit<br />

<strong>in</strong> Ihrer Wohnregion. Die zuständige Agentur für Arbeit können Sie im Internet<br />

unter www.arbeitsagentur.de ermitteln. Fordern Sie beim UWV e<strong>in</strong>e<br />

PDU1-Besche<strong>in</strong>igung (vorher E301-Besche<strong>in</strong>igung) an, die bestätigt, wie lange<br />

Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gearbeitet haben. Sie erreichen das UWV unter der<br />

Telefonnummer +31 (0)888 982 001. Die Agentur für Arbeit benötigt die<br />

PDU1-Beschei ni gung, um Ihre <strong>Arbeitslos</strong>enleistung berechnen zu können.<br />

E<strong>in</strong>e niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung können Sie beim UWV <strong>in</strong> der<br />

Region Ihres Arbeitgebers beantragen. Auf der Website www.werk.nl können<br />

Sie unter „Vestig<strong>in</strong>g zoeken” Ihre Postleit zahl e<strong>in</strong>geben und erfahren dann, an<br />

welche Regional stelle Sie sich wen<strong>den</strong> können. Geben Sie bei der Agentur für<br />

Arbeit die Arbeitsbesche<strong>in</strong>igung ab, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten<br />

haben. Sie bekommen dann e<strong>in</strong>e PDU1-Besche<strong>in</strong>igung, die bestätigt, wie<br />

lange Sie <strong>in</strong> Deutsch land gearbeitet haben. Das UWV benötigt die PDU1-<br />

Besche<strong>in</strong>i gung, um Ihre <strong>Arbeitslos</strong>enleistung berechnen zu können.


<strong>Arbeitslos</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 5 von 5<br />

Wo s<strong>in</strong>d Sie<br />

sozialversichert,<br />

w enn Sie die<br />

Leistung beziehen?<br />

Beziehen Sie ausschließlich e<strong>in</strong>e <strong>Arbeitslos</strong>enleistung des UWV, bleiben Sie <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> sozialversichert. Erhalten Sie deutsches <strong>Arbeitslos</strong>engeld,<br />

s<strong>in</strong>d Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> nicht mehr sozialversichert. Sie bauen dann ke<strong>in</strong>e<br />

AOW-Leistungsansprüche mehr auf, das nieder ländische K<strong>in</strong>dergeld endet<br />

und Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> auch nicht mehr krankenversichert. Sie s<strong>in</strong>d<br />

dann <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> versichert.<br />

Und was, wenn …<br />

… Sie 65 wer<strong>den</strong>?<br />

Dann endet Ihre <strong>Arbeitslos</strong>enleistung, weil Sie e<strong>in</strong>e Alters leistung bekommen.<br />

… Sie m<strong>in</strong>destens 40 s<strong>in</strong>d und vor dem 1. Januar 2011 arbeitslos wer<strong>den</strong>?<br />

Es besteht die Möglichkeit, e<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen Beitrag zum weiteren Aufbau<br />

Ihrer betrieblichen Alters versorgung zu erhalten. Ausführlichere Informationen<br />

erhalten Sie bei der Stiftung FVP (F<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g Voort zett<strong>in</strong>g<br />

Pensioenverzeker<strong>in</strong>g/ F<strong>in</strong>anzierung Fortsetzung Pensionsversicherung),<br />

Website: www.fvp.nl.<br />

… Sie <strong>in</strong> Urlaub fahren wollen?<br />

Mit e<strong>in</strong>er deutschen Leistung können Sie höchstens drei Wochen und mit e<strong>in</strong>er<br />

niederländischen Leistung höchstens vier Wochen <strong>in</strong> Urlaub fahren, ohne dass<br />

Sie Ihren Anspruch verlieren. In bei<strong>den</strong> Ländern brauchen Sie e<strong>in</strong>e<br />

Genehmigung des Ausführungsträgers.<br />

… Sie außerhalb der Niederlande Arbeit suchen?<br />

Wenn Sie außerhalb der Niederlande Arbeit suchen, können Sie die<br />

<strong>Arbeitslos</strong>enleistung noch m<strong>in</strong>destens drei Monate und höchstens sechs<br />

Monate weiterbeziehen. Ausführlichere Informationen erhalten Sie beim UWV,<br />

Website: www.uwv.nl.<br />

So bleiben Sie<br />

<strong>in</strong>formiert<br />

Das BDZ (Bureau Duitse Zaken) ist die niederländische Auskunfts- und<br />

Beratungsstelle im Bereich der Sozial versicherung zwischen <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />

und <strong>Deutschland</strong>. Das BDZ ist Bestandteil der Sociale Verzeker<strong>in</strong>gsbank (SVB).<br />

Mit dem vorliegen<strong>den</strong> Merkblatt bietet das BDZ Ihnen e<strong>in</strong>e übersichtliche<br />

Erläuterung. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Voraussetzungen und<br />

Ausnahmefälle genannt wer<strong>den</strong> und dass sich Gesetze und Vorschriften<br />

ändern können. Besuchen Sie daher regelmäßig die Website des BDZ:<br />

www.svb.nl/bdz.<br />

Haben Sie Fragen? Rufen Sie das BDZ an: +31 (0)24 343 18 11. Wir s<strong>in</strong>d Ihnen<br />

gerne behilflich.

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