Arbeitslos - Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den ... - Svb
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<strong>Arbeitslos</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 2 von 5<br />
Sie wohnen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> und arbeiten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>.<br />
Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen und die Kündigung ist nicht<br />
selbst verschuldet. Dann können Sie e<strong>in</strong>e <strong>Arbeitslos</strong>enleistung<br />
aus <strong>Deutschland</strong> oder aus <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> bekommen.<br />
Wer bekommt e<strong>in</strong>e<br />
<strong>Arbeitslos</strong>enleistung?<br />
E<strong>in</strong>e Leistung bekommen Sie nur dann, wenn Sie nicht selbst verschuldet<br />
arbeitslos wer<strong>den</strong>. Diese Regel gilt <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> ebenso wie <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
Niederlan<strong>den</strong>. Wenn die Kündigung selbst verschuldet ist, bekommen Sie<br />
ke<strong>in</strong>e Leistung. Auch wenn Sie selbst kündigen, erhalten Sie <strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e<br />
Leistung.<br />
Kündigung <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
In <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gelten andere Vorschriften als <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>. Erkundigen<br />
Sie sich bei der Agentur für Arbeit Ihrer Wohnregion, worauf Sie achten müssen.<br />
Achten Sie zum Beispiel darauf, ob Ihr Arbeitgeber die Kündigungsfrist e<strong>in</strong>hält.<br />
Sie und Ihr Arbeitgeber können geme<strong>in</strong>sam vere<strong>in</strong>baren, dass Ihre Anstellung<br />
beendet wird. Sie stimmen Ihrer Kündigung zu. Die Kündigung erfolgt also <strong>in</strong><br />
gegenseitigem E<strong>in</strong>verneh men. Sie erhalten dann e<strong>in</strong>e Arbeits losenleistung<br />
und Ihr Arbeitgeber benötigt ke<strong>in</strong>e Kündigungsgenehmigung des UWV<br />
WERKbedrijf (UWV) oder des Gerichts. Mit e<strong>in</strong>er Kündigung im gegenseitigen<br />
E<strong>in</strong>vernehmen können Sie unter Umstän<strong>den</strong> vermei<strong>den</strong>, dass Sie selbst<br />
verschuldet arbeitslos wer<strong>den</strong> und ke<strong>in</strong>e Leistung bekommen.<br />
Kündigung <strong>in</strong> gegenseitigem E<strong>in</strong>vernehmen<br />
Diese Kündigung muss nach festen Regeln erfolgen. Ihr Arbeitgeber ergreift die<br />
Initiative und legt Ihre Abmachungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Aufhebungsvertrag fest. Hierzu<br />
gehören zum Beispiel Vere<strong>in</strong>barungen über e<strong>in</strong>e Kündigungsabf<strong>in</strong>dung.<br />
Unterschreiben Sie niemals e<strong>in</strong>en Aufhebungsvertrag, ohne sich vorher zu<br />
<strong>in</strong>formieren. Ausführlichere Informationen <strong>in</strong> niederlän discher Sprache f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie<br />
unter www.uwv.nl.<br />
Welche<br />
Arbeits losenleistung<br />
bekommen Sie?<br />
--<br />
Aus welchem Land Sie e<strong>in</strong>e <strong>Arbeitslos</strong>enleistung bekommen, richtet sich nach<br />
zwei Aspekten: ob Sie Grenz gänger s<strong>in</strong>d und ob Sie vollzeit- oder<br />
teilzeitarbeitslos wer<strong>den</strong>. Grenzgänger s<strong>in</strong>d Sie, wenn Sie m<strong>in</strong>de stens e<strong>in</strong> Mal<br />
pro Woche nach Hause zurückkehren.