Arbeitslos - Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den ... - Svb
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<strong>Arbeitslos</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 3 von 5<br />
Es gibt drei Möglichkeiten:<br />
--<br />
Sie s<strong>in</strong>d Grenzgänger und wer<strong>den</strong> vollarbeitslos. Dann haben Sie Anspruch<br />
auf deutsches <strong>Arbeitslos</strong>engeld.<br />
--<br />
Sie s<strong>in</strong>d Grenzgänger und wer<strong>den</strong> teilweise oder vor übergehend<br />
arbeitslos. Dann bekommen Sie niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung.<br />
--<br />
Sie s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong> Grenzgänger. Sie kehren also nicht jede Woche nach<br />
<strong>Deutschland</strong> zurück. Dann bekommen Sie niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung.<br />
Wenn Sie nach <strong>Deutschland</strong> zurückkehren, erhalten Sie e<strong>in</strong>e<br />
deutsche <strong>Arbeitslos</strong>enleistung.<br />
Teilweise oder vorübergehend arbeitslos<br />
Bleibt Ihr Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen, aber Sie können zum<br />
Beispiel aufgrund von Kurzarbeit oder wetter bed<strong>in</strong>gt nicht arbeiten? Gehen<br />
Ihnen m<strong>in</strong>destens fünf Arbeits stun<strong>den</strong> oder bei e<strong>in</strong>er Wochenstun<strong>den</strong>zahl<br />
unter zehn Stun<strong>den</strong> die Hälfte der durchschnittlichen Arbeits stun<strong>den</strong> pro<br />
Woche verloren? Dann s<strong>in</strong>d Sie teilweise oder vorüber gehend arbeitslos.<br />
Sie bekommen nur dann e<strong>in</strong>e Leistung, wenn Ihre Kündi gung nicht selbst<br />
verschuldet ist. Für die deutsche Arbeits losen leistung gelten außerdem die<br />
folgen<strong>den</strong> Voraus setzungen:<br />
--<br />
Sie haben <strong>in</strong> <strong>den</strong> vorangegangenen zwei Jahren vor E<strong>in</strong>tritt Ihrer<br />
<strong>Arbeitslos</strong>igkeit m<strong>in</strong>destens 360 Tage gearbeitet und<br />
--<br />
Sie haben sich spätestens am ersten Tag der <strong>Arbeitslos</strong>ig keit bei der<br />
Agentur für Arbeit gemeldet.<br />
Für die niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung gelten folgende Voraussetzungen:<br />
--<br />
Sie haben vor Ihrer Kündigung von 36 Wochen m<strong>in</strong>de stens 26 Wochen<br />
gearbeitet und<br />
--<br />
Sie arbeiten aufgrund Ihrer Kündigung m<strong>in</strong>destens fünf Stun<strong>den</strong> pro Woche<br />
weniger.<br />
Wie viel<br />
Arbeits losenleistung<br />
bekommen Sie?<br />
Deutsche <strong>Arbeitslos</strong>enleistung<br />
Das deutsche <strong>Arbeitslos</strong>engeld beträgt 60 % Ihres letzten Nettoe<strong>in</strong>kommens.<br />
Gehören m<strong>in</strong>derjährige K<strong>in</strong>der zu Ihrem Haushalt, erhalten Sie 67 %. In der<br />
Regel wird die Leistung längstens 12 Monate gezahlt, je nachdem, wie lange<br />
Sie zuvor gearbeitet haben. S<strong>in</strong>d Sie über 50 Jahre alt, können Sie die Leistung<br />
länger beziehen.