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Arbeitslos - Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den ... - Svb

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<strong>Arbeitslos</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 3 von 5<br />

Es gibt drei Möglichkeiten:<br />

--<br />

Sie s<strong>in</strong>d Grenzgänger und wer<strong>den</strong> vollarbeitslos. Dann haben Sie Anspruch<br />

auf deutsches <strong>Arbeitslos</strong>engeld.<br />

--<br />

Sie s<strong>in</strong>d Grenzgänger und wer<strong>den</strong> teilweise oder vor übergehend<br />

arbeitslos. Dann bekommen Sie niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung.<br />

--<br />

Sie s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong> Grenzgänger. Sie kehren also nicht jede Woche nach<br />

<strong>Deutschland</strong> zurück. Dann bekommen Sie niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung.<br />

Wenn Sie nach <strong>Deutschland</strong> zurückkehren, erhalten Sie e<strong>in</strong>e<br />

deutsche <strong>Arbeitslos</strong>enleistung.<br />

Teilweise oder vorübergehend arbeitslos<br />

Bleibt Ihr Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen, aber Sie können zum<br />

Beispiel aufgrund von Kurzarbeit oder wetter bed<strong>in</strong>gt nicht arbeiten? Gehen<br />

Ihnen m<strong>in</strong>destens fünf Arbeits stun<strong>den</strong> oder bei e<strong>in</strong>er Wochenstun<strong>den</strong>zahl<br />

unter zehn Stun<strong>den</strong> die Hälfte der durchschnittlichen Arbeits stun<strong>den</strong> pro<br />

Woche verloren? Dann s<strong>in</strong>d Sie teilweise oder vorüber gehend arbeitslos.<br />

Sie bekommen nur dann e<strong>in</strong>e Leistung, wenn Ihre Kündi gung nicht selbst<br />

verschuldet ist. Für die deutsche Arbeits losen leistung gelten außerdem die<br />

folgen<strong>den</strong> Voraus setzungen:<br />

--<br />

Sie haben <strong>in</strong> <strong>den</strong> vorangegangenen zwei Jahren vor E<strong>in</strong>tritt Ihrer<br />

<strong>Arbeitslos</strong>igkeit m<strong>in</strong>destens 360 Tage gearbeitet und<br />

--<br />

Sie haben sich spätestens am ersten Tag der <strong>Arbeitslos</strong>ig keit bei der<br />

Agentur für Arbeit gemeldet.<br />

Für die niederländische <strong>Arbeitslos</strong>enleistung gelten folgende Voraussetzungen:<br />

--<br />

Sie haben vor Ihrer Kündigung von 36 Wochen m<strong>in</strong>de stens 26 Wochen<br />

gearbeitet und<br />

--<br />

Sie arbeiten aufgrund Ihrer Kündigung m<strong>in</strong>destens fünf Stun<strong>den</strong> pro Woche<br />

weniger.<br />

Wie viel<br />

Arbeits losenleistung<br />

bekommen Sie?<br />

Deutsche <strong>Arbeitslos</strong>enleistung<br />

Das deutsche <strong>Arbeitslos</strong>engeld beträgt 60 % Ihres letzten Nettoe<strong>in</strong>kommens.<br />

Gehören m<strong>in</strong>derjährige K<strong>in</strong>der zu Ihrem Haushalt, erhalten Sie 67 %. In der<br />

Regel wird die Leistung längstens 12 Monate gezahlt, je nachdem, wie lange<br />

Sie zuvor gearbeitet haben. S<strong>in</strong>d Sie über 50 Jahre alt, können Sie die Leistung<br />

länger beziehen.

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