Arbeitslos - Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den ... - Svb
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<strong>Arbeitslos</strong> - <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> 5 von 5<br />
Wo s<strong>in</strong>d Sie<br />
sozialversichert,<br />
w enn Sie die<br />
Leistung beziehen?<br />
Beziehen Sie ausschließlich e<strong>in</strong>e <strong>Arbeitslos</strong>enleistung des UWV, bleiben Sie <strong>in</strong><br />
<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> sozialversichert. Erhalten Sie deutsches <strong>Arbeitslos</strong>engeld,<br />
s<strong>in</strong>d Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> nicht mehr sozialversichert. Sie bauen dann ke<strong>in</strong>e<br />
AOW-Leistungsansprüche mehr auf, das nieder ländische K<strong>in</strong>dergeld endet<br />
und Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> auch nicht mehr krankenversichert. Sie s<strong>in</strong>d<br />
dann <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> versichert.<br />
Und was, wenn …<br />
… Sie 65 wer<strong>den</strong>?<br />
Dann endet Ihre <strong>Arbeitslos</strong>enleistung, weil Sie e<strong>in</strong>e Alters leistung bekommen.<br />
… Sie m<strong>in</strong>destens 40 s<strong>in</strong>d und vor dem 1. Januar 2011 arbeitslos wer<strong>den</strong>?<br />
Es besteht die Möglichkeit, e<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen Beitrag zum weiteren Aufbau<br />
Ihrer betrieblichen Alters versorgung zu erhalten. Ausführlichere Informationen<br />
erhalten Sie bei der Stiftung FVP (F<strong>in</strong>ancier<strong>in</strong>g Voort zett<strong>in</strong>g<br />
Pensioenverzeker<strong>in</strong>g/ F<strong>in</strong>anzierung Fortsetzung Pensionsversicherung),<br />
Website: www.fvp.nl.<br />
… Sie <strong>in</strong> Urlaub fahren wollen?<br />
Mit e<strong>in</strong>er deutschen Leistung können Sie höchstens drei Wochen und mit e<strong>in</strong>er<br />
niederländischen Leistung höchstens vier Wochen <strong>in</strong> Urlaub fahren, ohne dass<br />
Sie Ihren Anspruch verlieren. In bei<strong>den</strong> Ländern brauchen Sie e<strong>in</strong>e<br />
Genehmigung des Ausführungsträgers.<br />
… Sie außerhalb der Niederlande Arbeit suchen?<br />
Wenn Sie außerhalb der Niederlande Arbeit suchen, können Sie die<br />
<strong>Arbeitslos</strong>enleistung noch m<strong>in</strong>destens drei Monate und höchstens sechs<br />
Monate weiterbeziehen. Ausführlichere Informationen erhalten Sie beim UWV,<br />
Website: www.uwv.nl.<br />
So bleiben Sie<br />
<strong>in</strong>formiert<br />
Das BDZ (Bureau Duitse Zaken) ist die niederländische Auskunfts- und<br />
Beratungsstelle im Bereich der Sozial versicherung zwischen <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong><br />
und <strong>Deutschland</strong>. Das BDZ ist Bestandteil der Sociale Verzeker<strong>in</strong>gsbank (SVB).<br />
Mit dem vorliegen<strong>den</strong> Merkblatt bietet das BDZ Ihnen e<strong>in</strong>e übersichtliche<br />
Erläuterung. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Voraussetzungen und<br />
Ausnahmefälle genannt wer<strong>den</strong> und dass sich Gesetze und Vorschriften<br />
ändern können. Besuchen Sie daher regelmäßig die Website des BDZ:<br />
www.svb.nl/bdz.<br />
Haben Sie Fragen? Rufen Sie das BDZ an: +31 (0)24 343 18 11. Wir s<strong>in</strong>d Ihnen<br />
gerne behilflich.