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Protokoll - Gemeinde Timmendorfer Strand

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Seite 11<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

Herr Kißmann<br />

Herr Muuss<br />

Herr Ninnemann<br />

Herr Peters<br />

Herr Tönnsen<br />

Herr von Zastrow<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />

04 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für die Grundstücke landseits der <strong>Strand</strong>straße von<br />

Haus Nr. 132 bis zur Sydowstraße<br />

hier: erneute Vorstellung und Beschluss zur erneuten Auslegung<br />

Herr Nagel stellt die neue Entwurfsplanung der 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 vor und geht<br />

insbesondere auf die Problematik ein, das bisherige Mischgebiet insgesamt in ein Sondergebiet -<br />

Tourismus umzuwandeln. Er weist darauf hin, dass im Zusammenspiel mit den Nutzungsziffern die<br />

Nutzungsmöglichkeiten künftig eingeschränkt sein werden.<br />

Herr Peters erörtert die Nutzungsziffern. Diese seien zwar niedrig festgesetzt, eine Erhöhung der<br />

Nutzungsziffern solle aber im Einzelfall durch Festsetzung der Tiefgaragenregelung nach § 21a<br />

BauNVO ausnahmsweise möglich sein. Der Vorbehalt, die Nutzungen im Einzelfall zu erhöhen, diene<br />

auch der wirtschaftlichen Ausnutzung der Grundstücke.<br />

Herr Kißmann betont, dass die Entwicklung gerade darin bestehe, keine Zweitwohnungen zuzulassen.<br />

Herr Cords bezieht sich auf den Punkt „sonstige Wohnungen sind nur ausnahmsweise oberhalb des<br />

1. Vollgeschosses zulässig“. Er vermutet, dass sich der Wohnungsanteil trotz dieser Festsetzung inso<br />

weit ausdehnen könne, dass das Sondergebiet in ein Wohn- oder Mischgebiet umkippen könne, indem<br />

der Wohnungsanteil im SO-Gebiet einen Anteil von mehr als 50% der Geschossfläche einnimmt.<br />

Herr Peters stellt den Antrag wie folgt:<br />

1) Der Ausschuss für Planung und Bauwesen nimmt die Ausführungen, insbesondere die Hinweise<br />

und Bedenken zur Umwandlung des Gebiets in ein Sondergebiet „Tourismus“ von dem<br />

Planungsbüro Ostholstein zur Kenntnis.<br />

2) Der Ausschuss für Planung und Bauwesen hält an der Festsetzung Sondergebiet - Tourismus<br />

fest.<br />

3) Um die Herstellung von Wohnungen zu verhindern, wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von<br />

Wohnungen oberhalb des 1. Vollgeschosses gestrichen.<br />

4) Ziffer 1.1.6. des Textteils wird so gefasst, dass nur eine Betreiberwohnung pro Beherbergungsbetrieb<br />

zulässig ist.<br />

5) Der Tiefgaragenzuschlag nach § 21 a BauNVO wird als Ausnahme in den Textteil des Bebauungsplanes<br />

aufzunehmen.<br />

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 ist unter Berücksichtigung der o.a. Änderungen<br />

und Ergänzungen auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher<br />

Belange sind zu beteiligen.<br />

Abstimmung:<br />

dafür 9<br />

dagegen -

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