Protokoll - Gemeinde Timmendorfer Strand
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Seite 11<br />
Punkt<br />
der<br />
TO<br />
Niederschrift über die 80. Sitzung<br />
des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />
am 06.03.2013<br />
Herr Kißmann<br />
Herr Muuss<br />
Herr Ninnemann<br />
Herr Peters<br />
Herr Tönnsen<br />
Herr von Zastrow<br />
nein<br />
nein<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
ja<br />
Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />
04 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für die Grundstücke landseits der <strong>Strand</strong>straße von<br />
Haus Nr. 132 bis zur Sydowstraße<br />
hier: erneute Vorstellung und Beschluss zur erneuten Auslegung<br />
Herr Nagel stellt die neue Entwurfsplanung der 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 vor und geht<br />
insbesondere auf die Problematik ein, das bisherige Mischgebiet insgesamt in ein Sondergebiet -<br />
Tourismus umzuwandeln. Er weist darauf hin, dass im Zusammenspiel mit den Nutzungsziffern die<br />
Nutzungsmöglichkeiten künftig eingeschränkt sein werden.<br />
Herr Peters erörtert die Nutzungsziffern. Diese seien zwar niedrig festgesetzt, eine Erhöhung der<br />
Nutzungsziffern solle aber im Einzelfall durch Festsetzung der Tiefgaragenregelung nach § 21a<br />
BauNVO ausnahmsweise möglich sein. Der Vorbehalt, die Nutzungen im Einzelfall zu erhöhen, diene<br />
auch der wirtschaftlichen Ausnutzung der Grundstücke.<br />
Herr Kißmann betont, dass die Entwicklung gerade darin bestehe, keine Zweitwohnungen zuzulassen.<br />
Herr Cords bezieht sich auf den Punkt „sonstige Wohnungen sind nur ausnahmsweise oberhalb des<br />
1. Vollgeschosses zulässig“. Er vermutet, dass sich der Wohnungsanteil trotz dieser Festsetzung inso<br />
weit ausdehnen könne, dass das Sondergebiet in ein Wohn- oder Mischgebiet umkippen könne, indem<br />
der Wohnungsanteil im SO-Gebiet einen Anteil von mehr als 50% der Geschossfläche einnimmt.<br />
Herr Peters stellt den Antrag wie folgt:<br />
1) Der Ausschuss für Planung und Bauwesen nimmt die Ausführungen, insbesondere die Hinweise<br />
und Bedenken zur Umwandlung des Gebiets in ein Sondergebiet „Tourismus“ von dem<br />
Planungsbüro Ostholstein zur Kenntnis.<br />
2) Der Ausschuss für Planung und Bauwesen hält an der Festsetzung Sondergebiet - Tourismus<br />
fest.<br />
3) Um die Herstellung von Wohnungen zu verhindern, wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von<br />
Wohnungen oberhalb des 1. Vollgeschosses gestrichen.<br />
4) Ziffer 1.1.6. des Textteils wird so gefasst, dass nur eine Betreiberwohnung pro Beherbergungsbetrieb<br />
zulässig ist.<br />
5) Der Tiefgaragenzuschlag nach § 21 a BauNVO wird als Ausnahme in den Textteil des Bebauungsplanes<br />
aufzunehmen.<br />
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 ist unter Berücksichtigung der o.a. Änderungen<br />
und Ergänzungen auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher<br />
Belange sind zu beteiligen.<br />
Abstimmung:<br />
dafür 9<br />
dagegen -