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Fachbeitrag Offenland - Thüringer Landesanstalt für Umwelt und ...

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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Umsetzung<br />

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7.2 Maßnahmen zur Gebietssicherung<br />

Mit der Aufnahme in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung durch die EU<br />

gilt für alle thüringischen FFH-Gebiete ein Gr<strong>und</strong>schutz in Form eines Verschlechterungsverbots<br />

hinsichtlich der Erhaltungsziele gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG. Gegenüber<br />

Dritten greift der Gr<strong>und</strong>schutz seit Inkrafttreten der Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung<br />

nach § 26 a Abs. 2 Satz 5 ThürNatG (GVBl. 2008 S. 181).<br />

Der Gr<strong>und</strong>schutz ist hinsichtlich der LRT 6430, 6440, 6510 <strong>und</strong> der Arten Helm-Azurjungfer,<br />

Vogel-Azurjungfer <strong>und</strong> Bachmuschel zwingend, um aktive Maßnahmen zu ergänzen. Für die<br />

LRT können dies Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sein, die in Kombination mit dem<br />

Gr<strong>und</strong>schutz diese Erhaltungsziele sichern sollen (jedoch ist die Teilnahme an den<br />

Programmen des Vertragsnaturschutzes freiwillig, so dass ein langfristiges Sicherstellen im<br />

rechtlichen Sinne auf diesem Wege nicht möglich ist).<br />

Aus Gründen der Bestimmtheit ist mittelfristig zu erwägen, den abstrakten Gr<strong>und</strong>schutz als<br />

Übergangslösung zu betrachten <strong>und</strong> durch eine Schutzgebietsausweisung nach § 20 Abs. 2<br />

BNatSchG mit operationalisierbaren Verbotstatbeständen zu ersetzen. Dabei sollte die<br />

rechtliche Sicherung auf der Ebene des Vogelschutzgebietes „Helme-Unstrut-Niederung“<br />

erfolgen. Erst in der Verknüpfung von FFH- <strong>und</strong> SPA-Schutzanforderungen ist eine auf alle<br />

Erhaltungsziele zugeschnittene rechtliche Regelung möglich. Denkbar ist die Ausweisung<br />

eines zonierten Landschaftsschutzgebietes (mindestens in den Grenzen des SPA), in<br />

welchem ggf. Kernbereiche als Naturschutzgebiet gesichert werden.<br />

In diesem Zusammenhang wird empfohlen, die Managementplanung für das SPA „Helme-<br />

Unstrut-Niederung“ <strong>und</strong> das integrierte FFH-Gebiet „Esperstedter Ried“ sehr zeitnah nachzuführen,<br />

um eine einheitliche fachliche Gr<strong>und</strong>lage für den hoheitlichen Naturschutz zu<br />

erhalten.<br />

Die im PG festgestellten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie setzen sich<br />

unmittelbar außerhalb an die Gebietsgrenze angrenzend fort (Abb. 11). Die Pflege der direkt<br />

angrenzenden oder angeschnittenen LRT-Flächen (6510 <strong>und</strong> 6440) erfolgt in gleicher Weise<br />

wie innerhalb des FFH-Gebietes. Im Verlaufe des Nutzergesprächs wurde signalisiert, dass<br />

diese Flächen auf Gr<strong>und</strong> der einheitlichen Bewirtschaftung für eine Aufnahme in das FFH-<br />

Gebiet gr<strong>und</strong>sätzlich geeignet erscheinen. Mit einer Ausweitung der FFH-Gebietsgrenze um<br />

diese Flächen, würde die LRT-Kulisse des FFH-Gebietes um 16,37 ha des LRT 6440<br />

(Brenndolden-Auenwiesen) sowie 0,21 ha Entwicklungsfläche erweitert. Gerade in Hinblick<br />

auf Erreichung der im Standarddatenbogen gemeldeten 23,87 ha dieses LRT ist hier eine<br />

Anpassung der FFH-Gebietsgrenze dringend zu empfehlen. Weiterhin kämen damit 4,72 ha<br />

(bzw. weitere 1,22 ha bei Erweiterung auch um die Teilfläche bei Voigtstedt) des LRT 6510<br />

(Magere Flachland-Mähwiesen) sowie 6,43 ha Entwicklungsfläche hinzu.<br />

Wie zahlreiche Nachweise aus den letzten Jahren belegen, setzt sich auch das Vorkommen<br />

der Grünen Keiljungfer außerhalb der FFH-Gebietsgrenze fort. Durch Erweiterung des FFH-<br />

Gebietes um den sich flussabwärts anschließenden Abschnitt der Unstrut sowie die<br />

nahegelegenen Altschlingen zwischen Kalbsrieth <strong>und</strong> Schönewerda würden die<br />

Habitatflächen von Grüner Keiljungfer <strong>und</strong> Fischotter sowie durch die Einbeziehung der<br />

Altwässer wahrscheinlich auch der LRT 3150 (Natürliche nährstoffreiche Seen) ergänzt <strong>und</strong><br />

die Erhaltungsziele im FFH-Gebiet stabilisiert werden.<br />

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