Fachbeitrag Offenland - Thüringer Landesanstalt für Umwelt und ...
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Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
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Punkte „Optimierung der Gewässerunterhaltung“, „Förderung natürlicher Fließgewässerstrukturen“<br />
<strong>und</strong> „Förderung von Ufergehölzen“.<br />
In Abhängigkeit vom Erfolg des o.g. Maßnahmepaketes sollten ggf. bestandsstützende<br />
Maßnahmen in Betracht gezogen werden.<br />
• Angelfischereiliche Nutzung<br />
Weiterhin keine Abfischung natürlicher Wirtsfische zugunsten von Nutzfischen im Zuge von<br />
Hegebefischungen Aufrechterhalten der derzeitigen Refugialfunktion als Fischhabitat;<br />
kein übermäßiger Raubfischbesatz (z.B. Aal, Hecht);<br />
Fazit:<br />
1. Die bisherigen Maßnahmen <strong>und</strong> Nutzungsregelungen, v.a. die Gewässerentwicklung <strong>und</strong><br />
-unterhaltung betreffend, waren <strong>und</strong> sind nicht geeignet, den derzeit schlechten<br />
Erhaltungszustand im Sinne der FFH-Richtlinie der Bachmuschelpopulation zu<br />
verbessern bzw. einen günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen. Sie lösen die<br />
gr<strong>und</strong>legenden Habitatdefizite nicht im Ansatz <strong>und</strong> infolge der Unterhaltung sind auch<br />
weiterhin Tier-Entnahmen aus der ohnehin sehr individuenschwachen Population nicht<br />
auszuschließen.<br />
2. Eine nachhaltige Sicherung des Vorkommens ist nur realistisch, wenn es gelingt, deutlich<br />
ambitioniertere Ziele der morphologischen <strong>und</strong> strukturellen Aufwertung des Gewässers<br />
(der Kleinen Helme) umzusetzen <strong>und</strong> die Unterhaltung auf besonders bedeutsamen<br />
Teilstrecken komplett einzustellen.<br />
3. Entsprechend den o.g. Aspekten ist es erforderlich, den gegenwärtigen Gewässerpflege<strong>und</strong><br />
-entwicklungsplan gr<strong>und</strong>legend zu überarbeiten, was kurzfristig erfolgen sollte.<br />
4. Im innerfachlichen Zielabgleich wird der Bachmuschel das Primat gegenüber anderen<br />
FFH-Schutzgütern (z.B. Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer) zugewiesen.<br />
5. Aus Gründen der räumlichen <strong>und</strong> sachlichen Konkretisierung der Maßnahmen als auch<br />
der (wasserrechtlichen) Genehmigungsbedürftigkeit wird es erforderlich sein, für einzelne<br />
Teilprojekte sowohl weitere Gr<strong>und</strong>lagenerhebungen (v.a. Gelände- <strong>und</strong><br />
Reliefvermessungen) als auch weiterführende landschafts- <strong>und</strong> objektplanerische<br />
Leistungen zu erstellen (Entwurfs-, Genehmigungs- <strong>und</strong> Ausführungsplanungen).<br />
6. Eine enge ressortübergreifende Abstimmung mit den sich aus der EU-Wasserrahmen-<br />
Richtlinie ergebenden Belangen ist zwingend erforderlich.<br />
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