15.09.2014 Aufrufe

Fachbeitrag Offenland - Thüringer Landesanstalt für Umwelt und ...

Fachbeitrag Offenland - Thüringer Landesanstalt für Umwelt und ...

Fachbeitrag Offenland - Thüringer Landesanstalt für Umwelt und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />

„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />

Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

• Bei besonders dichtwüchsigen Röhrichten, z.B. im Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil)<br />

oder Graben 38 <strong>und</strong> 44, sollte abschnittsweise auch beidseitig gekrautet <strong>und</strong> gemäht<br />

werden.<br />

• Es sind schonende Verfahrensweisen mit einem Mähkorb anzuwenden. Die Schnitthöhe<br />

sollte von der Art <strong>und</strong> Wüchsigkeit der Vegetation abhängig gemacht werden.<br />

Beispielsweise kann Schilf (Phragmites australis) besser in Grenzen gehalten werden,<br />

wenn es tief (also nahe der Sohle bzw. des Bodens) abgeschnitten wird <strong>und</strong><br />

anschließend Wasser in die verbleibenden Stängel eindringt. Im Falle andersartiger<br />

Vegetation (z.B. Berlenbestände) sollte weniger tief gemäht werden.<br />

• Das Mahdgut bzw. gekrautete Material sollte über dem Gewässer gut abtropfen <strong>und</strong> ist<br />

anschließend nahe der Uferlinie zwischenzulagern. Mobilen Tierarten <strong>und</strong> deren<br />

Entwicklungsstadien (z.B. Wasserkäfer, z.T. auch Libellenlarven) kann dadurch u.U.<br />

ein Rückwandern in das Gewässer ermöglicht werden.<br />

• Zur Vermeidung hoher Verlustraten durch Abdrift sollte beim Krauten entgegen der<br />

Fließrichtung vorgegangen werden. So werden abgedriftete Organismen nicht stets<br />

aufs Neue von der Maßnahme erfasst <strong>und</strong> können behandelte Abschnitte rascher<br />

wiederbesiedeln.<br />

• Die Krautungen sollten in erster Linie im Spätsommer bis Herbst (Ende August bis<br />

Oktober, frühestens Mitte August) stattfinden. Dieser Zeitraum ist auch aus<br />

limnologischer Sicht optimal, da zu dieser Zeit ein Maximum trophiebedingender<br />

Substanzen in Biomasse inkorporiert ist, ohne dass bereits Remineralisationsprozesse<br />

eingesetzt haben. Somit wird durch eine Krautung im Herbst die größtmögliche<br />

Nährstoffeliminierung aus dem Gewässer erreicht. Versuchsweise sollte in den stark<br />

zugewachsenen Abschnitten des Helmegrabens eine zweite Mahd bzw. Krautung im<br />

Frühjahr (bis etwa Mitte Mai) erwogen werden. Ist auch damit keine wirksame<br />

Zurückdrängung des Bewuchses möglich, ist eine streckenweise Räumung<br />

vorzunehmen (siehe unten).<br />

Böschungsmahd<br />

• Die Mahd der Grabenböschungen sollte seitenweise (wo möglich, im zeitlichen <strong>und</strong><br />

räumlichen Wechsel) erfolgen.<br />

• Die Mahd ist nur mit einem Balkenmäher ökologisch verträglich, nicht aber mit<br />

Schlegelmähern (Mulchgeräten), die oft hohe Verlustraten unter der Fauna zur Folge<br />

haben (z.B. bei Heuschrecken, Amphibien).<br />

• Das Mahdgut ist nach der Trocknung von den Gräben abzutransportieren, um einen<br />

maximalen Nährstoffaustrag zu erreichen.<br />

• Der Mahdzeitpunkt fällt in der Regel zeitlich zusammen mit der herbstlichen Krautung.<br />

Zur Schaffung eines Unterhaltungsmosaiks können Abschnitte der Grabenböschungen<br />

auch im Frühjahr (vor der Hauptflugperiode von C. mercuriale <strong>und</strong> anderen Arten, bis<br />

etwa Mitte Mai) gemäht werden (siehe auch SERFLING et al. 2004). Während der<br />

Hauptemergenz <strong>und</strong> hauptsächlichen Flugzeit der Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer (Ende<br />

Mai bis Ende Juli) sollte nicht gemäht werden.<br />

Räumung/Entschlammung<br />

Grabenräumungen sind nur für die am dichtesten bewachsenen Gewässerabschnitte des<br />

Graben 23 sowie des Graben 38 mit sich anschließendem Graben 44 mit Deckungsgraden<br />

nahe 100 % vorzusehen. Für diese Gräben ist eine alleinige Krautung offensichtlich nicht<br />

geeignet, die Habitate längerfristig in einem günstigen Zustand zu erhalten. Da eine<br />

Räumung stets mit den gravierendsten Eingriffen in die Gewässerhabitatstrukturen<br />

verb<strong>und</strong>en ist, sind unbedingt folgende Gr<strong>und</strong>sätze zu beachten:<br />

96

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!