Fachbeitrag Offenland - Thüringer Landesanstalt für Umwelt und ...
Fachbeitrag Offenland - Thüringer Landesanstalt für Umwelt und ...
Fachbeitrag Offenland - Thüringer Landesanstalt für Umwelt und ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Managementplan (<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Offenland</strong>) für das FFH-Gebiet Nr. 184<br />
„Mönchenried <strong>und</strong> Helmegräben bei Artern“ (Kyffhäuserkreis)<br />
Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
• Bei besonders dichtwüchsigen Röhrichten, z.B. im Graben 23 (Nordwest- <strong>und</strong> Mittelteil)<br />
oder Graben 38 <strong>und</strong> 44, sollte abschnittsweise auch beidseitig gekrautet <strong>und</strong> gemäht<br />
werden.<br />
• Es sind schonende Verfahrensweisen mit einem Mähkorb anzuwenden. Die Schnitthöhe<br />
sollte von der Art <strong>und</strong> Wüchsigkeit der Vegetation abhängig gemacht werden.<br />
Beispielsweise kann Schilf (Phragmites australis) besser in Grenzen gehalten werden,<br />
wenn es tief (also nahe der Sohle bzw. des Bodens) abgeschnitten wird <strong>und</strong><br />
anschließend Wasser in die verbleibenden Stängel eindringt. Im Falle andersartiger<br />
Vegetation (z.B. Berlenbestände) sollte weniger tief gemäht werden.<br />
• Das Mahdgut bzw. gekrautete Material sollte über dem Gewässer gut abtropfen <strong>und</strong> ist<br />
anschließend nahe der Uferlinie zwischenzulagern. Mobilen Tierarten <strong>und</strong> deren<br />
Entwicklungsstadien (z.B. Wasserkäfer, z.T. auch Libellenlarven) kann dadurch u.U.<br />
ein Rückwandern in das Gewässer ermöglicht werden.<br />
• Zur Vermeidung hoher Verlustraten durch Abdrift sollte beim Krauten entgegen der<br />
Fließrichtung vorgegangen werden. So werden abgedriftete Organismen nicht stets<br />
aufs Neue von der Maßnahme erfasst <strong>und</strong> können behandelte Abschnitte rascher<br />
wiederbesiedeln.<br />
• Die Krautungen sollten in erster Linie im Spätsommer bis Herbst (Ende August bis<br />
Oktober, frühestens Mitte August) stattfinden. Dieser Zeitraum ist auch aus<br />
limnologischer Sicht optimal, da zu dieser Zeit ein Maximum trophiebedingender<br />
Substanzen in Biomasse inkorporiert ist, ohne dass bereits Remineralisationsprozesse<br />
eingesetzt haben. Somit wird durch eine Krautung im Herbst die größtmögliche<br />
Nährstoffeliminierung aus dem Gewässer erreicht. Versuchsweise sollte in den stark<br />
zugewachsenen Abschnitten des Helmegrabens eine zweite Mahd bzw. Krautung im<br />
Frühjahr (bis etwa Mitte Mai) erwogen werden. Ist auch damit keine wirksame<br />
Zurückdrängung des Bewuchses möglich, ist eine streckenweise Räumung<br />
vorzunehmen (siehe unten).<br />
Böschungsmahd<br />
• Die Mahd der Grabenböschungen sollte seitenweise (wo möglich, im zeitlichen <strong>und</strong><br />
räumlichen Wechsel) erfolgen.<br />
• Die Mahd ist nur mit einem Balkenmäher ökologisch verträglich, nicht aber mit<br />
Schlegelmähern (Mulchgeräten), die oft hohe Verlustraten unter der Fauna zur Folge<br />
haben (z.B. bei Heuschrecken, Amphibien).<br />
• Das Mahdgut ist nach der Trocknung von den Gräben abzutransportieren, um einen<br />
maximalen Nährstoffaustrag zu erreichen.<br />
• Der Mahdzeitpunkt fällt in der Regel zeitlich zusammen mit der herbstlichen Krautung.<br />
Zur Schaffung eines Unterhaltungsmosaiks können Abschnitte der Grabenböschungen<br />
auch im Frühjahr (vor der Hauptflugperiode von C. mercuriale <strong>und</strong> anderen Arten, bis<br />
etwa Mitte Mai) gemäht werden (siehe auch SERFLING et al. 2004). Während der<br />
Hauptemergenz <strong>und</strong> hauptsächlichen Flugzeit der Helm- <strong>und</strong> Vogel-Azurjungfer (Ende<br />
Mai bis Ende Juli) sollte nicht gemäht werden.<br />
Räumung/Entschlammung<br />
Grabenräumungen sind nur für die am dichtesten bewachsenen Gewässerabschnitte des<br />
Graben 23 sowie des Graben 38 mit sich anschließendem Graben 44 mit Deckungsgraden<br />
nahe 100 % vorzusehen. Für diese Gräben ist eine alleinige Krautung offensichtlich nicht<br />
geeignet, die Habitate längerfristig in einem günstigen Zustand zu erhalten. Da eine<br />
Räumung stets mit den gravierendsten Eingriffen in die Gewässerhabitatstrukturen<br />
verb<strong>und</strong>en ist, sind unbedingt folgende Gr<strong>und</strong>sätze zu beachten:<br />
96