Untitled - UEAPME
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POLITISCHE AKTIVITÄTEN<br />
schützen. Er hilft ihnen, ihre Wettbewerbsposition zu verbessern,<br />
insbesondere durch Berücksichtigung der wachsenden<br />
Bedeutung von Forschung und Entwicklung und der technologischen<br />
Fortschritte sowie der Verkürzung der Produktkreisläufe.<br />
Dennoch betrachten wir die Schaffung eines einheitlichen<br />
Schutzrechts in der ganzen Gemeinschaft nicht als Priorität.<br />
Größere Bedeutung messen wir der Angleichung der<br />
Gebrauchsmustergesetze in den einzelnen Mitgliedstaaten bei<br />
und der Möglichkeit von Antragstellern zur Wahl des Landes, in<br />
dem sie ihr Gebrauchsmuster schützen wollen, denn vor allem<br />
KMU brauchen in den meisten Fällen nicht in allen<br />
Mitgliedstaaten einen Gebrauchsmusterschutz. Im Allgemeinen<br />
reichen ein einzelstaatlicher Antrag oder zwei oder drei weitere<br />
Anträge in anderen Mitgliedstaaten aus. So lautete im<br />
Wesentlichen unsere Antwort auf die Konsultation, die die<br />
Kommission Mitte Sommer 2001 über die Auswirkungen des<br />
Gebrauchsmusters der Gemeinschaft einleitete, um das<br />
Grünbuch über den Gebrauchsmusterschutz im Binnenmarkt auf<br />
den neuesten Stand zu bringen.<br />
Die <strong>UEAPME</strong> teilte überdies ihre Auffassungen zu der Mitteilung<br />
der Europäischen Kommission über ein europäisches<br />
Vertragsrecht mit, wobei sie hervorhob, dass wir, auch wenn es<br />
auf den ersten Blick eine gute Idee zu sein scheint, umfassende<br />
einheitliche europäische Rechtsvorschriften zu erlassen,<br />
berechtigte Zweifel daran haben, dass es möglich wäre, dies –<br />
zumindest in naher Zukunft – zu verwirklichen und die Prinzipien<br />
der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in dieser<br />
Angelegenheit anzuwenden. Ferner stellen die vertragsrechtlichen<br />
Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten<br />
nach den Erfahrungen unserer Mitglieder kein wesentliches<br />
Hindernis für grenzüberschreitende Geschäftsabläufe dar, im<br />
Gegensatz zu den Schwierigkeiten der Unternehmen, wirklichen<br />
Zugang zu anderen nationalen Märkten zu erhalten.<br />
19<br />
Soziale Angelegenheiten,<br />
Beschäftigung, Ausbildung und Kultur<br />
Der Hauptschwerpunkt des Jahres 2001 richtete sich<br />
auf die weitere Konsolidierung der <strong>UEAPME</strong>-Position<br />
im Europäischen Sozialen Dialog, um die Interessen<br />
der KMU im Bereich der Sozial- und<br />
Beschäftigungspolitik wirksam wahrzunehmen.<br />
opoulou. Diese gemeinsame Erklärung bildet den erfolgreichen<br />
Abschluss des Zweijahresprojekts der <strong>UEAPME</strong> im<br />
Bereich des sozialen Dialogs, FUTURISME.<br />
Dieser Konsolidierungsprozess enthält mehrere Dimensionen:<br />
I – Aktivitäten im Bereich des Sozialen Dialogs<br />
1.Die historische Unterzeichnung der ersten bilateralen<br />
gemeinsamen Erklärung zwischen der <strong>UEAPME</strong> und<br />
dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) über „den<br />
sozialen Dialog als Mittel, um die wirtschaftlichen und<br />
sozialen Herausforderungen der kleinen Unternehmen<br />
anzunehmen“ am 5. Juli 2001 in Gegenwart der EU-<br />
Kommissarin für Beschäftigung und Soziales, Anna Diamant-<br />
Offizielle Unterzeichnung der ersten gemeinsamen Erklärung der<br />
<strong>UEAPME</strong> und des EGB über die Entwicklung des sozialen Dialogs<br />
in kleinen und mittleren Unternehmen am 5. Juli 2001. Von links<br />
nach rechts: Herr Gabaglio, Generalsekretär des EGB; Frau<br />
Diamantopoulou, EU-Kommissarin für Soziale Angelegenheiten,<br />
und Herr Müller, Generalsekretär der <strong>UEAPME</strong>.