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FINANZEN & RECHT<br />
Was ändert sich?<br />
Fotos: iStock, Kanzlei Schulz<br />
Seit dem dem 1.7.2014 gelten wichtige<br />
Veränderungen im Rentenversicherungsrecht<br />
Text: Peter Schulz<br />
Viele Bundesbürger werden die <strong>in</strong>folge<br />
der Bundestagswahl e<strong>in</strong>getretenen Veränderungen<br />
im Recht der gesetzlichen<br />
Rente und Versorgung <strong>in</strong> den Medien<br />
mit Interesse verfolgt haben. Die drei<br />
wichtigsten Neuerungen im Bereich<br />
der Rentenversicherung s<strong>in</strong>d die Rente<br />
für besonders langjährig Versicherte ab<br />
Alter 63, e<strong>in</strong>e spürbare Verbesserung<br />
der Erwerbsm<strong>in</strong>derungsrente sowie die<br />
<strong>in</strong>sbesondere für Frauen <strong>in</strong>teressante<br />
Mütterrente, die hier näher beleuchtet<br />
wird.<br />
Die Idee der Mütterrente ist Umsetzung<br />
der politischen Übere<strong>in</strong>kunft, die<br />
bisherige rentenrechtliche Ungleichbehandlung<br />
der Erziehung von vor dem<br />
Jahr 1992 geborenen K<strong>in</strong>dern gegenüber<br />
den ab diesem Zeitpunkt Geborenen<br />
erheblich abzuschwächen. Nach<br />
bisheriger Gesetzeslage standen 36<br />
Monate K<strong>in</strong>dererziehungszeit den nur<br />
12 Monaten für vor dem Stichtag geborene<br />
K<strong>in</strong>der gegenüber, sodass ger<strong>in</strong>gste<br />
Datumsabweichungen über die Anrechnung<br />
erheblicher rentenrechtlicher<br />
Zeiten (K<strong>in</strong>dererziehungszeiten gelten<br />
als echte Pflichtbeitragszeiten mit allen<br />
Konsequenzen <strong>in</strong> der Sozialversicherung)<br />
und somit Zahlbeträge entscheiden<br />
können. Die neue Rechtslage<br />
führt ab 1.7.2014 für künftige Rentner<br />
zu der auf nun 24 Monate verlängerten<br />
Anrechnung von K<strong>in</strong>dererziehungszeiten<br />
für ihre erwachsenen K<strong>in</strong>der.<br />
Auch alle diejenigen, die bereits vor<br />
dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung<br />
schon Anspruch auf e<strong>in</strong>e Alters-,<br />
Erwerbsm<strong>in</strong>derungs- oder H<strong>in</strong>terbliebenenrente<br />
hatten (sog. Bestandsrentner),<br />
profitieren grundsätzlich von den<br />
Verbesserungen. Es ist im Zusammenhang<br />
mit der verbesserten Bewertung<br />
nicht zu unterschätzen, dass schon die<br />
Erziehungsleistung für e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges<br />
K<strong>in</strong>d für sich genommen e<strong>in</strong>e Anwartschafts-<br />
bzw. Leistungserhöhung von<br />
zurzeit m<strong>in</strong>destens rund 57 Euro auslösen<br />
kann, zumal dieser Effekt beim<br />
Vorliegen zeitgleicher weiterer Beiträge<br />
ggf. noch verstärkt wird. Personen,<br />
die etwa vor längerer Zeit von e<strong>in</strong>er<br />
Beitragserstattung Gebrauch machten,<br />
oder deren Versicherungsbiografie ke<strong>in</strong>e<br />
genügende Anzahl von Beitragszeiten<br />
aufweist, wird durch die Komb<strong>in</strong>ation<br />
von K<strong>in</strong>dererziehungszeiten mit<br />
Beitragsnachzahlung e<strong>in</strong> eigener Anspruch<br />
auf Regelaltersrente erstmals<br />
ermöglicht.<br />
Beamte und Angehörige von Versorgungswerken<br />
s<strong>in</strong>d zwar nicht grundsätzlich<br />
von der Inanspruchnahme der<br />
erweiterten K<strong>in</strong>derleistungen ausgeschlossen,<br />
jedoch kommt es wie bei<br />
allen Fragen der Versorgung auch hier<br />
sehr auf die e<strong>in</strong>zelnen Umstände an.<br />
Die Mütterrente löst evtl. auch Ansprüche<br />
Dritter aus, da sich z. B. im Zusammenhang<br />
mit e<strong>in</strong>em Versorgungsausgleich<br />
nach Ehescheidung die Höhe<br />
von Anrechten nachträglich verändern<br />
und im E<strong>in</strong>zelfall zu begründeten Überprüfungsanträgen<br />
des früheren Ehegatten<br />
führen kann. Die E<strong>in</strong>holung von die<br />
jeweiligen Risiken bzw. Chancen aufzeigenden<br />
professionellen Rates e<strong>in</strong>es<br />
Versorgungsexperten ist e<strong>in</strong>e empfehlenswerte<br />
Möglichkeit, um Ungewissheiten<br />
bereits im Vorfeld zu beseitigen.<br />
Im Unterschied zu den Effekten der<br />
Mütterrente ermöglicht die neu e<strong>in</strong>geführte<br />
Rente mit Alter 63 Personen bei<br />
45 Versicherungsjahren e<strong>in</strong>en völlig abschlagsfreien<br />
Rentene<strong>in</strong>tritt. Es handelt<br />
sich hier um e<strong>in</strong>e Variante der Rente für<br />
besonders langjährig Versicherte, die<br />
auch mit den Effekten der Mütterrente<br />
komb<strong>in</strong>iert werden kann, allerd<strong>in</strong>gs weder<br />
e<strong>in</strong>en vorzeitigen Zugang mit Abschlägen<br />
noch die Anrechnung von Arbeitslosigkeitszeiten<br />
<strong>in</strong> den letzten zwei<br />
Jahren vor Rentenbeg<strong>in</strong>n erlaubt. Angesichts<br />
der Vielzahl e<strong>in</strong>zelner Voraussetzungen<br />
und Gestaltungschancen soll<br />
sie an dieser Stelle ebenso wenig vertieft<br />
werden wie die verbesserten Bed<strong>in</strong>gungen<br />
der Erwerbsm<strong>in</strong>derungsrente und<br />
die Änderungen für Angehörige berufsständischer<br />
Versorgungswerke h<strong>in</strong>sichtlich<br />
der Befreiungsvoraussetzungen.<br />
Rentenberater<br />
und Rechtsbeistand<br />
Peter Schulz<br />
Re<strong>in</strong>häuser Landstraße 14<br />
37083 Gött<strong>in</strong>gen<br />
Tel. (0551) 3708 3596<br />
www.versorgungsrecht-goett<strong>in</strong>gen.dewer-<br />
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