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in göttingen

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FINANZEN & RECHT<br />

Was ändert sich?<br />

Fotos: iStock, Kanzlei Schulz<br />

Seit dem dem 1.7.2014 gelten wichtige<br />

Veränderungen im Rentenversicherungsrecht<br />

Text: Peter Schulz<br />

Viele Bundesbürger werden die <strong>in</strong>folge<br />

der Bundestagswahl e<strong>in</strong>getretenen Veränderungen<br />

im Recht der gesetzlichen<br />

Rente und Versorgung <strong>in</strong> den Medien<br />

mit Interesse verfolgt haben. Die drei<br />

wichtigsten Neuerungen im Bereich<br />

der Rentenversicherung s<strong>in</strong>d die Rente<br />

für besonders langjährig Versicherte ab<br />

Alter 63, e<strong>in</strong>e spürbare Verbesserung<br />

der Erwerbsm<strong>in</strong>derungsrente sowie die<br />

<strong>in</strong>sbesondere für Frauen <strong>in</strong>teressante<br />

Mütterrente, die hier näher beleuchtet<br />

wird.<br />

Die Idee der Mütterrente ist Umsetzung<br />

der politischen Übere<strong>in</strong>kunft, die<br />

bisherige rentenrechtliche Ungleichbehandlung<br />

der Erziehung von vor dem<br />

Jahr 1992 geborenen K<strong>in</strong>dern gegenüber<br />

den ab diesem Zeitpunkt Geborenen<br />

erheblich abzuschwächen. Nach<br />

bisheriger Gesetzeslage standen 36<br />

Monate K<strong>in</strong>dererziehungszeit den nur<br />

12 Monaten für vor dem Stichtag geborene<br />

K<strong>in</strong>der gegenüber, sodass ger<strong>in</strong>gste<br />

Datumsabweichungen über die Anrechnung<br />

erheblicher rentenrechtlicher<br />

Zeiten (K<strong>in</strong>dererziehungszeiten gelten<br />

als echte Pflichtbeitragszeiten mit allen<br />

Konsequenzen <strong>in</strong> der Sozialversicherung)<br />

und somit Zahlbeträge entscheiden<br />

können. Die neue Rechtslage<br />

führt ab 1.7.2014 für künftige Rentner<br />

zu der auf nun 24 Monate verlängerten<br />

Anrechnung von K<strong>in</strong>dererziehungszeiten<br />

für ihre erwachsenen K<strong>in</strong>der.<br />

Auch alle diejenigen, die bereits vor<br />

dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung<br />

schon Anspruch auf e<strong>in</strong>e Alters-,<br />

Erwerbsm<strong>in</strong>derungs- oder H<strong>in</strong>terbliebenenrente<br />

hatten (sog. Bestandsrentner),<br />

profitieren grundsätzlich von den<br />

Verbesserungen. Es ist im Zusammenhang<br />

mit der verbesserten Bewertung<br />

nicht zu unterschätzen, dass schon die<br />

Erziehungsleistung für e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges<br />

K<strong>in</strong>d für sich genommen e<strong>in</strong>e Anwartschafts-<br />

bzw. Leistungserhöhung von<br />

zurzeit m<strong>in</strong>destens rund 57 Euro auslösen<br />

kann, zumal dieser Effekt beim<br />

Vorliegen zeitgleicher weiterer Beiträge<br />

ggf. noch verstärkt wird. Personen,<br />

die etwa vor längerer Zeit von e<strong>in</strong>er<br />

Beitragserstattung Gebrauch machten,<br />

oder deren Versicherungsbiografie ke<strong>in</strong>e<br />

genügende Anzahl von Beitragszeiten<br />

aufweist, wird durch die Komb<strong>in</strong>ation<br />

von K<strong>in</strong>dererziehungszeiten mit<br />

Beitragsnachzahlung e<strong>in</strong> eigener Anspruch<br />

auf Regelaltersrente erstmals<br />

ermöglicht.<br />

Beamte und Angehörige von Versorgungswerken<br />

s<strong>in</strong>d zwar nicht grundsätzlich<br />

von der Inanspruchnahme der<br />

erweiterten K<strong>in</strong>derleistungen ausgeschlossen,<br />

jedoch kommt es wie bei<br />

allen Fragen der Versorgung auch hier<br />

sehr auf die e<strong>in</strong>zelnen Umstände an.<br />

Die Mütterrente löst evtl. auch Ansprüche<br />

Dritter aus, da sich z. B. im Zusammenhang<br />

mit e<strong>in</strong>em Versorgungsausgleich<br />

nach Ehescheidung die Höhe<br />

von Anrechten nachträglich verändern<br />

und im E<strong>in</strong>zelfall zu begründeten Überprüfungsanträgen<br />

des früheren Ehegatten<br />

führen kann. Die E<strong>in</strong>holung von die<br />

jeweiligen Risiken bzw. Chancen aufzeigenden<br />

professionellen Rates e<strong>in</strong>es<br />

Versorgungsexperten ist e<strong>in</strong>e empfehlenswerte<br />

Möglichkeit, um Ungewissheiten<br />

bereits im Vorfeld zu beseitigen.<br />

Im Unterschied zu den Effekten der<br />

Mütterrente ermöglicht die neu e<strong>in</strong>geführte<br />

Rente mit Alter 63 Personen bei<br />

45 Versicherungsjahren e<strong>in</strong>en völlig abschlagsfreien<br />

Rentene<strong>in</strong>tritt. Es handelt<br />

sich hier um e<strong>in</strong>e Variante der Rente für<br />

besonders langjährig Versicherte, die<br />

auch mit den Effekten der Mütterrente<br />

komb<strong>in</strong>iert werden kann, allerd<strong>in</strong>gs weder<br />

e<strong>in</strong>en vorzeitigen Zugang mit Abschlägen<br />

noch die Anrechnung von Arbeitslosigkeitszeiten<br />

<strong>in</strong> den letzten zwei<br />

Jahren vor Rentenbeg<strong>in</strong>n erlaubt. Angesichts<br />

der Vielzahl e<strong>in</strong>zelner Voraussetzungen<br />

und Gestaltungschancen soll<br />

sie an dieser Stelle ebenso wenig vertieft<br />

werden wie die verbesserten Bed<strong>in</strong>gungen<br />

der Erwerbsm<strong>in</strong>derungsrente und<br />

die Änderungen für Angehörige berufsständischer<br />

Versorgungswerke h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Befreiungsvoraussetzungen.<br />

Rentenberater<br />

und Rechtsbeistand<br />

Peter Schulz<br />

Re<strong>in</strong>häuser Landstraße 14<br />

37083 Gött<strong>in</strong>gen<br />

Tel. (0551) 3708 3596<br />

www.versorgungsrecht-goett<strong>in</strong>gen.dewer-<br />

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