Jahresbericht 2009 - Unfallkasse Nord
Jahresbericht 2009 - Unfallkasse Nord
Jahresbericht 2009 - Unfallkasse Nord
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Rehabilitation – Teilhabe – Entschädigung – Berufskrankheiten<br />
Einrichtungen in hohem Maße und kontinuierlich zurückgegangen<br />
sind. Das zeigt die fallende Trendlinie der Grafik auf Seite 19.<br />
Diese Entwicklung spiegelt die erfolgreiche Präventionsarbeit<br />
und die wirksame Steuerung der Heilverfahren der UK <strong>Nord</strong> wider.<br />
Zwar steigen die Ausgaben für Renten wegen des vorhandenen<br />
Rentenbestandes, die Ausgabenkurve verläuft jedoch umso<br />
flacher, je weniger neue Renten festgestellt werden.<br />
Entschädigungsleistungen und Leistungsbezieher<br />
Verletztengeld*<br />
Renten an Versicherte und<br />
Renten an Hinterbliebene**<br />
Verletztenrenten an<br />
Hinterbliebenenrenten an<br />
Hinterbliebenenrenten an<br />
Hinterbliebenenrenten an<br />
* Kontengruppe 47 ** Kontengruppe 50<br />
Reha-Management<br />
1,83 Millionen Euro<br />
18,18 Millionen Euro<br />
2.827 Versicherte<br />
216 Witwen/Witwer<br />
24 Waisen<br />
1 sonstige berechtigte Person<br />
Im Jahr <strong>2009</strong> wurde das Reha-Management bei der <strong>Unfallkasse</strong><br />
<strong>Nord</strong> eingeführt. Versicherte mit ausgewählten schwersten Verletzungen<br />
werden planmäßig auf die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz<br />
vorbereitet. Die <strong>Unfallkasse</strong> wählt diese Versicherten aus<br />
und erstellt mit ihnen einen verbindlichen Reha-Plan. Jeder Versicherte<br />
wird von „seiner“ Reha-Managerin oder „seinem“ Reha-<br />
Manager persönlich betreut. Zurzeit arbeiten eine Reha-Managerin<br />
und zwei Reha-Manager bei der UK <strong>Nord</strong>, alle drei erfahrene<br />
Kräfte aus der Unfallsachbearbeitung, die für ihre neue Aufgabe<br />
fortgebildet wurden. Alle 14 Tage werden Beratungsgespräche<br />
mit dem Versicherten und dem beratenden Arzt der UK <strong>Nord</strong><br />
im Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg<br />
(BUKH) geführt. Bei Bedarf wird der Arbeitgeber des Versicherten<br />
hinzugezogen. Das Reha-Management nutzt den Versicherten<br />
und der <strong>Unfallkasse</strong>: Die Versicherten werden intensiv begleitet<br />
und sind schneller wieder im Arbeitsprozess. Die UK <strong>Nord</strong><br />
steuert ihre Leistungen genauer. Kostspielige „Reha-Schleifen“<br />
gibt es beim Reha-Management nicht.<br />
Berufskrankheiten<br />
Nicht jede Erkrankung, die man sich bei der Arbeit zuzieht, ist<br />
eine Berufskrankheit. Vielmehr veröffentlicht die Bundesregierung<br />
eine Liste, in der per Rechtsverordnung die Krankheitsbilder<br />
bezeichnet werden, die das Etikett Berufskrankheit führen.<br />
Therapie und Entschädigung der Berufskrankheiten sind Aufgaben<br />
der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufskrankheitenliste<br />
(BK-Liste) wird ständig aktualisiert, so auch im Jahr <strong>2009</strong>.<br />
Seit dem 1. Juli können folgende Krankheitsbilder als Berufskrankheiten<br />
anerkannt werden, wenn die berufliche Verursachung<br />
bestätigt ist:<br />
• Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen<br />
Systems durch Benzol (BK-Nr. 1318)<br />
• Gonarthrose – der vorzeitige Verschleiß der knorpeligen<br />
Gelenkflächen im Knie (BK-Nr. 2112)<br />
• Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe<br />
(PAK) (BK-Nr. 4113)<br />
• Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub<br />
und PAK (BK-Nr. 4114)<br />
• Lungenfibrose (entzündliche Krankheit der Lunge) durch<br />
extreme und langjährige Einwirkungen von Schweißrauchen<br />
und Schweißgasen („Siderofibrose“) (BK-Nr. 4115)<br />
Drei der neuen Berufskrankheiten (BK-Nrn. 2112, 4113, 4114)<br />
enthalten konkrete Dosis-Grenzwerte. Sie benennen Intensität<br />
und Dauer der arbeitsbedingten Exposition, die zur Verursachung<br />
der Erkrankung ausreicht. Für die beiden anderen (BK-Nrn. 1318,<br />
4115) sind die Dosis-Wirkungs-Beziehungen in den wissenschaftlichen<br />
Begründungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats<br />
Berufskrankheiten näher beschrieben.<br />
Die rückwirkende Anerkennung der Erkrankungen als Berufskrankheit<br />
ist möglich, wird allerdings durch einen Stichtag zeitlich<br />
begrenzt. Nur für die BK 1318 gilt keine Begrenzung, weil Er -<br />
krankungen durch Benzol bereits seit 1925 als Berufskrankheit<br />
anerkannt werden können und durch die neue BK-Nummer nunmehr<br />
lediglich als eigenständiger BK-Tatbestand bezeichnet<br />
werden.<br />
Bei den anderen vier Tatbeständen richtet sich der Stichtag<br />
nach dem Veröffentlichungszeitpunkt der jeweiligen wissenschaftlichen<br />
Empfehlungen. Für die BK 4113 ist das der<br />
20 <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong>