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Jahresbericht 2009 - Unfallkasse Nord

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Rehabilitation – Teilhabe – Entschädigung – Berufskrankheiten<br />

Einrichtungen in hohem Maße und kontinuierlich zurückgegangen<br />

sind. Das zeigt die fallende Trendlinie der Grafik auf Seite 19.<br />

Diese Entwicklung spiegelt die erfolgreiche Präventionsarbeit<br />

und die wirksame Steuerung der Heilverfahren der UK <strong>Nord</strong> wider.<br />

Zwar steigen die Ausgaben für Renten wegen des vorhandenen<br />

Rentenbestandes, die Ausgabenkurve verläuft jedoch umso<br />

flacher, je weniger neue Renten festgestellt werden.<br />

Entschädigungsleistungen und Leistungsbezieher<br />

Verletztengeld*<br />

Renten an Versicherte und<br />

Renten an Hinterbliebene**<br />

Verletztenrenten an<br />

Hinterbliebenenrenten an<br />

Hinterbliebenenrenten an<br />

Hinterbliebenenrenten an<br />

* Kontengruppe 47 ** Kontengruppe 50<br />

Reha-Management<br />

1,83 Millionen Euro<br />

18,18 Millionen Euro<br />

2.827 Versicherte<br />

216 Witwen/Witwer<br />

24 Waisen<br />

1 sonstige berechtigte Person<br />

Im Jahr <strong>2009</strong> wurde das Reha-Management bei der <strong>Unfallkasse</strong><br />

<strong>Nord</strong> eingeführt. Versicherte mit ausgewählten schwersten Verletzungen<br />

werden planmäßig auf die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz<br />

vorbereitet. Die <strong>Unfallkasse</strong> wählt diese Versicherten aus<br />

und erstellt mit ihnen einen verbindlichen Reha-Plan. Jeder Versicherte<br />

wird von „seiner“ Reha-Managerin oder „seinem“ Reha-<br />

Manager persönlich betreut. Zurzeit arbeiten eine Reha-Managerin<br />

und zwei Reha-Manager bei der UK <strong>Nord</strong>, alle drei erfahrene<br />

Kräfte aus der Unfallsachbearbeitung, die für ihre neue Aufgabe<br />

fortgebildet wurden. Alle 14 Tage werden Beratungsgespräche<br />

mit dem Versicherten und dem beratenden Arzt der UK <strong>Nord</strong><br />

im Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg<br />

(BUKH) geführt. Bei Bedarf wird der Arbeitgeber des Versicherten<br />

hinzugezogen. Das Reha-Management nutzt den Versicherten<br />

und der <strong>Unfallkasse</strong>: Die Versicherten werden intensiv begleitet<br />

und sind schneller wieder im Arbeitsprozess. Die UK <strong>Nord</strong><br />

steuert ihre Leistungen genauer. Kostspielige „Reha-Schleifen“<br />

gibt es beim Reha-Management nicht.<br />

Berufskrankheiten<br />

Nicht jede Erkrankung, die man sich bei der Arbeit zuzieht, ist<br />

eine Berufskrankheit. Vielmehr veröffentlicht die Bundesregierung<br />

eine Liste, in der per Rechtsverordnung die Krankheitsbilder<br />

bezeichnet werden, die das Etikett Berufskrankheit führen.<br />

Therapie und Entschädigung der Berufskrankheiten sind Aufgaben<br />

der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufskrankheitenliste<br />

(BK-Liste) wird ständig aktualisiert, so auch im Jahr <strong>2009</strong>.<br />

Seit dem 1. Juli können folgende Krankheitsbilder als Berufskrankheiten<br />

anerkannt werden, wenn die berufliche Verursachung<br />

bestätigt ist:<br />

• Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen<br />

Systems durch Benzol (BK-Nr. 1318)<br />

• Gonarthrose – der vorzeitige Verschleiß der knorpeligen<br />

Gelenkflächen im Knie (BK-Nr. 2112)<br />

• Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe<br />

(PAK) (BK-Nr. 4113)<br />

• Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub<br />

und PAK (BK-Nr. 4114)<br />

• Lungenfibrose (entzündliche Krankheit der Lunge) durch<br />

extreme und langjährige Einwirkungen von Schweißrauchen<br />

und Schweißgasen („Siderofibrose“) (BK-Nr. 4115)<br />

Drei der neuen Berufskrankheiten (BK-Nrn. 2112, 4113, 4114)<br />

enthalten konkrete Dosis-Grenzwerte. Sie benennen Intensität<br />

und Dauer der arbeitsbedingten Exposition, die zur Verursachung<br />

der Erkrankung ausreicht. Für die beiden anderen (BK-Nrn. 1318,<br />

4115) sind die Dosis-Wirkungs-Beziehungen in den wissenschaftlichen<br />

Begründungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats<br />

Berufskrankheiten näher beschrieben.<br />

Die rückwirkende Anerkennung der Erkrankungen als Berufskrankheit<br />

ist möglich, wird allerdings durch einen Stichtag zeitlich<br />

begrenzt. Nur für die BK 1318 gilt keine Begrenzung, weil Er -<br />

krankungen durch Benzol bereits seit 1925 als Berufskrankheit<br />

anerkannt werden können und durch die neue BK-Nummer nunmehr<br />

lediglich als eigenständiger BK-Tatbestand bezeichnet<br />

werden.<br />

Bei den anderen vier Tatbeständen richtet sich der Stichtag<br />

nach dem Veröffentlichungszeitpunkt der jeweiligen wissenschaftlichen<br />

Empfehlungen. Für die BK 4113 ist das der<br />

20 <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong>

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