17.10.2014 Aufrufe

Das Baurecht - Union luxembourgeoise des consommateurs

Das Baurecht - Union luxembourgeoise des consommateurs

Das Baurecht - Union luxembourgeoise des consommateurs

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

wie durch jede gerichtliche Voruntersuchung, die sich mit dem<br />

verborgenen Mangel befasst.<br />

Die Klagefrist wird aber nicht von einem einseitigen Gutachten<br />

unterbrochen, denn hierbei handelt es sich nicht um Verhandlungen<br />

zwischen den Parteien, da die Initiative zu diesem Gutachten<br />

nur von einer Partei ergriffen wurde, ohne das Einverständnis<br />

der anderen Partei.<br />

Die Laufzeit einer neuen Einjahresfrist beginnt ab dem Zeitpunkt,<br />

an dem entweder der Verkäufer dem Käufer per Einschreiben<br />

mitteilt, dass er die Verhandlungen im Hinblick auf eine Einigung<br />

beendet, oder an dem der Käufer darüber informiert wird, dass<br />

die gerichtliche Voruntersuchung beendet ist.<br />

Nach Ablauf dieser letzten Frist kann der Käufer nicht mehr gegen<br />

den Verkäufer klagen wegen <strong>des</strong> verborgenen Mangels, mit<br />

dem die Immobilie behaftet ist.<br />

Nichts<strong>des</strong>totrotz verfügt der Käufer in diesem Fall noch über<br />

eine letzte Möglichkeit, um gegen den Verkäufer vorzugehen:<br />

Wenn der Kaufpreis noch nicht ganz beglichen wurde - und unter<br />

der Voraussetzung, dass der Mangel innerhalb der vorstehend<br />

erwähnten kurzen Frist gemeldet wurde - kann der Käufer<br />

vom Verkäufer, der die vollständige Bezahlung der verkauften<br />

Immobilie verlangt, einen Preisnachlass oder Schadensersatz<br />

fordern.<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!