Das Baurecht - Union luxembourgeoise des consommateurs
Das Baurecht - Union luxembourgeoise des consommateurs
Das Baurecht - Union luxembourgeoise des consommateurs
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
wie durch jede gerichtliche Voruntersuchung, die sich mit dem<br />
verborgenen Mangel befasst.<br />
Die Klagefrist wird aber nicht von einem einseitigen Gutachten<br />
unterbrochen, denn hierbei handelt es sich nicht um Verhandlungen<br />
zwischen den Parteien, da die Initiative zu diesem Gutachten<br />
nur von einer Partei ergriffen wurde, ohne das Einverständnis<br />
der anderen Partei.<br />
Die Laufzeit einer neuen Einjahresfrist beginnt ab dem Zeitpunkt,<br />
an dem entweder der Verkäufer dem Käufer per Einschreiben<br />
mitteilt, dass er die Verhandlungen im Hinblick auf eine Einigung<br />
beendet, oder an dem der Käufer darüber informiert wird, dass<br />
die gerichtliche Voruntersuchung beendet ist.<br />
Nach Ablauf dieser letzten Frist kann der Käufer nicht mehr gegen<br />
den Verkäufer klagen wegen <strong>des</strong> verborgenen Mangels, mit<br />
dem die Immobilie behaftet ist.<br />
Nichts<strong>des</strong>totrotz verfügt der Käufer in diesem Fall noch über<br />
eine letzte Möglichkeit, um gegen den Verkäufer vorzugehen:<br />
Wenn der Kaufpreis noch nicht ganz beglichen wurde - und unter<br />
der Voraussetzung, dass der Mangel innerhalb der vorstehend<br />
erwähnten kurzen Frist gemeldet wurde - kann der Käufer<br />
vom Verkäufer, der die vollständige Bezahlung der verkauften<br />
Immobilie verlangt, einen Preisnachlass oder Schadensersatz<br />
fordern.<br />
14