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Das Baurecht - Union luxembourgeoise des consommateurs

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• es liegt eine Vertragswidrigkeit vor, wenn die Mauern der gelieferten<br />

Immobilie nur 25 cm dick sind und keine 30 cm, wie<br />

vom Architekten vorgesehen; aber es liegt ein Mangel vor,<br />

wenn die 30 cm dicken Mauern eine fehlerhafte Wärme- oder<br />

Schallschutzdämmung aufweisen;<br />

• es liegt eine Vertragswidrigkeit vor, wenn die Zimmergröße einer<br />

Apartmentwohnung nicht den vorgesehenen Maßen entspricht;<br />

• es liegt eine Vertragswidrigkeit vor, wenn statt der bestellten<br />

Holztür eine Tür aus Kunststoff geliefert wurde;<br />

• es liegt ein Mangel vor, wenn eine ungeeignete Bodenbeschichtung<br />

das Eindringen von Wasser nach sich zieht.<br />

Diese Broschüre befasst sich nicht mit Vertragswidrigkeiten, sie<br />

beschränkt sich ausschließlich auf Mängel, die an erworbenen<br />

Immobilien auftreten.<br />

Beim Begriff <strong>des</strong> Mangels wird zudem noch zwischen verborgenen<br />

und offenen Mängeln unterschieden.<br />

Die Inanspruchnahme der Garantie im Baubereich hängt einerseits<br />

von der Art <strong>des</strong> Kaufvertrags der Immobilie ab, andererseits<br />

von der Art <strong>des</strong> Mangels.<br />

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