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Das Baurecht - Union luxembourgeoise des consommateurs

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Jeder weiß, dass der Konkurs <strong>des</strong> Bauträgers oder <strong>des</strong> Unternehmers<br />

verhängnisvolle Folgen für den Verbraucher haben<br />

kann.<br />

Die ULC möchte aber darauf aufmerksam machen, dass es<br />

dennoch eine Reihe von Bestimmungen gibt die ihn schützen,<br />

sollte es zum Konkurs <strong>des</strong> Vertragspartners kommen.<br />

Bei einem Kauf auf Teilzahlungsbasis je nach erreichtem Bauabschnitt<br />

verpflichtet das entsprechende Gesetz den Bauträger<br />

dazu, eine Fertigstellungsgarantie zu geben.<br />

Die Fertigstellungsgarantie wurde eingeführt, um dem Käufer einen<br />

größeren Rechtsschutz zu bieten, wenn der Verkäufer seinen<br />

vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere<br />

wenn er jene Arbeiten nicht fertigstellt, die Gegenstand <strong>des</strong><br />

zwischen den Partien unterzeichneten Vertrags sind.<br />

Sie kann in Form einer Finanzierungszusage durch eine Bank erfolgen,<br />

oder durch eine Bürgschaftsvereinbarung.<br />

Wenn der Käufer den Beweis dafür erbringt, dass der Bauträger<br />

seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss die Bank dem<br />

Käufer die für die Fertigstellung <strong>des</strong> begonnenen Bauwerks erforderlichen<br />

Beträge zahlen.<br />

Der Käufer muss sich dann um einen Vertragsabschluss mit anderen<br />

Handwerkern bemühen, damit die begonnene Arbeit fertiggestellt<br />

werden kann.<br />

Der Käufer kann diese Garantie nur dann geltend machen, wenn<br />

die Gegenpartei ihren vertraglichen Fertigstellungspflichten definitiv<br />

nicht nachkommt, nicht aber wenn eine einfache Verspätung<br />

bei der Fertigstellung der Arbeiten vorliegt.<br />

Beim Konkurs <strong>des</strong> Bauträgers oder <strong>des</strong> Unternehmers hat der<br />

Verbraucher übrigens immer das Recht, eine Anmeldung seiner<br />

Forderungen einzureichen.<br />

Der mit dem Konkurs seines Vertragspartners konfrontierte Käufer<br />

muss sofort eine Leistungsklage gegen den Konkursverwalter<br />

erheben, der die die bankrotte Gesellschaft vertritt, indem er<br />

ihn zu einer Verhandlung im Hinblick auf die Ernennung eines<br />

Gutachters vorladen lässt.<br />

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